Teure Fehlentscheidung der DEVK-Rechtsschutzversicherung!
Die DEVK Rechtsschutzversicherung hat zu Unrecht Kostendeckung für die Berufung gegen meinen damaligen Rechtsanwalt verweigert. Ergebnis sowohl des von der DEVK bezahlten Stichentscheids auf Vermittlung der Ombudsfrau, als auch der Einschätzung der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf: Fehlentscheidung. Verkannt wurde die Subsidiarität der Notarhaftung und eine erfolgversprechende Berufung gegen meinen damaligen Anwalt. Es müssen alle in
in Betracht kommenden Schadensverursacher -erfolglos- verklagt werden, der Notar haftet als letzter, wenn kein anderer haftet!
In meinem Fall: Veräußerung von Wohneigentum wurde u.a. mein Rechtsanwalt, der 2 1/4 Jahre herumgeklagt hatte, bevor eine Bürgschaft des
Geschäftsführers der Käuferin in Höhe von nur 5.000,--
€ die Verwalterzustimmung bewirkt hatte, verklagt. Die Verwalterzustimmung, die mit der schnellen Einberufung einer WE- Versammlung sehr schnell, schon Anfang 2016, hätte erzielt werden können. Pflichtverletzungen meines damaligen Anwalts:
Die Bonität des Geschäftsführers der GmbH & Co. KG
war geprüft, die Hausbank hatte die Solvenz darüber hinaus aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehung schriftlich bestätigt. Für die Einholung der Zustimmung der WEG in einer frühen WE-Versammlung im Jahr 2016, hätte die Eigentümergemeinschaft über die Höhe der Bürgschaft auf Antrag meines damaligen Rechtsanwalts entscheiden können, damit der WEG-Verwalter gegenüber Schadensersatzforderungen der Eigentümer im Fall von Hausgeldrückständen etc. geschützt würde. Aber stattdessen wurde von meinem Anwalt maximal 2 1/4 Jahre herumgeklagt, meine schwerstpflegebedürftige Mutter und ich als pflegende Angehörige wurden maximal geschädigt: Die kernsanierte 80 qm Maisonette-Eigentumswohnung in bester Lage stand 2 1/4 Jahre leer, obwohl sie für 10,-- €/qm hätte mit Zeitvertrag vermietet werden können.
Der Zweck des Verkaufs: Geld für die 24-Stunden-
Pflege meiner Mutter zu erzielen, wurde nicht nur
vereitelt, sondern hohe Kosten für Verhinderungspflege aufgrund meiner angeblichen Schadensminderungspflicht, die
Wohnung zum Verkauf ständig anzubieten, obwohl sie keiner der vielen Interessenten aufgrund der kontinuierlichen
Wertsteigerung, wegen der Auflassungsvormerkung für
die Käuferin, hätte erwerben können. Diese vermeidbar
viel zu lange Klagezeit meines damaligen Anwalts, war Lebenszeit mit ständiger und begründeter Angst
aufgrund der finanziell doppelten Belastungen sowohl für die verkaufte Wohnung, die sich auf mehr als 20.000,-- € summierten, als auch für die neue Wohnung in der kostenintensiven Phase barrierefreier Sanierung, über die finanzielle Belastungsgrenze zu kommen.
Pflichtverletzungen meines Anwalts, der nur herumklagen wollte für sein maximales Anwaltshonorar, ohne Rücksicht auf die finanziellen Schäden für mich und die DEVK!
Soviel zur "Bürgschaft"! Jetzt noch ein Argument zur Erfolgschance der Berufung gegen meinen damaligen Rechtsanwalt, die von der Allianz-Haftpflichtversicherung der beiden Schädiger Rechtsanwalt und Notar, anders als von der DEVK, als erfolgversprechend bewertet wurde mit einem sofortigen Vergleichsangebot nach Einlegung der von mir als fristwahrend verlangten Berufung gleichzeitig mit der Einholung der - von der DEVK zu Unrecht
verweigerten- Deckungszusage. Das Vergleichsangebot der Allianz war über weniger als die Hälfte des Schadens, unverhandelbar, und die Allianz lehnte die Mitwirkung eines Anwalts auf meiner Seite ab. Um nicht mit 0 € aus den Klagen herauszugehen, habe ich den ungünstigen Vergleich angenommen. Die Allianz hatte aufgrund der Subsidiarität der Notarhaftung den Notar, dessen Pflichtwidrigkeit bereits vom OLG Düsseldorf bestandskräftig festgestellt war, ebenfalls in den Vergleich einbezogen, denn gegen einen der beiden Schädiger: Rechtsanwalt oder Notar hätte ich meinen vollen Schadensersatz durchsetzen können, was die DEVK mit Fehlentscheidungen verhindert hatte!
Den Stichentscheid, bezahlt von der DEVK, der mir jetzt Recht gibt bzgl. der Pflichtverletzung meines damaligen Anwalts, hat die DEVK als weitere Fehlentscheidung ebenfalls abgelehnt! Die endgültige Entscheidung der Ombudsfrau steht noch aus!
Resumee: Der DEVK Rechtsschutzversicherung fehlt
jede Einsicht dafür, die Konsequenzen für die eigene
Fehlentscheidung bzgl. der verweigerten Kostendeckung für eine erfolgversprechende Berufung aufgrund bewiesener Pflichtverletzung meines damaligen Rechtsanwaltes sowie die bestandskräftig vom OLG Düsseldorf festgestellten Pflichtverletzungen des Notars anzuerkennen und mich aufgrund der Fehlentscheidung zu entschädigen!