Gut solange alles glatt läuft
Gut solange alles glatt läuft - Spitze im Schnellprüfen und Abwimmeln !
Als langjährige Kunden hatten wir erstmals Probleme mit Buchung eines App. mit Extras im ABH, Korfu. Aufgrund der zahlreichen Schäden und Mängel, selbst nach Zimmerwechsel (bei Ankunft aufgrund Modergeruch, Mauerausblühungen u.a.m. konnte Zimmer nicht bezogen werden) wähnten wir uns in den Folgetagen bei „ Verstehen Sie Spaß“.
Da wir aufgrund dieser Umstände nicht auch noch unsere „kostbare“ Urlaubszeit ( gemessen am Buchungspreis 5557€/11 Tag/HP mit dem Gebotenen) mit dem Sitzen bei der Reiseleitung verbringen wollten, die App funktionierte ja schon vor Abreise nicht. Dies wurde vor Abreise bereits Schauinsland gemeldet und man teilte mit, daß diese im Aufbau sei!
Nach Urlaubsende und einer Mail an den Veranstalter, schreibt Schauinsland es fehlt eine Mängelanzeige und das Hotel wäre renommiert und beliebt! Aufgrund vorliegender Bilder eine Frechheit!
Wir reklamierten über Tage ständig bei Rezeption u. Restaurantleitung. Abhilfe wurde zugesagt und teilweise auch geleistet!
Eine Kommentierung des Hotels auf anderen Plattformen, dies nach Veröffentlichung einer Hotelbewertung, die unsere Darstellungen teilweise bestätigt interessiert Schauinsland nicht.
Diese Kommentierung wurde mit unseren Erfahrungen nochmals an Schauinsland gesandt und man führte „ innerhalb von 27 Minuten eine ergänzende Prüfung „ durch!!! (Mailausgang/Maileingang). Nach dieser Ablehnung wurden noch zwei Mails an Schauinsland gesandt bis heute wurde nicht mehr geantwortet!!
Auch unsere Frage ob Schauinsland im besagten Hotel ein anderes Kontingent (alte Appartments - als Extras) hat als andere Veranstalter wurde nicht beantwortet, was uns schon nachdenklich macht!
Dies auch da die Abbildungen
desAppartments weder mit denen des Veranstalters noch der Website des Hotels übereinstimmen. gebotenen Bufett und den Abbildungen wollen wir gar nicht sprechen.
Aufgrund dieser Erfahrungen mit Schauinsland werden wir diesen Veranstalter in Zukunft meiden man kann nur raten genau zu schauen wo man bucht.
Hier sind solche Portale hilfreich wie wir nun im Nachhinein feststellen konnten!
UPDATE nach Veröffentlichung auf dieser Plattform reagierte Schauinsland (Augenwischerei) und schrieb einen Tag später folgende Mail (Auszug)
Unabhängig davon teilen wir mit, dass wir nach Prüfung der uns vorliegenden Informationen und
Stellungnahmen insgesamt davon ausgehen können, dass die Unterbringung in Ihrem gebuchten
Hotel den vertraglich geschuldeten Leistungen entsprach und unter Berücksichtigung der
Gesamtumstände keinesfalls Umstände vorgelegen haben, die über das Maß einer bloßen
Unannehmlichkeit hinausgegangen wären.
Ihr Hotel entsprach insgesamt auch im Zeitraum Ihres Aufenthaltes durchaus der vorgenommenen
Kategorisierung, sowohl hinsichtlich Qualität der Unterbringung, als auch Qualität der Leistungen.
Diese Bewertung wird noch dadurch bekräftigt, dass uns aus der gesamten bisherigen Saison
lediglich Ihre Beanstandung zum Hotel vorliegt.
Ein Erstattungsanspruch ergibt sich demnach auch weiterhin nicht.
Ob Schauinsland billigere, alte Appartments dort im Kontingent hat wurde bis heute nicht beantwortet!!
UPDATE
Richtigstellung zur Antwort von Schauinsland
Eine wichtige Richtigstellung zur öffentlichen Antwort von Schauinsland-Reisen:
Schauinsland schreibt hier, ich hätte „ursprünglich die Rückerstattung des vollständigen Reisepreises gefordert“.
Das ist nachweislich nicht richtig.
In meiner E-Mail vom 28.07.2026, auf die sich Schauinsland selbst in seiner Antwort bezieht, habe ich ausdrücklich eine „angemessene Reisepreisminderung auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen“ gefordert.
Eine Rückerstattung des vollständigen Reisepreises habe ich zu keinem Zeitpunkt verlangt.
Ich habe Schauinsland vielmehr aufgefordert, die von uns dokumentierten erheblichen Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Leistung – insbesondere Zustand der Unterkunft, technische Mängel und qualitative Abweichungen bei der Verpflegung – nochmals inhaltlich zu prüfen und eine angemessene Reisepreisminderung zu bewerten.
Den entsprechenden Schriftverkehr kann ich durch die Original-E-Mails belegen.
Über die rechtliche Bewertung der Mängel kann man selbstverständlich unterschiedlicher Auffassung sein. Die öffentliche Darstellung darüber, welche Forderung ich tatsächlich gestellt habe, sollte jedoch den Tatsachen entsprechen.
Ich habe Schauinsland daher um Korrektur dieser Aussage gebeten.
25. Juni 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung