Titel: Halter
Die Erfindung betrifft einen Halter für die Befestigung einer im wesentlichen vertikal ausgerichteten Platte, insbesondere einer Glasplatte, an Tragkonstruktionen wie Geländerpfosten, Rohrpfosten, Rahmenprofilen u.dgl., mit einem den Plattenrand mit Haltebacken übergreifenden Halterteil, der mittels einer Schraubverbindung an der Tragkonstruktion befestigbar ist, wobei der Halterteil an seiner Rückseite lösbar mit einem Verbinderteil verbunden ist, wobei die Verbindung über einen schrauben- oder zapfengesicherte Nut-Feder-Verbindung erfolgt, und das Verbinderteil mittels der Schraubverbindung an der Tragkonstruktion befestigbar ist.
Ein derartiger Halter ist aus der DE 200 18 035 U der Anmelderin bekannt, die hiermit zum Offenbarungsgehalt der vorliegenden Anmeldung gemacht wird. Halter dieser Art dienen dazu, Glas- oder sonstige Platten beispielsweise zwischen zwei Pfosten eines Geländers zu halten, um den Zwischenraum zwischen den Pfosten auszufüllen.
Der bekannte Halter hat sich in der Praxis bewährt . Probleme treten allerdings gelegentlich dort auf, wo die zwischen zwei Pfosten gehalterten Platten größeren Kräften quer zur Plattenebene ausgesetzt sind, beispielsweise starken Windlasten, aber auch Tritten oder Stößen, wie sie mitunter - seien sie beabsichtigt oder ungewollt - auf die Platte ausgeübt werden. In solchen Fällen kommt es häufig zu Beschädigungen der Platten, die dann wegen der dort auftretenden Spannungskonzentrationen bevorzugt in der Nähe der Halter auftreten.
'Aufgabe der Erfindung ist es, einen Halter der eingangs genannten Art zu schaffen, mit dem Spannungskonzentrationen im Bereich der Einspannstelle der Platte auf ein Minimum reduziert werden und dadurch die Gefahr von Plattenbeschädigungen verringert wird.
Diese Aufgabe wird mit der Erfindung dadurch gelöst, daß das Verbinderteil mit dem Halterteil gelenkbeweglich verbunden ist. Hierbei ist es besonders vorteilhaft, wenn das Verbinderteil relativ zum Halterteil mindestens um eine im wesentlichen vertikale Achse verschwenkbar ist.
Die Beweglichkeit von Verbinderteil und Halterteil relativ zueinander hat den Vorteil, daß das Halterteil bei einer auf die Platte wirkenden Last die sich daraus resultierenden Bewegungen der Platte mitmachen kann, indem es relativ zum feststehenden Verbinderteil ausgelenkt wird, so daß zwischen Halterteil und Platte keine oder jedenfalls nur sehr geringe Zwangskräfte auftreten, die in der Vergangenheit Hauptursache für ein Splittern bzw. Springen von Glasplatten infolge von Querkräften waren. Die zwischen zwei Pfosten mit Hilfe der erfindungsgemäßen Halter eingespannten Glasplatten halten nunmehr erheblichen größeren Belastungen stand, ohne beschädigt zu werden.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung ergibt sich, wenn der Halterteil einen Quersteg und der Verbinderteil eine an diesen angepaßte Aufnahmenut aufweist, oder umgekehrt, wobei der Quersteg und/ oder die die Aufnahmenut begrenzenden Nutflanken zu den seitlichen Außenflächen von Halterteil und Verbinderteil hin abgeschrägt sind. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Nutflanken und/oder der Quersteg an ihrer zum jeweiligen anderen Teil hin weisenden Vorderseite eine abgerundete Spitze
aufweisen, die in die abgeschrägten Flächen von Quersteg bzw. Nutflanken übergeht .
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich, wenn der Halterteil und der Verbinderteil mittels einer Verbindungsschraube verbunden sind, die zugleich die Schwenkachse zwischen den beiden Teilen bildet.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung, worin eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand eines Beispiels näher erläutert ist. Es zeigt:
Fig.l einen erfindungsgemäßen Halter in einer Seitenansicht und teilweise im Schnitt; und
Fig.2 den Gegenstand der Fig. 1 im Schnitt längs der Linie II-II.
Der in den Zeichnungen dargestellte Halter 10 dient - im allgemeinen mit weiteren, im wesentlichen baugleichen Haltern - zur Montage einer Glasplatte 11 zwischen zwei Pfosten 12, von denen in der Zeichnung allerdings nur einer angedeutet ist.
Der erfindungsgemäße Halter entspricht in seinem Grundaufbau im wesentlich dem aus der DE 200 18 035 U bekannten Halter, auf deren Beschreibung hiermit Bezug genommen und die zum Offenbarungsinhalt der vorliegenden Anmeldung gemacht wird.
Der erfindungsgemäße Halter 10 besteht im wesentlichen aus einem Halterteil 13 und einem damit verbundenen Verbinderteil 14. Der Halterteil ist im Querschnitt etwa U-förmig gestaltet und hält mit seinen beiden Haltebacken 15 die Glasplatte 11 unter Zwischenlage einer elastischen Gummilage 16 o . dgl . fest
eingespannt. An seinem rückwärtigen, zum Pfosten 12 hin weisenden Ende ist der Halterteil 13 mit einem quer zur Plattenebene verlaufenden Quersteg 17 versehen, der an seiner zu Pfosten hin weisenden Seite in seiner Mitte mit einer abgerundeten Spitze 18 versehen ist, die in schräg nach hinten verlaufende Flächen 19a, b übergeht, so daß der Quersteg eine etwa dreieckförmige Gestalt hat, wie dies in Fig.2 gut erkennbar ist. In seinem mittleren Bereich ist der Quersteg mit einer Längsbohrung 20 versehen.
Der Verbinderteil 14 ist an seinem rückwärtigen Ende über eine in ihren Einzelheiten hier nicht interessierende Schraubverbindung fest mit dem Pfosten verbunden. An seinem vorderen Ende weist der Verbinderteil 14 einen Aufnahmenut 21 auf, deren Nuthδhe an die Dicke des Quersteges 17 angepaßt ist, der somit mit wenig Spiel in die Aufnahmenut 21 einfaßt und darin oben und unten von den Nutflanken 22,23 begrenzt wird. Ähnlich wie der Quersteg sind auch die Nutflanken 22,23 in ihrer Mitte mit einer abgerundeten Spitze 24 und mit sich daran anschließenden Schrägflächen 25a, b versehen, so daß auch die Nutflanken eine in ihrer Draufsicht dreieckförmige Gestaltung aufweisen.
Während die obere Nutflanke 22 mit einer von unten gebohrten Sackloch-Gewindebohrung 27 versehen ist, weist die3 untere Nutflanke 23 eine Durchgangsbohrung mit einer unten liegenden Senkung 29 auf. Durchgangsbohrung und Sackloch fluchten mit der Längsbohrung 20 im Quersteg 17 und Halterteil 13 und Verbinderteil 14 sind mittels einer von unten durch Durchgangsund Längsbohrung gesteckten und in die Sackloch-Gewindebohrung geschraubten Zylinderkopfschraube 30 miteinander verbunden. Der Kopf der Schraube verschwindet dabei weitestgehend in der Senkung 29 und ist daher von der Seite des Halters kaum sichtbar.
Man erkennt, daß infolge der abgeschrägten Flächen 19a, b bzw 25a, b Halterteil 13 und Verbinderteil 14 schwenkbeweglich zueinander sind und um einen vertikale Achse, nämlich die Achse der Schraube 30 relativ zueinander verschwenkt werden können. Wenn die Platte beispielsweise infolge eines Stoßes oder bei großen Windlasten quer zu ihrer Plattenebene ausgelenkt wird, kann der Halterteil dieser Bewegung infolge seiner schwenkbaren Lagerung am Verbinderteil folgen, so daß keine erhöhten Zwangskräfte an der Einspannstelle auftreten die an dieser Stelle in der Vergangenheit häufig auftretenden Glasbrüche oder -sprünge vermieden werden.