Nichtbearbeitung einer Reklamation und Geschäftsbedingungen, die Betrug erlauben
ich habe die am 10.06.2026 gelieferten Reifen von einem Fachbetrieb auf meine Felgen ziehen lassen.
Der Fachbetrieb hatte große Schwierigkeiten die fertigen Räder auszuwuchten.
Die Radflächen schlagen im Rundlauf um ca. 2mm und taumeln an der Seitenfläche des Reifens. Das kann auf der Auswuchmaschine nachgeprüft werden.
Die Räder mit diesen Reifen sind damit nicht brauchbar.
Die Felgen-Abmessungen liegen in der Toleranz und liefen gut mit den alten Reifen.
Eine Reklamation bei 1001pneus.com wird auch nach mehrmaliger Kontaktaufnahme über verschiedene e-mail-adressen (support@1001pneus*com und contact@1001*fr und peggy.petremann@1001pneus*fr) nicht weiter bearbeitet, obwohl Fristen gesetzt wurden.
Abschliessend habe ich eine Rücklastschrift eingeleitet.
Interessant ist auch eine M+S-Kennzeichnung auf den Reifen, obwohl es sich um Sommerreifen handelt.
Das deutet auf eine Fälschung hin, was auch die schlechten Rundlaufeigenschaften erklären würde.
Interessant ist ein Passus in den Geschäftsbedingungen, nach dem aufgezogene Reifen nicht mehr zurückgenommen werden. Das bedeutet, dass man als Kunde keinen Mangel an den Reifen nachweisen kann, weil man dazu die Reifen aufziehen und vermessen müßte.