Unseriöse Seilschaft einer windigen…
Unseriöse Seilschaft eines windigen…
Unseriöse Seilschaft eines windigen Inkassounternehmens mit einer ebenso windigen Internetplattform!
Ich habe mich im März dieses Jahres an einem Tag kurz auf eine Versteigerungs-Website verlaufen, wurde dabei dann aber umgehend gesperrt. Das sofortige Abmelden von dieser Plattform funktionierte nicht. Der Amateur-Webmaster (vermutlich der Betreiber selbst) bekam das nicht hin. Nach etwa 12,5 Stunden (der Zeitraum, in dem ein Schriftwechsel mit der Pattform dokumentiert ist) war der Spuk vorbei....meinte ich zumindest. Gestern kam dann Intrum ins Spiel mit einer Forderung der besagten Verteigerungsplattform in Höhe von 1,90€, über Gebühren aufgeblasen auf 22,95€, eingefordert wird, das Ganze ohne Vollmacht des Rechnungsstellers und ohne Kopie der ursprünglichen Rechnung, sofern es die überhaupt gibt (mein Mail-Programm speichert alles, weder eine Rechnung noch eine Mahnung ist im Speicher vorhanden). Wegen 1,90€ hätte ich sicher keinen Zahlungsstreit provoziert! In der Kostenaufstellung wird der 15.5. als Rechnungsdatum und gleichzeitiges Datum von 3€ Mahngebühren aufgeführt, also 2 Monate später. Erst weitere 5 Monate später meldet sich jetzt Intrum. Ich habe von der Versteigerungsplattform weder eine Rechnung erhalten noch eine Mahnung. Für welche Leistung die 1,90€ berechnet wurden bleibt mir bis heute und vermutlich weiterhin völlig unbekannt, da weder die Plattform noch Intrum auf meine Anfrage antwortet. Ziel dieser Abzocke ist erkennbar der, dass der Betroffene weiterhin zum Sachverhalt im Unklaren gelassen wird und den relativ geringen Vorderunsbetrag begleicht, ohne seinen Anwalt einzuschalten, um einen Rechtsstreit loszutreten, weil der Aufwand in keinem Verhältnis zum Streitwert steht. Das ein Kleckerbetrag von 1,90€ für Intrum ausreicht den Aufwand einer Inkassomaßnahme zu rechtfertigen, bekräftigt meinen Verdacht der Seilschaft mit dem Geschäftspartner. Das Ganze hat in meinen Augen betrügerisches Potential.
Zwischenzeitlich habe ich über die Verbraucherzentrale erfahren, dass die in der Forderung enthaltene Mahngebühr von 3€ unberechtigt gestellt wurde, weil ich nie eine Mahnung erhalten habe. Die Beweispflicht dafür liegt beim Auftraggeber des Inkasso. Auch darf in diesem Fall keine Pauschale von 3€ für Post- und Kommunikationsgebühren erhoben werden. Die Forderung enthält keine Angabe der zu entrichtenden Mehrwertsteuer. Mache sich jeder selbst ein Bild von diesen Raubrittern!
Sterne sind hier nicht die richtigen Bewertungssignale, solange nicht die Möglichkeit besteht gar keinen Stern vergeben zu können. 5x Daumen hoch und 5x Daumen runter wären vielleicht besser. Dann könnte ich Intrum mit 5x Daumen runter bewerten! Aber der allgemeine Bewertungsstand zeigt bereits sehr deutlich, wie Intrum im Allgemeinem eingeschätzt wird.
8. Oktober 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung