Haltevorrichtung für einen Behälter für insbesondere flüssige Produkte
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für einen in einer Spendevorrichtung einsetzbaren Behälter für insbesondere flüssige Produkte, insbesondere Seifen, als auch die Kombination einer solcher Haltevorrichtung mit einem lösbar mit diesem verbindbaren Verbindungselement, als auch eine Spendevorrichtung mit einer solchen Haltevorrichtung und Verbindungselement.
Spendevorrichtungen für flüssige Produkte, insbesondere Seifen, sind vielfältig bekannt. In derartige Spendevorrichtungen sind Behälter für die flüssigen Produkte einsetzbar. Dabei sind einerseits diese Einsatzbehälter mit den flüssigen Produkten spezifisch für die jeweiligen Spendevorrichtungen ausgelegt, insbesondere in ihren Abmessungen. Andererseits sind auf dem Markt eine Vielzahl derartiger Einsatzbehälter bekannt, die nicht spezifisch für eine bekannte Spendevorrichtung ausgestaltet sind. Bei Einsatz dieser Einsatzbehälter kommt es dabei oftmals zu Fehlfunktionen oder einer mangelnden Be- dienbarkeit, oftmals hervorgerufen aufgrund der nicht optimalen Platzierung und Einsatzes des Einsatzbehälters in die Spendevorrichtung. Es besteht daher ein Bedarf, eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, mittels der nicht spezifisch für eine Spendevorrichtung ausgebildete Einsatzbehälter in eine solche einsetzbar werden.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, die die vorstehend angesprochenen Nachteile vermeidet.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Haltevorrichtung für einen Behälter für insbesondere flüssige Produkte, insbesondere Seifen, insbesondere aber auch Desinfektionsmittel, Lotionen jeglicher Art, Handcremes, schäumende Mittel und geschäumte Mittel, der in einer Spendevorrichtung einsetzbar ist, vorgeschlagen, umfassend ein Halteteil zur vorzugsweise lösbaren Anordnung in der Spendevorrichtung, ein Aufnahmeteil zur lösbaren Aufnahme eines Verbindungselementes für den Behälter, sowie ein Abstützteil, welches eine Auflage für den Behälter zur Verfügung stellt. Weiter bevorzugt weist die erfindungsgemäße Haltevorrichtung zwischen dem Halteteil und dem Abstützteil ein Übergangsteil, ausgebildet als Versprung, auf. Die durch das Halteteil als auch das Abstützteil definierten Oberflächen liegen auf einem unterschiedlichen Niveau, bezogen auf einen Boden einer Spendevorrichtung. Insbesondere liegt die Oberfläche des Abstützteiles oberhalb der Oberfläche des Halteteiles, mithin auf einem höheren Niveau, bezogen auf eine durch einen Boden einer Spendevorrichtung definierte Bodenfläche, in welche die Haltevorrich-
BESTÄTIGUNGSKOPIE
tung einsetzbar ist. Hierdurch wird vorteilhafterweise insbesondere eine platzsparende als auch hinreichend feste Haltevorrichtung zur Verfügung gestellt. Das Halteteil kann dabei mit einer Rückwand und/oder Seitenwänden der Spendevorrichtung fest verbunden sein, beispielsweise durch eine Klebung, oder auch einstückig mit dieser ausgebildet sein, z. B. durch Herstellung in einem einzigen Spritzguss-Schritt zusammen mit der Spendevorrichtung. Durch die unterschiedlichen Funktionen der verschiedenen Teile der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung ist diese universell einsetzbar. Vorteilhafterweise ist dabei das Verbindungselement derart ausgestaltet, dass dieses ein Betätigungsorgan für eine Pumpe als auch die Pumpe selbst auf der einen Seite verbindet mit einer Öffnung des Ein- setzbehäiters. Dieses Verbindungselement ist im Aufnahmeteil der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung einsetzbar, welches von den auf unterschiedlichem Niveau befindlichen Flächen des Halteteiles und des Abstützteiles umgeben ist. Das Aufnahmeteil weist vorzugsweise eine Aufnahme auf, die in ihrem Endbereich einer Außenkontur des Verbindungselementes, welches in diese aufnehmbar ist, angepasst ist. In einer Aufsicht kann die Aufnahme des Aufnahmeteiles als Langloch angesprochen werden. Vorteilhafterweise weist das Aufnahmeteil eine erste und eine zweite Führungswand auf, die gegenüberliegend angeordnet sind, und dem einzusetzenden Verbindungselement eine Führung bei Einsatz in die Aufnahme des Aufnahmemittels zur Verfügung stellen. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst an der ersten und der zweiten, der ersten Führungswand gegenüberliegenden Führungswand im Bereich der Aufnahme für das Verbindungselement das Aufnahmeteil mindestens je einem ersten und einem zweiten Vorsprung. Vorzugsweise umfasst die erste Führungswand genau einen ersten Vorsprung, und die zweite Führungswand genau einen zweiten Vorsprung. Vorteilhafter- weise sind die mindestens zwei Vorsprünge gegenüberliegend angeordnet. Weiter bevorzugt sind diese in einem Übergangsbereich zwischen der ersten und der zweiten Führungswand der Aufnahme des Aufnahmeteiles und dem Endbereich der Aufnahme, angepasst mit der Innenkontur an der Außenkontur des Verbindungselementes, angeordnet. Die mindestens zwei Vorsprünge ermöglichen einen sicheren Halt des Verbindungsele- mentes in der Haltevorrichtung und eine exakte Ausrichtung derselben, so dass hierdurch der mit dem Verbindungselement zu verbindende Behälter unter weiterer Unterstützung durch das Abstützteil der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung funktionssicher gehalten ist. Besonders bevorzugt ist zumindest im Bereich der Vorsprünge die erste und die zweite Führungswand nachgebbar ausgebildet. In einer besonders bevorzugten Ausführungs-
form ist zwischen dem ersten und/oder zweiten Vorsprung und der ersten und/oder zweiten Führungswand eine Aussparung angeordnet. Diese Aussparung dient vorteilhafterweise der Vermittlung einer Flexibilität für die mindestens zwei Vorsprünge, so dass hierdurch eine Art Schnappmechanismus für das in der Aufnahme des Aufnahmeteils aufzu- nehmende Verbindungselement zur Verfügung gestellt ist.
Weiter vorteilhafterweise weist das Aufnahmeteil mindestens zwei Teilabschnitte mit unterschiedlichen Innendurchmessern d1 und d2 auf. Dabei kann vorgesehen sein, dass diese Teilabschnitte nur in dem der Außenkontur des Verbindungselementes angepass- ten Teil der Aufnahme des Aufnahmeteiles vorliegen, jedoch liegen diese Teilabschnitte auch vorteilhafterweise im Bereich der ersten und der zweiten Führungswand vor, so dass das Verbindungselement, welches in die Aufnahme einführbar ausgebildet ist, eine zusätzliche Einführhilfe über einen aufgrund der unterschiedlichen Innendurchmesser d1 beziehungsweise d2 gebildeten Rücksprung, der schienenartig ausgebildet ist, erfährt. Vorteilhafterweise ist der Teilabschnitt mit dem kleineren Innendurchmesser d2, bezogen auf einen Längsquerschnitt der Haltevorrichtung, im unteren Teil des Aufnahmeteiles vorgesehen, wohingegen der obere Teilabschnitt des Aufnahmeteiles einen größeren Innendurchmesser d1 aufweist. Vorteilhafterweise sind die mindestens zwei Vorsprünge derart ausgebildet, dass diese im Teilabschnitt mit dem kleineren Innendurchmesser d2 ange- ordnet sind. Weiter vorteilhafterweise schließt die Oberkante der Vorsprünge bündig mit den durch die unterschiedlichen Innendurchmesser der Aufnahme gebildeten Rücksprung ab, vorteilhafterweise bei einem geringeren Innendurchmesser d2 auch im Bereich der ersten und zweiten Führungswand auch versprungfrei mit den hierdurch gebildeten schienenartigen Einführhilfen für das Verbindungselement ab.
In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung weist das Abstützteil mindestens zwei der ersten und zweiten Führungswand des Aufnahmeteils zugeordnete Teilbereiche auf. Jeder dieser Teilbereiche weist vorzugsweise mindestens ein Rippenelement auf einer dem Behälter zugewandten Oberfläche auf. Durch dieses Rippenelement wird vorteilhafterweise eine Auflagefläche für den Behälter geschaffen. Der Behälter stützt sich damit vorteilhafterweise insbesondere auf der Oberkante dieser rippenartigen Elemente ab. Vorteilhafterweise ist auf jeder Oberfläche eines jeden Teilbereiches genau ein derartiges Rippenelement angeordnet. Dieses Rippenelement erstreckt sich entlang einer gedachten Längsachse über einen Bereich von etwa 70 % der Oberflä- che, mindestens 80 % der Oberfläche, der jeweiligen Teilbereiche. Weiter vorteilhafterweise gehen diese rippenartigen Elemente über in ein oberes Verstärkungselement, wel-
ches einer Seitenansicht etwa dreieckig ausgebildet ist, und mit dem Rippenelement des Abstützteiles verbunden ist. Das in einer Seitenansicht der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung gesehen in etwa dreieckig ausgebildete obere Verstärkungselement ist dabei einerseits mit einer Oberfläche des Halteteils verbunden, andererseits mit der Oberfläche des Versprungs, die dem Halteteil zugewendet ist. Des Weiteren ist vorteilhafterweise auch ein unteres Verstärkungselement ausgebildet, welches ebenfalls in einer Seitenansicht der Haltevorrichtung gesehen dreieckig ausgebildet ist, und an einer unteren Oberfläche des Abstützteiles als auch der Innenfläche des Versprungs angreift. Das Halteteil der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung weist vorteilhafterweise, insbesondere bei einer lösbaren Ausgestaltung, Rast- und/oder Haltemittel auf. Diese Rast- und/oder Haltemittel sind vorteilhafterweise an den Längsseiten des Halteteils angeordnet, und können zum Beispiel als Haltemittel aus schienenartig ausgebildeten Vorsprüngen zur Einsetzung in Führungsschienen, angeordnet im Inneren einer Spendevorrich- tung, ausgestaltet sein, oder als übliche Rastnasen als Rastmittel ausgebildet sein, welche in entsprechenden Ausnehmungen im Gehäuse der Spendevorrichtung, insbesondere in deren Seitenwänden beziehungsweise Rückwänden, einrastbar sind. Auch Kombinationen, insbesondere der beiden vorgenannten Rast- und/oder Haltemittel, sind möglich. Die erfindungsgemäße Haltevorrichtung weist weiter vorteilhafterweise Führungsmittel für einen Behälter mit Seife oder sonstigen Flüssigkeiten et cetera auf. Dabei sind vorteilhafterweise mindestens zwei Führungsmittel vorgesehen. Die Führungsmittel sind vorteilhafterweise am Abstützteil angeordnet. Weiter vorteilhafterweise sind das oder die Führungsmittel ausgehend von einem Rand und/oder einer Oberfläche des Abstützteiles an diesem angeordnet, weiter bevorzugt ist jeweils mindestens ein Führungsmittel auf einem der beiden Teilbereiches des Abstützteiles angeordnet. Das oder die Führungsmittel weisen vorteilhafterweise eine Innenwandung auf, deren Kontur zumindest teilweise an einen Bodenbereich eines in die Haltevorrichtung einsetzbaren Behälters angepasst ist. Vorteilhafterweise ist das Führungsmittel leicht gewölbt ausgebildet, und steht weiter vorteilhaft- erweise etwas über eine Außenkante des Abstützteiles hervor. Vorteilhafterweise ist das Führungsmittel an einer Längskante des Abstützteiles, das heißt insbesondere der beiden Teilbereiche desselben, angeordnet, dabei ausgehend von einer Oberfläche des Abstützteiles. Weiter vorteilhafterweise weist die erfindungsgemäße Haltevorrichtung im Aufnahmeteil eine Verlängerung auf, welche eine untere Oberfläche des Halteteiles nach unten über-
ragt. Vorteilhafterweise weist diese Verlängerung eine Seitenwand auf, die weiter vorteilhafterweise kreisförmig ausgebildet ist, noch weiter vorteilhafterweise ein Kreissegment beschreibt mit einem Winkelbereich von etwa 120° bis etwa 180°. Weiter bevorzugt weist die Verlängerung einen Boden auf. Vorteilhafterweise ist in diesem eine Aussparung vor- gesehen. Es kann auch vorgesehen sein, dass eine solche Aussparung in der Verlängerung vorgesehen ist, wenn kein Boden zugegen ist. Ist ein solcher Boden jedoch vorgesehen, wird durch diesen bei einer insbesondere bevorzugt halbkreisförmigen Ausgestaltung der Wand der Verlängerung eine zusätzliche Unterstützung eines in dem Aufnahmeteil vorzugsweise lösbar aufnehmbaren Verbindungselementes, welches beispielsweise eine Pumpe aufnehmen kann, zur Verfügung gestellt. Die Verlängerung stellt des Weiteren eine Verlängerung der Aufnahme des Aufnahmeteiles zur Verfügung, so dass ein oberes Rohrteil eines einsetzbaren Verbindungselementes geschützter im Aufnahmeteil der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung aufnehmbar ist. Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin eine wie vorstehend definierte Haltevorrichtung mit einem lösbar mit diesem verbindbaren Verbindungselement, aufgenommen in dem Aufnahmeteil der Haltevorrichtung. Das Verbindungselement ist dabei wie vorstehend beschrieben ausgebildet, und passt sich mit der Außenkontur insbesondere dem Endbereich der Aufnahme des Aufnahmeteils der Haltevorrichtung an. Das Verbindungs- element kann auch einstückig mit dem in der Spendevorrichtung einzusetzenden Behälter ausgebildet sein, gegebenenfalls auch zusammen mit dem Pumpmechanismus. Das Verbindungselement weist vorzugsweise ein oberes und ein unteres Rohrteil auf. Das obere Rohrteil ist vorzugsweise nach oben ausgerichtet. Es bildet bevorzugt eine Öffnungsebene, die in etwa parallel zu einer Ebene verläuft, in der zum Bespiel das Abstützteil der Haltevorrichtung liegt. Das untere Rohrteil weist vorteilhafterweise eine Öffnungsebene auf, die in etwa senkrecht zu einer Ebene verläuft, in der zum Beispiel das Abstützteil der Haltevorrichtung liegt. Insbesondere weist das Verbindungselement unterschiedliche Innendurchmesser D1 und D2 im Bereich des aufwärts auf einen Behälter zu ausgerichteten oberen Rohrteils desselben auf. Dieses obere Rohrteil weist damit mindestens zwei Teilrohrbereiche mit unterschiedlichen Innendurchmessern D1 beziehungsweise D2 auf. Im Querschnitt betrachtet ist das Verbindungselement als im Wesentlichen L-förmig anzusprechen, wobei das untere Rohrteil um etwa 90° zu dem oberen Rohrteil versetz ist. Ein Verbindungsbereich zwischen oberem Rohrteil und unterem Rohrteil ist geschaffen, und weist vorteilhafterweise einen Aufnahmebereich auf, in welchen ein in das Verbindungs- element, das heißt in dessen unteres Rohrteil, einsetzbares Betätigungsorgan beziehungsweise Pumpe für die Spendevorrichtung arbeiten kann.
Besonders bevorzugt ist ein Teilrohrbereich des oberen Rohrteiles des Verbindungselementes mit dem kleineren Innendurchmesser D2 den mindestens zwei Vorsprüngen des Aufnahmeteils zugeordnet.
Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung eine Spendevorrichtung mit einem Gehäuse, einer wie vorstehend beschriebenen Haltevorrichtung als auch einem Verbindungselement, wie vorstehend beschrieben. Vorteilhafterweise ist diese Spendevorrichtung derart ausgestaltet, dass die Haltevorrichtung mit dem Halteteil in an einer ersten und einer zweiten Seitenwand des Gehäuses der Spendevorrichtung angeordneten Führungsschienen, insbesondere lösbar, aufgenommen ist. Weiter bevorzugt sind Rastmittel zur Rastung des Halteteiles im Gehäuse vorgesehen. In einer weiter bevorzugten Ausführungsform steht der im Gehäuse angeordnete Behälter für insbesondere flüssige Produkte mit seiner Unterseite zumindest teilweise mit dem Abstützteil der Haltevorrichtung in Kontakt. Der Kontakt wird dabei zur Verfügung gestellt durch die Oberkanten der Rippenelemente, angeordnet auf den Oberflächen der beiden Teilbereiche des Abstützteiles, kann darüber hinaus aber auch zur Verfügung gestellt werden durch die Oberflächen des Abstützteils selbst. Die Rastmittel sind im Gehäuse vorzugsweise in der ersten und der zweiten Seitenwand desselben und/oder der Rückwand desselben angeordnet, und sind vorteilhaft- erweise als Ausnehmungen ausgebildet, welche Rastnasen, angeordnet vorteilhafterweise an den Längsseiten und/oder Endbereich des Halteteiles, zur Erzielung einer Rastung angepasst sind.
Die erfindungsgemäße Spendevorrichtung kann vorteilhafterweise eine Abdeckung auf- weisen, welche in einem Unterbereich einer Rückwand derselben angelenkt ist. Die Abdeckung ist vorzugsweise mit Teilen der linken und rechten Seitenwand des Gehäuses als auch der Rückwand derselben, verrastbar beziehungsweise verschließbar ausgebildet. Vorteilhafterweise ist die Spendevorrichtung an einer senkrechten Wand anordbar. Zur Erzielung eines festen Sitzes des Behälters im Gehäuse der Spendevorrichtung sind vorzugsweise zusätzliche Rastmittel vorgesehen, welche auf einen Oberboden des Behälters wirken, und einsetzbar in einer schienenartigen Ausnehmung, angeordnet im oberen Bereich der Rückwand des Gehäuses, aufnehmbar sind. Diese Rastmittel weisen vorteilhafterweise in ihrem dem Behälter zugewandten Bereich eine halbkreisförmige Ausbildung auf, und insgesamt in einer Seitenansicht betrachtet eine als pilzförmig anzuspre- chende Ausgestaltung. Durch diese Ausgestaltung können diese Rastmittel einen Druck beziehungsweise eine Orientierung über den Oberboden auf dem Behälter ausüben, so
dass in Zusammenspiel mit der Haltevorrichtung und insbesondere des Abstützteiles derselben mit dem Behälter Letzterer sicher im Gehäuse der Spendevorrichtung gehalten ist.
Die erfindungsgemäße Haltevorrichtung, die erfindungsgemäße Kombination der Halte- Vorrichtung mit dem Verbindungselement, aber auch die erfindungsgemäße Spendevorrichtung und der in dieser einsetzbare Behälter sind vorteilhafterweise aus Kunststoffmaterialien gefertigt. Die Fertigung kann dabei vorteilhafterweise im Spritzgussverfahren erfolgen, im Falle des Behälters kann auch ein Blasverfahren eingesetzt werden. Selbiges gilt für eine in das Verbindungselement einsetzbare Spendevorrichtung, insbesondere einen Pumpmechanismus. Außer Kunststoffmaterialien kommen für die genannte Bauteile auch metallische oder sonstwie geeignete Materialien in Frage, auch Holz.
Diese und weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 : eine erfindungsgemäße Haltevorrichtung in einer Seitenansicht;
Fig. 2: die Haltevorrichtung gemäß Fig. 1 in einer perspektivischen Ansicht von
schräg oben;
Fig. 3: die Haltevorrichtung gemäß Fig. 1 in einer seitlichen Ansicht in eine Aufnahme 34 hinein; eine Draufsicht auf die Haltevorrichtung gemäß Fig. 1 ; eine Seitenansicht der Haltevorrichtung gemäß Fig. 1 mit einem Verbindungselement; eine perspektivische Ansicht von schräg oben auf die Anordnung gemäß Fig. 5; eine Seitenansicht in die Aufnahme 34 der Haltevorrichtung der Anordnung gemäß Fig. 5 hinein; Fig. 8: eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß Fig. 5;
Fig. 9: eine erfindungsgemäße Spendevorrichtung ohne Abdeckung mit einer Haltevorrichtung gemäß Fig. 1 ;
Fig. 10: eine erfindungsgemäße Spendevorrichtung ohne Abdeckung mit Haltevorrich- tung, Behälter, Verbindungselement und Betätigungsorgan für eine Pumpe;
Fig. 11 : die Spendevorrichtung gemäß Fig. 10 mit Abdeckung;
Fig. 12: eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung in ei- ner Seitenansicht;
Fig. 13: eine perspektivische Unteransicht der zweiten Ausführungsform der Haltevorrichtung gemäß Fig. 12; Fig. 14: eine Frontalansicht der zweiten Ausführungsform der Haltevorrichtung gemäß
Fig. 12; sowie
Fig. 15: eine Draufsicht auf die zweite Ausführungsform der Haltevorrichtung gemäß
Fig. 12.
Zunächst sei vorausgeschickt, dass die Erfindung nicht auf die in den Figuren gezeigte Merkmalskombination beschränkt ist. Vielmehr sind die jeweils in der Beschreibung einschließlich Figurenbeschreibung offenbarten Merkmale mit denjenigen in den Figuren angegebenen Merkmalen kombinierbar. Insbesondere ist die Ausbildung der aus den Fig. 1 bis Fig. 1 gezeigten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung nur eine der möglichen Ausgestaltungsformen. Insbesondere kann die erfindungsgemäße Haltevorrichtung auch mehrere Rippenelemente, obere und untere Verstärkungselemente als auch mehrere Vorsprünge im Aufnahmeteil aufweisen. Selbiges gilt insbesondere auch in Hinblick auf die Ausbildung des Verbindungselementes als auch der Spendevor- richtung selbst, wobei insbesondere die Spendevorrichtung auch jede andere mögliche Ausbildung, insbesondere der Abdeckung derselben aufweisen kann. Auch kann eine vorteilhafte lösbare Anordnung der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung in der Spendevorrichtung auf andere Weise durch andere Befestigungsmittel, einschließlich Rastelementen, erfolgen. Alternativ ist eine einstückige Ausbildung der Spendevorrichtung mit dem Halteelement möglich. Schließlich ist auch darauf hinzuweisen, dass die in den Ansprüchen aufgenommenen Bezugszeichen in keiner Weise den Schutzbereich der vorlie-
genden Erfindung beschränken sollen, sondern lediglich auf die in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiele verweisen.
Fig. 1 zeigt nun eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnete erfindungsgemä- ße Haltevorrichtung mit einem Halteteil 20, einem Aufnahmeteil 22 und einem Abstützteil 24. In der Seitenansicht der Fig. 1 ist gut erkenntlich, dass das Halteteil 20 mit dem Abstützteil 24 über ein Übergangsteil, als Versprung 56 ausgebildet, verbunden ist, so dass eine Oberfläche des Abstützteiles 24 auf einem höheren Niveau liegt als eine Oberfläche des Halteteiles 20.
Die Haltevorrichtung 10 weist weiterhin auf dem Abstützteil 24 angeordnet ein Rippenelement 46.1 auf, welches in ein oberes Verstärkungselement 54.1 , in Seitenansicht gesehen in etwa dreieckig, bevorzugt in Form eines gleichschenkligen Dreieckes, ausgebildet, übergeht. Dieses obere Verstärkungselement 54.1 ist mit der Oberfläche des Halte- teiles 20 als auch der Oberfläche des Versprunges 56 verbunden. Des Weiteren ist ein unteres Verstärkungselement 52.1 vorgesehen, welches auf der Innenseite des
Versprungs 56 und der Unterseite des Abstützteils 24 mit diesem verbunden ist und ebenfalls in Seitenansicht gesehen in etwa dreieckig ausgebildet ist. Fig. 2 zeigt nun in einer perspektivischen Aufsicht die Haltevorrichtung gemäß Fig. 1. Das Halteteil 20 weist dabei an seinen Längsseiten und im Bereich einer Endseite 19 Rastmittel 21.1 und 21.2, ausgebildet als Rastnasen, auf. Die vor diesen Rastmitteln 21.1 und 21.2 liegenden Bereiche der Längsseiten des Halteteiles 20 sind dabei vorspringend ausgebildet, und dienen insbesondere als Haltemittel zu der Einführung in hier nicht gezeigte Führungsschienen einer Spendevorrichtung (siehe hierzu Fig. 9 bis Fig. 11).
Das Abstützteil 24 weist zwei Teilbereiche 42 und 44 auf, welche spiegelbildlich zueinander gleichartig ausgebildet sind. Diese weisen Rippenelemente 46.1 beziehungsweise 46.2 auf den Oberflächen 48 und 50 der Teilbereiche 42 und 44 auf. Die Rippenelemen- te 46.1 und 46.2 stellen mit ihren Oberkanten eine Auflage, aber auch eine Justierung für den hier nicht gezeigten, in der Spendevorrichtung aufgenommenen Behälter zur Verfügung (siehe hierzu Fig. 9 bis Fig. 11), wobei der Behälter weiterhin auch mit den Oberflächen 48 und 50 der Teilbereiche 42 und 44 in Kontakt steht. Hierdurch wird eine Ablage 26 für den hier nicht gezeigten Behälter zur Verfügung gestellt.
Das Aufnahmeteil 22 ist nach Art eines Langlochs ausgebildet, und weist eine erste und zweite Führungswand 30 beziehungsweise 32 auf, als auch eine Aufnahme 34, die die Führungswände 30 und 32 umfasst. Die Aufnahme 34 (siehe hierzu Fig. 3 und Fig. 4) ist in ihrem Endbereich mit ihrer Innenkontur der Außenkontur eines in die Aufnahme 34 des Aufnahmeteils 22 einsetzbaren Verbindungselementes angeformt (siehe hierzu Fig. 6 bis Fig. 8). Im Endbereich der zweiten Führungswand 32 ist ein zweiter Vorsprung 38 angeordnet, und entsprechend gegenüberliegend (hier nicht gezeigt) an der ersten Führungswand 30 ein erster Vorsprung 36 (siehe hierzu Fig. 3 und Fig. 4). Das Aufnahmeteil 22 weist einen oberen Teilabschnitt 23.1 und einen unteren Teilabschnitt 23.2 mit unter- schiedlichen Innendurchmessern d1 beziehungsweise d2 auf (siehe Fig. 3), wobei der
Innendurchmesser d2 des unteren Teilabschnittes 23.2 geringer ist als derjenige des oberen Teilabschnitts 23.1. Ebenso ist im Bereich der ersten und der zweiten Führungswand 30 beziehungsweise 32 ein unterer Teilbereich gebildet, welcher bis auf den Bereich des Vorsprunges 38 beziehungsweise 36 ebenfalls einen geringeren Innendurch- messer d2 als der obere Teilabschnitt 23.1 mit einem Innendurchmesser d1 aufweist.
Hierdurch ist durch die Führungswände 30 beziehungsweise 32 eine schienenartige Führung zur Erleichterung des Einsatzes des hier nicht gezeigten Verbindungselementes in die Haltevorrichtung 10 zur Verfügung gestellt. Diese Führungsschiene geht versprungfrei in die Vorsprünge 36 beziehungsweise 38 und die eigentliche Aufnahme 34 über.
Die rippenartigen Elemente 46.1 und 46.2 gehen in obere Verstärkungselemente 54.1 und 54.2 über, die identisch zueinander ausgebildet sind.
Fig. 3 zeigt nun in einer Seitenansicht besonders gut die unterschiedlichen Innendurch- messer d1 des ersten Teilabschnittes 23.1 und d2 des zweiten Teilabschnittes 23.2, wobei der Durchmesser d2 geringer ist als der Durchmesser d1. Auch sind dort gut die beiden Vorsprünge 36 beziehungsweise 38 zu erkennen, als auch die Anordnung unterer Verstärkungselemente 52.1 und 52.2, wie bereits in Fig. 2 beschrieben. Mit dem Bezugszeichen 56 ist ein Versprung in Fig. 3 gekennzeichnet, der durch die unterschiedlichen Innendurchmesser d1 und d2, die im gesamten Bereich des Aufnahmeteiles 22 vorliegen, zur Verfügung gestellt ist, und die Einführung des hier nicht gezeigten Verbindungselementes erleichtert.
Fig. 4 verdeutlicht nun insbesondere die Ausgestaltung der Vorsprünge 36 und 38, welche im Endbereich der ersten und der zweiten Führungswand 30 und 32 im Aufnahmeteil 22 angeordnet sind, und zwar im Bereich des Überganges zu dem Endbereich der eigentli-
chen Aufnahme 34. Zwischen den Führungswänden 30 und 32 ist dabei im Bereich der Vorsprünge 36 und 38 eine Aussparung 40.1 beziehungsweise 40.2 vorgesehen, wodurch den Vorsprüngen 36 und 38 eine gewisse Elastizität mitgegeben ist, so dass eine Art Schnappmechanismus für das einzusetzende, hier nicht gezeigte Verbindungselement zur Verfügung gestellt ist, welches diesem einen sicheren Halt und eine ausreichende Positionierung vermittelt. Die Positionierung wird dabei durch den Versprung 56 unterstützt. Die Tiefe der Ausnehmungen 40.1 und 40.2 bestimmt die Elastizität beziehungsweise Flexibilität der Vorsprünge 36 und 38. Vorzugsweise weisen die Ausnehmungen 40.1 und 40.2 eine Tiefe auf, die in etwa der Stärke der auf der Innenseite der Füh- rungswände 30 und 32 gebildeten Führungsschiene entspricht. Weiter bevorzugt kann die Tiefe der Ausnehmungen 40.1 und 40.2 über die vorstehend definierte Stärke hinausgehen.
Fig. 5 bis Fig. 8 zeigen nun eine Anordnung aus dem erfindungsgemäßen Halteele- ment 10 mit einem Verbindungselement 16. Fig. 5 zeigt diese Anordnung in einer Seitenansicht, wobei besonders gut der untere, in etwa parallel zu der Haltevorrichtung 10 ausgerichtete Rohrteil 66 als auch ein Aufnahmebereich 68 zu erkennen ist, welches eine Aufnahme insbesondere eines hier nicht näher gezeigten Bedienungsorganes einer Pumpe und der Pumpe selbst im Verbindungselement 16 ermöglicht.
Fig. 6 zeigt die Anordnung gemäß Fig. 5 in einer perspektivischen Ansicht, wobei nun besonders gut die in etwa L-förmige Ausgestaltung des Verbindungselementes 16 ersichtlich ist mit dem unteren Rohrteil 66 und einem aufwärts gerichteten Rohrteil 60, wobei Letzteres einen Rücksprung 65 aufweist, so dass das aufwärtige Rohrteil 60 einen oberen Teilrohrbereich 62 mit einem größeren Innendurchmesser D1 und einen unteren Teilrohrbereich 64 mit einem geringeren Innendurchmesser D2 aufweist, wie aus Fig. 7 ersichtlich ist. Fig. 7 zeigt im Übrigen das Zusammenwirken der Haltevorrichtung 10 mit dem Verbindungselement 16 bei Aufnahme in dem Endbereich der Aufnahme 34 im Bereich der Vorsprünge 36 und 38 und die Zuordnung des Rücksprunges 65 im Teilrohrbereich 62 des aufwärtigen Rohrteiles 60 zu dem schienenartigen Versprung 56, der im Bereich der Aufnahme 34 des Aufnahmeteiles 22 seine Fortsetzung findet. Fig. 8 zeigt in einer Draufsicht die Anordnung aus der Haltevorrichtung 10 dem Verbindungselement 16.
Fig. 9 zeigt einen Teil eines Gehäuses 70 einer Spendevorrichtung mit dieser lösbar ver- bundenen Haltevorrichtung 10. Das Gehäuse 70 ist dabei aus einer ersten Seitenwand 72 und einer zweiten Seitenwand 74 als auch einer Rückwand 88 gebildet. Die Rückwand
weist im oberen Bereich einen Schlossmechanismus 83.1 auf. Im unteren Bereich ist an der ersten und entsprechend auch an der zweiten Seitenwand 72 beziehungsweise 74 ein Gelenk 84.1 beziehungsweise 84.2 (siehe Fig. 11) angeordnet, an welchem eine Abdeckung (siehe Fig. 11) gelenkig bewegbar anordbar ist.
Die Haltevorrichtung 10 ist mit ihrem Halteteil 20 und den mit einem Versprung versehenen Längsseiten desselben in Führungsschienen 76 aufgenommen, die auf einem Inneren des Gehäuses 70 zugewandten Flächen der Seitenwände 72 beziehungsweise 74 angeordnet sind, und zwar jeweils vier auf jeder Seite. Zusätzlich erfolgt eine Verrastung über hier nicht gezeigte Rastmittel des Halteteiles 20 in Ausnehmungen im Übergang der ersten und zweiten Seitenwand 72 beziehungsweise 74 in die Rückwand 88 des Gehäuses 70.
Fig. 10 zeigt nun eine Spendevorrichtung 14 mit in dieser eingesetztem Behälter 12, dem Teil des Gehäuses 70 gemäß Fig. 9 und der an diesem lösbar gehaltenen Haltevorrichtung 10. Besonders gut ist zu erkennen, dass der Behälter 12 durch Rippenelemente 46.1 und 46.2 auf den Oberflächen der Teilbereiche 42 und 44 des Abstützteiles 24 mit einem Boden 90 aufliegt beziehungsweise durch diese, auch aufgrund Rundungen im Bodenbereich des Behälters 12, ausgerichtet ist. Dabei steht der Boden 90 zumindest mit der O- berkante der Rippenelemente 46.1 und 46.2 in Kontakt. Vorzugsweise, und in der Ausführungsform gemäß Fig. 10 gezeigt, steht darüber hinaus der Boden 90 des Behälters 12 auch mit einem Teil der Oberflächen 48 und 50 der Teilbereiche 42 und 44 des Abstützteiles 24 in Kontakt, welche den Führungswänden 30 und 32 naheliegen. Darüber hinaus ist zu erkennen, dass das Verbindungselement 16 am unteren Rohrteil 66 nunmehr angeordnet ein Betätigungsorgan 86 für eine Pumpe, die im Verbindungselement 16 angeordnet ist, aufweist, mittels welcher der Benutzer durch Drücken beziehungsweise Ausführungen einer Pumpbewegung ein flüssiges Produkt, insbesondere einer Seife, auch in Schaumform, aus dem Behälter 12 der Spendevorrichtung 14 ent- nehmen kann.
Der Behälter 12 wird weiterhin orientiert durch in etwa pilzförmig in einer Seitenansicht ausgebildete Rastmittel 80.1 und 80.2, welche in einer Schiene 81 im oberen Bereich des Gehäuses 70 an der Rückwand 88 desselben angeordnet sind. Die Rastmittel 80.1 und 80.2 sind in der Schiene 81 bewegbar angeordnet, und es können auch mehr als die in der Fig. 10 gezeigten zwei Rastmittel 80.1 und 80.2 vorgesehen sein. Über die halbkreis-
förmige Ausbildung des Kopfes dieser Rastmittel 80.1 und 80.2 wird der Behälter 12 in Richtung auf das Abstützteil 24 der Haltevorrichtung 10 gedrückt, so dass ein Halt des Behälters 12 in der Spendevorrichtung 14 sichergestellt ist. Zusätzlich wird auch durch die Rastmittel 80.1 und 80.2 dem Behälter eine Positionierung mitgegeben, wie dies auch durch die Verbindung des Behälters 12 mit dem fest, aber lösbar in der Haltevorrichtung 10 sitzenden Verbindungselement 16 erfolgt.
Fig. 11 zeigt nun die vollständige Spendevorrichtung 14 mit einer Abdeckung 82, aus welcher auch das weitere zum Schließmechanismus gehörende Element 83.2 ersichtlich ist, ebenso wie die Gelenke 84.1 und 84.2.
Fig. 12 bis Fig. 15 zeigen eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung 10. Dabei sind gleiche Bezugszeichen für gleiche Teile wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis Fig. 4 verwendet worden, so dass im Folgenden insbesondere auf die Unterschiede eingegangen wird.
Fig. 12 zeigt die zweite Ausführungsform der Haltevorrichtung 10 in einer Seitenansicht. Diese zweite Ausführungsform unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis Fig. 4 dahingehend, dass zusätzlich Führungsmittel 28.1 und 28.2 (siehe Fig. 13) vorgesehen sind, die am Abstützteil 24 angeordnet sind. Die Anordnung erfolgt insbesondere ausgehend von den Teilbereichen 42 und 44 des Abstützteiles 24. Bevorzugt sind die Führungsmittel 28.1 und 28.2 paarweise angeordnet, in der zweiten Ausführungsform gemäß Fig. 12 paarweise gegenüberliegend (siehe Fig. 13). Die Anordnung der Führungsmittel 28. und 28.2 erfolgt im Randbereich ausgehend von der Oberflä- che 48 der Teilbereiche 42 und 44 des Abstützteiles 24. Die Führungsmittel 28.1 und 28.2 sind leicht nach außen gewölbt ausgebildet, und stehen über eine Außenkante der Teilbereiche 42 und 44 des Abstützteiles 24 zum überwiegenden Teil über, wie insbesondere Fig. 14 und Fig. 15 entnehmbar ist. Durch die etwas nach außen gewölbte Ausbildung der Führungsmittel 28.1 und 28.2 kann ein Behälter, der in die Haltevorrichtung 10 einsetzbar ist, sicherer durch diese gehalten werden. Dabei ist vorteilhafterweise eine Kontur einer Innenfläche der Führungsmittel 28.1 und 28.2 einer Außenkontur des Bodenbereiches eines Behälters, wie dieser beispielsweise in Fig. 10 und Fig. 11 gezeigt ist, angepasst oder aber zumindest nachempfunden.
Weiterhin weist die zweite Ausführungsform der Haltevorrichtung 10 im Unterschied zu der ersten Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis Fig. 4 eine Verlängerung 29 des Aufnahme-
teiles 22 auf. Die Verlängerung steht über eine untere Oberfläche des Halteteiles 20 nach unten über, und besteht zumindest aus einer Seitenwand 31. Diese Seitenwand ist kreisförmig ausgebildet, und ist in der zweiten Ausführungsform der Haltevorrichtung 10 als Kreisbogensegment mit einem Winkel von 180° ansprechbar.
Die Verlängerung 29 kann weiterhin und weist im Falle der zweiten Ausführungsform der Haltevorrichtung 10 einen Boden 27 auf, in welchem eine Aussparung 25 angeordnet ist. Durch diese Ausgestaltung der Verlängerung 29 kann ein Verbindungselement 16, wie in Fig. 5 und Fig. 8 im Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform der Haltevorrich- tung 10 gezeigt, sicherer gehalten werden, insbesondere wenn das obere Rohrteil 60 im Bereich des Überganges zum Verbindungsbereich zum unteren Rohrteil 66 eine Verengung aufweist, und erst nachfolgend eine Aufweitung zu einem im Wesentlichen mit einem kreisförmigen Querschnitt gestalteten oberen Rohrteil 60. Die Verlängerung 29 dient einerseits der sicheren Aufnahme de Verwendungselementes 16, andererseits wird durch die Verlängerung 29 auch die mechanische Festigkeit und Funktionsfähigkeit der Haltevorrichtung 10 verbessert, denn bei Betätigung eines Spendemechanismus, bevorzugt eines Pumpmechanismus, der in das Verbindungselement 16 einsetzbar ist, werden auf dieses Kräfte ausgeübt, die über die Verlängerung 29 auf die gesamte Haltevorrichtung 10 und über diese bei Anordnung in einem Gehäuse einer Spendevorrichtung abge- leitet werden.
Durch die vorliegende Erfindung wird somit vorteilhafterweise eine Haltevorrichtung, eine Anordnung, umfassend diese Haltevorrichtung und ein Verbindungsmittel, als auch eine Spendevorrichtung mit der Haltevorrichtung und dem Verbindungsmittel zur Verfügung gestellt, wodurch insbesondere auch nicht spezifisch für eine Spendevorrichtung ausgebildete Behälter durch die Haltevorrichtung positioniert und hinreichend sicher und fest zur Ermöglichung einer reibungslosen Funktion der gesamten Spendevorrichtung in dieser anordbar sind.