Auszugsystem
Die Erfindung betrifft ein Auszugsystem für Haushaltsgeräte, insbesondere für Gargeräte, mit einem Trägerelement zur Aufnahme eines Gargutträgers und einer ortsfesten Schiene, auf dem das Trägerelement verschiebbar angeordnet ist.
Die Trägerelemente können längs der Schienen aus einer im Innern des Haushaltsgeräts eingefahrenen Betriebs- oder Ruheposition in eine Be- und Entladeposition verschoben werden, in der die Trägerelemente aus dem Innern in die Nähe einer Bedienungsöffnung des Gargerätes ausgefahren werden. Die Trägerelemente weisen außerdem Mittel zur Aufnahme einer vertikal nach oben gerichteten Kraft auf, die aus einem Kippmoment aus dem Gargutträger herrühren kann, wenn sich dieser insbesondere in der Be- und Entladeposition befindet.
In der DE 101 62 922 A1 ist ein gattungsgemäßes Auszugsystem mit einem Gutträger, mit zumindest einer ersten ortsfesten Lagereinheit und mit zumindest einer mit dem Gutträger bewegbaren, auf der ersten Lagereinheit geführten zweiten Lagereinheit beschrieben. Die erste Lagereinheit weist ein von einer Stange gebildetes Führungselement auf, auf dem die zweite Lagereinheit mittels eines hülsenförmigen Aufnahmebereichs verschiebbar gleitend gelagert ist. Alternativ dazu kann die zweite Lagereinheit gegenüber der ersten wälzgelagert sein. Die Bedienbarkeit dieses Auszugsystem leidet jedoch, sobald die Stangen der ersten Lagereinheit durch Gärungsprozesse verschmutzt sind, weil dann entweder die Gleiteigenschaften der Gleitlagerung oder die Leichtgängigkeit der Wälzelemente beeinträchtigt sind. Zudem stellte sich heraus, dass sich das Auszugsystem schnell verklemmt, wenn die Stangen windschief oder nicht parallel verlaufen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein gattungsgemäßes Auszugsystem derart weiterzubilden, dass es weitgehend unempfindlich gegen Verschmutzung der Führungselemente und gegen Imperfektionen bei der Montage der Führungselemente ist.
Diese Aufgabe wird bei dem einleitend beschriebenen Auszugsystem dadurch gelöst, dass die Trägerelemente auf den Schienen auf Rollen gelagert sind, die geringfügiges seitliches
Spiel aufweisen. Im Gegensatz zu einer Gleitlagerung oder einer gewöhnlichen Kugellagerung können die Rollen zumindest gewöhnliche Verschmutzungen auf den Schienen überrollen, ohne selbst und mithin das Trägerelement zu blockieren. Herkömmliche Lagerungen waren zudem durch unmittelbare gegenseitige Anlage von Gleitflächen oder enge Führung der Lagerkugeln vorzugsweise in Käfigen um einen möglichst spielfreien Lauf bemüht, um ein Klappern zu vermeiden und um damit einen hochwertigen Eindruck zu vermitteln. Im Gegensatz dazu sieht die Erfindung bewusst Spielraum vor, um ein seitliches Verschieben des Trägerelements in engem Rahmen zu ermöglichen. Dabei ist es unerheblich, ob an den Rollen jedes zweier zusammenwirkender Trägerelemente seitliches Spiel vorgesehen ist, oder nur an einem Trägerelement, dort aber mehr. Das Spiel ist jedenfalls so bemessen, dass Lageabweichungen der Schienen im Rahmen der Montagetoleranzen ausgeglichen werden können. Den auf den Schienen laufenden Rollen ist es dadurch möglich, den Abweichungen mit einer entsprechenden Seitwärtsbewegung zu folgen. Ein Klappern ist dennoch nicht zu befürchten, weil das Trägerelement zumindest dann seitlich gehalten ist, wenn es durch einen Gargutträger belastet ist. Im Regelfall sind zwei zusammenwirkende Trägerelemente ohnehin durch eine Verbindung zu einer Auszugseinheit verbunden. Sie verhindert ein Klappern durch das seitliche Spiel, weil sie zwei einander gegenüberliegende Trägerelemente in einem definierten Abstand festhält.
Die Rollen können in beliebiger Weise gelagert sein. Ihre Lagerung muss jedoch dem Einsatzzweck entsprechend einer Temperatur von bis zu 3000C standhalten. In einer einfachen Ausführung sind die Rollen gleitend auf Achsen im Trägerelement gelagert. Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Rollen ihrerseits mittels Wälzlager gelagert, zum Beispiel über Nadelhülsen, Kugel- oder Rollenlager. Damit ist eine besondere Leichtgängigkeit der Rollen gewährleistet, die die Bedienung der Trägerelemente erleichtert.
Zu diesem Zweck ist es an sich auch wünschenswert, die auf ein Trägerelement wirkende Last aus dem Gargutträger und seiner Beladung über eine große Anzahl von Rollen gleichmäßig auf die Schiene zu verteilen. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, in einem Trägerelement nur eine geringe Anzahl von Rollen anzuordnen. Damit kann das Trägerelement vorteilhaft kurz ausgebildet werden, so dass der Gargutträger nur in einem hinteren, dem Innern des Gargerätes zugewandten Bereich auf dem Trägerelement
aufliegt. Dann ist es nämlich möglich, den Gargutträger zum bequemen Be- oder Entladen in oder nahe seiner Schwerlinie zu ergreifen, ohne dass das Trägerelement hinderlich im Wege wäre. Für einen lagesicheren Lauf des Trägerelementes sind mindestens drei Rollen erforderlich: zwei oberhalb der Schiene angeordnete Rollen übertragen -die senkrecht nach unten gerichtete Gewichtslast auf die Schiene. Die unterhalb der Schiene angeordnete Rolle führt die Schiene lagesicher zwischen sich und den oberen beiden Rollen hindurch und stützt Kräfte aus einem Kippmoment, das auf einen nur in seinem hinteren Bereich festgehaltenen Gargutträger wirkt, an der Unterseite der Schiene ab.
Insbesondere bei einem kurzen Trägerelement muss die untere Rolle erhebliche Kräfte aus dem Kippmoment übertragen. Es ist daher günstig, die untere Rolle möglichst weit hinten, also am hinteren unteren Ende des Trägerelements anzuordnen. Senkrecht über ihr sollte eine obere hintere Rolle angeordnet sein, um eine möglichst lagesichere Führung des Trägerelements auf der Schiene zu gewährleisten. Die obere vordere Rolle kann an nahezu beliebiger Stelle angeordnet sein. Je weiter sie von den hinteren Rollen entfernt liegt, umso stabiler läuft das Trägerelement einerseits auf der Schiene. Je näher sie andererseits an die hinteren Rollen herangerückt, umso weiter kann das Trägerelement in einer ausgefahrenen Position an das vordere Schienenende in der Nähe der Bedienungsöffnung herangefahren werden und es mit einem auskragenden Abschnitt überragen. Je weiter das Trägerelement an die Bedienungsöffnung herangefahren werden kann, umso komfortabler ist die Bedienung des Gargerätes, weil dadurch der Blick des Benutzers nahezu das ganze
Trägerelement erfassen kann. Um ein Abheben des Trägerelements von der Schiene zum Beispiel infolge unsachgemäßer Bedienung zu verhindern, kann auch statt einer unter der vorderen oberen Rolle liegenden Rolle an der Unterseite der Schiene ein Fangstift angebracht sein. Da er nur selten mit der Schiene in Eingriff kommt, ist an seiner Stelle eine Rolle verzichtbar. Selbst wenn er durch kraftbelasteten Eingriff die Oberfläche der Schiene beeinträchtigen sollte, geschieht das an der nicht leicht einsehbaren Unterseite der Schiene. Der Stift könnte zwar auch an der Stelle der oberen hinteren Rolle angeordnet sein; dort könnte er im Gebrauch aber die Oberfläche der Schiene sichtbar beeinträchtigen.
Kurze Trägerelemente und die Anordnung nur weniger Rollen können zu einem unruhigen Lauf des Trägerelements auf der Schiene führen. Wegen der im Verhältnis zur Länge der Trägerelemente großen Breite, über die hinweg sie zusammenwirken, kann es zu einem Verdrehen des Gargutträgers um eine vertikale Achse kommen, die die Trägerelemente auf
den Schienen verklemmt oder zumindest ein Verfahren auf den Schienen erschwert. Dem kann vorteilhaft durch die Form der Rollen und Schienen begegnet werden. Die Form der Rollen, in einem radialen Schnitt betrachtet, definiert einen Berührpunkt oder eine Berührlinie mit der Schiene. Hat beispielsweise die Schiene einen kreisförmigen Querschnitt, und weisen die Rollen eine konkave Lauffläche auf, so ergibt sich bei gleichem Radius von Schienenquerschnitt und konkaver Ausrundung der Lauffläche eine Berührlinie zwischen Rolle und Schiene. Bei abweichenden Radien ergeben sich ein oder zwei Berührpunkte, nämlich wenn der Radius der konkaven Ausrundung der Rolle größer bzw. kleiner ist als der des kreisförmigen Schienenquerschnitts. Jener ist nicht zwingend kreisförmig, sondern ggf. auch elliptisch oder eckig. Die jeweiligen Geometrien zusammenwirkender Schienen und Rollen werden vorteilhaft so gewählt, dass zwei
Berührpunkte erzeugt werden, die in einem Schienenquerschnitt betrachtet möglichst weit auseinander liegen. Dazu kann sowohl die Lauffläche der Rollen variiert werden, als auch der Querschnitt der Schienen. Durch das Erzeugen zweier Berührpunkte je Rolle ist eine stabile Führung der Trägerelemente auf den Schienen insbesondere bei aufgelegtem Gargutträger sichergestellt, damit eine Einheit aus Trägerelementen und Gargutträger beim Verfahren nicht ins Schlingern gerät. Außerdem ermöglichen zwei Berührpunkte je Rolle ein leichteres Überrollen von Verschmutzungen auf der Schiene.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Auszugsystem Mittel gegen ungewolltes Einschieben auf. Die Mittel arretieren das Trägerelement in der
Be- und Entladeposition nur soweit, dass sie bei Aufbringen einer geringen
Bedienungskraft das Trägerelement wieder freigeben und ein Einschieben ermöglichen.
Sie können zum Beispiel im Trägerelement angeordnet sein und in einer Auszugsstellung die relative Lage des Trägerelements gegenüber der Schiene lösbar festhalten. Dazu können Rillen in den Schienen eingestochen sein, in die die Rollen in der Be- und
Entladeposition eingreifen und aus denen sie mit einer geringen Kraft wieder herausbewegt werden können.
Alternativ dazu kann ein Vorsprung, Nocken oder dergleichen am hinteren Ende des Trägerelements angeordnet sein, der beim Herausziehen des Trägerelements über ein im wesentliches konvexes Anlaufelement gleitet und dieses dabei gegen die Kraft eines Federelements belastet. Im vollständig ausgezogenen Zustand des Trägerelements ist die Feder des Anlaufelements gerade wieder entlastet und der Vorsprung bzw. Nocken
befindet sich unmittelbar davor. Nur gegen den Widerstand des Federelements kann das Trägerelement wieder eingeschoben. Damit ist verhindert, dass das leichtgängige Trägerelement, insbesondere beim Einhängen des Gargutträgers, ungewollt und versehentlich in das Innere des Gargeräts eingeschoben wird und das Einhängen misslingt.
Für die Lagerung der Rollen im Trägerelement sind Achsen erforderlich, deren Befestigung im Trägerelement unter den Einsatzbedingungen dauerhaft sein muss. Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Rollen auf Achsen gelagert, die in das Trägerelement eingepresst sind. Damit ist eine Montagemöglichkeit angegeben, die relativ einfach und damit kostengünstig zu bewerkstelligen ist.
Bei herkömmlichen Auszugsystemen wirken im Allgemeinen zwei in einer Ebene nebeneinander angeordnete Trägerelemente zur Aufnahme eines Gargutträgers zusammen. Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind daher die zusammenwirkenden Trägerelemente auf in einem Gargerät einander gegenüberliegenden Schienen miteinander verbunden. Die Verbindung kann in einer Stange oder einer Schiene bestehen und bewirkt jederzeit eine synchrone Stellung und einen synchronen Lauf der Trägerelemente bezüglich der ortsfesten Schiene. Dadurch ist die Bedienung des Gargerätes insbesondere beim Einsetzen des Gargutträgers wesentlich vereinfacht.
In einer besonders stabilen Ausführung stellen die Trägerelemente und die Verbindung einen steifen Rahmen dar. Dies kann jedoch bei Imperfektionen bei der Montage der Schienen zu einem verschlechterten Lauf der Trägerelemente auf den Schienen und sogar zu einem Verklemmen führen. Daher ist es erforderlich, dass die Trägerelemente insbesondere bei einer windschiefen Position der Schienen zueinander dem Verlauf der Schienen folgen können. Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung stellt es folglich dar, wenn die Trägerelemente um eine in Verbindungsrichtung verlaufende Achse verdrehbar sind. Einem erschwerten Lauf oder gar einem Verklemmen der Trägerelemente ist damit wirkungsvoll begegnet, weil sich die Trägerelemente dem Lauf der Schienen anpassen können. Vorteilhaft ist die Verbindung daher als Stange ausgebildet, die eine Verdrehung der Trägerelemente um ihre Längsachse ermöglicht. Da es sich nur um geringe
Lageabweichungen der Schienen von der Solllage handelt, muss die Verbindung auch nur geringe Verdrehwinkel ermöglichen.
Die Schienen werden einzeln oder in Gruppen zunächst an jeweils einer der Seitenwände im Innern des Gargerätes montiert. Eine Verbindung einander gegenüberliegender und zusammenwirkender Trägerelemente untereinander bereits zu diesem Zeitpunkt würde ihren Einbau unnötig behindern. Da also das Verbinden zusammenwirkender Trägerelemente vorteilhaft erfolgt, wenn diese bereits im Innern des Gargerätes angeordnet sind, ist die Montage wegen der beengten Platz- und schlechten
Lichtverhältnisse im Innern ohnehin erschwert. Daher ist es vorteilhaften, wenn ein Werkzeugeinsatz nicht erforderlich ist, sondern die Verbindung nachträglich und/oder ohne Werkzeug in eine Halterung an jedem Trägerelement montierbar ist. In einer einfachen und kostengünstigen Ausgestaltung können an jeder Aufnahme U-förmige Halterungen angeordnet sein, in die zum Beispiel eine Verbindungsstange mit rundem Querschnitt eingehängt werden kann und dort durch ihr Eigengewicht gehalten ist. Die Halterungen müssen dabei so steif aufgebildet sein, dass sie Biegemomente aufnehmen können, wenn nur ein Trägerelement bedient und das andere über die Verbindungsstange mitbewegt wird. In einer aufwändigeren Ausgestaltung weist die Verbindungsstange wenigstens einseitig eine Einschnürung oder Eindrehung auf, mit der sie in der Halterung lagesicher einhängbar und momentensteif verrastbar ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung im Prinzip noch näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines erfinderischen Trägerelements,
Figur 2 eine Schnittansicht des Trägerelements entlang der Schnittlinie Jl-Il" in
Figur 1 mit dem angedeuteten Verlauf einer Schiene und
Figur 3 eine transparente perspektivische Ansicht des Trägerelements der Figur 1.
Ein Trägerelement 1 bzw. ein Läuferelement oder ein Schlittenelement eines erfinderischen Auszugssystems umfasst gemäß Figur 1 einen Aufnahmebereich 2 für einen nicht dargestellten Gargutträger. Der Aufnahmebereich 2 weist an seinen Enden einen ersten Höcker 3 und einen zweiten Höcker 4 auf. Der erste Höcker 3 am vorderen Ende 5 des Trägerelementes 1 trägt einen Stift 5, der bei eingesetztem Gargutträger durch eine Öffnung im Rand des Gargutträgers greift und den Gargutträger unverschieblich insbesondere in und entgegengesetzt zu einer Auszugsrichtung A auf dem Trägerelement
1 hält. Der zweite Höcker 4 am gegenüberliegenden Ende definiert zusammen mit dem ersten Höcker 3 eine Auflageebene des Gargutträgers. Das Trägerelement 1 ist erheblich kürzer als der Gargutträger und ergreift ihn an seinem hinteren Ende. Dadurch kann ein Bediener beim Be- und Entladen den Gargutträger bequem in seiner Schwerlinie fassen, ohne dass das Trägerelement 1 hinderlich im Wege wäre. Das Trägerelement 1 muss dabei ein auf den Gargutträger wirkendes Kippmoment aufnehmen. Dazu weist es an seinem hinteren Ende 7 noch hinter dem Höcker 6 und als Abschluss des Aufnahmebereichs 2 einen hakenartigen Vorsprung 8 auf, dessen Nase 9 über den hinteren Rand eines eingesetzten Gargutträgers greift. Damit kann das Trägerelement 1 eine aus dem Kippmoment resultierende vertikal nach oben gerichtete Kippkraft V aufnehmen.
Rechtwinklig zum Aufnahmebereich 2 verläuft eine Seitenwand 10 des Trägerelements 1. Sie deckt einerseits einen Lagerabschnitt 11 am hinteren Ende des Trägerelements 1 und eine durch sie hindurchlaufende, nur in Figur 2 angedeutete Schiene 12 gegenüber dem Innern des Gargerätes ab und schützt sie so gegenüber Verschmutzungen, die während des Betriebs des Gargerätes etwa durch spritzendes Backgut entstehen. Andererseits stützt sie den gegenüber dem Lagerabschnitt 11 weit nach vorne in Auszugsrichtung A auskragenden Aufnahmebereich 2 an der Lagereinheit 11 ab. Durch diese Ausgestaltung ist das Trägerelement besonders formstabil. Die Seitenwand 10 ist dabei in fertigungstechnisch günstiger Weise eine Montagewand, an der der Lagerabschnitt 11 ausgebildet ist.
Schließlich nimmt die Seitenwand 10 auch eine Halterung 13 für eine nicht dargestellte Verbindungsstange auf, mit der zwei gegenüberliegende Trägerelemente 1 verbunden werden. Die Form und die Position der Verbindungsstange sind so gewählt, dass sie einen Heißluftstrom nicht behindert, der den Gargutträger umströmt. Daher ist für die Verbindungsstange ein Kreisquerschnitt vorgesehen und eine Position, die gegen Auszugsrichtung betrachtet nicht hinter dem hinteren Rand des Gargutträgers liegt, also bestenfalls unterhalb des hakenartigen Vorsprungs 8. So bleibt ein Strömen der heißen Luft zwischen dem Rand des Gargutträgers und einer Rückwand des Gargerätes nahezu unbeeinträchtigt.
Gemäß der Figur 2 ist die Schiene 12 als ein Rundstab ausgebildet. Die Schiene 12 kann in einem alternativen Ausführungsbeispiel auch als ein Auszugselement mit anderer Form
ausgebildet sein.
Gemäß Figur 2 ist in der Seitenwand der Lagerabschnitt 11 ausgebildet. Dieser umfasst drei Rollen 14, 15, 16 von denen zwei oberhalb und eine unterhalb der Schiene 12 angeordnet sind. Die obere Rolle 14 sitzt teilweise im Höcker 4 und die Rolle 15 auf gleicher Höhe hinter dem hakenartigen Vorsprung 8, damit eine möglichst geringe Bauhöhe des Trägerelements 1 erreicht werden kann. Die unterhalb der Schiene 12 angeordnete dritte Rolle 16 ist senkrecht unterhalb der hinteren oberen Rolle 15 angeordnet; unterhalb der oberen vorderen Rolle 14 ist ein Fangstift 17 vorgesehen.
Das entgegen der Auszugsrichtung betrachtet vordere Ende 18 der Schiene 12 ist mit einer Lasche 19 in einer nicht dargestellten Seitenwand eines Gargerätes befestigbar. Das vordere Ende 18 befindet sich im Einbauzustand in der Nähe einer nicht dargestellten Bedienungsöffnung des Gargerätes.
Die Bewegungsmöglichkeit des Lagerabschnitts 11 auf der Schiene 12 definiert die Endstellungen des Trägerelements 1 in der Be- und Entlade bzw. der Betriebs- oder Ruheposition. Insbesondere in der Be- und Entladeposition des Trägerelements 1 ist eine möglichst weit aus der Bedienungsöffnung herausstehende Lage des Trägerelements 1 wünschenswert, weil es dann besonders bequem benutzt werden kann. Daher befindet sich der Lagerabschnitt 11 in einem hinteren Drittel des Trägerelements 1 , der in der Be- und Entladeposition entgegen der Auszugsrichtung A betrachtet hinter dem vorderen Ende
18 der Schiene 12 verbleibt. Figur 2 zeigt das Trägerelement 1 in einer nahezu vollständig ausgefahrenen Position. In der Be- und Entladeposition würde die Rolle 14 an der Lasche
19 anliegen. Dann kragt der Aufnahmebereich 2 weit über das vordere Ende 18 der Schiene 12 aus. Es steht dann teilweise sogar aus dem Gargerät heraus, sodass es im
Blick des Bendieners liegt und so bequem benutzt werden kann.
Wird auf den Aufnahmebereich 2 des Trägerelement 1 ein Gargutträger gesetzt, so unterliegt es einem zusätzlichen Kippmoment. Es wird durch eine vertikal nach unten gerichtete Gegenkraft aufgenommen, die die Rolle 16 durch Anlage an der Schiene 12 hervorruft. Weil der Gargutträger bezüglich der Rolle 14 als Drehpunkt einen sehr großen Hebelarm besitzt, ist die Rolle 16 ebenfalls mit einem möglichst großen Hebelarm zu versehen und daher möglichst weit am hinteren Ende 7 des Trägerelements 1 angeordnet.
Die Rollen 14, 15, 16 sind auf Achsen 20 gelagert, wie in Figur 3 gezeigt. Die Achsen 20 sind in die Seitenwand 10 und eine ihr nur im Lagerabschnitt 11 gegenüberliegende Außenwand 21 von der Außenwand 21 her eingepresst. Um die teils erheblichen Kräfte, die auf die Achsen 20 übertragen werden, aufnehmen und sicher in die Seitenwand 10 und die Außenwand 21 ableiten zu können, weisen sowohl die Seitenwand 10 als auch die
Außenwand 21 auf ihren einander und der Schiene 12 zugewandten Flächen Stege 22. Sie verstärken die Seitenwand 10 und die Außenwand 21 im Bereich der Achsen 20. Die Rollen 14, 15, 16 besitzen zu der Seitenwand 10 und zur Außenwand 21 hin seitliches Spiel und können sich in Richtung der Längsachsen der Achsen 20 verschieben. Damit können sie einem schrägen Verlauf infolge von Montageungenauigkeiten der Schiene 12 in gewissem Rahmen folgen, ohne das Trägerelement 1 auf der Schiene 12 zu verklemmen.
Zur Verstärkung des Aufnahmebereichs 2 ist deren der Schiene zugewandte Unterseite 23 mit Rippen 24 ausgestattet. Eine verläuft in Längsrichtung und vier in Querrichtung, sodass sich dazwischen kassettenförmige Hohlhalbräume 25 bilden. Damit ist eine tragfähige Struktur für den auskragenden Aufnahmebereich 2 geschaffen, die nur einen verhältnismäßig geringen Materialbedarf erfordert.
Bezugszeichenliste
1 Trägerelement
2 Aufnahmebereich
3 erster Höcker
4 zweiter Höcker
5 vorderes Ende des Trägerelements 1
6 Stift
7 hinteres Ende des Trägerelements 1
8 hakenförmiger Vorsprung
9 Nase
10 Seitenwand
11 Lagerabschnitt
12 Schiene
13 Halterung für Verbindung
14 vordere obere Rolle
15 hintere obere Rolle
16 untere Rolle
17 Fangstift
18 vorderes Ende der Schiene 12
19 Lasche
20 Achse
21 Außenwand
22 Stege
23 Unterseite des Aufnahmebereich 2
24 Rippe
25 Hohlhalbraum
A Auszugrichtung
V vertikale Kraft