Düsensystem für eine Ausbringungsvorrichtung für Flüssigkeiten bestehend aus Düse und Düsenhalter und/oder Überwurfmutter
Die Erfindung betrifft ein Düsensystem für eine Ausbringungsvorrichtung für Flüssigkeiten, welche eine Düse und eine die Düse in der Ausbringungsvorrichtung fixierenden Einrichtung beinhaltet. Die Vorrichtung weist ein Flüssigkeitsreservoir auf, von welchem aus eine Flüssigkeit unter Druck durch eine Düse zum Ausbringen der Flüssigkeit gepresst wird. Die Düse wird dabei von einer Halterung an die Ausbringungsvorrichtung fixiert. Diese Halterung kann selbst von einer zweiten Halterung, z.B. in Form einer Überwurfmutter gehalten werden oder die Überwurfmutter selbst ist die Halterung. Erfindungsgemäß ist zumindest ein Teil der Außenoberfläche der Halteeinrichtung mikro- oder nanostrukturiert.
Bevorzugt ist die vorliegende Erfindung Teil eines treibgasfreien Geräts zum Vernebeln von pharmazeutischen Flüssigkeiten. Ein solcher erfindungsgemäßer Vernebler dient beispielsweise zur Bereitstellung eines Aerosols aus Tröpfchen zur inhalativen Aufnahme durch den Mund- und Rachεnbereich in die Lunge eines Patienten, zur nasalen Aufnahme oder zur Besprühung der Augenoberfläche.
Stand der Technik Die WO 91/14468 offenbart eine Vorrichtung zur treibgasfreien Verabreichung einer dosierten Menge eines flüssigen Arzneimittels zur inhalativen Anwendung. Eine Weiterentwicklung des Geräts wird in der WO 97/12687 ausführlich beschrieben. Auf die genannten Referenzen wird hiermit ausdrücklich Bezug genommen und die dort beschriebene Technologie wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung als Respimat®-Technologie bezeichnet. Unter diesem Begriff wird dabei insbesondere die Technologie verstanden, die einem Gerät gemäß den Figuren 6a und 6b der WO 97/12687 und der dazugehörigen Beschreibung zugrunde liegt.
In einem solchen Inhalator werden flüssige Arzneistoffformulierungen in einem Reservoir gelagert. Von dort aus werden sie über ein Steigrohr in eine Druckkammer befördert, um dann weiter durch eine Düse gepresst zu werden.
Die Düse weist eine Flüssigkeitseinlassseite und eine Flüssigkeitsauslassseite auf. Auf der Flüssigkeitseinlassseite befindet sich eine Öffnung durch die eine von der Druckkammer her kommende Flüssigkeit in die Düse eintreten kann. Auf der gegenüberliegenden Seite, der Stirnseite der Düse, tritt die Flüssigkeit dann durch zwei Düsenöffnungen aus, die so ausgerichtet sind, dass die aus den Öffnungen austretenden Flüssigkeitsstrahlen aufeinanderprallen und dadurch zerstäubt werden. Die Düsenöffnungen sind so im Inhalator angebracht, dass sie mit der Außenumgebung in unmittelbarem Kontakt stehen. Diese Inhalatoren bringen zumeist Formulierungen auf Basis von Wasser oder Wasser- Ethanol-Gemischen aus. Dabei können sie eine kleine Menge einer flüssigen Formulierung in der therapeutisch notwendigen Dosierung binnen weniger Sekunden in ein therapeutisch- inhalativ geeignetes Aerosol vernebeln. Mit dem Gerät können Mengen von weniger als 100 Mikroliter mit beispielsweise einem Hub zu einem Aerosol mit einer durchschnittlichen Teilchengröße von weniger als 20 Mikrometern so vernebelt werden, daß der inhalierbare Anteil des Aerosols bereits der therapeutisch wirksamen Menge entspricht. In diesen Verneblern mit Respimat® -Technologie wird eine Arzneimittellösung mittels eines hohen Drucks von bis zu 500 bar in eine lungengängige Aerosolwolke niedriger Geschwindigkeit überführt, die dann vom Patienten eingeatmet werden kann.
Dabei kann sich ein geringer Teil der Flüssigkeit als Film oder als kleine Tröpfchen von außen auf die Stirnseite der Düse oder die Stirnseite des Halterungssystems der Düse oder die Innenseite des Mundstückes niederschlagen. Dieser Anteil der Flüssigkeit wird im Rahmen dieser Erfindungsbeschreibung auch als Mundstückanteil bezeichnet.
Der Anteil an niedergeschlagener Flüssigkeit muss nicht bei jedem Hub konstant sein, sondern kann von mehreren Faktoren wie der Orientierung des Geräts im Raum während der
Aerosolisierung oder der Umgebungstemperatur, Luftfeuchte etc. abhängen. Dies führt zum einen zu einer gewissen, wenn auch nur geringen Variabilität der ausgebrachten Menge, die dann für den Patienten zur Aufnahme zur Verfügung steht.
Die niedergeschlagene Flüssigkeit kann auch zu einer Verunreinigung der Außenoberfläche des Düsensystems oder des Mundstückes führen, was seinerseits die pharmazeutische Qualität einer nächsten Aerosol wölke beeinflussen kann.
Wenngleich die beiden Effekte bei Geräten der Respimat -Technologie eher gering sind, ist es aus Gründen der Qualitätssicherung ein Anliegen, solche Effekte zu minimieren.
Es wurde nun überraschend gefunden, dass sich in Vorrichtungen zum Ausbringen von Flüssigkeiten der Anteil der an der Außenseite des Düsensystems niedergeschlagenen Flüssigkeitsmenge verringern lässt, wenn die entsprechenden Flächen zumindest teilweise mikro- oder nanostrukturiert sind. Bevorzugt sind Vorrichtungen, die auf der Respimat®- Technologie aufbauen.
Beschreibung der Erfindung
Es ist eine Aufgabe der Erfindung die Variabilität des durch eine Vorrichtungen zum Ausbringen von pharmazeutischen Flüssigkeiten, wie Zerstäubern, Inhalatoren etc., ausgebrachten Anteils der Flüssigkeit zu reduzieren.
Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung den Anteil von Flüssigkeit, der sich aus einer erzeugten Aerosolwolke an der Vorrichtung zum Ausbringen der pharmazeutischen Flüssigkeit niederschlägt, zu verringern.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, die Qualität mit der Zerstäuber der Respimat®- Technologie eine Flüssigkeit ausbringen, zu optimieren.
Beschreibung der Erfindung im Detail
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Düsensystem für Flüssigkeitsvernebler, bei denen zumindest ein Teil der äußeren Oberfläche des Düsensystems oder anderer Bauelemente des Verneblers, die mit dem ausgebrachten Aerosol in Berührung kommen können, eine mikro- oder nanostrukturierte Oberfläche aufweist/aufweisen. Bevorzugt sind wenigstens die nach außen weisende Stirnseite der Düse (d.h. die Seite der Düse, aus der die ausgebrachte Aerosolwolke austritt) und/oder die analog orientierte Seite der Einrichtung zum Halten der Düse mit einer solchen Oberflächenstruktur versehen.
Im einfachsten Fall handelt es sich bei der Düse um eine Lochblende mit wenigstens einer Öffnung.
Andere konstruktive kompliziertere Ausführungsformen betreffen Düsen aus wenigstens zwei aufeinanderliegenden Platten, wovon wenigstens eine der Platten eine zweite MikroStruktur aufweist, so dass die übereinander liegenden Platten auf einer Seite einen Flüssigkeitseinlass definieren, dem sich ein Kanalsystem und/oder ein Filtersystem anschließt, welches dann in einen, zwei oder mehrere Flüssigkeitsauslässe mündet.
Bei Ausführungsformen der Düse mit mehreren Düsenöffnungen sind bevorzugt alle Düsenöffnungen auf einer gemeinsamen Seite ausgebildet. In solchen Fällen können die Düsenöffnungen so orientiert sein, dass die daraus austretenden Flüssigkeitsstrahlen vor der Düsenöffnung aufeinanderprallen. Für solche Systeme werden Düsen mit wenigstens zwei Öffnungen benötigt. Solche Düsen werden im Rahmen der Beschreibung der Respimat®-Technologie näher erläutert.
Diese oder andere Düsen können dabei Teil eines Düsensystems sein, durch das die Düsen an einem definierten Ort in der Ausbringungsvorrichtung gehalten werden. Ein solches Düsensystem besteht aus einer Düse und einem Düsenhalter und/oder einer Überwurfmutter mit jeweils einer Stirnseite. Diese ist die Seite, die von der Seite der Düse mit der Düsenöffnung weg orientiert ist, also nach außen weist. Die Innenseite der Stirnseite des Düsenhalters oder der Überwurfmutter berührt die Flüssigkeitsauslassseite der Düse und übt dadurch die zum Halten der Düse notwendige Kraft in Richtung der Flüssigkeitseinlassseite der Düse aus. Die Stirnseite des Düsenhalters und/oder der Überwurfmutter weisen eine durchgehende Bohrung oder Loch auf, durch die das Aerosol aus der Düse austreten kann. Die Düsenöffnungen liegen demzufolge in oder in direkter Linie unterhalb der Bohrung.
Die Bohrung oder das Loch kann als eine von den Düsenöffnungen sich kontinuierlich erweiternde innere Ausnehmung ausgebildet sein. Vorteilhaft sind dabei Ausführungsformen
des Düsensystems, bei dem die Ausnehmung von trichterförmiger Gestalt, vorzugsweise von konusförmiger Gestalt ist.
Bei Düsen mit wenigstens zwei Düsenöffnungen, die so orientiert sind, dass die zwei Flüssigkeitsstrahlen, die den Düsenkörper verlassen, sich treffen, befindet sich der Impaktionspunkt, an dem die Flüssigkeitsstrahlen zu einem Aerosol zerstäubt werden, bevorzugt in der Nähe des Fußes der Ausnehmung, also in der Nähe der Düsenöffnung. Es ist offensichtlich, dass in einem solchen Fall die Ausnehmung zu den besonders für das Niederschlagen von Flüssigkeit gefährdeten Bereichen gehört.
Erfindungsgemäß ist wenigstens ein Teil der folgenden Flächen mikro- oder nanostrukturiert:
- die Außenoberfläche der Flüssigkeitsauslassseite der Düse und/oder
- die Außenoberfläche der Stirnseite des Düsenhalters und/oder
- die Seitenwandung der Bohrung oder des Lochs des Düsenhalters und/oder - die Außenoberfläche der Stirnseite der Überwurfmutter und oder die Seitenwandung der Bohrung oder des Lochs der Überwurfmutter.
Bevorzugt weist insbesondere die sich erweiternde Ausnehmung des Düsenhalters und/oder der Überwurfmutter oder eine bauliche Kombination aus beiden Teilen die mikro- oder nanostrukturierte Oberfläche auf.
Diese Bereiche und/oder die Außenoberfläche der Düsenauslassseite sowie ggf. andere Oberflächen in der Nähe der Düsenöffnung, auf die sich Flüssigkeit vom ausgebrachten Aerosolnebel am ehesten niederschlagen kann, werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch als kritische Oberflächen bezeichnet.
Im Fall von Inhalatoren gehört zu den kritischen Oberflächen auch das Mundstück, in das eine Düse üblicherweise das pharmazeutische Aerosol einsprüht, damit es von hier aus inhaliert werden kann. Ein solches Mundstück kann als rohrförmiger Vorsprung ausgebildet sein, an dessen Boden sich die Düse befindet.
Die EP 772514 beschreibt wie die erfindungsgemäß verwendeten Mikro- oder Nanostrukturen aussehen können, weshalb auf diese Schrift hiermit inhaltlich Bezug genommen wird.
Handelt es sich bei den kritischen Oberflächen um diejenigen des Düsenhalters oder der Überwurfmutter, weisen wenigstens 20% deren Oberfläche, stärker bevorzugt wenigstens 50%, noch stärker bevorzugt wenigstens 75% eine Mikro- oder Nanostruktur auf.
Alternativ und/oder ergänzend dazu können auch 20% die Außenoberfläche der Düsenauslassseite, stärker bevorzugt wenigstens 50%, noch stärker bevorzugt wenigstens 75% eine Mikro- oder Nanostruktur aufweisen.
Handelt es sich bei der kritischen Oberfläche um die Innenoberfläche eines Mundstücks, kann auch diese Oberfläche zu wenigstens 20% mikro- oder nanostrukturiert sein, stärker bevorzugt zu wenigstens 50%, noch stärker bevorzugt zu wenigstens 75%.
Welche Oberflächen im Einzelfall als kritisch anzusehen sind, hängt vom jeweiligen Gerät ab und kann durch einfache Versuche herausgefunden werden.
Bevorzugt sind die kritischen Oberflächen des Düsenhalters und/oder der Überwurfmutter mikro- oder nanostrukturiert.
Die erfindungsgemäße Strukturierung der kritischen Oberfläche wird erreicht, indem zumindest auf Teilen der kritischen Oberfläche Erhebungen und Vertiefungen im Mikro- oder Nanomaßstab ausgebildet sind.
Die Erhebungen und Vertiefungen können die Form von Spitzen, Kugeln, planen Flächen haben oder keilförmig, halbkugelförmig etc. sein.
Sie können eine zufällige Anordnung aufweisen oder geordnet sein, z.B. in Reihen, Kreisen, zick-zack-förmig, meanderförmig etc.
Der Abstand zwischen den Erhebungen der Oberflächenstruktur liegt im Bereich von 0,1 bis 200 Mikrometer, vorzugsweise 0,1 bis 100 Mikrometer. Stärker bevorzugt sind Abstände von 0,1 bis 10 Mikrometer, am stärksten bevorzugt sind Abstände von 0,1 bis 1 Mikrometer.
Die Höhe der Erhebungen bzw. die Tiefe der Vertiefungen liegt im Bereich von 0,1 bis 100 Mikrometer, vorzugsweise 0,1 bis 50 Mikrometer. Am stärksten bevorzugt sind Abstände von 0,1 bis 10 Mikrometer.
Bevorzugt stehen die Erhebungen der Oberflächenstrukturen so dicht beisammen, dass hydrophile Flüssigkeitstropfen, z.B. Wassertropfen, auf den Erhebungen abrollen ohne dabei den Untergrund wirklich zu berühren. Gleichzeitig dürfen die Erhebungen der Oberflächenstrukturen nicht zu eng beieinander liegen oder die Vertiefungen nicht zu flach sein, damit sie in Bezug auf die Tröpfchengröße der Flüssigkeit nicht eine geschlossene Oberfläche bilden, bei der die Oberflächenkräfte zwischen Tropfen und Oberfläche voll zum Tragen kommt. Es sollte daher angestrebt werden, dass mit zunehmendem Abstand der
Erhebungen auch die Höhe der Erhebungen vom Untergrund zunehmen sollte. Bevorzugt sind Oberflächen mit Erhebungen, die 0,1 bis 50 Mikrometer aufweisen und bei denen der Abstand zwischen den Erhebungen 0,1 bis 100 Mikrometer beträgt.
Besonders bevorzugt sind Strukturen mit zwei unterschiedlich skalierten
Oberflächenmodulationen, wie sie bei der Überlagerung einer Submikrorauhigkeit von 0,05 bis ca. 0,5 Mikrometer Periodenlänge und einer Rauhigkeit von 0,5 bis 10 Mikrometer Periodenlänge erzeugt werden können.
Bevorzugt bestehen die kritischen Oberflächen aus hydrophoben Materialien oder haltbar hydrophobierten Materialien oder sie sind mit solchen Materialien beschichtet. Die Erhebungen sind dabei nicht durch Wasser oder durch Wasser mit Detergenzien ablösbar. Als Materialien können Kunststoffe, Metalle, Keramiken, Gläser etc. eingesetzt werden.
Bevorzugte Materialien sind Glas und/oder Keramiken und/oder Metalle und/oder
Kunststoffe, wie Polyethylen, Polypropylen, Polycarbonat, Polyacrylate, Polyester, Silane
usw. Kunststoffe sind bevorzugt. Ggf. kann ein solcher Kunststoff mit einer Lackschicht eines anderen Kunststoffes versehen sein, der die Oberflächenstruktur trägt oder ausbildet, z. B. bei der Trocknung.
Derartige strukturierte Oberflächen lassen sich entweder dadurch herstellen, dass die
Oberflächenstrukturen bereits bei der Herstellung aus hydrophoben Materialien geschaffen werden oder erst nachträglich durch subtraktive oder additive Behandlung der Oberflächen geschaffen werden. Zu diesen Verfahren zählen nachträgliches Prägen, Ätzen, Laserablation, galvanische Abtragungen, Aufkleben einer strukturierten Folie, Aufkleben eines Pulvers, Besprühen mit Suspensionen, Abscheidung von Sublimaten etc..
Schließlich ist es möglich, derartige Oberflächen von Gegenständen durch nachträgliches haltbares Hydrophobieren von zuvor hergestellten Oberflächen mit den gewünschten Strukturen zu schaffen.
Eine Möglichkeit zum nachträglichen haltbaren Hydrophobieren ist die nachträgliche Silanisierung von zuvor hergestellten Oberflächen mit den gewünschten Strukturen. Eine Silanisierung kann auf allen Materialien erfolgen, die von Natur aus hydrophil sind, aber in der Lage sind, mit den reaktiven Gruppen der Silane zu reagieren, so dass letztendlich die Oberfläche aus den hydrophoben Resten der Silane besteht.
Um die gewünschten Oberflächenstrukturen bereits bei der Herstellung aus hydrophoben Polymeren zu schaffen, können die Gegenstände von vornherein in Formen hergestellt werden, die das Negativ der gewünschten Oberflächenstruktur aufweisen.
Weiterhin ist es möglich, die hydrophoben Polymeren in Form von Lösungen und/oder Dispersionen aufzutragen, die beim Antrocknen und Abbinden zu den gewünschten Oberflächenstrukturen führen.
Derartige Strukturen entstehen beispielsweise aus selbstorganisierenden Polymeren oder unter Bedingungen, wie sie von der Herstellung von Mattlackoberflächen prinzipiell bekannt sind.
Sofern es nicht möglich oder nicht erwünscht ist, die gewünschten Oberflächenstrukturen von vornherein zu schaffen, kann dies auch nachträglich geschehen, und zwar beispielsweise durch nachträgliches Prägen oder Ätzen. Das Prägen kann beispielsweise durch geheizte oder heizbare Prägestempel erfolgen. Das Ätzen kann erfolgen mit den bekannten Mitteln der chemischen Ätzung oder durch physikalische Methoden wie der lonenätzung mit Sauerstoff oder anderen Bestrahlungen, die zu einer Aufrauhung der Oberfläche und einer damit erfindungsgemäß brauchbaren Oberflächenstruktur führen.
Die Art und Weise nach der eine Oberflächenstruktur geschaffen wird, hängt vom gewählten Material und der gewünschten MikroStruktur ab.
Diese Erfindung wird bevorzugt in einem Vernebler der Respimat®-Technologie eingesetzt.
Im wesentlichen besitzt der bevorzugte Zerstäuber ein unteres und ein oberes gegeneinander drehbar gelagertes Gehäuse, wobei in dem Gehäuseoberteil ein Federgehäuse mit Springfeder ausgebildet ist, welche durch Drehen der beiden Gehäuseteile über ein Sperrspannwerk bevorzugt in Form eines Schraubgewindes oder Getriebes gespannt und durch Drücken eines Auslöseknopfs am Gehäuseoberteil entspannt wird. Dadurch wird ein Abtriebsflansch bewegt, der mit einem Hohlkolben verbunden ist, an dessen unterem Ende ein Behälter aufgesteckt werden kann und an dessen oberem Ende sich ein Ventil und eine Druckkammer befindet, die mit der Düse oder dem Düsensystem, die (das) im nach oben hin offen Bereich des Gehäuseoberteils ausgebildet ist, in einer eine Flüssigkeit leitenden Verbindung steht. Die Flüssigkeit wird vom Hohlkolben angesaugt und zur Druckkammer gepumpt, von wo sie aus durch die Düse als Aerosol ausgebracht wird.
Der Hohlkolben mit Ventilkörper entspricht einer in der WO 97/12687 offenbarten Vorrichtung. Er ragt teilweise in den Zylinder des Pumpengehäuses hinein und ist im Zylinder axial verschiebbar angeordnet. Insbesondere wird auf die Figuren 1-4 - insbesondere Figur 3 - und die dazugehörigen Beschreibungsteile Bezug genommen. Der Hohlkolben mit
Ventilkörper übt auf seiner Hochdruckseite zum Zeitpunkt des Auslösens der Feder einen
Druck von 5 bis 60 MPa (etwa 50 bis 600 bar), bevorzugt 10 bis 60 MPa (etwa 100 bis 600 bar) auf das Fluid, die abgemessene Wirkstofflösung, aus.
Der Ventilkörper ist bevorzugt an dem Ende des Hohlkolbens angebracht, das dem Düsenkörper zugewandt ist. Der Ventilkörper steht flüssigkeitsleitend mit der Düse in Verbindung.
Die Düse im Düsenkörper ist bevorzugt mikrostrukturiert, d.h. durch Mikrotechnik hergestellt. Allerdings handelt es sich bei der in diesem Kontext genannte MikroStruktur um eine - zumindest in Bezug auf die Funktion - andere als die erfindungsgemäße MikroStruktur, wie sich aus dem Kontext eindeutig ergibt. Mikrostrukturierte Düsenkörper sind beispielsweise in der WO 94/07607 oder die WO 99/16530 beschrieben. Eine weitere Ausführungsform offenbart die WO 03/097139. Auf alle Dokumente wird hiermit ausdrücklich Bezug genommen. Bezüglich der WO 94/07607 wird insbesondere auf Figur 1 und deren Beschreibung verwiesen.
Der Düsenkörper besteht z.B. aus zwei fest miteinander verbundenen Platten aus Glas und/oder Silizium, von denen wenigstens eine Platte einen oder mehrere mikrostrukturierte Kanäle aufweist, die die Düseneinlaßseite mit der Düsenauslaßseite verbinden. Auf der Düsenauslaßseite kann mindestens eine runde oder nicht-runde Öffnung von 2 bis 10 Mikrometer Tiefe und 5 bis 15 Mikrometern Breite sein, wobei die Tiefe bevorzugt bei 4, 5 bis 6,5 Mikrometer und die Länge bei 7 bis 9 Mikrometer beträgt.
Im Fall von mehreren Düsenöffnungen, bevorzugt sind zwei, können die Strahlrichtungen der Düsen im Düsenkörper parallel zueinander verlaufen oder sie sind in Richtung Düsenöffnung gegeneinander geneigt. Bei einem Düsenkörper mit mindestens zwei Düsenöffnungen auf der Auslaßseite können die Strahlrichtungen mit einem Winkel von 20 Grad bis 160 Grad gegeneinander geneigt sein, bevorzugt sind 60 bis 150 Grad, insbesondere bevorzugt sind 70 bis 100 Grad.
Die Düsenöffnungen sind bevorzugt in einer Entfernung von 10 bis 200 Mikrometern angeordnet, stärker bevorzugt in einer Entfernung von 10 bis 100 Mikrometer, besonders bevorzugt 30 bis 70 Mikrometer. Am stärksten bevorzugt sind 50 Mikrometer.
Die Strahlrichtungen treffen sich dementsprechend in der Umgebung der Düsenöffnungen.
Der Einfachheit halber wird im Folgenden eine Ausführungsform beschrieben, bei der lediglich das Basisteil des Düsenkörpers relief artige MikroStrukturen aufweist, nicht jedoch das Deckenteil. In anderen Ausführungsformen ist die Situation gerade umgekehrt oder beide Teile weisen diese MikroStrukturen auf.
Auf dem Basisteil kann auf der ebenen Oberfläche ein Satz von Kanälen ausgebildet sein, um im Zusammenwirken mit der im wesentlichen ebenen Oberfläche des Deckenteils eine Vielzahl von Filterdurchgangswegen zu schaffen (Filterkanäle). Daneben kann das Basisteil eine Plenumkammer aufweisen, deren Decke wiederum durch das Deckenteil gebildet wird. Diese Plenumkammer kann den Filterkanälen vor- oder nachgeschaltet sein. Es können auch zwei derartige Plenumkammern ausgebildet sein. Ein anderer Satz von Kanälen auf der im wesentlichen ebenen Oberfläche des Basisteils, der den Filterkanälen nachgeschaltet ist, bildet zusammen mit dem Deckenteil einen Satz von Kanälen, die eine Vielzahl von Düsenauslaßdurchgangswegen schaffen. Bevorzugt liegt der Gesamtquerschnittsflächenbereich der Düsenauslässe bei 25 bis 500 Quadratmikrometern. Der gesamte Querschnittsflächenbereich beträgt bevorzugt 30 bis 200 Quadratmikrometer.
In einer anderen Ausführungsform weist auch diese Düsenkonstruktion nur eine einzige Düsenöffnung auf. In anderen Ausführungsformen dieser Art fehlen die Filterkanäle und/oder die Plenumkammer.
Bevorzugt werden die Filterkanäle durch Vorsprünge gebildet, die zick-zackförmig angeordnet sind. So bilden beispielsweise mindestens zwei Reihen der Vorsprünge eine solche zick-zack-Konfiguration. Auch können mehrere Reihen von Vorsprüngen ausgebildet sein, wobei die Vorsprünge jeweils seitlich zueinander versetzt sind, um dadurch zu diesen Reihen windschiefe weitere Reihen aufzubauen, wobei dann diese zuletzt beschriebenen Reihen die Zick-Zack-Konfiguration bilden. In solchen Ausführungsformen kann der Einlass und der Auslass jeweils einen Längsschlitz für unfiltriertes bzw. filtriertes Fluid aufweisen, wobei jeder der Schlitze im wesentlichen genauso breit ist wie der Filter und im wesentlichen genauso hoch ist wie die Vorsprünge auf den Einlass- bzw. Auslassseiten des Filters. Der
Querschnitt der durch die Vorsprünge gebildeten Durchgangspassagen kann jeweils senkrecht zur Strömungsrichtung des Fluids stehen und kann - betrachtet in Strömungsrichtung - von Reihe zu Reihe abnehmen. Auch können die Vorsprünge, die näher zur Einlassseite des Filters angeordnet sind, größer sein als die Vorsprünge, die näher an der Auslassseite des Filters angeordnet sind. Daneben kann sich auch der Abstand zwischen dem Basisteil und dem Deckteil in dem Bereich von der Düseneinlaßseite zur Düsenauslaßseite verjüngen. Die Zick-Zack-Konfiguration, die von den wenigstens zwei Reihen von Vorsprüngen gebildet wird, weist einen Neigungswinkel alpha von bevorzugt 20° bis 250° auf.
Weitere Einzelheiten dieser Düsenkonstruktion können der WO 94/07607 entnommen werden. Auf diese Schrift wird hiermit inhaltlich Bezug genommen, insbesondere auf Figur 1 und deren Beschreibung.
Die Düse kann in einer elastomeren Manschette eingebettet sein, wie sie in der WO 97/12683 beschreiben wird. Eine solche Manschette ist in der einfachsten Form ein Ring oder Körper mit einer Öffnung, in die die Düse eingesetzt werden kann. Diese Öffnung umfasst den Düsenblock über seiner gesamten Mantelfläche, d.h. die Fläche die senkrecht zu der bevorzugt linearen Achse steht, die durch die Düseneinlassseite und die Düsenauslaßseite gebildet wird. Die Manschette ist nach oben und unten offen, um weder die Flüssigkeitszufuhr zur Düseneinlassseite der Düse, noch die Ausbringung der Flüssigkeit zu behindern. Diese Manschette kann wiederum in eine zweite Manschette eingesetzt werden. Die äußere Gestalt der ersten Manschette ist bevorzugt kegelförmig. Entsprechend ist die Öffnung der zweiten Manschette geformt. Die erste Manschette kann aus einem Elastomer bestehen.
Die Düse ggf. inklusive der Manschette wird von einer Einrichtung zum Halten derselben von außen in Richtung des Hohlkolbens gehalten, wie oben beschrieben.
Das Sperrspannwerk des Zerstäubers enthält eine Feder, bevorzugt eine zylindrische schraubenförmige Druckfeder, als Speicher für die mechanische Energie. Die Feder wirkt auf den Abtriebsflansch als Sprungstück, dessen Bewegung durch die Position eines Sperrglieds
bestimmt wird. Der Weg des Abtriebsflansches wird durch einen oberen und einen unteren Anschlag präzise begrenzt. Die Feder wird bevorzugt über ein kraftübersetzendes Getriebe, z.B. ein Schraubschubgetriebe, durch ein äußeres Drehmoment gespannt, das beim Drehen des Gehäuseoberteils gegen das Federgehäuse im Gehäuseunterteil erzeugt wird. In diesem Fall enthalten das Gehäuseoberteil und der Abtriebsflansch ein ein- oder mehrgängiges Keilgetriebe.
Das Sperrglied mit einrückenden Sperrflächen ist ringförmig um den Abtriebsflansch angeordnet. Es besteht z.B. aus einem in sich radial elastisch verformbaren Ring aus Kunststoff oder aus Metall. Der Ring ist in einer Ebene senkrecht zur Zerstäuberachse angeordnet. Nach dem Spannen der Feder schieben sich die Sperrflächen des Sperrgliedes in den Weg des Abtriebsflansches und verhindern das Entspannen der Feder. Das Sperrglied wird mittels einer Taste ausgelöst. Die Auslösetaste ist mit dem Sperrglied verbunden oder gekoppelt. Zum Auslösen des Sperrspannwerkes wird die Auslösetaste parallel zur Ringebene, und zwar bevorzugt in den Zerstäuber hinein, verschoben; dabei wird der verformbare Ring in der Ringebene verformt. Konstruktive Details des Sperrspannwerkes sind in der WO 97/20590 beschrieben.
Das Gehäuseunterteil wird in axialer Richtung über das Federgehäuse geschoben und verdeckt die Lagerung, den Antrieb der Spindel und den Vorratsbehälter für das Fluid.
Beim Betätigen des Zerstäubers wird das Gehäuseoberteil gegen das Gehäuseunterteil gedreht, wobei das Gehäuseunterteil das Federgehäuse mitnimmt. Dabei wird die Feder über das Schraubschubgetriebe zusammengedrückt und gespannt, und das Sperrwerk rastet selbsttätig ein. Der Drehwinkel ist bevorzugt ein ganzzahliger Bruchteil von 360 Grad, z.B. 180 Grad. Gleichzeitig mit dem Spannen der Feder wird das Abtriebsteil im Gehäuseoberteil um einen vorgegebenen Weg verschoben, der Hohlkolben wird innerhalb des Zylinders im Pumpengehäuse zurückgezogen, wodurch eine Teilmenge des Fluids aus dem Vorratsbehälter in den Hochdruckraum vor der Düse eingesaugt wird.
In den Zerstäuber können gegebenenfalls nacheinander mehrere, das zu zerstäubende Fluid enthaltende, austauschbare Vorratsbehälter eingeschoben und benutzt werden. Der Vorratsbehälter enthält die erfindungs gemäße wässerige Aerosolzubereitung.
Der Zerstäubungsvorgang wird durch leichtes Eindrücken der Auslösetaste eingeleitet. Dabei gibt das Sperrwerk den Weg für das Abtriebsteil frei. Die gespannte Feder schiebt den Hohlkolben in den Zylinder des Pumpengehäuses hinein. Das Fluid tritt aus der Düse des Zerstäubers in zerstäubter Form aus. Die flüssige Arzneimittelzubereitung trifft mit einem Eingangsdruck von bis zu 600 bar, bevorzugt 200 bis 300 bar auf den Düsenkörper und wird über die Düsenöffnungen in ein inhalierbares Aerosol zerstäubt. Die bevorzugten Teilchengrößen des Aerosols liegen bei bis zu 20 Mikrometern, bevorzugt 3 bis 10 Mikrometern.
Dabei werden Volumina von 10 bis 50 Mikroliter bevorzugt ausgebracht, besonders bevorzugt sind Volumina von 10 bis 20 Mikroliter, ganz besonders bevorzugt ist ein Volumen von 15 Mikroliter pro Hub.
Weitere konstruktive Details sind in den PCT-Anmeldungen WO 97/12683 und WO 97/20590 offenbart, auf die hiermit inhaltlich Bezug genommen wird.
Die Bauteile des Zerstäubers (Vemeblers) sind aus einem der Funktion entsprechend geeigneten Material. Das Gehäuse des Zerstäubers und - so weit es die Funktion erlaubt - auch andere Teile sind bevorzugt aus Kunststoff, z.B. im Spritzgießverfahren, hergestellt. Für medizinische Zwecke werden physiologisch unbedenkliche Materialien verwendet.
Bevorzugt ist ein erfindungsgemäßer Vemebler von zylinderähnlicher Form und weist eine handliche Größe von weniger als 9 bis 15 cm in der Länge und 2 bis 4 cm in der Breite auf, so dass sie vom Patienten jederzeit mitgeführt werden kann.
Wie bereits erwähnt können erfindungsgemäß bei einem Gerät vom Respimat®-Typ die Außenoberfläche der Düsenauslassseite, Teile des Düsenhalters und/oder der Überwurfmutter sowie ggf. andere Oberflächen in der Nähe der Düsenöffnung, auf die sich Flüssigkeit vom
ausgebrachten Aerosolnebel am ehesten niederschlagen kann, mit der Nano- oder MikroStruktur versehen sein. Ergänzend oder alternativ dazu können auch andere Oberflächen des Respimat®-Geräts erfindungsgemäß der Mikro- oder Nanostruktur aufweisen. Dazu zählen die innere und Teile der äußeren Oberfläche des Hohlkolbens, die inneren Oberflächen der die Düse bildenden Bauteile, Teile der inneren mikrostrukturierten Oberfläche der Düse und andere.
Die vorliegende Erfindung lässt sich auf alle Arten von Flüssigkeitsverneblern anwenden, bei denen wässrige Systeme vernebelt werden. Die Erfindung ist dabei weder auf die der Vemebelung zugrunde liegenden Technik beschränkt, noch auf den Zweck, dem derartige Vemebler dienen sollen.
Figuren
In den Figuren la/b, die den Figuren 6 a/b der WO 97/12687 ähnlich sind, ist der Vemebler vom Respimat ® beschrieben, mit dem die erfindungsgemäßen wässrigen Aerosol Zubereitungen vorteilhaft inhaliert werden können.
Fig.2 zeigen zwei Ausführungsformen eines Düsensystems in der Seitenansicht, teilweise geschnitten,
Fig.3 zeigt ein Versuchsbeispiel für ein mikrostrukturiertes Düsensystem.
Fig.4 zeigt eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines Düsenkörpers in der Seitenansicht, geschnitten.
Die Figuren 5 bis 9 zeigen Oberflächenstrukturen von Polyesterfolien mit strukturierter Acrylschicht.
Figur 1 a zeigt einen Längsschnitt durch den Zerstäuber bei gespannter Feder. Figur 1 b zeigt einen Längsschnitt durch den Zerstäuber bei entspannter Feder.
Das Gehäuseoberteil (51) enthält das Pumpengehäuse (52), an dessen Ende der Halter (53) für die Zerstäuberdüse angebracht ist. In dem Halter befindet sich die sich erweiternde Ausnehmung (54) und der Düsenkörper (55). Der im Abtriebsflansch (56) des Sperrspannwerkes befestigte Hohlkolben (57) ragt teilweise in den Zylinder des Pumpengehäuses hinein. An seinem Ende trägt der Hohlkolben den Ventilkörper (58). Der Hohlkolben ist mittels der Dichtung (59) abgedichtet. Innerhalb des Gehäuseoberteils befindet sich der Anschlag (60), an dem der Abtriebsflansch bei entspannter Feder anliegt. Am Abtriebsflansch befindet sich der Anschlag (61), an dem der Abtriebsflansch bei gespannter Feder anliegt. Nach dem Spannen der Feder schiebt sich das Sperrglied (62) zwischen den Anschlag (61) und eine Abstützung (63) im Gehäuseoberteil. Die Auslösetaste (64) steht mit dem Sperrglied in Verbindung. Das Gehäuseoberteil endet im Mundstück (65) und ist mit der aufsteckbaren Schutzkappe (66) verschlossen.
Das Federgehäuse (67) mit Druckfeder (68) ist mittels der Schnappnasen (69) und Drehlager am Gehäuseoberteil drehbar gelagert. Über das Federgehäuse ist das Gehäuseunterteil (70) geschoben. Innerhalb des Federgehäuses befindet sich der austauschbare Vorratsbehälter (71) für das zu zerstäubende Fluid (72). Der Vorratsbehälter ist mit dem Stopfen (73) verschlossen, durch den der Hohlkolben in den Vorratsbehälter hineinragt und mit seinem Ende in das Fluid (Vorrat an Wirkstofflösung) eintaucht.
In der Mantelfläche des Federgehäuses ist die Spindel (74) für das mechanische Zählwerk angebracht (optional). An dem Ende der Spindel, das dem Gehäuseoberteil zugewandt ist, befindet sich das Antriebsritzel (75). Auf der Spindel sitzt der Reiter (76).
Figur 2a zeigt eine Ausführungsform des Systems aus Düse (55) und Düsenhalter in der Seitenansicht, teilweise geschnitten.
Die Düse (55) bzw. der Düsenkörper als selbständige bauliche Einheit - sogenannter Uniblock - ist in einer konischen Manschette (77) angeordnet, welche selbst wiederum im Düsenhalter (78) plaziert ist. Der Düsenhalter (78) wird mittels einer Überwurfmutter (79) am Gehäuse (80) verspannt und mit ihm wird die Düse (55) letztlich fixiert.
Dabei hält die Überwurfmutter (79) von außen den Düsenhalter (78) ohne dabei in dessen konusförmige Ausnehmung (81) einzugreifen. Die Ausnehmung (81) ist von konischer Gestalt in der Art, daß sie sich mit zunehmendem Abstand von den Düsenöffnungen kontinuierlich erweitert. Die Ausnehmung (81) weist einen Konuswinkel 2Θ auf.
Dadurch, daß die Überwurfmutter (79) von außen nicht in den Düsenhalter (78) eingreift, wird die Ausnehmung (81) ausschließlich vom Düsenhalter (78) gebildet.
Figur 2b zeigt eine Ausführungsform des Düsensystems (55) in der Seitenansicht, teilweise geschnitten, die von Figur 2a dadurch abweicht, dass diesmal auch die Überwurfmutter einen Teil der konischen Ausformung (81) bildet. In der Ausnehmung (81) finden sich keinerlei Stufen im Bereich des Übergangs vom Düsenhalter (78) zur Überwurfmutter (79). Die Partikel der Zerstäuberwolke, die sich in einer derartigen Stufe dann ablagern und zum Mundstückanteil beitragen, können nicht mehr durch erneutes Betätigen des Verneblers mitgerissen werden.
Figur 3 - Beispiel
Es wird ein Gerät der Marke Respimat verwendet, analog Figur 1. Dieses Gerät wurde dahingehend abgewandelt, dass die kritische Oberfläche, d.h. die Ausnehmung (81), des
Düsensystem analog dem nach Figur 2, mit der Silikonfarbe Lotusan® der Firma Dyckerhoff, beschichtet wird.
Anschließend wird mit dem Gerät eine wässrige Placebolösung versprüht und die auf der kritischen Oberfläche abgeschiedene Flüssigkeitsmenge wird gemessen gegenüber einem unbeschichteten Gerät.
Der Versuch wird für mehrere Geräte mit unterschiedlichen Öffnung 0s°winkeln der konischen
Ausnehmung wiederholt (Figur 3).
Die Versuche belegen, dass die Mikrostrukturierung der kritischen Oberfläche des Düsensystems vorteilhaft die Menge der an der kritischen Oberfläche niedergeschlagenen Flüssigkeit gegenüber einem glatten Düsensystem reduziert.
Figur 4 zeigt in einer schematischen Darstellung einen Ausschnitt einer Ausführungsform eines Düsenkörpers (55) mit zwei Düsenöffnungen in der Seitenansicht geschnitten.
Die beiden Düsenkanäle (82) sind in der Art angeordnet, daß die aus den Düsenöffnungen (84) der Düsenkanäle austretenden Strahlen im Kollisionspunkt (85) unter einem Winkel alpha =90° aufeinander treffen. Der Kollisionspunkt (85) hat eine Impaktionshöhe h=25 Mikrometer über den Düsenöffnungen.
Die Figuren 5 bis 9 zeigen Beispiele von Oberflächenstrukturen von Polyesterfolien mit strukturierter Acrylschicht, die auf die kritische Oberfläche des Düsenhalters und oder der Überwurfmutter geklebt werden können
Folie 1 mit Strukturen im Bereich von 0,5 Mikrometer.
Folie 2 mit Strukturen im Bereich von 2 Mikrometer.
Folie 3 mit Strukturen im Bereich von 2 Mikrometer und 10 Mikrometer Überstruktur.