Verfahren und Vorrichtung zum automatisierten, industriellen Untersuchen und/oder Klassifizieren von Nahrungsmitteln sowie Nahrungsmittel
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum automatisierten, industriellen Untersuchen und/oder Klassifizieren von Nahrungsmitteln. Ebenso betrifft die Erfindung entsprechend hergestellte bzw. erhaltene Nah- rungsmittel oder Nahrungsmittelfraktionen.
Es ist aus dem Stand der Technik bekannt, beispielsweise Fleisch manuell in Stücke unterschiedlicher histologischer Konsistenz und damit Qualität zu sortieren. Die sich hierbei zwangsläufig ergebenden Schwankungen in der Qualität innerhalb der einzelnen Fleischqualitätsstufen bedingen, daß zum einen gesetzlich vorgegebene Richtwerte für die Fettgehalte der Produkte nur ungenau vorherbestimmt und eingehalten werden können. Zum anderen kann eine solche manuelle Sortierung nicht sicherstellen, daß unerwünschte oder die Gesundheit der Verbraucher gefährdende Stoffe und Beimengungen (Risikomaterial, Krankheitserreger, bakterielle Verunreinigungen, farbliche Veränderungen) vorab erkannt und ausgesondert werden können. Diese Manipulationen können vielmehr zur Erhöhung des Kontaminationsrisikos beitragen.
Die herkömmlichen Verfahren weisen zudem den Nachteil auf, daß Untersuchungen der Produkte nur in Form von Stichproben, meist als Proben aus Mischanlagen, kurz vor Beendigung oder am Ende des Herstellungsprozesses durchgeführt werden. Damit ist keine Prävention im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes möglich, um die Zugabe ungeeigneter Roh- Stoffe zu verhindern oder die durch Verschmutzungen, Eiter, Kontaminationen oder andere unerwünschte oder sogar gefährliche Bestandteile oder
Beimengungen hervorgerufenen Risiken durch Detektion und Aussortieren der entsprechenden Produktstücke zu reduzieren.
In der WO 97/26533 ist offenbart, das Verhältnis von Mager- zu Fettanteilen bei Fleischstücken mittels Mikrowellenspektrometrie zu bestimmen. In der US 5,428,657 ist beschrieben, mit Hilfe von Rayleigh- und Compton- Streuung von Röntgenstrahlen unerwünschte Materialstücke in beispielsweise knochenfreiem Schweinefleisch nach Art und Ort zu detektieren. Weiterhin ist aus der WO 00/21376 bekannt, Fleischstücke in Würfel zu schneiden, diese mit optischen Aufnahmegeräten zu erfassen und anschließend zu trennen.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Untersuchung und Klassifizierung bei der industriellen Verarbeitung von Nahrungsmitteln, insbesondere Fleisch und andere Lebensmittel, möglichst hinsichtlich Genauigkeit und Kosteneffizienz zu verbessern.
Diese Aufgabe wird bei dem Verfahren bzw. der Vorrichtung der eingangs genannten Art durch die Merkmale des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 25 gelöst. Ebenso wird die Aufgabe bei Nahrungsmitteln oder Nahrungsmittelbestandteilen durch die Merkmaie des Anspruchs 48 gelöst.
Unter dem Begriff Nahrungsmittel sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung Nahrungsstoffe bzw. Nährstoffe und Lebensmittel und/oder deren Be- standteile, wie z.B. Bindegewebe und/oder bindegewebehaltige Gemenge, sowie deren Mischungen zu verstehen. Im Rahmen der Erfindung sind weiterhin unter dem Begriff Nahrungsmittel ein einziges Nahrungsmittel oder mehrere Nahrungsmittel zu verstehen, die im letzteren Fall zusammen verarbeitet werden. Weiterhin beinhaltet der Begriff Nahrungsmittel nicht nur Le- bensmittel, sondern auch Futtermittel.
Erfindungsgemäß werden bei der Zuführung und/oder im Meßabschnitt selbst nahrungsmittelfremde Gase und/oder Flüssigkeiten entzogen, damit diese den Meßvorgang nicht beeinflussen können. Hierzu gehören beispielsweise Gasblasen oder mit Luft oder anderen Gasen bzw. Gasmischun- gen oder Flüssigkeiten gefüllte Kompartimente bzw. Raumabschnitte, die in den Nahrungsmitteln eingeschlossen und/oder um diese herum verteilt sind. Die genannten Gase und/oder Flüssigkeiten könnten ansonsten zu Meßverfälschungen und damit zu ungenauen Ergebnissen bzw. Klassifizierungen führen. Insbesondere bietet es sich an, gasförmige Einschlüsse vor den Messungen teilweise oder weitgehend zu entziehen, um beispielsweise bei Ultraschallmessungen und/oder optischen Messungen den Einfluß der Gaspartikel auszuschließen, die sich beispielsweise in Intensitätsverlusten, Signalverbreiterungen oder ähnlichem zeigen könnten.
Als Nahrungsmittel kommt insbesondere Fleisch verschiedenster Vorberei- tungs- und Zerkleinerungsstufen, aber auch schüttfähige oder fließfähige Nahrungsmittel in Betracht. Hierzu zählen beispielsweise Getreidekörner, Reis, Kaffee, Gemüsefrüchte (z.B. Erbsen) oder Gemenge von beispielsweise Brot, Teigen, Joghurt oder ähnlichen Gemengen unterschiedlicher Nah- rungsmittel.
Vorzugsweise füllen die Nahrungsmittel den bevorzugt als Meßkammer ausgebildeten Meßabschnitt im wesentlichen vollständig aus, so daß kein Raum für die nahrungsmittelfremden Gase und/oder Flüssigkeiten vorhanden ist. Die Nahrungsmittel werden bevorzugt komprimiert (dies kann auch mittels Ansaugung erfolgen), wobei insbesondere Gas aus deren Zwischenräumen nach außen gepreßt wird, um dieses dann vorzugsweise abzusaugen. Auch haften die Nahrungsmittel bei einer solchen Komprimierung besser zusammen, so daß ein nachfolgender Zerkleinerungsprozeß erleichtert wird. Die Komprimierung bzw. das Ineinanderschieben der Nahrungsmittel hängt selbstverständlich von deren Konsistenz ab.
Alternativ zu einem vollständigen Verdrängen der genannten Gase und/oder Flüssigkeiten durch die Nahrungsmittel können diese Substanzen auch derart entfernt - beispielsweise abgesaugt oder abgepumpt - werden, daß ein Unterdruck bis hin zum Vakuum in dem Meßabschnitt vorhanden ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die gasförmigen Einschlüsse, eventuelle nahrungsmittelfremde Flüssigkeiten etc. zumindest teilweise schon vor Eintritt in die Meßkammer dem Meßgut entzogen. Es bietet sich hierbei an, diese Gase und/oder Flüssigkeiten während der Förde- rung, also auf dem Förderweg, zu entfernen und die Nahrungsmittel in diesem Zustand in die Meßeinheit zu transportieren.
Sowohl die die Nahrungsmittel komprimierende und damit das Gas bzw. die Flüssigkeiten verdrängende Fördereinrichtung als auch die genannten Vaku- umapparaturen stellen die Mittel zum zumindest teilweisen Entfernen von nahrungsmittelfremden Gasen und/oder Flüssigkeiten gemäß der Erfindung dar.
Die Messungen und Analysen können vorteilhafterweise auf allen bisher üb- liehen, aber auch auf neuen sog. In-Line-Analyse-Verfahren basieren. Beispielhaft für einsetzbare Meß- und Analyse-Methoden sind Geräte, die auf der Verwendung von Mikrowellen, Röntgenstrahlen, Infrarotlicht (für die sogenannte schnelle Nah-Infrarot-Spektrometrie (NIRS) und/oder die Infrarot- Spektrometrie), Ultraschall, Magnetresonanz, Elektronen-Magnetresonanz oder sonstiger geeigneter Technik basieren. Insbesondere eignen sich elektromagnetische Wellen, wobei deren Reflexion, Transmission bzw. Transflexion gemessen werden kann. Auch induktive, konduktive und kapazitive Meßmethoden sind mit Vorteil anwendbar. Alternativ können andere geeignete physikalische, chemische und/oder biochemische Meß- und Analyse- methoden eingesetzt werden, welche im erfindungsgemäßen Verfahren zur Analyse und zum In-Line-Scanning und somit insbesondere für die Steue-
rung und Absonderung unerwünschter Produktanteile verwendet werden können.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren arbeitet die Meßeinheit bzw. der In-Line-Scanner nach einer kontinuierlich oder diskontinuierlich arbeitenden Meß- und Analysetechnik, mit welcher kontinuierlich oder diskontinuierlich, punktuell, rasterförmig oder integral die Eigenschaften und/oder die Zusammensetzung des Produktstromes bzw. einzelner oder mehrerer Produktfraktionen erfaßt, analysiert und ausgewertet werden können.
Bei einer bevorzugten Vermessung werden die Nahrungsmittel vorzugsweise mit Licht des sichtbaren Spektrums und/oder des ultravioletten Wellenlängenbereichs (UV) - ggf. auch allein oder zusätzlich mit infrarotem Licht (IR) - bestrahlt und mittels mindestens eines Farbsensors deren Reflexionsspek- trum gemessen. Für eine präzisere Klassifizierung bzw. Untersuchung werden bevorzugt mehrere Farbsensoren mit Empfindlichkeiten in verschiedenen Wellenlängenbereichen eingesetzt, die vorteilhafterweise in einem Meßgehäuse angeordnet sind.
Vorzugsweise wird weißes Licht auf die Nahrungsmittel eingestrahlt. Als Farbsensoren werden mit Vorteil Photodektoren verwendet, denen Filter mit Durchlaßempfindlichkeiten beispielsweise im roten, grünen bzw. blauen Spektralbereich vorgeschaltet sind. Der Durchlaßbereich der Farbfilter kann variieren. In einer vorteilhaften Variante liegen die Durchlaßbereiche im blau- en, grünen bzw. roten Wellenlängenbereich und spannen hierbei beispielsweise jeweils einen Bereich von 20 - 100 nm auf. Der Meßbereich liegt vorteilhafterweise zwischen 190 nm und 2400 nm und in einer bevorzugten Ausführungsform zwischen 400 nm und 700 nm. Auch kleinere Wellenlängen als 400 nm sind möglich (UV- bzw. naher UV-Bereich). Mittels einer solchen Sensoranordnung, die sich die mit Hilfe der Farbfiltercharakteristik bewerteten Reflexionsspektren zu Nutze macht, lassen sich beispielsweise Gewe-
betypen oder Gewebezusammensetzungen von Fleischstücken präzise erkennen.
Bei der Auswertung kann das aufgenommene Gesamtspektrum mit den ein- zelnen Sensorcharakteristiken korreliert werden, um aus dem gesamten Spektrum für jeden der Farbsensoren ein Teilspektrum zu erhalten. Anhand dieser Teilspektren bzw. Einzelkurvenverläufe können genauere Aussagen zur Differenzierbarkeit der einzelnen Nahrungsmittelbestandteile getroffen werden. Bei einem Einsatz von drei Farbsensoren können somit jeweils drei einzelne Spektralbereiche zur Bestimmung der Bestandteile herangezogen werden.
Vorzugsweise erfaßt jeder Sensor in seinem jeweiligen Spektralbereich die Signalintensität integral, d.h. die Fläche unter der Meßkurve jedes Farbsen- sors. Die Unterscheidbarkeit der verschiedenen Nahrungsmittel-Bestandteile ist am besten, wenn die Bestandteile in jedem vermessenen Spektralbereich eine eigene spektrale Charakteristik aufweisen. Es kann aber auch die Unterscheidbarkeit in einem einzigen Spektralbereich für eine sichere Bestimmung ausreichen.
Neben den genannten Flächenmessungen lassen sich noch weitere Kriterien für die Bestimmung bestimmter Bestandteile der zu untersuchenden Nahrungsmittel anhand des aufgenommenen Gesamtspektrums aufstellen. Zu diesen gehören insbesondere lokale Minima oder Maxima im Funktionsver- lauf, wenn die gemessene Intensität gegen die Wellenlänge aufgetragen wird. Weiterhin kann der Verlauf eines Teils oder der gesamten, normierten Spektrumskurve charakteristisch sein.
Unter Umständen lassen sich genauere Ergebnisse erzielen, wenn sehr schmalbandige Filter in denjenigen Spektralbereichen eingesetzt werden, in denen die zu untersuchenden Bestandteile relativ stark voneinander abweichende Intensitäten zeigen. Dies können z.B. relative Extrema (Minima
und/oder Maxima in den Reflexionsspektren sein). Auf diese Weise ist es - unter Umständen sogar mit einem einzigen Filter - möglich, ohne größeren Rechenaufwand Bestandteile präzise zu unterscheiden. Es muß also nicht jeweils das gesamte Reflexionsspektrum vermessen werden; es genügt u.U. die Messung eines oder mehrerer kleiner Ausschnitte. Wenn im Rahmen der vorliegenden Darstellung von der Messung von Reflexionsspektren die Rede ist, ist hiermit auch jeweils die Messung von lediglich Teilen bzw. Ausschnitten dieser Spektren umfaßt.
Bei den Messungen der Reflexionsspektren werden die zu untersuchenden Nahrungsmittel vorzugsweise direkt gegen eine Glasfläche aus Quarz oder einem anderen Material gepreßt, hinter der die Lichtquelle und die Farbsensoren angeordnet sind. Auf diese Weise lassen sich beispielsweise unerwünschte bzw. störende Einflüsse von Lichtbrechung an Umgebungsgasen oder Flüssigkeiten, Absorptionen o.a. ausschalten.
Die Ortsauflösung bei den Messungen wird zweckmäßigerweise groß gewählt, um z.B. auch kleinere Ansammlungen von Risikomaterial zu erfassen. Es bietet sich hierzu an, die Geschwindigkeit des Nahrungsmittelflusses durch den Meßabschnitt den Meßbedingungen entsprechend anzupassen. Falls die Nahrungsmittel eine bestimmte Zeit, beispielsweise einige Sekunden, in dem Meßabschnitt verbleiben müssen, können sie auch quasi- kontinuierlich gefördert werden, d.h. mit kurzer Unterbrechung.
Vorteilhafterweise werden die Messungen der Reflexionsspektren mit Ultraschall-Messungen oder konduktiven oder induktiven Messungen kombiniert, um evtl. Ungenauigkeiten des jeweils anderen Meßverfahrens ausgleichen zu können oder die Meßmöglichkeiten zu erweitern. Mit konduktiven bzw. Widerstandsmessungen oder induktiven Messungen läßt sich vorteilhafter- weise auf Feuchtigkeitsverteilungen, Feuchtigkeitskonzentrationen etc., insbesondere Wasser, in den Nahrungsmitteln schließen.
Die Meßeinheit kann derart ausgebildet sein, daß sie über - oder unter - dem Meßgut hin- und herbewegbar ist, beispielsweise in Form eines Portals, um auf diese Weise die dann zweckmäßigerweise ruhenden oder auch bewegten Nahrungsmittel zu scannen bzw. zu vermessen. Alternativ ist die Meßeinheit stationär ausgebildet und die Nahrungsmittel werden kontinuierlich oder diskontinuierlich angefördert.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die Messungen nicht am vollständigen Produktstrom durchgeführt, sondern nur an einem aus diesem Hauptstrom abgezweigten Teil. Diese sog. Bypass- Messungen dienen hierbei weniger einer Sortierung einzelner Nahrungsmittelbestandteile, sondern eher einer näherungsweisen und vorzugsweise kontinuierlichen Bestimmung prozentualer Anteile in den Nahrungsmittelgemengen, beispielsweise von Fett und Magerfleisch in den Gemengen.
Die mindestens eine Fördereinrichtung übernimmt vorzugsweise sowohl den Transport dieses zweckmäßigerweise relativ kleinen Nahrungsmittelanteils zu dem Meßabschnitt als auch die Förderung des Hauptstroms. Beispielsweise kann ein Schneckenförderer, der den Hauptproduktstrom an der Ab- zweigung vorbeiführt, einen Teil der Nahrungsmittel in diesen Seitenarm bis zum Meßabschnitt schieben. Falls es notwendig ist, daß das Meßgut während der Messung eine bestimmte Zeit unbewegt bleiben muß, können ein oder mehrere Ventile vor dem Meßabschnitt angeordnet sein.
Auch ist es möglich, daß die Fördereinrichtung die Nahrungsmittel in einen Mischabschnitt - z.B. eine Mischkammer - fördert, aus welcher der zu vermessende Teilproduktstrom z.B. mittels eines Saugkolbens in einen separaten Meßabschnitt abgezweigt wird. In diesem Fall ist der Saugkolben Teil der Fördereinrichtung, wobei auch der Meßabschnitt im Bereich des Kolbens angeordnet sein kann. Der vermessene Teil der Nahrungsmittel kann auf gleichem oder einem anderen Weg zum Hauptteil der Nahrungsmittel zurückgefördert werden.
In einer alternativen Ausführungsform kann die Meßeinheit auch direkt an einem Gehäuse einer Mischanlage, einer Bypass-Kammer oder einer Zerkleinerungseinrichtung, beispielsweise einem Cutter, angeordnet sein, um Licht auf die darin befindlichen Nahrungsmittel zu strahlen und deren Reflexionsspektren zu messen. Hierzu weist die Gehäuse- bzw. Behälterwand der Mischanlage oder der Zerkleinerungseinrichtung bevorzugt ein Glasfenster aus Quarz oder einem anderen geeigneten Material auf, durch das die einfallenden und vorzugsweise auch die reflektierten Lichtstrahlen fallen. Das Glasfenster kann auch im Boden des Behälters angeordnet sein. Der Behälter kann drehbar ausgebildet sein. Alternativ oder zusätzlich drehen sich die Misch- oder Schneidwerkzeuge im Behälter.
Für eine Analyse der Meßwerte zum Zwecke der anteilsmäßigen Zuordnung der Nahrungsmittel zu bestimmten Qualitäten oder Kategorien werden die Meßwerte - ggf. nach geeigneter Signal- bzw. Datenaufbereitung, insbesondere Analog-zu-Digital-Konvertierung - bevorzugt von einem Computer anhand von geeigneten Algorithmen mit Referenzwerten verglichen, die zuvor in einem elektronischen Speicher abgelegt wurden. Beispielsweise werden Meßwerte, die bei Messungen einzelner Fleisch- bzw. Lebensmittelbestandteile mittels UV-, sichtbarem und/oder IR-Licht gemessen wurden, mit Sollwerten verglichen, welche der Transmission, Reflexion und/oder Transflexion einer Fleischfraktion mit einem vorgegebenen Anteil einer bestimmten histologischen Komponente (z.B. Nervengewebe) entsprechen. Der Computer kann dann einem Stellglied aufgrund der festgestellten Abweichungen den Befehl geben, beispielsweise kontaminiertes Material im Anschluß an den Meßabschnitt über eine Auswurföffnung auszuwerfen. Normales bzw. unproblematisches Material kann auf dem normalen Förderweg weitergeführt werden. Somit können ungewünschte Produktfraktionen gezielt und sicher mit Hilfe von Aussondereinheiten - wie der genannten Auswurföffnung - ausgesondert werden.
Dementsprechend ist ein Vorteil der Erfindung, daß beispielsweise größere Fleischstücke weitestgehend schon vor einer maschinellen und automatischen Zerkleinerung schnell, genau, kostengünstig und kontinuierlich auf unerwünschte Beimengungen und Risikomaterial untersucht werden können, ohne diese vorab - wie bisher - in kleinere Stücke aufzutrennen. Somit kann die Gefahr von Kontaminationen mit unerwünschten Fleisch- und Lebensmittelbestandteilen vom Beginn der Produktion an bis zum Ende der Aufbereitung der Lebensmittel-Rohstoffe verkleinert bzw. ganz vermieden werden. Die Sicherheit der Produktion und der Lebensmittel ist damit von Anfang an bedeutend besser und einfacher zu gewährleisten als bisher.
In einer speziellen Variante der Erfindung werden die Mittel zum Entfernen der nahrungsmittelfremden Gase und/oder Flüssigkeiten auch eingesetzt, um unerwünschte Beimengungen oder Bestandteile der Nahrungsmittel auszu- sondern. Beispielsweise können eiterförmige Einschlüsse durch Komprimierung von Fleisch aufgebrochen und abgesaugt werden.
Die mindestens eine Fördereinrichtung, welche die Nahrungsmittel vorzugsweise kontinuierlich fördert, ist zweckmäßigerweise den speziellen Anforde- rungen angepaßt. Es kann hierzu beispielsweise eine Schnecken- Fördereinrichtung eingesetzt werden. Alternativ oder zusätzlich wird eine Vakuum-Fördereinrichtung verwendet. Auch kann mit Vorteil eine Pumpenvorrichtung verwendet werden, die beispielsweise als Flügelzellen- Fördereinrichtung ausgebildet ist. Diese kann einzeln oder in Kombination mit mindestens einer anderen geeigneten Fördereinrichtung, beispielsweise einer Vakuum-Fördereinrichtung, eingesetzt werden. Die Aufzählung der genannten Fördereinrichtungen ist nicht abschließend. Auch jede andere geeignete Fördereinrichtung zum Transport des Produkts in Richtung zum Meßabschnitt ist einsetzbar, beispielsweise eine Rütteleinrichtung oder ein Förderband.
In einem unabhängigen Teilaspekt der Erfindung werden die von einer Fördereinrichtung austretenden Produktteile, insbesondere Fleisch, derart definiert geführt, daß diese unter geringer Druckbelastung stirnseitig kontinuierlich bzw. quasi-kontinuierlich exakt und weitestgehend materialschonend in große Scheiben geschnitten werden. Die Produktteile können hierzu vorzugsweise durch eine rechteckige oder gatterförmige Öffnung einer abschließenden Formungsscheibe eines Fleischwolfes, eines Extruders oder einer Pumpe gefördert werden und werden vor oder nach der Öffnung quer in Scheiben geschnitten. Vorzugsweise werden im Anschluß daran die Scheiben weitestgehend einschichtig flach abgelegt. Die Scheiben können dann weiter vermessen werden, beispielsweise durch Messung ihres Reflexionsspektrums.
Besonders bevorzugt bewegt sich das Schneidwerkzeug des Scheiben- Schneiders in einer Horizontalebene, wobei die Nahrungsmittel von oben zugeführt werden. Die Scheibendicke wird vorzugsweise durch eine dem Scheibenschneider in einem definierten vertikalen Abstand nachgeordnete, horizontal verlaufende Begrenzung vorgegeben, gegen welchen das Stoffgemenge bzw. der Materialstrang zur Anlage kommt. Der Abstand zwischen dem Schneidwerkzeug und der besagten Begrenzungsfläche definiert die Scheibendicke und verhindert gleichzeitig, daß der nachdrückende Materialstrang bzw. Produktstrom ungeführt zerfallen kann.
Mittels dieser Anordnung kann der Schneidvorgang auch bei sehr breitem Produktstrom präzise durchgeführt und zudem weitestgehend vermieden werden, daß der Produktstrang sich beim Schneiden verwindet oder Teile des Produktgemenges verschoben bzw. verwirbelt werden.
Der erfindungsgemäße Scheibenschneider kann einschneidig oder zwei- schneidig ausgebildete Messer bzw. Sägemesser aufweisen. Auch kann es als einschneidig oder beidseitig schneidendes oszillierendes Messer bzw.
Sägemesser ausgebildet sein. Eine beidseitige Schneidekante hat den Vor-
teil, daß ein quasi-kontinuierliches Schneiden des Produktstroms möglich ist. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen umfassen einen Schneiddraht, ein umlaufendes Bandmesser bzw. Bandsägemesser, eine Flüssigkeitsstrahl- Schneideeinheit, eine CO2-Strahl-Schneideeinheit, eine Ultraschall- Schneideeinheit und/oder eine Laserstrahl-Schneideeinheit.
Mit dem genannten Verfahren sind größere Scheiben als mit bisheriger Technologie, insbesondere mit einer Dicke im Bereich von 2 mm bis 100 mm, kontinuierlich bzw. quasi-kontinuierlich herstellbar. Dabei sind Abstufun- gen der Scheibendicken im Bereich von etwa 0,5 mm möglich.
Bevorzugt werden eine oder mehrere Sortierungen in verschiedenen parallelen und/oder aufeinanderfolgenden Produktionsschritten vorgenommen. Das erfindungsgemäße Verfahren bzw. die erfindungsgemäße Vorrichtung können hierbei jeweils - ggf. mit geeigneten Modifikationen entsprechend der jeweiligen Größe und/oder Konsistenz und/oder Zusammensetzung der Nahrungsmittel der einzelnen Produktionsstufen - eingesetzt werden. Es werden demnach bevorzugt in verschiedenen Produktionsebenen eine oder mehrere vorbestimmte physikalische, chemische und/oder biochemische Größen ge- messen, analysiert und vorteilhafterweise Aussortierungen bzw. Zuordnungen vorgenommen, um die gewünschten Endfraktionen zu erhalten.
Dies kann beispielsweise im Fall von zu verarbeitendem Fleisch dadurch geschehen, daß nach dem Scheibenschneiden in weiteren Verfahrensstufen beispielsweise die ausgestoßenen und ggf. zerkleinerten Fleischstücke in einem Flow-Freezer konditioniert (d.h. vereinzelt) und einem vertikal verlaufenden Kanal, einer Rinne, einem Transportband oder einer sonstigen Fördereinrichtung zugeführt werden, welche die Fleischstücke nacheinander durchlaufen bzw. von dieser befördert werden. Während dieses Stadiums wird vorteilhafterweise mindestens eine Meßgröße der Fleischstücke gemessen und einer Sortiervorrichtung - beispielsweise einer Ausblasdüse - über eine Steuereinheit der Befehl gegeben, bei einem Über- oder Unterschreiten
eines Schwellwerts die entsprechenden Fleischstücke aus der Führvorrichtung zu entfernen, beispielsweise auszublasen.
Wenn das Fleisch in Würfel geschnitten wird, können diese auf einem Band oder in freiem Fall bzw. Flug in Rinnen oder Röhren optisch gesichtet und nach vorgegebenen Parametern in eine magere und/oder fette Fraktion und eine übrige gemischte Fraktion aussortiert werden. Die gemischte Fraktion kann dann in eine Fraktion mit fast ausschließlich Magerfleischpartikel und eine zweite Fraktion mit fast ausschließlich Fettpartikeln sowie gesondert abgetrennten harten Bindegewebepartikeln und/oder Risikomateriaipartikel weiter aufgetrennt werden. Die genannten optischen Messungen können nach Gas- bzw. Flüssigkeitsentzug oder ohne einen derartigen vorherigen Schritt durchgeführt werden.
Die soeben erwähnten Mischfraktionen können vorteilhafterweise in einem zusätzlichen Sieb-Press-Verfahrenschritt in weitestgehend reingewebliche Magerfleisch-Pellets und Fett-Pellets sowie ggf. kleinere Bindegewebe- Partikel weiter aufgetrennt werden. Gleichzeitig werden vorteilhafterweise größere Bindegewebestückchen vor dem nachfolgenden Sortierschritt ab- geführt und die verbleibenden Fleischstücke optisch oder gravimetrisch, d.h. mittels Schwerkraftsichtung, in eine erste Fraktion mit fast ausschließlich Magerfleischpellets und eine zweite Fraktion mit fast ausschließlich Fettpellets sowie ggf. in eine dritte Fraktion mit Risikomaterial sortiert. Auch bei dieser Verfahrensstufe kann vorteilhafterweise ein In-Line-Scanning gemäß der Erfindung (Gas- und/oder Flüssigkeitsentzug vor Messung) oder in bekannter Weise (beispielsweise gemäß WO 00/21376) zum Zwecke der Einstellung der Rezepturen mittels einer oder mehrerer Sortiervorrichtungen nachgeschaltet sein.
In einer weiteren zusätzlichen Verfahrensstufe können die in den vorhergehenden Verfahrensstufen aussortierten Fettgewebe- und/oder Bindegewebe- Partikel in eine im wesentlichen aus Proteinen bestehende Fraktion (mit
eventuellen Fettanteilen) und eine im wesentlichen aus Fett bestehende Fraktion (mit eventuellen Proteinanteilen) aufgetrennt werden. Die Proteine sind beispielsweise im Bindegewebe oder in Muskelzellen enthalten und/oder sind Zellproteine. Nach optional vorhergehender mechanischer Feinstzer- kleinerung können beispielsweise durch Aufbereiten bzw. Aufschließen in wässrigen, fettigen, fettlöslichen und/oder fettlösenden flüchtigen Medien eine überwiegend proteinhaltige Phase, eine überwiegend fetthaltige Phase und gegebenenfalls eine dritte wässrige Phase erhalten werden. Aus der wässrigen Phase lassen sich vorteilhafterweise die darin enthaltenen Protei- ne mittels Fällung gewinnen.
Die Abtrennung in fettlöslichen flüchtigen Medien, wie überkritischem Kohlendioxid oder Propan ggf. unter Druckbeaufschlagung, ist durch Abziehen der in diesen Medien gelösten Fettphase möglich. Auf diese Weise lassen sich Fett oder fettähnliche, unerwünschte Stoffe (z.B. Cholesterin, Triglyzeri- de) abziehen. Es bleiben Proteinfraktionen zurück, die zudem aufgrund der durch das Kohlendioxid - falls dieses verwendet wird - erzeugten tiefen Temperaturen vorteilhafterweise nicht gefroren werden müssen. Bei Aufbereitung in wässrigen und fettigen/öligen Medien sind das darin dispergierte Fett und die Proteinfraktion abzentrifugierbar bzw. dekantierbar. Enthalten die Fleischstücke im wesentlichen Fett, bietet sich beispielsweise zusätzlich der Einsatz von Öl als Dispersionsmittel an, um eine bessere Abtrennung bei niedrigen Temperaturen zu erreichen. In dem Öl entsteht eine rahmige, fette Dispersion (entsprechend einer Feinstzerkleinerung des Fettes), die danach ebenfalls zentrifugiert bzw. dekantiert werden kann.
Erfindungsgemäß lassen sich die oben beschriebenen Aspekte der Erfindung sowie die zugehörigen speziellen Ausführungsformen zu mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensstufen kombinieren, so daß beispielsweise die er- wähnten scheibenartig geschnittenen Produkte nach dem Auftrennen in einem Würfelschneider bzw. die bereits in dem Fleischwolf würfelartig geschnittenen Partikel optisch gesichtet werden und nachfolgend Mischfraktio-
nen aus dieser Sortierung eine weitere Sortierung erfahren. Dies kann mittels einer Sieb-Press-Vorrichtung und anschließender optischer oder Schwerkraft-Sortierung, sowie einer nachfolgenden Fettabtrennung in einem flüchtigen Lösungsmittel erfolgen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Merkmale der Unteransprüche gekennzeichnet.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele hinsichtlich des erfindungsge- mäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform gemäß der Erfindung;
Figur 2 eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform mit einem Scheibenschneider, dem ein Meßabschnitt vorgeschaltet ist;
Figur 3 eine schematische Darstellung einer dritten Ausführungsform mit einem alternativen Scheibenschneider und ebenfalls vorgeschaltetem Meßabschnitt;
Figur 4 eine schematische Darstellung einer vierten Ausführungsform mit einem dem Scheibenschneider nachgeschalteten Meßabschnitt;
Figur 5 eine schematische Darstellung einer fünften Ausführungsform mit einem Meßabschnitt, in dem akustische und optische Mes- sungen durchgeführt werden, und
Figur 6 eine schematische Darstellung einer Mischanlage mit einer parallel angeordneten Meßkammer für Bypass-Messungen.
In der Figur 1 ist schematisch eine erfindungsgemäße Vorrichtung darge- stellt. Über einen Einfülltrichter 1 werden Nahrungsmittel N (angedeutet durch den Pfeil entlang dem Transportweg der Nahrungsmittel) in eine Fördereinrichtung 2a gegeben, die vorliegend als Schneckenförderer 2a ausgebildet ist. Der Schneckenförderer 2a ist über eine Entlüftungsleitung 3 mit einer Vakuumpumpe 4 verbunden, die den Transportraum des Schnecken- förderers 2a entgast. Die Nahrungsmittel N werden somit mit einem Unterdruck in einen Meßabschnitt 7a gefördert, der vorliegend als Meßkammer 7a ausgebildet ist. In der Meßkammer 7a werden die Nahrungsmittel N beispielsweise mittels eines kombinierten optischen und konduktiven Meßverfahrens vermessen. Auch andere Meßverfahren - z.B. akustischen Messun- gen, Messungen mit Röntgenstrahlen, Induktivmessungen usw. - sind möglich. Wesentlich ist hierbei, daß die nahrungsmittelfremden Gase und/oder Flüssigkeiten vor den Messungen entfernt werden, da ansonsten die Meßergebnisse verfälscht und/oder die Signale abgeschwächt werden könnten. Durch den erfindungsgemäßen Abzug der Gase und/oder Flüssigkeiten herrscht ein Unterdruck im Meßabschnitt, der bis zum Vakuum reichen kann, oder die Nahrungsmittel füllen den Meßabschnitt - vorzugsweise eine Meßkammer - vollständig aus.
Die Nahrungsmittel N können bei entsprechender Konsistenz mittels der Fördereinrichtung 2a derart komprimiert und gestaucht werden, daß gasförmige und/oder flüssige nahrungsmittelfremde Einschlüsse nach außen gefördert und durch die Vakuumpumpe 4 abgepumpt werden können. In diesem Fall stellen sowohl die Fördereinrichtung 2a als auch die Vakuumpumpe 4 die Mittel zum zumindest teilweisen Entfernen von nahrungsmittelfremden Gasen und/oder Flüssigkeiten gemäß der Erfindung dar.
Gemäß der Ausführungsform der Figur 2, die ebenfalls einen Einfülltrichter 1 , eine Fördereinrichtung 2a sowie eine Vakuumpumpe 4 aufweist, fallen die Nahrungsmittel N am Ende des Förderwegs in einen Schacht 6, in dem ein Meßabschnitt 7b mit einer Meßeinheit 10 vorgesehen ist. Die Meßeinheit 10 ist gemäß der in Figur 2 gezeigten Ausführungsform als Risikomaterial- Scanner ausgebildet und umfaßt einen Ultraschallsender 8 und einen Ultraschallempfänger 9, der die von den Nahrungsmitteln N reflektierten bzw. gestreuten Ultraschallwellen detektiert. Es können auch mehrere Ultraschallsender 8 und mehrere Ultraschallempfänger 9 vorgesehen sein, deren Zu- Ordnung und Anordnung zudem von der in Figur 2 nur schematisch dargestellten Anordnung abweichen kann. Die Meßsignale - ggf. nach nicht dargestellter Signalverstärkung - werden vom Empfänger 9 an einen Rechner 11 weitergegeben, in dem die Signale vom Empfänger 9 analysiert und mit Referenzwerten verglichen werden, die zuvor im Rechner 11 hinterlegt wur- den. Diese Referenzwerte repräsentieren vorzugsweise verschiedene Risikomaterialien und/oder die zu vermessenden Nahrungsmittel. Bei Übereinstimmung des Meßsignals innerhalb eines vorgegebenen Bereichs mit einem Referenzwert für ein Risikomaterial oder bei Unter- oder Überschreiten des Meßsignals eines Bereichs um einen Referenzwert für die Nahrungsmittel gibt der Rechner 11 einen Steuerbefehl an eine Sortier- bzw. Aussondereinheit 12a - z.B. eine Ausblaseinrichtung -, die daraufhin das Risikomaterial aus dem Produktstrom aussondert (angedeutet durch den Pfeil 13).
Sind die Nahrungsmittel N Fleischstücke, können z.B. Fleischstücke mit Ei- tereinschlüssen oder sonstigen unerwünschten Bestandteilen mittels der Aussondereinheit 12a entsprechend ihrer histologischen Beschaffenheit, ihrer Partikelgröße oder anderen Kriterien ausgeworfen werden.
Zwischen der Meßeinheit 10 und der Aussondereinheit 12a sowie im An- Schluß an die Aussondereinheit 12a ist jeweils eine Fördereinrichtung 2b bzw. 2c angeordnet (jeweils als Flügelrad angedeutet), die jeweils für einen kontinuierlichen bzw. quasi-kontinuierlichen Produktfluß sorgen. Wenn das
Meßgut für eine bestimmte Zeit im Meßabschnitt verweilen muß, wird die Förderung für diesen jeweils kurzen Zeitraum unterbrochen (quasikontinuierliche Förderung).
Der Hauptproduktstrom der Nahrungsmittel N wird mittels der Fördereinrichtung 2c an eine nachgeschaltete formgebende Formungseinrichtung 15 weitergeführt, die in der schematisch dargestellten Ausführungsform den Nahrungsmittelstrang durch eine rechteckige, gatterförmige Öffnung 16 zu einem Strang mit einer Breite von beispielsweise 5 - 50 mm formt. Der Öffnung 16 nachgeschaltet ist ein Scheibenschneider 17a mit einem horizontal angeordneten Schneidmesser 18a, das um eine Vertikalachse 19 rotiert (s. Pfeil). Der Scheibenschneider 17ε schneidet den Produktstrom in Scheiben bzw. Streifen.
Die Ausführungsform gemäß der Figur 3 stimmt in wesentlichen Teilen mit derjenigen der Figur 2 überein. Ein Unterschied besteht darin, daß nicht nur der Innenraum des Schneckenförderers 2, sondern auch der Schachtabschnitt kurz vor dem Meßabschnitt 7b besaugt wird. Dies ist durch die Leitung 3b angedeutet, die ebenfalls von der Vakuumpumpe 4 abgeht. Es ist auch möglich, daß eine zweite Vakuumpumpe hierfür eingesetzt wird. Es ist weiterhin möglich, daß nur der Schachtabschnitt 6 und/oder der Meßabschnitt 7b direkt besaugt werden, d.h. in diesem Fall nicht der Transportraum des Schneckenförderers 2.
Ein weiterer Unterschied findet sich in der Ausgestaltung des Scheibenschneiders 17b. In der in Figur 3 dargestellten Ausführungsform weist dieser ein horizontal oszillierendes Schneidmesser 18b mit beidseitiger Schneidekante auf (s. Doppelpfeil). Um eine im wesentlichen konstante Schnitthöhe zu erreichen und Verwindung o.a. des Materials beim Schneidvorgang zu verhindern, ist unterhalb des Schneidmessers 18b eine Begrenzungsfläche 20 vorgesehen, gegen welches das zu schneidende Material vor dem Schneiden zur Anlage kommt. Im Anschluß an den Schneidvorgang wird der
Materialblock bzw. die Scheibe Ns in Pfeilrichtung 22 von einem Förderband 21 abtransportiert.
In der Figur 4 ist eine Ausführungsform dargestellt, bei der die Messungen einem Zerkleinerungsvorgang - hier wiederum einem Scheibenschneidevor- gang - nachgeschaltet sind, nachdem zuvor zumindest teilweise nahrungsmittelfremde Gase und/oder Flüssigkeiten entfernt bzw. abgezogen wurden. Zwischen dem Schneckenförderer 2a bzw. dem Schacht 6 und dem Scheibenschneider 17b ist in diesem Fall keine Meßeinheit angeordnet (obwohl eine solche auch dort vorhanden sein kann). Die auf das Förderband 21 fallenden Scheiben Ns werden von diesem in einen Meßabschnitt 7c gefördert, in dem sie hinsichtlich physikalischer, biologischer und/oder chemischer Eigenschaften vermessen werden. Dem Meßabschnitt 7c nachgeordnet ist eine Aussondereinheit 12b, welche - wie in den Figuren 2 und 3 - von dem Rechner 11 einen Steuerbefehl erhält, wenn Scheiben Ns zum Aussondern erkannt werden (s. Pfeil 13).
In der Figur 5 ist ein spezielles Meßverfahren gezeigt, bei dem Ultraschallmessungen mit optischen Reflexionsmessungen kombiniert werden. Zuvor wird wiederum der Transportweg eines Schneckenförderers 2a besaugt, bevor die Nahrungsmittel N in einen Meßabschnitt 7d transportiert werden, der sich in zwei hintereinander folgende Unterabschnitte 7d', 7d" gliedert. Die beiden Messungen können jedoch bei entsprechender Anordnung der Meßeinheit 10 auch in einem einzigen Abschnitt durchgeführt werden.
In dem ersten, stromaufwärtigen Unterabschnitt 7d' sind vier Ultraschallsender 8a angeordnet, wobei jedem Sender 8a jeweils ein Ultraschallempfänger 9a zugeordnet ist. Die von den Sendern 8a ausgesendeten Ultraschallwellen werden an den Nahrungsmitteln gestreut bzw. reflektiert und von den Emp- fängern 9a empfangen (s. gestrichelte Pfeile). Aus den Meßsignalen lassen sich Rückschlüsse auf die Zusammensetzungen der Nahrungsmittel, auf lokale Qualitätsunterschiede, auf Risikomaterialien etc. ziehen.
Im stromabwärtigen Unterabschnitt 7d" ist eine Lichtquelle 8b angeordnet, der z.B. weißes Licht auf die Nahrungsmittel N strahlt. An den Nahrungsmitteln N reflektiertes Licht (s. gestrichelte Pfeile) gelangt zu drei Farbsensoren 9b, deren jeweilige spektrale Empfindlichkeit im blauen, grünen bzw. roten Wellenlängenbereich liegt.
Die Nahrungsmittel N werden im Anschluß an die Meßeinheit 10 von einer Austreibeeinheit bzw. Fördereinrichtung zur Weiterverarbeitung weitertrans- portiert. Die Meßsignale der beiden Meßuntereinheiten werden wiederum durch einen Rechner (hier nicht dargestellt) ausgewertet, um evtl. Stellvorgänge zur Zerkleinerung und/oder Aussonderung und/oder Sortierung von Nahrungsmittelbestandteilen zu steuern.
In der Figur 6 ist eine Mischanlage 30 schematisch dargestellt, die über eine Zuleitung 33 gespeist wird, welche ihrerseits mit Nahrungsmitteln Ni und N2 aus Zuleitungen 31 bzw. 32 beschickt wird. Die Fördereinrichtungen zur Anforderung der Nahrungsmittel Ni und N2 sind nicht näher dargestellt. In der Mischanlage 30 werden die Nahrungsmittel Ni, N2 mit einem Rührer 34 (oder einem Paddel, einer Spirale o.a.) durchmischt, wobei der Rührer 34 nur schematisch dargestellt ist. Vom Mischraum zweigt eine Nebenleitung 35 zu einer Meßkammer 7e ab, wobei Nahrungsmittel N aus dem Mischraum mittels eines Saugkolbens 2e (Bewegungsrichtung mit Doppelpfeil angedeutet) zu dieser Meßkammer 7e transportiert bzw. gesaugt und dort vermessen werden. Die Meßkammer 7e kann besaugt sein. Nahrungsmittelfremde Gase und/oder Flüssigkeiten können auch schon in der Mischanlage 30 oder in den Zuleitungen 31, 32 bzw. 33 oder vorher entfernt werden.
Die Meßeinheit, der Rechner und die Stelleinheiten sind in Figur 6 nicht extra dargestellt. Nach Vermessung werden die Nahrungsmittel wieder dem Hauptproduktstrom (s. Pfeil 38) zugeführt, der mit einem optionalen Stellventil 37 geregelt werden kann.
Leitungen, die zu einer separaten Meßkammer zur Durchführung von By- pass-Messungen führen, können auch von einer Förderstrecke für einen Hauptproduktstrom abzweigen.
In einer nicht dargestellten Alternative kann das Gehäuse der Mischkammer ein Glasfenster aufweisen, durch welches hindurch insbesondere Licht eingestrahlt wird und die reflektierten Lichtstrahlen gemessen werden, um die genannten Reflexionsspektren aufzunehmen.