Substituierte Arylheterocyclen
Die Erfindung betrifft neue substituierte Arylheterocyclen, Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung als Herbizide.
Es ist bekannt, daß bestimmte substituierte Arylheterocyclen herbizide Eigenschaften aufweisen (vgl. WO-A-88/01133 / US-A-5084085, US-A-4816065, US-A-4885025, US-A-4956004, US-A-4985065, US-A-5281571, US-A-5378681, EP-A-597360, WO-A-98/41093). Die herbizide Wirksamkeit und die Kulturpflanzen- Verträglich- keit dieser Verbindungen sind jedoch nicht immer ganz zufriedenstellend.
Es wurden nun die neuen substituierten Arylheterocyclen der allgemeinen Formel (I),
n für die Zahlen 0, 1 , 2, 3, 4 oder 5 steht,
Q für O (Sauerstoff), S (Schwefel), SO, SO2, NH oder N(C i -C4-Alkyl) steht,
R1 für Wasserstoff, Cyano, Thiocarbamoyl oder Halogen steht,
R2 für Cyano, Thiocarbamoyl oder jeweils gegebenenfalls durch Halogen substituiertes Alkyl, Alkoxy, Alkylthio, Alkylsulfinyl oder Alkylsulfonyl mit jeweils 1 bis 6 Kohlenstoffatomen steht,
X für Hydroxy, Mercapto, Amino, Nitro, Cyano, Carboxy, Carbamoyl, Thiocarbamoyl, Fluor, Chlor, Brom, Iod, für jeweils gegebenenfalls durch Hydroxy, Cyano, Carboxy, Carbamoyl, Fluor, Chlor, Ci-C-j-Alkoxy, C1-C4-
Alkylthio, Cj-C^Alkylsulfinyl, C^C^Alkylsulfonyl, Cι-C4-Alkyl- carbonyl, Cι-C4-Alkoxy-carbonyl, Cι-C4-Alkylamino-carbonyl, Di-(C]-C4- alkyl)-amino-carbonyl, Phenylaminocarbonyl oder N-(C,-C4-Alkyl)-phenyl- aminocarbonyl substituiertes Alkyl, Alkoxy, Alkylthio, Alkylsulfinyl, Alkyl- sulfonyl oder Alkylamino mit jeweils 1 bis 6 Kohlenstoffatomen, für Dialkyl- amino mit jeweils 1 bis 6 Kohlenstoffatomen in den Alkylgruppen, für jeweils gegebenenfalls durch Cyano, Fluor, Chlor, Brom oder Cι-C4-Alkoxy substituiertes Alkylcarbonyl, Alkoxycarbonyl oder Alkylaminocarbonyl mit jeweils 1 bis 6 Kohlenstoffatomen in den Alkylgruppen, für Dialkylamino- carbonyl mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen in den Alkylgruppen, oder für jeweils gegebenenfalls durch Cyano, Carboxy, Carbamoyl, Fluor, Chlor, Brom, C,- C4-Alkoxy-carbonyl, C,-C4-Alkylamino-carbonyl, Di-(C,-C4-alkyl)-amino- carbonyl, Phenylaminocarbonyl oder N-(C,-C4-Alkyl)-phenylaminocarbonyl substituiertes Alkylcarbonyloxy, Alkoxycarbonyloxy, Alkylaminocarbonyl- oxy, Dialkylaminocarbonyloxy, Alkylcarbonylamino, Alkoxycarbonylamino,
Alkylsulfonylamino, Alkenyl, Alkenyloxy, Alkenyloxycarbonyl, Alkinyl, Alkinyloxy oder Alkinyloxycarbonyl mit jeweils bis zu 6 Kohlenstoffatomen steht, und
für eine der nachstehend aufgeführten heterocyclischen Gruppierungen steht,
(Z4) (Z5) (Z6)
(Z7) (ZB) (z9)
(Z22) (z23) (Z24)
(Z28) (Z29) (z30)
(Z34) (Z35) (Z36)
(z37) (Z38) (z39)
(z40) (z41) (z42)
(Z46) (Z47) (Z48)
wobei jeweils
Q1 und Q2 für Sauerstoff oder Schwefel stehen,
R3 für Wasserstoff, Amino, Nitro, Cyano, Carboxy, Carbamoyl, Thiocarbamoyl, Halogen, für gegebenenfalls durch Cyano, Halogen oder Cι-C4-Alkoxy substituiertes Alkyl mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen, für jeweils gegebenenfalls durch Halogen substituiertes Alkenyl oder Alkinyl mit jeweils 2 bis 6 Kohlenstoffatomen, für jeweils gegebenenfalls durch Cyano, Halogen oder Cι-C,4-Alkoxy substituiertes Alkoxy oder Alkoxycarbonyl mit jeweils 1 bis 6 Kohlenstoffatomen in den Alkylgruppen, für jeweils gegebenenfalls durch Halogen substituiertes Alkenyloxy oder Alkinyloxy mit jeweils 3 bis 6 Kohlenstoffatomen, für gegebenenfalls durch Cyano, Halogen oder Cj-C4-Alkoxy substituiertes Alkylthio mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen, für jeweils gegebenenfalls durch Halogen substituiertes Alkenylthio oder Alkinylthio mit jeweils 3 bis 6 Kohlenstoffatomen, für jeweils gegebenenfalls durch Cyano, Halogen oder Ci -C4-Alkoxy substituiertes Alkylamino oder Di- alkylamino mit jeweils 1 bis 6 Kohlenstoffatomen in den Alkylgruppen, oder für jeweils gegebenenfalls durch Cyano, Halogen oder C1-C4- Alkyl substituiertes Cycloalkyl oder Cycloalkylalkyl mit jeweils 3 bis 6 Kohlenstoffatomen in den Cycloalkylgruppen und gegebenenfalls 1 bis 4 Kohlenstoffatomen im Alkylteil steht, und
R4 für Wasserstoff, Hydroxy, Amino, Cyano, für gegebenenfalls durch Cyano, Halogen oder Cι -C4~Alkoxy substituiertes Alkyl, Alkoxy, Alkoxycarbonyl oder Alkylamino mit bis zu 6 Kohlenstoffatomen, für jeweils gegebenenfalls durch Halogen substituiertes Alkenyl oder Alkinyl mit jeweils 2 bis 6 Kohlenstoffatomen, für jeweils gegebenenfalls durch Cyano, Halogen oder C1-C4- Alkyl substituiertes Cycloalkyl oder Cycloalkylalkyl mit jeweils 3 bis 6 Kohlenstoffatomen in den Cycloalkylgruppen und gegebenenfalls 1 bis 4 Kohlenstoffatomen im Alkylteil, oder für jeweils gegebenenfalls durch Cyano, Nitro, Halogen, Cι-C4-Alkyl, Cι-C4-Halogenalkyl, Cι-C4-Alkoxy oder C1-C4-
Halogenalkoxy substituiertes Phenyl oder Phenyl-Cι-C4-alkyl steht,
wobei gegebenenfalls zwei benachbarte Reste - R3 und R3, R4 und R4 oder R3 und R4 - zusammen für gegebenenfalls substituiertes und/oder gegebenenfalls durch O (Sauerstoff), S (Schwefel) oder eine
Gruppierung aus der Reihe -SO-, SO2-, -NH- oder -N(Cι-C4-Alkyl)- am Anfang (bzw. am Ende) oder innerhalb der Kohlenwasserstoffkette unterbrochenes Alkandiyl oder Alkendiyl mit jeweils 2 bis 5 Kohlenstoffatomen stehen, und
wobei die einzelnen Reste R3 und R4 - soweit sie mehr als einmal mit der gleichen heterocyclischen Gruppierung verbunden sind, die gleiche oder verschiedene Bedeutungen im Rahmen der obigen Definition haben können,
Y1 für O (Sauerstoff), S (Schwefel), SO, SO2, CH2, CH2CH2, NH oder N(C,-C4-Alkyl) steht, und
Y2 für eine Einfachbindung oder für O (Sauerstoff), S (Schwefel), SO, SO2, CH2, NH oder N(C,-C4-Alkyl) steht,
gefunden.
In den Definitionen sind die Kohlenwasserstoffketten, wie Alkyl oder Alkandiyl - auch in Verbindung mit Heteroatomen, wie in Alkoxy - jeweils geradkettig oder ver- zweigt.
n steht bevorzugt für die Zahlen 0, 1, 2, 3 oder 4.
Q steht bevorzugt für O (Sauerstoff), S (Schwefel), SO, SO2, NH oder N(Methyl).
R1 steht bevorzugt für Wasserstoff, Cyano, Thiocarbamoyl, Fluor, Chlor oder Brom.
R2 steht bevorzugt für Cyano, Thiocarbamoyl oder jeweils gegebenenfalls durch
Fluor und/oder Chlor substituiertes Alkyl, Alkoxy, Alkylthio, Alkylsulfinyl oder Alkylsulfonyl mit jeweils 1 oder 2 Kohlenstoffatomen.
X steht bevorzugt für Hydroxy, Mercapto, Amino, Nitro, Cyano, Carboxy, Carbamoyl, Thiocarbamoyl, Fluor, Chlor, Brom, Iod, für jeweils gegebenenfalls durch Hydroxy, Cyano, Carboxy, Carbamoyl, Fluor, Chlor, Methoxy, Ethoxy, Methylthio, Ethylthio, Methylsulfinyl, Ethylsulfinyl, Methylsulfonyl, Ethylsulfonyl, Acetyl, Propionyl, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, n- oder i-Propoxycarbonyl, Methylaminocarbonyl, Ethyl,aminocarbonyl, n- oder i- Propylaminocarbonyl, Dimethylaminocarbonyl, Diethylaminocarbonyl, Phenylaminocarbonyl oder Benzylaminocarbonyl substituiertes Methyl, Ethyl, n- oder i-Propyl, n-, i-, s- oder t-Butyl, Methoxy, Ethoxy, n- oder i-Propoxy, n-, i-, s- oder t-Butoxy, Methylthio, Ethylthio, n- oder i-Propylthio, n-, i-, s- oder t-Butylthio, Methylsulfinyl, Ethylsulfinyl, Methylsulfonyl, Ethylsulfonyl, Methylamino, Ethylamino, n- oder i-Propylamino, n-, i-, s- oder t-Butyl- amino, für Dimethylamino oder Diethylamino, für jeweils gegebenenfalls
durch Cyano, Fluor, Chlor, Brom, Methoxy, Ethoxy, n- oder i-Propoxy substituiertes Acetyl, Propionyl, n- oder i-Butyroyl, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, n- oder i-Propoxycarbonyl, Methylaminocarbonyl, Ethyl- aminocarbonyl, n- oder i-Propylaminocarbonyl, für Dimethylaminocarbonyl oder Diethylaminocarbonyl, oder für jeweils gegebenenfalls durch Cyano,
Carboxy, Carbamoyl, Fluor, Chlor, Brom, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, n- oder i-Propoxycarbonyl, Methylaminocarbonyl, Ethyl,amino- carbonyl, n- oder i-Propylaminocarbonyl, Dimethylaminocarbonyl, Diethylaminocarbonyl, Phenylaminocarbonyl oder N-Methyl-phenylaminocarbonyl substituiertes Acetyloxy, Propionyloxy, n- oder i-Butyroyloxy, Methoxy- carbonyloxy, Ethoxycarbonyloxy, n- oder i-Propoxycarbonyloxy, Methyl- aminocarbonyloxy, Ethylaminocarbonyloxy, n- oder i-Propylaminocarbonyl- oxy, Dimethylaminocarbonyloxy, Acetylamino, Propionylamino, n- oder i- Butyroylamino, Methoxycarbonylamino, Ethoxycarbonylamino, n- oder i- Propoxycarbonylamino, Methylsulfonylamino, Ethylsulfonylamino, n- oder i-
Propylsulfonylamino, n-, i-, s- oder t-Butylsulfonylamino, Ethenyl, Propenyl, Butenyl, Propenyloxy, Butenyloxy, Propenyloxycarbonyl, Butenyloxy- carbonyl, Ethinyl, Propinyl, Butinyl, Propinyloxy, Butinyloxy, Propinyloxy- carbonyl oder Butinyloxycarbonyl.
steht bevorzugt für Wasserstoff, Amino, Nitro, Cyano, Carboxy, Carbamoyl, Thiocarbamoyl, Fluor, Chlor, Brom, für jeweils gegebenenfalls durch Cyano, Fluor, Chlor, Methoxy oder Ethoxy substituiertes Methyl, Ethyl, n- oder i- Propyl, n-, i-, s- oder t-Butyl, für jeweils gegebenenfalls durch Fluor, Chlor oder Brom substituiertes Ethenyl, Propenyl, Butenyl, Ethinyl, Propinyl oder
Butinyl, für jeweils gegebenenfalls durch Cyano, Fluor, Chlor, Methoxy oder Ethoxy substituiertes Methoxy, Ethoxy, n- oder i-Propoxy, n-, i-, s- oder t- Butoxy, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, n- oder i-Propoxycarbonyl, für jeweils gegebenenfalls durch Fluor oder Chlor substituiertes Propenyloxy, Butenyloxy, Propinyloxy oder Butinyloxy, für gegebenenfalls durch Cyano,
Fluor, Chlor, Methoxy oder Ethoxy substituiertes Methylthio, Ethylthio, n-
oder i-Propylthio, n-, i-, s- oder t-Butylthio, für jeweils gegebenenfalls durch Fluor oder Chlor substituiertes Propenylthio, Butenylthio, Propinylthio oder Butinylthio, für jeweils gegebenenfalls durch Cyano, Fluor, Methoxy oder Ethoxy substituiertes Methylamino, Ethylamino, n- oder i-Propylamino, n-, i-, s- oder t-Butylamino, Dimethylamino, Diethylamino, Dipropylamino oder Dibutylamino, oder für jeweils gegebenenfalls durch Cyano, Fluor, Chlor, Methyl oder Ethyl substituiertes Cyclopropyl, Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl, Cyclopropylmethyl, Cyclobutylmethyl, Cyclopentylmethyl oder Cyclohexylmethyl .
steht bevorzugt für Wasserstoff, Hydroxy, Amino, Cyano, für gegebenenfalls durch Cyano, Fluor, Chlor, Methoxy oder Ethoxy substituiertes Methyl, Ethyl, n- oder i-Propyl, n-, i-, s- oder t-Butyl, für jeweils gegebenenfalls durch Cyano, Fluor, Chlor, Methoxy oder Ethoxy substituiertes Methoxy, Ethoxy, n- oder i-Propoxy, n-, i-, s- oder t-Butoxy, für jeweils gegebenenfalls durch Cyano, Fluor, Chlor, Methoxy oder Ethoxy substituiertes Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, n- oder i-Propoxycarbonyl, für Methylamino, Ethylamino, n- oder i-Propylamino, n-, i-, s- oder t-Butylamino, für jeweils gegebenenfalls durch Fluor oder Chlor substituiertes Propenyl, Butenyl, Propinyl oder Butinyl, für jeweils gegebenenfalls durch Cyano, Fluor, Chlor,
Methyl oder Ethyl substituiertes Cyclopropyl, Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl, Cyclopropylmethyl, Cyclobutylmethyl, Cyclopentylmethyl oder Cyclohexylmethyl, oder für jeweils gegebenenfalls durch Cyano, Nitro, Fluor, Chlor, Brom, Methyl, Ethyl, n- oder i-Propyl, n-, i-, s- oder t-Butyl, Trifiuor- methyl, Methoxy, Ethoxy, n- oder i-Propoxy, n-, i-, s- oder t-Butoxy, Difluor- methoxy oder Trifluormethoxy substituiertes Phenyl oder Benzyl,
wobei gegebenenfalls zwei benachbarte Reste - R3 und R3, R4 und R4 oder
R3 und R4 - zusammen für gegebenenfalls substituiertes und/oder gegebenen- falls durch Sauerstoff, Schwefel oder eine Gruppierung aus der Reihe -SO-,
SO2-, -NH- oder -N(Methyl)- am Anfang (bzw. am Ende) oder innerhalb der
Kohlenwasserstoffkette unterbrochenes Alkandiyl oder Alkendiyl mit jeweils 3 bis 4 Kohlenstoffatomen stehen, und
wobei die einzelnen Reste R3 und R4 - soweit sie mehr als einmal in der gleichen heterocyclischen Gruppierung stehen, die gleiche oder verschiedene
Bedeutungen im Rahmen der obigen Definition haben können.
Y1 steht bevorzugt für O (Sauerstoff), S (Schwefel), SO, SO2, CH2, CH2CH2, NH oder N(Methyl).
Y2 steht bevorzugt für eine Einfachbindung oder für O (Sauerstoff), S (Schwefel), SO, SO2, CH2, NH oder N(Methyl).
n steht besonders bevorzugt für die Zahlen 1 oder 2.
Q steht besonders bevorzugt für O (Sauerstoff) oder S (Schwefel).
R1 steht besonders bevorzugt für Wasserstoff, Fluor oder Chlor.
R2 steht besonders bevorzugt für Cyano oder Thiocarbamoyl.
Y1 steht besonders bevorzugt für O (Sauerstoff), S (Schwefel), CH2 oder CH2CH2.
Y2 steht besonders bevorzugt für eine Einfachbindung oder für O (Sauerstoff), S
(Schwefel), CH2, NH oder N(Methyl).
n steht am meisten bevorzugt für 1.
Q steht am meisten bevorzugt für O (Sauerstoff).
R1 steht am meisten bevorzugt für H oder F.
R2 steht am meisten bevorzugt für CN.
Z steht ganz besonders bevorzugt für eine der nachstehend aufgeführten heterocyclischen Gruppierungen,
(Z1) (Z3) (Z9)
wobei jeweils
Q1, Q2 und R3 die oben angegebenen Bedeutungen haben.
Erfindungsgemäß bevorzugt sind die Verbindungen der Formel (I), in welchen eine Kombination der vorstehend als bevorzugt aufgeführten Bedeutungen vorliegt.
Erfindungsgemäß besonders bevorzugt sind die Verbindungen der Formel (I), in welchen eine Kombination der vorstehend als besonders bevorzugt aufgeführten Bedeutungen vorliegt.
Erfindungsgemäß ganz besonders bevorzugt sind die Verbindungen der Formel (I), in welchen eine Kombination der vorstehend als ganz besonders bevorzugt aufgeführten Bedeutungen vorliegt.
Eine weitere ganz besonders bevorzugte Gruppe sind diejenigen Verbindungen der
Formel (I), bei welchen
n, Q, R1, R2 und X die oben angegebenen Bedeutungen haben und
Z für eine der nachstehend aufgeführten heterocyclischen Gruppierungen steht,
wobei Q1, Q2, R3 und R4 die oben angegebenen Bedeutungen haben.
Eine weitere ganz besonders bevorzugte Gruppe sind diejenigen Verbindungen der
Formel (I), bei welchen
n, Q, Rl, R2 und X die oben angegebenen Bedeutungen haben und
Z für eine der nachstehend aufgeführten heterocyclischen Gruppierungen steht,
(z13) (z15) (Z27)
(Z42) (Z44)
wobei Q1, R3, R4, Y1 und Y2 die oben angegebenen Bedeutungen haben.
Eine weitere ganz besonders bevorzugte Gruppe sind diejenigen Verbindungen der Formel (I), bei welchen
n, Q, R1, R2 und X die oben angegebenen Bedeutungen haben und
Z für eine der nachstehend aufgeführten heterocyclischen Gruppierungen steht,
wobei Q', R3 und R4 die oben angegebenen Bedeutungen haben.
Eine weitere ganz besonders bevorzugte Gruppe sind diejenigen Verbindungen der
Formel (I), bei welchen
n, Q, R1, R2 und X die oben angegebenen Bedeutungen haben und
Z für eine der nachstehend aufgeführten heterocyclischen Gruppierungen steht,
, 6
(Z"°) (Z47) (Z48)
wobei Q , R und R die oben angegebenen Bedeutungen haben.
Die oben aufgeführten allgemeinen oder in Vorzugsbereichen aufgeführten Reste- definitionen gelten sowohl für die Endprodukte der Formel (I) als auch entsprechend für die jeweils zur Herstellung benötigten Ausgangs- oder Zwischenprodukte. Diese Restedefinitionen können untereinander, also auch zwischen den angegebenen bevorzugten Bereichen beliebig kombiniert werden.
Die neuen substituierten Arylheterocyclen der allgemeinen Formel (I) weisen interessante biologische Eigenschaften auf. Sie zeichnen sich insbesondere durch starke und selektive herbizide Wirksamkeit aus.
Man erhält die neuen substituierten Arylheterocyclen der allgemeinen Formel (I), wenn man
(a) Anhydride der allgemeinen Formeln (Ha) bis (IIc)
in welchen
Q1 und R3 die oben angegebene Bedeutung haben,
mit Aminoarenen der allgemeinen Formel (III)
in welcher
n, Q, R1, R2 und X die oben angegebene Bedeutung haben,
gegebenenfalls in Gegenwart eines Verdünnungsmittels und gegebenenfalls in Gegenwart eines Reaktionshilfsmittels umsetzt,
oder wenn man
(b) (Thio)Semicarbazid-Derivate der allgemeinen Formel (IV)
in welcher
n> Q> Q , R , R > R und X die oben angegebene Bedeutung haben und
R für Alkyl steht,
gegebenenfalls in Gegenwart eines Reaktionshilfsmittels und gegebenenfalls in Gegenwart eines Verdünnungsmittels cyclisierend kondensiert,
oder wenn man
(c) Halogenarylheterocyclen der allgemeinen Formel (V)
in welcher
R1, R2 und Z die oben angegebene Bedeutung haben und
X1 für Halogen steht,
mit Arylverbindungen der allgemeinen Formel (VI)
in welcher
n, Q und X die oben angegebene Bedeutung haben,
- oder mit Metallsalzen von Verbindungen der allgemeinen Formel (VI) -
gegebenenfalls in Gegenwart eines Reaktionshilfsmittels und gegebenenfalls in Gegenwart eines Verdünnungsmittels umsetzt,
oder wenn man
(d) Arylhydrazine der allgemeinen Formel (VII)
in welcher
n, Q, R1, R2 und X die oben angegebene Bedeutung haben,
mit ß-Trihalomethyl-enonen der allgemeinen Formel (VIII)
in welcher
R^ die oben angegebene Bedeutung hat und
X^ für Halogen steht,
gegebenenfalls in Gegenwart eines Reaktionshilfsmittels und gegebenenfalls in Gegenwart eines Verdünnungsmittels umsetzt,
oder wenn man
(e) Hydrazoncarbonylverbindungen der allgemeinen Formel (IX)
in welcher
n, Q, R1, R2, R3 und X die oben angegebene Bedeutung haben,
mit Alkoxycarbonylmethylenphosphoranen der allgemeinen Formel (X)
in welcher
R3 die oben angegebene Bedeutung hat und
R für Alkyl mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen steht,
gegebenenfalls in Gegenwart eines Reaktionshilfsmittels und gegebenenfalls in Gegenwart eines Verdünnungsmittels umsetzt,
und gegebenenfalls die gemäß Verfahren (a) bis (e) erhaltenen Verbindungen der allgemeinen Formel (I) nach üblichen Methoden in andere Verbindungen der allgemeinen Formel (I) umwandelt.
Die Verbindungen der allgemeinen Formel (I) können nach üblichen Methoden in andere Verbindungen der allgemeinen Formel (I) gemäß obiger Definition umgewandelt werden, beispielsweise durch nucleophile Substitution bzw. Alkylierung (z.B. R3: H → CH3, C2H5, CH2CH=CH2) oder durch weitere Umwandlungen fiinktioneller Gruppen (z.B. Q: O → S, R2: F/Cl/Br - CN, CONH2 → CN, CN → CSNH2) - vgl. auch die Herstellungsbeispiele.
Verwendet man beispielsweise Dimethylmaleinsäureanhydrid und 4-Amino-2-(4- chlor-phenylthio)-benzonitril als Ausgangsstoffe, so kann der Reaktionsablauf beim erfindungsgemäßen Verfahren (a) durch das folgende Formelschema skizziert werden:
Verwendet man beispielsweise 4-(2-Chlor-4-cyano-5-phenoxy-phenyl)-l -methoxycarbonyl- 1 -methyl-thiosemicarbazid als Ausgangsstoff, so kann der Reaktionsablauf beim erfindungsgemäßen Verfahren (b) durch das folgende Formelschema skizziert werden:
Verwendet man beispielsweise 2-(4-Cyano-2,5-difluor-phenyl)-5,6,7,8-tetrahydro- l,2,4-triazolo-[4,3-a]-pyridin-3(2H)-on und o-Kresol als Ausgangsstoffe, so kann der Reaktionsablauf beim erfindungsgemäßen Verfahren (c) durch das folgende Formelschema skizziert werden:
Verwendet man beispielsweise 4-Cyano-2-fluor-5-(4-hydroxy-phenylthio)-phenyl- hydrazin und 4,4,4-Trichlor-3-methyl-2-difluormethyl-crotonaldehyd als Ausgangsstoffe, so kann der Reaktionsablauf beim erfindungsgemäßen Verfahren (d) durch d.as folgende Formelschema skizziert werden:
Verwendet man beispielsweise 3,3,3-Trifluor-2-oxo-propanal-l-(4-cyano-2-fluor-5- phenoxy-phenylhydrazon) und Triphenylphosphoranyliden-essigsäure-ethylester als Ausgangsstoffe, so kann der Reaktionsablauf beim erfindungsgemäßen Verfahren (e) durch das folgende Formelschema skizziert werden:
Die beim erfindungsgemäßen Verfahren (a) zur Herstellung von Verbindungen der allgemeinen Formel (I) als Ausgangsstoffe zu verwendenden Anhydride sind durch die Formel (II) allgemein definiert. In der allgemeinen Formel (II) haben Q1 und R3 vorzugsweise diejenigen Bedeutungen, die bereits oben im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Verbindungen der allgemeinen Formel (I) als bevorzugt, besonders bevorzugt oder ganz besonders bevorzugt für Q1 und R3 angegeben worden sind.
Die Ausgangsstoffe der allgemeinen Formeln (Ila) bis (IIc) sind bekannte organische Synthesechemikalien.
Die beim erfindungsgemäßen Verfahren (a) weiter als Ausgangsstoffe zu verwendenden Aminoarene sind durch die Formel (III) allgemein definiert. In der allgemeinen Formel (III) haben n, Q, R1, R2 und X vorzugsweise diejenigen Bedeutungen, die bereits oben im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Verbindungen der allgemeinen Formel (I) als bevorzugt, besonders bevorzugt oder ganz besonders bevorzugt für n, Q, R1, R2 und X angegeben worden sind.
Die Ausgangsstoffe der allgemeinen Formel (III) sind bekannt und/oder können nach an sich bekannten Verfahren hergestellt werden (vgl. Justus Liebigs Ann. Chem. 740 (1970), 169-179; US-A-3715395; US-A-3914418; DE-A-2748554; DE-A-3736089, DE-A-19830693).
Man erhält die Aminoarene der allgemeinen Formel (III), wenn man Aniline der allgemeinen Formel (XI)
in welcher
R1, R2 und X1 die oben angegebene Bedeutung haben,
mit Arylverbindungen der allgemeinen Formel (VI)
in welcher
n, Q und X die oben angegebene Bedeutung haben,
- oder mit Metallsalzen von Verbindungen der allgemeinen Formel (VI) -
gegebenenfalls in Gegenwart eines Reaktionshilfsmittels, wie z.B. Natriumhydrid, und gegebenenfalls in Gegenwart eines Verdünnungsmittels, wie z.B. N-Methyl- pyrrolidon, bei Temperaturen zwischen 0°C und 150°C umsetzt (vgl. die Herstellungsbeispiele).
Die beim erfindungsgemäßen Verfahren (b) zur Herstellung von Verbindungen der allgemeinen Formel (I) als Ausgangsstoffe zu verwendenden (Thio)Semicarbazid-
Derivate sind durch die Formel (IV) allgemein definiert. In der allgemeinen Formel (IV) haben n, Q, Q1, R1, R2, R4 und X vorzugsweise diejenigen Bedeutungen, die bereits oben im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Verbindungen der allgemeinen Formel (I) als bevorzugt, besonders bevorzugt oder ganz besonders bevorzugt für n, Q, Q1, R1, R2, R4 und X angegeben worden sind; R steht vorzugsweise für C,-C4-Alkyl, insbesondere für Methyl oder Ethyl.
Die Ausgangsstoffe der allgemeinen Formel (IV) sind noch nicht aus der Literatur bekannt; sie sind als neue Stoffe Gegenstand der vorliegenden Anmeldung.
Man erhält die neuen (Thio)Semicarbazid-Derivate der allgemeinen Formel (IV), wenn man Aryliso(thio)cyanate der allgemeinen Formel (XII)
in welcher
n, Q, Q1, R1, R2 und X die oben angegebene Bedeutung haben,
mit (Thio)Carbazaten der allgemeinen Formel (XIII)
in welcher
Q1 und R4 die oben angegebene Bedeutung haben und
R für Alkyl (insbesondere für Methyl oder Ethyl) steht,
gegebenenfalls in Gegenwart eines Verdünnungsmittels, wie z.B. Toluol, bei Temperaturen zwischen 0°C und 150°C umsetzt.
Die als Vorprodukte benötigten Aryliso(thio)cyanate der allgemeinen Formel (XII) sind noch nicht aus der Literatur vorbekannt; sie sind jedoch als neue Stoffe Gegenstand einer vorgängigen Anmeldung (vgl. DE-A- 19830693).
Man erhält die neuen Aryliso(thio)cyanate der allgemeinen Formel (XII), wenn man Anilinderivate der allgemeinen Formel (III)
in welcher
n, Q, R1, R2 und X die oben angegebene Bedeutung haben,
mit Phosgen (oder einem Phosgen-Ersatzstoff oder Phosgen-Generator) bzw. mit Thiophosgen in Gegenwart eines Verdünnungsmittels, wie z.B. Chlorbenzol, bei Temperaturen zwischen -20°C und +150°C umsetzt.
Die beim erfindungsgemäßen Verfahren (c) zur Herstellung von Verbindungen der allgemeinen Formel (I) als Ausgangsstoffe zu verwendenden Halogenarylheterocyclen sind durch die Formel (V) allgemein definiert. In der allgemeinen Formel (V) haben R1, R2 und Z vorzugsweise diejenigen Bedeutungen, die bereits oben im Zu- sammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Verbindungen der allgemeinen Formel (I) als bevorzugt, besonders bevorzugt oder ganz besonders bevorzugt für R1, R2 und Z angegeben worden sind; X1 steht vorzugsweise für Fluor, Chlor oder Brom, insbesondere für Fluor oder Chlor.
Die Ausgangsstoffe der allgemeinen Formel (V) sind bekannt und/oder können nach an sich bekannten Verfahren hergestellt werden (vgl. DE-A-4335438, DE-A- 4431218, DE-A-4444741, DE-A- 19520613, DE-A- 19601626, DE-A- 19606594, DE- A-19815947, EP-A-403891).
Die beim erfindungsgemäßen Verfahren (c) weiter als Ausgangsstoffe zu verwendenden Arylverbindungen sind durch die Formel (VI) allgemein definiert. In der allgemeinen Formel (VI) haben n, Q und X vorzugsweise diejenigen Bedeutungen, die bereits oben im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen
Verbindungen der allgemeinen Formel (I) als bevorzugt, besonders bevorzugt oder ganz besonders bevorzugt für n, Q und X angegeben worden sind.
Die Ausgangsstoffe der allgemeinen Formel (VI) sind bekannte organische Synthese- Chemikalien.
Die beim erfindungsgemäßen Verfahren (d) zur Herstellung von Verbindungen der allgemeinen Formel (I) als Ausgangsstoffe zu verwendenden Arylhydrazine sind durch die Formel (VII) allgemein definiert. In der allgemeinen Formel (VII) haben n, Q, R1, R2 und X vorzugsweise diejenigen Bedeutungen, die bereits oben im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Verbindungen der allgemeinen Formel (I) als bevorzugt, besonders bevorzugt oder ganz besonders bevorzugt für n, Q, R1, R2 und X angegeben worden sind.
Die Ausgangsstoffe der allgemeinen Formel (VII) sind noch nicht aus der Literatur bekannt; sie sind als neue Stoffe Gegenstand der vorliegenden Anmeldung.
Man erhält die neuen Arylhydrazine der allgemeinen Formel (VII), wenn man Aminoarene der allgemeinen Formel (III)
in welcher
n, Q, R1, R2 und X die oben angegebene Bedeutung haben,
mit einem Alkalimetallnitrit, wie z.B. Natriumnitrit oder Kaliumnitrit, in Gegenwart einer Säure, wie z.B. Salzsäure, und in Gegenwart eines Verdünnungsmittel, wie z.B. Wasser, umsetzt und diese Mischung dann mit einem Reduktionsmittel, wie z.B.
Zinn(II)-chlorid-Dihydrat, in Gegenwart einer Säure, wie z.B. Salzsäure, bei Temperaturen zwischen -10°C und +30°C umsetzt (vgl. die Herstellungsbeispiele).
Die beim erfindungsgem.äßen Verfahren (d) weiter als Ausgangsstoffe zu ver- wendenden ß-Trihalomethyl-enone sind durch die Formel (VIII) allgemein definiert.
In der allgemeinen Formel (VIII) hat R3 vorzugsweise diejenige Bedeutung, die bereits oben im Zusammenh.ang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Verbindungen der allgemeinen Formel (I) als bevorzugt, besonders bevorzugt oder ganz besonders bevorzugt für R3 angegeben worden ist; X2 steht vorzugsweise für Fluor, Chlor oder Brom, insbesondere für Fluor oder Chlor.
Die Ausgangsstoffe der allgemeinen Formel (VIII) sind bekannt und/oder können nach an sich bekannten Verfahren hergestellt werden (vgl. DE-A-2706700).
Die beim erfindungsgemäßen Verfahren (e) zur Herstellung von Verbindungen der allgemeinen Formel (I) als Ausgangsstoffe zu verwendenden Hydrazoncarbonyl- verbindungen sind durch die Formel (IX) allgemein definiert. In der allgemeinen Formel (IX) haben n, Q, R1, R2, R3 und X vorzugsweise diejenigen Bedeutungen, die bereits oben im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfϊndungsgem.äßen Ver- bindungen der allgemeinen Formel (I) als bevorzugt, besonders bevorzugt oder ganz besonders bevorzugt für n, Q, R1, R2, R3 und X angegeben worden sind.
Die Ausgangsstoffe der allgemeinen Formel (IX) sind noch nicht aus der Literatur bekannt; sie sind als neue Stoffe auch Gegenstand der vorliegenden Anmeldung.
Man erhält die neuen Hydrazoncarbonylverbindungen der allgemeinen Formel (IX), wenn man Arylhydrazine der allgemeinen Formel (VII)
in welcher
n, Q, R1, R2 und X die oben angegebene Bedeutung haben,
mit α-Dihalogen-carbonylverbindungen der allgemeinen Formel (XIV)
R3 die oben angegebene Bedeutung hat und
X3 für Halogen (insbesondere für Chlor oder Brom) steht,
gegebenenfalls in Gegenwart eines Verdünnungsmittels, wie z.B. Wasser, und gegebenenfalls in Gegenwart eines Reaktionshilfsmittels, wie z.B. Natriumacetat, bei Temperaturen zwischen 0°C und 100°C umsetzt.
Die erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung der Verbindungen der allge- meinen Formel (I) werden vorzugsweise unter Verwendung von Verdünnungsmitteln durchgeführt. Als Verdünnungsmittel zur Durchführung der erfindungsgemäßen Verfahren (a), (b), (c), (d) und (e) kommen neben Wasser vor allem inerte organische Lösungsmittel in Betracht. Hierzu gehören insbesondere aliphatische, alicyclische oder aromatische, gegebenenfalls halogenierte Kohlenwasserstoffe, wie beispiels- weise Benzin, Benzol, Toluol, Xylol, Chlorbenzol, Dichlorbenzol, Petrolether,
Hexan, Cyclohexan, Dichlormethan, Chloroform, Tetrachlorkohlenstoff; Ether, wie
Diethylether, Diisopropylether, Dioxan, Tetrahydrofuran oder Ethylenglykoldi- methyl- oder -diethylether; Ketone, wie Aceton, Butanon oder Methyl-isobutyl- keton; Nitrile, wie Acetonitril, Propionitril oder Butyronitril; Amide, wie N,N-Di- methylformamid, N,N-Dimethylacetamid, N-Methyl-formanilid, N-Methyl-pyrro- lidon oder Hexamethylphosphorsäuretriamid; Ester wie Essigsäuremethylester oder Essigsäureethylester, Sulfoxide, wie Dimethylsulfoxid, Alkohole, wie Methanol, Ethanol, n- oder i-Propanol, Ethylenglykolmonomethylether, Ethylenglykolmono- ethylether, Diethylenglykolmonomethylether, Diethylenglykolmonoethylether, deren Gemische mit Wasser oder reines Wasser.
Als Reaktionshilfsmittel für die erfindungsgemäßen Verfahren (a), (b), (c), (d) und (e) kommen im allgemeinen die üblichen anorganischen oder organischen Basen oder Säureakzeptoren in Betracht. Hierzu gehören vorzugsweise Alkalimetall- oder Erdalkalimetall- -acetate, -amide, -carbonate, -hydrogencarbonate, -hydride, -hy- droxide oder -alkanolate, wie beispielsweise Natrium-, Kalium- oder Calcium-acetat,
Lithium-, Natrium-, Kalium- oder Calcium-amid, Natrium-, Kalium- oder Calcium- carbonat, Natrium-, Kalium- oder Calcium-hydrogencarbonat, Lithium-, Natrium-, Kalium- oder Calcium-hydrid, Lithium-, Natrium-, Kalium- oder Calcium-hydroxid, Natrium- oder Kalium- -methanolat, -eth.anolat, -n- oder -i-propanolat, -n-, -i-, -s- oder -t-butanolat; weiterhin auch basische organische Stickstoffverbindungen, wie beispielsweise Trimethylamin, Triethylamin, Tripropylamin, Tributylamin, Ethyl-di- isopropylamin, N,N-Dimethyl-cyclohexylamin, Dicyclohexyl.amin, Ethyl-dicyclo- hexylamin, N,N-Dimethyl-anilin, N,N-Dimethyl-benzylamin, Pyridin, 2-Methyl-, 3- Methyl-, 4-Methyl-, 2,4-Dimethyl-, 2,6-Dimethyl-, 3,4-Dimethyl- und 3,5-Dimethyl- pyridin, 5-Ethyl-2-methyl-pyridin, 4-Dimethylamino-pyridin, N-Methyl-piperidin, l,4-Diazabicyclo[2,2,2]-octan (DABCO), l,5-Diazabicyclo[4,3,0]-non-5-en (DBN), oder l,8-Diazabicyclo[5,4,0]-undec-7-en (DBU).
Als weitere Reaktionshilfsmittel für die erfindungsgemäßen Verfahren (a), (b), (c), (d) und (e) kommen auch Phasentransfer-Katalysatoren in Betracht. Als Beispiele für solche Katalysatoren seien genannt:
Tetrabutylammonium-bromid, Tetrabutylammonium-chlorid, Tetraoctylammonium- chlorid, Tetrabutylammonium-hydrogensulfat, Methyl-trioctylammonium-chlorid, Hexadecyl-trimethylammonium-chlorid, Hexadecyl-trimethylammonium-bromid, Benzyl-trimethylammonium-chlorid, Benzyl-triethylammonium-chlorid, Benzyl-tri- methylammonium-hydroxid, Benzyl-triethylammonium-hydroxid, Benzyl-tributyl- ammonium-chlorid, Benzyl-tributylammonium-bromid, Tetrabutylphosphonium- bromid, Tetrabutylphosphonium-chlorid, Tributyl-hexadecylphosphonium-bromid, Butyl-triphenylphosphonium-chlorid, Ethyl-trioctylphosphonium-bromid, Tetra- phenylphosphonium-bromid.
Die Reaktionstemperaturen können bei der Durchführung der erfindungsgemäßen Verfahren (a), (b), (c), (d) und (e) in einem größeren Bereich variiert werden. Im allgemeinen arbeitet man bei Temperaturen zwischen -20°C und +200°C, vorzugsweise zwischen 0°C und 150°C.
Die erfindungsgemäßen Verfahren werden im allgemeinen unter Normaldruck durchgeführt. Es ist jedoch auch möglich, die erfindungsgemäßen Verfahren unter erhöhtem oder vermindertem Druck - im allgemeinen zwischen 0,1 bar und 10 bar - durchzuführen.
Zur Durchführung der erfindungsgemäßen Verfahren (a), (b), (c), (d) und (e) werden die Ausgangsstoffe im allgemeinen in angenähert äquimolaren Mengen eingesetzt. Es ist jedoch auch möglich, eine der Komponenten in einem größeren Überschuß zu verwenden. Die Umsetzung wird im allgemeinen in einem geeigneten Verdünnungsmittel in Gegenwart eines Reaktionshilfsmittels durchgeführt und das Reaktionsgemisch wird im allgemeinen mehrere Stunden bei der erforderlichen Temperatur gerührt. Die Aufarbeitung wird nach üblichen Methoden durchgeführt (vgl. die Herstellungsbeispiele) .
Die erfindungsgemäßen Wirkstoffe können als Defoliants, Desiccants, Krautab- tötungsmittel und insbesondere als Unkrautvernichtungsmittel verwendet werden. Unter Unkraut im weitesten Sinne sind alle Pflanzen zu verstehen, die an Orten aufwachsen, wo sie unerwünscht sind. Ob die erfindungsgemäßen Stoffe als totale oder selektive Herbizide wirken, hängt im wesentlichen von der angewendeten Menge ab.
Erfindungsgemäß können alle Pflanzen und Pflanzenteile behandelt werden. Unter Pflanzen werden hierbei alle Pflanzen und Pflanzenpopulationen verstanden, wie erwünschte und unerwünschte Wildpflanzen oder Kulturpflanzen (einschließlich natürlich vorkommender Kulturpflanzen). Kulturpfl,anzen können Pflanzen sein, die durch konventionelle Züchtungs- und Optimierungsmethoden oder durch biotechnologische und gentechnologische Methoden oder Kombinationen dieser Methoden erhalten werden können, einschließlich der transgenen Pflanzen und einschließlich der durch Sortenschutzrechte schützbaren oder nicht schützbaren Pflanzensorten. Unter Pflanzenteilen sollen alle oberirdischen und unterirdischen
Teile und Organe der Pflanzen, wie Sproß, Blatt, Blüte und Wurzel verstanden werden, wobei beispielhaft Blätter, Nadeln, Stengel, Stämme, Blüten, Fruchtkörper, Früchte und Samen sowie Wurzeln, Knollen und Rhizome aufgeführt werden. Zu den Pflanzenteilen gehört auch Erntegut sowie vegetatives und generatives Vermehrungsmaterial, beispielsweise Stecklinge, Knollen, Rhizome, Ableger und
Samen.
Die erfindungsgemäße Behandlung der Pflanzen und Pflanzenteile mit den Wirkstoffen erfolgt direkt oder durch Einwirkung auf deren Umgebung, Lebensraum oder Lagerraum nach den üblichen Behandlungsmethoden, z.B. durch Tauchen,
Sprühen, Verdampfen, Vernebeln, Streuen, Aufstreichen und bei Vermehrungsmaterial, insbesondere bei Samen, weiterhin durch ein- oder mehrschichtiges Umhüllen.
Die erfindungsgemäßen Wirkstoffe können z.B. bei den folgenden Pflanzen verwendet werden:
Dikotyle Unkräuter der Gattungen: Sinapis, Lepidium, Galium, Stellaria, Matricaria, Anthemis, Galinsoga, Chenopodium, Urtica, Senecio, Amaranthus, Portulaca, Xanthium, Convolvulus, Ipomoea, Polygonum, Sesbania, Ambrosia, Cirsium, Carduus, Sonchus, Solanum, Rorippa, Rotala, Lindernia, Lamium, Veronica,
Abutilon, Emex, Datura, Viola, Galeopsis, Papaver, Centaurea, Trifolium, Ranunculus, Taraxacum.
Dikotyle Kulturen der Gattungen: Gossypium, Glycine, Beta, Daucus, Phaseolus, Pisum, Solanum, Linum, Ipomoea, Vicia, Nicotiana, Lycopersicon, Arachis,
Brassica, Lactuca, Cucumis, Cucurbita.
Monokotyle Unkräuter der Gattungen: Echinochloa, Setaria, Panicum, Digitaria, Phleum, Poa, Festuca, Eleusine, Brachiaria, Lolium, Bromus, Avena, Cyperus, Sorghum, Agropyron, Cynodon, Monochoria, Fimbristylis, Sagittaria, Eleocharis,
Scirpus, Paspalum, Ischaemum, Sphenoclea, Dactyloctenium, Agrostis, Alopecurus, Apera, Aegilops, Phalaris.
Monokotyle Kulturen der Gattungen: Oryza, Zea, Triticum, Hordeum, Avena, Seeale, Sorghum, Panicum, Saccharum, Ananas, Asparagus, Allium.
Die Verwendung der erfindungsgemäßen Wirkstoffe ist jedoch keineswegs auf diese Gattungen beschränkt, sondern erstreckt sich in gleicher Weise auch auf andere Pflanzen.
Die erfindungsgemäßen Wirkstoffe eignen sich in Abhängigkeit von der Konzentration zur Totalunkrautbekämpfung, z.B. auf Industrie- und Gleisanlagen und auf Wegen und Plätzen mit und ohne Baumbewuchs. Ebenso können die erfindungsgemäßen Wirkstoffe zur Unkrautbekämpfung in Dauerkulturen, z.B. Forst, Zierge- holz-, Obst-, Wein-, Citrus-, Nuß-, Bananen-, Kaffee-, Tee-, Gummi-, Ölpalm-,
Kakao-, Beerenfrucht- und Hopfenanlagen, auf Zier- und Sportrasen und Weide-
flächen sowie zur selektiven Unkrautbekämpfung in einjährigen Kulturen eingesetzt werden.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen der Formel (I) zeigen starke herbizide Wirk- samkeit und ein breites Wirkungsspektrum bei Anwendung auf dem Boden und auf oberirdische Pflanzenteile. Sie eignen sich in gewissem Umfang auch zur selektiven Bekämpfung von monokotylen und dikotylen Unkräutern in monokotylen und di- kotylen Kulturen, sowohl im Vorauflauf- als auch im Nachauflauf- Verfahren.
Die Wirkstoffe können in die üblichen Formulierungen übergeführt werden, wie
Lösungen, Emulsionen, Spritzpulver, Suspensionen, Pulver, Stäubemittel, Pasten, lösliche Pulver, Granulate, Suspensions-Emulsions-Konzentrate, Wirkstoff-imprägnierte Natur- und synthetische Stoffe sowie Feinstverkapselungen in polymeren Stoffen.
Diese Formulierungen werden in bekannter Weise hergestellt, z. B. durch Vermischen der Wirkstoffe mit Streckmitteln, also flüssigen Lösungsmitteln und/oder festen Trägerstoffen, gegebenenfalls unter Verwendung von oberflächenaktiven Mitteln, also Emulgiermitteln und/oder Dispergiermitteln und/oder schaum- erzeugenden Mitteln.
Im Falle der Benutzung von Wasser als Streckmittel können z.B. auch organische Lösungsmittel als Hilfslösungsmittel verwendet werden. Als flüssige Lösungsmittel kommen im wesentlichen in Frage: Aromaten, wie Xylol, Toluol, oder Alkyl- naphthaline, chlorierte Aromaten und chlorierte aliphatische Kohlenwasserstoffe, wie
Chlorbenzole, Chlorethylene oder Methylenchlorid, aliphatische Kohlenwasserstoffe, wie Cyclohexan oder Paraffine, z.B. Erdölfraktionen, mineralische und pflanzliche Öle, Alkohole, wie Butanol oder Glykol sowie deren Ether und Ester, Ketone wie Aceton, Methylethylketon, Methylisobutylketon oder Cyclohexanon, stark polare Lösungsmittel, wie Dimethylformamid und Dimethylsulfoxid, sowie Wasser.
Als feste Trägerstoffe kommen in Frage: z.B. Ammoniumsalze und natürliche Gesteinsmehle, wie Kaoline, Tonerden, Talkum, Kreide, Quarz, Attapulgit, Mont- morillonit oder Diatomeenerde und synthetische Gesteinsmehle, wie hochdisperse Kieselsäure, Aluminiumoxid und Silikate, als feste Trägerstoffe für Granulate kommen in Frage: z.B. gebrochene und fraktionierte natürliche Gesteine wie Calcit,
Marmor, Bims, Sepiolith, Dolomit sowie synthetische Granulate aus anorganischen und organischen Mehlen sowie Granulate aus organischem Material wie Sägemehl, Kokosnußschalen, Maiskolben und Tabakstengeln; als Emulgier- und/oder schaumerzeugende Mittel kommen in Frage: z.B. nichtionogene und anionische Emul- gatoren, wie Polyoxyethylen-Fettsäure-Ester, Polyoxyethylen-Fettalkohol-Ether, z.B.
Alkylarylpolyglykolether, Alkylsulfonate, Alkylsulfate, Arylsulfonate sowie Eiweiß- hydrolysate; als Dispergiermittel kommen in Frage: z.B. Lignin-Sulfitablaugen und Methylcellulose.
Es können in den Formulierungen Haftmittel wie Carboxymethylcellulose, natürliche und synthetische pulvrige, körnige oder latexförmige Polymere verwendet werden, wie Gummiarabicum, Polyvinylalkohol, Polyvinylacetat, sowie natürliche Phospho- lipide, wie Kephaline und Lecithine und synthetische Phospholipide. Weitere Additive können mineralische und vegetabile Öle sein.
Es können Farbstoffe wie anorganische Pigmente, z.B. Eisenoxid, Titanoxid, Ferro- cyanblau und organische Farbstoffe, wie Alizarin-, Azo- und Metallphthalocyanin- farbstoffe und Spurennährstoffe wie Salze von Eisen, Mangan, Bor, Kupfer, Kobalt, Molybdän und Zink verwendet werden.
Die Formulierungen enthalten im allgemeinen zwischen 0, 1 und 95 Gewichtsprozent Wirkstoff, vorzugsweise zwischen 0,5 und 90 %.
Die erfindungsgemäßen Wirkstoffe können als solche oder in ihren Formulierungen auch in Mischung mit bekannten Herbiziden zur Unkrautbekämpfung Verwendung finden, wobei Fertigformulierungen oder Tankmischungen möglich sind.
Für die Mischungen kommen bekannte Herbizide infrage, beispielsweise
Acetochlor, Acifluorfen(-sodium), Aclonifen, Alachlor, Alloxydim(-sodium), Ametryne, Amidochlor, Amidosulfuron, Anilofos, Asulam, Atrazine, Azafenidin,
Azimsulfuron, Benazolin(-ethyl), Benfuresate, Bensulfuron(-methyl), Bentazon, Benzofenap, Benzoylprop(-ethyl), Bialaphos, Bifenox, Bispyribac(-sodium), Bromobutide, Bromofenoxim, Bromoxynil, Butachlor, Butroxydim, Butylate, Cafenstrole, Caloxydim, Carbetamide, Carfentrazone(-ethyl), Chlomethoxyfen, Chloramben, Chloridazon, Chlorimuron(-ethyl), Chlornitrofen, Chlorsulfuron,
Chlortoluron, Cinidon(-ethyl), Cinmethylin, Cinosulft ron, Clethodim, Clodina- fop(-propargyl), Clomazone, Clomeprop, Clopyralid, Cloρyrasulfuron(-methyl), Cloransulam(-methyl), Cumyluron, Cyanazine, Cybutryne, Cycloate, Cyclosulfam- uron, Cycloxydim, Cyhalofoρ(-butyl), 2,4-D, 2,4-DB, 2,4-DP, Desmedipham, Di- allate, Dicamba, Diclofop(-methyl), Diclosulam, Diethatyl(-ethyl), Difenzoquat,
Diflufenican, Diflufenzopyr, Dimefuron, Dimepiperate, Dimethachlor, Dimetha- metryn, Dimethenamid, Dimexyflam, Dinitramine, Diphenamid, Diquat, Dithio- pyr, Diuron, Dymron, Epoprodan, EPTC, Esprocarb, Ethalfluralin, Ethametsulf- uron(-methyl), Ethofumesate, Ethoxyfen, Ethoxysulfuron, Etobenzanid, Fenoxa- prop(-P-ethyl), Flamprop(-isopropyl), Flamprop(-isopropyl-L), Flamprop(-methyl),
Flazasulfuron, Fluazifop(-P-butyl), Fluazolate, Flucarbazone, Flufenacet, Flumet- sulam, Flumiclorac(-pentyl), Flumioxazin, Flumipropyn, Flumetsulam, Fluomet- uron, Fluorochloridone, Fluoroglycofen(-ethyl), Flupoxam, Flupropacil, Flurpyr- sulfuron(-methyl, -sodium), Flurenol(-butyl), Fluridone, Fluroxypyr(-meptyl), Flurprimidol, Flurtamone, Fluthiacet(-methyl), Fluthiamide, Fomesafen, Glu- fosinate(-ammonium), Glyphosate(-isopropylammonium), Halosafen, Haloxyfop(- ethoxy ethyl), Haloxyfop(-P-methyl), Hexazinone, Imazamethabenz(-methyl), Imazamethapyr, Imazamox, Imazapic, Imazapyr, Imazaquin, Imazethapyr, Imazo- sulfuron, Iodosulfuron, Ioxynil, Isopropalin, Isoproturon, Isouron, Isoxaben, Isoxachlortole, Isoxaflutole, Isoxapyrifop, Lactofen, Lenacil, Linuron, MCPA,
MCPP, Mefenacet, Mesotrione, Metamitron, Metazachlor, Methabenzthiazuron,
Metobenzuron, Metobromuron, (alpha-)Metolachlor, Metosulam, Metoxuron, Metribuzin, Metsulfuron(-methyl), Molinate, Monolinuron, Naproanilide, Naprop- amide, Neburon, Nicosulfuron, Norflurazon, Orbencarb, Oryzalin, Oxadiargyl, Oxadiazon, Oxasulfuron, Oxaziclomefone, Oxyfluorfen, Paraquat, Pelargonsäure, Pendimethalin, Pentoxazone, Phenmedipham, Picolinafen, Piperophos, Pretila- chlor, Primisulfuron(-methyl), Prometryn, Propachlor, Propanil, Propaquizafop, Propisochlor, Propyzamide, Prosulfocarb, Prosulfuron, Pyraflufen(-ethyl), Pyra- zolate, Pyrazosulfuron(-ethyl), Pyrazoxyfen, Pyribenzoxim, Pyributicarb, Pyridate, Pyriminobac(-methyl), Pyrithiobac(-sodium), Quinchlorac, Quinmerac, Quin- oclamine, Quizalofop(-P-ethyl), Quizalofop(-P-tefuryl), Rimsulfuron, Sethoxydi ,
Simazine, Simetryn, Sulcotrione, Sulfentrazone, Sulfometuron(-methyl), Sulfosate, Sulfosulfuron, Tebutam, Tebuthiuron, Tepraloxydim, Terbuthylazine, Terbutryn, Thenylchlor, Thiafluamide, Thiazopyr, Thidiazimin, Thifensulfiιron(-methyl), Thiobencarb, Tiocarbazil, Tralkoxydim, Triallate, Triasulfuron, Tribenuron(- methyl), Triclopyr, Tridiphane, Trifluralin, Triflusulruron und Tritosulfuron.
Auch eine Mischung mit anderen bekannten Wirkstoffen, wie Fungiziden, Insektiziden, Akariziden, Nematiziden, Schutzstoffen gegen Vogelfraß, Pflanzennährstoffen und Bodenstruktur-verbesserungsmitteln ist möglich.
Die Wirkstoffe können als solche, in Form ihrer Formulierungen oder den daraus durch weiteres Verdünnen bereiteten Anwendungsformen, wie gebrauchsfertige Lösungen, Suspensionen, Emulsionen, Pulver, Pasten und Granulate angewandt werden. Die Anwendung geschieht in üblicher Weise, z.B. durch Gießen, Spritzen, Sprühen, Streuen.
Die erfindungsgemäßen Wirkstoffe können sowohl vor als auch nach dem Auflaufen der Pflanzen appliziert werden. Sie können auch vor der Saat in den Boden eingearbeitet werden.
Die angewandte Wirkstoffmenge kann in einem größeren Bereich schwanken. Sie hängt im wesentlichen von der Art des gewünschten Effektes ab. Im allgemeinen liegen die Aufwandmengen zwischen 1 g und 10 kg Wirkstoff pro Hektar Bodenfläche, vorzugsweise zwischen 5 g und 5 kg pro ha.
Die Herstellung und die Verwendung der erfindungsgemäßen Wirkstoffe geht aus den nachfolgenden Beispielen hervor.
Herstellungsbeispiele:
Beispiel 1
(Verfahren (a))
Eine Mischung aus 1,0 g (3,88 mMol) 4-Amino-5-fluor-2-(4-methoxy-phenoxy)- benzonitril, 0,57 g (3,88 mMol) Phthalsäureanhydrid und 50 ml Essigsäure wird 60 Minuten bei Raumtemperatur (ca. 20°C) gerührt und dann 30 Stunden unter Rückfluß zum Sieden erhitzt. Anschließend wird im Wasserstrahlvakuum eingeengt, der Rückstand mit Wasser/Essigsäureethylester geschüttelt, die organische Phase abgetrennt, zweimal mit gesättigter wässriger Natriumhydrogencarbonat-Lösung und dann mit Wasser gewaschen, mit Natriumsulfat getrocknet und filtriert. Das Filtrat wird im Wasserstrahlvakuum eingeengt, der Rückstand mit Diethylether digeriert und das kristallin angefallene Produkt durch Absaugen isoliert.
Man erhält 0,55 g (37 % der Theorie) N-[4-Cyano-2-fluor-5-(4-methoxy-phenoxy)- phenylj-phthalimid vom Schmelzpunkt 208°C.
Beispiel 2
(Verfahren (b))
1,35 g (45 mMol) Natriumhydrid (80 %ig) werden beim Raumtemperatur (ca. 20°C) unter Rühren zu einer Mischung aus 18,0 g (45 mMol) 4-[(4-Cyano-2-fluor-5-(4- methoxy-phenoxy)-phenyl]-l -ethoxycarbonyl- 1-methyl-semicarbazid und 200 ml Acetonitril gegeben. Die Reaktionmischung wird 30 Minuten bei Raumtemperatur gerührt und dann 15 Stunden unter Rückfluß erhitzt. Dann wird im Wasserstrahlvakuum eingeengt, der Rückstand in 300 ml Wasser aufgenommen und mit Diethylether geschüttelt. Die wässrige Phase wird mit konz. Salzsäure angesäuert und zweimal mit Essigsäureethylester extrahiert. Die vereinigten organischen Phasen werden mit Natriumsulfat getrocknet und filtriert. Vom Filtrat wird das Lösungsmittel im
Wasserstrahlvakuum sorgfältig abdestilliert.
Man erhält 10,0 g (62 % der Theorie) 4-[4-Cyano-2-fiuor-5-(4-methoxy-phenoxy)- phenyl]-l-methyl-l,2,4-triazolin-3,5-dion als festes Produkt.
logP = l,92.
Beispiel 3
(Verfahren (c))
1,7 g (15 mMol) Resorcin werden in 70 ml Dimethylsulfoxid mit 1,1 g (33 mMol) Natriumhydrid (75 %ig in Paraffinöl) 30 Minuten bei 25°C gerührt und anschließend mit 3,8 g (13 mMol) 2-(4-Cyano-2,5-difluor-phenyl)-l,2,4-triazin-3,5(2H,4H)-dion versetzt. Die Reaktionsmischung wird 12 Stunden bei 25°C und 2 Stunden bei 60°C gerührt, vom Ungelösten abfiltriert, das Filtrat mit Essigsäureethylester extrahiert,
die org.anische Phase über Natriumsulfat getrocknet und am Rotationsverdampfer eingeengt.
Man erhält 1,78 g (35 % der Theorie) 2-[4-Cyano-2-fluor-5-(3-hydroxy-phenoxy)- phenyl ]- 1 ,2,4-triazin-3 ,5(2H,4H)-dion.
Beispiel 4
1,1 g (10 mMol) Resorcin werden in 70 ml Dimethylsulfoxid mit 0,88 g (22 mMol) Natriumhydrid (60 %ig in Paraffin) versetzt und 30 Minuten bei 25°C gerührt. Nach der Zugabe von 2,76 g (10 mMol) 2-(4-Cyano-2,5-difluor-phenyl)-5,6,7,8-tetra- hydro-l,2,4-triazolo[4,3-α]pyridin-3(2H)-on wird die Reaktionsmischung 72 Stunden bei 25°C gerührt. Anschließend wird sie mit 300 ml Wasser verrührt, mit 2N Salzsäure angesäuert, ausgefallenes Produkt abgesaugt, mit Wasser gewaschen und getrocknet.
Man erhält 2,7 g (73 % der Theorie) 2-[4-Cyano-2-fluor-5-(3-hydroxy-phenoxy)- phenyl]-5,6,7,8-tetrahydro-l ,2,4-triazolo[4,3-α]pyridin-3(2H)-on vom Schmelzpunkt 138°C.
Beispiel 5
(Folgeumsetzung)
0,25 g (0,64 mMol) N-[4-Cyano-2-fluor-5-(4-methoxy-phenoxy)-phenyl]-phthalimid (zur Herstellung vgl. Beisp. 1) werden in 20 ml Methylenchlorid vorgelegt und bei Raumtemperatur (ca. 20°C) unter Rühren mit 4 ml einer 1 -molaren Lösung von Bor- (IΙI)-bromid in Methylenchlorid tropfenweise versetzt. Die Reaktionsmischung wird 15 Stunden bei Raumtemperatur gerührt, mit Wasser auf etwa das doppelte Volumen verdünnt und 10 Minuten gerührt. Die organische Phase wird dann abgetrennt, zweimal mit Wasser gewaschen, mit Natriumsulfat getrocknet und filtriert. Vom Filtrat wird das Lösungsmittel im Wasserstrahlvakuum sorgfältig abdestilliert.
Man erhält 0,15 g (62 % der Theorie) N-[4-Cyano-2-fluor-5-(4-hydroxy-phenoxy)- phenyl]-phthalimid vom Schmelzpunkt 208°C.
Beispiel 6
(Folgeumsetzung)
Eine Mischung aus 0,75 g (2 mMol) 2-[4-Cyano-2-fluor-5-(4-hydroxy-phenoxy)- phenyl]-4,5,6,7-tetrahydro-isoindol-l,3-dion, 0,39 g (3 mMol) Chloressigsäure-ethyl- ester, 0,49 g (3 mMol) Kaliumcarbonat und 30 ml Aceton wird ca. 40 Stunden unter Rühren zum Rückfluß erhitzt. Nach Zugabe von 0,1 g Natriumiodid wird weitere 20 Stunden unter Rühren zum Rückfluß erhitzt, dann im Wasserstrahlvakuum eingeengt, der Rückstand mit Essigsäureethylester/ lN-Salzsäure geschüttelt, die organische Phase abgetrennt, zweimal mit Wasser gewaschen, mit Natriumsulfat getrocknet und filtriert. Vom Filtrat wird das Lösungsmittel im Wasserstrahlvakuum sorgfältig abdestilliert.
Man erhält 0,70 g (75 % der Theorie) 2-[4-Cyano-2-fluor-5-(4-ethoxycarbonyl- methoxy-phenoxy)-phenyl]-4,5,6,7-tetrahydro-isoindol-l ,3-dion vom Schmelzpunkt 130°C.
Beispiel 7
(Folgeumsetzung)
Eine Mischung aus 2,6 g (7,3 mMol) 4-[4-Cyano-2-fluor-5-(4-methoxy-phenoxy)- phenyl]-l-methyl-l,2,4-triazolin-3,5-dion, 1,6 g (11 mMol) Methyliodid, 3,0 g (22 mMol) Kaliumcarbonat und 100 ml Acetonitril wird 15 Stunden bei 40°C gerührt. Anschließend wird im Wasserstrahlvakuum eingeengt, der Rückstand in Wasser aufgenommen, mit konz. Salzsäure angesäuert und das kristallin angefallene Produkt durch Absaugen isoliert.
Man erhält 2,4 g (89 % der Theorie) 4-[4-Cyano-2-fluor-5-(4-methoxy-phenoxy)- phenyl]-l,2-dimethyl-l,2,4-triazolin-3,5-dion vom Schmelzpunkt 179°C.
logP = 2,23.
Beispiel 8
(Folgeumsetzung)
Eine Mischung aus 1,0 g (3 mMol) 2-[4-Cyano-2-fluor-5-(3-hydroxy-phenoxy)- phenyl]-l,2,4-triazin-3,5(2H,4H)-dion, 0,43 g (3 mMol) Methyliodid, 0,4 g (3 mMol) Kaliumcarbonat und 50 ml Acetonitril wird 12 Stunden bei 25 °C gerührt und anschließend am Rotationsverdampfer eingeengt. Der Rückstand wird mit Wasser verrührt und mit konz. Salzsäure angesäuert. Das ausgefallene Produkt wird durch Absaugen abgetrennt, mit Wasser gewaschen und getrocknet. Zur Reinigung wird mit Toluol/Essigsäureethylester (Vol.: 1/1) über Kieselgel chromatographiert.
Man erhält 0,36 g (34 % der Theorie) 2-[4-Cyano-2-fluor-5-(3-hydroxy-phenoxy)- phenyl]-4-methyl-l,2,4-triazin-3,5(2H,4H)-dion vom Schmelzpunkt 56 °C.
Beispiel 9
(Folgeumsetzung)
0,68 g (2 mMol) 2-[4-Cyano-2-fluor-4-5-(3-hydroxy-phenoxy)-phenyl]-4-methyl- l,2,4-triazin-3,5(2H,4H)-dion und 50 ml N,N-Dimethyl-formamid werden mit 0,41 g (3 mMol) Kaliumcarbonat und 0,49 g (2,6 mMol) Propargylbromid (80 %ig in Toluol) 2 Stunden bei 25 °C gerührt. Die Mischung wird auf Wasser gegeben, mit konz. Salzsäure schwach sauer gestellt, mit Dichlormethan extrahiert, die organische Phase über Natriumsulfat getrocknet und am Rotationsverdampfer eingeengt.
Man erhält 0,3 g (38 % der Theorie) 2-[4-Cyano-2-fluor-5-(3-propargyloxyphen- oxy)-phenyl]-4-methyl-l,2,4-triazin-3,5(2H,4H)-dion vom Schmelzpunkt 156°C.
Analog zu den Beispielen 1 bis 9 sowie entsprechend der allgemeinen Beschreibung des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens können beispielsweise auch die in der nachstehenden Tabelle 1 aufgeführten Verbindungen der allgemeinen Formel (I) hergestellt werden.
Tabelle 1: Beispiele für die Verbindungen der Formel (I)
Die Bestimmung der in Tabelle 1 angegebenen logP- Werte erfolgte gemäß EEC- Directive 79/831 Annex V.A8 durch HPLC (High Performance Liquid Chromato- graphy) an einer Phasenumkehrsäule (C 18). Temperatur: 43 °C.
(A) Eluenten für die Bestimmung im sauren Bereich: 0,1% wässrige Phosphorsäure, Acetonitril; linearer Gradient von 10% Acetonitril bis 90% Acetonitril - entsprechende Messergebnisse sind in Tabelle 1 mit a) markiert.
(b) Eluenten für die Bestimmung im neutralen Bereich: 0,01 -molare wässrige
Phosphatpuffer-Lösung, Acetonitril; linearer Gradient von 10% Acetonitril bis 90% Acetonitril - entsprechende Messergebnisse sind in Tabelle 1 mit b markiert.
(c) Die Eichung erfolgte mit unverzweigten Alkan-2-onen (mit 3 bis 16 Kohlenstoffatomen), deren logP-Werte bekannt sind (Bestimmung der logP- Werte
anhand der Retentionszeiten durch lineare Interpolation zwischen zwei aufeinanderfolgenden Alkanonen).
Die lambda-max- Werte wurden an Hand der UV-Spektren von 200 nm bis 400 nm in den Maxima der chromatographischen Signale ermittelt.
Ausgangsstoffe der Formel (III):
Beispiel (III-l)
1,3 g (10 mMol) 4-Methoxy-phenol in 100 ml N-Methyl-pyrrolidon werden bei Raumtemperatur mit 0,50 g Natriumhydrid (60 %ig) und nach kurzem Rühren mit 1,5 g 4-Cyano-2,5-difluor-anilin versetzt. Die Reaktionsmischung wird dann 20 Stunden bei 100°C gerührt. Nach Abkühlen wird mit Wasser und dann mit lN-Salz- säure verdünnt und nach zweistündigem Rühren wird das feste Produkt durch Absaugen isoliert und auf Ton getrocknet.
Man erhält 1,9 g (73 % der Theorie) l-Amino-4-cyano-2-fluor-5-(4-methoxy-phen- oxy)-benzol vom Schmelzpunkt 135°C.
Ausgangsstoffe der Formel (IN):
Beispiel (IV-1)
Eine Mischung aus 5,0 g (17,6 mMol) 4-Cyano-2-fluor-5-(4-methoxy-phenoxy)- phenyl-isocyanat, 1,8 g (17,6 mMol) Ethoxycarbonylhydrazin und 100 ml Toluol wird 2 Stunden unter Rückfluß erhitzt und nach Abkühlen mit 100 ml Diethylether verrührt. Das kristallin angefallene Produkt wird durch Absaugen isoliert.
Man erhält 4,95 g (72,5 % der Theorie) 4-[(4-Cyano-2-fluor-5-(4-methoxy-phen- oxy)-phenyl]- 1 -ethoxycarbonyl-semicarbazid.
logP = 2,26.
Analog kann beispielsweise auch die Verbindung 4-[(4-Cyano-2-fluor-5-(4-methoxy- phenoxy)-phenyl]-l -ethoxycarbonyl- 1-methyl-semicarbazid (logP = 4,64) hergestellt werden.
Ausgangsstoffe der Formel (N):
Beispiel (V-1)
8,9 g (64 mMol) 5,6,7,8-Tetrahydro-l,2,4-triazolo[4,3-α]pyridin-3(2H)-on werden mit 10,6 g (77 mMol) Kaliumcarbonat in 200 ml Dimethylsulfoxid vorgelegt, mit 10,1 g (64 mMol) 2,4,5-Trifluor-benzonitril versetzt und 12 Stunden bei 25°C gerührt. Die Suspension wird mit 500 ml Wasser versetzt, mit 2Ν Salzsäure angesäuert, ausgefallenes Produkt abgesaugt, mit Wasser gewaschen und getrocknet.
Man erhält 13,2 g (75 % der Theorie) 2-[2,5-Difluor-4-cyano-phenyl]-l,2,4-tri- azolo[4,3-α]pyridin-3(2H)-on vom Schmelzpunkt 103°C.
Analog zu Beispiel (V-1) können beispielsweise auch die in der nachstehenden Tabelle 2 aufgeführten Verbindungen der allgemeinen Formel (V) hergestellt werden.
Tabelle 2: Beispiele für die Verbindungen der Formel (V)
Ausgangsstoffe der Formel (Nil):
Beispiel (NII-1)
10,2 g (40 mMol) 4-Cyano-2-fluor-5-(4-methoxy-phenoxy)-anilin werden in 50 ml Wasser mit 100 ml konz. Salzsäure 60 Minuten bei 25°C gerührt. Dann werden bei 0°C bis 10°C 3,7 g (54 mMol) Νatriumnitrit - gelöst in 30 ml Wasser - zugetropft. Die Mischung wird 60 Minuten bei 5°C bis 10°C und weitere 60 Minuten bei 25°C gerührt; anschließend werden 26 g (114 mMol) Zinn(II)-chlorid-dihydrat - gelöst in 40 ml konz. Salzsäure - zugetropft. Die Mischung wird 90 Minuten bei 25 °C gerührt, mit 45 %iger Natronlauge alkalisch gestellt, mit Essigsäureethylester extrahiert, die org.anische Phase über Natriumsulfat getrocknet und am Rotationsverdampfer ein- geengt. Zur Reinigung wird mit Dichlormethan über Kieselgel chromatographiert.
Man erhält 3,8 g (35 % der Theorie) 4-Cyano-2-fiuor-5-(methoxy-phenoxy)-phenyl- hydrazin vom Schmelzpunkt 138°C.
Ausgangsstoffe der Formel (XII):
Beispiel (XII-1)
33 g (0,33 Mol) Phosgen werden bei -20°C in 150 ml 1,2-Dichlor-benzol einkondensiert. Zu dieser Lösung wird bei 0°C bis 10°C eine Lösung von 29 g (0,11 Mol) 4-Cyano-2-fluor-5-(4-methoxy-phenoxy)-anilin in 250 ml 1 ,2-Dichlor-benzol tropfenweise gegeben. Im schwachen Phosgen-Strom (Phosgen-Einsatz insgesamt
160 g) wird dann die Mischung auf 140°C bis 150°C erhitzt und bei dieser Temperatur zwei Stunden gerührt, wobei die Gasentwicklung allmählich abklingt. Dann wird unter vermindertem Druck bei 50°C eingeengt.
Man erhält so 37 g 4-Cyano-2-fluor-5-(4-methoxy-phenoxy)-phenyl-isocyanat als amorphen Rückstand.
IR: 2250 cm 1.
Anwendungsbeispiele
Beispiel A Pre-emergence-Test
Lösungsmittel: 5 Gewichtsteile Aceton
Emulgator: 1 Gewichtsteil Alkylarylpolyglykolether
Zur Herstellung einer zweckmäßigen Wirkstoffzubereitung vermischt man 1 Gewichtsteil Wirkstoff mit der angegebenen Menge Lösungsmittel, gibt die angegebene Menge Emulgator zu und verdünnt das Konzentrat mit Wasser auf die gewünschte Konzentration.
Samen der Testpflanzen werden in normalen Boden ausgesät. Nach ca. 24 Stunden wird der Boden so mit der Wirkstoffzubereitung besprüht, daß die jeweils gewünschte Wirkstoffmenge pro Flächeneinheit ausgebracht wird. Die Konzentration der Spritzbrühe wird so gewählt, daß in 1000 Liter Wasser pro Hektar die jeweils gewünschte Wirkstoffmenge ausgebracht wird.
Nach drei Wochen wird der Schädigungsgrad der Pflanzen bonitiert in % Schädigung im Vergleich zur Entwicklung der unbehandelten Kontrolle.
Es bedeuten: 0 % = keine Wirkung (wie unbehandelte Kontrolle)
100 % = totale Vernichtung
In diesem Test zeigt beispielsweise die Verbindung gemäß Herstellungsbeispiel 10 bei guter Verträglichkeit gegenüber Kulturpflanzen, wie z.B. Mais, starke Wirkung gegen Unkräuter.
Beispiel B
Post-emergence-Test
Lösungsmittel: 5 Gewichtsteile Aceton
Emulgator: 1 Gewichtsteil Alkylarylpolyglykolether
Zur Herstellung einer zweckmäßigen Wirkstoffzubereitung vermischt man 1 Gewichtsteil Wirkstoff mit der angegebenen Menge Lösungsmittel, gibt die angegebene Menge Emulgator zu und verdünnt das Konzentrat mit Wasser auf die gewünschte
Konzentration.
Mit der Wirkstoffzubereitung spritzt man Testpflanzen, welche eine Höhe von 5 - 15 cm haben so, daß die jeweils gewünschten Wirkstoffmengen pro Flächeneinheit ausgebracht werden. Die Konzentration der Spritzbrühe wird so gewählt, daß in
1000 1 Wasser/ha die jeweils gewünschten Wirkstoffmengen ausgebracht werden.
Nach drei Wochen wird der Schädigungsgrad der Pflanzen bonitiert in % Schädigung im Vergleich zur Entwicklung der unbehandelten Kontrolle.
Es bedeuten:
0 % = keine Wirkung (wie unbehandelte Kontrolle) 100 % = totale Vernichtung
In diesem Test zeigen beispielsweise die Verbindungen gemäß Herstellungsbeispiel
5, 8 und 10 starke Wirkung gegen Unkräuter.