Vorrichtung zur Aufnahme und Abgabe von Speichel
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme und Abgabe von Speichel, zu diagnostischen Zwecken.
Nach dem Stand der Technik sind Vorrichtungen bzw. Verfahren der gattungsgemäßen Art bekannt. So wird in DE 36 32 303 AI ein kaubarer, saugfahiger, elastischer und inerter Forrnkörper im Mund eines Probanden plaziert, wo er solange verbleibt, bis er mit Speichel durchsetzt ist. Anschließend wird der Körper in ein Zentrifugenröhrchen verbracht, welches am Boden mit Öffnungen versehen ist, durch welche der Speichel beim Zentrifugieren entweichen kann und für weitere Untersuchungszwecke zur Verfügung steht. In EP 0 520408 AI ist ein Probenaufhahmegerät zur Aufhahme von Speichel und anderen flüssigen Absonderungen beschrieben, welches einen Probenaufhahmebehälter mit einem Indikator und einer Reaktionsflüssigkeit beinhaltet. In einer speziellen Ausbildung ist der dort beschriebene Probenbehälter mit einem Körper aus einer porösen Masse versehen, welche die Proben- und Reagenzflüssigkeit aufzunehmen gestattet, und die mit einem Kolben auspreßbar ist. Aufgrund der Tatsache, daß gewünschte chemische Reaktionen oder d e Beaufschlagung einer Speichelprobe mit einer Pufferlösung innerhalb der Gesamtvorrichtung, in der gleichzeitig eine Probenanalyse vorgenommen werden soll, durchgeführt werden, ist die Vorrichtung konstruktiv relativ aufwendig aufgebaut, so daß sie lediglich für einen einmaligen Gebrauch zu kostenaufwendig ist. Vergleichbare Vorrichtungen sind bspw. in US-PS 5,268,148, WO 95/02996 und WO 94/04078 beschrieben.
Der Erfindung hegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Aufnahme und Abgabe von Speichel, anzugeben, die eine einfache und sichere Han-dhabung ermöglicht und als Einwegbaugruppe insbesondere für diagnostische Zwecke konzipiert ist.
Die Aufgabe wird durch die Merkmale des ersten Patentanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den nachgeordneten Ansprüchen erfaßt.
Die Erfindung soll nachstehend anhand schematischer Ausfuhrungsbeispiele näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform in einer Ausgangsstellung vor Gebrauch in einem seitlichen Schnitt,
Fig. 2 die Ausführungsform nach Fig. 1 in Gebrauchslage zur
Aufiiahme von Speichel oder einer anderen Probenflussigkeit, Fig. 3 eine modifizierte Ausfuhrungsform nach Fig. 1 in
Gebrauchslage in einem seitlichen Teilschnitt, Fig. 4 eine zweite Ausführungsform in einer Ausgangs- und
Gebrauchslage in einem seitlichen Schnitt, Fig. 5 eine Endlage nach Fig. 4, in der der aufgenommene Speichel oder die Probenflussigkeit abgegeben wird, Fig. 6 eine dritte Ausführungsform in einer Gebrauchslage in perspektivischer Ansicht,
Fig. 6a eine Verschlußkappe für eine Ausführungsform nach Fig. 6, Fig. 7 eine vierte Ausführungsform in einer Gebrauchslage in teilweise perspektivischer Ansicht und Fig. 8 eine spezielle Verschlußkappenausbildung.
Figur 1 zeigt eine erste Ausführangsform einer Vorrichtung zur Aufnahme und Abgabe von Speichel oder anderen Probenflüssigkeiten. Die Vorrichtung beinhaltet einen porösen, auspreßbaren Teil 1, bestehend aus einem Polyurethan, wasserkatalysierten Polyurethan, Polyethylen, Polypropylen oder Zellulose. Dieses poröse Teil 1 ist in einem Behälter, in diesem Beispiel einem Faltenbalg 20, verschiebbar angeordnet. Der Faltenbalg 20 weist ein verschlossenes Ende 21 und ein offenbares Ende 22 auf. Auf das Ende 22 ist eine Verschlußkappe 3 aufsetzbar. Dem porösen Teil 1 ist innwändig ein Stützmittel zugeordnet, das im Beispiel durch ein Drainrohr 41 gebildet wird. Das Drainrohr 41 verfügt über ein Teil seines Umfangs verteilte Durchbrüche 42. Außen wird das poröse Teil im Beispiel im weiteren von einer Schlauchfolie 5 umfaßt. Der hier zum Einsatz gelangenden Verschlußkappe 3 ist eine konische Mündung 32 gegeben, die innwändig mit KapiUarrinnen 33 versehen ist. Die Vorrichtung wird durch Abnehmen der Verschlußkappe 3, die mit einem elastischen Band mit dem Faltenbalg 20 in Verbindung
steht, derart in eine Gebrauchslage versetzt, daß der Faltenbalg 20 mit zwei Fingern einer Hand an einem Halteflansch 6 erfaßt wird, während der Daumen auf den geschlossenen Teil 21 des Faltenbalgs drückt. Dabei wird der poröse Teil 1 und das ihn stützende Drainrohr 41 aus dem Faltenbalg 20 herausgeschoben, wohingegen die Schlauchfolie 5 sich im Inneren des Faltenbalgs 20 durch entsprechende Gegenhaltemittel oder Verklebung mit Bodenbereichen des Faltenbalges zusammenschiebt. Die beschriebene Gebrauchslage ist in Fig. 2 dargestellt. Das poröse Teil 1 wird in den nicht dargestellten Mund eines Probanden verbracht und nimmt dort eine, für weitere Untersuchungen erforderliche Speichelmenge auf. Das poröse Teil 1 kann zusätzlich mit einer Substanz zur Stimulierung des Speichelflusses und/oder mit einem Testagenz, bspw. zur Anzeige von Drogen, imprägniert sein. Zum Definieren einer vorbestimmten Einführtiefe können der Faltenbalg 20 bzw. die in weiteren Ausführungsbeispielen dargestellten Behälter zusätzlich eine Mundanschlagplatte 9 tragen.
Weiterhin ist der Faltenbalg 20 mit Mitteln 7, 7' versehen, die im zusammengedrückten Zustand des Faltenbalges miteinander verriegelbar sind. Ist genügend Speichel aufgenommen, wird die Verriegelung 7, 7' gelöst und bei Einsatz eines elastischen Faltenbalgs 20 zieht sich der poröse Teil 1 und das Drainrohr 41 in den Faltenbalg 20 zurück, wenn das Drainrohr 41 mit der Faltenbalginnenwand 201 im Bereich des geschlossenen Faltenbalgendes 21 mit dieser in eine feste Verbindung gebracht ist. Bevorzugt erfaßt diese feste Verbindung 24 die Faltenbalginnenwand 201 umfangsmäßig geschlossen, so daß zwei mit unterschiedlichen Drucken beaufschlagbare Räume 202 und 203 entstehen. Wird die feste Verbindung 24, wie in Fig. 3 dargestellt, etwas weiter vom geschlossenen Endes 21 des Faltenbalges vorverlagert, vergrößert sich der Raum 203 derart, daß er beim Entspannen nur dieses Faltenbalgteils einen Unterdruck erzeugt, wie es durch Pfeile in Fig. 3 angedeutet ist, wodurch der poröse Teil 1 noch besser mit Speichel durchfeuchtet wird.
In Figur 4 ist eine zweite Ausführungsform mit wesentlichen Gemeinsamkeiten nach Fig. 1 dargestellt. Im Unterschied zu Fig. 1 soll hier jedoch der Faltenbalg 20 unelastisch ausgeführt sein, das Drainrohr 41 steht nicht in fester Verbindung mit der Faltenbalginnenwand 201 und
der poröse Teil 1 ist nicht von einer Schlauchfohe 5 umgeben. Das Drainrohr 41 ist hier faltenbalginnenseitig lediglich mit einem Anschlagstück 43 versehen. Nach Entfernen der in Fig. 4 nicht dargestellten Verschlußkappe wird in diesem Beispiel das poröse Teil 1 mit dem tragenden Drainrohr 41 lediglich unter Einwirkung der Schwerkraft aus dem Faltenbalg 20 herausgeschüttelt und in die sτrichliniert dargestellte Gebrauchslage verbracht. Das Anschlagstück ist so dimensioniert, daß es auch in der Gebrauchsstellung im Faltenbalg 20 verbleibt. Im weiteren wird analog zu Fig. 1 verfahren. Nachdem genügend Speichel aufgenommen wurde, wird das poröse Teil 1 mit dem dieses tragenden Drainrohr 41 wieder in den Faltenbalg verbracht. Danach wird die Verschlußkappe 3 aufgesetzt. Die nunmehr Probenflussigkeit (Speichel) beinhaltende Vorrichtung kann jetzt einer nicht näher dargestellten Analyseeinrichtung zugeführt werden. Die Vorrichtungen nach Fig. 1 und Fig. 2 werden dazu in identischer Weise mit Druck beaufschlagt, wie es durch einen Pfeil in Fig. 5 angedeutet ist. Die Verschlußkappe 3 ist dazu mit einer offenen oder erst jetzt eröffenbaren Öffnung 31 versehen. Die Möglichkeit des Verschlusses der Öffhung 31 ist dafür vorgesehen, wenn die Probenflussigkeit im Behälter zusätzlich mit einer Pufferlösung oder bereits mit einem Reagenz versetzt werden und transportiert oder gelagert werden soll. In jedem Fall ist jedoch die Geometrie der Öffhung 31 so ausgebildet, daß sie dem Querschnitt des Stützmittels, hier Drainrohr 41, entspricht und einzig dessen Durchtritt bei Druckbeaufschlagung ermöghcht, wohingegen das poröse Material im Faltenbalg 20 verbleibt, dort zusammengepreßt wird, wodurch die Probenflussigkeit über das ausgeschobene Drainrohr 41 in die Analyseeinrichtung gelangt. Vorteilhaft kann bei den bisher beschriebenen Ausführungsformen das Drainrohr innwändig mit einem, in bezug auf das Molekulargewicht der Probenflussigkeit, selektiven Filter 8 versehen sein.
In Figur 6 ist eine unter die Erfindung fallende vereinfachte Ausführungsform dargestellt, die aus einem Behälter 2 besteht, der ein geschlossenes bzw. fest verschließbares Ende 21 aufweist. In den Behälter 2 ist in ein nicht näher dargestelltes, im Behälter 2 verschiebbares Hülsenstück eingebracht, welches als Aufnahme für ein
nach Fig. 6 im Querschnitt oval ausgeformtes poröses Teil 1 dient. In »das Teil 1 ist ein Stützmittel 4 eingebracht, bzw. ein Stützmittel 4' in den oberen Umfang des Teils 1 eingearbeitet. Mit dem offenbaren Ende 22 des Behälters 2 ist eine Verschlußkappe 3, die in Fig. 6a gesondert dargestellt ist, über eine Verbindungslasche 34 verbunden. Im Fall, daß das Stützmittel 4 mittig eingebracht ist und mit dem Schieber 11 in einer starren Verbindung steht, ist auch in dieser Ausführung die Verschlußkappe 3 mit einer Öffnung 31 versehen, deren Geometrie dem Querschnitt des Stützmittels 4 entspricht. Ebenso ist es jedoch auch möghch, die Ausführung so auszubilden, daß bspw. eine kreisrunde Öffnung 31 vorgesehen ist, deren Öffnung dem Querschnitt des Smtzmittels 4 nicht angepaßt ist, wodurch dieses bei Vorschieben des Schiebers 11 und damit Zusammendrücken des porösen Teils 1 die Öffnung 31 nicht durchdringen kann. In diesem Fall wäre am Boden des nicht dargestellten Hülsenstücks eine entsprechende
Durchdringungsmöghchkeit für das Stützmittel 4 und damit dessen Verbleiben im Behälter 2 während des Zusammendrückens des porösen Teils 1 vorzusehen. Bei einer solchen Ausführung kann ein selektiver Filter 8 in die Verschlußkappe 3 eingelegt sein. Die Verschlußkappe 3 kann auch in dieser Ausfürnungsform konisch zulaufend und vergleichbar zu der in Fig. 1 dargestellten ausgebildet sein. Die Handhabung dieser Ausführungsform erfolgt analog, wie zu den Figuren 1 bis 5 beschrieben.
Figur 7 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel in perspektivischer Teüansicht, welches weitestgehend dem nach Fig. 6 beschriebenen entspricht, bis auf die Tatsache, daß hier das poröse Teil 1 im Querschnitt kreisrund ausgeführt ist, wobei die übrigen Bauteile dieser Geometrie angepaßt sind. In Fig. 7 ist das in Fig. 6 nicht näher dargestellte Hülsenstück 12 überzeichnet dargestellt.
Bei allen beschriebenen Ausführungsmöglichkeiten, bei denen zumindest das geschlossene Behälterende 21 optisch transparent ausgebildet ist, bietet es sich im Rahmen der Erfindung weiterhin an, zumindest den Teil des porösen Teils 1, welches im Bereich des geschlossenen Behälterendes befindlich ist, mit einem Testagenz und/oder einem Indikator zu imprägnieren. Dadurch kann z.B. infolge Farbumschlags
bspw. die erforderliche ausreichende Probenflüssigkeitsmenge optisch zur Anzeige gebracht werden.
In all den Fällen, bei denen dem porösen Teil 1 kein Stützmittel zugeordnet ist, kann die Verschlußkappe 3 eine weitere Ausbildung, wie es in Figur 8 beispielhaft angedeutet ist, dahingehend erfahren, daß die Verschlußkappe 3 einerseits mit einem Filter 35, der den Durchtritt der Probenflussigkeit beim Zusammenpressen des porösen Teils und aufgesetzter Verschlußkappe zuläßt, und andererseits mit einem gasdurchlässigen Filter 36, der den Durchtritt der Probenflussigkeit verhindert, versehen ist. Dadurch ist die Verschlußkappe selbst mit der Probenflussigkeit befüllbar, kann nach Durchtrennen der Verbindungslasche 34 abgenommen, mit einem Verschlußdeckel 37 verschlossen und gesondert aufbewahrt werden. Dabei hegt es im Rahmen der Erfindung, den Filter 35 mit einer Substanz zu imprägnieren, die bspw. die Speichelprobe konserviert (z.B. ein Biozid wie Natriumazid), deren pH-Wert abpuffert, deren Oberflächenspannung reduziert und Metallionen in der Speichelprobe komplexiert. Das Vorsehen weiterer behebiger Testagenzien innerhalb der Verschlußkappe hegt im Rahmen dieser Ausgestaltung. Außerdem kann die äußere Gestaltung der Verschlußkappe 3 so ausgeführt sein, daß sie direkt in Aufnahmen üblicher Analysengeräte einsetzbar ist.
Alle dargestellten Ausführungsformen sind aufgrund ihres Aufbaus als Einwegvorrichtungen, insbesondere für eine schnelle medizinische Diagnostik, verwendbar, wodurch ihre Einsatzmöghchkeit jedoch nicht beschränkt ist. Ebenso können sie zur Aufhahme und Abgabe von behebigen Flüssigkeitsproben Verwendung finden.
Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in behebiger Kombination miteinander erfindungswesenthch sein.
Bezuεszeichenhs jte
1 poröser Teil
2 Behälter
20 Faltenbalg
201 Faltenbalginnenwand
202, 203 mit unterschiedhchen Drucken beaufschlagbare
Räume
21 geschlossenes Behälterende
22 offenbares Behälterende
3 Verschlußkappe
31 Öffnung
32 konischer Teil
33 Kapillarrinnen
34 Verbindungslasche
35 Filter für Probenflussigkeit
36 gasdurchlässiger Filter
37 Verschlußdeckel
4 Stützmittel
41 Drainrohr
42 Durchbrüche
5 Schlauchfohe
6 Halteflansch
7, 7' Verriegelungsmittel
8 selektiver Filter
9 Mundanschlagplatte
11 Schieber
12 Hülsenstück