DE9407551U1 - Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen - Google Patents
Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten und ExtremitätenbereichenInfo
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Description
Anmelder: HABERMEYER, Peter, Prof.Dr. D-70184 Stuttgart
Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen.
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen, insbesondere
zur Behandlung von Extremitätenfrakturen im Bereich von Unterschenkel, Oberschenkel, Unterarm und Oberarm ,bei
der zumindest zwei gegeneinander verspannbare Schalenteile vorgesehen sind, die die zu umschließende Extremität umgeben,
und bei der zwischen den Schalenteilen und der Extremität mindestens ein verformbares, vakuumdicht ausgebildetes und mit
zumindest einem Ventil versehenes, evakuierbares Kissen vorgesehen ist, in dem sich eine Vielzahl von relativ zueinander
beweglichen, insbesondere kleinkörnigen Füllkörpern befindet, wobei das evakuierbare Kissen zweckmäßigerweise im Bereich
eines Muskelpolsters der zu umschließenden Extremität, vorzugsweise
im Bereich der Wade eines zu umschließenden Unterschenkels, mit Luftdurchtrittsöffnungen versehen ist, an die
sich seitlich und nach oben und unten vakuumdichte Bereiche des Kissens angrenzen.
Durch die DE-A- 42 17 061 ist eine derartige, eingangs beschriebene
Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen bekannt. Die Luftdurchtrittsöffnungen
sind dabei zu Inselbereichen zusammengefaßt, wodurch insbesondere im Bereich einer Wade eines zu umschließenden
Unterschenkels für eine verbesserte Belüftung dieses Bereiches der Extremität und für eine nahezu unmittelbare,
nur durch die Wandung des Kissens unterbrochene Anlage dieses Muskelbereichs am zugeordneten Schalenteil gesorgt
wird. Das Fehlen der Füllkörper in diesem Inselbereich bewirkt dabei, daß die von den Füllkörpern ausgeübte thermische
Isolationswirkung in diesem Bereich entfällt und so die Tendenz zum Schwitzen in diesem Muskelbereich reduziert
ist. Außerdem werden dadurch das Gesamtvolumen des Kissens und der Umfang des Kissens in diesem Bereich verringert.
Trotz dieser Ausgestaltung des Kissens mit zu Inselbereichen zusammengefaßten Luftdurchtrittsöffnungen in speziellen
Extremitätenanlagebereichen lassen sich Wärmestaus, die Bildung von Feuchtigkeit und eine gute Be- und Durchlüftung
der Extremität nicht vermeiden.
Zur Behandlung von Extremitätenfrakturen werden überlicherweise Gipsverbände oder deren moderne Varianten in Form
von Kunststoffverbänden angelegt. Das Anlegen derartiger Verbände erfordert nicht nur ein erhebliches Geschick und
einen entsprechenden Aufwand für das Personal, sondern führt häufig auch dazu, daß durch Kanten oder Vorsprünge
an der Innenseite des Gips- oder Plastikverbandes für den Patienten äußerst störende Druckstellen entstehen. Nach
der Reposition der jeweiligen Fraktur ist der Patient der schmerzhaften Phase des Nachwickelns der Binden und des
Wartens auf das Abbinden des Gipses ausgesetzt. Schließlich ist es bei den bekannten Gips- oder Plastikverbänden
im Regelfall erforderlich, einen Wechsel dieses Gips- oder Plastikverbandes vorzunehmen, wenn es im Laufe der Frakturbehandlung
zu einer Abschwellung der betreffenden Gliedmaße kommt. Auch dies ist ein aufwendiger und für den Patienten
wiederum unangenehmer Vorgang.
So ist durch die WO 92/04880 eine Vorrichtung zur umschliessenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen
bekannt, die insbesondere zur Behandlung von Extremitätenfrakturen im Bereich von Unterschenkel, Oberschenkel, Unterarm
und Oberarm vorgesehen ist. Diese Vorrichtung weist zumindest zwei gegeneinander verspannbare Schalenteile auf,
die die zu schließende Extremität umgeben. Zwischen den Schalenteilen und der Extremität sind zwei formbare, vakuumdicht
ausgebildete und mit zumindest einem Ventil versehene, evakuierbare Kissen vorgesehen, in denen sich eine Vielzahl
von relativ zueinander beweglichen, insbesondere kleinkörnigen Füllköprpern befindet.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, für eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art ein Kissen zu schaffen,
mit dem gute klimatische Verhältnisse im Bereich der Extremität bei angelegter Vorrichtung geschaffen, Wärmestaus vermieden
sowie eine Feuchtigkeitsaufnahme und -ableitung erreicht werden.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs be-
schriebenen Art durch die im Anspruch l angegebenen Merkmale
gelöst.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung umfaßt das Kissen einen Wadenteil und einen Fußteil und ist an der der Extremität
zugekehrten Wandfläche mit einer dem Zuschnitt des Kissens entsprechenden Form aufweisenden Auflage aus einem Flächengebilde
aus einem Gewebe, Gewirke, Gestricke, einem Frotteegewebe oder -gewirke oder einem Faservlies versehen, wobei
die Auflage fest oder lösbar mit der Kissenwandfläche verbunden ist.
Das Kissen ist nach einer ersten Ausführungsform einstückig
mit einem Wadenteil und einem mit diesem verbundenen Fußteil ausgebildet. Nach einer weiteren Ausführungsform besteht das
Kissen aus zwei einzelnen Zuschnitten, von denen der eine Zuschnitt das Wadenteil und der andere Zuschnitt das Fußteil
bildet. Die beiden, das Wadenteil und das Fußteil bildenden Zuschnitte können auch lösbar miteinander verbunden sein.
Die auf dem Kissen angebrachte Auflage weist eine Zuschnittsform auf, die der Formgebung und dem Zuschnitt des Kissens
in seiner einteiligen Ausführungsform entspricht, wobei bei der zweiteiligen Ausgestaltung des Kissens die Auflagen den
Zuschnittsformen des Wadenteils und des Fußteils entsprechen.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das
Kissen von einem taschen- bzw. hüllenförmigen Überzug aus einem Flächengebilde aus einem Gewebe, Gewirke, Gestricke,
einem Frotteegewebe oder -gewirke oder einem Faservlies umgeben. Dieser Überzug ist kuvertartig ausgebildet und mit
einer verschließbaren Einstecköffnung versehen. Bei der einteiligen Ausgestaltung des Kissens ist ein einziger Überzug
an dem Kissen angebracht, der der Formgebung des Kissens
entspricht. Bei der zweiteiligen Ausgestaltung ist sowohl das Wadenteil als auch das Fußteil mit je einem Überzug
aus einem Flächengebilde aus einem Gewebe, Gewirke, Gestricke, einem Frotteegewebe oder -gewirke oder einem Faservlies um hüllt.
Durch die Ausbildung des Kissens mit einer Auflage oder einer Umhüllung aus einem Gewebezuschnitt wird der Tragekomfort
einer derartigen Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen wesentlich
verbessert. Die Gewebeauflage bzw. Hülle aus einem Gewebezuschnitt tragen zur Vermeidung von Wärmestaus bei.
Es ist eine Feuchtigkeitsaufnahme durch das Gewebe möglich, wobei die Feuchtigkeit in den Außenbereich abgeleitet wird
mit der Möglichkeit, daß die Feuchtigkeit aufgrund der Gitterstruktur der Schalenteile des Schalenkörpers der Vorrichtung
nach außen abgeleitet werden und verdunsten kann, da eine gute Belüftung aufgrund dieser Gitterstruktur des
Schalenkörpers gewährleistet ist. Die klimatischen und hygienischen Verhältnisse werden durch eine derartige erfindungsgemäße
Ausgestaltung des Kissens wesentlich verbessert.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine vorteilhafte, einteilige Ausgestaltung des Kissens mit einem zusammenhängenden Wadenteil und einem
Fußteil in einer Draufsicht mit einer Auflage aus einem Gewebezuschnitt,
Fig. 2 einen vergrößerten Schnitt gemäß Linie II-II in
Fig. 1,
Fig. 3 eine weitere Ausfuhrungsform eines zweiteiligen
Kissens mit Auflagen aus Gewebezuschnitten,
Fig. 4 eine einteilige Ausgestaltung des Kissens mit einem hüllenartigen Überzug aus einem Gewebezuschnitt in einer
Draufsicht,
Fig. 5 einen vergrößerten Schnitt gemäß Linie V-V in
Fig.4,
Fig. 6 eine zweiteilige Ausgestaltung des Kissens mit hüllenartigen
Überzügen aus Gewebezuschnitten in einer Draufsicht und
Fig. 7 und 8 jeweils verschiedene Ausführungsformen einer
aus zwei Schalenteilen bestehenden Vorrichtung in perspektivischer Ansicht.
In Fig.l ist ein flächiges, evakuierbares Kissen gezeigt,
wobei das Ventil auf der nicht einsehbaren Rückseite liegt. Das Kissen besitzt eine Mehrzahl von untereinander verbundenen
und mit Füllkörpern gefüllten vakuumdichten Bereichen 200, zwischen denen Stege 210 und Inseln 220 ausgebildet
sind. Die Stege 210 und die Inseln 220 sind mit Luftdurchtrittsöffnungen 211,221 versehen. Die Stege 210 verlaufen
dabei vorzugsweise zick-zack-förmig oder gerade in Richtung der Längserstreckung des Kissens 20.
Im evakuierten Zustand der Kissen bilden die Stege Be- und Entlüftungskanäle. Weitere Be- und Entlüftungskanäle werden
durch beim Evakuieren des Kissens entstehende negative Falten im Kissen gebildet, so daß sich auch zwischen den Inseln
220 und den Stegen 210 Kanäle ausbilden. Durch diese Kanäle und die Luftdurchtrittsoffnungen 211,221 kann ein
Luftaustausch zwischen der Oberfläche des umschlossenen Körperteils
und der Außenseite des dieses Körperteil umschliessenden Kissens stattfinden. Auch die durch die Füllkörper
bedingte unebene Oberfläche des Kissens im evakuierten Zustand sorgt für die Bildung kleinster Be- und Entlüftungskanäle.
Im oberen Abschnitt des Kissens 20, im Bereich der Wade eines zu umschließenden Unterschenkels, ist ein Inselbereich 23
vorgesehen, der Luftdurchtrittsoffnungen 231 aufweist. Im Bereich der Ferse der zu umschließenden Extremität ist im
Kissen 2 0 ein Inselbereich 240 vorgesehen , der den Fersenauf Standspunkt markiert und mit Luftdurchtrittsoffnungen
versehen ist.
Das Kissen 2 0 ist in den nachstehend näher beschriebenen Schalenteilen des Schalenkörpers 100 derart angeordnet, daß
zumindest die von den Stegen 210 gebildeten Kanäle, vorzugsweise aber auch die Inseln 220,230 und 240, im Bereich der
Durchbrechungen des zugehörigen, eine Gitterstruktur aufweisenden Schalenteils 120,130 gelegen sind. Dadurch wird
der Luftaustausch zwischen den umschlossenen Körperteilen und der Außenseite der Vorrichtung gewährleistet.
Bei den in Fig. 1 und 3 gezeigten Ausführungsformen umfaßt
das Kissen 20 einen Wadenteil 21 und einen Fußteil 22. Bei der einteiligen Ausgestaltung des Kissens ist das Wadenteil
21 mit dem Fußteil 22 verbunden; das Wadenteil 21 und das Fußteil 22 bilden dann den Kissenzuschnitt (Fig.l).
Bei der zweiteiligen Ausgestaltung des Kissens 20 nach Fig.3
besteht das Kissen aus zwei einzelnen Zuschnitten 20b,20c, von denen der Zuschnitt 20b das Wadenteil 21 und der Zuschnitt
20c das Fußteil 22 bildet. Bei der zweiteiligen Ausgestaltung des Kissens 20 besteht auch die Möglichkeit, die
beiden, das Wadenteil 21 und das Fußteil 22 bildenden Zuschnitte 20b,20c lösbar miteinander zu verbinden. Als Verbindungsmittel
kann eine Knopfverbindung oder eine Verbindung nach Art des Klettenverschlusses erfolgen.
Das Wadenteil 21 besteht aus einem etwa rechteckformigen
Zuschnitt mit sich zu dem Fußteil 22 hin erstreckenden konisch sich verjüngenden bzw. abgeschrägten Randbereichen 21a,21b.
Das Fußteil 22 wird von zwei schräggestellten, etwa rechteckformigen
Abschnitten 22a,22b und einem beide Abschnitte 22a,22b miteinander verbindenden, etwa rechteckformigen Mittelteil
22c gebildet. Bei der einteiligen Ausgestaltung des Kissens schließt sich der das Wadenteil 21 bildende Zuschnitt
an das Mittelteil 22c des Zuschnittes für das Fußteil 22 an (Fig.l und 3).
Das Kissen 20 weist an seiner der Extremität zugekehrten
Wandfläche 20a eine Auflage 30 aus einem Flächengebilde aus einem Gewebe, Gewirke, Gestricke, einem Frotteegewebe
oder -gewirke oder einem Faservlies auf, wobei diese Auflage 30 fest oder lösbar mit der Kissenwandfläche 20a verbunden
ist. Bei der einteiligen Ausgestaltung des Kissens 20 entsprechend Fig.l weist die Auflage 30 eine Zuschnittsform auf,
die der Form des Zuschnittes des einteilig ausgebildeten Kissens 20 entspricht (Fig.l und 2). Bei der zweiteiligen
Ausgestaltung des Kissens 20 ist der das Wadenteil 21 bildende Zuschnitt 20b und der das Fußteil 22 bildende Zuschnitt
20c mit je einer Auflage 30',30" versehen, wobei auch diese
Auflagen aus dem gleichen Material bestehen wie die Gewebeauflage
30.
Bei der unlösbaren Anordnung der Gewebe-Auflage 30 an der Wandfläche 20a des Kissens 20 bzw. an den Kissenzuschnitten
20b,20c erfolgt die Befestigung der Gewebe-Auflage 30 mittels
eines Klebmittels. Ist eine Reinigung der Gewebe-Auflage 3 0 erforderlich, so muß diese zusammen mit dem gesamten Kissen
gereinigt werden.
Bei der lösbaren Befestigung der Gewebeauflage 30 bzw. 30',
30" an der Wandfläche 20a des Kissens 20 bzw. an den Wandflächen der Zuschnitte 20b,20c bei der zweiteiligen Ausgestaltung
des Kissens 20 ist die Auflage mittels einer Druckknopfverbindung, einer Knopfverbindung oder mittels einer
Klettverbindung an der Wandfläche des Kissens gehalten. Auch kann eine Befestigung vermittels eines Klebemittels erfolgen,
wobei dann das Klebmittel so ausgebildet ist, daß ein mehrfaches Lösen und Befestigen möglich ist.
Nach einer weiteren Ausführungsform gemäß Fig.4 ist das
Kissen 20 von einem taschen- bzw. hüllenförmigen Überzug 40 aus einem Flächengebilde aus einem Gewebe, Gewirke, Gestricke,
einem Frotteegewebe oder -gewirke oder einem Faservlies umgeben. Bei der zweiteiligen Ausgestaltung des Kissens
20 ist jeder Kissenzuschnitt 20b,20c mit einem Überzug 40',
40" versehen, der entsprechend dem Überzug 40 ausgebildet ist. Die Gewebe-Überzüge 40,40',4O" sind kuvertartig ausgebildet
und mit einer seitlichen verschließbaren Einstecköffnung versehen (Fig.6).
Eine Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten ist in Fig. 7 und 8 als Schalenkörper 100 für den Fuß/
Unterschenkel-Bereich eines Patienten dargestellt. Der Schalenkörper 100 besteht aus zwei gegeneinander verspannbaren
Schalenteilen, nämlich einem rückwärtigen Schalenteil 120 und einem vorderen Schalenteil 130, wobei beide Schalenteile
120,130 in etwa eine L-form aufweisen. Jedes Schalenteil 120 bzw. 130 besteht aus einem Schaft 121 bzw. 131 und
einem Fußteil 122 bzw. 132, wobei die Fußteile 122,132 der beiden Schalenteile mit ihren Schäften 121,131 über seitliche
Schwenkgelenke 125,135 miteinander verbunden sind, so daß die Fußteile 122,132 zu den Schäften 121,131 um Schwenkachsen
125a,135a verschwenkbar sind. Sowohl die beiden Schalenteile
120,130 als auch ihre Schwenkgelenke 125,135 bestehen zweckmaßigerweise aus Kunststoff.
Die Fußteile 122,132 und die Schäfte 121,131 der beiden Schalenkörper sind schalenförmig einseitig offen ausgebildet,
so daß in dem rückwärtigen Schalenteil 12 0 eine Aufnahmewanne für den Fuß und den Unterschenkel geschaffen ist. In gleicher
Weise ist auch der vordere Schalenkörper 130 ausgebildet, so daß dieser mit seinem Schaft 131 und seinem Fußteil 132 auf
den Schaft 121 und das Fußteil 122 des rückwärtigen Schalenteils 120 aufsetzbar ist. An der Unterseite des Fußteiles 122
des rückwärtigen Schalenteiles 120 ist eine Laufsohle 123 vorgesehen, deren äußere Gestalt an die Abrollbewegung des
Fußes beim Gehen angepaßt ist. Hierzu ist die Laufsohle 123 als Gehwiege ausgebildet oder mit einem Gehstollen 124 versehen
.
Die Fußteile 122,123 und die Schäfte 121,131 der beiden Schalenteile 120,130 des Schalenkörpers 110 sind in Richtung
zum Fuß und zum Unterschenkel schalenförmig ausgebildet, wobei die Ausbildung derart ist, daß das vordere Schalenteil 130
in das rückwärtige Schalenteil 120 derart einsetzbar ist, daß
die seitlichen Wandabschnitte des rückwärtigen Schalenteils
12 0 die seitlichen Wandabschnitte des Schalenteiles 130 abschnittsweise
übergreifen.
Sowohl das Schalenteil 120 als auch das Schalenteil 130 weisen einen etwa halbkreisförmigen Querschnitt auf, so
daß bei aufeinandergesetzten Schalenteilen ein abschnittsweises Übergreifen der Seitenwandabschnitte der beiden
Schalenteile 120,130 erfolgt. Um den Unterschenskel und auch den Fuß seitlich umgreifen zu können, weisen die Schalenteile
120,130 eine gewisse Elastizität auf, wobei zweckmäßigerweise die Elastizität der Seitenwandungen der beiden
Schalenteile 120,130 von ihren mittigen Bereichen der Schaftteile zu ihren vorderen freien Rändern eines jeden Schalenteiles
zunimmt.
Der Unterschied zwischen der in Fig. 7 dargestellten Ausführungsform
zu der entsprechend Fig.8 liegt darin, daß in Fig.7 die Schalenteile 120 und 130 eine (engmaschigere)
Gitterstruktur aufweisen als dies durch die Rippen 111,112 bewirkt wird. Hierbei sind die Längsrippen mit 111 und die
Querrippen mit 112 bezeichnet, wobei die Schaftteile 121 und 131 des rückwärtigen Teiles 12 0 und des vorderen Teiles
13 0 jeweils eine durchgehende Längsrippe lila und 112a aufweisen,
die stabilier ausgeführt sind als die Querrippen und die übrigen Längsrippen. An den Anschlußstellen 113
zwischen den durchgehenden Längsrippen lila und den Querrippen ist der Übergangsbereich breiter bzw. im Durchmesser
größer ausgeführt. Hinsichtlich der Struktur, die durch Längsrippen 111, Querrippen 112 einschließlich schräg verlaufender
Rippen erreichbar ist, sind keine festen Konturen vorausgesetzt, solange die erforderliche Eigensteifigkeit und Festigkeit
bzw. Biegefestigkeit der Schalenteile erzielt wird. Der
wesentliche Gedanke der Erfindung beruht jedenfalls darauf, daß durch gitter- oder rippenförmige Ausbildung erheblich
Material eingespart werden kann und darüber hinaus die Luftzufuhr verbessert wird.
Im oberen Schaftteil 121 sind zwei nebeneinanderliegende
Längsrippenpaare vorgesehen, die jeweils einen Spalt 114 bilden, der über ein in der Zeichnung nicht dargestelltes
Verbindungsmittel überbrückt wird. Mindestens ein Spalt ist in der Breite variabel, so daß der Schaftteil der
Patientenwade angepaßt werden kann.
Zwischen den beiden gegeneinander verspannbaren Schalenteilen 120,130 und der Extremität ist das vorangehend beschriebene
Kissen 20 angeordnet, das mit einem Ventil versehen ist und aus einer Blase besteht, in der eine Vielzahl
von relativ zueinander beweglichen Füllkörpern vorgesehen ist. Das eng und passend an dem zu behandelnden
Gliedabschnitt anlegbare Kissen 20 wird bei einer innerhalb kurzer Zeit durchführbaren Evakuierung in der während
des Anlegevorganges geschaffenen Form hart und formstabil, so daß in Verbindung mit den harten Schaltenteilen eine sehr
feste, an die jweilige Extremität gut anmodellierte Hülse entsteht, die im Bereich der Haut keinerlei Druckstellen
erzeugen kann, da bei der Verfestigung dieses Gebildes kein radial nach innen gerichteter Druck entsteht und an der
Innenseite auch keine Kanten oder Vorsprünge gebildet werden können.
Eine Bewegung im Fußgelenk des Patienten kann verhindert werden, indem der Neigungswinkel des Schaftteiles bezüglich
des Fußteiles um die Schwenkachse 125 bzw. 135 fest eingestellt wird. Eine Wahl dieses fest eingestellten Winkels
kann in Abhängigkeit von der zu behandelnden Verletzung innerhalb des gesamten einstellbaren Schwenkwinkelbereiches
erfolgen. Das Feststellen auf einen bestimmten Winkel erfolgt mittels entsprechend ausgebildeter Verstelleinrichtungen,
wobei bei dem rückwärtigen Schaftteil 12 0 eine Winkelvorgabe zur Einstellung eines Winkels von 90° oder von
120° zwischen dem Fußteil 122 und dem Schaft 121 vermittels eines in der Zeichnung nicht dargestellten Winkeladapters
erfolgen kann.
Um eine Anpassung des vorderen Schalenteils 130 an die Winkelstellung
des Fußteiles 122 zum Schaft 121 des rückwärtigen Schalenteiles 120 vornehmen zu können, ist das vordere
Schalenteil 130 mit einer Winkeleinstelleinrichtung 190 versehen, vermittels der das Fußteil 132 zum schaft 131 in einer
vorgegebenen Winkelstellung arretierbar ist, wobei diese Winkelstellung mit derjenigen Winkelstellung des Fußteiles
122 zum Schaft 121 des rückwärtigen Schalenteiles 122 übereinstimmt.
Claims (21)
1. Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen, insbesondere zur Behandlung
von Extremitätenfrakturen im Bereich von Unterschenkel, Oberschenkel, Unterarm und Oberarm, bei der
zumindest zwei gegeneinander verspannbare Schalenteile (120,130) vorgesehen sind, die die zu umschließende
Extremität umgeben, und bei der zwischen den Schalenteilen (120,130) und der Extremität mindestens ein
verformbares, vakuumdicht ausgebildetes und mit zumindest
einem Ventil versehenes, evakuierbares Kissen (20) vorgesehen ist, in dem sich eine Vielzahl von relativ
zueinander beweglichen, insbesondere kleinkörnigen Füllkörpern befindet, wobei das evakuierbare Kissen
(20) zweckmäßigerweise im Bereich eines Muskelpolsters der zu umschließenden Extremität, vorzugsweise im Bereich
der Wade eines zu umschließenden Unterschenkels, mit Luftdurchtrittsöffnungen (221,231) versehen ist,
an die sich seitlich und nach oben und unten vakuumdichte Bereiche (200) des Kissens (20) angrenzen, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kissen (20) einen Wadenteil (21) und einen Fußteil (22) umfaßt und an der der
Extremität zugekehrten Wandfläche (20a) mit einer dem Zuschnitt des Kissens (2 0) entsprechenden Form aufweisenden
Auflage (3 0) aus einem Flächengebilde aus einem Gewebe, Gewirke, Gestricke, einem Frotteegewebe oder
-gewirke oder einem Faservlies versehen ist, wobei die Auflage (30) fest oder lösbar mit der Kissenwandfläche
(20a) verbunden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewebe-Auflage (3 0) mittels eines Klebemittels
fest mit der Wandfläche (20a) des Kissens (20) ver-
bunden ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur lösbaren Befestigung der Gewebe-Auflage (30)
an der Wandfläche (20a) des Kissens (20) die Gewebe-Auflage (30) mittels einer Druckknopfverbindung, einer
Knopfverbindung oder mittels einer Klettenverbindung an der Wandfläche (20a) gehalten ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (2 0) einstückig mit
einem Wadenteil (21) und einem Fußteil (22) ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (20) aus zwei einzelnen
Zuschnitten (20b,20c) besteht, von denen der Zuschnitt (20b) das Wadenteil (21) und der Zuschnitt (20c) das
Fußteil (22) bildet.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden, das Wadenteil (21) und das Fußteil
(22) bildenden Zuschnitte (20b,20c) lösbar miteinander verbunden sind und im verbundenen Zustand das Kissen
(20) bilden.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Wadenteil (21) aus einem etwa rechteckförmigen Zuschnitt mit sich zu dem Fußteil
(22) hin erstreckenden konisch sich verjüngenden bzw. abgeschrägten Randbereichen (21a,21b) besteht.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußteil (22) von zwei schräg
gestellten, etwa rechteckförmigen Abschnitten (22a,
22b) und einem beide Abschnitte (22a,22b) miteinander verbindenden etwa rechteckförmigen Mittelteil (22c)
gebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (20) von einem taschen-
bzw. hüllenförmigen Überzug (40) aus einem Flächengebilde
aus einem Gewebe, Gewirke, Gestricke, einem Frotteegewebe oder -gewirke oder einem Faservlies
umgeben ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Wadenteil (21) und das Fußteil
(22) bei einer zweiteiligen Ausgestaltung des Kissens (20) mit je einem taschen- bzw. hüllenförmigen Überzug
(40) aus einem Flächengebilde aus einem Gewebe, Gewirke, Gestricke, einem Frotteegewebe oder -gewirke
oder einem Faservlies versehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Überzüge (40) mit einer verschließbaren
Einstecköffnung versehen sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der das Kissen (20) aufnehmende
Schalenkörper (100) aus einem Schalenteil oder aus zwei gegeneinander verspannbaren L-förmigen Schalenteilen
(120,130) mit einem etwa halbkreisförmigen Querschnittsprofil besteht, wobei die Wandflächen
des Schalenkörpers (100) zumindest teilweise gitter- und/oder rippenförmig ausgebildet sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gitterstreben und/oder Rippen aus Längs- (111) und Querrippen (112) bestehen.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 und 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gitterstreben oder Rippen (111,112) eine Breite oder einen Durchmesser
zwischen 1,5 cm und 3 cm haben.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest eine Längsrippe (lila) pro Schalenteil vorgesehen ist, die sich im
wesentlichen über die gesamte Länge des Schalenteils erstreckt und die mindestens so breit oder mit einem
größeren Querschnitt ausgestaltet ist wie die übrigen Längsstreben, Querstreben oder -rippen (111,112).
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Gitterstreben und/oder
Rippen (111,112) jeweils in Abhängigkeit von den auf sie wirkenden Belastungen unterschiedlich breit und/
oder mit einem unterschiedlichen Durchmesser versehen sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußstellen (113) der Querrippen (112)
an die sich über die gesamte Länge erstreckende Längsrippe (lila) breiter als der sich anschließende, vorzugsweise
in der Breite oder im Durchmesser verjüngend ausgebildete Querrippenteil sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der rückseitige
Schaftoberteil (121) des Schalenkörpers (100) einen
Längsschlitz (114) zur Breiten- oder Durchmesserverstellung aufweist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die den Längsschlitz umrahmenden Längsrippen über
ein lösbares Verbindungselement auf den gewünschten Abstand einstellbar und fixierbar sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Schalenteil
(130) ein zu dessen Schaft (131) über ein Gelenk verschwenkbares Fußteil (132) aufweist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das rückseitige Schalenteil
(120) ein zu seinem Schaft (121) über ein Gelenk (125) verschwenkbares Fußteil (122) aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19949407551 DE9407551U1 (de) | 1994-04-20 | 1994-04-20 | Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19949407551 DE9407551U1 (de) | 1994-04-20 | 1994-04-20 | Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9407551U1 true DE9407551U1 (de) | 1994-07-14 |
Family
ID=6908333
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19949407551 Expired - Lifetime DE9407551U1 (de) | 1994-04-20 | 1994-04-20 | Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9407551U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10163706A1 (de) * | 2001-12-21 | 2003-07-17 | Oped Ag Steinhausen | Schalenanordnung zur fixierenden Aufnahme eines Unterschenkels |
| DE102007057578A1 (de) * | 2007-11-28 | 2009-06-10 | Otto Bock Healthcare Ip Gmbh & Co. Kg | Sprunggelenkorthesensystem |
| DE102019113147B4 (de) * | 2018-05-18 | 2025-11-13 | Richard Freres | Verstärkungselement für eine Knöchelschiene und Knöchelschiene |
-
1994
- 1994-04-20 DE DE19949407551 patent/DE9407551U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10163706A1 (de) * | 2001-12-21 | 2003-07-17 | Oped Ag Steinhausen | Schalenanordnung zur fixierenden Aufnahme eines Unterschenkels |
| DE10163706B4 (de) * | 2001-12-21 | 2006-09-21 | Oped Ag | Schalenanordnung zur fixierenden Aufnahme eines Unterschenkels |
| DE102007057578A1 (de) * | 2007-11-28 | 2009-06-10 | Otto Bock Healthcare Ip Gmbh & Co. Kg | Sprunggelenkorthesensystem |
| US9788987B2 (en) | 2007-11-28 | 2017-10-17 | Otto Bock Healthcare Gmbh | Orthotic system for an ankle joint |
| DE102019113147B4 (de) * | 2018-05-18 | 2025-11-13 | Richard Freres | Verstärkungselement für eine Knöchelschiene und Knöchelschiene |
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