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DE9407551U1 - Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen - Google Patents

Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen

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Publication number
DE9407551U1
DE9407551U1 DE19949407551 DE9407551U DE9407551U1 DE 9407551 U1 DE9407551 U1 DE 9407551U1 DE 19949407551 DE19949407551 DE 19949407551 DE 9407551 U DE9407551 U DE 9407551U DE 9407551 U1 DE9407551 U1 DE 9407551U1
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DE
Germany
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cushion
fabric
shell
extremity
calf
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE19949407551
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English (en)
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HABERMEYER PETER PROF DR
Original Assignee
HABERMEYER PETER PROF DR
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Publication date
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Priority to DE19949407551 priority Critical patent/DE9407551U1/de
Publication of DE9407551U1 publication Critical patent/DE9407551U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices ; Anti-rape devices
    • A61F5/01Orthopaedic devices, e.g. long-term immobilising or pressure directing devices for treating broken or deformed bones such as splints, casts or braces
    • A61F5/04Devices for stretching or reducing fractured limbs; Devices for distractions; Splints
    • A61F5/05Devices for stretching or reducing fractured limbs; Devices for distractions; Splints for immobilising
    • A61F5/058Splints
    • A61F5/05833Splints rigidified by vacuum evacuation
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices ; Anti-rape devices
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    • A61F5/05Devices for stretching or reducing fractured limbs; Devices for distractions; Splints for immobilising
    • A61F5/058Splints
    • A61F5/05841Splints for the limbs
    • A61F5/0585Splints for the limbs for the legs

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Description

Anmelder: HABERMEYER, Peter, Prof.Dr. D-70184 Stuttgart
Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen.
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen, insbesondere zur Behandlung von Extremitätenfrakturen im Bereich von Unterschenkel, Oberschenkel, Unterarm und Oberarm ,bei der zumindest zwei gegeneinander verspannbare Schalenteile vorgesehen sind, die die zu umschließende Extremität umgeben, und bei der zwischen den Schalenteilen und der Extremität mindestens ein verformbares, vakuumdicht ausgebildetes und mit zumindest einem Ventil versehenes, evakuierbares Kissen vorgesehen ist, in dem sich eine Vielzahl von relativ zueinander beweglichen, insbesondere kleinkörnigen Füllkörpern befindet, wobei das evakuierbare Kissen zweckmäßigerweise im Bereich
eines Muskelpolsters der zu umschließenden Extremität, vorzugsweise im Bereich der Wade eines zu umschließenden Unterschenkels, mit Luftdurchtrittsöffnungen versehen ist, an die sich seitlich und nach oben und unten vakuumdichte Bereiche des Kissens angrenzen.
Durch die DE-A- 42 17 061 ist eine derartige, eingangs beschriebene Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen bekannt. Die Luftdurchtrittsöffnungen sind dabei zu Inselbereichen zusammengefaßt, wodurch insbesondere im Bereich einer Wade eines zu umschließenden Unterschenkels für eine verbesserte Belüftung dieses Bereiches der Extremität und für eine nahezu unmittelbare, nur durch die Wandung des Kissens unterbrochene Anlage dieses Muskelbereichs am zugeordneten Schalenteil gesorgt wird. Das Fehlen der Füllkörper in diesem Inselbereich bewirkt dabei, daß die von den Füllkörpern ausgeübte thermische Isolationswirkung in diesem Bereich entfällt und so die Tendenz zum Schwitzen in diesem Muskelbereich reduziert ist. Außerdem werden dadurch das Gesamtvolumen des Kissens und der Umfang des Kissens in diesem Bereich verringert. Trotz dieser Ausgestaltung des Kissens mit zu Inselbereichen zusammengefaßten Luftdurchtrittsöffnungen in speziellen Extremitätenanlagebereichen lassen sich Wärmestaus, die Bildung von Feuchtigkeit und eine gute Be- und Durchlüftung der Extremität nicht vermeiden.
Zur Behandlung von Extremitätenfrakturen werden überlicherweise Gipsverbände oder deren moderne Varianten in Form von Kunststoffverbänden angelegt. Das Anlegen derartiger Verbände erfordert nicht nur ein erhebliches Geschick und einen entsprechenden Aufwand für das Personal, sondern führt häufig auch dazu, daß durch Kanten oder Vorsprünge
an der Innenseite des Gips- oder Plastikverbandes für den Patienten äußerst störende Druckstellen entstehen. Nach der Reposition der jeweiligen Fraktur ist der Patient der schmerzhaften Phase des Nachwickelns der Binden und des Wartens auf das Abbinden des Gipses ausgesetzt. Schließlich ist es bei den bekannten Gips- oder Plastikverbänden im Regelfall erforderlich, einen Wechsel dieses Gips- oder Plastikverbandes vorzunehmen, wenn es im Laufe der Frakturbehandlung zu einer Abschwellung der betreffenden Gliedmaße kommt. Auch dies ist ein aufwendiger und für den Patienten wiederum unangenehmer Vorgang.
So ist durch die WO 92/04880 eine Vorrichtung zur umschliessenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen bekannt, die insbesondere zur Behandlung von Extremitätenfrakturen im Bereich von Unterschenkel, Oberschenkel, Unterarm und Oberarm vorgesehen ist. Diese Vorrichtung weist zumindest zwei gegeneinander verspannbare Schalenteile auf, die die zu schließende Extremität umgeben. Zwischen den Schalenteilen und der Extremität sind zwei formbare, vakuumdicht ausgebildete und mit zumindest einem Ventil versehene, evakuierbare Kissen vorgesehen, in denen sich eine Vielzahl von relativ zueinander beweglichen, insbesondere kleinkörnigen Füllköprpern befindet.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, für eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art ein Kissen zu schaffen, mit dem gute klimatische Verhältnisse im Bereich der Extremität bei angelegter Vorrichtung geschaffen, Wärmestaus vermieden sowie eine Feuchtigkeitsaufnahme und -ableitung erreicht werden.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs be-
schriebenen Art durch die im Anspruch l angegebenen Merkmale gelöst.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung umfaßt das Kissen einen Wadenteil und einen Fußteil und ist an der der Extremität zugekehrten Wandfläche mit einer dem Zuschnitt des Kissens entsprechenden Form aufweisenden Auflage aus einem Flächengebilde aus einem Gewebe, Gewirke, Gestricke, einem Frotteegewebe oder -gewirke oder einem Faservlies versehen, wobei die Auflage fest oder lösbar mit der Kissenwandfläche verbunden ist.
Das Kissen ist nach einer ersten Ausführungsform einstückig mit einem Wadenteil und einem mit diesem verbundenen Fußteil ausgebildet. Nach einer weiteren Ausführungsform besteht das Kissen aus zwei einzelnen Zuschnitten, von denen der eine Zuschnitt das Wadenteil und der andere Zuschnitt das Fußteil bildet. Die beiden, das Wadenteil und das Fußteil bildenden Zuschnitte können auch lösbar miteinander verbunden sein. Die auf dem Kissen angebrachte Auflage weist eine Zuschnittsform auf, die der Formgebung und dem Zuschnitt des Kissens in seiner einteiligen Ausführungsform entspricht, wobei bei der zweiteiligen Ausgestaltung des Kissens die Auflagen den Zuschnittsformen des Wadenteils und des Fußteils entsprechen.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Kissen von einem taschen- bzw. hüllenförmigen Überzug aus einem Flächengebilde aus einem Gewebe, Gewirke, Gestricke, einem Frotteegewebe oder -gewirke oder einem Faservlies umgeben. Dieser Überzug ist kuvertartig ausgebildet und mit einer verschließbaren Einstecköffnung versehen. Bei der einteiligen Ausgestaltung des Kissens ist ein einziger Überzug an dem Kissen angebracht, der der Formgebung des Kissens
entspricht. Bei der zweiteiligen Ausgestaltung ist sowohl das Wadenteil als auch das Fußteil mit je einem Überzug aus einem Flächengebilde aus einem Gewebe, Gewirke, Gestricke, einem Frotteegewebe oder -gewirke oder einem Faservlies um hüllt.
Durch die Ausbildung des Kissens mit einer Auflage oder einer Umhüllung aus einem Gewebezuschnitt wird der Tragekomfort einer derartigen Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen wesentlich verbessert. Die Gewebeauflage bzw. Hülle aus einem Gewebezuschnitt tragen zur Vermeidung von Wärmestaus bei. Es ist eine Feuchtigkeitsaufnahme durch das Gewebe möglich, wobei die Feuchtigkeit in den Außenbereich abgeleitet wird mit der Möglichkeit, daß die Feuchtigkeit aufgrund der Gitterstruktur der Schalenteile des Schalenkörpers der Vorrichtung nach außen abgeleitet werden und verdunsten kann, da eine gute Belüftung aufgrund dieser Gitterstruktur des Schalenkörpers gewährleistet ist. Die klimatischen und hygienischen Verhältnisse werden durch eine derartige erfindungsgemäße Ausgestaltung des Kissens wesentlich verbessert.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine vorteilhafte, einteilige Ausgestaltung des Kissens mit einem zusammenhängenden Wadenteil und einem Fußteil in einer Draufsicht mit einer Auflage aus einem Gewebezuschnitt,
Fig. 2 einen vergrößerten Schnitt gemäß Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 eine weitere Ausfuhrungsform eines zweiteiligen Kissens mit Auflagen aus Gewebezuschnitten,
Fig. 4 eine einteilige Ausgestaltung des Kissens mit einem hüllenartigen Überzug aus einem Gewebezuschnitt in einer Draufsicht,
Fig. 5 einen vergrößerten Schnitt gemäß Linie V-V in Fig.4,
Fig. 6 eine zweiteilige Ausgestaltung des Kissens mit hüllenartigen Überzügen aus Gewebezuschnitten in einer Draufsicht und
Fig. 7 und 8 jeweils verschiedene Ausführungsformen einer aus zwei Schalenteilen bestehenden Vorrichtung in perspektivischer Ansicht.
In Fig.l ist ein flächiges, evakuierbares Kissen gezeigt, wobei das Ventil auf der nicht einsehbaren Rückseite liegt. Das Kissen besitzt eine Mehrzahl von untereinander verbundenen und mit Füllkörpern gefüllten vakuumdichten Bereichen 200, zwischen denen Stege 210 und Inseln 220 ausgebildet sind. Die Stege 210 und die Inseln 220 sind mit Luftdurchtrittsöffnungen 211,221 versehen. Die Stege 210 verlaufen dabei vorzugsweise zick-zack-förmig oder gerade in Richtung der Längserstreckung des Kissens 20.
Im evakuierten Zustand der Kissen bilden die Stege Be- und Entlüftungskanäle. Weitere Be- und Entlüftungskanäle werden
durch beim Evakuieren des Kissens entstehende negative Falten im Kissen gebildet, so daß sich auch zwischen den Inseln 220 und den Stegen 210 Kanäle ausbilden. Durch diese Kanäle und die Luftdurchtrittsoffnungen 211,221 kann ein Luftaustausch zwischen der Oberfläche des umschlossenen Körperteils und der Außenseite des dieses Körperteil umschliessenden Kissens stattfinden. Auch die durch die Füllkörper bedingte unebene Oberfläche des Kissens im evakuierten Zustand sorgt für die Bildung kleinster Be- und Entlüftungskanäle.
Im oberen Abschnitt des Kissens 20, im Bereich der Wade eines zu umschließenden Unterschenkels, ist ein Inselbereich 23 vorgesehen, der Luftdurchtrittsoffnungen 231 aufweist. Im Bereich der Ferse der zu umschließenden Extremität ist im Kissen 2 0 ein Inselbereich 240 vorgesehen , der den Fersenauf Standspunkt markiert und mit Luftdurchtrittsoffnungen versehen ist.
Das Kissen 2 0 ist in den nachstehend näher beschriebenen Schalenteilen des Schalenkörpers 100 derart angeordnet, daß zumindest die von den Stegen 210 gebildeten Kanäle, vorzugsweise aber auch die Inseln 220,230 und 240, im Bereich der Durchbrechungen des zugehörigen, eine Gitterstruktur aufweisenden Schalenteils 120,130 gelegen sind. Dadurch wird der Luftaustausch zwischen den umschlossenen Körperteilen und der Außenseite der Vorrichtung gewährleistet.
Bei den in Fig. 1 und 3 gezeigten Ausführungsformen umfaßt das Kissen 20 einen Wadenteil 21 und einen Fußteil 22. Bei der einteiligen Ausgestaltung des Kissens ist das Wadenteil 21 mit dem Fußteil 22 verbunden; das Wadenteil 21 und das Fußteil 22 bilden dann den Kissenzuschnitt (Fig.l).
Bei der zweiteiligen Ausgestaltung des Kissens 20 nach Fig.3 besteht das Kissen aus zwei einzelnen Zuschnitten 20b,20c, von denen der Zuschnitt 20b das Wadenteil 21 und der Zuschnitt 20c das Fußteil 22 bildet. Bei der zweiteiligen Ausgestaltung des Kissens 20 besteht auch die Möglichkeit, die beiden, das Wadenteil 21 und das Fußteil 22 bildenden Zuschnitte 20b,20c lösbar miteinander zu verbinden. Als Verbindungsmittel kann eine Knopfverbindung oder eine Verbindung nach Art des Klettenverschlusses erfolgen.
Das Wadenteil 21 besteht aus einem etwa rechteckformigen Zuschnitt mit sich zu dem Fußteil 22 hin erstreckenden konisch sich verjüngenden bzw. abgeschrägten Randbereichen 21a,21b. Das Fußteil 22 wird von zwei schräggestellten, etwa rechteckformigen Abschnitten 22a,22b und einem beide Abschnitte 22a,22b miteinander verbindenden, etwa rechteckformigen Mittelteil 22c gebildet. Bei der einteiligen Ausgestaltung des Kissens schließt sich der das Wadenteil 21 bildende Zuschnitt an das Mittelteil 22c des Zuschnittes für das Fußteil 22 an (Fig.l und 3).
Das Kissen 20 weist an seiner der Extremität zugekehrten Wandfläche 20a eine Auflage 30 aus einem Flächengebilde aus einem Gewebe, Gewirke, Gestricke, einem Frotteegewebe oder -gewirke oder einem Faservlies auf, wobei diese Auflage 30 fest oder lösbar mit der Kissenwandfläche 20a verbunden ist. Bei der einteiligen Ausgestaltung des Kissens 20 entsprechend Fig.l weist die Auflage 30 eine Zuschnittsform auf, die der Form des Zuschnittes des einteilig ausgebildeten Kissens 20 entspricht (Fig.l und 2). Bei der zweiteiligen Ausgestaltung des Kissens 20 ist der das Wadenteil 21 bildende Zuschnitt 20b und der das Fußteil 22 bildende Zuschnitt 20c mit je einer Auflage 30',30" versehen, wobei auch diese
Auflagen aus dem gleichen Material bestehen wie die Gewebeauflage 30.
Bei der unlösbaren Anordnung der Gewebe-Auflage 30 an der Wandfläche 20a des Kissens 20 bzw. an den Kissenzuschnitten 20b,20c erfolgt die Befestigung der Gewebe-Auflage 30 mittels eines Klebmittels. Ist eine Reinigung der Gewebe-Auflage 3 0 erforderlich, so muß diese zusammen mit dem gesamten Kissen gereinigt werden.
Bei der lösbaren Befestigung der Gewebeauflage 30 bzw. 30', 30" an der Wandfläche 20a des Kissens 20 bzw. an den Wandflächen der Zuschnitte 20b,20c bei der zweiteiligen Ausgestaltung des Kissens 20 ist die Auflage mittels einer Druckknopfverbindung, einer Knopfverbindung oder mittels einer Klettverbindung an der Wandfläche des Kissens gehalten. Auch kann eine Befestigung vermittels eines Klebemittels erfolgen, wobei dann das Klebmittel so ausgebildet ist, daß ein mehrfaches Lösen und Befestigen möglich ist.
Nach einer weiteren Ausführungsform gemäß Fig.4 ist das Kissen 20 von einem taschen- bzw. hüllenförmigen Überzug 40 aus einem Flächengebilde aus einem Gewebe, Gewirke, Gestricke, einem Frotteegewebe oder -gewirke oder einem Faservlies umgeben. Bei der zweiteiligen Ausgestaltung des Kissens 20 ist jeder Kissenzuschnitt 20b,20c mit einem Überzug 40', 40" versehen, der entsprechend dem Überzug 40 ausgebildet ist. Die Gewebe-Überzüge 40,40',4O" sind kuvertartig ausgebildet und mit einer seitlichen verschließbaren Einstecköffnung versehen (Fig.6).
Eine Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten ist in Fig. 7 und 8 als Schalenkörper 100 für den Fuß/
Unterschenkel-Bereich eines Patienten dargestellt. Der Schalenkörper 100 besteht aus zwei gegeneinander verspannbaren Schalenteilen, nämlich einem rückwärtigen Schalenteil 120 und einem vorderen Schalenteil 130, wobei beide Schalenteile 120,130 in etwa eine L-form aufweisen. Jedes Schalenteil 120 bzw. 130 besteht aus einem Schaft 121 bzw. 131 und einem Fußteil 122 bzw. 132, wobei die Fußteile 122,132 der beiden Schalenteile mit ihren Schäften 121,131 über seitliche Schwenkgelenke 125,135 miteinander verbunden sind, so daß die Fußteile 122,132 zu den Schäften 121,131 um Schwenkachsen 125a,135a verschwenkbar sind. Sowohl die beiden Schalenteile 120,130 als auch ihre Schwenkgelenke 125,135 bestehen zweckmaßigerweise aus Kunststoff.
Die Fußteile 122,132 und die Schäfte 121,131 der beiden Schalenkörper sind schalenförmig einseitig offen ausgebildet, so daß in dem rückwärtigen Schalenteil 12 0 eine Aufnahmewanne für den Fuß und den Unterschenkel geschaffen ist. In gleicher Weise ist auch der vordere Schalenkörper 130 ausgebildet, so daß dieser mit seinem Schaft 131 und seinem Fußteil 132 auf den Schaft 121 und das Fußteil 122 des rückwärtigen Schalenteils 120 aufsetzbar ist. An der Unterseite des Fußteiles 122 des rückwärtigen Schalenteiles 120 ist eine Laufsohle 123 vorgesehen, deren äußere Gestalt an die Abrollbewegung des Fußes beim Gehen angepaßt ist. Hierzu ist die Laufsohle 123 als Gehwiege ausgebildet oder mit einem Gehstollen 124 versehen .
Die Fußteile 122,123 und die Schäfte 121,131 der beiden Schalenteile 120,130 des Schalenkörpers 110 sind in Richtung zum Fuß und zum Unterschenkel schalenförmig ausgebildet, wobei die Ausbildung derart ist, daß das vordere Schalenteil 130 in das rückwärtige Schalenteil 120 derart einsetzbar ist, daß
die seitlichen Wandabschnitte des rückwärtigen Schalenteils
12 0 die seitlichen Wandabschnitte des Schalenteiles 130 abschnittsweise übergreifen.
Sowohl das Schalenteil 120 als auch das Schalenteil 130 weisen einen etwa halbkreisförmigen Querschnitt auf, so daß bei aufeinandergesetzten Schalenteilen ein abschnittsweises Übergreifen der Seitenwandabschnitte der beiden Schalenteile 120,130 erfolgt. Um den Unterschenskel und auch den Fuß seitlich umgreifen zu können, weisen die Schalenteile 120,130 eine gewisse Elastizität auf, wobei zweckmäßigerweise die Elastizität der Seitenwandungen der beiden Schalenteile 120,130 von ihren mittigen Bereichen der Schaftteile zu ihren vorderen freien Rändern eines jeden Schalenteiles zunimmt.
Der Unterschied zwischen der in Fig. 7 dargestellten Ausführungsform zu der entsprechend Fig.8 liegt darin, daß in Fig.7 die Schalenteile 120 und 130 eine (engmaschigere) Gitterstruktur aufweisen als dies durch die Rippen 111,112 bewirkt wird. Hierbei sind die Längsrippen mit 111 und die Querrippen mit 112 bezeichnet, wobei die Schaftteile 121 und 131 des rückwärtigen Teiles 12 0 und des vorderen Teiles
13 0 jeweils eine durchgehende Längsrippe lila und 112a aufweisen, die stabilier ausgeführt sind als die Querrippen und die übrigen Längsrippen. An den Anschlußstellen 113 zwischen den durchgehenden Längsrippen lila und den Querrippen ist der Übergangsbereich breiter bzw. im Durchmesser größer ausgeführt. Hinsichtlich der Struktur, die durch Längsrippen 111, Querrippen 112 einschließlich schräg verlaufender Rippen erreichbar ist, sind keine festen Konturen vorausgesetzt, solange die erforderliche Eigensteifigkeit und Festigkeit bzw. Biegefestigkeit der Schalenteile erzielt wird. Der
wesentliche Gedanke der Erfindung beruht jedenfalls darauf, daß durch gitter- oder rippenförmige Ausbildung erheblich Material eingespart werden kann und darüber hinaus die Luftzufuhr verbessert wird.
Im oberen Schaftteil 121 sind zwei nebeneinanderliegende Längsrippenpaare vorgesehen, die jeweils einen Spalt 114 bilden, der über ein in der Zeichnung nicht dargestelltes Verbindungsmittel überbrückt wird. Mindestens ein Spalt ist in der Breite variabel, so daß der Schaftteil der Patientenwade angepaßt werden kann.
Zwischen den beiden gegeneinander verspannbaren Schalenteilen 120,130 und der Extremität ist das vorangehend beschriebene Kissen 20 angeordnet, das mit einem Ventil versehen ist und aus einer Blase besteht, in der eine Vielzahl von relativ zueinander beweglichen Füllkörpern vorgesehen ist. Das eng und passend an dem zu behandelnden Gliedabschnitt anlegbare Kissen 20 wird bei einer innerhalb kurzer Zeit durchführbaren Evakuierung in der während des Anlegevorganges geschaffenen Form hart und formstabil, so daß in Verbindung mit den harten Schaltenteilen eine sehr feste, an die jweilige Extremität gut anmodellierte Hülse entsteht, die im Bereich der Haut keinerlei Druckstellen erzeugen kann, da bei der Verfestigung dieses Gebildes kein radial nach innen gerichteter Druck entsteht und an der Innenseite auch keine Kanten oder Vorsprünge gebildet werden können.
Eine Bewegung im Fußgelenk des Patienten kann verhindert werden, indem der Neigungswinkel des Schaftteiles bezüglich des Fußteiles um die Schwenkachse 125 bzw. 135 fest eingestellt wird. Eine Wahl dieses fest eingestellten Winkels
kann in Abhängigkeit von der zu behandelnden Verletzung innerhalb des gesamten einstellbaren Schwenkwinkelbereiches erfolgen. Das Feststellen auf einen bestimmten Winkel erfolgt mittels entsprechend ausgebildeter Verstelleinrichtungen, wobei bei dem rückwärtigen Schaftteil 12 0 eine Winkelvorgabe zur Einstellung eines Winkels von 90° oder von 120° zwischen dem Fußteil 122 und dem Schaft 121 vermittels eines in der Zeichnung nicht dargestellten Winkeladapters erfolgen kann.
Um eine Anpassung des vorderen Schalenteils 130 an die Winkelstellung des Fußteiles 122 zum Schaft 121 des rückwärtigen Schalenteiles 120 vornehmen zu können, ist das vordere Schalenteil 130 mit einer Winkeleinstelleinrichtung 190 versehen, vermittels der das Fußteil 132 zum schaft 131 in einer vorgegebenen Winkelstellung arretierbar ist, wobei diese Winkelstellung mit derjenigen Winkelstellung des Fußteiles 122 zum Schaft 121 des rückwärtigen Schalenteiles 122 übereinstimmt.

Claims (21)

Schutzrechtsansprüche:
1. Vorrichtung zur umschließenden Fixierung von Extremitäten und Extremitätenbereichen, insbesondere zur Behandlung von Extremitätenfrakturen im Bereich von Unterschenkel, Oberschenkel, Unterarm und Oberarm, bei der zumindest zwei gegeneinander verspannbare Schalenteile (120,130) vorgesehen sind, die die zu umschließende Extremität umgeben, und bei der zwischen den Schalenteilen (120,130) und der Extremität mindestens ein verformbares, vakuumdicht ausgebildetes und mit zumindest einem Ventil versehenes, evakuierbares Kissen (20) vorgesehen ist, in dem sich eine Vielzahl von relativ zueinander beweglichen, insbesondere kleinkörnigen Füllkörpern befindet, wobei das evakuierbare Kissen (20) zweckmäßigerweise im Bereich eines Muskelpolsters der zu umschließenden Extremität, vorzugsweise im Bereich der Wade eines zu umschließenden Unterschenkels, mit Luftdurchtrittsöffnungen (221,231) versehen ist, an die sich seitlich und nach oben und unten vakuumdichte Bereiche (200) des Kissens (20) angrenzen, dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (20) einen Wadenteil (21) und einen Fußteil (22) umfaßt und an der der Extremität zugekehrten Wandfläche (20a) mit einer dem Zuschnitt des Kissens (2 0) entsprechenden Form aufweisenden Auflage (3 0) aus einem Flächengebilde aus einem Gewebe, Gewirke, Gestricke, einem Frotteegewebe oder -gewirke oder einem Faservlies versehen ist, wobei die Auflage (30) fest oder lösbar mit der Kissenwandfläche (20a) verbunden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewebe-Auflage (3 0) mittels eines Klebemittels fest mit der Wandfläche (20a) des Kissens (20) ver-
bunden ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur lösbaren Befestigung der Gewebe-Auflage (30) an der Wandfläche (20a) des Kissens (20) die Gewebe-Auflage (30) mittels einer Druckknopfverbindung, einer Knopfverbindung oder mittels einer Klettenverbindung an der Wandfläche (20a) gehalten ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (2 0) einstückig mit einem Wadenteil (21) und einem Fußteil (22) ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (20) aus zwei einzelnen Zuschnitten (20b,20c) besteht, von denen der Zuschnitt (20b) das Wadenteil (21) und der Zuschnitt (20c) das Fußteil (22) bildet.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden, das Wadenteil (21) und das Fußteil (22) bildenden Zuschnitte (20b,20c) lösbar miteinander verbunden sind und im verbundenen Zustand das Kissen (20) bilden.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Wadenteil (21) aus einem etwa rechteckförmigen Zuschnitt mit sich zu dem Fußteil (22) hin erstreckenden konisch sich verjüngenden bzw. abgeschrägten Randbereichen (21a,21b) besteht.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußteil (22) von zwei schräg
gestellten, etwa rechteckförmigen Abschnitten (22a, 22b) und einem beide Abschnitte (22a,22b) miteinander verbindenden etwa rechteckförmigen Mittelteil (22c) gebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (20) von einem taschen- bzw. hüllenförmigen Überzug (40) aus einem Flächengebilde aus einem Gewebe, Gewirke, Gestricke, einem Frotteegewebe oder -gewirke oder einem Faservlies umgeben ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Wadenteil (21) und das Fußteil (22) bei einer zweiteiligen Ausgestaltung des Kissens (20) mit je einem taschen- bzw. hüllenförmigen Überzug (40) aus einem Flächengebilde aus einem Gewebe, Gewirke, Gestricke, einem Frotteegewebe oder -gewirke oder einem Faservlies versehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Überzüge (40) mit einer verschließbaren Einstecköffnung versehen sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der das Kissen (20) aufnehmende Schalenkörper (100) aus einem Schalenteil oder aus zwei gegeneinander verspannbaren L-förmigen Schalenteilen (120,130) mit einem etwa halbkreisförmigen Querschnittsprofil besteht, wobei die Wandflächen des Schalenkörpers (100) zumindest teilweise gitter- und/oder rippenförmig ausgebildet sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Gitterstreben und/oder Rippen aus Längs- (111) und Querrippen (112) bestehen.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Gitterstreben oder Rippen (111,112) eine Breite oder einen Durchmesser zwischen 1,5 cm und 3 cm haben.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Längsrippe (lila) pro Schalenteil vorgesehen ist, die sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Schalenteils erstreckt und die mindestens so breit oder mit einem größeren Querschnitt ausgestaltet ist wie die übrigen Längsstreben, Querstreben oder -rippen (111,112).
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Gitterstreben und/oder Rippen (111,112) jeweils in Abhängigkeit von den auf sie wirkenden Belastungen unterschiedlich breit und/ oder mit einem unterschiedlichen Durchmesser versehen sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußstellen (113) der Querrippen (112) an die sich über die gesamte Länge erstreckende Längsrippe (lila) breiter als der sich anschließende, vorzugsweise in der Breite oder im Durchmesser verjüngend ausgebildete Querrippenteil sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der rückseitige Schaftoberteil (121) des Schalenkörpers (100) einen
Längsschlitz (114) zur Breiten- oder Durchmesserverstellung aufweist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die den Längsschlitz umrahmenden Längsrippen über ein lösbares Verbindungselement auf den gewünschten Abstand einstellbar und fixierbar sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Schalenteil (130) ein zu dessen Schaft (131) über ein Gelenk verschwenkbares Fußteil (132) aufweist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das rückseitige Schalenteil (120) ein zu seinem Schaft (121) über ein Gelenk (125) verschwenkbares Fußteil (122) aufweist.
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