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DE4413254A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Öffnen von gefüllten Säcken - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Öffnen von gefüllten Säcken

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Publication number
DE4413254A1
DE4413254A1 DE19944413254 DE4413254A DE4413254A1 DE 4413254 A1 DE4413254 A1 DE 4413254A1 DE 19944413254 DE19944413254 DE 19944413254 DE 4413254 A DE4413254 A DE 4413254A DE 4413254 A1 DE4413254 A1 DE 4413254A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sack
wall
slot
spikes
sack wall
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19944413254
Other languages
English (en)
Inventor
Friedrich Schlueter
Friedhelm Zicoll
Peter Thormaehlen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
JOHANNES BAUER MASCHINEN und A
Original Assignee
JOHANNES BAUER MASCHINEN und A
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by JOHANNES BAUER MASCHINEN und A filed Critical JOHANNES BAUER MASCHINEN und A
Priority to DE19944413254 priority Critical patent/DE4413254A1/de
Publication of DE4413254A1 publication Critical patent/DE4413254A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B69/00Unpacking of articles or materials, not otherwise provided for
    • B65B69/0008Opening and emptying bags

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Control And Other Processes For Unpacking Of Materials (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Öff­ nen von gefüllten Säcken, insbesondere zum Öffnen von zu entlee­ renden Reststoffsammelsäcken aus Kunststoffolie.
Um die in der Bundesrepublik Deutschland seit kurzem durch die Verpackungsverordnung vorgeschriebene Sammlung und Wiederverwer­ tung von Verpackungsabfällen durchzuführen, werden diese nach dem zur Zeit gebräuchlichen Verfahren in den Haushalten vorsortiert und einige Fraktionen, insbesondere Metalle wie Weißblechdosen, Blechdeckel, Aluminiumtuben, -schalen und -folien, diverse Kunst­ stoffe, insbesondere Tragetaschen, Beutel, Folien, Becher, Fla­ schen und Schalen aus PVC, Polyethylen, Polystyrol und vielen an­ deren Kunststoffen, sowie Verbundmaterialien, insbesondere Geträn­ kekartons und Vakuumverpackungen für Kaffee in Reststoffsammel­ säcke aus Kunststoffolie gefüllt. Die Foliensäcke werden ver­ schnürt und eingesammelt und in unverdichtetem Zustand in einer Sortieranlage angeliefert, wo die einzelnen Fraktionen bzw. Stoffe soweit möglich getrennt werden, um sie einer Wiederverwertung zu­ zuführen, wobei die nicht verwertbaren Bestandteile anschließend deponiert oder verbrannt werden.
Nach Ablieferung in der Sortieranlage müssen die verschlossenen, mehr oder weniger gefüllten Foliensäcke zuerst geöffnet werden, bevor ihr Inhalt vereinzelt und sortiert werden kann. Das Öffnen der Foliensäcke erfolgt ebenso wie die Sortierung zumeist noch von Hand, überwiegend durch Aufschlitzen der Foliensäcke, woraufhin diese entleert und bei geringer Verschmutzung gleich in einen ent­ sprechenden Container zur Wiederverwertung geworfen werden. Jedoch ist das manuelle Aufschlitzen der Säcke zeit- und arbeitsaufwen­ dig, und ein Entleeren der Säcke von Hand birgt zudem ein nicht zu vernachlässigendes Verletzungsrisiko, da die Säcke neben scharf­ kantigen Dosendeckeln und dgl. häufig auch unzulässigerweise ge­ fahrbringende Fremdkörper wie Einmalspritzen oder dergleichen ent­ halten.
Ein maschinelles Öffnen der Säcke wäre daher vorzuziehen, läßt sich jedoch nicht ohne weiteres durchführen, da die Foliensäcke einerseits ein relativ großes Hohlraumvolumen und teilweise nur einen geringen Befüllungsgrad aufweisen, so daß die Sackwand beim Anpressen eines Schneidmessers ausweicht, ein starkes Anpressen des Schneidmessers andererseits aber dazu führen kann, daß dieses infolge der im Sack enthaltenden Metallgegenstände sehr schnell stumpf wird. Daneben ist ein sehr langer Einschnitt oder Schlitz in der Sackwand und ggf. sogar ein vollständiges Durchtrennen der­ selben erforderlich, da sonst das große Volumen einzelner im Sack enthaltener Verpackungsmaterialien und deren Verzahnung untereinan­ der das Entleeren der geöffneten Säcke behindern würde, insbeson­ dere auch deshalb, weil die Verpackungsmaterialien nur ein ver­ hältnismäßig geringes Gewicht aufweisen, was nicht dazu beiträgt die Entleerung zu vereinfachen oder zu beschleunigen.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu ent­ wickeln, mit denen sich mit Verpackungsabfällen gefüllte Folien­ säcke maschinell sicher und einfach öffnen lassen, so daß sie an­ schließend mühelos entleert werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in den Patentansprü­ chen 1 und 27 angegebenen Merkmalskombinationen gelöst. Danach zeichnet sich das erfindungsgemäße Verfahren dadurch aus, daß eine Sackwand mit einem scharfen Gegenstand durchstoßen und die beim Durchstoßen geschaffene Öffnung zu einem Schlitz erweitert wird, wobei die Sackwand im wesentlichen quer zur Längsrichtung des spä­ teren Schlitzes mit Zugspannung beaufschlagt wird, während die er­ findungsgemäße Vorrichtung durch einen scharfen Gegenstand zum Durchstoßen einer Sackwand und eine Einrichtung zum Erweitern der beim Durchstoßen der Sackwand geschaffenen Öffnung zu einem Schlitz gekennzeichnet ist, wobei die Einrichtung zum Erweitern der Öffnung Mittel umfaßt, um die Sackwand im wesentlichen quer zur Längsrichtung des späteren Schlitzes mit Zugspannung zu beauf­ schlagen.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, einem Ausweichen der Sackwand beim Annähern eines zum Aufschlitzen der Sackwand verwen­ deten scharfen Gegenstands, beispielsweise eines Schneidmessers, dadurch entgegenzuwirken, daß die Sackwand quer zur Richtung der Annäherung des scharfen Gegenstandes gespannt wird, so daß sie beim Auftreffen des scharfen Gegenstands im wesentlichen nicht nachgeben kann. Bei entsprechend starker Spannung der Sackwand er­ gibt sich dabei weiter der Vorteil, daß sich die beim Durchstoßen mit dem scharfen Gegenstand in der Sackwand geschaffene Öffnung von selbst erweitert, bzw. daß die Zugspannung in der Sackwand mindestens dazu beiträgt, die Öffnung zu erweitern. Eine besonders gute Fortpflanzung einer schlitzförmigen Öffnung in der Sackwand kann dadurch gewährleistet werden, daß der scharfe Gegenstand min­ destens eine scharfe Schneidkante aufweist, die an eine zum Durch­ stoßen der Sackwand dienende Spitze angrenzt und in Richtung des Schlitzendes gerichtet ist.
Weiter kann die Schlitzbildung auch dadurch begünstigt werden, daß die Schlitzrichtung mit einer Extrusionsrichtung des Folienmateri­ als der Sackwand übereinstimmt, d. h. mit der Längsrichtung der Säcke. Ein in Längsrichtung der Säcke angeordneter Schlitz ist zu­ dem auch insofern von Vorteil, als er eine vollständige Entleeren des Sackinhalts begünstigt.
Als weitere vorteilhafte Maßnahme wird der Sack relativ zu dem scharfen Gegenstand bewegt, so daß die Sackwand von der Schneid­ kante durchschnitten wird und/oder ein Reißen der Sackwand infolge der Zugspannung durch die Schneidkanten unterstützt wird.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Be­ aufschlagung der Sackwand mit Zugspannung erfolgt, bevor die Sack­ wand mit dem scharfen Gegenstand durchstoßen wird und daß auch an­ schließend eine Zugspannung in der Sackwand aufrechterhalten wird, um eine Verlängerung des gebildeten Schlitzes über die gesamte Länge des Sacks und damit eine gute Entleerung sicherzustellen und ggf. den Sack in zwei Hälften zu durchtrennen.
Um die Sackwand im Bereich der Öffnung mit Zugspannung zu beauf­ schlagen, sieht eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfin­ dung vor, daß zwei durch den späteren Schlitz getrennte Teilberei­ che der Sackwand relativ zueinander in divergierenden oder entge­ gengesetzten Richtungen bewegt und damit auseinandergezogen wer­ den. Dies kann gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung dadurch erfolgen, daß vorteilhafterweise mehrere Sta­ cheln durch jeden der beiden auf gegenüberliegenden Seiten des späteren Schlitzes angeordneten Teilbereiche der Sackwand hin­ durchgestoßen werden, wobei anschließend der Abstand zwischen den beiden Gruppen von Stacheln vergrößert wird, die jedem der Teilbe­ reiche zugeordnet sind. Das Auseinanderbewegen der Stachelgruppen hat zur Folge, daß die Sackwand jeweils von den Stacheln mitgenom­ men wird, so daß sie sich zwischen den beiden Stachelgruppen spannt, so daß eine Spitze des scharfen Gegenstands, die den Bewe­ gungsweg der Sackwand kreuzt, diese mühelos durchstoßen kann.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird durch eine fortbestehende Zugspannung im Bereich des Schlit­ zendes erreicht, daß sich der von der Öffnung ausgehende Schlitz entlang der Sackwand fortpflanzt, während außerdem die beiderseits des bereits gebildeten Schlitzes angeordneten Teilbereiche der Sackwand auseinandergezogen werden, so daß sich die Öffnung nicht nur verlängert, sondern gleichzeitig auch verbreitert und damit das Entleeren des Sackinhaltes begünstigt.
Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß das Durchstoßen der Sackwand an einem Ende des Sacks in einen nach unten weisenden Teil der Sackwand erfolgt, so daß der Sackinhalt durch eine Verlängerung des Schlitzes bis zum anderen Ende des Sacks unter gleichzeitiger Verbreiterung mühelos nach unten her­ ausfallen kann.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Stacheln auf zwei rotierenden Stachelwalzen angeordnet, deren Drehachsen einen Winkel miteinander einschließen, so daß der divergierenden Bewegung der beiden dem Schlitz benachbarten Teil­ bereiche der Sackwand eine Transportbewegung des gesamten Sacks in Richtung der Winkelhalbierenden überlagert wird, so daß die Sack­ wand im Bereich des Schlitzendes gegen die Schneidkante des orts­ festen scharfen Gegenstands gezogen wird, wodurch die Fortpflan­ zung des Schlitzes unterstützt bzw. gefördert wird.
Zweckmäßigerweise wird der auf den Stacheln der beiden Stachelwal­ zen aufgespießte Sack mit Hilfe einer ortsfesten Andruckplatte von oben her gegen die Umfangsflächen der Stachelwalze angedrückt, wo­ durch einerseits verhindert wird, daß sich die mit den Stacheln im Eingriff stehenden Sackwände von den Stacheln lösen und wodurch andererseits die Entleerung des Sacks gefördert wird.
Nach der Entleerung des Sacks werden die beiden Teile der Sackwand zweckmäßig von den Stacheln entfernt, so daß die Stacheln nach ei­ ner vollständigen Drehung der Stachelwalze frei von Sackresten sind. Die Entfernung der Sackreste erfolgt vorteilhafterweise da­ durch, daß diese von den Stacheln abgestreift werden.
Um das Einstechen der Stacheln in die Sackwand zu erleichtern, wird der Sack gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung unmittelbar vor der Berührung mit den Stacheln in Sta­ chellängsrichtung auf deren Spitzen zu bewegt. Dabei weist der Sack vorteilhafterweise bereits eine gewünschte Ausrichtung auf, d. h. er nähert sich den Stacheln in seiner Längsrichtung, so daß entweder das zugebundene obere Ende oder das untere Sackende zu­ erst von den Stacheln erfaßt wird.
Die Ausrichtung des Sacks in seiner Längsrichtung erfolgt bevor­ zugt durch Abwerfen des Sacks auf ein Förderband mit V-förmigem Querschnitt, wobei stehenbleibende oder schrägliegende Säcke ggf. mit Hilfe von Abstreifern oder dergleichen in die vom Förderband gebildete Rinne hinein umgelegt werden können.
Das Förderband und die Stachelwalzen sind gemäß einer weiteren be­ vorzugten Ausgestaltung der Erfindung etwas überlappend angeord­ net, so daß der Sack noch vom Förderband in Transportrichtung ge­ schoben wird, wenn er bereits von den ersten Stacheln der Stachel­ walzen aufgespießt worden ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung in schematischer Weise dargestellten Ausführungsbeispiels näher er­ läutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Vorrichtung zum Öffnen und Ent­ leeren von Reststoff-Foliensäcken;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung aus Fig. 1 und
Fig. 3 eine vereinfachte Schnittansicht durch die Vorrichtung entlang der Linie III-III der Fig. 1.
Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung 1 ist Teil einer Sortieranlage, in welcher Verpackungsabfälle aus Metall, wie leere Weißblechdosen, Behälter und Folien aus Aluminium, aus Kunststoff, wie Becher, Flaschen, Schalen, Beutel oder Folien sowie aus Ver­ bundmaterialien, wie Getränkekartons und Vakuumverpackungen für Kaffee sortiert und teilweise einer Wiederverwertung zugeführt werden. Die Anlieferung der Verpackungsabfälle erfolgt in unver­ dichtetem Zustand in vollständig oder teilweise gefüllten Säcken 2 aus einer wiederaufgearbeiteten und zu einem Folienschlauch extru­ dierten Kunststoffolie. Die Säcke 2 sind jeweils an ihrem oberen Ende verschnürt und werden vor der Entleerung in der dargestellten Vorrichtung 1 maschinell geöffnet.
Die Vorrichtung 1 umfaßt zwei hintereinander angeordnete Förder­ bänder 4 und 6, auf welchen die angelieferten Säcke 2 zu einer Öffnungs- und Entleerstation 8 transportiert werden, wo sie aufge­ schlitzt und auf ein weiteres Förderband 10 entleert werden, das zum Weitertransport der Verpackungsabfälle und der leeren Folien­ säcke 2 dient. Die von einem Schutzgitter 12 umgebene Öffnungs- und Entleerstation 8 besteht im wesentlichen aus einem in Trans­ portrichtung der Säcke 2 ausgerichteten Schneidmesser 14 mit einer schräg nach oben weisenden Spitze und einer an die Spitze an­ schließenden, schräg nach unten gerichteten Schneidkante 18, um die von der Spitze durchstoßene untere Sackwand der Foliensäcke 2 aufzuschlitzen, sowie aus zwei motorisch angetriebenen Stachelwal­ zen 20 (in Fig. 1 winkelversetzt dargestellt), die jeweils auf ih­ rer Umfangsfläche 22 eine Vielzahl von radial überstehenden Sta­ cheln 24 aufweisen und deren horizontale Drehachsen 26 einen stumpfen Winkel von etwa 120 Grad miteinander einschließen, wobei die Anordnung und die Drehrichtung der Stachelwalzen 20 (in Fig. 2 entgegen dem Uhrzeigersinn) so gewählt ist, daß sich die Stacheln 24 einer Stachelwalze 20 jeweils auf einer Seite des späteren Schlitzes in die Sackwand bohren und diese infolge der divergie­ renden bzw. auseinadergehenden Drehbewegung der Stacheln 24 um die beiden Drehachsen 26 quer zur Längsrichtung des Sacks 2 mit Zug­ spannung beaufschlagen, so daß zum einen das Schneidmesser 14 die Sackwand mühelos durchstoßen kann und zum anderen der gebildete Schlitz in Transportrichtung der Säcke 2 zunehmend mehr aufgewei­ tet wird, so daß eine vollständige Entleerung der Säcke 2 gewähr­ leistet wird.
Um ein Aufschlitzen aller Säcke 2 in ihrer Längsrichtung sicherzu­ stellen, werden die Säcke 2 vor Erreichen der Stachelwalzen 20 so ausgerichtet, daß entweder ihr zugebundenes oberes Ende (Fig. 1) oder ihr entgegengesetztes unteres Ende in Transportrichtung nach vorne weist. Zum Ausrichten der Säcke 2 weist das Förderband 6 einen V-förmigen Querschnitt auf, wie in Fig. 3 dargestellt, so daß die Säcke 2 nach einem Abwerfen über den Austrag 30 des als Steigförderer ausgebildeten Förderbands 4 von selbst in Förder­ richtung fallen, wobei dieser Vorgang ggf. durch über dem Förder­ band 6 angeordnete herabhängende Abstreifer (nicht dargestellt) unterstützt werden kann. Neben einer besseren Entleerung hat das Aufschlitzen der Säcke in Längsrichtung auch noch den Vorteil ei­ ner leichteren Schlitzausbreitung in dieser Richtung der Folie, die der Bewegungsrichtung beim Extrudieren des Folienschlauchs entspricht.
Das im Bereich des oberen Drittels der Stachelwalzen 20 auf diese zu gerichtete Förderband 6 überlappt die Stachelwalzen 20 etwas (Fig. 2), so daß die Säcke 2 am Austrag 38 des Förderbands 6 un­ mittelbar von den Stacheln 24 erfaßt werden, die sich in Drehrich­ tung der Stachelwalzen 24 von unten her nähern, wobei die Säcke 2 durch den Vorschub des Förderbandes 6 im wesentlichen in Längs­ richtung der Stacheln 24 gegen deren Spitzen gedrückt werden.
Das Förderband 10 für den Weitertransport des Sackinhalts und der geleerten Säcke 2 ist so unterhalb der Stachelwalzen 20 angeord­ net, daß der Sackinhalt unbehindert durch den zwischen den Sta­ chelwalzen 20 gebildeten keilförmigen Raum 32 nach unten auf das Förderband 10 fallen kann. Unterhalb der Stachelwalzen 20 zwischen dem Schutzgitter 12 einerseits und den Rändern 34 bzw. einer Um­ kehrrolle 36 des Förderbands 10 angeordnete, zum Förderband 10 hin geneigte Bleche (nicht dargestellt) verhindern, daß die Verpac­ kungsabfälle oder Sackreste neben das Förderband 10 fallen.
Das Schneidmesser 14 ist so zwischen den Stachelwalzen 20 angeord­ net, daß seine auf den Austrag 38 des Förderbandes 6 zu gerichtete Spitze entgegen der Transportrichtung der Säcke schräg nach oben über die dem Förderband 6 zugewandten Umfangsflächen 22 der Sta­ chelwalzen 20 übersteht, so daß die Spitze die auf die Stacheln 24 aufgespießte, infolge der divergierenden Bewegung der Stacheln 24 auseinandergezogene und gespannte Sackwand kreuzt und somit in diese eindringt. Das Schneidmesser 14 kann auch auf einer drehbar gelagerten Welle befestigt sein, die sich quer zur Förderrichtung des Sackes 2 erstreckt.
Durch die anschließende Bewegung der aufgespießten Sackwandteile 2 in Umfangsrichtung der Stachelwalzen 20 sowie in abnehmendem Maß durch die Transportbewegung des Förderbands 6 wird derjenige Teil der Sackwand, der in Transportrichtung nach hinten zu an die von der Spitze des Schneidmessers 14 geschaffene Öffnung anschließt, gegen die Schneidkante 18 gezogen und dadurch der Schlitz in Längsrichtung des Sacks 2 verlängert. Die Verlängerung des Schlit­ zes wird dabei dadurch begünstigt, daß sich infolge einer fortdau­ ernden Bewegung des Sacks 2 in Transportrichtung mehr und mehr Stacheln 24 auf beiden Seiten des späteren Schlitzes in die Sack­ wand einbohren, so daß diese im Bereich unmittelbar vor der Schneidkante 18 gespannt gehalten wird.
Durch die gegenüber der Transportrichtung der Säcke 2 auf dem För­ derband 6 schräg nach oben und vorne divergierende Bewegung der von den Stacheln 24 durchbohrten Sackwandteile werden diese auf beiden Seiten des Schlitzes zunehmend weiter auseinandergezogen, wobei der Sack 2 vollständig entleert wird. Eine jeweils oberhalb der Stachelwalzen 20 angeordnete Andruckplatte 40 sorgt dafür, daß sich die Säcke 2 nicht vor einer Entleerung von den Stacheln 24 lösen. Die Andruckplatte 40 ist so ausgebildet, daß sich ein zwi­ schen ihrer Unterseite und der Umfangsfläche der zugehörigen Sta­ chelwalze 20 angeordneter Spalt 42 in Drehrichtung verjüngt.
Nach einer vollständigen Entleerung eines Teils des Sacks 2 wird in diesem Teil die dem Schlitz gegenüberliegende obere Sackwand gespannt, woraufhin der Sack 2 entweder von einer der beiden Sta­ chelwalzen 20 losgerissen und von der anderen Stachelwalze 20 mit­ genommen oder in Längsrichtung in zwei Teile zerrissen wird, die jeweils an den Stacheln 24 einer Stachelwalze 20 haften und auf der Unterseite der Stachelwalzen 20 durch eine nicht dargestellte Reinigungsvorrichtung abgestreift werden.
Um das Abstreifen der Sackreste zu erleichtern, sind die Stacheln 24 in Umfangsrichtung in mehreren parallelen Reihen nebeneinander auf der Umfangsfläche 22 der Stachelwalze 20 angeordnet, während die Reinigungsvorrichtung mehrere Abstreifer aufweist, die jeweils zwischen die Stachelreihen eingreifen.

Claims (43)

1. Verfahren zum Öffnen von gefüllten Säcken, insbesondere zum Öffnen von Foliensäcken mit Verpackungsabfällen, dadurch ge­ kennzeichnet, daß eine Sackwand mit einem scharfen Gegenstand durchstoßen und die beim Durchstoßen geschaffene Öffnung zu einem Schlitz erweitert wird, wobei die Sackwand im wesentli­ chen quer zur Längsrichtung des späteren Schlitzes mit Zug­ spannung beaufschlagt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sackwand gespannt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sackwand vor dem Durchstoßen mit Zugspannung beaufschlagt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Sackwand während der Erweiterung der Öffnung zum Schlitz mit Zugspannung beaufschlagt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Sackwand zum Erweitern und Verlängern des Schlitzes mit Zugspannung beaufschlagt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Sackwand zum Durchtrennen des Sacks (2) in zwei Hälften mit Zugspannung beaufschlagt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Schlitz in einem nach unten weisenden Teil der Sackwand angebracht wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zwei durch den späteren Schlitz getrennte Teil­ bereiche der Sackwand in entgegengesetzten oder divergierende Richtungen auseinandergezogen werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß minde­ stens zwei relativ zueinander bewegliche Stacheln (24) durch die beiden Teilbereiche der Sackwand hindurchgestoßen werden.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Ab­ stand zwischen den Stacheln (24) unter Mitnahme mindestens ei­ nes Teilbereichs der Sackwand vergrößert wird.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Stacheln (24) um eine Drehachse (26) ro­ tiert.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Stacheln (24) um zwei Drehachsen (26) rotie­ ren, die einen Winkel miteinander einschließen, wobei die Drehrichtung um jede Drehachse (26) so gewählt ist, daß sich die Stacheln (24) nach dem Durchstoßen der Sackwand auseinan­ derbewegen.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Sack (2) im Augenblick des Durchstoßens der Sackwand im wesentlichen in Längsrichtung des Stachels (24) auf dessen Spitze zu bewegt wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die beiden Teilbereiche der Sackwand auf gegen­ überliegenden Seiten des Schlitzes jeweils von mehreren, über eine rotierende Stachelwalze (20) überstehenden Stacheln (24) durchstoßen werden.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehrichtung der Stachelwalzen (20) um die horizontale Drehachse (26) so gewählt wird, daß die Säcke (2) auf einen nach oben weisenden Teil der Stachelwalze (20) gezogen werden.
16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Sack (2) beim Auseinanderbewegen der Stacheln (24) ge­ gen die Stachelwalze (20) angedrückt wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Sackwand von den Stacheln (24) gegen den scharfen Gegenstand gezogen wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Schlitz durch eine Schneidkante (18) des scharfen Gegenstands verlängert wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Sack (2) in zwei Hälften gerissen wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Sack (2) vor dem Beaufschlagen der Sackwand mit Zugspannung in einer gewünschten Richtung ausgerichtet wird.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Sack (2) so ausgerichtet wird, daß der Schlitz in einer Längs­ richtung des Sacks (2) verläuft.
22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Sack (2) in ein Förderband (6) mit im wesentlichen V-förmigem Querschnitt abgeworfen wird.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 22, dadurch gekenn­ zeichnet, daß nach dem Entleeren des Sacks (2) an den Stacheln (24) anhaftende Sackreste entfernt werden.
24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Sackreste abgestreift werden.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Sackinhalt beim Aufschlitzen der Sackwand entleert wird.
26. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Sackwand an einem Ende des Sacks (2) in ei­ nem nach unten weisenden Teil der Sackwand durchstoßen wird.
27. Vorrichtung zum Öffnen von gefüllten Säcken, insbesondere zum Öffnen von Foliensäcken mit Verpackungsabfällen, gekennzeich­ net durch einen scharfen Gegenstand zum Durchstoßen einer Sackwand und eine Einrichtung zum Erweitern der beim Durch­ stoßen der Sackwand geschaffenen Öffnung zu einem Schlitz wo­ bei die Einrichtung zum Erweitern der Öffnung Mittel (20, 24) umfaßt, um die Sackwand im wesentlichen quer zur Längsrichtung des späteren Schlitzes mit Zugspannung zu beaufschlagen.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der scharfe Gegenstand als Schneidmesser (14) ausgebildet ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidmesser (14) eine entgegen einer Transportrichtung der Säcke (2) ausgerichtete Spitze aufweist.
30. Vorrichtung nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidmesser eine schräg nach unten weisende Schneid­ kante (18) aufweist.
31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkante (18) an die Spitze angrenzt.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 31, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Mittel zum Beaufschlagen der Sackwand mit Zugspannung mindestens zwei relativ zueinander bewegliche Stacheln (24) umfassen.
33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die beweglichen Stacheln (24) auf zwei Stachelwalzen (20) angeord­ net sind.
34. Vorrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß die horizontalen Drehachsen (26) der Stachelwalzen (20) einen Win­ kel miteinander einschließen.
35. Vorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen 60 und 150 Grad, vorzugsweise zwischen 90 und 130 Grad liegt.
36. Vorrichtung nach Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, daß eine Transportrichtung der Säcke (2) vor Erreichen der Stachelwalzen (20) in einer Ebene mit der Winkelhalbierenden zwischen den Drehachsen (26) liegt.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 33 bis 36, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der scharfe Gegenstand zwischen den beiden Stachelwalzen (20) angeordnet ist.
38. Vorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß eine Spitze des scharfen Gegenstands nach außen über die Umfangs­ flächen (22) der Stachelwalzen (20) übersteht.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 33 bis 38, gekennzeichnet durch eine Andruckvorrichtung zum Andrücken der Säcke (2) ge­ gen eine Umfangsfläche (22) der Stachelwalzen (20).
40. Vorrichtung nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß sich ein Spalt (42) zwischen der ortsfesten Andruckvorrichtung und der Umfangsfläche der Stachelwalze verjüngt.
41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 40, gekennzeichnet durch ein Förderband (6) mit im wesentlichen V-förmigem Quer­ schnitt zum Ausrichten der Säcke (6) vor dem Öffnen.
42. Vorrichtung nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß das Förderband (6) die Stachelwalzen (20) überlappt.
43. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidmesser (14) auf einer quer zur Förderrichtung des Sac­ kes (2) sich erstreckenden Welle drehbar gelagert ist.
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