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DE4125965C2 - Streuvorrichtung für Salz und ähnliches Streugut, für die Montage an einem Fahrzeug - Google Patents

Streuvorrichtung für Salz und ähnliches Streugut, für die Montage an einem Fahrzeug

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DE4125965C2
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Germany
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spreading
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GILETTA MICHELE SpA
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    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01HSTREET CLEANING; CLEANING OF PERMANENT WAYS; CLEANING BEACHES; DISPERSING OR PREVENTING FOG IN GENERAL CLEANING STREET OR RAILWAY FURNITURE OR TUNNEL WALLS
    • E01H10/00Improving gripping of ice-bound or other slippery traffic surfaces, e.g. using gritting or thawing materials ; Roadside storage of gritting or solid thawing materials; Permanently installed devices for applying gritting or thawing materials; Mobile apparatus specially adapted for treating wintry roads by applying liquid, semi-liquid or granular materials
    • E01H10/007Mobile apparatus specially adapted for preparing or applying liquid or semi-liquid thawing material or spreading granular material on wintry roads

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  • Compounds Of Alkaline-Earth Elements, Aluminum Or Rare-Earth Metals (AREA)
  • Solid-Sorbent Or Filter-Aiding Compositions (AREA)
  • Loading Or Unloading Of Vehicles (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Streuvorrichtung mit einer Streueinheit und mit einem eine Kammer zur Aufnahme von mindestens einem körnigen oder pulverförmigen Streugut aufweisenden Aufbau, an dessen Boden Fördermittel zum Transport des Streugutes von der Kammer zur Streueinheit vorgesehen sind, wobei der Aufbau einen mit einem Rahmen eines Fahrzeuges verbindbaren Rahmen aufweist, die Kammer von Stirnwänden und von hohlen Seitenwänden zur Aufnahme einer mit dem Streugut mischbaren Flüssigkeit, insbesondere einer Salzlösung, begrenzt wird und wobei die hohlen Seitenwände aus ersten, nebeneinander stehenden Baukastenelementen zusammengesetzt sind, die jeweils einen Tank bilden.
Eine derartige Streuvorrichtung ist aus der WO 90/08227 bekannt.
Bekanntlich bildet sich im Winter und insbesondere infolge von Schneefällen oft eine gefährliche Eisschicht auf den Straßen; um dieses Phänomen zu vermeiden oder Abhilfe zu schaffen, werden üblicherweise Stoffe wie beispielsweise lösliche Salze, z. B. Natrium- oder Magnesiumchlorid, durch welche wäßrige Lösungen mit niedrigen Gefriertemperaturen entstehen, oder Sand oder Splitt auf die Straßen gestreut.
Bekannt sind Streuvorrichtungen der Art, die einen Aufbau umfassen, der mit einem Fahrzeug verbunden werden kann und der das Streumaterial, Förderschnecken, Förderbänder oder Kettenförderer enthält, die auf dem Boden des Aufbaus angeordnet sind und das Streugut zu einer hinteren Streueinheit fördern können, in welcher Verteiler, durch die die Förderung des Streuguts gleichmäßig erfolgt, und eine oder mehrere Scheiben zum Ausbringen des Streugutes vorhanden sind.
Bei sehr trockenem Wetter genügt es allerdings nicht, Salz auf die Eisschicht zu streuen, um es zum Schmelzen zu bringen, da in diesem Fall die Diffusionsphänomene, die zur Bildung einer Salzlösung in flüssigem Zustand und somit zu einem fortschreitenden Schmelzen des Eises führen, extrem langsam ablaufen. Aus diesem Grund sind die Streuvorrichtungen im allgemeinen mit Teilen zur Befeuchtung des Salzes mit einer Salzlösung vor dessen Beförderung zu den Streuscheiben versehen.
Bei den bekannten Vorrichtungen ist die Salzlösung in einem Behälter mit großem Fassungsvermögen enthalten, der von den Seitenteilen des Aufbaus gebildet wird, die zu diesem Zweck als Hohlräume, und zwar vorzugsweise aus glasfaserverstärktem Kunststoff gefertigt sind.
In einigen Fällen wird dieser Behälter einteilig konstruiert, und zwar als eine Form mit großen Abmessungen; in anderen Fällen wird der Behälter aus mehreren Teilen oder Platten gefertigt, die miteinander verschweißt sind; der fertige Behälter weist dann wiederum eine einteilige Bauweise auf.
Die herkömmlichen Vorrichtungen der beschriebenen Art weisen einige Nachteile auf.
Die Herstellung einer einteiligen Form für die Seitenwände des Aufbaus, d. h. des Behälters für die Salzlösung, ist sehr kostspielig aufgrund der beträchtlichen Fertigungskosten für Formen mit großen Abmessungen. Da in der Praxis außerdem Aufbauten mit verschiedenen Abmessungen gefordert werden, müssen sowohl die Formen als auch verschiedene Behälterversionen auf Lager gehalten werden, was zu erheblichen Lagerkosten führt.
Außerdem muß der Behälter im Falle einer Beschädigung insgesamt ersetzt werden.
Die Fertigung des Behälters aus mehreren miteinander verschweißten Teilen ist sicherlich wirtschaftlicher, da die Fertigungskosten und die Lagerkosten der Formen geringer sind, aber sie führt zu einem Produkt minderer Qualität und zwar sowohl unter ästhetischen als auch unter baulichen Gesichtspunkten. Tatsächlich werden die Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen üblicherweise durch Metall- oder Holzeinsätze realisiert, die in den synthetischen Werkstoff, aus dem diese Teile bestehen, "versenkt" sind; diese Einsätze werden bei Rissen im Werkstoff von der Salzlösung angegriffen und schnell funktionsuntüchtig, was katastrophale Auswirkungen auf das Innere des Behälters nach sich zieht.
Bei der aus der eingangs genannten WO 90/08227 bekannten, in modularer Bauweise aufgebauten Streuvorrichtung sind die Seitenwände mit mehreren Tanks zur Aufnahme einer Flüssigkeit versehen. Die Stirnwände weisen keinerlei Tanks auf. Die einzelnen Tanks der Seitenwände sind nicht miteinander hydraulisch verbunden, sondern von jedem Tank führt eine eigenständige Leitung zur Streueinheit. Die vom Tank zur Streueinheit führende Leitung befindet sich im unteren Bereich der Streuvorrichtung, genau dort, wo die Fördermittel angeordnet sind. Deshalb ist eine Montage der Streuvorrichtung, insbesondere das Verlegen dieser Leitungen, nicht unproblematisch. Soll nun ein einzelner Tank ausgewechselt werden, weil dieser zum Beispiel aufgrund von Korosion defekt geworden ist, so ist es nur mit großen Aufwand möglich, dieses Modul mit der dazugehörigen Leitung auszubauen und ein neues Modul mit einer neuen Leitung einzubauen.
Aus der DE-OS 40 08 630 ist eine Streuvorrichtung mit einer das Streugut aufnehmenden Kammer bekannt, bei der die Stirnwände als laugeführende Tanks ausgebildet sind, die über eine Rohrleitung mit einem Absperrventil miteinander verbunden sind. Dabei sind die Rohrleitungen und die Absperrventile in wenigstens einer Seitenwand der Kammer angeordnet. Die Kammer ist in modularer Bauweise gefertigt. Die Anordnung der Laugenflüssigkeit in der Front- bzw. Heckwand der Kammer soll bewirken, daß das die Streuvorrichtung transportierende Fahrzeug über eine geschickte Gewichtsverteilung in den Tanks einer der jeweiligen Anwendung anpaßte Trimmung verleiht. Durch das Absperrventil ist es möglich, die einzelnen Tanks unabhängig voneinander zu entleeren und so zu erreichen, daß bei einer Entleerung des Fronttankes eine Entlastung der Vorderachse des Fahrzeuges bewirkt wird, was bei Verwendung eines Schneepfluges am Fahrzeug vorteilhaft ist.
Aus der Firmenschrift "Pietsch-STA 4-6 OMW/R Serie 2000" der Firma "Max Pietsch KG GmbH & Co." ist eine Streuvorrichtung bekannt, bei der an die Seitenwände der das Streugut aufnehmenden Kammer nachträglich zwei Soletanks angebracht wurden. Diese Firmenschrift gibt keinen Hinweis darauf, daß die Soletanks miteinander verbunden sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Streuvorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß unter Beibehaltung der modularen Bauweise eine größere Tankkapazität bereitgestellt wird und daß die Streuvorrichtung ohne großen Aufwand der Größe des Fahrzeuges anpaßbar ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Stirnwände aus einem hohlen, zweiten Baukastenelement bestehen, die jeweils einen Tank bilden, und daß die ersten und zweiten Baukastenelemente mindestens eine Öffnung zum Einfüllen der Flüssigkeit sowie Teile zur hydraulischen Verbindung mit den nebenliegenden Baukastenelementen dergestalt umfassen, daß die Baukastenelemente in ihrer Gesamtheit einen Behälter zur Aufnahme der Flüssigkeit bilden.
Zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung wird im folgenden eine bevorzugte Ausführungsform als Beispiel und in nicht einschränkender Weise beschrieben und in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Streuvorrichtung, von der Seite und von oben, teilweise im Schnitt dargestellt,
Fig. 2 und 3 die vergrößert dargestellte Seiten- bzw. Frontansicht eines ersten Baukastenelements, aus dem der Aufbau der Vorrichtung aus Fig. 1 besteht,
Fig. 4 eine Seitenansicht eines zweiten Baukastenelements, aus dem der Aufbau der Vorrichtung aus Fig. 1 besteht und teilweise die Verbindungsteile dieser Baukastenelemente, und
Fig. 5 eine vergrößert dargestellte Frontansicht des in Fig. 4 dargestellten Baukastenelements.
In den Figuren ist eine Streuvorrichtung für ein nicht dargestelltes Fahrzeug insgesamt mit 1 bezeichnet.
Die Vorrichtung 1 umfaßt einen Aufbau 2 mit einem Metallrahmen 3, der auf der Fläche des Fahrzeugs befestigt werden kann. Der Aufbau 2 umfaßt zwei Seitenwände 4 und zwei Stirnwände 5, 6 vorn bzw. hinten, in Fahrtrichtung des Fahrzeugs angeordnet, die in ihrem Innern eine Kammer 7 bilden, die körniges oder pulverförmiges Streugut wie lösliches Salz (Natrium- oder Magnesiumchlorid), Sand oder Splitt aufnehmen kann. Da die Verwendung eines Salzes am weitesten verbreitet ist, wird der Einfachheit halber auf dieses Streugut Bezug genommen, das im folgenden als "Salz" bezeichnet wird.
Am Boden des Aufbaus 2 ist ein längs angeordneter Kettenförderer 10 untergebracht, mit dem das Salz aus der Kammer 7 zur Streueinheit 11 der Vorrichtung 1 transportiert wird, die am hinteren Ende des Aufbaus 2, außen an der Rückwand 6 befestigt ist. Die Fördermittel 10 und die Streueinheit 11 sind nicht im einzelnen beschrieben, da sie nicht Bestandteil der vorliegenden Erfindung sind; sie können also von beliebiger herkömmlicher Art sein, beispielsweise des Typs, wie er in den italienischen Patentanmeldungen Nr. 67305-A/90 und 67306-A/90 mit dem Titel "Streuvorrichtung für körniges oder pulverförmiges Streugut für die Montage an einem Fahrzeug" beschrieben ist, die am 24. April 1990 vom gleichen Anmelder eingereicht worden sind und auf deren Inhalt hier für die erforderlichen Teile Bezug genommen wird.
Die Streueinheit 11 umfaßt im wesentlichen (nicht dargestellte) Teile für die Zufuhr des Salzes von den Fördermitteln 10 zu einer oder mehreren sich drehenden Streuscheiben 14, die unterhalb der Streueinheit 11 hängen; die Streueinheit 11 umfaßt außerdem Teile zum Antrieb der Fördermittel, die oben genannten Teile für die Zufuhr des Salzes zu den Streuscheiben, die Streuscheiben selbst, sowie Teile für die Abgabe einer Salzlösung, mit welcher das Salz imprägniert werden kann, bevor es ausgebracht wird, um den Schmelzbeginn des Eises auf dem Boden zu erleichtern.
Erfindungsgemäß bestehen die Seitenwände des Aufbaus 2 aus einer Vielzahl von hohlen Baukastenelementen 15, 16, die jeweils unabhängig voneinander einen Tank bilden, der die genannte Salzlösung enthalten kann; diese Elemente sind vorzugsweise aus glasfaserverstärktem Kunststoff gefertigt.
Im einzelnen bestehen die Seitenteile 4 aus einer Vielzahl von gleichen und nebeneinander liegenden Tankelementen 15. Jedes Element 15 (Fig. 2, 3) weist eine nach oben schmäler werdende Form auf und wird begrenzt durch einen Boden 18, der mit dem Rahmen des Fahrzeugs verbunden werden kann, zwei flache und senkrecht stehende Stirnwände 19, eine im wesentlichen flache Außenwand 20 und eine Wand 21, die gegenüber dem Aufbau 2 innen liegt und einen oberen abfallenden Abschnitt 22 aufweist, der mit der Außenwand 20 am oberen abgerundeten Ende 23 des Elements 15 selbst zusammenläuft. Der obere Abschnitt 22 der Innenwand 21 jedes Elements 15 definiert insgesamt auf der Höhe der eigenen vertikalen Mittellinie eine rohrförmige Verdickung 24 mit im wesentlichen konischer, sich nach unten verjüngender Form. Diese Verdickung endet oben in einer flachen Ebene 25, die mit einer (in den Figuren nicht sichtbaren) kreisförmigen Öffnung zum Einfüllen der Salzlösung versehen ist. In dieser Öffnung sitzt ein Ring 26 mit Innengewinde, in den ein Verschlußstopfen 27 geschraubt ist.
Die Stirnwände 19 bilden in der Nähe des Bodens 18 eine Aussparung 28, in welche ein hydraulischer Anschluß 29 (Fig. 2) für die im folgenden beschriebene Verbindung mit einem daneben liegenden Element montiert ist.
Die Stirnwände 5, 6 des Aufbaus 2 bestehen aus jeweils gleichen Tankelementen 16. Jedes dieser Elemente 16 ist in der Ebene im wesentlichen wie ein U ausgebildet und umfaßt ein Mittelstück 33 und zwei Seitenteile 34, die von den Enden des Mittelstücks 33 quer zu diesem verlaufen.
Diese Seitenteile 34 werden durch jeweilige Stirnwände 35 begrenzt, die mit den entsprechenden Stirnwänden 19 der Elemente 15, die sich neben dem Element 16 befinden, zusammenpassen, und die gleiche Form wie die Wände 19 aufweisen: Im einzelnen sind auch die Wände 35 mit entsprechenden Aussparungen 28 in der Mitte unten und mit entsprechenden hydraulischen Anschlüssen 29 versehen.
Das Mittelstück 33 ist durch eine im wesentlichen senkrechte Außenwand 36, eine abfallende Innenwand 37, die in einem oberen abgerundeten Ende 38 des Mittelstücks 33 selbst zusammenlaufen, und durch einen Boden 39 begrenzt, der gegenüber den Böden der seitlichen Abschnitte 34 und den Böden 18 der Elemente 15 angehoben ist, so daß mit dem Rahmen 3 ein Hohlraum für den Durchgang der Fördermittel 10 gebildet wird.
Von den Innenkanten zwischen dem Mittelstück 33 und den entsprechenden seitlichen Abschnitten 34 des Elements 16 gehen jeweils rohrförmige Verdickungen 24 aus mit ähnlicher Form wie die der schon beschriebenen der Elemente 15, die ebenfalls mit einer oberen Öffnung zum Einfüllen der Salzlösung und mit einem Verschlußstopfen 17 versehen sind.
Der Rahmen 3 umfaßt an seinem vorderen und hinteren Ende jeweils im wesentlichen flache, senkrechte und quer zum Fahrzeug liegende Gestelle 40, 41; die Elemente 15, 16 in der entsprechenden beschriebenen Anordnung liegen insgesamt auf dem Rahmen 3 zwischen diesen Gestellen 40, 41, die den Elementen 16 gegenüberliegen, die jeweils die Stirnwände 5, 6 bilden. Der Abstand zwischen den Gestellen 40, 41 ist so, daß eine leichte Montage der Elemente 15, 16 möglich ist, und ist deshalb (z. B. einige Millimeter) größer als die Längsabmessung des montierten Aufbaus.
Das Längsspiel wird unten über eine Vielzahl von Druckschrauben 43 aufgehoben, die in die Grundplatte des Gestells 40 eingeschraubt werden und mit denen auf die äußere Stirnwand der seitlichen Abschnitte 34 des Elements 16, vorzugsweise unter Einfügung einer nicht dargestellten Unterlegscheibe, Druck ausgeübt werden kann; die Elemente 15, 16 werden somit untereinander und gegen das Gestell 41 festgezogen. Dieses Längsspiel wird außerdem im oberen Bereich des Aufbaus 2 über zwei Stangen 45, die längs über den jeweiligen Seitenteilen des Aufbaus angeordnet sind, aufgehoben. Im einzelnen sind diese Stangen 45 am oberen Teil des hinteren Gestells 41 mit den entsprechenden nach unten gebogenen Enden 46 befestigt; die gegenüberliegenden Enden der Stangen 45 besitzen ein Gewinde und sitzen in entsprechenden durchgehenden Bohrungen von zwei Platten 47, die fest mit dem vorderen Gestell 40 verbunden und mit Muttern 48 gesichert sind. Die Elemente 15, 16 werden somit zwischen den Gestellen 40, 41 durch eine leichte elastische Verformung dieser Gestelle aufgrund der von den Stangen 45 ausgeübten Spannung festgehalten.
Um ein seitliches Ausbrechen der Elemente 15 zu vermeiden, sind weitere Elemente 49 zur Verbindung derselben untereinander vorgesehen. Im einzelnen umfassen diese Elemente 49 insgesamt eine ringförmige Hülse 50, die verschiebbar auf eine entsprechende Stange 45 geschoben ist, und einen Bügel 51 mit einem unteren, C-förmig ausgebildeten Ende 52, das das obere Ende 23 von zwei nebeneinander liegenden Elementen 15 oder eines Elements 15 und des seitlichen Teils 34 des anschließenden Elements 16 aufnimmt.
Unten am Aufbau 2 wird eine analoge Funktion ausgeübt durch eine Vielzahl von Platten 54, die am Rahmen 3 auf der Höhe jedes Kontaktbereichs zwischen zwei Elementen 15 oder zwischen einem Element 15 und dem anschließenden Element 16 befestigt sind, so daß die Außenwände der beiden sich berührenden Elemente verbunden sind.
Alle Elemente 15 und 16 sind hydraulisch miteinander über Rohre 55 (Fig. 2) verbunden, die an die jeweiligen Hydraulikanschlüsse 29 angeschlossen werden. Das Element 16, das die hintere Stirnwand 6 des Aufbaus 3 darstellt, ist über ein Rohr 56 (Fig. 1) mit nicht dargestellten Teilen für die Abgabe der Salzlösung verbunden.
Um eine einwandfreie Dichtheit des Aufbaus 2 sicherzustellen, werden die Verbindungen zwischen den Elementen 15 und 16 in geeigneter Weise mit Silikon oder einer gleichwertigen Dicht- oder Verbindungssubstanz, die für diesen Zweck geeignet ist, versiegelt.
Die Funktionsweise der Vorrichtung 1 ist herkömmlich und wird aus diesem Grunde nicht beschrieben.
Aus einer Untersuchung der Eigenschaften der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 gehen die Vorteile hervor, die mit dieser Vorrichtung erreicht werden können. In erster Linie ist der Aufbau 2 aus Baukastenelementen 15, 16 realisiert. Durch eine Änderung der Anzahl der Elemente 15 können Aufbauten mit unterschiedlichen Abmessungen zusammengesetzt werden: Man braucht also keine unterschiedlichen Formen für verschiedene Versionen und es müssen keine unterschiedlichen Aufbautypen und Formen auf Lager gehalten werden. Dadurch ergibt sich eine erhebliche Reduzierung der Fertigungs- und Lagerkosten.
Außerdem stellt jedes der Elemente 15, 16 einen unabhängigen Tank dar und kann somit im Falle einer Beschädigung ausgewechselt werden, ohne daß der gesamte Aufbau ausgewechselt werden muß.
Die Verbindung zwischen den Elementen 15, 16 und zwischen diesen und dem Rahmen 3 erfolgt einfach durch Druck; es gibt also keine Einsätze oder andere Verbindungselemente, die die strukturelle Zuverlässigkeit der Elemente beeinträchtigen könnten.
Selbstverständlich können an der Vorrichtung 1 Änderungen und Varianten vorgenommen werden, ohne den Schutzumfang der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Insbesondere können die Anzahl und die Form der Baukastenelemente 15, 16 sowie die Art und Weise der jeweiligen Befestigung und der Befestigung am Rahmen der Elemente selbst verändert werden. Beispielsweise kann die Verbindung zwischen den einzelnen Elementen anstatt mit Silikon mit glasfaserverstärktem Kunststoff herbeigeführt werden.
Außerdem können Fördermittel 10 und Streueinheiten 11 jeder Art eingebaut werden.

Claims (10)

1. Streuvorrichtung (1) mit einer Streueinheit (11) und mit einem eine Kammer (7) zur Aufnahme von mindestens einem körnigen oder pulverförmigen Streugut aufweisen­ den Aufbau (2), an dessen Boden Fördermittel (10) zum Transport des Streugutes von der Kammer (7) zur Streu­ einheit (11) vorgesehen sind, wobei der Aufbau (2) ei­ nen mit einem Rahmen eines Fahrzeuges verbindbaren Rah­ men (3) aufweist, die Kammer (7) von Stirnwänden (5, 6) und von hohlen Seitenwänden (4) zur Aufnahme einer mit dem Streugut mischbaren Flüssigkeit, insbesondere einer Salzlösung, begrenzt wird und wobei die hohlen Seiten­ wände (4) aus ersten, nebeneinander stehenden Bauka­ stenelementen (15) zusammengesetzt sind, die jeweils einen Tank bilden, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnwände (5, 6) aus einem hohlen, zweiten Baukastenelement (16) bestehen, die jeweils einen Tank bilden, und daß die ersten und zweiten Baukastenelemen­ te (15, 16) mindestens eine Öffnung zum Einfüllen der Flüssigkeit sowie Teile (29, 55) zur hydraulischen Ver­ bindung mit den nebenliegenden Baukastenelementen der­ gestalt umfassen, daß die Baukastenelemente (15, 16) in ihrer Gesamtheit einen Behälter zur Aufnahme der Flüs­ sigkeit bilden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Baukastenelemente (15) zwei flache Stirnwände (19) aufweisen, die mit entsprechenden Stirnwänden (19) der nebenstehenden Baukastenelemente (15 oder 16) verbunden werden können.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Baukastenelemente (16) ein Mittelstück (33) und zwei Seitenteile (34) umfassen, wobei die Sei­ tenteile (34) insgesamt und quer von gegenüberliegenden Enden des Mittelstücks (33) ausgehen und durch Stirn­ wände (35) in gleicher Form wie die Stirnwände (19) der genannten ersten Baukastenelemente (15) begrenzt sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelstück (33) der genannten zweiten Bauka­ stenelemente (16) gegenüber dem Rahmen (3) erhöht ist, so daß mit diesem ein Hohlraum für die genannten För­ dermittel (10) gebildet wird.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Baukastenelemente (15, 16) eine Innenwand (22, 37) aufweisen, die zum Inneren des Aufbaus (2) hin abfällt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Baukastenelemente (15, 16) als Tank mindestens eine rohrförmige Verdickung (24) aufweisen, die insge­ samt von der Innenwand (22, 37) ausgeht, wobei die Öff­ nung zum Einfüllen in einen oberen Teil (25) dieser rohrförmigen Verdickung (24) eingearbeitet und mit ei­ nem Verschlußdeckel (27) versehen ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (3) des Aufbaus (2) an seinem vorderen und hinteren Ende zwei senkrech­ te, quer zum Fahrzeug verlaufende Gestelle (40, 41) um­ faßt, wobei die Baukastenelemente (15, 16) gegeneinan­ der anliegend zwischen den Gestellen (40, 41) angeord­ net und durch Druck mit Teilen (43, 45) zum Arretieren miteinander verbunden sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile zum Arretieren eine Vielzahl von Druck­ schrauben (43) umfassen, die in eines der Gestelle (40) geschraubt sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Teile zum Arretieren mindestens eine Stange (45) umfassen, die an den Gestellen (40, 41) be­ festigt ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in den Kontaktbereichen zwischen den Baukastenelementen (15, 16) eine Dichtmas­ se angebracht ist.
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