DE2053662A1 - Streuvorrichtung - Google Patents
StreuvorrichtungInfo
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- E01C19/12—Machines, tools or auxiliary devices for preparing or distributing paving materials, for working the placed materials, or for forming, consolidating, or finishing the paving for distributing granular or liquid materials
- E01C19/20—Apparatus for distributing, e.g. spreading, granular or pulverulent materials, e.g. sand, gravel, salt, dry binders
- E01C19/201—Apparatus for distributing, e.g. spreading, granular or pulverulent materials, e.g. sand, gravel, salt, dry binders with driven loosening, discharging or spreading parts, e.g. power-driven, drive derived from road-wheels
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Description
"Streuvorrichtung"
Die Erfindung "betrifft eine Streuvorrichtung, die ein
mit Laufrädern versehenes Fahrgestell aufweist, an dem ein a
Streugutverteiler und ein Behälter angebracht sind, der an
einem Ende eine Abfuhr zur Versorgung des Streugutverteilers aufweist.
einem Ende eine Abfuhr zur Versorgung des Streugutverteilers aufweist.
Die Erfindung bezweckt, eine Streuvorrichtung vorgenannter Art so aussugestalten, dass unter verschiedenen
Umständen das Streugut ohne Schwierigkeiten und auch wirkungsvoll ausgestreut werden kann.
Umständen das Streugut ohne Schwierigkeiten und auch wirkungsvoll ausgestreut werden kann.
Nach der Erfindung wird dies dadurch erreicht, dass die Abfuhr, in der Fahrtrichtung der Vorrichtung gesehen, in der
Nähe der Vorderseite des Behälters und der Streugutverteiler nahe der Abfuhr auf der Vorderseite der Vorrichtung liegt.
Das Material kann dabei nach vorne derart ausgestreut werden,
Das Material kann dabei nach vorne derart ausgestreut werden,
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dass die Vorrichtung liter den bestreuten Gelände streifen
fahren kann. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die erfindungsgemässe
Vorrichtung zum Bestreuen eisiger oder glatter Strassen eingesetzt wird.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung liegt der Streugutverteiler unter einem
Auffangtrichter, der oben offen und unter der Abfuhr des Behälters angebracht ist.
Eine einfache Konstruktion der erfindungsgemässen Streuvorrichtung
ergibt sich dadurch, dass der Streugutverteiler um eine etwa vertikale Achse drehbar und mit einer Welle verbunden
ist, die in einem Getriebegehäuse gelagert ist und über das Getriebe mit einer am Fahrgestell vorgesehenen Zapfwelle
gekuppelt ist.
Bei der Ausgestaltung der erfindungsgemässen Konstruktion ist ^s vorteilhaft, die Zapfwelle durch Getriebeelemente mit
einem im Fahrgestell vorgesehenen Antriebsmotor zu kuppeln.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Streuvorrichtung mit einem mit Laufrädern versehenen Fahrgestell, an dem ein
Behälter und ein Streugutverteiler sowie nahe einem Ende des Behälters eine Abfuhr zur Versorgung des Streugutverteilers
angebracht sind. Erfindungsgemäss kann hierbei das Fahrgestell
einen Antriebemotor zur Fortbewegung der Vorrichtung aufweisen, die mit einem Fahrersitz versehen ist, der etwa neben dem
Streugutverteiler liegt, so dass im Betrieb die Abfuhr des Streugutes aus dem Behälter zum Streugutverteiler von dem
Fahrersitz aus überblickt werden kann. Die Vorrichtung lässt sich in einfacher Weise für mehrere Zwecke verwenden, wenn
der Behälter abnehmbar an am Fahrgestell angebrachten Tragelementen befestigt ist. Es ist dabei vorteilhaft, den Behälter
mit Stützbeinen zu versehen, die in bezug auf den Behälter in Höhenrichtung bewegbar sind. Der Behälter kann dann unabhängig
von dem Fahrgestell auf den Beinen abgestützt sein, so dass das Fahrgestell unter den Behälter hineingefahren wie auch
umgekehrt unter diesem herausgefahren werden kann·
Die Erfindung wird an Hand einer in den Zeichnungen dargestellten, vorteilhaften Aueführungeform näher erläutert.
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Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Streuvorrichtung nach der Erfindung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Streuvorrichtung nach
Fig. 1,
Fig. 3 eine Ansicht des Behälters der Streuvorrichtung
nach den Fig. 1 und 2 in Richtung des Pfeiles III in Fig. 2.
Die Streuvorrichtung umfasst ein Fahrzeug 1, auf dem ein Behälter 25 angebracht ist. Der Fahrzeugteil 1 weist ein
Fahrgestell 26 mit zwei an einer Hinterachse 14 angebrachten Laufrädern 2 und 3 auf, die nahe einem Ende des Fahrgestelles
angeordnet sind. An dem, "bezogen auf die Fahrtrichtung 28,
anderen Ende hat das Gestell zwei Lauf räder 4· und 5» cLie an
einer Vorderachse 15 befestigt sind. Das Fahrzeug 1 weist einen im Fahrgestell 26 untergebrachten Antriebsmotor 27 auf,
der durch nicht dargestellte tlbersetzungen wenigstens mit den Laufrädern 2 und 3 land gewünschtenfalls auch mit den Laufrädern
4 und 5 verbunden ist. Das Fahrgestell 26 enthält zwei Stützorgane
in Form von Tragzylindera 6 und 7» die in einer Seitenansicht
(Fig. 1) nahe der Achse 14 der Bäder 2 und 3 liegen. Die Tragzylinder 6 und 7 liegen in einem Abstand 8 vor der
Achse 14, der etwa dem halben Radius 9 cLer Bäder 2 und 3 entspricht.
Nahe der Vorderseite der Streuvorrichtung sind zwei Stützorgane in Form von Tragzylindern 10 und 11 angebracht,
die in bezug auf die normale Fahrtrichtung 28 der Streuvorrichtung hinter der Achse 15 liegen. Der Abstand 12 der Tragzylinder
10 und 11 von der Achse 15 entspricht etwa dem halben Eadius 13 der Räder 4 und 5» deren Durchmesser gleich dem der
Räder 2 und 3 ist. Die Tragzylinder 6, 7, 10 und 11 sind vertikal im Fahrgestell 26 tntergebracht und haben je eine herausschiebbare
Tragstange 16.
An den herausschiebbaren Tragstangen 16 der Tragzylinder 6, 7, 10 und 11 sind über Stifte 30 Stützen 29 zu befestigen.
Die Stützen 29 sind auf ihrer Unterseite mit einer konischen
Aufnahme versehen, in die die konischen Oberenden der jeweiligen Tragstange 16 passend eingreifen. Die Stützen 29 sind unten an
seitlichen. Stützstreben 31 und 32, die nahe dem rückwärtigen
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Ende des Behälters 25 befestigt sind, sowie an seitlichen
Stützstreben 33 und 34» die nahe dem Vorderende des Behälters
befestigt sind, angebracht. Zwischen den in bezug auf die Fahrtrichtung 28 links am Behälter 25 vorgesehenen Stützstreben
32 und 34 ist ebenfalls linksseitig am Behälter 25 noch eine
Stützstrebe 35 angebracht. Die Stützen 29 sind an den Stützstreben
31, 32, 33 und 34 derart angebracht, dass sie an die
als Stützorgane dienenden Tragzylinder 6, 7» 10 und 11 bzw.
deren Tragstangen 16 anzuschliessen sind.
Die Unterseite der Stützstrebe 35 weist eine schachteiförmige Führung 36 quadratischen Querschnittes auf, die einen
quadratischen Führungsarm 37 änes Stützbeins 38 aufnimmt. Auf der Unterseite des Stützbeins 38 ist ein Fuss 39 vorgesehen,
der über eine Gewindespindel 40 im Bein 38 befestigt ist. Der Führungsarm 37 ist gegen Verschiebung in der Führung 36 durch
einen Verriegelungsstift 41 gesichert, der durch eine öffnung in der Führung 36 und eine Bohrung im Arm 37 gesteckt ist.
Der Arm 37 hat weiterhin eine Bohrung 42 für den Stift 41, in die dieser einzuführen ist, wenn der Arm 37 in einer in
Fig. 1 dargestellten, gegenüber seiner Lage in Fig. 3 um 90°
verdrehten Lage in die Führung 36 eingeführt ist. In der in Fig. 1 dargestellten Lage liegt der Stützbein 38 horizontal
in der Höhe der Unterseite des Behälters 25. Wie für das Stützbein 38 beschrieben, so ist auch in der Stützstrebe 33
ein Stützbein 43 und der Stützstrebe 31 ein Stützbein 44 angeordnet;
Konstruktion und Befestigung für die Stützbeine 43, entspricht der des Stützbeines 38. Die Stützstreben 32 und 34,
die nicht mit Stützbeinen versehen sind, sind kleiner als die Stützstreben 31, 33 und 35 ausgebildet.
Das Fahrzeug 1 ist mit einem Schwenkarm 17 versehen, an
dem die Fahrerkabine 18 angebracht ist, in der ein Fahrersitz untergebracht ist. Der Schwenkarm 17 ist in bezug auf das
Fahrgestell 26 um eine vertikale Achse 19 drehbar. Der Schwenkarm ist zwischen einem vorstehenden Teil 20 des Gestelles 26
und einem Teil 21 desselben angeordnet.
Das Fahrzeug 1 ist nahe der Hinterachse 14 mit einer
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Zapfwelle 22 und vor der Vorderachse 15 nahe der Vorderseite
der Streuvorrichtung mit einer Zapfwelle 23 versehen. An diese
Zapfwellen 22 und 23 lassen sich Werkzeuge, Arbeitsvorrichtungen
oder dergl. anschliessen, die am Fahrzeug 1 zu befestigen sind und im Betrieb angetrieben werden sollen.
Der Behälter 25, der nach Fig. 3 ia Querschnitt von oben
nach unten schmäller wird, enthält unten ein Förderorgan in Form einer Schnecke 45, die in der Vorder- und in der Rückwand
des Behälters gelagert ist. Das hintere Ende der Forderschnecke 45 ist mit Antriebselementen 46 verbunden, die z.B. durch ein
Kettengetriebe gebildet sind, das in einem Kettengehäuse angeordnet ist, in dem eine Welle 47 gelagert ist. Durch eine Hilfswelle
48 kann die Welle 47 an die Zapfwelle 22 angeschlossen
werden, so dass die Förderschnecke 45 angetrieben wird. Auf der Vorderseite hat der Behälter eine Abfuhrschnauze 49» durch die
das im Behälter 25 vorhandene Streugut ausgetragen werden kann.
Auf der Vorderseite weist das Fahrzeug 1 zwei Tragarme
24 auf, die an der Achse 15 befestigt sind; die Befestigung ist nicht einzeln dargestellt. Die zwei Arme 24 erstrecken sich in
Fahrtrichtung 28 und sind quer zu dieser mit Abstand zueinander angeordnet, über die Arme 24 können Werkzeuge, Arbeitsvorrichtungen
oder dgl, an das Fahrzeug 1 angeschlossen werden; in Fig. 1 ist ein Streugerät 50 angebracht. Das Streugerät 50 hat ein
Traggestell 51» an dem mit Abstand zueinander Stützen 52 befestigt
sind, die an die Arme 24 anschüiessen und mit diesen gekuppelt sind über einen oberhalb der Stützen 52 an das Traggestell
51 anschliessenden und sich oberhalb der Arme 52 erstreckenden
Hilfsarm 53 ist das Traggestell 51 noch zusätzlich mit den Armen
24 verbunden. Der Arm 53 ist zu diesem Zweck mit Buchsen 54
versehen, die über die Arme 24 geschoben sind, so dass das Streugerät 50 in bezug auf die Arme 24 um eine durch die Anlenkpunkte
der Arme 24 an den Stützen 52 verlaufende Achse verschwenkbar
ist. Das Streugerät 50 weist einen trichterförmigen Streugutbehälter
55» der als Auffangtrichter dient und einen unter diesem angebrachte, um eine vertikale Achse drehbaren Streugutverteiler
56 auf. Der Streugutverteiler 56 ist an einer nicht dargestellten Welle befestigt, die in einem Getriebe-
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gehäuse 57 gelagert ist und über in dem Gehäuse liegende
Zahnräder angetrieben werden kann. Der Antrieb erfolgt über eine mit der Zapfwelle 23 verbundene Hilfswelle 58.
Die Förderschnecke 4-5 und der Streuer 50 sind derart angeordnet,
dass ihre Längsmittellinien sich in Draufsicht mit der Längsmittellinie 60 des Fahrzeugs 1 decken. In Draufsicht
ist der Behälter 25 im wesentlichen rechteckig und weist auf
der linken Vorderseite eine Einbuchtung 59 auf. In dieser Einbuchtung 59 liegt ein Teil der Fahrerkabine 18, wenn diese
sich in der in Fig. 2 dargestellte Lage befindet. In dieser Lage liegt die Kabine 18 neben dem Streuer 50. (Fig. 2).
Die in den Figuren dargestellte Streuvorrichtung ist zum Ausstreuen von Streugut durch das Streugerät 50 über
einen breiten Streifen geeignet. Es kann ein grosser Streugutvorrat mitgeführt werden, und zwar im Behälter 25 aus dem es
über den trichterförmigen Streugutbehälter 55 dem Streugutveri.
iiler 56 zugeführt werden kann. Mittels der erfindungsgemässen
Streuvorrichtung kann z.B. im Winter Sand und/oder Salz über die Strassen ausgestreut werden. Weiterhin kann die
Vorrichtung zum Ausstreuen von Kunstdünger auf einem Acker verwendet werden. Im Betrieb kann über nicht dargestellte
Antriebselemente von dem Motor 27 die Zapfwelle 23 angetrieben werden, über die der Streugutverteiler 56 in Drehung versetzt
wird. Diesem wird das Streugut aus dem trichterförmigen Streugutbehälter 55 über nicht dargestellte Dosiereinrichtungen
61 in der pro Zeiteinheit gewünschten Mengen zugeführt. Der Streugutverteiler 56 wirft das Streugut, bezogen auf die Fortbewegungsrichtung
28, im Betrieb nach vorne aus, so dass die Streuvorrichtung über den bestreuten Streifen fährt, was
insbesondere beim Bestreuen vereister oder glatter Strassen von Bedeutung sein kann. Von dem Fahrersitz in der Kabine her
kann der Antrieb dee Streugutverteilers 56 durch die Zapfwelle
23 ein- und abgeschaltet werden. Die Zufuhr von Material aus dem Behälter 25 zum trichterförmigen Auffangbehälter 55 ist
durch die Förderschnecke 45 regelbar, deren Antrieb ebenfalls
von dem Fahrersitz 18 aus steuerbar ist und über die Zapfwelle
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22 erfolgt. Da die Fahrerkabine 18 neben dem Auffangtrichter 55»
also dem trichterförmigen Behälter des Streugerätes und der Abfuhrschnauze 4-9 angeordnet ist, kann der Fahrer im Betrieb
diese Einrichtungen übersehen und dadurch auch entsprechend kontrollieren, so dass eine regelmässige Zufuhr von Streugut
sichergestellt werden kann.«
Die gleichmässige Ausstreuung kann noch dadurch gefördert werden, dass der Füllgrad des Auffangbehälters 55 im Betrieb
stets etwa konstant gehalten wird. Der Behälter 25 kann von dem Fahrgestell 26 entfernt werden, wozu zunächst die Verbindung
zwischen der Welle 47 und der Zapfwelle 22 gelöst wird,
indem die Hilfswelle 48 weggenomen wird. Ferner werden die Stützbeine 38, 4-3 und 44 in ihre vertikale Lage überführt, indem %
die Seitenarme dieser Beine, wie dies für den Arm 37 beschrieben worden ist, aus ihrer Führung z.B. der Führung 36 herausgenommen
und in einer über 90° gedrehten Lage wieder angebracht werden, die in Fig. 3 dargestellt ist. Nachdem die Stangen 16 aus den
Tragzylinder 6, 7» 10 und 11, z.B. hydraulisch etwas hochgedrückt werden sind und der Behälter 25 also etwas gehoben
worden ist, können die Füsse 39 in ihrer Höhe verstellt werden,
und zwar durch Verdrehen der Spindeln 40, so dass die Füsse
sich am Boden abstützen. Wenn die Beine 38, 4-3 und 44 gut auf dem Boden stehen, können die Stangen 16 der Tragzylinder 6, 7»
10, 11 entlastet werden, so dass die Stifte 30 gelöst und die
Stangen 16 weiter gesenkt werden können und schliesslich von Jj den Stützen 29 freikommen, worauf das Fahrzeug unter den Behälter
25 wegfahren kann. Der Behälter steht dann frei auf den Stützbeinen 38, 4-3 und 44. Auf diese Weise kann das selbstfahrende
Fahrzeug 1, von dessen Rädern mindestens die an einem Ende vorgesehenen angetrieben und/oder lenkbar sind, anderweitig,
z.B. zum Aufnehmen eines anderen Behälters eingesetzt werden. Zur Befestigung des jeweiligen Behälters oder Aufbaues auf dem
Fahrgestell wird umgekehrt vorgegangen wie bei dem vorstehend beschriebenen Abnehmen des Behälters 25. Der ausgewechselte
Behälter kann gegebenenfalls Streugut anderer Art enthalten. Die Austauschbarkeit zweier oder mehrere Behälter auf dem Fahr-
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gestell lässt sich auch dazu benutzen, um einen geleerten Behälter gegen einen gefüllten auszutauschen, worauf der
erstere wieder gefüllt; werden kann.
Auf der linken Seite der Streuvorrichtung ist nur ein einziges Stützbein d.h. das Bein 38 vorgesehen, so dass der
Behälter, wenn er von dem Fahrzeug abgenommen ist, auf drei Stützen steht. Da das Stützbein 35 bezogen auf die Längsrichtung
des Behälters 25 etwa mittig an diesem angeordnet ist, kann das Fahrzeug 1 mit dem seitlich herausragenden Arm 17 ohne
Schwierigkeiten so unter den Behälter einfahren werden, so dass die Stützen 29 über die Tragzylinder 6, 7» 10 und 11
gelangen.
Infolge der Konstruktion lässt sich die Vorrichtung auch gut zum Transportieren von Material verwenden, wobei gegebenenfalls
der Streuer 50 von dem Fahrgestell entfernt werden kann. Bei Verwendung von Behältern wie z.B. des Behälters 25, kann
das mitgeführte Material mittels der Förderschnecke 45 durch
die Abfuhrschnauze ausgebracht werden. Die Vorrichtung lässt sich z.B. zum Transportieren von Getreide verwenden, in welchem
Falle das Abladen des Getreides aus dem Behälter durch die Förderschnecke über die Abfuhrschnauze erfolgen kann. Die im
Querschnitt V-förmige Ausbildung des Behälters gewährleiste!; eine einwandfreie Entleerbarkeit des Behälters. Selbstverständlich
können der Behälter und die anderen Konstruktionen, die in den zu der Erfindung gehörenden Zeichnungen dargestellt
sind, auch auf andere Weise ausgebildet werden.
-Patentansprüche-
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Claims (28)
- PATENTANSFKUCHE: -\Q Streuvorrichtung mit einem mit Laufrädern versehen Fahrgestell, an dem ein Streugutverteiler und ein Behälter angebracht sind, der an einem Ende eine Abfuhr zur Versorgung des Streugutverteilers aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass in Fortbewegungsrichtung (28) der Streuvorrichtung gesehen die Abfuhr (4-9) nahe der Vorderseite des Behälters und der Streugutverteiler (56) nahe der Abfuhr auf der Vorderseite der Streuvorrichtung angeordnet sind.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Streugutverteiler unter einem Auffangtrichter (55) angeordnet ist, der oben offen ist und unter der Abfuhr des Behälters (25) angebracht ist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Streugutverteiler (56) um eine etwa vertikale Achse drehbar und mit einer Welle verbunden ist, die in einem Getriebegehäuse (57) gelagert ist und über das Getriebe mit einer am Fahrgestell vorgesehenen Zapfwelle verbunden ist.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, dass die Zapfwelle (23) durch Getriebeelemente mit einem im Fahrgestell vorgesehenen Antriebsmotor (27) gekuppelt ist.
- 5· Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung an ihrer Vorderseite mit Anschlusselementen (52 bzw. 52O versehen ist, über die der Streugutverteiler lösbar gehalten ist.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 5t dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusselemente zwei in Höhenrichtung in bezug auf das Fahrgestell bewegbare, in mehreren Lagen fixierbare Tragarme (24) umfassen.
- 7· Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Streugutverteiler in einem Traggestell (51) untergebracht ist.
- 8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Auffangtrichter (55) an dem109820/U56Traggestell (51) befestigt ist, über das der Streugutverteiler lösbar an den Anschlusselementen befestigt ist.
- 9· Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Streuvorrichtung am Behälter (25) angebrachte Antriebselemente (46) aufweist, die mit im Behälter (25) vorgesehenen Fördere lementen (4-5) verbunden sind, wobei die Antriebselemente (46) lösbar mit dem am Fahrgestell angebrachten Antriebsmotor verbunden sind.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9 t dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebselemente (46) mit einer am Fahrgestell vorgesehenen Zapfwelle (22) gekuppelt sind, die durch Getriebeelemente mit dem am Fahrgestell vorgesehenen Antriebsmotor verbunden ist.
- 11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrgestell mit einem Fahrer-Sj.. (18) versehen ist, der in bezug auf die LÜngsmittellinie (60) der Vorrichtung exzentrisch liegt und an demjenigen Ende der Vorrichtung angeordnet ist, an dem der Streugutverteiler am Fahrgestell befestigt ist.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrersitz (18) etwa neben dem Streugutverteiler (56) und der Abfuhr (49) aus dem Behälter (25) liegt.
- 15· Vorrichtung zum Ausstreuen von Material mit einem mit Laufrädern versehenen Fahrgestell, an dem ein Behälter und ein Streugutverteiler, sowie nahe einem Ende des Behälters eine Abfuhr zur Versorgung des Streugutverteilers angeordnet, sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrgestell einen Antriebsmotor (27) zur Fortbewegung der Vorrichtung und die Vorrichtung einen Fahrersitz (18) aufweist, der neben dem Streugutverteiler (56) angeordnet ist, derart, dass im Betrieb von dem Fahrersitz aus die Abfuhr aus dem Behälter (25) und der Streugutverteiler überwachbar sind.
- 14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13» dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrersitz an einem Arm (17) angebracht ist,109820/1456der in "bezug auf das Fahrgestell drehbar und in mehreren Lagen festsetzbar ist.
- 15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrersitz in einer Kabine (18) untergebracht ist.
- 16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter in Draufsicht eine Ausnehmung (59) aufweist, in die die neben dem Streuorgan angeordnete Fahrerkabine zumindest teilweise einfugbar ist.
- 17. Vorrichtung nach Anspruch 14- oder I5, dadurch gekennzeichnet, dass der die Fahrerkabine tragende Arm (17) um eine Achse (19) schwenkbar ist, die in bezug auf die Fortbewegungsrichtung (28) der Vorrichtung hinter der Fahrerkabine (18) liegt.
- 18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Streugutverteiler (56) vor den Stützrädern (1 bis 4·) des Fahrgestelles liegt.
- 19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (25) abnehmbar an am Fahrgestell angebrachten Tragelementen (6, 7» 10 und 11) befestigt ist.
- 20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragelemente (6,7,10,11) in Höhenrichtung verlaufende, hydraulische Zylinder aufweisen, in denen Kolbenstangen (16) untergebracht sind, an deren oberen Enden der Behälter (25) befestigbar ist.
- 21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (25) abnehmbar an den Kolbenstangen (16) angebracht ist.
- 22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (25) mit Stützbeinen (38,4-5,44) versehen ist, die in Höhenrichtung in bezug auf den Behälter bewegbar sind.109820/1
- 23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützbeine (38,43,44) auf eine Länge ausfahrbar sind, die grosser ist als der Abstand der oberen Enden der Tragelemente von dem Boden.
- 24. Vorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützbeine (38,43,44) derart am Behälter anbringbar sind, dass die Beine in einer vertikalen Lage am Behälter befestigt sind und beiderseits des Behälters stehen, wobei der Abstand zwischen den Beinen auf einer Seite des Behälters und den Beinen auf der anderen Seite grosser als die Breite des Fahrgestelles ist.
- 25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Seite des Behälters (25) zwei Stützbeine (43,44) liegen und dass auf der anderen Seite des Behälters nur ein Stützbein (38) vorgesehen ist, derart, dass in Seitenansicht ein Stützbein etwa mittig zwischen den beiden anderen Stützbeinen steht.
- 26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützbeine an horizontalen Armen (37) befestigt sind, die in am Behälter angebrachten, horizontalen Führungen (36) angebracht sind, wobei die Arme und die Führungen einen unrunden Querschnitt aufweisen.
- 27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (25) im Querschnitt sich von oben nach unten verjüngt.
- 28. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Behälter nahe dessen Boden eine Förderschnecke angeordnet ist.109820/U561$Lee rsei te
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-
1970
- 1970-10-31 DE DE19702053662 patent/DE2053662A1/de active Pending
- 1970-11-05 FR FR7039748A patent/FR2069028A5/fr not_active Expired
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2595189A1 (fr) * | 1986-03-07 | 1987-09-11 | Perrein Didier | Remorque tremie de ravitaillement associee a un distributeur epandeur ou semoir place sur l'avant de la remorque |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| NL6916668A (de) | 1971-05-07 |
| FR2069028A5 (de) | 1971-09-03 |
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