DE3000959A1 - Drillmaschine - Google Patents
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
- A01C—PLANTING; SOWING; FERTILISING
- A01C15/00—Fertiliser distributors
- A01C15/005—Undercarriages, tanks, hoppers, stirrers specially adapted for seeders or fertiliser distributors
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- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
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- Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
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Description
Amazonen-Werke
H.Dreyer GmbH & Co.KG
Postfach 109
H.Dreyer GmbH & Co.KG
Postfach 109
4507 Hasbergen-Gaste
Drillmaschine
Die Erfindung bezieht sich auf eine Drillmaschine mit einem Rahmen, der sich in Betriebsstellung über Laufräder auf dem
Boden abstützt sowie mit einem quer zur Fahrtrichtung langgestreckten Vorratsbehälter ausgestattet ist, dessen unterer
Bereich quer zur Fahrtrichtung waagerecht verläuft und mit Auslauföffnungen sowie mit angetriebenen Dosierelementen versehen
ist, von denen das im Vorratsbehälter befindliche Saatgut über Leitungsrohre und daran angeschlossene Drillschare
in den Boden eingebracht wird.
Eine derartige Drillmaschine ist bereits durch die DE-OS 15 57 959 bekannt. Bei dieser Drillmaschine befinden sich die
Laufrädegbeiderseits außerhalb der äußeren Enden des Rahmens
und des Vorratsbehälters.
Durch diese Anordnung ergibt sich der Nachteil, daß das für die Fahrt von landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen auf öffentlichen
Straßen und Wegen gesetzlich zugelassene maximale Gesaratbreiten-
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maß nicht voll für das Fassungsvermögen des Vorratsbehälters und für die Arbeitsbreite der Drillmaschine ausgenützt werden kann;
d.h. daß hierfür die Breite der Laufräder und deren Halterungen verlorengeht. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß auf leichten
und lockeren Böden wegen einer größeren Auslagefläche und auf
zur Einsaat schlecht vorbereiteten Feldern mit schweren Boden zur Vermeidung von Fahrterschütterungen möglichst breite Laufräder
mit Niederdruckreifen verwendet werden sollen. Derartige Laufräder können jedoch im Hinblick auf das maximal zugelassene
Gesamtbreitenmaß bei der bekannten Drillmaschine nicht angeordnet werden, so daß bei lockeren Böden ein erheblicher Schlupf, bei
harten Böden starke Erschütterungen auftreten, die zu einem unruhigen
Lauf der Drillmaschine führen. Im Falle des an sich vorteilhaften Antriebes de^Dosierelemente durch die Laufräder wirkt
sich dieser Nachteil zusätzlich in ungünstigem Maße auf die Art des Ausbringens des Saatgutes aus dem Vorratsbehälter aus, so daß sich
hierfür die gewünschte Gleichmäßigkeit nicht erreichen läßt.
Ferner ist durch die DE-PS 17 57 427 eine Drillmaschine bekannt, bei welcher die Ausleger beiderseits des Rahmens nach außen ragend
und die Laufräder innerhalb des vom Vorratsbehälter seitlich begrenzten Bereiches angeordnet sind und in der Fahrspur des die Drillmaschine
ziehenden Schleppers abrollen. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß die Arbeitsbreite dieser Drillmaschine wesentlich größer
als das für die Transportfahrt auf öffentlichen Straßen und Wegen gesetzlich maximal zugelassene Gesamtbreitenmaß von landwirtschaftlichen
Arbeitsmaschinen sein kann, ohne daß für diese Transportfahrt besondere Langfahrvorrichtungen verwendet werden müssen„ Ferner
zeichnet sich diese Drillmaschine durch einen besonders ruhigen Lauf im Einsatz und damit auch eine gleichmäßige Aushringung des Saatgutes
durch&Le Dosierelemente aus.
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Diese Vorteile werden jedoch bei dieser Drillmaschine durch eine besonders aufwendige und hohe Bauart erkauft, welche sich insbesondere
im Hinblick auf die Befüllungsmöglichkeit des Vorratsbehälters und auf die Möglichkeit der Reinigung sowie auf die Arbeit
der Drillmaschine in Schichtlinie an einem Hang ungünstig auswirkt. Um einen störungsfreien Fluß des Saatgutes in den Leitungsrohren
auch zu den beiderseits äußeren Drillscharen zu gewährleisten, sind ferner die Dosierelemente an einem Verteilbehälter
angeordnet, der sich über dem Vorratsbehälter befindet und in den das Saatgut mit Hilfe einer Fördereinrichtung transportiert
werden muß. Hierdurch ergibt sich der weitere Nachteil, daß die Seitenwände des Vorratsbehälters zur unteren Einlauföffnung der
Fördereinrichtung trichterförmig verlaufen müssen, so daß ein großer Raum für das Fassungsvermögen des Vorratsbehälters verlorengeht.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die eingangs beschriebene
bekannte Drillmaschine derart zu verbessern, daß durch einfache konstruktive Mittel unter allen sich im Feldeinsatz ergebenden Bedingungen
ein ruhiger Lauf mit einer gleichmäßigen Ausbringung des Saatgutes und eine große Flächenleistung erreicht werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Rahmen und der Vorratsbehälter quer zur Fahrtrichtung eine Breite aufweisen,
die zumindest annäher-nd so groß wie das für die Fahrt von landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen auf öffentlichen Straßen und
Wegen gesetzlich zugelassene maximale Gesamtbreitenmaß ist, und daß die Laufräder innerhalb des vom Vorratsbehälter seitlich begrenzten
Bereiches sowie vor den Drillscharen angeordnet sind.
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Infolge dieser Maßnahmen kann der innerhalb des für die Transportfahrt
gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Gesamtbreitenmaßes oberhalb der Dosierelemente zur VerfügungÄtehende Raum in beinahe
vollem Umfange für das Fassungsvermögen des Vorratsbehälters ausgenutzt werden. Ferner können die Laufräder von vornherein den jeweils
bei den landwirtschaftlichen Betrieben vorherrschenden Bodenverhältnissen angepaßt sein, ohne daß bei Verwendung besonders
breiter Laufräder eine Einschränkung des Fassungsvermögens des Vorratsbehälters in Kauf genommen werden muß» Der Vorteil derartiger
breiter Laufräder vor allem bei deren Ausstattung mit Wiederdruckreifen
besteht darin, daß sie bei gleicher Belastung wesentlich weniger tief in den Boden eindringen und den Antrieb auf die Dosierelemente
mit einem bedeutend geringeren Schlupf übertragen» Diesem Vorteil kommt besonders in den Einsatzfällen eine besondere
Bedeutung zu, in denen die Drillmaschine in wirtschaftlicher Kombination
mit einem vorlaufenden Bodenbearbeitungsgerät eingesetzt wird.
Weiterhin sieht die Erfindung vor, daß am Rahmen in an sich bekannter
Weise seitlich nach außen ragende und mit Drillscharen ausgestattete Ausleger schwenkbar anbringbar sind. Durch diese Maßnahme
ergibt sich der Vorteil, daß die Arbeitsbreite und damit
die Flächenleistung der Drillmaschine noch i-yesentiich erhöht werden
kann, und zwar ohne die Notwendigkeit, für die Transportfahrt der Drillmaschine auf öffentlichen Straßen und Wegen eine besondere
Langfahrvorrichtung verwenden zu müsseno Befinden sich hierbei
die Dosierelemente in einer derartigen Höhe über dem Boden, daß die Leitungsrohre für das Saatgut bei einer Arbeitsbreite der Drillmaschine
von 4,0 m einen Neigungswinkel von mindestens 40 auf-
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weisen, so werden auch bei dieser großen Arbeitsbreite ein einwand-
und störungsfreies Gleiten des Saatgutes vom Vorratsbehälter zu den Drillscharen und damit eine gleichmäßige Säarbeit
erreicht.
Eine wesentliche Verringerung der Anzahl der Pausen für die Nachfüllung
des Vorratsbehälters und damit eine besonders hohe Flächenleistung der Drillmaschine selbst bei größeren Arbeitsbreiten
wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der obere Rand des Vorratsbehälters eineilinfüllhöhe von 1,60 bis 1,80 m über den Boden
aufweist. Auch hat es sich für das einwandfreie Gleiten des Saatgutes in den Leitungsrohren als zweckmäßig erwiesen, wenn sich die
Dosierelemente.in einer Höhe von annähernd 1,20 m über dem Boden befinden. Können hierdurch doch auch die zu den äußeren Drillscharen
führenden Leitungsrohre einen Neigungswinkel von über 40 aufweisen.
Um nun insbesondere bei den vorstehend wiedergegebenen hohen Vorratsbehältern
die Befüllung in zusätzlich vorteilhafter Weise wesentlich zu erleichtern, ist es bei einer durch die DE-PS 20 08
offenbarten Drillmaschine an sich bekannt, auf der hinteren Seite des Vorratsbehälters einen Ladestegvorzusehen. Auch wird durchlese
Patentschrift offenbart, daß der Ladesteg aus einer Ladeplattform besteht. Wie nachfolgend in der Beispielsbeschreibung näher erläutert
ist, ergibt sich hierbei eine weitere Erleichterung des Befullungsvorganges dadurch, daß die Ladeplattform quer zur Fahrtrichtung
gesehen wesentlich breiter als die Auffahrrampe ist.
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Nun haben sich in der Praxis häufig Unregelmäßigkeiten der Ausbringung
des Saatgutes bzw. dessen Einbringung in den Boden über die Drillschare ergeben, die sich in der von den Schlepper- und
Maschinenlaufrädern eingedrückten Spuren befinden. Um diese Nachteile zu vermeiden, sollen nach der Erfindung in einer durch
die DE-AS 20 63 908 an sich bekannten Weise zwischen den Laufrädern und den dahinter befindlichen Drillscharen Spurlockerer
vorgesehen sein.
Ferner ist es für die einwandfreie Säarbeit der Drillmaschine auf besonders lockeren Böden erforderlich, die an der Drillmaschine
vorhandenen Laufräder durch größere und/oder breitere Laufräder zu ersetzen. Zur raschen Durchführung dieser Umstellungsarbeit
sieht die Erfindung weiterhin vor, daß die Laufräder leicht lösbar auf Achsen angeordnet sind, deren einander
zugewandten inneren Enden einen größeren Abstand zueinander aufweisen und die auf den einander abgewandten Seiten der Laufräder
am Rahmen drehbar gelagert sind. Um hierbei die Laufräder auf die beiden genormten Schlepperspurweiten von 1,50 und 1,80 m
einstellen zu können, weisen erfindungsgemäß die Laufräder eine Einpreßtiefe von zumindest annähernd 75 mm auf.
Weitere erfindungsgemäße Merkmale sind den Ansprüchen und den Zeichnungen zu entnehmen, anhand derer die Erfindung nachfolgend
näher erläutert ist. Hierbei zeigen
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Drillmaschine in der Ansicht von hinten,
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Fig. 2 die Anordnung eines Laufrades und der Antriebseinrichtung für die Dosierelemente der gleichen Drillmaschine in der
Ansicht von vorn,
Fig. 3 die gleiche Drillmaschine im Längsschnitt,
Fig. 4 eine andere Anordnung einer zur Halterung der Drillmaschine
vorgesehenen Scharhalteschiene im Längsschnitt und
Fig. 5 die Drillmaschine nach Fig. 1 mit einem anderen Ladesteg in der Draufsicht.
Die Drillmaschine 1 ist mit einem Rahmen 2 und einem Vorratsbehälter
3 ausgestattet, der eine quer zu der in Fig. 3 durch den Pfeil 4 gekennzeichneten Fahrtrichtung langgestreckte Form aufweist.
Auf seinen Außenseiten wird der Vorratsbehälter 3 durch die beiden senkrecht nach unten ragenden Seitenwände 5 abgeschlossen, deren
äußere Enden 6 U-förmig nach außen abgebogen sind und an denen der rohrförmige Querträger 7 des Rahmens 2 angeschweißt ist. Hierbei
weist der Vorratsbehälter 3 einschließlich seiner beiden Seitenwände quer zur Fahrtrichtung 4 eine Breite B auf, welche dem für
die Transportfahrt von landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen auf öffentlichen Straßen und Wegen gesetzlich zugelassenen maximalen
Gesamtbreitenmaß entspricht.
Wie in Fig. 2 dargestellt ist, sindHie Laufräder 12 drehfest auf
je einer Achse 14 angeordnet, die einerseits in dem an einer äußeren Strebe 9 befindlichen Lager 15 und andererseits in dem
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an einer Seitenwand 5 angeordneten Lager 16 drehbar gelagert ist.
Hierbei weisen die inneren Enden der Achsen 14 zueinander einen größeren Abstand A auf. Ferner ist jedes Laufrad 12 mit einer
Felge 17 ausgestattet, welche eine Einpreßtiefe T von 75 mm besitzt und durch einen bekannten Klappsplint 18 axial gegen Verschiebung
auf der Achse 14 gesichert ist„ Hierbei ist die Achse 14 mit weiteren Löchern 19 zur Aufnahme des Klappsplintes 18 versehen.
Zur Umstellung von der zeichnerisch wiedergegebenen genormten Spurweite S von 1,50 m auf die andere genormte Spurweite von
1,80 m brauchen die Laufräder 12 nach dem Herausziehen der Klappsplinte
18 nur von den Achsen 14 nach innen abgezogen und nach Verschwenkung um je 180 wieder auf die Achsen 14 aufgeschoben zu
werden. Weist jedoch der für die Drillmaschine 1 vorgesehene Schlepper eine andere Spurweite auf, so erfolgt die Anpassung der
Spurweite S der Laufräder 12 in einfacher Weise dadurch, daß die Bügelschrauben 11 gelöst und die äußeren Streben 9 nach Herausziehen
der Klappsplinte 18 seitlich auf dem Querträger 7 soweit verschoben werden, bis die Laufräder 12 wieder in der Fahrspur
der Schlepperräder abrollen.
Weiterhin sind in der Mitte zwischen den beiden inneren Streben die Halterungselemente 21 für den Oberlenker des Dreipunktkrafthebers
eines für die Drillmaschine 1 vorgesehenen Schleppers am Querträger 7 angeschweißt. Damit sich die Drillmaschine 1 beim
Einsatz evtl. vorhandenen Bodemanebsnheiten anpassen kann, sind
in den inneren Streben für die Anbausapfen 10 die Langlöcher 22
vorgesehen. Außerdem sind am Querträger 7 zur Erreichung einer stabilen Konstruktion zwei weitere Streben 23 angeschweißt, die
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schräg nach oben ragen und den mittleren Bereich des Vorratsbehälters
3 abstützen.
Im unteren Bereich des Vorratsbehälters 3, dessen untere Abschlußkante
24 quer zur Fahrtrichtung 4 waagerecht verläuft, ist eine größere Anzahl von Auslauföffnungen 25 vorgesehen, vor denen
sich die Do si er el einen te 26 in Form von Nockenrädern befinden, die
drehfest auf der Säwelle 27 angeordnet sind. Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, wird diese Säwelle 27 vom rechten Laufrad 12 über
die Achse 14, den Kettentrieb 28, das stufenlos einstellbare Regelgetriebe 29 und den weiteren Kettentrieb 30 angetrieben. Hierbei
ist das Regelgetriebe 29 an der rechten Seitenwand 5 auf deren Innenseite angebracht.
Ferner werden vom rechten Laufrad 12 über die Kettentriebe 28 und 31 die im Vorratsbehälter 3 befindliche Rühreinrichtung 32 und
von der Säwelle 27 über den Kettentrieb 33 der ebenfalls im Vorratsbehälter 3 vorgesehene Beizmittelstreuer 34 angetrieben. Dabei
befinden sich die Kettentriebe 28,30,31 und 33 der Antriebseinrichtung 35 zwischen den abgewinkelten Enden 6 der rechten
Seitenwand 5, wobei diese Enden 6 auf der Außenseite der Antriebseinrichtung 35 zu deren Schutz vor Verschmutzung mit Hilfe der
Abdeckplatte 36 verbunden sind.
Hinter den Laufrädern 12 befindet sich der Querholm 37, an dessen
äußeren Enden die Ausleger 38 um die Schwenkachse 39 in aufrechter Ebene schwenkbar angeordnet sind. Diese Schwenkachsen 39 sind derart
nach hinten geneigt, daß die äußeren Enden der Ausleger 38, wie auf der rechten Maschinenseite in Fig. 1 wiedergegeben ist,
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in der nach oben geschwenkten Transportstellung 38' hinter dem
Vorratsbehälter 3 befinden.
Ferner sind entsprechend der Darstellung in Fig» 3 am Querholm
37 und den beiden Auslegern 38 die Einstellplatten 40 angeschweißt, in denen die Scharhalteschienen 41 und 42 um je eine quer zur
Fahrtrichtung 4 verlaufende Schwenkachse 43 drehbar gelagert sind. Zur Arretierung der Scharhalteschienen 41 und 42 in verschiedenen
Drehstellungen sind die Einstellplatten 40 mit mehreren Bohrungen 44 ausgestattet, in welche je ein an den Scharhalteschienen 41,42
angeschweißter Hebel 45 mit seinem Ansatz 46 einrasten kann.
An den Scharhalteschienen 41,42 sind die Drillschare 47 abwechselnd
über je einen kurzen Scharhalter 48 und einen langen Scharhalter 49 in aufrechter Ebene schwenkbar angeordnet. Einerseits an den Scharhaltern
48,49 und andererseits an den Scharhalteschienen 41,42 sind die federnden Elemente 50 in ihrer Spannung nachstellbar angeordnet,
welche auf die Drillschare 47 je eine Kraft in Richtung auf den Boden 13 ausüben. Hierb-ei sind für die Anordnung der federnden Elemente
50 an den Scharhalteschienen 41,42, die starr mit diesen verbundenen Halter 51 vorgesehen. Infolge dieser Anordnung können die
durch die federnden Elemente 50 auf die Drillschare 47 ausgeübten Drücke sowohl einzeln als auch durch Drehung der Scharhalteschienen
41,42 gruppenweise gemeinsam verändert werden.
Ferner sind die Drillschare 47 mit den schräg nach oben ragenden Rohrstutzen 52 ausgestattet, in welche die in einer durch die
DE-AS 20 63 909 an sich bekannten Weise aus Schläuchen bestehenden und an den Dosierelementen 26 angeschlossenen Leitungsrohre
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53 mit ihren unteren Enden lose hineinragen. Hierbei weisen sämtliche Leitungsrohre 53 einen Neigungswinkel d auf, der
größer als 40° ist.
Um auchfcei größeren Arbeitsbreiten einen entsprechend großen
NeigungswinkelC^zu erreichen, befinden sich entsprechend der
Fig. 1 die Dosierelemente 26 in einer Höhe H von 1,20 m über dem Boden 13. Für die beiderseits äußeren Leitungsrohre 53 ist
es hierbei von Vorteil, daß sich der Ausleger 33 in Fahrtrichtung 4 gesehen in einer vor dem Querholm 37 gelegenen Ebene befindet.
In Fig. 4 ist eine andere Anordnung der Scharhalteschiene 41 am Querholm 37 dargestellt, die auch bei den mit den Auslegern 38
verbundenen Scharhalteschienen 42 vorgesehen sein kann. Bei dieser Ausführung ist die Scharhalteschiene 41 über die Einstellplatte
40 drehfest mit dem Querholm 37 verbunden. Unterhalb der Scharhalteschiene 41 ist eine Schiene 54 um die ebenfalls quer
zur Fahrtrichtung 4 verlaufende Schwenkachse 53 drehbar gelagert. An dieser Schiene 54 sind die Halter 56 für die federnden Elemente
50 angeschweißt, während die Schiene 54 selbst mit dem Hebel 45 drehfest verbunden ist.
Der Vorteil dieser Ausführung gegenüber der in Fig. 3 wiedergegebenen
drehbaren Anordnung der Scharhalteschiene 41 besteht darin, daß bei Veränderung der Spannung der federnden Elemente durch
Verschwenken des Hebels 45 die Scharhalter 48 und 49 und damit die Drillschare 47 ihre Stellung zum Boden 13 behalten. Außerdem
kann die Drillmaschine I auch mit dieser gruppenweise gemeinsamen
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Verstellvorrichtung für die Spannung der federnden Elemente 50 nachträglich ausgestattet werden.
Wie in Fig. 3 dargestellt ist, befinden sich hinter den Laufrädern
12 und vor den Drillscharen 47 die am Querholm 37 höhenverstellbar angebrachten Spurlockerer 57. Hierdurch werden sowohl
die Fahrspuren 20 der Schlepperräder als auch die der Laufräder 12 soweit aufgerissen, daß das Saatgut auch an diesen
Stellen in einen lockeren und krümeligen Boden eingebracht werden kann.
Um auch auf unebenen Bodenoberflächen einen ausreichend gleichmäßigen
Anstellwinkel der DritLschare 47 zum Boden 13 zu erreichen,
sind an den äußeren Enden der Ausleger 38 Stützräder 58 mit Hilfe der Befestigungsbolzen 59 leicht lösbar anzubringeno Eine derartige
Anordnung ist bei dem linken Ausleger 38 in Figo 1 zeichnerisch
wiedergegeben. Diese wahlweise und leicht lösbare Anbringungsmöglichkeit ist insbesondere auch für die Einsatzfälle von Vorteil,
in denen die Stützräder 58 für die Bestellung der Felder zweckmäßig
sind, jedoch bei der Bestellung der Feldrandstreifen zumindest von einem Ausleger 38 abgenommen werden müsseno
Nun hat es sich auf gut gelockerten Böden zur Vermeidung eines
höheren Schlupfes der Laufräder 12 als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die Antriebseinrichtung 35 wahlweise mit einem oder
mit beiden Laufrädern 12 kraftschlüssig verbindbar isto Aus diesem
Grunde kann entsprechend der Darstellung in Fig» 2 an den jeweils einander zugewandten Enden der Achsen 14 eine VerbindungE^alle 60
angeschlossen werden, wobei deren Befestigung auf den Achsen 14 mit Hilfe je eines durch die jeweils äußere Bohrung 10 gesteckten
Klappslintes 18 erfolgt»
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BAD ORIGINAL
Zur Erzielung einer möglichst groflai Flächenleistung weist der
obere Rand 61 des Vorratsbehälters 3 entsprechend der Darstellung in Fig. 1 eine Einfüllhöhe E von 1,80 m über dem Boden 13
auf. Um bei einer derartig großen Einfüllhöhe den Vorratsbehälter 3 noch bequem mit Saatgut befüllen zu können, ist auf dessen
hinterer Seite der Ladesteg 62 vorgesehen, der die sich über die Streben 63 auf dem Querholm 37 abstützende Ladeplattform 64 aufweist.
Außerdem ist die Ladeplattform 64 mit dem Querrohr 65 ausgestattet, auf dem schwenle- und seitlich verschiebbar die Auffahrrampe
66 angeordnet ist. Diese Auffahrrampe 66 ist in Fig. 1 in nach oben geschwenkter und mit Hilfe des Hackens 67 am Ladesteg
62 arretierter Transportstellung wiedergegeben, während sie in Fig. 3 in heruntergeschwenkter Betriebsstellung dargestellt
ist.
Wie ferner aus der Fig. 3 entnehmbar ist, weist die Ladeplattform 64 eine in Richtung der Pfeile 68 vor- und zurückschwenkbar
angeordnete Klappe 69 auf, damit die für den Abdrehvorgang der Drillmaschine 1 vorgesehene Auffangmulde 70 auch vom Ladesteg
62 aus betätigt werden kann bzw. die Dosierelemente 26 von hier aus zugänglich sind.
In Fig. 5 ist der BefüllungsVorgang des Vorratsbehälters 3 der
Drillmaschine 1 von einem Transportfahrzeug 71 aus dargestellt, wobei am Querrohr 65 der Ladeplattform 64 die beiden Auffahrrampen
72 in aufrechter Ebene schwenkbar und quer zur Fahrtrichtung 4 verschiebbar angeordnet sind. Diese Ausführung hat den
Vorteil, daß das Querrohr 65 seitlich und mittig über die Halter 73 an der Ladeplattfom 64 abgestützt sein kann, so daß sich
eine besonders stabile Bauart des gesamten Ladesteges 62 ergibt.
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Außerdem ist bei diesem Ausführungsbeispiel die Drillmaschine 1 mit dem Saatstriegel 74 ausgestattet, um die von den Drillscharen
47 gebildeten Saatfurchen zuzustreichen und das in den Boden eingebrachte Saatgut zum Zwecke eines raschen Aufganges ausreichend
mit Erde zu bedecken.
Für die Beschickung des Vorratsbehälters 3 der Drillmaschine 1 wird jeder der auf de^Ladepritsche 75 des Transportfahrzeuges 71
befindlichen und mit Saatgut gefüllten Säcke 76 auf die Sackkarre 77gekippt. Danach wird die Sackkarre 77 mit einem Sack 76
in Richtung des Pfeiles 78 zurückgezogen und anschließend in Richtung des Pfeiles 79 über eine der Auffahrrampen 72 geschoben, bis
sie sich dicht vor dem Vorratsbehälter 3 befindet. Nach dem Abkippen des Sackes 76 über den oberen Rand 61 des Vorratsbehälters
3 und dem Aufreißen des maschinenseitigen Endes des Sackes 76 läuft das Saatgut in Richtung der Pfeile 80 in den Vorratsbehälter
3 hinein.
Infolge der Verschiebemöglichkeit der Auffahrrampen 66 bzw. 72 kann das Saatgut gleichmäßig über den gesamten Bereich des Vorratsbehälters
3 verteilt werden, ohne daß es hierbei einer zusätzlichen manuellen Verteilarbeit bedarf.
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Leerseite
Claims (1)
- Amazonen-Werke
H.Dreyer GmbH & Co.KG
Postfach 1094507 Hasbergen-GasteP at entansprüche^Drillmaschine mit einem Rahmen, der sich in Betriebsstellung über Laufräder auf dem Boden abstützt sowie mit einem quer zur Fahrtrichtung langgestreckten Vorratsbehälter ausgestattet ist, dessen unterer Bereich quer zur Fahrtrichtung waagerecht verläuft und mit Auslauföffnungen sowie mit angetriebenen Dosierelementen versehen ist, von denen das im Vorratsbehälter befindliche Saatgut über Leitungsrohre und daran angeschlossene Drillschare in den Boden eingebracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (2) und der Vorratsbehälter (3) quer zur Fahrtrichtung (4) eine Breite (B) aufweist, die zumindest annähernd so groß wie das für die Fahrt von landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen auf öffentlichen Straßen und Wegen gesetzlich zugelassene maximale Gesamtbreitenmaß ist, und daß die Laufräder (12) innerhalb des vom Vorratsbehälter seitlich begrenzten Bereiches sowie vor den Drillscharen (47) angeordnet sind.Drillmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Rahmen (2) in an sich bekannter Weise seitlich nach außen ragende030029/0889und mit Drillscharen (47) ausgestattete Ausleger (38) schwenkbar anbringbar sind.Drillmaschine nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Dosierelemente (26) in einer derartigen Höhe (H) über dem Boden (13) befinden, daß die Leitungsrohre (53) für das Saatgut bei einer Arbeitsbreite der Drillmaschine (1) von 4,0 m einen Neigungswinkel ( Q^) von mindestens 40° aufweisen.Drillmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufräder (12) in an sich bekannter Weise in der Fahrspur (20) des für die Drillmaschine (1) vorgesehenen Schleppers abrollen.Drillmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Rand (61) des Vorratsbehälters (3) eine Einfüllhöhe (E) 1,60 bis 1,80 m über dem Boden (13) aufweist.Drillmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Dosierelemente (26) in einer Höhe (H) von annähernd 1,20 m über dem Boden (13) befinden.Drillmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der hinteren Seite des Vorratsbehälters (3) in an sich bekannter Weise ein Ladesteg (62) vorgesehen ist.Drillmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der030029/0889Ladesteg (62) in an sich bekannter Weise aus einer Ladeplattform (64) und zumindest einer hieran schwenkbar angeordneten Auffahrrampe (66,72) besteht und daß die Ladeplattform (64) quer zur Fahrtrichtung (4) gesehen wesentlich breiter als die Auffahrrampe (66,72) ist.Drillmaschine nach den Ansprüchen 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Ladeplattform (64) quer zur Fahrtrichtung (4) zumindest annähernd über die Breite (B) des Vorratsbehälters (3) erstreckt und auf ihrer hinteren Seite mit mehreren schwenkbar angeordneten Auffahrrampen (72) ausgestattet istoDrillmaschine nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffahrrampe (66) bzw. -rampen (72) quer zur Fahrtrichtung (4) verschiebbar angeordnet sind.Drillmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in an sich bekannter Weise in Fahrtrichtung (4) gesehen zwischen den Laufrädern (12) und den dahinter befindlichen Drillscharen (47) Spurlockerer (57) vorgesehen sind«,Drillmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufräder (12) leicht lösbar auf Achsen (14) angeordnet sind, deren einander zugewandten inneren Enden einen größeren Abstand (A) zueinander aufweisen und die auf de^inander angewandten Seite der Laufräder (12) am Rahmen (2) drehbar gelagert sindo030029/0889Drillmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufräder (12) eine Einpreßtiefe (T) von zumindest annähernd 75 mm aufweisen.Drillmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (5) des Vorratsbehälters (3) diesen nach unten überragen sowie vorn und hinten nach außen U-förmig abgewinkelt sind und daß der Rahmen (2) einen quer zur Fahrtrichtung (4)verlaufenden rohrförmigen Querträger (7) aufweist, der an den Seitenwänden (5) des Vorratsbehälters (3)befestigt sowie mit vier im wesentlichen nach unten ragenden Streben (8,9) ausgestattet ist, von denen die beiden äußeren Streben (9) die inneren Lager (15) für die Achsen (14) der Laufräder (12) tragen, während die äußeren Lager (16) für die Achsen (14) der Laufräder (12) in den Seitenwänden (5) des Vorratsbehälters (3)angeordnet sind, und daß die beiden inneren Streben (8) mit den Anbauzapfen (10) für die unteren Lenkarme des Dreipunktkrafthebers eines für die Drillmaschine (1) vorgesehenen Schleppers ausgestattet sind.Drillmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufräder (12) auf den Achsen (14) und die beiden äußeren Streben (9) auf dem Querträger (7) und den Achsen (14) verschiebbar angeordnet sind.Drillmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Anbauzapfen (10). für die unteren Lenkarme des Dreipunktkrafthebers in an sich bekannter Weise in der Höhe bewegbar an den beiden inneren Streben (8) angebracht sind.030029/0889Drillmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß andem Querträger (7) die Halterungselemente (21) für den Oberlenker des Dreipunktkrafthebers eines für die Drillmaschine (1) vorgesehenen Schleppers sowie zumindest zwei weitere Streben (23) angebracht sind, die im wesentlichen nach oben ragen und auf welche sich der mittlere Bereich des Vorratsbehälters (3) abstützt.Drillmaschine nach den Ansprüchen 1 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß zum Antrieb dei^bosierelemente (26) ein zwischen den Seitenwänden (5) des Vorratsbehälters (3) gelegenes Regelgetriebe
(29) vorgesehen ist, das mit der Achse (14) eines Laufrades (12) in antriebsschlüssiger Verbindung steht, wobei die Antriebseinrichtung (35) zu den Dosierelementen (26) innerhalb der nach außen abgewinkelten Enden (6) einer Seitenwand (5) verläuft.Drillmaschine nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß über die Antriebseinrichtung (35) eine innerhalb des Vorratsbehälters (3) befindliche Rühreinrichtung (32) sowie ein Beizmittelstreuer (34) antreibbar sind.Drillmaschine nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet,daß die Antriebseinrichtung (35) zwischen den abgewinkelten Enden (6) einer Seitenwand (5) die Kettentriebe (28,30,31,33) aufweist und daß die nach außen abgewinkelten Enden (6) der Seitenwände (5) außerhalb der Antriebseinrichtung (35) mit Hilfe einer Abdeckplatte (36) verbindbar sind.Ö30029/Ö889Drillmaschine nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung (35) wahlweise mit dem auf einer Seite oder den auf beiden Seiten vorgesehenen Laufrädern (12) kraftkschlüssig verbindbar ist.Drillmaschine nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß an den Auslegern (38) in deren äußerem Bereich Stützräder (58) anbringbar sind.Drillmaschine nach Anspruch 2 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachsen (39) der Ausleger (38) in Fahrtrichtung (4) derart nach hinten geneigt sind, daß sich die äußeren Enden der Ausleger (38) in nach oben geschwenkter Transportstellung (38') hinter dem Vorratsbehälter (3) befinden.Drillmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitungsrohre (53) in an sich bekannter Weise aus elastischen Schläuchen bestehen und die Drillschare (47) mit schräg nach oben ragenden Rohrstutzen (52) ausgestattet sind, in welche die unteren Enden der Leitungsrohre (53) lose hineinragen.Drillmaschine nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Drillschare (47) über Scharhalter(48,49) an quer zur Fahrtrichtung (4) verlaufenden Scharhalteschienen (41,42) in aufrechter Ebene schwenkbar angeordnet sind, wobei sich zwischen den Scharhaltern (48,49) und den Scharhalteschienen (41,42) federnde€30029/0889sowie auf die Drillschare (47) in Richtung auf den Boden (13) wirksame Elemente (50) befinden, und daß die mittlere Scharhalteschiene (41) an einem starr mit dem Querträger (7)verbundenen Querholm (37), die seitlichen Scharhalteschienen (42) an den Auslegern (38) angebracht sind.Drillmaschine nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die federnden Elemente (50) einzeln in ihrer Spannung veränderbar angeordnet sind.Drillmaschine nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Scharhalteschienen (41,42) um je eine quer zur Fahrtrichtung (4) verlaufende Schwenkachse (43) drehbar sowie in unterschiedlichen DrehStellungen arretierbar am Querholm (37) bzw» an den Auslegern (38) angeordnet sind und daß für die federnden Elemente (50) an den Scharhalteschienen (41,42) mit diesen drehfest verbundene Halter (51) vorgesehen sind.Drillmaschine nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Scharhalteschienen (41,42) drehfest an dem Querholm (37) bzw. den Auslegern (38) und die Halter (56) für die federnden Elemente (50) ebenfalls drehfest an den Schienen (54) angebracht sind, die um je eine quer zur Fahrtrichtung (4) verlaufende Schwenkachse (55) drehbar und in unterschiedlicher Drehstellung arretierbar angeordnet sind.Drillmaschine nach einem der Ansprüche 23 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausleger (38) sich in Fahrtrichtung (4) gesehen in einer vor dem Querholm (37) gelegenen Ebene befinden«030029/0889
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