DE3876366T2 - Einrichtung zum entkeimen von bahnfoermigem material. - Google Patents
Einrichtung zum entkeimen von bahnfoermigem material.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Sterilisieren einer laufenden Materialbahn, z. B. von der Art, die anschließend in sogenannte sterile Verpackungen umzuformen ist, wobei die Vorrichtung eine Kammer mit Einlaß und Auslaß für die Bahn sowie Einlaß- und Auslaßöffnungen für einen Sterilisationsgasstrom aufweist
- Eine Vorrichtung dieser allgemeinen Art zum Behandeln einer laufenden Bahn mit einem Luftstrom, um die Bahn zu trocknen, ist aus US-A-4 603 490 bekannt. Diese bekannte Vorrichtung weist eine Kammer auf mit einem Einlaß und einem Auslaß für den Luftstrom, einem Einlaß und einem Auslaß für die Materialbahn und einer Ablenkplatte, die über dem Luftauslaß unter einem Winkel relativ zu der Laufbahn der Materialbahn durch die Kammer angeordnet ist.
- Verbraucher-Packungen vom Einwegtyp werden heute mit Hilfe von modernen Hochleistungsmaschinen der Art hergestellt, die aus einer Bahn oder aus vorgefertigten Zuschnitten eines Packstoffs die Verpackungen formen, füllen und verschließen. Die Maschinen stellen Verpackungen aus einer Bahn her, wobei die Bahn zuerst zu einem Schlauch umgeformt wird, indem die Längsrandzonen in einer starken Überlappungsverbindung dauerhaft miteinander verbunden werden. Der geformte Schlauch wird dann mit dem gewünschten Füllgut gefüllt und in einzelne gefüllte Verpackungseinheiten unterteilt durch wiederholtes Querschweißen des Schlauchs quer zu der Längsachse des Schlauchs unterhalb des eigentlichen Füllgutpegels, wonach die Verpackungseinheiten voneinander mit Hilfe von Querschneidvorgängen an den Querschweißstellen getrennt und, eventuell nach einer Endformgebung, aus der Maschine als fertige Packungen ausgetragen werden.
- Eine sehr große Gruppe dieser sogenannten Einwegverpackungen wird aus einem Material hergestellt, das eine Trägerschicht aus Papier oder Pappe sowie äußere und innere Beschichtungen aus Kunststoff, speziell thermoplastischem Kunststoff, aufweist, die die Verpackungen nicht nur flüssigkeitsdicht machen, sondern auch zum Ausführen der Schweißvorgänge durch das sogenannte Thermoschweißen während der Herstellung der Verpackungen genutzt werden können.
- Es ist ferner bekannt, mit Hilfe von Verpackungsmaschinen des genannten Typs sogenannte aseptische bzw. sterile Verpackungen für bestimmte Arten von empfindlichen flüssigen Nahrungsmitteln wie z. B. Milch herzustellen, um die Haltbarkeitseigenschaften des Füllguts zu verlängern. Die sterilen Maschinen arbeiten im Prinzip in der gleichen Weise wie die vorher beschriebenen Maschinen, jedoch mit dem wesentlichen Unterschied, daß die Herstellung der Verpackungen unter aseptischen Bedingungen erfolgt, was bedeutet, daß sowohl das Füllgut als auch der Packstoff steril sein müssen, und auch die Atmosphäre in der Maschine, in der die Schläuche geformt und gefüllt werden, muß steril sein. Die sterile Atmosphäre in der Maschine wird dadurch erhalten, daß im Inneren der Schläuche sowie in der nächsten Umgebung der Schläuche ein bestimmter Druck von sterilem Gas, das normalerweise überhitzte sterile Luft ist, aufrechterhalten wird, wodurch eine Leckage von verunreinigter nichtsteriler Luft aus der äußeren Umgebung der Maschine verhindert wird. Das sterile Füllgut wird normalerweise erhalten, indem das Füllgut vor dem Einfüllen einer Wärmebehandlung unterzogen wird, wobei das Füllgut für einen bestimmten Zeitraum auf eine ausreichend hohe Temperatur erwärmt und auf dieser gehalten wird, um schädliche Mikroorganismen zu eliminieren. Normalerweise ist es einfach, diese beiden Sterilitätsanforderungen zu erfüllen, aber mit den bisher verfügbaren Verfahren hat es sich als schwieriger erwiesen, eine einfache, wirksame Sterilisierung des bahnförmigen Packstoffs zu erreichen.
- Die Sterilisation der Packstoffbahn wird bei einer bekannten Implementierung ausgeführt, indem die Bahn vor der Umwandlung zu Schlauchform durch ein Bad eines chemischen Sterilisationsmittels geleitet wird, das üblicherweise eine 10-35 % Wasserstoffperoxidlösung ist, die den Packstoff befeuchtet, wonach die überschüssige Flüssigkeit von der Bahn durch Kalanderwalzen entfernt wird. Etwaiges auf der Bahn verbliebenes Sterilisationsmittel wird nach Umwandlung der Bahn zu einem Schlauch durch eine Heizeinrichtung entfernt, die den Packstoffschlauch so weit aufheizt, daß das Mittel verdampft und durch das obere offene Ende des Schlauchs ausgetrieben wird.
- Gemäß einem weiteren bekannten Verfahren wird die Packstoffbahn durch eine Kammer geleitet, die ein aufgeheiztes gasförmiges Sterilisationsmittel, bevorzugt ein Gemisch von Wasserstoffperoxid und Dampf, enthält, um Wasserstoffperoxid durch Kondensation auf der Packstoffabhn zu absorbieren. Bei diesem bekannten Verfahren wird verbleibendes Sterilisationsmittel ebenfalls durch Verdampfen entfernt.
- Die hier beschriebenen bekannten Verfahren, die flüssiges Sterilisationsmittei entweder direkt oder indirekt durch Kondensation verwenden, funktionieren zwar sehr gut bei Packstoffbahnen mit ebenen gleichmäßigen Oberflächen, aber es hat sich als schwieriger erwiesen, eine wirksame Sterilisation von Packstoffbahnen mit 0berflächenunregelmäßigkeiten, z. B. Aufreißstreifen (sogenannten Zuglaschen), die über vorbereitete Ausgießöffnungen geschweißt sind, zu erreichen. Dies liegt zumindest teilweise daran, daß die Packstoffbahn mit dem Sterilisationsmittel während einer Zeitdauer in Berührung ist, die zu kurz ist, um zu ermöglichen, daß das Sterilisationsmittel in die weniger leicht zugänglichen Zwischenräume solcher Unregelmäßigkeiten eindringt und darin wirksam wird. Ein weiteres Problem, das ebenfalls mit der Verwendung des Sterilisationsmittels in flüssiger Form einhergeht und besonders deutlich auftritt, wenn die Bahn durch ein Bad geschickt wird, ist die Schwierigkeit, eine sogenannte Randabsorption von Sterilisationsmittel in Bahnbereichen mit freiliegenden Faserschichten, z. B. in dem Bereich entlang Längsschnittkanten der Bahn, die Feuchtigkeit sehr leicht absorbieren, zu verhindern.
- Es ist bekannt, daß ein Gemisch von Wasserstoffperoxid und Wasser in Gasform eine Sterilisationswirkung hat, die mit steigender Temperatur zunimmt, und es ist außerdem bekannt, daß Gas im Gegensatz zu Flüssigkeit ohne weiteres in weniger leicht zugängliche Bereiche der Art eindringen kann, die an Materialbahnen mit 0berflächenunregelmäßigkeiten auftreten, und eine normale und offensichtliche Lösung der Probleme, die bei den beschriebenen bekannten Verfahren auftreten, sollte daher darin bestehen, das Sterilisationsmittel in flüssiger Form durch ein entsprechendes Sterilisationsmittel in Gasform zu ersetzen und die Sterilisierung ausschließlich in der Gasphase, also ohne Kondensation, durchzuführen.
- Ungeachtet dieser theoretischen Voraussetzungen für die Durchführung einer wirkswamen Sterilisierung mit Hilfe von gasförmigem Sterilisationsmittel, z. B. Wasser/Wasserstoffperoxid-Dampf, ungeachtet der 0berflächengüte der Materialbahn ist es bisher schwierig, dieses Verfahren zu realisieren.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereitstellung einer Vorrichtung, mit der eine solche Gasphase- Sterilisierung einer laufenden Materialbahn praktisch ermöglicht wird.
- Diese Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch gelöst, daß eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art dadurch gekennzeichnet ist, daß die Kammer Verengungszonen aufweist, die zwischen dem Einlaß und dem Auslaß angeordnet und miteinander durch einen Kammerzwischenbereich verbunden sind und durch die eine Packstoffbahn der Art, wie sie zur Herstellung von aseptischen Packungen verwendet wird, gerade eben ungehindert laufen kann, daß der Kammerzwischenbereich mit einer Quelle des Sterilisierungsgases über wenigstens eine Einlaßöffnung, die in dem Kammerzwischenbereich vorgesehen ist, verbunden ist, und daß die Verengungszonen mit einer äußeren Vakuumquelle durch ein oder mehr Auslaßöffnungen für das Gas verbunden sind, die den Verengungszonen benachbart und an ihrer Außenseite angeordnet sind.
- Dadurch, daß die Zonen der Kammer als Verengungen zwischen dem Einlaß und dem Auslaß der Materialbahn ausgelegt sind, wird das durch die Einlaßöffnung oder -öffnungen in den Kammerzwischenteil eintretende Gas gezwungen, mit sehr hoher Geschwindigkeit in enge Berührung mit der vorbeilaufenden Materialbahn innerhalb der Bereiche der Verengungszonen zu strömen, was einen guten Kontakt und damit eine effektive Sterilisationswirkung, die gleichmäßig über die Gesamtbreite der Materialbahn verteilt ist, gewährleistet.
- Der Kammerzwischenbereich, der als Verteilungsraum für das einströmende Sterilisationsgas dient, hat bevorzugt einen etwas größeren freien Strömungsquerschnitt als die Verengungszonen, die auf beiden Seiten der Kammer angeordnet sind, um so eine wirksame Verteilung des Sterilisationsmittels auf beide Seiten der Materialbahn zu erleichtern und sicherzustellen. Gemäß der Erfindung kann aber der Kammerzwischenbereich auch mit dem gleichen Strömungsquerschnitt wie die Verengungszonen ausgelegt sein und sogar den Zwischenteil einer einzigen ununterbrochenen Verengungszone bilden, wobei in diesem Fall die erwünschte gute Verteilung des Sterilisationsgases mit Hilfe von entgegengesetzt gerichteten Einlaßöffnungen in den Zwischenkammerteil, die bevorzugt auf beiden Seiten der Materialbahn angeordnet sind, erreicht wird.
- Gemäß einem einfachen Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Kammer in einem langgestreckten viereckigen Kasten angeordnet, wobei der Einlaß und der Auslaß für die Materialbahn gerade voreinander an entgegengesetzten Enden des Kastens positioniert sind, und infolgedessen kann die Materialbahn durch die Kammer geleitet werden, ohne mit irgendwelchen Teilen der Kammer in Berührung zu gelangen. Die Einlaßöffnung bzw. -öffnungen für das Sterilisationsgas sind hier bevorzugt in einem Kammerbereich angeordnet, der zentral zwischen dem Einlaß und dem Auslaß für die Bahn positioniert ist. Die Verengungszonen können beispielsweise durch langgestreckte Begrenzungselemente oder -platten gebildet sein, die einander paarweise gegenüberstehen und zwischen dem Kammerzwischenbereich und dem Einlaß bzw. dem Auslaß angeordnet sind und zwischen sich enge spaltähnliche Durchgänge einer Konstruktion bilden, die derart ist, daß die Bahn nur eben ungehindert durchlaufen kann. Die Platten oder entsprechenden Durchtrittsbegrenzungselemente, die aufgehängt oder auf andere Weise befestigt sein können, um in geeigneter Weise eine Abdichtung an den Innenwänden des Kastens zu bilden, sind bevorzugt so angeordnet, daß ihre fernen Enden in einigem Abstand von den benachbarten Endwänden des Kastens positioniert sind, um Endkammerbereiche zu bilden, die am Einlaß bzw. am Auslaß mit einem größeren freien Strömungsdurchtritt als die Verengungszonen oder -durchtritte zwischen den Platten positioniert sind, wobei die Auslaßöffnungen für das Sterilisationsgas in direkter Verbindung mit diesen Endbereichen angeordnet sind. Dank einer solchen Positionierung der Auslaßöffnungen wird eine praktisch vollständige Evakuierung aus den Verengungszonen erleichtert und sichergestellt.
- Wenn die Vorrichtung nach der Erfindung zur Sterilisation einer Materialbahn verwendet werden soll, die zur Herstellung von aseptischen Verpackungsbehältern bestimmt ist, müssen sowohl das Sterilisierungsgas als auch die Materialbahn aufgeheizt und auf einer Temperatur über dem Taupunkt des Sterilisierungsgases gehalten werden, um jegliche Kondensation des Gases auf der Materialbahn zu vermeiden. Um eine solche kondensationslose Sterilisation sicherzustellen, kann die Vorrichtung nach der Erfindung eine Heizeinrichtung aufweisen, die an der Aufstromseite und/oder unmittelbar benachbart der Kammer angeordnet ist, durch die oder an der vorbei die Materialbahn zum Aufheizen vor dem Eintritt in die Kammer geleitet wird. Bevorzugt weist auch die Kammer eine geeignete Heizeinrichtung auf, z. B. elektrische Heizelemente und/oder eine Strahlungsquelle, beispielsweise UV-Licht, die ebenfalls die Möglichkeit einer verbesserten Sterilisationswirkung durch Synergismus bietet und um die Wände der Kammer herum oder innerhalb dieser Wände so angeordnet ist, daß die Kammerwände in ausreichendem Maß aufgeheizt werden, um die Gefahr des Auftretens von Kondensation an den Innenwänden der Kammer auszuschließen.
- Wie bereits erwähnt, sind die Auslaßöffnungen für das Sterilisationsgas mit einer externen Vakuumquelle verbunden, mit deren Hilfe der schnelle Gasdurchfluß durch die Kammer erreicht wird. Die Vakuumquelle kann beispielsweise einen sogenannten Wasserringverdichter oder irgendein anderes geeignetes Druckreduziersystem aufweisen, mit dem das Sterilisationsgas vor erneutem Einsatz gereinigt werden kann.
- Die Erfindung wird im einzelnen unter besonderer Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben; die Zeichnungen zeigen in:
- Fig. 1 die Art und Weise, wie eine Vorrichtung gemäß der Erfindung in eine konventionelle Verpackungsmaschine der Art, die aseptische Verpackungsbehälter aus einer Packstoffbahn herstellt, eingebaut und darin verwendet werden kann; und
- Fig. 2 im einzelnen die Vorrichtung gemäß der Erfindung.
- Aus einer Materialbahn 1, die von einer Vorratsrolle 2 zugeführt wird, stellt die gezeigte Verpackungsmaschine (mit der allgemeinen Bezeichnung 3) fertige gefüllte Verpackungen 4 her, wobei die Bahn 1 zuerst zu einem Schlauch 5 umgeformt wird, indem die Längsränder der Bahn in einer längs verlaufenden Überlapptverbindung dauerhaft miteinander verbunden werden. Der Schlauch 5 wird mit dem gewünschten Füllgut durch ein Füllrohr 6 gefüllt, das durch das obere offene Ende des Schlauchs eingeführt ist, und wird durch wiederholtes Querschweißen quer zur Längsachse des Schlauchs unter dem eigentlichen Füllgutpegel im Schlauch in einzelne Packungseinheiten 4' unterteilt, wonach die Packungseinheiten 4' voneinander getrennt werden, indem die gebildeten Querschweißungen durchtrennt werden. Die Packungseinheiten 4' werden dann durch eine Endformungsstation in der Maschine geleitet und als fertige Packungen 4 am Austragende der Maschine ausgetragen.
- Wenn die Packungen aseptisch sein sollen, ist es eine Voraussetzung, daß das zu verpackende Füllgut und die Materialbahn 1 steril sein müssen und daß der gesamte Füllvorgang einschließlich der Umformung der Bahn zu einem Schlauch in der Füllzone 7 der Maschine in einer sterilen Umgebung durchgeführt wird. Die Sterilität des Füllguts wird erreicht, indem das Füllgut vor dem Einfüllen einer Wärmebehandlung gemäß einem vorher bestimmten Temperatur/Zeit-Plan unterworfen wird, und die sterile Umgebungsatmosphäre in der Füllzone 7 wird erhalten, indem in dieser Zone ein bestimmter Druck von steriler Heißluft unterhalten wird, als dessen Folge eine Leckage von verunreinigter nichtsteriler Luft aus der Umgebung der Maschine verhindert wird. Die Sterilität der Materialbahn 1, die in die Füllzone 7 der Maschine durch einen dichten Einlaß am Oberende der Zone geleitet wird, wird mit Hilfe der Vorrichtung gemäß der Erfindung (die allgemein mit 8 bezeichnet ist) an der Oberseite der Maschine erreicht.
- Die Vorrichtung 8 gemäß der Erfindung hat einen langgestreckten rechteckigen Kasten 9, der am oberen Ende der Verpakkungsmaschine 3 angeordnet ist und eine Kammer 10 aufweist mit einem Einlaß 11 und einem Auslaß 12 für die Materialbahn 1, die gerade voreinander an entgegengesetzten Enden 9a bzw. 9b des Kastens 9 positioniert sind. Der Kasten 9, der beispielsweise aus rostfreiem Stahl bestehen kann, hat dabei Plattenelemente 13 und 14, die jeweils paarweise einander gegenüberliegend positioniert und so befestigt sind, daß sie eine Abdichtung an den Innenwänden der Kammer 10 bilden, und so ausgelegt sind, daß sie paarweise zwischen sich spaltähnliche Durchlässe oder Verengungszonen 10a und 10b bilden, die jeweils gerade voreinander positioniert sind. Die Verengungszonen 10a und 10b sind so dimensioniert, daß die Materialbahn 1 gerade eben ungehindert durchlaufen kann, und sind miteinander durch einen Kammerbereich 10c, der zwischen ihnen liegt, verbunden. Die Enden 13a und 14a der Platten 13 und 14, die voneinander weg weisen, sind so angeordnet, daß sie kurz vor den Endwänden 9a und 9b des Kastens enden, um innere Kammerbereiche 10d bzw. 10e zu bilden, die an entsprechenden Enden des Kastens 9 positioniert sind. Es ist ersichtlich, daß die Verengungszonen 10a und 10b einen erheblich kleineren freien Strömungsquerschnitt als die Endbereiche 10d und 10e und der Zwischenbereich 10c der Kammer 10 haben.
- Der Kammerzwischenbereich 10c ist mit einer externen Quelle 15 von Sterilisationsgas durch eine Einlaßöffnung 16, die im Kammerbereich 10c angeordnet ist, und eine daran angeschlossene Leitung l7 verbunden, während die Endbereiche 10d und 10e der Kammer mit einer externen Vakuumquelle 18 durch Auslaßöffnungen 19, die in jeweiligen Endbereichen angeordnet sind, und daran angeschlossene Leitungen 20 verbunden sind.
- Die Vakuumquelle 18 besteht bevorzugt aus einem sogenannten Wasserringverdichter oder einer entsprechenden Druckreduziereinrichtung, die eine Regenerierung des durch die Auslaßöffnungen 19 ausströmenden Sterilisationsgases möglich macht.
- Die Vorrichtung 8 nach der Erfindung hat ferner eine Heizeinrichtung 21, die an der Aufstromseite des Einlasses 11 der Kammer 10 angeordnet ist und mit deren Hilfe die Materialbahn 1, die durch die Heizeinrichtung 21 oder an ihr vorbei läuft, vor dem Eintritt in den Kasten 9 auf eine Temperatur über den Taupunkt des eingesetzten Sterilisationsgases aufgeheizt werden kann, um eine Kondensation des Sterilisationsgases auf der Mateialbahn 1 beim Durchlaufen durch den Kasten 9 zu verhindern. Ferner sind in den Wänden des Kastens 9 oder um diese herum elektrisch beheizte Heizelemente 22 vorgesehen, um die Innenwände der Kammer aufzuheizen und dadurch die Ausbildung von Kondensat an ihnen zu vermeiden.
- Die Vorrichtung 8 arbeitet in der folgenden Weise: Wenn die Materialbahn 1, die mit Hilfe der Heizeinrichtung 21 vorgeheizt ist und die durch die Vorrichtung 8 zu sterilisieren ist, in Richtung des Pfeils A von einer Umlenkrolle in und durch die Kammer 10 geführt wird, wird sie mit dem Sterilisationsgas in innigen Kontakt gebracht, das durch die Einlaßöffnung 16 in den Kammerzwischenbereich 10c einströmt und sich in dem Kammerzwischenbereich 10c gut auf beide Seiten der Materialbahn verteilt und das durch die Vakuumquelle 18, die mit den Auslaßöffnungen 19 verbunden ist, mit einer sehr hohen Durchflußgeschwindigkeit beaufschlagt ist und in innige Berührung mit den beiden Seiten der Materialbahn in den Verengungszonen 10a und 10b zwischen den Platten 13 bzw. 14 gelangt; als Folge davon wird in diesen verengten Kammerbereichen ein guter Kontakt zwischen dem Sterilisationsgas und der durchlaufenden Materialbahn über die gesamte Bahnbreite erreicht. Nach dem Durchlaufen der Verengungszonen 10a und 10b wird das Sterilisationsgas aus der Kammer 10 durch die Auslaßöffnungen 10 und die Leitungen 20 evakuiert, um eventuell regeneriert und erneut eingesetzt zu werden. Die sterilisierte Materialbahn 1 wird durch die Auslaßöffnung 12 der Kammer und weiter in und durch die sterile Füllzone 7 der Verpakkungsmaschine 3 von Fig. 1 geleitet, um dort zu aseptischen Packungen 4 umgeformt zu werden.
- Die oben beschriebene Vorrichtung gemäß der Erfindung kann prinzipiell zur Sterilisierung jeder denkbaren laufenden Materialbahn verwendet werden, sie funktioniert jedoch besonders gut bei der Sterilisierung von Schicktpackstoff der eingangs genannten Art, der zu aseptischen Verpackungsbehältern umzuformen ist. Mit Hilfe der Vorrichtung nach der Erfindung ist es also in einfacher Weise möglich, eine effektive Sterilisierung einer Packstoffbahn ungeachtet der Oberflächenstruktur der Materialbahn zu erreichen.
Claims (5)
1. Vorrichtung zum Sterilisieren einer laufenden Materialbahn
(1), wobei die Vorrichtung eine Kammer (10) aufweist mit
einem Einlaß (11) und einem Auslaß (12) für die Bahn und
ferner Einlaß- und Auslaßöffnungen (16 bzw. 19) für den
Durchfluß von Sterilisationsgas,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kammer Verengungszonen (10a und 10b) hat, die
zwischen dem Einlaß (11) und dem Auslaß (12) angeordnet sind und
die miteinander durch einen Kammerzwischenbereich (10c)
verbunden sind und durch die eine Packstoffbahn der zur
Herstellung von aseptischen Packungen verwendeten Art gerade eben
ungehindert laufen kann, daß der Kammerzwischenbereich (10c)
mit einer Quelle des Sterilisationsgases (15) über wenigstens
eine Einlaßöffnung (16) verbunden ist, die in dem
Kammerzwischenbereich (10c) vorgesehen ist, und daß die
Verengungszonen (10a und 10b) mit einer externen Vakuumquelle (18) über
ein oder mehr Auslaßöffnungen (19) für das Gas, die nahe den
Verengungszonen und außerhalb derselben angeordnet sind,
verbunden sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kammer (10) langgestreckte Verengungselemente (13
bzw. 14) aufweist, die paarweise einander gegenüberstehend
positioniert sind und zwischen sich langgestreckte
spaltartige Zwischenräume mit verringertem freiem Strömungsquerschnitt
begrenzen, um die Verengungszonen (10a und 10b) zu bilden.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß ferne Enden (13a bzw. 14a) der Verengungselemente (13 und
14) in einem geringen Abstand von den einander
gegenüberliegenden Endwänden (9a bzw. 9b) der Kammer angeordnet sind, um
entsprechende Kammerbereiche (10d bzw. 10e) zu bilden, die am
Einlaß (11) und am Auslaß (12) der Kammer angeordnet sind und
in denen die Auslaßöffnungen (19) vorgesehen sind.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung ferner eine Heizeinrichtung (21)
aufweist, die an der Aufstromseite des Kammereinlasses (11)
angeordnet ist und durch die oder an der vorbei die
Materialbahn (1) geleitet wird, um vor und/oder in Verbindung mit dem
Eintritt in die Kammer (10) aufgeheizt zu werden.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Wände der Kammer (1) elektrisch beheizte Heizelemente
(22) und/oder eine Strahlungsquelle wie beispielsweise UV-
Licht aufweisen.
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