DE3723783A1 - Anlage zur verwertung der abgase eines elektro-schmelzofens fuer stahl - Google Patents
Anlage zur verwertung der abgase eines elektro-schmelzofens fuer stahlInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anlage zur Verwertung der Abgase eines
Elektro-Schmelzofens für Stahl.
Anlagen zur Nutzbarmachung des Wärmeinhaltes bzw. zur Entstaubung der
Abgasee von Elektro-Schmelzöfen sind bekannt, z.B. aus der DE-PS 32 14 300,
der DE-OS 18 04 098 sowie der DE-OS 31 21 860. Hier werden die heißen
Ofengase einer Station zur Vorwärmung des Einsatzschrottes zugeführt. Auch
ist es bekannt, derartige Anlagen in Verbindung mit einer Anlage zur
Abscheidung des Staubes aus dem Abgas zu betreiben.
Es ist auch bekannt, die Luft der Halle, in der sich ein derartiger
Schmelzofen befindet, zu entstauben (Sekundärentstaubung). Es gehört ferner
zum Stand der Technik, Elektro-Schmelzöfen zur Stahlerzeugung aus Schrott
einzuhausen. Damit wird sowohl eine wesentliche Verminderung der
Lärmbelastung am Arbeitsplatz und im Umfeld der Anlage als auch eine
effektivere Erfassung der Staub- und Gasemission aus dem Ofen erreicht. Zur
Erfassung der Staubemission wird eine Gasmenge über ein sogenanntes viertes
Deckelloch aus dem Ofen über einen wassergekühlten Rohrkrümmer mit
verstellbarer Muffe zur Einstellung der für die Nachverbrennung der
CO-haltigen Ofenabgase erforderlichen Verbrennungsluftmenge abgesaugt. In
der Regel beträgt die nachverbrannte Abgasmenge aus dem vierten Deckelloch
ca. 1000 m3n/h und t Ofenkapazität. Zur Abgasreinigung auf z.B. einen
nach TA-Luft 86 vorgeschriebenen Wert von 20 mg/m3n in einem filternden
Abscheider, wird dieses Abgas auf 140°C abgekühlt. Wegen der
Aggressivität der Abgase korrodieren Röhrenkühler schnell. Bei der üblichen
Schrottvorwärmung entstehen durch Verschwelen organischer Bestandteile im
Schrott (Öl, Lack, Kunststoffe) geruchsintensive und schädliche Rauche, die
sich im Filter nicht abscheiden lassen. Deshalb wird häufig auf eine
Abgaskühlung durch Kühler oder Schrottvorwärmung verzichtet und die
erforderliche niedrige Abgastemperatur durch entsprechende Erhöhung der
Kaltluftzumischung erreicht, d. h. es wird weit mehr Luft aus der
Einhausung abgesaugt als zur Erfassung der sekundären Staubemission
erforderlich ist. Diese Verfahrensweise ist aber unbefriedigend, weil das
Filter ständig mit einer unnötig hohen Abgasmenge beaufschlagt wird, die
Abwärme nicht zur Schrottvorwärmung und damit zur Energieeinsparung
(Schmelzstrom) benutzt wird und darüber hinaus der Transport der
Zusatzkaltluft einen höheren Energiebedarf der Absauggebläse bedingt.
Der Erfindung liegt insoweit die Aufgabe zugrunde, eine Anlage zu schaffen,
mit der es möglich ist, beide Abgasströme, also sowohl aus dem vierten
Deckelloch mit Schrottvorwärmung als auch aus der Absaugung aus der
Ofeneinhausung mit Staubabscheidung hinsichtlich der abzusaugenden Mengen
zu minimieren, um sowohl zu einer Verringerung der elektrischen
Antriebsenergie als auch zu einer Verbesserung der filternden Abscheider
hinsichtlich der Abscheidung der schwermetallhaltigen Stäube zu gelangen.
Ein weiteres ungelöstes Problem ist bisher die Entsorgung von öl- bzw.
wasserhaltigem Walzensinterschlamm. Bisher wurden derartige Walzensinter
Agglomerieranlagen zur Erzeugung eines Hochofensinters zugesetzt. Die bei
derartigen Agglomerieranlagen vorhandenen Elektrofilterentstaubungsanlagen
wurden jedoch aufgrund der ölhaltigen Dämpfe oft durch Filterbrände
zerstört. Dieser Weg der Entsorgung ist daher nicht mehr gangbar. Eine
chemische Aufbereitung dieser Walzensinterschlämme ist wirtschaftlich nicht
tragbar.
Da gereinigte Walzensinterschlämme ein hervorragendes Einsatzgut für
Elektro-Schmelzöfen bilden, hat sich die Erfindung die weitere Aufgabe
gestellt, im Verbundbetrieb mit einer Elektro-Schmelzofenanlage eine
Möglichkeit zur Entsorgung dieser Walzensinterschlämme zu schaffen.
Der Erfindung liegt daher insgesamt die Aufgabe zugrunde, die Entstaubung
schwermetallhaltiger Abgase aus Elektro-Lichtbogenöfen zur Stahlerzeugung
aus Schrott zu verbessern, den Energieverbrauch zum Erfassen der
Prozeßemission zu vermindern, die im Verbund mit einem
Elektro-Schmelzofenbetrieb bei der Schrottvorwärmung entstehende
Geruchsbelästigung durch die Abgase zu vermeiden und unter Einbeziehung der
Trocknung ölhaltiger Walzensinterschlämme diese für die Verhüttung nutzbar
zu machen, wobei gleichzeitig der Ölgehalt dieser Walzensinterschlämme zur
Einsparung elektrischer Schmelzenergie nutzbar gemacht wird.
Die Erfindung geht daher aus von einer Anlage, wie sie im Gattungsbegriff
des Anspruches 1 vorgegeben ist. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst
durch eine Anlage gemäß den Merkmalen des kennzeichnenden Teiles des
Anspruches 1 in Verbindung mit den in den Unteransprüchen enthaltenen
vorteilhaften Ausgestaltungen einer derartigen Anlage.
Anhand der beiliegenden Zeichnung soll die Erfindung näher erläutert
werden.
Die Zeichnung zeigt einen Elektro-Schmelzofen 1, der von einem
Schutzgehäuse 2 umgeben ist. Das Schutzgehäuse 2 ist über eine
Abluftleitung 3 mit einer Gebläsestation 4 verbunden, an die sich eine
Schlauchfilteranlage anschließt. Die Saugleitung der Gebläsestation wird
von einem Staubmeßgerät 17 im Sinne eines minimalen Energieverbrauchs des
Antriebes geregelt.
Der Deckel 25 des Ofens 1 ist mit einem Abgasstutzen 26 versehen. Die
Absaugeinrichtung 5 kann mit Hilfe der in ihr installierten Schieber K 1,
K 2, K 3 wahlweise direkt an die Gebläsestation 4 angeschlossen werden oder
mit Hilfe eines in einem Abzweig 10 der Absaugeinrichtung 5 installierten
Hilfsgebläses 9 hinter der Gebläsestation an die Abluftleitung 3
angeschlossen werden. Das Hilfsgebläse 9 ist in Abhängigkeit vom
Ofenraumdruck, der durch ein Druckmeßgerät 11 ermittelt wird, in seiner
Leistung regelbar.
Nur zur Erläuterung sei erwähnt, daß bei einer Betriebsweise ohne
Schrottvorwärmung die Schieber K 1 und K 3 zu öffnen, K 2 zu
schließen wäre, so daß die Gebläsestation 4 mit voller Leistung arbeiten
müßte; ein Zustand, der nicht anzustreben ist.
Es ist daher erfindungsgemäß in der Absaugeinrichtung 5 ein Bypass 7
vorgesehen, zwischen dessen Anschlußstelle 6 und Rücklaufstelle 8 der
Schieber K 1 angeordnet ist, der in der Stellung "geschlossen" das Ofenabgas
einer Schrottvorwärmstation 15 zuführt. Die Schrottvorwärmstation 15
besteht aus den drei Kammern 12, 13, 14, von denen zwei je nach
Betriebsbedingungen gleichzeitig im Einsatz sind, im vorliegenden Fall die
Kammern 12, 13, die mit den Verzweigungen des Bypass 7′, 7′′ verbunden und
parallel oder in Reihe schaltbar sind mit Hilfe der Schieber K 4 und K 5.
Bei Einbeziehung der Schrottwärmstation 15 in den Prozeß sind die Schieber
K 1 und K 3 geschlossen, so daß die Abgasführung vom Ofen 1 über die
Absaugeinrichtung 5, den Bypass 7 und die Kammern 12, 13 erfolgt. Im Bypass
7 ist zwischen der Schrottwärmstation 15 und der Rücklaufstelle 8 ein
Temperaturmeßgerät 16 angeordnet, das mit einem Schieber K 6 im Bypass 7 vor
der Schrottwärmstation 15 verbunden ist. Dieser Schieber K 6 dient einer
eventuellen Frischluftzufuhr, um zum einen eine Überhitzung der
Schrottkörbe in den Kammern 12, 13 zu vermeiden und zum anderen die
Gastemperatur nach Verlassen der Schrottwärmstation 15 mit Sicherheit unter
ca. 80°C zu halten. Die niedrige Ausgangstemperatur stellt sicher, daß
eine Geruchsbelästigung der Umgebung vermieden wird, da flüchtige
Bestandteile am Schrott kondensieren und anschließend beim Schmelzprozeß im
Elektro-Schmelzofen 1 verbrannt werden. Der Schieber K 6 ist also in
Abhängigkeit von der Gastemperatur regelbar; d. h. beim Überschreiten einer
Solltemperatur von z.B. 600°C, gemessen vor den Schiebern K 6 oder K 7
mittels des Thermoelementes 27 oder von z.B. 80°C, gemessen vom
Temperaturmeßgerät 16 nach den Kammern 12, 13 wird der Schieber K 6
geöffnet. Die Einbindung des Schieber K 1 in einen Regelkreis, der die
Temperaturmeßgeräte 16, 27, den Schieber K 6 sowie die Schieber K 4, K 5 vor
den Kammern 12, 13 sowie entsprechende Schieber am Ausgang der Kammern
umfaßt, dient lediglich der Sicherung der Schrottwärmstation 15 gegen
Störfälle. Mit diesem Regelkreis kann die Schrottwärmstation 15 von der
Gesamtanlage getrennt werden.
Die weitere Gasabfuhr erfolgt bei geöffnetem Schieber K 2 über das
Hilfsgebläse 9. Durch die vorbeschriebenen Maßnahmen kann die
Gebläsestation 4 in der Leistung erheblich zurückgenommen werden, und zwar
im stärkeren Maße als Energie für den Betrieb des Gebläses 9 verbraucht
wird.
Eine weitere Verbesserung der Energiebilanz wird durch Einbeziehung einer
Trockenstation 19 für Walzensinter erzielt. Die Trockenstation 19 ist über
eine Leitung 18 als weiterer Bypass an die Absaugeinrichtung 5 unmittelbar
oder mittelbar über den Bypass 7 angeschlossen. In diesem Bereich der
Leitung 18 befindet sich in Fließrichtung des Gases zunächst ein Schieber
K 7, mit dessen Hilfe die Trockenstation zu- bzw. abschaltbar ist. Es folgt
ein statischer Mischer 22, in dem eventuell benötigte Falschluft zur
Tempraturregulierung des Gases über einen Schieber K 8 zumischbar ist. Die
Menge der Falschluft wird über ein Vorlauftemperaturmeßgerät 20 geregelt.
Die Trockenstation 19 ist ausgangsseitig über die Leitung 18 mit der
Absaugeinrichtung 6 verbunden.
Zwischen der Trocknungsstation 19 und der Absaugeinrichtung 5 ist ein
weiteres Hilfsgebläse 23 angeordnet, dessen Förderleistung von einem
nachgeschalteten Mengenmesser 24 nach einem vorgegebenen Sollwert geregelt
wird. Der Sollwert ist abhängig vom Nässegehalt des Schlammes, der
Durchsatzleistung und der Auslegung des Trockners.
Ferner ist in dem "abführenden" Teil der Leitung 18 ein
Rücklauftemperaturmeßgerät 21 angeordnet, das den Schieber K 7 bei Über-
oder Unterschreiten einer vorgegebenen Grenztemperatur schließt. Dieser
Regelkreis ist dem Regelkreis des Mischers 22 übergeordnet. Als
Trocknungsaggregat in der Trockenstation 19 ist eine Drehtrommel
eingesetzt, in die ein Teilstrom des heißen Ofenabgases eingeleitet wird.
Das feuchte, aber auch Öldunst enthaltende Abgas aus der Schlammtrocknung
wird dem Abgas zur Schrottvorwärmung hinter dem Elektro-Schmelzofen 1, aber
vor dem Abzweig (6) zugesetzt, wobei der Öldunst verbrennt. Der getrocknete
Sinter kann im Elektro-Schmelzofen 1 zu Stahl verarbeitet werden, in den er
beispielsweise kontinuierlich chargiert wird.
Bei einem Elektroschmelzofen mit einem Abstichgewicht von ca. 70 t fallen
etwa 120-150 KWh/to Flüssigstahl als Abgaswärme an, also etwa 8 000 KWh
je Charge. Für die Schrottvorwärmung des Einsatzes werden von der
Gesamtwärmemenge ca. 33%, für die Trocknung von 5 to Sinterschlamm mit
12% Feuchte ca. 5% der Wärmemenge benötigt. Es ist also ersichtlich, daß
aufgrund des geringen Wärmebedarfs für die Sinterschlammtrocknung die
Anlage auch in bestehende Einrichtungen mit Wärmerückgewinnung, z.B. für
Warmwasserbereitung, einbezogen werden kann.
Claims (8)
1. Anlage zur Verwertung der Abgase eines Elektro-Schmelzofens für Stahl,
bestehend aus
- - einem Elektro-Schmelzofen, der an einer Absaugeinrichtung für das Ofengas mit einer Gebläsestation und einer Schlauchfilteranlage zur Entstaubung des Ofengases angeschlossen ist
- - einer in einem Bypass der Absaugeinrichtung für das Ofengas liegenden Vorwärm- und/oder Trockenstation für in den Elektro-Schmelzofen zu chargierende Einsatzmaterialien dadurch gekennzeichnet, daß
- - der Elektro-Schmelzofen (1) von einem an sich bekannten Schutzgehäuse (2) umgeben ist und das Schutzgehäuse (2) über eine Abluftleitung (3) mit der Gebläsestation (4) verbunden ist,
- - die Absaugeinrichtung (5) zwischen der Anschlußstelle (6) und der Rücklaufstelle (8) wenigstens eines Bypass (7) einen verstellbaren Schieber (K 1) aufweist,
- - innerhalb der Absaugeinrichtung (5) in einem Abzweig (10) zwischen der Rücklaufstelle (8) des Bypass (7) und der Abluftleitung (3) ein über Schieber (K 2, K 3) zu- bzw. abschaltbares Hilfsgebläse (9) angeordnet ist.
2. Anlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Hilfsgebläse (9) mit einem Druckmeßgerät (11), das den Gasdruck
im Ofenraum (1) erfaßt und nach Maßgabe der Druckverhältnisse im
Ofenraum regelbar ist, verbunden ist.
3. Anlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Bypass (7) in mindestens zwei Leitungen (7′, 7′′) verzweigt
ist, die zu je einer Kammer (12, 13) einer Schrottvorwärmstation (15)
führen und die Leitungen (7′, 7′′) mit je einem Schieber (K 4, K 5) zu
bzw. abschaltbar sind und daß das die Schrottwärmstation verlassende
Abgas auf eine Temperatur abgekühlt ist, bei der eine Kondensation der
im Abgas enthaltenen organischen Bestandteile gewährleistet ist und
ferner zu diesem Zweck eine Regeleinrichtung zur Falschluftzumischung
in dem Bypass (7) vorgesehen ist, die aus einem Schieber (K 6) mit einem
Temperaturmeßgerät (16) in dem Bypass (7) hinter der Vorwärmstation
(15) verbunden ist.
4. Anlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gebläsestation (4) mit einem Staubmeßgerät (17), das den
Staubgehalt in der Abluftleitung (3) erfaßt, verbunden ist und die
Gebläseleistungen nach Maßgabe eines vorgegebenen Staubgehaltes
minimierbar ist.
5. Anlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß an den Bypass (7) bzw. an die Absaugeinrichtung (5) vor oder nach
der Anschlußstelle (6) eine Trocknungsstation (19) über eine mit einem
Schieber (K 7) zu- und abschaltbare, einen weiteren Bypass bildende
Leitung (18) angeschlossen ist und in die Leitung (18) der
Trocknungsstation (19) nachgeschaltet ein Hilfsgebläse zur Rückführung
der Abluft in die Absaugeinrichtung (5) vor der Entnahmestelle
angeordnet ist und daß in der Leitung (18) zwischen dem Schieber (K 7)
und der Trocknungsstation (19) ein weiterer Schieber (K 8) zur
Falschluftzumischung vorgesehen ist.
6. Anlage nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Leitung (18) ein mit dem Schieber (K 8) verbundener
statischer Mischer (22) angeordnet ist.
7. Anlage nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schieber (K 8) von einem Vorlauftemperaturmeßgerät (20), das dem
statischen Mischer (22) nachgeordnet ist, temperaturabhängig steuerbar
ist und diesen Regelkreis ein die Temperatur des Abgases der
Trocknungsstation (19) erfassendes und die über die Leitung (18)
zugeführte Gasmenge temperaturabhängig durch Verstellen des Schiebers
(K 7) steuerndes Rücklauftemperaturmeßgerät (21) übergeordnet ist.
8. Anlage nach den Ansprüchen 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Trocknungsstation (19) und der Absaugeinrichtung (5)
ein weiteres Hilfsgebläse (23) angeordnet ist, dessen Fördermenge von
einem nachgeordneten Mengenmeßgerät (24) in Abhängigkeit von einem
vorgegebenen Sollwert regelbar ist.
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