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Die Erfindung betrifft eine Straßenkappe mit einem
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von Seitenwandungen gebildeten Kappenkörper, der einen Hohlraum umschließt
und mit seiner oberen Stirnfläche in einer tieXecke mündet, die an mindestens einer
der Seitenwandungen anliegen.
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Derartige Straßenkappen werden in erster Linie dazu verwendet, Stellorgane
zu umschließen, die der Betätigung von in einem körper angeordneten Steuerarmaturen
dienen. Beispielsweise erstrecken sich durch einen vom Kappenkörper umschlossenen
Hohlraum Verlängerungsstangen, die mit ihrem der Straßenkappe abgewandten unteren
Ende an das Steuerorgan angekuppelt sind, während sie an ihrem in der Straßenkappe
liegenden oberen Ende mit einem Hebel versehen werden können, mit dessen Hilfe die
Steuerarmatur über das Stellorgan betätigt wird.
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Derartige Straßenkappen müssen jeweils in ihrer Lage verändert werden,
wenn Rep Waturen an einem Wekörper durchgeführt werden müssen, in dem die jeweilige
Straßenkappe eingesetzt ist. Beispielsweise ist es denkbar, daß der Weg.körper mit
einer neuen egdecke versehen werden muß. In In!diesem Falle muß die Straßenkappe
auf ein Niveau angehoben werden, das der neuen Wegdecke entspricht, um sicher zu
stellen, daß der Kappenkörper mit seiner Stirnfläche in der neuen Wegdecke mündet.
Bei der bisherigen Konstruktion der Straßenkappen waren derartige Umsetzungen des
Kappenkörpers außerordentlich arbeitsintensiv und damit kostspielig. Der Kappenkörper
mußte auf seinem gesamten Umfang aus dem IJeROrper ausgegraben werden, da er an
seinem in den eRörper hineinragenden unteren Ende einen vom Hohlraum wegweisenden
Bund
besaß, auf dem der Tt1eo-körper mit seinem ihn bildenden Material auf lag. Darüber
hinaus besaß der Kappenkörper eine sich von der oberen Stirnfläche zur unteren Stirnfläche
erweiternde Konizität. Auf diese Weise lag das den vçe7-körper bildende Material
fest an den dn Kappenkörper bildenden Seitenflächen an. Dieses Material wurde mit
angehoben, wenn versucht worden wäre, denKappenkörper durch eine an seiner oberen
Stirnfläche angreifende Kraft aus dem eg-körper herauszuziehen. Da im übrigen bei
einer solchen Gewaltmaßnahme der gesamte Weo-körper unzulässig aufgerissen worden
wäre, mußte zunächst die Straßenkappe auf ihrem gesamten Umfang freigelegt werden
und konnte erst dann aus dem Wea,-körper herausgehoben werden. Sodann mußte sehr
sorgfältig ein erhöhtes Bett für die untere Stirnfläche hergerichtet werden, das
exakt so zu bemessen war, daß die obere Stirnfläche des Kappenkörpers genau mit
der neu anzubringenden Wecdecke fluchtete.
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Sodann mußte -die- Reparaturstelle sehr sorgfältig verfüllt und dem
StraRenniveau wieder angepaßt werden. ehr häufig entstanden auf diese Weise geringe
Höhenunterschiede, die sich beim Befahren oder Begehen der Wegdecke unangenehm als
Unebenheit bemerkbar machten.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die Straßenkappe
der einleitend genannten Art so zu verbesseren, daß das Versetzen der Straßenkappe
auf einfache und kostengünstige Weise durchgeführt werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Kappenkörper
von der oberen Stirnfläche in Richtung auf eine dieser gegenüberliegende untere
Stirnfläche sich mindestens im Bereich einer Seitenwandung konisch verjüngt.
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Eine derartige Straßenkappe kann mit Hilfe einer an ihrer oberen Stirnfläche
angreifenden und ihn aus dem WegRörper herausziehenden Kraft leicht aus einem Hohlraum
entfernt werden, in dem der Kappenkörper befestigt ist. Dabei ist eine Beschädigung
des Weg körpers nicht notwendig. Vielmehr löst sich der Kappenkörper aufgrund seiner
in Richtung auf seine untere Stirnfläche sich verjüngende Konizität ohne Schwierigkeiten
aus dem Hohlraum. Nunmehr kann der Hohlraum in der Weise hergerichtet werden, daß
der Kappenkörper nach seinem Wiedereinsetzen eine bezüglich des V;egRörpers höhere
Lage einnimmt als zuvor. Zu diesem Zwecke wird eine Schicht auf die Wandung des
Hohlraums aufgetragen, deren Dicke so bemessen ist, daß der Kappenkörper mit seiner
oberen Stirnfläche genau mit der Wefdecke abschließt. Auch diese Befestigung des
Kappenkörpers erfordert nur einen geringen Arbeitseinsatz und ist daher billig.
Darüber hinaus ist die Anpassung der oberen Stirnfläche des Kappenkörpers an die
PTe7decke sehr einfach. Durch einen auf die obere Stirnfläche einwirkenden Druck
wird der Paßsitz des Kappenkörpers innerhalb der Wegdecke noch verbessert. Durch
diesen Druck sinkt der Kappenkörper weiter in die Weodecke ein, so daß sich der
Druck der Seitenwandungen auf die mit dem Bindemittel versehenen Wandungen des Hohlraums
erhöht. Durch diese Druckerhöhung wird bewirkt, daß die
Seitenwandungen
sehr gut auf den Wandungen des Hohlraumes haften. Außerdem erfolgt eine stufenlose
Anpassung der oberen Stirnfläche an das Niveau der Weg decke.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsforin der Erfindung beruht ein
Verfahren zum Versetzen einer Straßenkappe in einem Wecr,körper durch Anheben eines
die Straßenkappe bildenden Kappenkörpers auf ein Niveau, das einer auf den Weqkörper
aufzubringenden Wegdecke entspricht, darauf, daß der sich konisch von einer in der
Wegdecke mündenden oberen Stirnfläche in Richtung auf eine gegenüberliegende untere
Stirnfläche sich verjüngende Kappenkörper aus dem Wekörper herausgezogen wird, ein
sich dabei in dem Wecr-' körper bildender Hohlraum im Bereich seines unteren Endes
mit einer der Dicke der Wey. decke entsprechenden Auflageschicht verfüllt und auf
die Wandungen des Hohlraumes Bindemittel aufgebracht wird und anschließend der Kappenkörper
wieder in den Hohlraum eingesetzt wird.
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Bei diesem Verfahren wird gleichzeitig ein sehr fester Paßsitz des
Kappenkörpers in dem Hohlraum erzeugt und außerdem die obere Stirnfläche genau auf
das Niveau der t7egiecke angepaßt. Dabei liegt der Kappenkörper sehr fest auf den
entsprechenden Wandungen des Hohlraumes auf und ist fest mit diesen über das Bindemittel
verbunden. Im Gegensatz zu den im Stand der Technik bekannten herkömmlichen Straßenkappen
verdichtet sich durch einen auf die obere Stirnfläche aufgebrachten Druck das den
iCappenkörper umgebende Material.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
ausführlichen Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, in denen eine bevorzugte
Ausführungsform der Erfindung beispielsweise veranschaulicht ist.
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In den-Zeichnungen zeigen: Fig. 1 : Einen Längsschnitt durch eine
in einen lleqAorper eingebaute Straßenkappe, Fig. 2 : einen Querschnitt durch eine
Straßenkappe entlang der Schnittlinie II-II in Figur 1, Fig. 3 : einen Querschnitt
durch eine Straßenkappe entlang der Schnittlinie II-II in Figur 1 und Fig. 4 : einen
weiteren Querschnitt durch eine Straßenkappe entlang der Schnittlinie Il-Il in Figur
1.
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Eine Straßenkappe besteht im wesentlichen aus einem Kappenkörper 1
und einem Deckel 2. Der Deckel liegt auf einem Bund 3 auf, der sich durch Seitenwandungen
5, 6 erstreckt, die den Kappenkörper 1 bilden. Diese Seitenwandungen 5, 6 umschließen
einen Hohlraum 7, durch den sich ein Führungsrohr 8 in Richtung der Längsachse des
Kappenkörpers 1 erstreckt. Mit seinem oberen Ende 9 verläuft
es
unmittelbar unterhalb einer dem Hohlraum 7 zugewandten Unterfläche 1o des Deckels
2.
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Der Deckel 2 verschließt eine in der Stirnfläche 4 vorgesehene Öffnung
11, die den Zugang zum Hohlraum 7 eröffnet. Zur Abnahme des Deckels 2 ist in seine
der Unterfläche 1o gegenüberliegende Oberfläche 12 ein Griff 13 eingelassen, an
dem der Deckel 2 erfaßt und von dem Kappenkörper 1 abgenommen werden kann.
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Der Kappenkörper 1 wird an seinem der oberen Stirnfläche 4 gegenüberliegenden
Ende von einer unteren Stirnfläche 14 abgeschlossen, die sich von den Seitenwandungen
5, 6 in Richtung auf den Hohlraum 7 erstreckt. Durch die Stirnfläche 14 erstreckt
sich eine Bohrung 15, durch die das Führungsrohr 8 in den Hohlraum 7 mündet. Die
Bohrung 15 ist in ihrem Querschnitt dem Querschnitt des Führungsrohres 8 insoweit
angepaßt, als das Führungsrohr 8 innerhalb der Bohrung 15 geführt wird.
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Die Seitenwandungen 5,- 6 verlaufen von der oberen Stirnfläche 4 in
Richtung auf die untere Stirnfläche 14 konisch. Dabei verjüngt sich der Querschnitt
des Kappenkörpers 1 in Richtung auf die untere Stirnfläche 14.
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Im Bereich der oberen Stirnfläche 4 umgibt den Kappenkörper 1 ein
Bund 16, der etwas breiter als der Deckel 2 dick ist. Die Breite des Bundes 16 liegt
in etwa zwischen 5 und 15 cm. Der Bund 16 steht mit einem Absatz 17 über die sich
an ihn in Richtung auf die untere Stirnfläche 14 erstreckende Seitenwandung 5, 6
ab. Dieser Absatz 17 hat eine Breite von 1o bis 40 mm.
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Der Bund 16 bildet im Bereich der oberen Stirnfläche 4 einen den Deckel
umgebenden Rand 18 aus, der die Öffnung 11 umschließt. Dieser Rand besitzt eine
Dicke von etwa2 bis 1o cm.
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Durch das Führungsrohr 8 erstreckt sich ein Stellorgan 19. Dieses
kann beispielsweise als ein Vierkantstahl ausgebildet sein. Dieses Stellorgan 19
liegt mit seinem oberen Ende 20 unterha2b des Deckels 2 und ragt soviel aus dem
oberen Ende 9 des Führungsrohres 8 heraus, daß auf das obere Ende 20 ein Betätigungswerkzeug
aufgesetzt werden kann, wenn der Deckel 2 aus der Öffnung 11 herausgenommen worden
ist. Mit Hilfe dieses nicht dargestellten Betätigungswerkzeuges kann das Stellorgan
19 um seine Achse gedreht und damit eine Steuerarmatur 21 betätigt werden, an deren
Steuerorgan das Stellorgan 19 angekoppelt ist. Diese Steuerarmatur 21 liegt in einer
Rohrleitung 22, die sich durch einen Weq-Drper 23 erstreckt.
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Dieser Weiörper wird im Bereich der oberen Stirnfläche 4 von einer
Wecdecke 24 begrenzt, mit deren Oberfläche 25 die obere Stirnfläche 4 fläche tet.
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Der Kappenkörper 1 ist mit einem Bindemittel 26 in den Wegkörper 23
eingebunden. Dieses Bindemittel 26 bekleidet Wandungen 27 eines Hohlraumes 28, der
entsprechend der Größe des Kappenkörpers 1 in den N¢egkörper 23 eingelassen ist.
An diesem Bindemittel 26 liegen die Seitenwandungen 5, 6 mit ihren Außenflächen
29, 3o an. Bei dem Bindemittel 26 handelt es sich um ein mit dem Material des Kappenkörpers
1 gut abbindendes Mittel, beispielsweise
Asphalt.
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Darüber hinaus liegt der Kappenkörper 1 mit seiner unteren Stirnfläche
14 auf einem Fundament 31 auf, das einen der Armatur 21 zugewandten Boden 32 des
Hohlraums 28 bedeckt. Bei diesem Fundament 31 kann es sich beispielsweise um eine
Betonschicht handeln.
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Es ist aber auch möglich, andere niveauausgleichende Schichten zu
verwenden, in denen der Kappenkörper 1 entsprechend der Oberfläche 25 in der Wecdecke
24 ausgerichtet werden kann. Außerdem ist das Fundament 31 so beschaffen, daß es
sich unter einem auf die obere Stirnfläche 4 in Richtung auf die untere Stirnfläche
14 einwirkenden Druck 33 verdichtet und eine Ausrichtung des Kappenkörpers 1 zuläßt.
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Zunächst wird in dem Wegkörper 23- der Hohlraum 28 so ausgehoben,
daß seine Wandungen 27 in etwa planparallel zu den Seitenwandungen 5, 6 des einzusetzenden
Kappenkörpers 1 verlaufen. Dabei wird der Hohlraum 28 so tief in den zWeAörper 23
eingebracht, daß auf dem Boden 32 des Hohlraums 28 noch das Fundament 31 eingebracht
werden, auf dem der Kappenkörper 1 auszurichten ist.
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Sodann wird das Bindemittel 26 sowohl auf die Wandungen 27 des Hohlraums
28 als auch auf das Fundament 31 aufgebracht. Sodann wird der Kappenkörper 1 mit
der Bohrung 15 über das Führungsrohr 8 gestülpt und in den Hohlraum 28 abgesenkt.
Dabei kommen die in Richtung auf die untere Stirnfläche 14 konisch verlaufenden
Seitenwandungen 5, 6 mit ihren Außenflächen 29, 30 an dem Bindemittel 26 zur Anlage,
während die untere Stirnfläche 14 auf dem Fundament 31 aufliegt. Sodann wird der
Druck 33
aufgebracht. Durch diesen Druck wird eine intensive Verpressung
der Außenflächen 29, 30 mit dem Bindemittel 26 herbeigeführt, so daß die Außenflächen
29, 30 fest auf dem Bindemittel 26 anhaften.
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Durch diesen Druck 33 wird auch das Fundament 31 durch den über die
untere Stirnfläche übertragenen Druck verdichtet und dabei der Kappenkörper 1 bezüglich
der Oberfläche 25 der t1ea,,decke 24 ausgerichtet. Sodann wird der Hohlraum 7 mit
Hilfe des Deckels 2 verschlossen.
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Sollte die Notwendigkeit bestehen, eine neue decke 24 auf den Weakörper
23 aufzubringen, so muß die Straßenkappe auf das Niveau der neuen IJegdecke 24 angehoben
werden. Zu diesem Zwecke wird der Kappenkörper 1 aus dem Hohlraum 28 herausgehoben.
Zu diesem Zwecke ist es denkbar, im Bereich der Stirnfläche 4 das Bindemittel 26
so weit zu entfernen, daß mit einem Hebezeug der Absatz 17 des Kappenkörpers 1 angefaßt
werden kann. Durch Aufbringung eines in Richtunqder Längsachse wirkenden Zuges wird
der Kappenkörper 1 aus dem Hohlraum 28 herausgezogen.
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Nunmehr wird auf das Fundament 31 eine der neue Weodecke 24 entsprechende
Fundamentschicht aufgebracht, die dazu führt, daß der Kappenkörper 1 auf das Niveau
der neuen Oberfläche 25 der Wegdecke 24 angehoben wird Außerdem wird Bindemittel
26 auf die Wandungen 27 des Hohlraums 28 aufgetragen, so daß die Wandungen 27 des
Hohlraums 28 der Konizität des nunmehr angehobenen Kappenkörpers 1 entsprechen.
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Daraufhin wird der Kappenkörper 1 wieder in den Hohlraum 28 abgesenkt,
so daß die Außenflächen 29, 30 auf das Bindemittel 26 drücken und mit diesem eine
feste Verbindung eingehen. Darüber hinaus drückt die Stirnfläche 14 auf die neuerdings
auf das alte Fundament 31 aufgebrachte Fundamentschicht und verdichtet diese. Gleichzeitig
wird der Kappenkörper 1 innerhalb des Wegkörpers 23 ausgerichtet. Dabei wirkt der
Absatz 17 verdichtend auf das sich unter ihm erstreckende Bindemittel 26, so daß
dafür Sorge getragen ist, daß das Bindemittel 26 sich sehr fest an die Außenflächen
29, 30 anschmiegt. Zweckmäßigerweise wird der Druck 33 mit Hilfe einer Straßenwalze
aufgebracht, die die Oberfläche 25 der Straßendecke 24 glattwalzt und bei dieser
Gelegenheit den zum Verpressen ausreichenden Druck 33 auf den Kappenkörper 1 ausübt.
Es ist jedoch auch möglich, den Druck 33 mit anderen Hilfsmitteln, zum Beispiel
mit Hilfe einer entsprechenden Rampe aufzubringen.
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Der Kappenkörper 1 kann einen runden Querschnitt 34, einen ovalen
Querschnitt 35 oder einen eckigen Querschnitt, beispielsweise einen quadratischen
Querschnitt 36 aufweisen. In jedem Falle verlaufen die Seitenwandungen 5, 6 im Sinne
einer konischen Verjüngung des Kappenkörpers 1 in Richtung von der oberen Stirnfläche
4 zur unteren Stirnfläche 14.
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Der Kappenkörper 1 kann aus Metall, beispielsweise Gußeisen oder Buntmetallen,
bestehen. Er kann auch als geschweißter Kappenkörper 1 aus Stahlblech hergestellt
sein. Es ist jedoch auch möglich, den Kappenkörper 1 aus Kunststoff oder Keramik
herzustellen.
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Es ist auch möglich, den Bund 3 mit Hilfe eines Vorsprunges 37 in
Richtung auf den Hohlraum 7 zu vergrößern. Dieser Vorsprung kann sich etwa ganz
oder zum Teil über den Umfang erstrecken. Er eröffnet für eine den Kappenkörper
1 aus dem Hohlraum 28 herausziehende Zugvorrichtung, beispielsweise ein Hebezeug
die Möglichkeit, den Kappenkörper 1 im Bereich des Vorsprunges 37 zu erfassen. An
diesen Vorsprung 37 kann das Hebezeug auch dann anfassen, wenn der Kappenkörper
1 von dem ihm umgebenden Bindemittel 26 noch nicht befreit ist.
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Zu diesem Zwecke wird lediglich der Deckel 2 vom Bund 3 abgenommen.
Um zu verhindern, dan der Deckel 2 gestohlen wird oder auf andere Weise abhanden
kommt, ist dieser beweglich am Kappenkörper 1 gehaltert Zu diesem Zwecke ragt eine
Halterung 40 etwa waagerecht vom Kappenkörper 1 in den Hohlraum 7 hinein. Diese
Halterung 40 weist ein Loch 39 auf, das sich im wesentlichen in lotrechter Richtung
durch die Halterung 40 erstreckt. Durch dieses Loch 39 verläuft ein Stift 38, der
an der Unterfläche lo des Deckels 2 befestigt ist und sich weitgehend lotrecht in
den Hohlraum 7 erstreckt. Der Querschnitt dieses Stiftes 38 entspricht weitgehend
demjenigen des Loches 39. An seinem durch das Loch 39 hindurchragenden Ende 41 trägt
der Stift 38 eine Platte 42, die mit dem Stift 38 fest verbunden ist. Diese Platte
42 besitzt einen Querschnitt, der größer ist als derjenige des Loches 39. Auf diese
Weise wird verhindert, daß der Stift 38 durch das Loch 39 hindurchgezogen und der
Deckel 2 vom Kappenkörper 1 entfernt
werden kann. Der Deckel kann
lediglich um einen Betrag angehoben werden, der der Entfernung des Endes 41 von
der Halterung 40 entspricht, so lange der Deckel 2 auf dem Bund 3 aufliegt. Aufgrund
ihrer exzentrischen Befestigung der Halterung 40 ist auch der Stift 38 exzentrisch
zum Mittelpunkt des Deckels 2 an der Unterfläche 1o befestigt. Auf diese Weise ist
es möglich, den Deckel 2 im angehobenen Zustand um die Mittelachse des Stiftes 38.
so zu verschwenken, daß der Hohlraum 7 sowohl zur Betätigung des Stellorgans 19
als auch zur Anbringung des Hebezeuges am Vorsprung 37 zur Verfügung steht.
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- L e e r s e i t e -