DE2365882B2 - Verfahren zur Reinigung einer rohen Naßphosphorsäure durch Extraktion mit Methylisoburylketon - Google Patents
Verfahren zur Reinigung einer rohen Naßphosphorsäure durch Extraktion mit MethylisoburylketonInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Reinigung von sogenannter Naßphosphorsäure, d. h. einer durch
Umsetzung von Rohphosphat mit Schwefelsäure gewonnenen Phosphorsäure durch Lösungsmittelextraktion.
Seit den letzten 40 Jahren wurden zur Reinigung von Naßphosphorsäure mittels Lösungsmittel-Extraktion
Vorschläge gemacht Während anfänglich wassermischbare Lösungsmittel, z. B. in der US-Patentschrift
19 68 544 vorgeschlagen wurden, wie Alkohole und Aceton, die zur Freisetzung der Reinphosphorsäure
abdestilliert werden mußten, wurde später auch die Verwendung von mit Wasser nicht mischbaren,
kurzkcttigen Alkoholen in Vorschlag gebracht, wobei man aber viele Stufen benötigt, um eine technisch
befriedigende Extraktion durchführen zu können.
Praktische Anwendung fanden jedoch nur Versuche zur Lösungsmittelextraktion für Naßphosphorsäure mit
Butanol (vgl. GB-PS 8 05 517) und Alkylphosphaten (vgl.
GB-PS 9 53 378), bei denen entweder Chloridionen der Säure speziell zugesetzt werden oder infolge Verwendung
von Salzsäure anstelle von Schwefelsäure bei der Herstellung der Phosphorsäure anwesend sind, wodurch
der Übertritt der Phosphorsäure in die organische Phase gefördert wird.
Weitere Vorschläge betreffen die Verwendung von gewissen Äthern als Lösungsmittel, welche Phosphorsäure
in Konzentrationen über einem gewissen, mit 35% anzusetzenden Schwellenwert zu extrahieren vermögen,
unterhalb dieses Schwellenwertes aber keine Säure extrahieren. Gemäß der GB-PS 11 12 033, werden
zusätzlich zu solchen Äthern auch andere Lösungsmittel einschließlich Ketone, erwähnt. Die dort beschriebene
Methode benötigt einen beträchtlichen Temperaturunterschied zwischen der bei der verhältnismäßig
niedrigen Temperatur durchgeführten Extraktion und dem Freisetzen der Säure und durch Erhitzen des
Extrakts mit oder ohne Zusatz einer geringen Menge Wasser. Gemäß der GB-PS 12 40 285, wird ein Gemisch
von Lösungsmitteln verwendet, wobei eines dieser Gemische aus einem Äther und einem Keton, nämlich
insbesondere Cyclohexanon besteht. Die Verwendung von aliphatischen Estern, aliphatischen und cycloaliphatischen
Ketonen und Glykoläthern bei der Extraktion von Naßphosphorsäure mit einem mit 35% H3PO4
anzusetzenden Schwellenwert der Konzentration ist der US-PS 35 56 739 zu entnehmen. Zwar erfolgt auch
hier wie gemäß der GB-PS 11 12 033 die Freisetzung der Reinphosphorsäure durch Erhitzen des Extrakts,
jedoch wird auch auf die Möglichkeit verwiesen, das Freisetzen der Säure isotherm durch einstufigen
Kontakt des Lösungsmittelextraktes mit Wasser durchzuführen, ohne daß eines der zahlreichen angezogenen
Lösungsmittel in Verbindung mit dem Temperatursteigerungsprozeß genannt wird oder die Höhe der
Temperatur, die hierfür angemessen ist, angegeben wird. Schließlich ist aus der GB-PS 10 63 248 bekannt.
Salpetersäure aus dem wäßrigen Phosphorsäure/Salpetersäure-Gemisch, das beim Aufschluß von Rohphosphat
mit Salpetersäure anfällt, durch Extraktion mit einem Keton zu entfernen. Hierbei hinterbleibt unreine
Phosphorsäure in der wäßrigen Phase, die höchstens für die Düngemittelproduktion verwendet werden kann.
Die Verwendung von Methylisobutylketon zur Naßphosphorsäureextraktion ist in Rev.Chim. 14(1963),
Seiten 440—443 beschrieben, wobei jedoch eine Säure mit 32% P2O5 (entsprechend 44,2% H3PO4) eingesetzt
und ein Extraktionsgrad unter 15 bis 20% (experimentell
gefunden: 1%) erhalten wurde. Es wurde gefunden, daß es bei Verwendung von Methylisobutylketon als
Lösungsmittel unter gewissen Bedingungen möglich ist, eine wirksame Reinigung von Naßphosphorsäure
durchzuführen, wobei sowohl die Extraktion als auch das Freisetzen bei oder nahe der Raumtemperatur
erfolgt.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Reinigung einer rohen Naßphosphorsäure durch einstufige Extraktion
mit Methylisobutylketon und einstufiges, praktisch vollständiges Abstreifen der Reinphosphorsäure aus der
organischen Extraktphase mit Wasser oder der
J5 wäßrigen Lösung einer Base, ist dadurch gekennzeichnet,
daß die Acidilät der rohen Naßphosphorsäure wenigstens 65 Gewichtsprozent H3PO4 beträgt.
Nach dem Abstreifen soll die Ketonphase weniger als 3% der im Extrakt vorliegenden H3PO4 enthalten.
Trotz der an sich bekannten Verwendung von Methylisobutylketon war dessen Brauchbarkeit zur
Extraktion von Naßphosphorsäure überraschend, da bekannt ist, daß dieses Keton brauchbar ist, um aus
Phosphorsäure für analytische Zwecke die nämlichen Metallverunreinigungen zu extrahieren, die in der
wäßrigen Phase bei diesem Lösungsmittel-Extraktionsprozeß zurückbleiben. Trotzdem ist es imstande, im
wesentlichen die gesamten H3PO4-Gehalte aus einer
handelsüblichen Naßphosphorsäure von einer Acidität von wenigstens 65, vorzugsweise etwa 70 bis 85 Gew.-%
zu extrahieren. Ketone von höherem Molekulargewicht erfordern eine höhere Konzentration an Phosphorsäure
in der Beschickung, ehe sie diese Menge Phosphorsäure extrahieren, und es würde daher erforderlich sein, eine
weitere schwierige Stufe zur Konzentrierung der Säure einzuschalten, bevor man ein solches Keton verwendet.
Methylisobutylketon besitzt den weiteren Vorzug, einen höheren Flammpunkt als die Ketone von niedrigem
Molekulargewicht aufzuweisen, bildet aber ein Azeotmp, das einen Siedepunkt aufweist, der so niedrig ist,
daß er eine leichte Lösungsmittel-Rückgewinnung durch Destillation ermöglicht. Darüber hinaus weist
Methylisobutylketon eine geringe Löslichkeit (in der Größenordnung von 1 bis 2%) in wäßriger H3PO4 auf,
und hierdurch wird es ermöglicht, daß das Endprodukt der Freisetzungsstufe nur einen niedrigen Ketongehalt
aufweist, der vergleichsweise leicht entfernt werden kann — im Gegensatz zu anderen Ketonen — und zwar
als Folge der Zusammensetzung und des Siedepunktes ''es gebildeten Azeotrops. Erfindungsgemäß wird auch
die Herstellung eines wäßrigen Raffinats mit 55 bis 65% H3PO4 möglich, das nach Entfernung des geringen
Restes Methylisobutylketon direkt für die Düngemittelherstellung
brauchbar ist, im Gegensatz zu einem Raffinat, das unter Verwendung von Ketonen von
kleinerem Molekulargewicht gewonnen worden ist
Der Umstand, daß Phosphorsäure von einer Acidität, wie sie normale Handelsware aufweist, bei der
Extraktion nahezu ihren gesamten H3PO4-Gehalt in das
Methyl-isobutylketon abgeben kann bei Temperaturen, bei denen ein Arbeiten normalerweise zweckmäßig und
wünschenswert ist (das sind Temperaturen in der Größenordnung von 25 bis 500C, bei denen das System
eine geeignete Viskosität aufweist), würde es normalerweise erforderlich machen, daß ein wenig Wasser
zugesetzt wird, um ein handhabbares Raffinat zu erzeugen. Dies kann erfolgen entweder durch Zusatz
von Wasser mit oder zu der Beschickung oder — was empfehlenswerter ist — durch Einspeisen von wäßriger
Phosphorsäure, die bereits in einer Waschoperation zur Herabsetzung des Gehaltes des Extraktes an Verunreinigungen
verwendet worden ist, in die Anfangsstufe, bei welcher die Naßphosphorsäure mit dem Keton in 2r>
Kontakt gebracht wird.
Die Konzentration der Rohsäure, die extrahiert werden soll, beträgt empfehlenswerterweise wenigstens
65%, meistens 70 bis 85%, vorzugsweise etwa 74 bis 79%, als H3PO4 ausgedrückt Die Acidität der Säure
wird hierbei definiert als der darin vorhandene Gesamt-Gewichtsprozentgehalt an H3PO4 und H2SO4,
wobei diese einfache Addition deshalb möglich wird, weil sowohl die H3PO4 als auch die H2SO4 ein
Molekulargewicht von 98 aufweisen. Demzufolge weist f>
eine Säure, die einen H3PO4-Gehalt von 74% und einen
H2SO4-Gehalt von 5% besitzt, eine Gesamt-Acidität
von 79% auf.
Die gereinigte Säure, die nach dem einstufigen Freisetzen in Wasser erhalten wird, kann eine Acidität
von 45% H3PO4 aufweisen.
Die erfindungsgemäß zu reinigende Naßphosphorsäure wird erhalten durch Filtrieren oder eine
andersartige Abtrennung von Calciumsulfat aus der Anschlämmung, die bei der Einwirkung von Schwefelsäure
auf Rohphosphat anfällt In diesem Zustand enthält sie eine Vielfalt von Verunreinigungen, von
denen einige, z. B. Fluoride und Sulfat sowie gelöstes organisches Material, vor der Extraktion gegebenenfalls
entfernt werden können, während andere Verunreinigungen, wie Eisen, Chrom, Magnesium und andere
Metall-Kationen, in dieser Weise nicht entfernbar sind.
Üblicherweise wird die aus der Säureaufschluß-Stufe stammende Säure soweit wie möglich heruntergekühlt,
um die Nachfällung der vorhandenen Verunreinigungen herbeizuführen. Die Säure wird normalerweise auf etwa
25 bis 30° abgekühlt.
Die Temperatur, bei der die Lösungsmittel-Extraktion am besten durchgeführt wird, kann je nach der
Konzentration der Säure schwanken. Es wurde jedoch gefunden, daß eine Temperatur unter 500C, z. B. eine
solche von 25 bis 500C, normalerweise für alle Säurekonzentrationen zweckmäßig ist, und daß eine
Temperatur von 35 bis 400C bei Verwendung einer Säure mit einer Acidität von 65 bis 85% besonders gut b5
geeignet ist.
Die für das erfindungsgemäße Verfahren zu verwendende Säure wird entweder direkt in der erforderlichen
Konzentration erhalten, oder sie wird bis zu diesem Konzentrationsbereich, z.B. durch Eindampfen im
Vakuum, aufgestärkt, ehe die Reinigung erfolgt Zur Zeit ist die im Handel am meisten vertnebene technische
Säure, eine Säure mit einer Acidität von 74 bis 79%. So ist es üblich, eine Säure von einer Acidität von etwa
79%, z. B. von 75% H3PO4 und 4<>/o H2SO4 oder von 78%
HjPO4 und I % H2SO4, zu verwenden.
Die Naßphosphorsäure wird mit dem Keton im Gewichtsverhältnis von über 03 :1, vorzugsweise von
0,5 bis 2,0 :1 und empfehlenswerterweise im Verhältnis
von 1,0 bis 1,5 "· 1. am besten im Verhältnis von 1,2 bis
1,4 :1 in Kontakt gebracht Es kann auch ein Verhältnis von über 2,0 :1 angewendet werden, doch ist hiermit ein
Bedarf an größeren Reaktionsgefäßen verbunden. Wie gefunden wurde, kann wäßrige Phosphorsäure von
höchster Reinheit in einem Betrieb von kleinstem Ausmaß pro Einheit H3PO4-Durchsatz erhalten werden,
wenn die Ketonphase 28 bis 40 Gew.-% H3PO4 enthält
Das Inkontaktbringen der Säure mit dem Keton wird
in konventionellen Apparaturen, wie einem Misch/Absetz-Gefäß durchgeführt
Wird eine Phosphorsäure von hoher Reinheit benötigt, so wird der die H3PO4 enthaltende Extrakt
dann gewaschen, indem man ihn wiederholt mit einer geringen Menge einer Waschflüssigkeit in Kontakt
bringt, die vorzugsweise aus einer Lösung von Phosphorsäure hohen Reinheitsgrades besteht um die
kationischen Verunreinigungen in die wäßrige Phosphorsäurephase zu extrahieren. Abweichend hiervon
kann auch Wasser verwendet werden, welches etwas H3PO4 beim ersten Kontakt rück-extrahiert und welches
dann mit weiterem unreinen Extrakt zusammengebracht werden kann, dem gegenüber es dann als die
Phosphorsäure-Waschflüssigkeit wirkt Die zum Waschen verwendete Phosphorsäure soll einen Gehalt an
Verunreinigungen aufweisen, der niedrig genug ist um die Extraktion der Verunreinigungen aus dem Ketonextrakt
zu ermöglichen. Sie sollte auch einen H3PO4-Gehalt
von weniger als 56% aufweisen, um einen Übertritt von H3PO4 aus der Waschflüssigkeit in den
Extrakt zu vermeiden. Sie kann entweder aus der Säure bestehen, die durch den thermischen Aufschlußprozeß
gewonnen worden ist, oder aus einer durch Naßaufschluß gewonnenen Säure, welche die oben genannten
Bedingungen erfüllt. Zweckmäßigerweise besteht sie aus einer zurückgeführten gereinigten Säure aus der
Freisetzungs-Stufe des Verfahrens.
Die Menge der Phosphorsäure, die verwendet wird oder die durch die partielle Extraktion der H3PO4 in das
Wasser erzeugt worden ist und als die Flüssigkeit zum Auswaschen des organischen Extraktes verwendet wird,
beträgt mengenmäßig normalerweise wenigstens 10% der Menge der in der organischen Phase vorhandenen
H3PO4. Vorzugsweise macht sie 30 bis 50% aus. Das soll
heißen, daß das Gewichtsverhältnis der Waschflüssigkeit zum Extrakt normalerweise 0,25 bis 0,5 :1 bei einer
Säure beträgt, die einen H3PO4-Gehait von etwa 56%
aufweist.
Nach dem Auswaschen wird die Phosphorsäure aus der organischen Phase freigesetzt durch Inkontaktbringen
derselben mit Wasser oder mit einer wäßrigen Lösung einer Base, in einer Stufe. Die Menge des
verwendeten Wassers soll so groß sein, daß im wesentlichen die gesamte Phosphorsäure aus der
organischen Phase in die wäßrige Phase übertritt. Wünschenswerterweise wird nicht mehr als 3%,
mwpjsp nicht mehr s!s ! % dss H^PO'-GehsUs in
der organischen Phase zurückgehalten. Der H3PO4-Gehalt
der wäßrigen Phosphorsäure in einer einstufigen Freisetzungs-Operation liegt in der Größenordnung
von etwa 44 bis 48% je nach der angewendeten Temperatur. Gewünschtenfalls kann Wasser von
Temperaturen, die von 20° C abweichen, verwendet werden, beispielsweise die Kondensate, die bei einem
Wärmeextraktor, wie er bei Vakuumeindampfern verwendet wird, anfallen. In der Freisetzungs-Stufe
werden im typischen Fall Temperaturen zwischen 20 und 4O0C angewendet. Obwohl eine Säure dieser
Konzentration für eine Anzahl Anwendungszwecke direkt verwendet werden kann, ist es normalerweise
doch erwünscht, sie zu konzentrieren, wenn sie transportiert werden muß. Verwendet man Methyi-isobutylketon
als Lösungsmittel, so beträgt die Menge Wasser, die man für eine technisch befriedigende
Einstufen-Freisetzung benötigt — in Verhältniszahlen ausgedrückt — normalerweise 0,2 bis 0,4 :1, bezogen
auf das Extraktgewicht. Selbstverständlich kann dann, wenn eine stärker verdünnte Säure gewünscht wird,
auch mehr Wasser verwendet werden. Wie oben erwähnt, ist es möglich, anstatt einfach Wasser für die
Freisetzung der Säure zu verwenden, auch eine wäßrige Lösung einer Base zu benutzen. Zu den in Frage
kommenden Basen gehören Ätznatron und Ätzkali, Ammoniumhydroxyd, wasserlösliche Amine und basische
Phosphate, z. B. solche der Formel M2HPO4, in der
M ein Kation ist, das dazu geeignet ist, das Material wasserlöslich zu machen. Die Menge der vorhandenen
Base reicht üblicherweise bis zu der Menge, die erforderlich ist, um die gesamte Phosphorsäure in dem
Extrakt bis zur dibasischen Form (z.B. MH2PO4) zu
neutralisieren, doch können auch kleinere Mengen verwendet werden, sofern genügend Wasser verwendet
wird, um die verbleibenden H3PO4-Gehalte aus dem
Ketonextrakt zu extrahieren. Es reicht eine Einstufen-Freisetzung aus, falls eine wäßrige Lösung einer Base
für die Freisetzung verwendet wird.
Das Fertigprodukt kann eine geringe Menge Methylisobutylketon enthalten, das gewünschtenfalls
z. B. durch Destillation entfernt werden kann. Das erfindungsgemäße Verfahren erzeugt daher normalerweise
zwei Ströme von Phosphorsäure, nämlich einen, der über das Lösungsmittel erhalten wird, welches
annähernd 50 bis 70% der in dem Ausgangsmaterial vorhandenen H3PO4 enthält und der einen Gesamt-Metallgehalt
von weniger als 100 ppm, bezogen auf H3PO4,
aufweist, und einen weniger reinen Strom, nämlich einen, der Phosphat enthält, das nicht in die organische
Phase extrahiert worden ist und für die Düngemittelherstellung brauchbar ist. Abweichend hiervon kann auch
ein weniger gut gereinigter Strom erzeugt werden, der z. B. 95% des ursprünglichen H3PO4-Gehaltes enthält,
indem man eine hohe Konzentration der Beschickungssäure und nur ein mäßiges oder gar kein Waschen
anwendet
Das erfindungsgemäße Verfahren soll nun durch das folgende Beispiel erläutert werden.
In dem Beispiel wies die zur Anwendung kommende Beschickungssäure die folgende Zusammensetzung auf:
| spezifisches Gewicht | 1,66 |
| H3PO4 | 77,4% |
| H2SO4 | 1.6% |
| Fe | 0,23% |
| Mg | 0,25% |
Das im Beispiel verwendete extrahierende Lösungsmittel bestand aus Methyl-isobutylketon. Das Verfahren
wird unter Bezugnahme auf das beigefügte Fließschema erläutert.
Die Ausführungsform dieses Beispiels soll anhand des Fließdiagramms der Figur erläutert werden. Dieses
Diagramm veranschaulicht einen Prozeß, bei dem sowohl die anfängliche Extraktion der H3PO4 in das
Methyl-isobutylketon als auch die zum Schluß vorgenommene Freisetzung in Wasser unter Verwendung
von Einstufen-Misch/Absetzgefäßen durchgeführt wird (vgl. die Ziffern I und 2 der Zeichnung). Der
Lösungsmittelextrakt wird von dem wäßrigen Raffinat abgetrennt und in der Weise gewaschen, daß man ihn
durch eine Reihe von Misch/Absetzgefäßen 3 hindurchführt, um kationische Verunreinigungen aus dem
Lösungsmittelextrakt zu entfernen. Die verwendete Waschflüssigkeit besteht aus der gereinigten Säure, die
aus dem zur Freisetzung benutzten Misch/Absetzgefäß 2 erhalten worden ist.
Die Besichickungssäure wird in das erste Misch/Absetzgefäß bei einer Temperatur von etwa 25° C
eingespeist. Die Temperatur steigt an infolge des Freiwerdens der Extraktionswärme der H3PO4 in das
Ke lon.
Die genauen Versuchseinzelheiten, die sich auf jede Stufe des Prozesses beziehen, sind in dem Fließdiagramm
eingetragen.
Die Analyse des Produktes ergab folgende Zusammensetzung:
v, H3PO4
H2SO4
Fe
Al
Mg
so Ca
so Ca
Na
Cr
Cu
Ni
Pb
Cd
Cd
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
| 45% | S |
| 0,65% | |
| 25 ppm | |
| 5 ppm | |
| 5 ppm | |
| 5 ppm | |
| 1 ppm | |
| 2 ppm | |
| 2 ppm | |
| 2 ppm | |
| 1 ppm | |
| 1 ppm | |
| 1 ppm | |
Claims (2)
1. Verfahren zur Reinigung einer rohen Naßphosphorsäure
durch einstufige Extraktion mit Methylisobutylketon und einstufiges praktisch vollständiges
Abstreifen der Reinphosphorsäure aus der organischen Extraktphase mit Wasser oder der wäßrigen
Lösung einer Base, dadurch gekennzeichnet, daß die Acidität der rohen Naßphosphorsäure
wenigstens 65 Gew.-% H3PO4 beträgt
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die organische Extraktphase mit wäßriger Phosphorsäurelösung ausgewaschen wird,
deren Phosphorsäuregehalt 30 bis 50% der in der organischen Extraktphase vorhandenen Hhosphorsäuremenge
entspricht
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