DE2320877B2 - Verfahren zur Reinigung von Naßphosphorsäure - Google Patents
Verfahren zur Reinigung von NaßphosphorsäureInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Reinigung von Naßphosphorsäure, d. h. von durch die Umsetzung
von Rohphosphat mit Schwefelsäure gewonnener Phosphorsäure durch Lösungsmittel-Extraktion mit
einem Dialkylketon mit 6 C-Atomen, insbesondere Methylisobutylketon.
Vorschläge, die für die Reinigung von Naßphosphorsäure mittels Lösungsmittel-Extraktion gemacht worden
sind, reichen lange zurück. Beispielsweise wurden in der US-PS 19 68 544 wassermischbare Lösungsmittel,
wie z. B. Alkohole und Aceton vorgeschlagen.
Zur Freisetzung der gereinigten Säure war allerdings
eine Destillation nötig. Bei der Verwendung von mit Wasser nicht mischbaren, kurzkettigen Alkoholen
werden dagegen viele Stufen benötigt, um eine technisch befriedigende Extraktion durchführen zu
können.
Praktisch brauchbare Vorschläge blieben jedoch weitgehend auf solche Verfahren beschränkt (GB-PS
05 517 mit Butanol und GB-PS 9 53 378 mit Alkylphosphaten als Lösungsmittel), bei denen infolge der
Verwendung von Salzsäure anstelle von Schwefelsäure bei der Herstellung der Phosphorsäure Chloridionen
anwesend sind oder der Säure speziell zugesetzt werden. Chloridionen beschleunigen den Übertritt der
Phosphorsäure in Hie organische Phase durch eine Art Aussalzeffekt.
Die Extraktion vor Phosphorsäure in wäßriger Lösung oberhalb eines bestimmten mit 35% anzusetzenden
Schwellwertes mittels Äthern und auch Ketonen wurde in der GB-PS 11 12 033 vorgeschlagen. Hierbei
"> wird aber ein beträchtlicher Temperaturunterschied bei
der Extraktion und dem Freisetzen der Säure benötigt, wobei die Extraktion bei verhältnismäßig niedriger
Temperatur durchgeführt und der Extrakt dann — mit oder ohne Zusatz einer geringen Menge Wasser —
ίο erhitzt wird, um das Freisetzen der Säure zu bewirken.
Gemäß der GB-PS 12 40 285 wird ein Gemisch von Lösungsmitteln verwendet und eines dieser Gemische
besteht aus einem Äther und einem Keton, als welches Cyclohexanon speziell genannt ist
Es ist weiter aus der US-PS 35 56 739 bekannt, Naßphosphorsäure mit organischen Lösungsmitteln,
darunter auch Dialkylketonen, zu extrahieren. In dieser US-PS wird jedoch festgestellt, daß geeignete Lösungsmittel
keine Phosphorsäure aus ihrer Lösung mit weniger als 35 Gew.-% H3PO* extrahieren sollen, aus
konzentrierten Lösungen wenigstens 20Gew.-% H3PO4 extrahieren sollen und bei tieferer Temperatur
Phosphorsäure besser lösen sollen als bei höherer Temperatur. Dies trifft für Dialkylketone mit 6
r> C-Atomen, insbesondere Methylisobutylketon aber nicht zu. Zwar ist Methylisobutylketon als Extraktionsmittel für Metalle bekannt. Es war aber nicht
voraussehbar, daß dieses oder andere C6-Dialkylketone im Falle der Phosphorsäure gerade kein Metall
ι» extrahieren, dieses vielmehr in roher Naßphosphorsäure zurückbleibt. Zwar ist in der US-PS Cyclohexanon als
Extraktionsmittel genannt, jedoch ist dieses unter den Bedingungen, unter denen Ce-Dialkylketone sich als
optimale Extraktionsmittel erweisen unbrauchbar.
i"> In Rev. Chim. 14 (1963) Seite 437 bis 443 ist zwar Methylisobutylketon als mögliches Extraktionsmittel
für Naßphosphorsäure genannt, jedoch zeigen die dort veröffentlichten Versuche, daß bei einer Konzentration
der Naßphosphorsäure von 44,2% H3PO4 (entsprechend
w 32% P2O5) nicht mehr als 15 bis 20% Extraktionsgrad
erreich» werden. Versuche ergaben sogar noch wesentlich geringere Werte von 1% entsprechend 0,4 Gew.-%
in die organische Phase extrahierte Orthophosphorsäure.
t"> Überraschenderweise wurde gefunden, daß bei einer
bestimmten Acidität des Ausgangsmaterials und bestimmten Mengenverhältnissen Keton : Phosphorsäure
sehr hohe Extraktionsgrade erzielt werden, die das Extraktionsverfahren unter Verwendung von C6-Dial-
"><> kylketonen, insbesondere Methylisobutylketon wirtschaftlich
außerordentlich interessant erscheinen lassen. Das erfindungsgemäße Verfahren zur Reinigung von
Naßphosphorsäure durch Extraktion mit einem Dialkylketon mit 6 C-Atomen, insbesondere mit Methylisobu-
,) tylketon, und Inkontaktbringen des Extrakts mit Wasser
oder der wäßrigen Lösung einer Base ist dadurch gekennzeichnet, daß eine Naßphosphorsäure mit einer
Acidität von wenigstens 65% eingesetzt wird, das Gewichtsverhältnis des Ketons zu der Phosphorsäure
(ι 0,5 :1 bis 2 :1 beträgt und daß im Fall der Verwendung
von Methylisobutylketon die Extraktion und/oder das Inkontaktbringen des Extrakts mit dem Wasser oder
der wäßrigen Lösung einer Base in mehr als einer Stufe erfolgt.
Sowohl die Extraktion als auch das Freisetzen erfolgen bei einer Temperatur, die bei Raumtemperatur
oder verhältnismäßig nahe bei Raumtemperatur liegt. Dies setzt die Notwendigkeit voraus, entweder die
Säure für die Extraktionsstufe zu kühlen oder die Temperatur des Extrakts für das Freisetzen zu erhöhen,
und hat weiter zur Voraussetzung, daß das Säure/Lösungsmittel-System
eine Viskosität aufweist, die für die Durchführung des Prozesses geeignet ist.
Die Bezeichnung »Alkyl« soll einen unsubstituierten,
gesättigten Kohlenwasserstoffrest bezeichnen.
Das bevorzugt in Frage kommende Keton ist das in der US-Patentschrift 35 56 739 nicht erwähnte Methylisobutylketon,
welches den Vorteil aufweist, daß es imstande ist, im wesentlichen die gesamten H3PO4-Gehalte
aus einer handelsüblichen Naßphosphorsäure von einer Acidität von etwa 70 bis 85% zu extrahieren.
Ketone von höherem Molekulargewicht erfordern eine höhere Konzentration an Phosphorsäure in der 1-3
Beschickung, ehe sie diese Menge Phosphorsäure extrahieren, und es würde daher erfoiderlich sein, eine
weitere schwierige Stufe zur Konzentrierung der Säure einzuschalten, bevor man ein solches Keton verwendet.
Methyl-isobutylketon bestitzt den weiteren Vorzug, einen höheren Flammpunkt als die Ketone von
niedrigerem Molekulargewicht aufzuweisen, bildet aber ein Azeotrop, dessen Siedepunkt so niedrig ist, daß er
eine leichte Lösungsmittel-Rückgewinnung durch Destillation ermöglicht. Darüber hinaus weist Methyl-isobutylketon
eine geringe Löslichkeit (in der Größenordnung von 1 bis 2%) in wäßriger H3PO4 auf, wodurch die
als Endprodukt erhaltene Reinphosphorsäure nur einen niedrigen Ketongehalt aufweist, der vergleichsweise
leicht entfernt werden kann. Es erlaubt auch die jo Herstellung eines wäßrigen Raffinats mit einem
H3PO4-Gehalt in der Größenordnung von 55 bis 65%
des nach Entfernung der geringen Menge Methylisobutylketon unmittelbar zur Düngemittelherstellung
brauchbar ist. Dies ist bei dem Raffinat, das unter π
Verwendung von Ketonen von kleinerem Molekulargewicht gewonnen worden ist, nicht der Fall.
Der Umstand, daß Phosphorsäure von einer Acidität, wie säe normale Handelsware aufweist, bei der
Extraktion nahezu ihren gesamten H3PO4-Gehalt in das w
Methyl-isobutylketon abgeben kann bei Temperaturen in der Größenordnung von 25 bis 500C, bei denen das
Gemisch eine geeignete Viskosität aufweist und bei denen ein Arbeiten normalerweise zweckmäßig und
wünschenswert ist, würde es normalerweise erforderlich c, machen, daß ein wenig Wasser zugesetzt wird, um ein
handhabbares Raffinat zu erzeugen. Dies kann erfolgen entweder durch Zusatz von Wasser mit oder zu der
Beschickung oder — was empfehlenswerter ist — durch Einspeisen von wäßriger Phosphorsäure, die bereits in
einer Waschoperation zur Herabsetzung des Gehalts des Extraktes an Verunreinigungen verwendet worden
ist, in die Anfangsstufe, bei welcher die durch Naßaufschluß gewonnene Säure mit dem Keton in
Kontakt gebracht wird. *■>
Im Gegensatz zur Lehre der US-PS 35 56 739 wurde gefunden, daß entweder die Extraktion der H3PO4 aus
der durch Naßaufschluß gewonnenen Phosphorsäure in das Keton oder die Freisetzung der gereinigten Säure,
sofern sie in Wasser erfolgt, oder daß auch beide .<■. Operationen in mehr als einer Stufe durchgeführt
werden. Im Fall der Verwendung von Methylisobutylketon ist diese Verfahrensweise erforderlich. Der Grund
hierfür liegt darin, daß — wie gefunden wurde — eine höhere Konzentration an HjPO4 im Raffinat für einen
gegebenen Gehalt an Verunreinigungen bei einer Einstufen-Extraktion auftritt als bei einer Zweistufen-Extraktion.
Daher geht weniger H3PO4 im Raffinat verloren, wenn die Extraktion in zwei Stufen durchgeführt
wird. Die Zweistufen-Extraktion wird zweckmäßig
in der Weise durchgeführt, daß man die zu verarbeitende Säure-Beschickung in eine Misch-Einheit einer im
Gegenstrom betriebenen Zweistufen-Misch/Absetz-Ext/aktoreinheit
einspeist und das Keton in die andere Einheit gibt. Wird eine Waschstufe eingeschaltet, so
wird die rückgeführte Waschflüssigkeit in die gleiche Apparateeinheit eingespeist, in die auch die Beschikkungs-Säure
eingeführt wird. Die Anwendung einer Mehrstufen-Freisetzung ermöglicht es, eine wäßrige
Phosphorsäure von höherem H3PO4-GeIIaIt zu gewinnen.
Bei der Herstellung von Naßphosphorsäure durch Umsetzung des Rohphosphats mit Schwefelsäure wird
gewöhnlich anstelle von CaSO4 · 2 H2O auch
CaSO4 ■ V2 H2O als Nebenprodukt gebildet und zwar
entweder in einer Stufe vom Angriff oder in zwei Stufen, z. B. aufgrund der Umkristallisation des Breies, der bei
einem konventionellen Verfahren erhalten wird. Phosphorsäure, die erfindungsgemäß gereinigt werden soll,
wird durch Filtrieren oder eine andersartige Abtrennung von Calciumsulfat erhalten. Sie enthält vielfältige
Verunreinigungen, von denen einige z. B. Fluoride und Sulfat sowie gelöstes organisches Material, gewünschtenfalls
vor der Extraktion aus der Säure entfernt werden, während Eisen, Chrom, Magnesium und andere
Metall-Kationen, durch eine derartige Vorbehandlung nicht entfernbar sind.
Die aus dem Säureaufschluß stammende Säure wird möglichst weit heruntergekühlt auf etwa 25 bis 30° C, um
die Nachfällung der vorhandenen Verunreinigungen herbeizuführen.
Die Temperatur, bei der die Lösungsmittel-Extraktion am besten durchgeführt wird, kann je nach der
Konzentration der Säure schwanken. Es wurde jedoch gefunden, daß eine Temperatur unter 50° C, z. B. eine
solche von 25 bis 50° C, normalerweise für alle Säurekonzentrationen zweckmäßig ist, und daß eine
Temperatur von 35 bis 40° C für Methyl-isobutylketon bei Verwendung einer Säure mit einer Acidität von 65
bis 85% besonders gut geeignet ist.
Die für das erfindungsgemäße Verfahren zu verwendende Säure wird entweder direkt in der erforderlichen
Konzentration erhalten, oder sie wird bis zu diesem Konzentrationsbereich, z. B. durch Eindampfen im
Vakuum, aufgestärkt, ehe die Reinigung erfolgt. Die handelsübliche technische Säure ist eine Säure mit einer
Acidität von 74 bis 79%. Werden Q-Dialkylketone, wie
Methyl-isobutylketon zum Extrahieren verwendet, so soll die Konzentration der Säure empfehlenswerterweise
wenigstens 65%, meistens 70 bis 85%, vorzugsweise etwa 74 bis 79%, als H3PO4 ausgedrückt, betragen. Die
Acidität der Säure wird definiert als der darin vorhandene Gesamtgehalt an H3PO4 und H2SO4 in
Gewichtsprozent, wobei diese einfache Addition möglich wird, weil sowohl H3PO4 als auch H2SO4 ein
Molekulargewicht von 98 aufweisen. Daher hat eine Säure, die einen H3PO4-GeIIaU von 74% und einen
H2SO4-Gehalt von 5% besitzt, eine Gesamt-Acidität
von 79%. Bei der Verwendung von z. B. Methyl-isobutylketon wird eine Säure von einer Acidität von etwa
79%, z. B. aus 75% H3PO4 und 4% H2SO4 oder aus 78%
H3PO4und 1% H2SO4 verwendet.
Das extrahierende Keton wird in Kontakt gebracht mit der aus dem nassen Aufschluß stammenden
wäßrigen Phosphorsäure im Gewichtsverhältnis von über 0,3 : i, vorzugsweise von 0,5 bis 2,0 : i, und in dem
Fall, in dem das Keton aus dem Methyl-isobutylketon
besteht, empfehlenswerterweise im Verhältnis von 1,0 bis 1,5 :1, am besten im Verhältnis \on 1,2 bis 1,4 :1 bei
Einstufen-Extraktionen. Bedient man sich einer Zweistufen-Extraktion,
so kann ein um ein weniges erhöhtes Verhältnis, z. B. von 1,3 bis 1,6 :1 der Ketonbeschickung
angewendet werden. Wie gefunden wurde, kann wäßrige Phosphorsäure von höchster Reinheit in eine.-n
Betrieb von kleinstem Ausmaß pro Einheit H3PO4-Durchsatz
erhalten werden, wenn die Ketonphase 28 bis 40 Gewichtsprozent H3PO4 enthält
Das lnkontaktbringen der Säure mit dem Keton wird
in konventionellen Apparaturen, wie Misch/Absetz-Gefäßen und im Gegenstrom betriebenen Füllkörperkolonnen
durchgeführt Normalerweise wird ein Extraktor mit 2 oder 3 wirklichen oder theoretischen Gegenstromstufen,
vorzugsweise 2 Stufen, verwendet, wenn auch ein Einstufenbetrieb möglich ist Zur Herbeiführung des
Kontaktes können verschiedenartige Vorrichtungen verwendet werden, wie z. B. mit gesiebtem Schiefer
gefüllte oder mit rotierenden Scheiben ausgerüstete oder pulsierend arbeitende Kolonnen-Extraktoren mit
der gewünschten Anzahl von theoretischen Stufen.
Wird eine Phosphorsäure von hoher Reinheit benötigt, so wird der die H3PO4 enthaltende Extrakt
gewaschen, indem man ihn wiederholt mit einer geringen Menge einer Waschflüssigkeit in Kontakt
bringt, die vorzugsweise aus einer Lösung von Phosphorsäure hohen Reinheitsgrades besteht, um die
kationischen Verunreinigungen in die wäßrige Phosphorsäurephase zu extrahieren. Abweichend hiervon
kann auch Wasser verwendet werden, welches etwas H3PO4 beim ersten Kontakt rück-extrahiert und welches
dann mit weiterem unreinem Extrakt zusammengebracht werden kann, dem gegenüber es dann als die
Phosphorsäure-Waschflüssigkeil wirkt. Die zum Waschen verwendete Phosphorsäure soll einen so niedrigen
Gelialt an Verunreinigungen aufweisen, daß Verunreinigungen aus dem Ketonextrakt extrahiert
werden. Sie sollte auch einen h^POi-Gehalt von
weniger als 56% aufweisen, um einen Übertritt von H3PO4 aus der Waschflüssigkeit in den Extrakt zu
vermeiden. Sie kann entweder aus der Säure bestehen, die durch den thermischen Aufschlußprozeß gewonnen
worden ist, oder aus einer durch Naßaufschluß gewonnenen Säure, welche die oben genannten
Bedingungen erfüllt. Zweckmäßigerweise besteht sie aus einer zurückgeführten gereinigten Säure aus der
Freisetzungs-Stufe des Verfahrens. Die Menge der Phosphorsäure, die verwendet wird oder die durch die
partielle Extraktion der H3PO4 in das Wasser erzeugt worden ist und als die Flüssigkeit zum Auswaschen des
organischen Extraktes verwendet wird, beträgt mengenmäßig
normalerweise wenigstens 10% der Menge in der organischen Phase vorhandenen H3PO4. Vorzugsweise
macht sie 30 bis 50% aus. Das soll heißen, daß das Gewichtsverhältnis der Waschflüssigkeit zum Extrakt
normalerweise 0,25 bis 0,5 : 1 bei einer Säure beträgt, die einen HjfCVGehalt von etwa 56% aufweist, wenn ein
C6-Dialky'keton, wie Methyl-isobutylketon, verwendet
wird.
Nach c'em Auswaschen wird die Phosphorsäure aus
der organischen Phase freigesetzt durch Inkontaktbringen mit Wasser oder mit einer wäßrigen Lösung einer
Base. Dii-'ser Vorgang kann gewünschtenfalls in einer
Stufe durchgeführt werden. Es ist jedoch gebräuchlicher, sich einer Mehrstufen-Freisetzung zu bedienen
und normalerweise 2 wirkliche oder theoretische Stufen anzuwenden. Die Menge des verwendeten Wassers soll
so groß sein, daß im wesentlichen die gesamte Phosphorsäure aus der organischen Phase in die
wäßrige Phase übertritt Wünschenswerterweise wird nicht mehr als 3%, vorzugsweise nicht mehr als 1% des
H3PO4-Gehalts in der organischen Phase zurückgehalten.
Der H3PO4-GeJIaIt der wäßrigen Phosphorsäure in
einer einstufigen Freisetzungs-Operation liegt in der Größenordnung von etwa 44 bis 48%. Besteht das
verwendete Keton aus Methyl-isobutylketon, so kann je nach der angewendeten Temperatur, beispielsweise bei
Verwendung von Wasser, das mit einer Temperatur von 200C eingeführt wird, eine Säure mit einem H3PO4-Gehalt
von 45% erhalten werden. Bei Anwendung einer
;5 zweistufigen Gegenstromextraktion können höhere
Konzentrationen, z. B. solche von 55 bis 59%, beispielsweise von 56%, erhalten werden bei Anwendung
von Wasser bei 200C. Bei Verwendung von Methyl-isobutylketon liefert eine Zweistufen-Freisetzung
eine Säure einer Konzentration von 55 bis 58% H3PO4- Gewünschtenfalls kann auch Wasser von
anderen Temperaturen verwendet werden, beispielsweise die Kondensate, die bei einem Wärmeextraktor,
wie er bei Vakuumeindampfern verwendet wird, anfallen. In der Freisetzungs-Stufe werden im typischen
Fall Temperaturen zwischen 20 und 40° C angewendet. Bei einer Zweistufen-Freisetzung wird der Extrakt in
einen Mischer einer im Gegenstrom betriebenen Zweistufen-Misch/Absetzvorrichtung eingespeist und
Wasser in den anderen Mischer. Obwohl eine Säure dieser Konzentration für eine Anzahl Anwendungszwecke direkt verwendet werden kann, ist es normalerweise
doch erwünscht, sie zu konzentrieren, wenn sie transportiert werden muß. Verwendet man Methyl-iso-
J5 butylketon als Lösungsmittel, so beträgt die Menge
Wasser, die man für eine technisch befriedigende Einstufen-Freisetzung benötigt — in Verhältniszahlen
ausgedrückt — normalerweise 0,2 bis 0,4 :1. bezogen auf das Extraktgewicht, wohingegen bei der Zweistufen-Freisetzung
eine Wassermenge von 0,10 bis 0,3 :1, auf die gleiche Basis bezogen, verwendet werden kann.
Selbstverständlich kann dann, wenn eine stärker verdünnte Säure gewünscht wird, auch mehr Wasser
verwendet werden. Bei der Verwendung der wäßrigen Lösung einer Base für die Freisetzung der Säure können
Ätznatron und Ätzkafi, Ammoniumhydroxyd, wasserlösliche
Amine und basische Phosphate, z. B. solche der Formel M2HPO4, in der M ein Kation ist, das dazu
geeignet ist, das Material wasserlöslich zu machen, verwendet wurde. Die Menge der vorhandenen Base
reicht üblicherweise bis zu der Menge, die erforderlich ist, um die gesamte Phosphorsäure in dem Extrakt bis
zur dibasischen Form (z. B. MH2PO4) zu neutralisieren,
doch können auch größere Mengen verwendet werden, sofern genügend Wasser verwendet wird, um die
verbleibenden H3PO4-Gehalte aus dem Ketonextrakt zu
extrahieren. Normalerweise reicht eine Einstufen-Freisetzung aus, falls eine wäßrige Lösung einer Base für die
Freisetzung verwendet wird.
bo Das Fertigprodukt kann eine geringe Menge des
verwendeten Keton-Lösungsmittels enthalten. Dieses kann gewünschtenfalls z. B. durch Destillation entfernt
werden. Das erfindungsgemäße Verfahren erzeugt daher normalerweise zwei Ströme von Phosphorsäure,
f>5 nämlich einen, der über das Lösungsmittel erhalten wird,
welches annähernd 50 bis 70% der in dem Ausgangsmaterial vorhandenen H3PO4 enthält und der einen
Von weniger äiS 100 Teile je
Million Teile (ppm), bezogen auf HjPO4, aufweist, und
einen weniger reinen Strom, nämlich einen, der Phosphat enthält, das nicht in die organische Phase
extrahiert worden ist und für die Düngemittelherstellung brauchbar ist. Abweichend hiervon kann auch ein
weniger gut gereinigter Strom erzeugt werden, der z. B. 95% des ursprünglichen H3PO4-Gehaltes enthält, indem
man eine hohe Konzentration der Beschickungssäure und nur ein mäßiges oder gar kein Waschen anwendet.
Gewünschtenfalls kann die gereinigte Phosphorsäure weiter gereinigt werden, beispielsweise, um sie für eine
Verwendung in Nahrungsmitteln geeignet zu machen, und zwar dadurch, daß man eine Uinkristallisation der
Säure bewirkt, z. B. durch Konzentrieren der Säure, beispielsweise in einem Vakuumverdampfer, wie einen
Zwangsumlauf-Verdampfer, auf einen H3PO4-Gehalt
von wenigstens 85%, meist auf 85 bis 88%. Abweichend hiervon kann P2O5, wie es durch Verbrennen von
elementarem Phosphor gewonnen wird, in der lösungsmittelextrahierten, gereinigten Säure gelöst werden,
oder es kann konzentrierte, durch den thermischen Prozeß gewonnene Phosphorsäure mit der gereinigten
Säure vermischt werden, um eine Säure der gewünschten Konzentration zu erzeugen. Hat man nun eine Säure
der gewünschten Konzentration erhalten, so wird sie anschließend heruntergekühlt, um Kristalle der Verbindung
der Formel H3PO4 · V2 H2O zu erzeugen. Die
Herstellung von Phosphorsäurekristallen erfolgt gemäß der JA-PS 14 692/1969 durch Kristallisation von durch
Naßaufschluß gewonnener Phosphorsäure, die vorher desulfatiert und defluoriert worden ist. Dieser Vorschlag
ist zur Erzeugung reiner Phosphorsäurekristalle praktisch nicht zu verwirklichen, da sie Einschlüsse in den
Kristallen, z. B. von Eisenphosphaten, zur Folge hat. Überdies sind die Kristalle schwer aus der Mutterlauge
abzutrennen, da diese sehr viskos ist. Wenngleich es bekannt ist, daß beim Abkühlen einer wäßrigen Säure
von einer Konzentration unter 92% H3PO4 diese als H3PO4 · '/2 H2O kristallisiert (vgl. Thorpe's Dictionary
of Chemistry. 4. AufL Band IX. Seite 503). so bezieht sich
diese Erkenntnis auf eine durch thermischen Aufschluß gewonnene Säure, und sie ist daher nur von akademischem
Interesse, da thermische Säure keine Reinigung benötigt.
Wenn aber das Ausgangsmaterial eine Säure ist, die weniger als 100 ppm Metallverunreinigungen aufweist,
wie sie z. B. bei Verwendung von Methyl-isobutylketon als Lösungsmittel gemäß der Erfindung erhalten wird,
ist eine Kristallisation möglich.
Die Mutterlauge aus der Kristallisation kann nach Verdünnung auf die geeignete Stärke vorteilhaft als
Waschflüssigkeit für den Lösungsmittel-Extrakt verwendet werden. Da die Säure, die zur Erzeugung der als
Ausgangsmaterial dienenden Naßaufschluß-Phosphorsäure aus Rohphosphat verwendet wird, aus Schwefelsäure
besteht enthält die lösungsmittel-extrahierte Säure eine beträchtliche Menge Schwefelsäure, z. B. 0,5
bis 1,Ws H2SO4, bezogen auf eine 85%ige H3PO4. Wie
gefunden wurde, stört die Anwesenheit dieser Verunreinigung die Kristallisation nicht Haftet jedoch eine
ungewöhnlich große und daher einen hohen Gehalt ausmachende Menge der Flüssigkeit an den Kristallen,
wenn diese — z. B. durch Zentrifugieren — von der Mutterlauge abgetrennt werden, so kann sie leicht durch
Waschen entfernt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird durch die folgenden Beispiele erläutert
In jedem der Beispiele wies die zur Anwendung kommende Beschickungssäure die folgende Zusammensetzung
auf:
spezifisches Gewicht 1,66
H3PO4 77,4%
H2SO4 1,6%
Mg
0,23%
0,25%
0,25%
Das in den Beispielen 1 bis 3 verwendete extrahierende Lösungsmittel bestand aus Methyl-isobutylketon.
Das Fließdiagramm der Fig. 1 erläutert einen Prozeß, bei dem sowohl die anfängliche Extraktion der
H3PO4 in Methyl-isobutylketon als auch die zum Schluß
vorgenommene Freisetzung in Wasser unter Verwendung von Einstufen-Misch/Absetzgefäßen durchgeführt
wird (vgl. die Ziffern 1 und 2 der Zeichnung). Der Lösungsmittelextrakt wird von dem wäßrigen Raffinat
abgetrennt und zum Waschen durch eine Reihe von Misch/Absetzgefäßen 3 hindurchgeführt, um kationische
Verunreinigungen aus dem Lösungsmittelextrakt zu entfernen. Die verwendete Waschflüssigkeit besteht
aus der gereinigten Säure die aus dem zur Freisetzung benutzen Misch/Absetzgefäß 2 erhalten worden ist.
Die Beschickungssäure wird in das erste Misch/Absetzgefäß bei einer Temperatur von etwa 25° C
eingespeist. Die Temperatur steigt an infolge des Freiwerdens der Extraktionswärme der H3PO4 in das
Keton.
Die Einzelheiten, insbesondere Stoffmengen jeder Stufe des Prozesses sind in dem Fließdiagramm
eingetragen.
Die Analyse des Produktes ergab folgende Zusammensetzung:
H3PO4
H2SO4
Fe
Al
Mg
Ca
Na
Cr
Cu
Ni
Pb
Cd
45%
0,65%
0,65%
25 ppm
<5 ppm
<5 ppm
<5 ppm
<5 ppm
<5 ppm
<5 ppm
< 1 ppm
<2 ppm
<2 ppm
<2 ppm
<2 ppm
<2 ppm
<2 ppm
< 1 ppm
< 1 ppm
< 1 ppm
In der Ausführungsform der Erfindung gemäß F i g. 2 wurde das Einstufen-Misch/Absetzgefäß, das für die
Freisetzung der H3PO4 aus der Ketonphase in das
Wasser verwendet wurde, durch ein Zweistufen-Gefäß ersetzt Die Temperatur der Beschickungssäure lag
wiederum bei 25° C. Die genauen Versuchsbedingungen, die sich auf die verschiedenen Stufen beziehen, und die
Zusammensetzungen der Materialströme sind in F i g. 2 eingezeichnet Es zeigt sich, daß eine wesentlich höher
konzentrierte Reinsäure erhalten wird.
Gemäß F i g. 3 werden Zweistufen-Misch/Absetzgefäße sowohl für die Extraktion der H3PO4 in das Keton
als auch für die Freisetzung der H3PO4 aus der Ketonphase in das Wasser verwendet Die Zahlenwerte
für die an verschiedenen Punkten herrschenden Versuchsbedingungen und für die Zusammensetzungen
der verschiedenen Materialströme sind in die Zeichnung eingetragen.
Die in den F i g. 1 bis 3 verwendeten Abkürzungen bedeuten im einzelnen:
SG
MeCOiBu
Gallone pro Stunde
spezifisches Gewicht
Methyl-isobutylketon.
spezifisches Gewicht
Methyl-isobutylketon.
Die Produkt-Phosphorsäure, die aus der in Beispiel 2 beschriebenen Lösungsmittel-Extraktionsstufe stammt,
wurde in einer Füllkörperkolonne, auf die sie in einer Menge von 28 Liter pro Stunde aufgegeben wurde, mit
Wasserdampf im Gegenstrom abgestreift. Es wurden 26,5 Liter pro Stunde einer Säure vom spezifischen
Gewicht 1,43, die 42,0% P2O5 und weniger als 50 ppm
Keton enthielt, neben 0,75 Liter pro Stunde sowohl des Ketons als auch des Wassers, die wechselseitig gesättigt
waren, erhalten.
Diese im wesentlichen lösungsmittelfreie Phosphorsäure wurde dann in einem Zwangsumlauf-Verdampfer
bei 8O0C unter vermindertem Druck konzentriert, um in
einer Menge von 15,1 Liter pro Stunde ein Produkt zu gewinnen, das
| 62,0% | P2O5 | |
| 1.0% | SO3 | |
| 40 ppm | Fe | |
| weniger als | 10 ppm | Mg |
| weniger als | 50 ppm | F |
enthielt und ein spezifisches Gewicht von 1,70 bei 2O0C
aufwies, und dieses Produkt wurde nach dem Abkühlen auf 30°C einer kontinuierlich arbeitenden Kristallisiervorrichtung
zugeführt, die bei 8 bis 12°C betrieben wurde. Der anfallende Brei wurde dann zentrifugiert,
und er lieferte 14,29 kg/Stunde kristallines Phosphorsäurehemihydrat (2 H3PO* · H2O) folgender Zusammensetzung:
66%
1,9%
weniger als 100 ppm
weniger als 100 ppm
P,O5
SO3
jedes der Elemente
Fe, Mg und F,
und daneben 16,33 kg/Stunde einer wäßrigen Phosphorsäure
folgender Zusammensetzung:
58%
1,9%
weniger als 100 ppm
weniger als 100 ppm
P2O5
SO3
SO3
jedes der Elemente
Fe, Mg und F.
Fe, Mg und F.
Die Reinheit des kristallinen Produktes kann weiter dadurch verbessert werden, daß man es mit einer
Lösung eines Teiles der Kristalle in Wasser wäscht Hierdurch wird natürlich die Ausbeute an Kristallen
herabgesetzt
| 61,5% | P2O5. |
| 1,55% | SO3, |
| 25 ppm | Fe, |
| 10 ppm | Mg, |
| weniger als 50 ppm | F |
Die Kristalle werden aufgeschmolzen, indem man sie in ein gerührtes Gefäß gibt, in dem das eingefüllte
Produkte auf einer Temperatur von über 30° C gehalten wird, um flüssige Phosphorsäure, die für den Transport
geeignet ist, zu gewinnen. Die Säure, welche die Mutterlauge bildet, kann so, wie sie anfällt, verkauft
werden.
Zur Lösung der Aufgabe, die Gesamtmenge der aufbereiteten Phosphorsäure in Form von Kristallen zu
gewinnen, wurde die nach den Angaben des Beispiels 2 hergestellte und aus der Lösungsmittel-Extraktionsstufe
stammende Säure in einer Menge von 55,7 Liter pro Stunde mit Wasserdampf abgestreift und konzentriert.
Es wurden 30,3 Liter pro Stunde eines Produktes aus
mit einem spezifischen Gewicht von 1,70 bei 20° C erhalten. Dieses Produkt wurde nach dem Abkühlen auf
3O0C einer Kristallisiervorrichtung zugeführt, die aus einem mit Rührer ausgerüsteten Tank und einer über
einen Wärmeaustauscher mit Oberflächen-Schaber führenden Rückleitungs-Schleife bestand, wobei eine
Temperatur von annähernd 10° C vermittels einer zirkulierenden, auf —5° C gekühlten Salzsole aufrecht
erhalten wurde.
Der anfallende Brei lieferte nach dem Zentrifugieren 29,03 kg/Stunde Phosphorsäurehemihydrat· Kristalle
und 32,7 kg/Stunde wäßrige Phosphorsäure. Eine Menge von 5,0 kg/Stunde der Kristalle wurde in Wasser
gelöst und ergab 5,44 kg/Stunde einer wäßrigen Phosphorsäure die zum Waschen der Kristalle auf der
Zentrifuge verwendet wurde.
Die Waschflüssigkeiten wurden mit der abgetrennten wäßrigen Phosphorsäure vereinigt und mit 11,7 Liter
pro Stunde Wasser verdünnt, um 90,7 Liter pro Stunde Säure zu ergeben, die zum Waschen des Lösungsmittel-Extraktes
verwendet wurden. Diese Säure enthielt 41,0% P2O5 und 2,1% SO3.
Die in einer Menge von 24,04 kg/Stunde erhaltenen Kristalle wurden in einem gerührten Tank aufgeschmolzen,
und der Tankinhalt wurde bei 30 bis 40° C gehalten, um verkaufsfertige flüssige Phosphorsäure zu ergeben,
die
66%
weniger als 200 ppm
weniger als 5 ppm
weniger als 5 ppm
enthielt
P2O5,
SO3 und
eines jeden der Elemente
Fe, Mg und F
Claims (4)
1. Verfahren zur Reinigung von Naßphosphorsäure durch Extraktion mit einem Dialkylketon mit
6 C-Atomen, insbesondere mit Methylisobutylketon, und Inkontaktbringen des Extrakts mit Wasser oder
der wäßrigen Lösung einer Base, dadurch gekennzeichnet, daß eine Naßphosphorsäure
mit einer Acidität von wenigstens 65% eingesetzt wird, das Gewichtsverhältnis des Ketons zu der
Phosphorsäure 0,5 :1 bis 2 :1 beträgt und daß im Fall der Verwendung von Methylisobutylketon die
Extraktion und/oder das Inkontaktbringen des Extrakts mit dem Wasser oder der wäßrigen Lösung
einer Base in mehr als einer Stufe erfolgt
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß diese Extraktion mit dem Keton in
zwei oder mehr Gegenstrom-Stufen erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Inkontaktbringen des
Extrakts mit dem Wasser in zwei oder mehr Gegenstrom-Stufen erfolgt.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Extrakt vor dem Inkontaktbringen
mit Wasser oder der wäßrigen Lösung einer Base wiederholt mit wäßriger Phosphorsäure hohen
Reinheitsgrades oder mit Wasser, das bei der ersten Waschung etwas Phosphorsäure rückextrahiert hat,
gewaschen wird, wobei die in das Waschwasser rückextrahierte bzw. in der wäßrigen Phosphorsäure
vorhandene Phosphorsäuremenge 30 bis" Tew.-% der in Extrakt vorliegenden Phosphorsäuremenge
beträgt.
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