DE20316454U1 - Gleisoberbau für Schmalspurbahnen - Google Patents
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Abstract
Gleisoberbau für Schmalspurbahnen unter Verwendung von Stahlbetonelementen (1; 2; 3) als Unterschwellungskörper, auf denen parallel zu den Schienen (4) Winkelprofile (5) lösbar aufgebracht sind, die eine Begrünung (6) des Gleises und/oder die Eindeckung von Gleisüberwegen begrenzen.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Gleisoberbau für schmalspurige Eisenbahnen, dessen Anwendung sich besonders für Parkeisenbahnen mit einer Spurweite < 1 .000 mm anbietet.
- Die Gleisfahrbahnen solcher Eisenbahnen sind durchgängig durch Querunterschwellungen charakterisiert; Gleisoberbauformen mit Längsunterschwellungen, wie sie seit längerem namentlich für den Bereich der innerstädtischen Straßenbahnen – und hier besonders im Hinblick auf ein sogenanntes Rasengleis – entwickelt wurden (vgl.
DE 196 08 619 A1 ff.), sind bislang nicht üblich. Der Stand der Technik wird vielmehr durch Unterschwellungselemente in Form der klassischen, hinlänglich bekannten Querschwellen aus Holz, Stahl oder Beton geprägt. - Holzschwellen, die besonders im Bereich der Schmalspurbahnen von Anfang an und bis in die Gegenwart nahezu uneingeschränkt zum Einsatz kommen, werden zunehmend rasch durch Schwellen aus Stahl und vor allem aus Beton ersetzt, da die Teeröle, mit denen die Holzschwellen zum Schutz vor Verrottung und Schädlingsbefall druckimprägniert werden, zum großen Teil aus polyzyklischen aromatischen, schwer abbaubaren Kohlenwasserstoffen bestehen, die letztlich nach allgemeiner Ansicht ein erhöhtes Krebsrisiko hervorrufen. Der Einsatz von Metallschwellen scheitert – gerade in Parkanlagen – bei umweltbewußter Abwägung der Vor- und Nachteile gegenüber den Betonschwellen an dem durch diese Schwellen hervorgerufenen deutlich höheren Geräuschpegel; andererseits besteht das Problem, Gleisanlagen bei Verwendung von Beton naturnah, nämlich durch Gleisbegrünung und Eindeckung der Überwege mittels Naturstein, zu realisieren.
- Aus dem Stand der Technik ist die nachfolgend beschriebene Erfindung nicht angeregt.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine begrünbare Gleisoberbauform vorzuschlagen, die einen einfachen und kostengünstigen Einbau ermöglicht, eine ela stische und instandhaltungsgerechte Fahrbahn garantiert sowie sich bei allen streckengeometrischen Verhältnissen anwenden läßt.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Hauptanspruches gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der Ansprüche 2 – 9.
- Nach Maßgabe der Erfindung wird somit ein Gleisoberbau zur Verfügung gestellt, bei dem als Unterschwellungskörper Stahlbetonelemente eingesetzt sind, auf denen Winkelprofile derart befestigt sind, daß sie die Begrünung und/oder die Eindeckung an Überwegen begrenzen. Die Winkelprofile sind hierbei parallel zu den Schienen angeordnet, nämlich außen zur Begrenzung des Rasens und innen zur Begrenzung der Gleiseindeckung.
- Die Unterschwellungskörper sind bevorzugt Querschwellen mit rechteckigem Querschnitt. In einer speziellen Ausführung sind die Querschwellen im Bereich der Schienenunterstützung symmetrisch quer zur Gleislängsachse in Form eines Kreuzes verbreitert. Neben der vordergründig angestrebten Zielstellung, die Gleisschwelle erstmals gleichzeitig als unmittelbares Bauteil für die Gleisbegrünung und die Eindeckung von Überwegen zu nutzen, sichert eine solche Kreuzquerschwelle die gewünschte Elastizität eines konventionellen Querschwellengleises einerseits, andererseits wird durch die erhebliche Vergrößerung der Auflagefläche gegenüber der Querschwelle die Flächenpressung nachhaltig verringert und daraus folgend der Erhaltungsaufwand für eine damit gestaltete Gleisfahrbahn minimiert. Die Schienenbiegewelle bildet sich unter der rollenden Last zwar immer noch aus, sie wird aber wesentlich gedämpft.
- Das Wesen der Erfindung impliziert auch den Einsatz von Längsschwellen, wobei diese vorzugsweise als einteiliges Unterschwellungselement ausgeführt sind. Die Winkelemente sind hierauf in gleicher Weise aufgebracht. Solche Längsschwellen weisen mindestens zwei Schienenunterstützungen im üblichen Querschwellenabstand auf; wesentlich ist, daß analog der oben beschriebenen Kreuzquerschwelle ihre gegenüber der konventionellen Querunterschwellungen um mindestens 70 % vergrößerte Auflagefläche im Bereich der jeweiligen Schienenunterstützungen symmetrisch zur Schienenlängsachse kreuzweise verbreitet ist. Diese Kreuzlängsschwelle entspricht damit einer um 90° gedrehten Kreuzquerschwelle; ihr Einsatz als einteiliges Unterschwellungselement beschränkt sich allerdings auf gerade Gleise mit einer Spurweite von 381 mm.
- Die Ziele der Erfindung, auf vorteilhafte Weise ein ökologisch unbedenkliches, begrüntes Schmalspurgleis, namentlich für Parkeisenbahnen zu schaffen, werden mit allen aufgezeigten Quer- und Längsschwellen sicher erreicht. Die Kreuzschwellen bieten zudem den Vorteil, daß sich infolge der wesentlich verringerten Flächenpressung die Aufwendungen für Instandhaltungsarbeiten nachhaltig reduzieren lassen.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
1 zeigt hierfür den vorgeschlagenen Gleisoberbau – ausgeführt mit Querschwellen – in Vorder-, Drauf- und Seitenansicht; in analoger Weise ist dies bei der Verwendung von Kreuzquerschwellen in2 dargestellt. In3 ist im Schnitt A–A eine Einzelheit, nämlich die Anbindung/Begrenzung der Begrünung gezeigt. Zudem zeigen die4 und5 die Kreuzquer- und Kreuzlängsschwelle in perspektivischer Darstellung. - Die in den
1 bis3 dargestellten Rasengleisausführungen RAILBETON® sind nach Maßgabe der Erfindung für Parkeisenbahnen mit einer Spurweite von 381 mm ausgelegt. Auf den Querschwellen1 bzw. den Kreuzquerschwellen2 sind die Schienen4 (S 20) in bekannter Weise befestigt; parallel dazu sind die hier (bezogen auf die Gleismitte) nach außen gerichteten Winkelprofile5 mittels Holzschrauben8 , die in die Dübel9 eingreifen, fixiert. Die neuentwickelten Querschwellen1 sind 1.020 mm lang und 260 mm breit; die Kreuzquerschwellen2 sind gleichfalls 1.020 mm lang, ihre maximale Breite beträgt aber 550 mm, so daß sich die weitaus größere Auflagefläche ergibt. Der mittige Abstand der Schwellen1 und2 beträgt 750 mm. - Die Winkelprofile
5 sind aus Stahl; bevorzugt wird ein L-Profil verwendet, so zum Beispiel der Winkelstahl L 100 X 75 X 9 gemäß DIN 1029. Bei beiden Ausführungsbeispielen (1 ;2 ) sind die Löcher, in denen die Dübel9 eingebracht werden, 120 mm von den Außenkanten und hälftig zur Breite der Schwellen1 ;2 gebohrt. Die begrenzten Winkel5 , zum Beispiel mit Sechskant-Holzschrauben 10 X 90 DIN 571 und Fischer-Dübel S12 befestigt, sind somit ca. 110 mm vom Schienenkopf angeordnet. Die Stahlwinkel5 sind vorzugsweise 6.000 mm lang; die Stoßausbildung ist lückig und zudem für Bogengleise geschlitzt. Im Winkel der Profile5 ist das Vlies7 eingelegt, das die Begrünung6 umschließt (3 ). - Wie aus
4 ersichtlich ist, sind die Schienen auf der Kreuzquerschwelle2 jeweils auf einem Unterstützungspunkt befestigt, wogegen beim Einsatz der Kreuzlängsschwelle3 – wie oben beschrieben – zwei Schienenunterstützungen vorhanden sind (5 ). Ein derartiges (einteiliges) Unterschwellungselement ist für den geraden Streckenabschnitt einer 381 mm-Gleisanlage vorgesehen, wogegen eine Kreuzschwelle als einteiliges Unterschwellungselement für Bogengleise praktisch nur als Querschwelle Anwendung finden kann. Bevorzugt ist dann eine solche Kreuzquerschwelle1 .300 mm lang und 650 mm breit. -
- 1
- Querschwelle, bevorzugt mit Rechteckquerschnitt
- 2
- Kreuzquerschwelle
- 3
- Kreuzlängsschwelle
- 4
- Schiene
- 5
- Winkelprofil
- 6
- Begrünung (Rasen)
- 7
- Vlies
- 8
- Schraube
- 9
- Dübel
Claims (9)
- Gleisoberbau für Schmalspurbahnen unter Verwendung von Stahlbetonelementen (
1 ;2 ;3 ) als Unterschwellungskörper, auf denen parallel zu den Schienen (4 ) Winkelprofile (5 ) lösbar aufgebracht sind, die eine Begrünung (6 ) des Gleises und/oder die Eindeckung von Gleisüberwegen begrenzen. - Gleisoberbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterschwellungskörper Querschwellen (
1 ) sind. - Gleisoberbau nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschwellen einen Rechteckquerschnitt aufweisen.
- Gleisoberbau nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterschwellungskörper Querschwellen (
2 ) sind, die im Bereich der Schienenunterstützung symmetrisch quer zur Gleislängsachse in Form eines Kreuzes verbreitet sind. - Gleisoberbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterschwellungskörper Längsschwellen sind.
- Gleisoberbau nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterschwellungskörper einteilig und Längsschwellen (
3 ) sind, die mindestens zwei Schienenunterstützungen im üblichen Querschwellenabstand aufweisen und im Bereich der jeweiligen Schienenunterstützung symmetrisch zur Schienenlängsachse in Form eines Kreuzes verbreitet sind. - Gleisoberbau nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelprofile (
5 ) aus Stahl sind. - Gleisoberbau nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelprofile (
5 ) L-förmig ausgeführt sind. - Gleisoberbau nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelprofile (
5 ) mittels Schrauben (8 ), die in die in den Schwellen (1 ;2 ;3 ) eingebrachten Dübel (9 ) eingreifen, befestigt sind.
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| DE20316454U Expired - Lifetime DE20316454U1 (de) | 2003-10-25 | 2003-10-25 | Gleisoberbau für Schmalspurbahnen |
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2003
- 2003-10-25 DE DE20316454U patent/DE20316454U1/de not_active Expired - Lifetime
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