DE20201981U1 - Kiefer-Zahnprothese - Google Patents
Kiefer-ZahnprotheseInfo
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-
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Description
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UCARAY Dienstleistungssystem Implantologie & Zahnprothetik OHG, Schierhorner Str. 44a, 21271 Asendorf-Dierkshausen
Die Erfindung betrifft eine Kiefer-Zahnprothese, umfassend eine Stegstruktur, die Verankerungselemente und diese brückenartig verbindende, längs des Kieferkammes sich erstreckende Stege aufweist und die mit ihren Verankerungselementen an Implantat-getragenen Pfosten oder Stiften am Kiefer befestigbar ist; eine Ersatzzähne haltende Deckprothese und Mittel zur manuell herstellbaren und lösbaren Verbindung der Deckprothese mit den Stegen der Stegstruktur. Es handelt sich um totale Prothesen zur Versorgung zahnloser Patienten.
Gattungsgemäße Prothesen umfassen im Dentalhandel als Profilstege vertriebene vorfabrizierte Stegbalken. Solche Profile werden mechanisch bearbeitet, in Kalotten einmoduliert, vergossen und auf Implantaten verschraubt. Zugehörige totale Deckprothesen bestehen aus Kunststoff, in die Kunststoffgeschiebeteile, z.B. sogenannte Klippgaragen, eingegossen sind. Relativ massive Ausformungen, z.B. für den gesamten Gaumen, sind erforderlich. Die Bauhöhe ist groß; Stege bzw. Metallgerüste beanspruchen über 50 % des Aufstellungsraumes für die Zähne. Kunststoffgeschiebeteile reiben sich ab, verbiegen und lassen sich nicht mehr einpassen. Wartungsintervalle sind kurz, die Bruchgefahr ist groß, und gewünschter Handhabungs- und Tragekomfort wird nicht erreicht. Obwohl es eine Vielzahl von Ausführungen mit vorfabrizierten Profilstegen und Deckprothese-Geschiebeteilen gibt, ist diese Art der Prothese im Vergleich mit Hybridprothesen und fest zementierten Brücken in der Praxis von geringer Bedeutung geblieben.
In großer Zahl im Einsatz befindliche Hybridprothesen sind mit Kunstzähnen oder Ersatzzähnen ausgestattet, die relativ weit lingual stehen müssen. Daraus resultiert fehlende oder unzureichende Auspufferung des Lippen- und Wangenprofils mit der Folge, daß das Gesicht einfällt. Übliche Hybridprothesen brechen relativ oft, da sie nicht überall vollständig anliegen. Die nicht Implantat-getragene Kieferprothesen müssen auf dem zahnlosen Kiefer mit ausreichender, durch Speichelfluß hergestellter Adhäsion gehalten werden. Adhäsionskräfte werden durch Speisereste wie z.B. Mohnkörner od.dgl. beein-
trächtigt oder aufgehoben. Um Abhilfe zu schaffen, werden insbesondere Saugkammern, gingivale Randleisten, Haftmittel wie Haftpulver und Pasten od.dgl. verwendet. Solche Maßnahmen bleiben unbefriedigend und sind häufig mit Nebenwirkungen verbunden.
Zur Korrektur der Gesichtskosmetik bzw. des durch die Lippen-Lachlinie bestimmten Gesichtsprofils sind herkömmliche Prothesen mit relativ breiten und infolgedessen massiven Prothesenbasen ausgestattet, die unerwünscht in den Gaumen- und/oder Zungenraum eingreifen und diesen beeinträchtigen. Zum Beispiel weisen Prothesenbasen zum Gaumen hin Metallplatten oder Metallbügel auf, um für Stabilisierung zu sorgen. Ersatzzähne werden gemäß dem Kammliniengesetz zentral auf dem Kieferknochen geführt, der stark atrophiert sein kann. Auch dies führt bei bekannten Prothesen häufig dazu, daß der Zungen- bzw. Gaumenraum erheblich eingeschränkt wird. Ein eingeschränkter Zungenraum behindert die Herstellung des phonetischen Raumes und damit die Artikulation. Im gesamten Zahnbereich sollen die Zähne zentral auf dem Kieferkamm stehen, damit Kaudruck direkt auf den Kieferknochen übertragen wird, um Atrophien aufzuhalten und gegebenenfalls Adhäsion zu erreichen. Mit bekannten Prothesen ist es in der Praxis nicht zufriedenstellend möglich, die geforderte Balancierung von Zahnreihen zu erfüllen.
Zahnersatz leidet durch intensiven Gebrauch unter Abnutzung und Schäden, so daß er in zeitlichen Intervallen repariert oder ersetzt werden muß. Bezüglich Haltbarkeit lassen übliche Prothesen häufig zu wünschen übrig. Insbesondere werden Kunststoffe üblicher Prothesen relativ schnell bakteriologisch verunreinigt, so daß besonderer Aufwand für Wartung oder Reinigung besteht. Im ganzen ist der Tragekomfort konventioneller Prothesen in vielen Fällen stark eingeschränkt. Auch der Geschmack ist beeinträchtigt, da durch relativ massive Prothesenkörper Geschmacksknospen der Zunge Gaumenfalten nicht oder nur eingeschränkt erreichen können. Metallteile von zur Stabilisierung verwendeten Gaumenbügel, -platten od.dgl. und/oder elastisches Kunststoffmaterial beeinträchtigen zudem den Geschmack.
Auch sind fest zementierte Brücken auf Implantaten bekannt. Diese haben eine Haltbarkeit von zehn bis fünfzehn Jahren und müssen dann erneuert werden. Durch aufwendi-
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ges Aufschleifen von Brückenstrukturen müssen diese von Pfosten gelöst und mit komplizierten Maßnahmen erneuert werden. Druckstreß überträgt sich direkt auf den Kieferknochen. Die gesamte Prothese ist zu erneuern. Zwar sind die Maße einer fest zementierten Zahnersatz-Brücke günstig, doch weist sie die genannten Nachteile auf.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Versorgung zahnloser Patienten mit totalen Prothesen zu verbessern. Es soll eine totale Kieferprothese geschaffen werden, die mehreren Anforderungen zugleich genügt. Insbesondere sollen die Herstellung einer möglichst authentischen Lippen- und Lachlinie, weitgehend einwandfreie Artikulation, Eignung für hohen Kaudruck, fester Sitz, einfache Pflege, verbesserte Hygiene, Beseitigung der Beeinträchtigung von Geschmacksempfindlichkeit und hoher Tragekomfort in möglichst umfassender Kombination dieser Ziele erreicht werden. Damit soll eine präzise und relativ einfache Herstellbarkeit der Prothese einhergehen.
1:5 Die Ziele der Erfindung werden in Kombination mit den. Merkmalen der eingangs genannten Kiefer-Zahnprothese durch folgende weitere Kombinationsmerkmale erreicht: Die Deckprothese umfaßt einen im Gaumen- bzw. Zungenbereich freien Raum belassenden, an die Stegstruktur und den Kieferkörper angepaßten, mit diesem U-förmig sich erstreckenden, die Ersatzzähne tragenden, U-förmig offenen Kappenkörper, der derart mit kleinstem Wand- und Profilquerschnitt geformt ist, daß er mit in harte Schleimhautpartien paßgenau einfassender Wandung zur Anlage an die Stegstruktur und den Kieferkörper kommt; die Stege sind an den Verankerungselementen so angeordnet, daß sie in bezug zu einer horizontalen Bezugsebene zumindest im wesentlichen in horizontalem Ausgleich und mit geringstem Abstand zur zentralen Kiefer-Kammlinie liegen; die Verbindungsmittel sind durch eine Mehrzahl von Miniatur-Ankerverbindungen gebildet, die als Verbindungsteile Patrizen und Matrizen aufweisen, die in die Stegstruktur bzw. den Kappenkörper eingearbeitet sind, wobei zwischen Patrize und zugehöriger Matrize der Ankerverbindung ein druckdämpfender Sitz ausgebildet ist; der Kappenkörper ist derart an der Stegstruktur in kraftschlüssigem Aufsitz gelagert und angeordnet, daß Patrize und Matrize der Ankerverbindung zur Ausbildung des Dämpfungssitzes in zu der horizontalen Bezugsebene parallelen Richtungen mit Minimalspiel relativ zueinander bewegbar gehalten sind, während der Aufsitz einen steifen Sitz der Deckprothese gegen die Stegstruktur herstellt.
Aufgrund der erfindungsgemäß vorgesehenen Ankerverbindungen erhält man eine gaumen- bzw. zungenfreie Gesamtstruktur der Prothese mit Dimensionen, die in der Größenordnung fest zementierter Zahnersatzbrücken liegen. Im Vergleich mit herkömmliehen abnehmbaren Prothesen ist der Raum zum Aufstellen der Zähne aber erheblich vergrößert, und trotz der geringen Gesamtgröße der Prothese, die herkömmliche Geschiebe, Versteifungen, Ansätze od.dgl. vermeidet, sind große Stabilität und große Abzugskräfte zum Auffangen horizontaler und vertikaler Kaukräfte erreicht. Das Raumverhältnis von Zunge, Frontzähnen und Gaumen entspricht der ursprünglichen Raumsituation, so daß auch der ursprüngliche phonetische Sprachraum ohne weiteres hergestellt ist. Die Dämpfungsverbindungen der Miniatur-Ankerverbindungen sind durch Rastlager gebildet, die in zur horizontalen Ebene senkrechten Richtungen zur Stegoberfläche hin keine Kräfte auf den zugehörigen Steg übertragen, während sie im übrigen wenigstens in zum horizontalen Steg parallelen Richtungen für gedämpfte Kraftübertragung auf die Stegstruktur Sorge tragen. So ist mit den die druckdämpfenden Sitze aufweisenden Ankerverbindungen in Verbindung mit der kraftschlüssig auf der Stegstruktur aufsitzenden Deckprothese erreicht, daß Kaudruck mit sämtlichen Komponenten nicht direkt auf den Kieferknochen ausgeübt wird. Der Knochen wird von Druckstreß befreit. Die Osseointegration bleibt erhalten. Dies wirkt sich besonders günstig auf eine lange Lebensdauer der die Prothese tragenden Implantate aus. Durch die erfindungsgemäße Plazierung und Integration der Miniatur-Ankerverbindungen in die Stegstruktur und die Deckprothese und die damit erzielte enge Anlage des Kappenkörpers an der Stegstruktur sitzt der
Kappenkörper stabil und fest auf dem Kieferkörper. Der gesamte facile bzw. palatinale Bereich ist eng abgeschlossen, so daß keine Speiseretentionen entstehen. Die Ersatzzähne lassen sich auch ohne Berücksichtigung des Kammliniengesetzes in optimaler statischer Position aufstellen. Hilfsmaßnahmen wie zum Beispiel Beschwerungen, gingivale elastische Randleisten oder Haftmittel entfallen. Materialstärke und Größe der eine Suprakonstruktion bildenden Deckprothese (Cover-denture) sind weitgehend reduziert. So sind auch Kunststoffanteile der Prothese im Vergleich mit herkömmlichen Prothesen deutlich verringert. Die erfindungsgemäße Prothese läßt sich mit einer Vielzahl von Stegen in Verbindung mit entsprechender Zahl von implantierten Pfosten oder
Stiften ausstatten. Durch relativ große Zahl von Ankerverbindungen, die bei herkömmlichen Implantat-getragenen Prothesen nicht möglich sind, können besonders große
Kappenkörper stabil und fest auf dem Kieferkörper. Der gesamte facile bzw. palatinale Bereich ist eng abgeschlossen, so daß keine Speiseretentionen entstehen. Die Ersatzzähne lassen sich auch ohne Berücksichtigung des Kammliniengesetzes in optimaler statischer Position aufstellen. Hilfsmaßnahmen wie zum Beispiel Beschwerungen, gingivale elastische Randleisten oder Haftmittel entfallen. Materialstärke und Größe der eine Suprakonstruktion bildenden Deckprothese (Cover-denture) sind weitgehend reduziert. So sind auch Kunststoffanteile der Prothese im Vergleich mit herkömmlichen Prothesen deutlich verringert. Die erfindungsgemäße Prothese läßt sich mit einer Vielzahl von Stegen in Verbindung mit entsprechender Zahl von implantierten Pfosten oder
Stiften ausstatten. Durch relativ große Zahl von Ankerverbindungen, die bei herkömmlichen Implantat-getragenen Prothesen nicht möglich sind, können besonders große
Kaukräfte aufgenommen werden. Für die Prothese sind große Abzugskräfte erreicht, und die Druckverteilung auf die Stege ist verbessert. Ohne Beeinträchtigung durch die Miniatur-Ankerverbindungen lassen sich die Stege der Stegstruktur zumindest im wesentlichen in einer oder mehreren zu einer horizontalen Bezugsebene parallelen Ebenen ausrichten sowie nahe an der zentralen Kieferkammlinie positionieren und führen. Dieser horizontale Ausgleich der Stege ist insbesondere auch dann erreicht, wenn Implantate, wie dies in situ oft vorkommt, verschiedene Neigungswinkel aufweisen. Verschleißfreier horizontaler Ein- und Ausschub der Prothese werden erreicht. Die Miniatur-Ankerverbindungen gewährleisten, daß die klein-dimensionierbare Stegstruktur durch Guß in besonderem Maß individuell an den jeweiligen Kieferknochen angepaßt werden kann. Es ist ein Zahnersatz erreicht, den Patienten bequem ein- und ausgliedern können. Dadurch ist eine einfache und wirksame Pflege erzielt, und zwar sowohl der dauerhaft am Kiefer befestigten Stegstruktur als auch der Deckprothese. Der Zahnersatz ist auch im Labor leicht zu warten und zu reparieren. Im ganzen ist eine Prothese erreicht, die einer Reihe von Anforderungen Genüge leistet. Insbesondere gewährleistet sie eine authentische Lippen- und Lachlinie, einwandfreie Artikulation, besonders festen Sitz der Deckprothese, einfache Pflege, große Hygiene, weitgehend unbeeinflußte Geschmacksempfindlichkeit und hohen Tragekomfort.
In bevorzugter Gestaltung umfaßt der Aufsitz des Kappenkörpers auf der Stegstruktur Auflager, zwischen denen in den Kappenkörper eingearbeitete Verbindungsteile der Miniatur-Ankerverbindungen in freier Traganordnung gegenüber der Stegstruktur gehalten sind. Solche Auflager sind zweckmäßig durch diskrete Anschlagelemente und/oder Stops gebildet, die an dem Kappenkörper minimal und zweckmäßig äquidistant, z.B. mit 0,5 mm, hervorstehen. Auflager können auch in abstandsloser Anordnung durch formschlüssige Aufsitzbereiche zwischen Kappenkörper und Stegstruktur vorgesehen sein. Wesentlich ist, daß die in den Kappenkörper eingearbeiteten Verbindungsteile berührungsfrei in festem resilienzfreiem Minimalabstand zu der die komplementären Verbindungsteile tragenden Stegoberfläche gehalten werden. Vorteilhaft wird der durch die Beabstandung erreichte Minimalspalt materialfrei ausgebildet.
Vorzugsweise sind die Patrizen in die Stege eingearbeitet. Patrizen eignen sich besonders zum Einarbeiten in den Steg. Zweckmäßig weist die Patrize einen pilzformigen
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Anker in Form eines Miniaturstiftes mit rotationssymmetrischem Kopf und verbreitertem Fuß auf. Vorteilhaft wird die Breite des Steges der Fußbreite des Ankers angepaßt. Man erreicht damit besondere Festigkeit und Verwindungssteifigkeit der kleinbauenden Stegstruktur. Matrizen, zweckmäßig in Form kleindimensionierter Ringhäuser, lassen sich raumsparend und positionsgenau durch Gußfertigung des Kappenkörpers in dessen dünnwandigen Boden einfügen.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung werden die Miniatur-Ankerverbindungen durch senkrecht zu der horizontalen Ebene und parallel zueinander ausgerichtete O-Ring-Ankerverbindungen gebildet. Diese umfassen einen in die Stegstruktur eingearbeiteten Patnzenanker, ein in den Kappenkörper eingearbeitetes Matrizenhaus und einen in letzterem gelagerten O-Ring, der den Dämpfungssitz herstellt und zugleich ein mit dem Patrizenanker lösbar verrastendes Matrizen-Rastelement bildet, wobei der Patrizenanker in Miniatur-Spielpassung stets berührungsfrei zu dem Matrizenhaus und der Deckprothesenwandung gehalten ist. Als Miniatur-O-Ring-Anker können als Schumacher-Anker bekannte Anker verwendet werden, die erfindungsgemäß angepaßt und plaziert werden. Resilienzscheiben von solchen Schumacher-Ankern, die als Wurzelstifte in Resilienzsystemen zahngetragener Prothesen Verwendung finden (DE 37 40 644), werden gezielt vermieden.
Vorteilhaft wird das Matrizenhaus als Ringhaus ausgebildet, wobei der O-Ring vorzugsweise durch in das Ringhaus einfassendes Wandungsmaterial des Kappenkörpers fixiert ist. Auf diese Weise wird insbesondere ein Verschieben des Matrizen-Rastelements innerhalb des Ringhauses in Steckrichtung blockiert. Eine besonders kleinbauende Miniatur-Ankerverbindung wird dadurch erreicht, daß der Patrizenanker am zugehörigen Steg mit einer Ankerschaftlänge hervorsteht, die mit dem Querschnitt des O-Rings und dem Abstand eines festen Minimalspalts zwischen Steg und Ringhaus korrespondiert, wobei der vorzugsweise materialfrei gehaltene Minimalspalt durch den Aufsitz des Kappenkörpers auf der Stegstruktur hergestellt ist. Die Baugröße der Prothese kann auch dadurch besonders reduziert werden, insbesondere in Verbindung mit parallel zur horizontalen Bezugsebene zur Deckprothese hin versetzten Stegen, daß wenigstens im Bereich einer Miniatur-Ankerverbindung in der Stegstruktur eine Vertiefung ausgebil-
det ist, in die wenigstens ein von der Deckprothese getragenes Verbindungsteil der zugehörigen Miniatur-Ankerverbindung hineinragt.
In besonders bevorzugter und vorteilhafter Gestaltung der Erfindung weist der Deckprothesen-Kappenkörper eine vorzugsweise entsprechend der Stegstruktur bzw. dem Kieferkörper modellierte netzartige Trägerstruktur auf, die die an der Deckprothese angeordneten Verbindungselemente der Miniatur-Ankerverbindungen, die Ersatzzähne und die Kappenwandung trägt und die durch Wandungsmaterial geschlossen ist, das die getragenen Teile umgibt bzw. einbettet. Vorteilhaft weist die Netzstruktur ein wabenartiges Muster auf, das dadurch bestimmt ist, daß die Stege zwischen Netzlöchern eine Breite aufweisen, die etwa dem halben Durchmesser der Löcher entspricht. Die Netzbzw. Wabenstruktur bietet in Verbindung mit den Miniatur-Ankerverbindungen eine Reihe von Vorteilen. Die aus einer Metallegierung geformte Netzstruktur ist eine Art Traggerüst oder -seele des Kappenkörpers. Dadurch läßt sich dessen Wandung besonders dünnwandig ausbilden. Der Anteil des Wandungsmaterials, d.h. der Kunststoffwandung ist im Vergleich mit einer netzfreien Wandung in besonderem Maße reduziert. Ein weiterer Vorteil des Kappenkörpers mit Netzstruktur besteht darin, daß er auch einen oder mehrere stegfrei bleibende Bereiche am Kieferkamm zwischen zwei Verankerungselementen bzw. Implantaten besonders stabil und bruchsicher überbrückt. Die Netz-/Wabenstruktur läßt sich als Modellguß einer dentalen Metallegierung relativ einfach herstellen, und zwar vorteilhaft derart, daß sie in der Prothese unmittelbar formschlüssig und/oder über Stops an der Stegstruktur zu liegen kommt. Durch diese Gesamtstruktur ist die Stabilität und Haltbarkeit der erfindungsgemäßen Prothese weiter verbessert. Auch hinsichtlich der Wartung bzw. Erneuerung der erfindungsgemäßen Prothese mit Netzstruktur bestehen zusätzliche Vorteile. So bleibt die Netzstruktur bei einer Erneuerung erhalten, während lediglich die Kunststoffe und die Zähne ersetzt werden. Dadurch werden Erneuerungs- bzw. Wartungskosten erheblich reduziert.
Aufgrund der kleinbauenden Gesamtstruktur der erfindungsgemäßen Prothese lassen sich die Stege der Stegstruktur bei dennoch hoher Verwindungssteifigkeit relativ dicht an die zentrale Kieferkammlinie bringen. Besonders vorteilhaft ist es, die Verankerungselemente der Stegstruktur als kalottenartige Steghäuser auszubilden, die auf zugehörige, Implantat-getragene Kugelpfosten aufsetzbar und mit diesen fest verschraubbar
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sind. Eine solche Stegstruktur läßt sich durch Metallguß mit gewünschter Stegausrichtung besonders einfach herstellen.
Zweckmäßig kann die Stegstruktur eine Mehrzahl von Stegen umfassen, in die jeweils nur ein einziges Verbindungsteil der zugehörigen Miniatur-Ankerverbindung eingearbeitet ist. Man erhält eine besonders gute Verwindungssteifigkeit der Stege, zu der zweckmäßig in den Guß eingefügte Füße der Miniatur-Verbindungsteile auf engstem Raum und mit geringstmöglicher Dimensionierung beitragen. Stege mit zugehörigen Verankerungselementen können einzeln und/oder in Reihe zusammenhängend vorgesehen sein. Bei Bedarf können aber auch in einen einzigen Steg zwei und mehr Verbindungsteile eingearbeitet sein. In jedem Fall lassen sich die Implantate relativ dicht setzen, wodurch die Befestigungsstabilität besonders gut ist.
Unteransprüche sind auf die genannten und noch andere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gerichtet. Besonders zweckmäßig und vorteilhafte Ausbildungsformen oder -möglichkeiten der Erfindung werden anhand der folgenden Beschreibung der in der schematischen Zeichnung dargestellten Ausfuhrungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 in axonometrischer Draufsicht die Deckprothese einer erfindungs
gemäßen Kieferprothese,
Fig. 2 in Explosionsdarstellung mit zugeordnetem Gaumenbereich die
Teile einer Stegstruktur, die die zugehörige Unterstruktur zu der Deckprothese gemäß Fig. 1 bildet,
Fig. 3 in axonometrischer Draufsicht die Stegstruktur gemäß Fig. 2 in
zusammengefugtem, am Oberkieferknochen befestigtem Zustand,
Fig. 4 in axonometrischer Seitenansicht die Stegstruktur einer erfin
dungsgemäßen Kieferprothese,
Fig. 5 in axonometrischer Unteransicht die Deckprothese der Fig. 1,
Fig. 6 in axonometrischer, teilweise geschnittener Darstellung eine
Miniatur-Ankerverbindung einer erfindungsgemäßen Prothese und
Fig. 7 eine axonometrische Unteransicht der Netzstruktur der Deckpro
these gemäß Fig. 1 bzw. 5.
Wie aus der Zusammenschau der Fig. 1 bis 3, 5 und 6 ersichtlich, umfaßt die im Ausfuhrungsbeispiel dargestellte erfindungsgemäße Prothese 1 eine Stegstruktur 2, eine Ersatzzähne 11 haltende Deckprothese 3 und eine Mehrzahl von Miniatur-Ankerverbindungen 4, die als Verbindungsteile Patrizen 41 und Matrizen 42 aufweisen. Zwischen Patrize 41 und zugehöriger korrespondierender Matrize 42 einer jeden Verbindung 4 ist ein druckdämpfender Sitz 420 vorgesehen.
Man erkennt aus Fig. 2 und 3, daß die Stegstruktur 2, die aus einer dentalen Metallegierung gegossen wird, eine Mehrzahl von Verankerungselementen und diese brückenartig verbindende, längs des Kieferkammes 52 eines Kieferknochens sich erstreckende Stege 21 aufweist. Die Verankerungselemente sind durch kalottenartige Steghäuser 22 geformt, die form- und kraftschlüssig auf Kugeln 61 von Pfosten 6 aufsitzen und mit diesen durch Schrauben 62 fest verbunden sind. Die Kugelpfosten 6 sind über Implantate 8 in den Kieferknochen eingepflanzt. Im Ausfuhrungsbeispiel ist die Prothese 1 als Oberkiefer-Zahnprothese am Gaumen 7 vorgesehen.
Im Ausfuhrungsbeispiel sind zwei Stege 21 in voneinander getrennter Einzelanordnung 201 vorgesehen, und drei weitere Stege 21 sind zusammenhängend in Reihenanordnung 202 einteilig ausgebildet.
Die Stege 21 zwischen den Steghäusern 22 sind so geformt und plaziert, daß sie sich im horizontalen Ausgleich in bezug zu einer gedachten, in der Zeichenebene aufgespannten horizontalen Bezugsebene 10 befinden, die als Ein- und Ausschubebene zum Ein- und Ausgliedern der Deckprothese 3 definiert werden kann. Die Stege 21 sind so an die Steghäuser 22 angegossen, daß sie in geringstem Abstand bzw. so dicht wie möglich an der zentralen Kammlinie 51 des Oberkiefers 5 zu liegen kommen. Dabei erstrecken sie
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sich parallel zur Horizontalebene 10, und zwar nach Maßgabe der Höhenstruktur des Kieferknochens jeweils mit vertikalem Versatz. Ausbildung und Form der Stegstruktur 2 werden zusätzlich anhand der Fig. 4 verdeutlicht. Dort ist eine Stegstruktur 2 mit zwei in Reihe zusammenhängenden Stegen 21 dargestellt.
Der mittlere Stegabschnitt 212 ist durch eine Vertiefung 25 in dem Steg 21 gebildet. Dadurch bildet der Stegabschnitt 212 einen relativ flachen Stegabschnitt, in den hochstehende, an die Steghäuser 22 angegossene Stegabschnitte 211 übergehen. Letztere weisen Plateaus mit ebenen, zur Horizontalebene 10 parallelen und der zugehörigen Deckprothese 3 zugewandten Steg-Oberflächen 200 auf. Wie insbesondere aus Fig. 4 hervorgeht, sind die Schrauben 62 gegenüber den Plateauoberflächen 200 versenkt angeordnet, und die Plateauoberfläche 200 geht gegebenenfalls in eine ebene Plateaufläche am Steghaus 22 über.
In jeden Steg 21 ist in einen mittleren Stegabschnitt 212 eine Patrize 41 einer Miniatur-Ankerverbindung 4 eingearbeitet. Wie nachfolgend noch näher beschrieben wird, sind die Patrizen 41 durch pilzformige Anker 410 gebildet. Diese stehen an den Steg-Flachabschnitten 212 in zumindest im wesentlichen senkrechter Ausrichtung zu der Ebene 10 etwas hervor, um von den korrespondierenden, in die Deckprothese 3 eingearbeiteten Matrizen 42 der Miniatur-Ankerverbindungen 4 aufgenommen zu werden. Jede Patrize 41 weist einen in Fig. 4 nicht dargestellten kreisplattenförmigen oder verdickten Fuß auf, der eine Basis bildet und in den zugehörigen Steg-Flachabschnitt 211 eingegossen ist, wobei die Stegbreite an den Durchmesser der Patrizen-Basis angepaßt ist. Um den Stegen 21 besondere Windungs- und Biegesteifigkeit zu verleihen, werden sie aus einer extra harten Metallegierung und zweckmäßig mit einer Mindest-Steghöhe der Flachabschnitte 212 von ca. 1,8 mm gefertigt. Durch die Vertiefungen 25 wird die Höhe der Stege 21 bzw. der hochstehenden Stegabschnitte 212 gering gehalten. Wie insbesondere aus Fig. 4 ersichtlich, sind die Vertiefungen 25 so bemessen, daß in ihnen jeweils ein Ringhaus 421 einer zur Patrize 41 zugehörigen Matrize 42 in versenkter Position zu liegen kommt. In Fig. 2, 3 und 4 sind die Matrizen-Ringhäuser 421, die in die Deckprothese 3 eingearbeitet werden, auf die Patrizenanker 410 aufgesteckt.
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Die als Implantat-Suprakonsruktion gearbeitete Deckprothese 3 umfaßt einen im Bereich des Gaumens 7 freien Raum belassenden, an Profilquerschnitt und Erstreckung des Kieferkörpers 50 angepaßten, mit diesem U-förmig sich erstreckenden U-förmigen Kappenkörper 30, der mit seiner offenen Kappenseite auf den Kieferkörper 50 des Kieferknochens und die daran mittels der Implantate 8 befestigte Stegstruktur 2 aufsetzbar ist. Der Kappenkörper 30 geht in Draufsicht und Unteransicht aus Fig. 1 und 5 hervor.
Erfindungsgemäß ist ein formstabiler, eine querschnittsarme Wandung 32 aufweisender Profilkörper ausgebildet, der sich basisfrei, das heißt ohne angeformte Gaumenplatten, Klemmbügel, Versteifungsstege od.dgl. Versteifungselemente erstreckt. Aufgrund dieser Formgebung sowie in Verbindung mit der gesamten Zusarnmenfugungsstruktur der erfindungsgemäßen Prothese 1 kommt die Deckprothese 3 mit in harte Schleimhautpartien paßgenau einfassender Seitenwandung 321 zur kraft- bzw. formschlüssigen Anlage an die Stegstruktur 2 bzw. den Kieferkörper 50.
Insbesondere aus Fig. 5 sind die in die Bodenwandung 322 der Deckprothese 3 eingearbeiteten Matrizen-Ringhäuser 421 der Ankerverbindungen 4 ersichtlich. Erfmdungsgemäß ist von besonderer Bedeutung, daß jede Ankerverbindung 4 eine Miniatur-Verankerung bildet, die als solche derart dimensioniert ist, daß die niedrige Bauhöhe der Stegstruktur 2 sowie Dünnwandigkeit des Kappenkörpers 30 der Deckprothese 3erreicht werden. Jede Miniatur-Ankerverbindung 4 ist zudem mit zugehörigem Dämpfungssitz 420 ausgestattet. Die Rastverbindung wird über ein Pufferelement hergestellt, und zwar derart, daß die Patrize 41 innerhalb des Matrizenhauses 421, das in die dünne Wandung 322 des Kappenkörpers 30 eingearbeitet ist, frei von direkter Berührung mit dem Matri-
2:5 zenhaus 421 bleibt. Damit greift die Patrize 41 als eine Art intra-mobiles Element in die Matrize 42 ein.
Anhand der Fig. 6 wird eine Ausführungsform der intra-mobilen Miniatur-Verbindung näher beschrieben. Dort ist die Miniatur-Ankerverbindung 4 als O-Ring-Ankerverbindung mit die Patrize 41 bildendem pilzförmigem Anker 410 vorgesehen. Der Hals des Ankers 410, der mit einem Abschnitt in den kugelförmigen, rotationssymmetrischen Ankerkopf 412 übergeht, bildet eine Patrizen-Rastfläche. Die Rasthalslänge bzw. der Kreisquerschnitt aufweisende Ankerschaft 414 sind relativ kurz. Das Matrizen-Rastele-
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ment, mit dem der Ankerhals lösbar verrastet, ist durch einen um den Hals fassenden elastischen O-Ring 422 gebildet, der das Pufferelement des Dämpfungssitzes 420 bildet. Der Patrizenanker 410 steht am Steg 21 mit einer Ankerschaftlänge hervor, die im wesentlichen gleich der Summe aus dem O-Ring-Querschnittsdurchmesser und dem Abstand eines Minimalspalts 12 zwischen planer Oberfläche 200 des Stegs 21 und dem unteren Ende des Matrizenhauses 421 ist.
Das Matrizenhaus 421 ist ein kreiszylinderfomiges Ringhaus, in dem der O-Ring 422 gelagert ist. Er stützt sich gegen die innere Ringwand und einen Bodenrand 423 des Ringhauses 421 ab.
Der Spalt 12 jeder Ankerverbindung 4 wird durch starren Aufsitz der Deckprothese 3 auf die Stegstruktur 2 hergestellt. Fig. 6 zeigt in gestrichelter Darstellung Anschlagelemente oder Stops 33, die, wie in Fig. 5 dargestellt, in die Bodenwandung 322 des Kappenkörpers 30 eingearbeitet sind und nur geringfügig mit einigen 1/10 Millimetern, z.B. mit 0,5 mm, hervorstehen. Die Anschlagelemente 33 und gegebenenfalls weitere Stützstellen an der Wand des Kappenkörpers bilden Auflager 330, die einen starren, steifen Sitz der Deckprothese 3 gegen die Stegstruktur 2 im festen Spaltabstand zur Oberfläche 200 der Stegstruktur 2 herstellen. Insbesondere wird aus Fig. 6 deutlich, daß das in den Kappenkörper eingearbeitete Ringhaus 421 zwischen den Auflagern 330 in freier Anordnung zu der Stegstruktur 2 getragen wird. Der Spalt 12 wird im Ausführungsbeispiel materialfrei gehalten, um dort jede Resilienz in vertikalen, zur horizontalen Bezugsebene 10.1 senkrechten Richtungen zu vermeiden. Während die Auflager 330 in Vertikalrichtung zur Stegstruktur 2 hin starr Kräfte aufnehmen, bilden sie in zur Ebene 10.1 parallelen Richtungen frei drehbare bzw. verschiebbare Lager, und auch in von der Stegstruktur 2 weg gerichteter Vertikalrichtung besteht ein Freiheitsgrad. Man erkannt, daß die Patrize 41 und die Matrize 42 über den Dämpfungs-Rastsitz 420 zwischen Anker 410 und O-Ring 422 in zu der Ebene 10.1 parallelen Richtungen mit Minimalspiel relativ zueinander bewegbar gehalten sind. So bildet die Ankerverbindung 4 gemäß Fig. 6 ein um die Verbindungs-/ Steckachse 40 weitgehend frei drehbares, in horizontalen Richtungen federndes Lager, das gegebenenfalls auch nach oben gerichtete, an dem Ringhaus 4 angreifende minimale Kräfte dämpfend aufnehmen kann.
Das Matrizen-Ringhaus 421 ist in Gußverbindung in die Bodenwandung 322 der Deckprothese 3 eingefügt. Diese Einbettung ist durch an der Außenseite des Ringhauses 421 angeformte Rippen 424 verstärkt. Das Ringhaus 421 wird so in die Wandung 322 eingearbeitet, daß der Patrizen-Kugelkopf 412 stets frei von Berührung mit der Wandung 32 der Deckprothese 3 bleibt. Hingegen wird das Ringhaus 421 so in die Wandung 32 eingebettet, daß das Kunststoffmaterial der Wandung 32 durch Seitenbereiche im oberen Raum 425 des Ringhauses 421 in dieses einfaßt, um den O-Ring 422 in Anlageposition auf dem unteren Ringhausrand 423 zu halten. Es ist sichergestellt, daß der O-Ring beim Aufstecken der Matrize 42 auf den Patrizen-Kugelkopf 412 fixiert bleibt. Durch Zugkraft auf die Matrize 42 in Richtung der Achse 40 läßt sich die Steck-Rastverbindung lösen.
Fig.5 und 7 zeigen eine besonders bevorzugte und zweckmäßige Ausfuhrungsform der Deckprothese 3. Die Wandung des Kappenkörpers 30 umfaßt eine netzartige Trägerstruktur 31. Diese besteht aus einem entsprechend der Kappenform der Deckprothese 3 gekrümmten Flächengebilde mit wabenartigen Löchern, wobei Stege zwischen den Löchern eine Breite aufweisen, die in der Größenordnung des halben Durchmessers der im wesentlichen gleichen kreisförmigen Löcher liegt.
Die Trägerstruktur 31 wird durch Guß aus üblichen Metallegierungen der Dentaltechnik hergestellt und modelliert. Die Trägerstruktur 31 wird in Anpassung an die Stegstruktur 2 formgleich mit dieser modelliert. Dies geschieht dadurch, daß die Trägerstruktur 31 über Stops frei aufliegend auf den Stegen 21 gefertigt wird. Bei den Stops handelt es sich um die vorerwähnten Anschlagelemente 33, die aus relativ hartem Metallmaterial bestehen. Die Anschlagelemente 33 sind kraftschlüssig mit der Trägerstruktur 31 verbunden. Diese trägt zudem die Häuser 421 der Matrizen 42 und die Ersatzzähne 11. Zur Ausbildung der Deckprothese 3 sind die Waben der Trägerstruktur 31 mit Kunststoff verfullt. Im ganzen erhält man eine Struktur mit besonderer Festigkeit. Mit der Waben-Trägerstruktur 31 ist eine besonders dünne Wandung 32 erreicht. Der Kunststoffanteil in dem Verbund ist besonders gering gehalten. Aufgrund der raumsparenden Trägerstruktur 31 steht reichlich Raum zum Aufstellen der Ersatzzähne 11 zur Verfugung.
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Die Trägerstruktur 31 ist ein Kemelement der Deckprothese 3, das als solches wiederverwendbar ist. Nach einem Nutzungszeitraum von z.B. 10 Jahren sind die Kunststoffe der Deckprothese 3 zu ersetzen. Zu diesem Zweck werden die Zähne 11 bzw. der die Waben ausfüllende Kunststoff durch Erwärmung von der Trägerstruktur 31 entfernt. Letztere wird für neue Zähne 11 und eine neue Kunststoffwandung wiederverwendet.
Claims (15)
1. Kiefer-Zahnprothese (1), umfassend gekennzeichnet durch folgende weitere Kombinationsmerkmale:
a) eine Stegstruktur (2), die Verankerungselemente (22) und diese brückenartig verbindende, längs des Kieferkammes (52) sich erstreckende Stege (21) aufweist und die mit ihren Verankerungselementen (22) an Implantat-getragenen Pfosten oder Stiften (6) am Kiefer (5) befestigbar ist;
b) eine Ersatzzähne (11) haltende Deckprothese (3) und
c) Mittel zur manuell herstellbaren und lösbaren Verbindung der Deckprothese (3) mit den Stegen (21) der Stegstruktur (2),
a) die Deckprothese (3) umfaßt einen im Gaumen- (7) bzw. Zungenbereich freien Raum belassenden, an die Stegstruktur (2) und den Kieferkörper (50) angepaßten, mit diesem U-förmig sich erstreckenden, die Ersatzzähne (11) tragenden, U-förmig offenen Kappenkörper (30), der derart mit kleinstem Wand- und Profilquerschnitt geformt ist, daß er mit in harte Schleimhautpartien paßgenau einfassender Wandung zur Anlage an die Stegstruktur (2) und den Kieferkörper (50) kommt;
b) die Stege (21) sind an den Verankerungselementen (22) so angeordnet, daß sie in bezug zu einer horizontalen Bezugsebene (10) zumindest im wesentlichen in horizontalem Ausgleich und mit geringstem Abstand zur zentralen Kiefer-Kammlinie (51) liegen;
c) die Verbindungsmittel sind durch eine Mehrzahl von Miniatur-Ankerverbindungen (4) gebildet, die als Verbindungsteile Patrizen (41) und Matrizen (42) aufweisen, die in die Stegstruktur (2) bzw. den Kappenkörper (30) eingearbeitet sind, wobei zwischen Patrize (41) und zugehöriger Matrize (42) der Ankerverbindung (4) ein druckdämpfender Sitz ausgebildet ist;
d) der Kappenkörper (30) ist derart an der Stegstruktur (2) in kraftschlüssigem Aufsitz gelagert und angeordnet, daß Patrize (41) und Matrize (42) der Ankerverbindung (4) zur Ausbildung des Dämpfungssitzes in zu der horizontalen Bezugsebene (10) parallelen Richtungen mit Minimalspiel relativ zueinander bewegbar gehalten sind, während der Aufsitz einen steifen Sitz der Deckprothese (3) gegen die Stegstruktur (2) herstellt.
2. Kieferprothese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufsitz des Kappenkörpers (30) auf der Stegstruktur (2) Auflager (33) umfaßt, zwischen denen in den Kappenkörper (30) eingearbeitete Verbindungsteile (42) der Miniatur-Ankerverbindungen (4) in freier Traganordnung gegenüber der Stegstruktur (2) gehalten sind.
3. Kieferprothese nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen in den Kappenkörper (30) eingearbeiteten Verbindungsteilen (42) der Miniatur-Ankerverbindungen (4) und der Stegstruktur (2) jeweils ein materialfreier, durch die Auflager (33) fixierter Minimalspalt (12) ausgebildet ist.
4. Kieferprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da durch gekennzeichnet, daß die Miniatur-Ankerverbindungen (4) jeweils durch eine Steckverbindung mit zu der Horizontalebene (10) senkrechter Steckverbindungsachse (40) gebildet sind.
5. Kieferprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Patrizen (41) in die Stege (21) und die Matrizen (42) in den Kappenkörper (30) eingearbeitet sind.
6. Kieferprothese nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die in den Steg (21) eingearbeitete Patrize (41) der Miniatur-Ankerverbindung (4) eine Basis (411) aufweist, an die die Breite des Steges (21) angepaßt ist.
7. Kieferprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß Miniatur-Ankerverbindungen (4) jeweils durch O-Ring- Ankerverbindung gebildet sind, umfassend einen in die Stegstruktur (2) eingearbeiteten Patrizenanker (41), ein in den Kappenkörper (30) eingearbeitetes Matrizenhaus (421) und einen in letzterem gelagerten O-Ring (422); der den Dämpfungssitz herstellt und zugleich ein mit dem Patrizenanker (41) lösbar verrastendes Matrizen-Rastelement bildet, wobei der Patrizenanker (41) in Miniatur-Spielpassung stets berührungsfrei zu dem Matrizenhaus (421) und der Deckprothesenwandung (32) gehalten ist.
8. Kieferprothese nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Matrizenhaus als Ringhaus (421) ausgebildet ist und daß der O-Ring (422) durch in das Ringhaus (421) einfassendes Wandungsmaterial des Kappenkörpers (30) fixiert ist.
9. Kieferprothese nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Patrizenanker (41) am zugehörigen Steg (21) mit einer Ankerschaftlänge hervorsteht, die mit dem Querschnitt des O-Rings (422) und dem Abstand eines festen Minimalspalts (12) zwischen Steg (21) und Ringhaus (421) korrespondiert, wobei der vorzugsweise materialfrei gehaltene Minimalspalt (12) durch den Aufsitz des Kappenkörpers (30) auf der Stegstruktur (2) hergestellt ist.
10. Kieferprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens im Bereich einer Miniatur-Ankerverbindung (4) in der Stegstruktur (2) eine Vertiefung (25) ausgebildet ist, in die wenigstens ein von der Deckprothese (3) getragenes Verbindungsteil (421, 422) der zugehörigen Miniatur-Ankerverbindung (4) hineinragt.
11. Kieferprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in die Deckprothese (3) starre, vorzugsweise bei der Herstellung der Prothese (1) Stops bildende Anschlagelemente (33) eingearbeitet sind, über die der Aufsitz des Kappenkörpers (30) auf der Stegstruktur (2) hergestellt wird, wobei vorzugsweise die Deckprothese (3) eine netzartige Trägerstruktur (31) umfaßt, mit der die Anschlagelemente (33) kraftschlüssig verbunden sind.
12. Kieferprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Kappenkörper (30) der Deckprothese (3) eine netzartige Trägerstruktur (31) aufweist, die die Miniatur-Verbindungselemente (42), die Ersatzzähne (11) und die Kappenwandung (32) trägt und die durch Wandungsmaterial, das die getragenen Teile umgibt, geschlossen ist.
13. Kieferprothese nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die netzartige Trägerstruktur (31) entsprechend der Stegstruktur (2) bzw. dem Kieferkörper (50) formgleich modelliert ist.
14. Kieferprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Stegstruktur (2) eine Mehrzahl von Stegen (21) umfaßt, in die jeweils ein einziges Verbindungsteil (41) der zugehörigen Miniatur-Ankerverbidung (4) eingearbeitet ist, wobei die Stege (21) mit zugehörigen Verankerungselementen (22) einzeln und/oder in Reihe zusammenhängend vorgesehen sind.
15. Kieferprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verankerungselemente der Stegstruktur (2) kalottenartige Steghäuser (22) sind, die auf zugehörige, Implantat-getragene Kugelpfosten (6) aufsetzbar und mit diesen fest verschraubbar sind.
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2002
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