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DE2006001B2 - Skistiefel - Google Patents

Skistiefel

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Publication number
DE2006001B2
DE2006001B2 DE2006001A DE2006001A DE2006001B2 DE 2006001 B2 DE2006001 B2 DE 2006001B2 DE 2006001 A DE2006001 A DE 2006001A DE 2006001 A DE2006001 A DE 2006001A DE 2006001 B2 DE2006001 B2 DE 2006001B2
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DE
Germany
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ankle
position limiting
ski boot
corset
boot according
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DE2006001C3 (de
DE2006001A1 (de
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Josef 8069 Jetzendorf Lederer
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Individual
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Priority to CH1937370A priority patent/CH533432A/de
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Publication of DE2006001B2 publication Critical patent/DE2006001B2/de
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Publication of DE2006001C3 publication Critical patent/DE2006001C3/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43BCHARACTERISTIC FEATURES OF FOOTWEAR; PARTS OF FOOTWEAR
    • A43B5/00Footwear for sporting purposes
    • A43B5/04Ski or like boots
    • A43B5/0427Ski or like boots characterised by type or construction details
    • A43B5/0429Adjustment of the boot to calf or shin, i.e. fibula, tibia
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43BCHARACTERISTIC FEATURES OF FOOTWEAR; PARTS OF FOOTWEAR
    • A43B11/00Footwear with arrangements to facilitate putting-on or removing, e.g. with straps
    • A43B11/02Footwear with arrangements to facilitate putting-on or removing, e.g. with straps with built-in shoe-horns

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Physical Education & Sports Medicine (AREA)
  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Skistiefel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein solcher Skistiefel ist Gegenstand des Hauptpatents 18 16811.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Skistiefel nach dem Hauptpatent in Anpassung an die Bedürfnisse sportlicher Fahrer die Lage des Unterschenkels in dem Skistiefel besser begrenzen zu können (Vor- und Rücklagebegrenzung).
Zur Lösung dieser Aufgabe wird die Maßnahme nach dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 vorgeschlagen. Die Anordnung einer lösbaren Lagebegienzungseinrichtung für das Knöchelkorsett zwischen mindestens einer der Knöchelstützplatten und dem anliegenden Bereich des Knöchelkorsetts bedeutet, daß Kräfte für die Vor- und/oder Rücklagebegrenzung von dem Knöchelkorsett auf die Knöchelstützplatte und damit auf die Vorderfuß-Fersenschale übertragen werden können.
Das Einsteigen des Fußes in die Vorderfuß-Fersenschale wird durch die erfindungsgemäße Ausbildung nicht erschwert: Weil die Vor- und Rücklagebegrenzungseinrichtung lösbar ist, kann das Knöchelkorsett von den Knöchelstützplatten völlig entkuppelt werden und sodann nach rückwärts ausgeschwenkt werden, so daß dem Fuß eine große Einschlupföffnung zur Verfügung steht.
Weiterbildende Maßnahmen zum Gegenstand des Anspruches 1 ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 23.
Die Maßnahme des Anspruches 3 erlaubt Anpassung an die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Skifahrer und an unterschiedliche Abfahrtsbedingungen.
Die Maßnahme des Anspruches 4 ist so zu verstehen: Wenn der Lagebegrenzunngsbolzen in einer einen bestimmten Bewegungsbereich definierenden Ausnehmung verschiebbar sein soll und die Relativbewegung des Lagebegrenzungsbolzens gegenüber dem die Ausnehmung tragenden Teil nicht gerade der Ausnehmungsform angepaßt ist, was regelmäßig nicht der Fall sein wird, so muß der Lagebegrenzungsbolzen an dem ihn tragenden Teil kontinuierlich verstellbar geführt sein, damit er bei Relativbewegungen zwisciien Knöchelkorsett und Knöchelstützplatte der ihn aufnehmenden Ausnehmung folgen kann.
Die Maßnahme des Anspruches 8 wird man treffen, wenn ein definierter Schwenkbereich für den Unterschenkel durchfahrbar sein soll, wobei die Beweglichkeit des Lagebegrenzungsbolzens gegenüber dem ihn tragenden Teil die Anpassung an die Relativbewegung zwischen Knöchelkorsett und Knöchelstützplatte bewirkt
Die Maßnahme des Anspruchs 9 wird man treffen, wenn eine eindeutige Unterschenkelstellung festgelegt werden soll, die keine Veränderung im Sinne einer Vor- und Rücklage zuläßt.
Die Maßnahme des Anspruchs 9 wird man treffen, wenn eine eindeutige Unterschenkelstellung festgelegt werden soll, die keine Veränderung im Sinne einer Vor- und Rücklage zuläßt.
Die Maßnahme der Ansprüche 11 und 12 erweisen sich aus herstellungstechnischen Gründen als vorteilhaft. Dabei können durch die Maßnahme des Anspruchs 13 das Aussehen, die Abdichtungswirkung und die Festigkeit des Knöchelkorsetts verbessert werden.
Die einfachste Möglichkeit der Schwenkführung ist in Anspruch 14 angegeben.
Die Maßnahme des Anspruchs 15 dient dem Ziele, durch Wechselwirkung eines kontinuierlich verstellbaren Lagebegrenzungsbolzens mit den Begrenzungskanten der Lagebegrenzungsnehmungen eindeutige Einstellungen des Knöchelkorsetts gegenüber der Knöchelstützplatte zu erreichen und Lageunbestimmtheiten durch die Beweglichkeit des Lagebegrenzungsbolzens gegenüber dem ihn tragenden Teil zu vermeiden.
Die Lagebegrenzungsausnehmung wird bevorzugt an der Knöchelstützplatte angeordnet, während der Lagebegrenzungsbolzen an dem Knöchelkorsett angeordnet wird. Diese Ausführung ist deshalb vorteilhaft weil sie den besseren Abschluß nach außen gewährleistet. Es ist aber auch möglich, die Lagebegrenzungsausnehmung an dem Knöchelkorsett anzuordnen und den Lagebegrenzungsbolzen an der Stützplatte.
Die Lagebegrenzungseinrichtung benötigt in den meisten Fällen starre Glieder zu ihrem Aufbau, die einen Druck auf den Fuß des Trägers ausüben können. Man wird deshalb diese Einrichtung mit Vorteil dorthin legen, wo der Fuß am wenigstens druckempfindlich ist Dies trifft bei Anordnung der Lagebegrenzungseinrichtung an der Innenseite des Schuhs für eine Stelle hinter und über dem Knöchel gemäß Anspruch 16 zu und bei Anordnung der Lagebegrenzungseinrichtung an der Außenseite des Schuhs für eine Stelle vor dem Knöchel gemäß Anspruch 17. Die Anordnung an diesen Stellen trägt der Anatomie des Fußes auch insofern Rechnung, als an diesen Stellen von der räumlichen Unterbringung her der meiste Platz zur Verfügung steht.
Bei der Ausführungsform nach Anspruch 18 kann man die Lösbarkeit der Laeebeerenznntrspinrinhtnncr
am einfachsten dadurch verwirklichen, daß man den Lenker im Anlenkpunkt an der Knöchelstützplatte lösbar macht.
Die Maßnahme des Anspruchs 23 vermeidet Spannungsspitzen an der Befestigungsstelle zwischen Knöchelkorsett und Vorderfuß-Fersenschale.
Der Befestigungsteil des Knöchelkorsetts kann im Fersenbereich der Vorderfuß-Fersenschale in eine reliefartige Vertiefung eingelassen werden, deren Tiefe annähernd der Wandstärke des Knöchelkorsetts entspricht, so daß ein möglichst glatter Übergang gewährleistet ist.
Die Maßnahme des Anspruchs 24 dient der optimalen Anpassung des Knöchelkorsetts an die individuellen Bedürfnisse einzelner Fahrer und an die jeweiligen Abfahrbedingungen. Selbstverständlich ist es möglich, beim Gehen mit dem Skistiefel, etwa auf der Straße oder beim Aufsteigen mit Fellen, die Feststellvorrichtung zwischen Knöchelkorsett und Vorderfuß-Fersenschale in gelösten Zustand zu belassen, so daß die Beweglichkeit des Knöchelkorsetts im Sinne einer erhöhten Geh- bzw. Steigbequemlichkeit vergrößert ist.
Nach einer anderen Ausführungsform betrifft die Erfindung einen Skistiefel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 25. Zur Lösung der weiter oben formulierten Aufgabe wird für diese Ausführungsform vorgeschlagen, daß zwischen der Beugeabdeckung und dem sie überlappenden Knöchelkorsett eine lösbare und gegebenenfalls verstellbare Lagebegrenzungseinrichtung vorgesehen ist. Auch hier bedeutet das Vorhandensein der lösbaren und gegebenenfalls verstellbaren Lagebegrenzungseinrichtung zwischen der Beugeabdeckung und dem sie überlappenden Knöchelkorsett, daß Kräfte für die Vor- und/oder Rücklagebegrenzung von dem Knöchelkorsett auf die Beugeabdeckung übertragen werden können.
Der Anspruch 26 bringt eine Weiterbildung der Ausführungsform nach Anspruch 25.
Die Figuren erläutern die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen. Es stellen dar
F i g. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Skistiefels,
F i g. 2 einen Schnitt nach Linie II-Il der F i g. 1,
F i g. 3 einen Schnitt nach Linie III-III der F i g. 1,
F i g. 4 die Anordnung eines einen Lagebegrenzungsbolzen tragenden Hebels an der Innenseite des Knöchelkorsetts,
F i g. 5 einen Schnitt nach Linie V-V der F i g. 4,
F i g. 6 eine Abwandlung zu F i g. 4,
F i g. 7 einen Schnitt nach Linie VII-VII der F i g. 6,
Fig.8 in vergrößerter Darstellung das Zusammenwirken von Lagebegrenzungsausnehmungen und Bolzen gemäß F i g. 1,
Fig.9 eine Rückansicht eines erfindungsgemäßen Skistiefels nach Abnahme des Knöchelkorsetts,
Fig. 10 eine Seitenansicht der rückwärtigen Platte gemäß F i g. 9,
F i g. 11 eine Teilansicht einer gegenüber F i g. 1 abgewandelten Ausführungsform,
F i g. 12 eine Abwandlung gegenüber F i g. 11,
Fig. 13 einen Schnitt durch die Befestigungsstelle zwischen Knöchelkorsett und Vorderfuß-Fersenschale,
Fig. 14 die Befestigung des Knöchelkorsetts an der Vorderfuß-Fersenschale,
Fig. 15 in vergrößerter Darstellung die Befestigung des Knöchelkorsetts an der Vorderfuß-Fersenschale nach F i g. 14,
Fig. 16 in vergrößerter Darstellung die Befestigung des Knöchelkorsetts an der Zunge der Vorderfuß-Fer senschale nach F i g. 14.
In Fig. 1 ist die Vorderfuß-Fersenschale mit 10 bezeichnet. Von der Vorderfuß-Fersenschale ausgehenc stehen einstückig mit der Vorderfuß-Fersenschale hergestellte Knöchelstützplatten 12,14 nach oben. Vom rückwärtigen Fersenbereich 16 aus steht, wie aus F i g. 9 und 10 ersichtlich, eine Achillessehnenplatte 18 nach oben. Schließlich geht von der Vorderfuß-Fersenschale wie aus F i g. 1 und 2 ersichtlich, eine Zunge 20 aus. Die Achillessehnenplatte 18 und die Zunge 20 sine einstückig mit der Vorderfuß-Fersenschale hergestellt.
Ein Knöchelkorsett 22 umschließt die Stützplatten 12
14 die Achillessehnenplatte 18 und das obere Ende der Zunge 20.
Das Knöchelkorsett 22 ist bei 24 an der Vorderfuß Fersenschale befestigt Die Achillessehnenplatte 18 und das Knöchelkorsett 22 sind gemeinsam um die in F i g. 9 eingezeichnete Querachse Q-Q schwenkbar.
Zur Begrenzung der Schwenkbewegung des Knöchelkorsetts 22 ist zwischen diesem und der Knöchelstützplatte 12 eine Vorlagebegrenzungseinrichtung vorgesehen, die ganz allgemein mit 26 bezeichnet ist
Die Vorlagebegrenzungseinrichtung 26 ist gebildet von einer Beschlagplatte 28, die mittels Nieten 30 auf der Knöchelstützplatte 12 befestigt ist und die mehrere Ausnehmungen aufweist Zu den Ausnehmungen gehören Langlöcher 32, 34 und Bohrungen 36. Die Langlöcher 32,34 und Bohrungen 36 sind, wie aus F i g. 3 ersichtlich, von Randeinfassungen 38 umgeben. Entsprechende Ausnehmungen 40 sind in die Knöchelstützplatte 12 eingelassen und nach der Innenseite der Knöchelstützpiatte hin durch eine Membrane 42 abgeschlossen.
An der Innenseite des Knöchelkorsetts 22 ist, wie aus Fig.4 ersichtlich, ein Schwenkhebel 44 durch einen Niet 46 gelagert; auf dem Schwenkhebel 44 ist ein Lagebegrenzungsbolzen 48 befestigt. Dieser Bolzen 48 greift nach F i g. 1 in eine der Bohrungen 36 der Beschlagplatte 28 ein. Dadurch ist das Knöchelkorsett in seiner Vor- und Rücklagebewegung festgestellt. Eine sehr begrenzte Bewegung ist nur noch deshalb möglich weil das Knöchelkorsett 22 nicht absolut starr ist und eine geringfügige Bewegung zwischen der Knöchelstützplatte 14 und dem Knöchelkorsett möglich ist, so lange nicht auch zwischen diesen Teilen eine ähnliche Vor- und Rücklagebegrenzungseinrichtung vorgesehen ist, wie die Einrichtung 26.
Wie aus Fig.8 ersichtlich, kann der Vor- und Rücklagebegrenzungsbolzen 48 wahlweise in eine der Bohrungen 36 oder in eines der Langlöcher 32, 34 eingerastet werden. Bei Einrastung in eine der Bohrungen 36 ist das Knöchelkorsett eindeutig festgelegt. Bei Einrastung in eines der Langlöcher 32, 34 ist eine beschränkte Vor- und Rücklagebewegung zwischen zwei Endstellungen möglich; diese Bewegung is im Falle des Langlochs 32 größer, im Falle des Langlochs 34 entsprechend dessen geringerer Ausdehnung kleiner.
In der Ausführungsform nach Fig.6 ist der Schwenkhebel 44 auf einer Beschlagplatte 50 gelagert.
Im übrigen entspricht die Ausführungsform nach den F i g. 6 und 7 derjenigen nach den F i g. 4 und 5.
Wie Fig.2 zeigt, liegt die Zunge 20 in einer reliefartigen Vertiefung 52. Die Beweglichkeit der Zunge ist durch eine nicht eingezeichnete Schwächungsstelle gewährleistet.
F i g. 9 und 10 zeigen die Anordnung der Achillesseh
nenplatte 18 zwischen den Stützplatten 12 und 14, die zusammen mit der Zunge 20 eine tulpenförmige Gestalt ergeben.
Die Achillessehnenplatte 18 ist an ihrer Wurzel bei 54 geschmälert, wodurch die elastische Schwenkbarkeit um die Querachse Qgewährleistet ist.
Zur Befestigung des Knöchelkorsetts sind gemäß Fig.9 Gewindeeinsätze 56 vorgesehen, in denen das Knöchelkorsett mittels Schrauben 58 (F i g. 1) befestigt werden kann. An der Vorderfuß-Fersenschale sind, wie aus F i g. 9 ersichtlich, Rippen 60 angeordnet, die gemäß Fig. 13 mit komplementär geformten Rippen 62 des Knöchelkorsetts 22 zusammenwirken. Auch für die Befestigung des Knöchelkorsetts ist in der Vorderfuß-Fersenschale eine reiliefartige Vertiefung 64 vorgesehen (F ig. 9 und 10).
F i g. 11 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform. Hier ist ein Lenker 66 bei 68 an dem Knöchelkorsett 22 angelenkt. Andererseits ist der Lenker 66 bei 70 an der Vorderfuß-Fersenschale 10 lösbar angelenkt. An dem Lenker 66 ist ein Vor- und Rücklagebegrenzungsbolzen 72 in verschiedene Stellungen einstellbar und arretierbar angebracht. Dieser Bolzen 72 ist zum Eingriff mit Langlöchern 74, 76 oder Bohrungen 78 einer Beschlagplatt 80 bestimmt. Die Langlöcher 74,76 erstrecken sich konzentrisch um den Gelenkpunkt 70 als Mittelpunkt. Das gleiche gilt für den Kranz von Bohrungen 78.
Diese Ausführungsform kann, wie aus Fig. 12 ersichtlich, abgewandelt werden, indem die Ausnehmungen der Platte 80 zu einer flächenhaften Ausnehmung 82 zusammengefaßt werden, deren Kanten 84 mit dem Vor- und Rücklagebegrenzungsbolzen 86 in Wechselwirkung treten.
In Fig. 14 ist gezeigt, wie das Knöchelkorsett 22 einerseits bei 88 an der Vorderfuß-Fersenschale in Richtung des Doppelpfeiles P verschiebbar befestigt ist und wie andererseits bei 90 das Knöchelkorsett 22 an der Zunge 20 mittels einer Feststelleinrichtung im Sinne einer Lagebegrenzung feststellbar ist.
Die Befestigungsart an der Fersenschale ist im einzelnen in F i g. 15 dargestellt. Auf der Vorderfuß-Fersenschale 10 ist eine Führungslasche 92 befestigt. In diese Führungslasche greift ein Führungsfortsatz 94 des Knöchelkorsetts 22 ein. Dieser Führungsfortsatz 94 trägt einen Befestigungsbolzen 96, der ein Langloch 98 der Befestigungslasche 92 durchsetzt. An der Befestigungsiasche 92 und dem Führungsfortsatz 94 sind zusammenwirkende Arretierungsnocken 100 und 102 angeordnet, welche bei Andrücken des Führungsfortsatzes 94 gegen die Führungslasche 92 ineinander greifen und eine Verschiebung des Führungsfortsatzes 94 gegenüber der Führungslasche 92 verhindern. Zum
ίο Andrücken des Führungsfortsatzes 94 an der Führungslasche 92 sitzt auf dem Befestigungsbolzen % eine Flügelmutter 103; anstelle der Flügelmutter 103 kann auch eine Schlitzschraube vorgesehen sein, die beispielsweise mittels eines Geldstücks betätigt werden kann.
Eine Schraubendruckfeder 104 hebt den Führungsfortsatz 94 bei gelöster Flügelmutter 103 von der Führungslasche 92 ab, so daß der Führungsfortsatz 94 ohne Behinderung durch den gegenseitigen Eingriff der Arretierungsnocken 100, 102 in der Führungslasche 92 gleiten kann.
Die Feststellvorrichtung bei 90 ist in Fig. 16 dargestellt. In einem Langloch 106 des Knöchelkorsetts 22 ist eine Buchse 108 geführt, welche ein Innengewinde aufweist. Die Buchse 108 besitzt einen Fortsatz 110, welcher in einen Führungsschlitz 112 einer zweistufigen Führungs- und Arretierungsplatte 114 eingreift.
In der Buchse 108 ist ein Schraubbolzen 116 eingeschraubt, welcher an seinem äußeren Ende einen geschlitzten Schraubenkopf 118 trägt. Wenn die Spitze des Schraubbolzens 116 nicht über den Fortsatz 110 der Buchse 108 übersteht, ist diese Buchse mit ihrem in der Fig. 16 rechten Ende in dem Schlitz 112 gleitend verschiebbar. Durch Verschrauben des Schraubbolzens 116 kann dieser zum Eingriff mit Gewindebohrungen 120 in der an den Schlitz 112 angrenzenden zweiten Etage der zweistufigen Führungs- und Arretierungsplatte 114 gebracht werden, so daß der Schraubbolzen 116 und damit das Knöchelkorsett dann gegenüber der Zunge 20 bezüglich einer Vor- und Rücklagebewegung gesperrt ist. Wenn dagegen der Schraubbolzen 116 zurückgeschraubt ist, so ist der Fortsatz 110 der Buchse 108 bis zu den Enden des Schlitzes 112 verschiebbar, so daß die Vor- und Rücklagebewegung begrenzt ist.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen

Claims (26)

Patentansprüche:
1. Skistiefel, umfassend eine Vorderfuß-Fersenschale aus hartem Kunststoff mit an diese angeformten, seitlichen Knöchelstützplatten und ein von der s Vorderfuß-Fersenschale gesondert hergestelltes, die Knöchelstützplatten umschließendes, durch Spannhebelverschlüsse, Zugschnallen oder dergleichen verschließbares Knöchelkorsett, wobei das im Fersenbereich nach unten verlängerte Knöchelkor- to sett aus Kunststoff im Fersenbereich der Vorderfuß-Fersenschale mit dieser verbunden ist, nach Patent 18 16811, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen mindestens einer der Knöchelstützplatten (12, 14) und dem anliegenden Bereich des Knöchelkorsetts (22) eine lösbare Lagebegrenzungseinrichtung (26) für das Knöchelkorsett (22) angeordnet ist.
2. Skistiefel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagebegrenzungseinrichtung (26) zwischen der Knöchelstützplatte (12) und dem Knöchelkorsett (22) gebildet ist von mindestens einer an dem einen (12) der beiden Teile (12, 22) angeordneten Lagebegrenzungsausnehmung (32,34, 36) und einem an dem anderen (22) der beiden Teile (12, 22) befestigten, in die Lagebegrenzungsausnehmung (32,34,36) einrastbaren Lagebegrenzungsbolzen (48).
3. Skistiefel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagebegrenzungsbolzen (48) wahlweise in verschiedene Lagebegrenzungsausnehmungen (32,34,36) einrastbar ist.
4. Skistiefel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagebegrenzungsbolzen (48) an dem ihn tragenden Teil (22) beweglich angeordnet ist.
5. Skistiefel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagebegrenzungsbolzen (48) an dem ihn tragenden Teil (22) kontinuierlich verstellbar geführt ist.
6. Skistiefel nach Anspruch 4 oder 5, dadurch « gekennzeichnet, daß der Lagebegrenzungsbolzen (48) an dem ihn tragenden Teil (22) in einer Schlittenführung geführt ist.
7. Skistiefel nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagebegrenzungsbolzen (48) an dem ihn tragenden Teil (22) durch eine Schwenkführung (44) geführt ist.
8. Skistiefel nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagebegrenzungsausnehmung (32, 34) von einem Langloch gebildet ist.
9. Skistiefel nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagebegrenzungsausnehmung (36) von einer dem Lagebegrenzungsbolzen (48) angepaßten Bohrung gebildet ist.
10. Skistiefel nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an dem einen (12) der beiden Teile (12,22) eine Mehrzahl von Lagebegrenzungsausnehmungen (32, 34, 36) unterschiedlicher Form und Größe angeordnet ist, welche unterschiedliche Vor- und Rücklageschwenkbereiche festlegen.
11. Skistiefel nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagebegrenzungsausnehmung (32,34,36) in einer Beschlagplatte (28) gebildet ist.
12. Skistiefel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagebegrenzungsausnehmung (32, 34,36) von einer Durchbrechung der Beschlagplatte (28) gebildet ist
13. Skistiefel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Rückseite der Beschlagplatte (28) in dem sie tragenden Teil (12) eine Aussparung (40) vorgesehen ist, welche nach der von der Bcschlagplatte (28) abgelegenen Seite hin durch eine bei der Bildung der Aussparung stehengebliebene oder nachträglich angebrachte Membrane (42) abgeschlossen ist
14. Skistiefel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkführung (44) von einem Schwenkhebel gebildet ist, welcher an einer Lagerplatte (50) schwenkbar gelagert ist.
15. Skistiefel nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellrichtung des Lagebegrenzungsbolzens (48) im wesentlichen senkrecht zu der Richtung derjenigen Relativbewegung verläuft welche das Knöchelkorsett (22) und die Knöchelstützplatte (12) an der Stelle des Lagebegrenzungsbolzens (48) bei Relativverschwenkung um die Querachse fC# ausführen.
16. Skistiefel nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagebegrenzungseinrichüing (26) an der Innenseite des Schuhes hinter und über dem Knöchel angebracht ist.
17. Skistiefel nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagebegrenzungseinrichtung (26) an der Außenseite des Schuhes vor dem Knöchel angeordnet ist.
18. Skistiefel nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagebegrenzungsbolzen (72) an einem Lenker (66) angeordnet ist, welcher mit seinem einen Ende (bei 70) an der Knöchelstützplatte (12) und mit seinem anderen Ende (bei 68) an dem Knöchelkorsette (22) angelenkt ist, wobei die Anlenkpunkte (68,70) an der Knöchelstützplatte (12) und an dem Knöchelkorsett (22) derart gewählt sind, daß der Anlenkpunkt (68) an dem Knöchelkorsett (22) im Zuge der Vor- und RUcklagebewegung annähernd einen Kreisbogen um den Anlenkpunkt (70) an der Knöchelstützplatte beschreibt und daß an der Knöchelstützplatte (12) ein Krsnz von Bohrung (78) oder ein Langloch (74, 76) mit dem Anlenkpunkt (70) an der Knöchelstützplatte (12) als Krümmungsmittelpunkt angeordnet ist.
19. Skistiefel nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagebegrenzungsbolzen (72) längs des Lenkers (66) in verschiedene Stellungen einstellbar und in diesen feststellbar ist.
20. Skistiefel nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß an der Knöchelstützplatte (12) den verschiedenen Stellungen des Rücklagebegrenzungsbolzens (72) im Lenker (66) entsprechend mehrere Langlöcher (74, 76) und/oder Kränze von Bohrungen (78) angeordnet sind.
21. Skistiefel nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß an der Knöchelstützplatte (12) eine flächenhafte Lagebegrenzungsnehmung (82) vorgesehen ist, deren Begrenzungskanten (84) mit dem Lagebegrenzungsbolzen (86) zusammenwirken.
22. Skistiefel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Knöchelkorsett (22) auf der Vorderfuß-Fersenschale (10) im Fersenbereich (bei 16) durch Schrauben (58) oder Nieten befestigt ist.
23. Skistiefel nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß in den durch die Niet- oder
Schraubenverbindung (58,56) gebildeten Anpreßbereich zwischen Vorderfuß-Fersenschale (10) und Knöchelkorsett (22) Rippen (60,62) zur Herstellung eines formschlüssigen Eingriffs zwischen den beiden Teilen (10, 22) vorgesehen sind, die sich einer Relativverschiebung der beiden Teile (10, 22) widersetzen.
24. Skistiefel insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Knöchelkorsett (22) im Fersenbereich an der Vorderfuß-Fersenschale (10) in Längsrichtung der Achillessehne verschiebbar und gegebenenfalls feststellbar angeordnet ist
25. Skistiefel, umfassend eine Vorderfuß-Fersenschale aus hartem Kunststoff mit an diese angeforrn ten, seitlichen Knöchelstützplatten und ein von der Vorderfuß-Fersenschale gesondert hergestelltes, die Knöchelstützplatten umschließendes, durch Spannhebelverschlüsse, Zugschnallen oder dergleichen verschließbares Knöchelkorsett, wobei das im Fersenbereich nach unten verlängerte Knöchelkorsett aus Kunststoff im Fersenbereich der Vorderfuß-Fersenschale mit dieser verbunden ist und eine Beugeabdeckung (z. B. Zunge) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Beugeabdeckung (20) und dem sie überlappenden Knöchelkorsett (22) eine lösbare und gegebenenfalls verstellbare Lagebegrenzungseinrichtung (90) vorgesehen ist.
26. Skistiefel nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagebegrenzungseinrichtung (90) gegenüber dem Knöchelkorsett (22) in Knöchelumfangsrichtung in Anpassung an verschiedene Knöchelweiten verschiebbar ist.
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