DE1928167C3 - Liniereinrichtung für registrierende Meßinstrumente - Google Patents
Liniereinrichtung für registrierende MeßinstrumenteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Liniereinrichtung für
registrierende Meßinstrumente r-it über die ganze mit Bezugslinien zu versehene Breite des Registrierstreifens
an einem Träger quer zu diesem zueinander parallel und
einzeln federnd angeordneten Teilschreibern, die an ihrem freien Ende je wenigstens ein Schreiborgan
aufweisen.
Eine derartige Liniereinrichtung ist durch das DE-GM 19 10 732 bekannt. Sie weist eine Trägerschiene
für an dieser eingespannte, quer zur Längsrichtung der Schiene parallel nebeneinander angeordnete und im
wesentlichen senkrecht zur Ebene der Trägerschier.e liegende Schreiborgane auf, die in Nuten eines
aufgebogenen Randes der Schiene geführt sind und federnd gegen den Papierstreifen gedrückt werden. Der
Aufbau dieser Einrichtung ist mechanisch kompliziert und vielteilig und erfordert hohe Herstellungspräzision,
wenn eine einwandfreie Diagramm-Linierung erzeugt werden soll. Insbesondere sind für die federnde
Andrückung der Schreiborgane gegen den Papierstreifen getrennte Niederhaltefedern auf den Schreiborganen
erforderlich. Auch die Führung der Schreiborgane in den Nuten des aufgebogenen Randes der Trägerschiene
ist problematisch, denn dort müßten die Schreiborgane zur Herstellung einer einwandfreien
Linierung quer zum Papiervorschub praktisch spielfrei gelagert sein, während sie auf der anderen Seite
senkrecht /ur Papierebene und gegen die Wirkung der Niederhaltefedern mit geringstem Widerstand geführt
sein müßten. Die Vereinbarung dieser beiden Forderun
gen verlangt äußerste Präzision bei der Herstellung, wobei auf der anderen Seile nach einer gewissen
Betriebszeit notgedrungen verschleißbedingtes Spiel entsteht, das nicht ausgeglichen, vielmehr nur durch
Austausch der Liniereinrichtung gegen eine neue wieder beseitigt werden kann. Schließlich haben die
Schreiborgane durch ihre Anordnung im wesentlichen senkrecht zur Ebene der Trägerschiene quer zur
Papierebene eine verhältnismäßig geringe Steifigkeit, die sich entsprechend auf die Genauigkeit ihrer
Spurhaltung bzw. ihres gegenseitigen Abstandes auswirken muß.
Ferner ist durch die DE-PS 7 40 737 ein Linierkamm bekannt, in welchem Schreibstifte in einer Reihe an
einem gemeinsamen Träger starr angeordnet sind. Hier ist zwar die notwendige Quersteifigkert bzw. die
erforderlich genaue Spurhaltung zu erwarten. Sollen
ίο aber die zu erzeugenden Linien eine einigermaßen
gleiche Strichqualität aufweisen, so müssen der Träger, die Schreibstifte und die Schreibunterlage mit sehr
hoher Präzision angefertigt sein, was jedoch in der Praxis nicht so weitgehend möglich sein wird, daß
Linien unterschiedlicher Strichstärke vermieden sind Hier erfordert die Justierung des Abstandes der
Schreibstifte einen besonders hohen Aufwand. Schließlich macht sich bei dieser bekannten Einrichtung der
Verschleiß nach längerem Gebrauch ungünstig bemerkbar, indem dann nämlich die stärker verschlissenen
Schreibstifte allenfalls noch zu einer schwachen Linie
führen, da die Schreibstifte nicht einzeln nachfedern können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Liniereinrichtung anzugeben, die im Aufbau einfach,
nämlich im wesentlichen nur aus einen zusammenhängenden Teil bestellend ist, eine hohe Präzision bzw.
Genauigkeit der Linienspur bzw. des Spurabstandes gewährleistet und trotzdem die einzeln gefederte
M Anordnung jedes Teilschreibers aufweist, ohne daß bei
ihrer Anbringung zur Einrichtung noch Justierarbeiten erforderlich wären.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Teilschreiber einstückig mit dem Träger
verbundene und im wesentlichen in dessen Ebene liegende Fingerlamellen sind und Träger sowie Lamellen
aus einem Federblech gebildet sind.
Diese Maßnahmen haben die Wirkung, daß sich die ganze Liniereinrichtung in einen· Arbeitsgang oder
<-° zumindest in sehr wenigen Arbeitsgängen beispielsweise
durch Stanzen und Prägen aus einem Stück Federblech mit der durch das bzw. die Werkzeuge
einmal festgelegten Genauigkeit vielfach herstellen läßt. Damit ist die Liniereinrichtung zu einem billigen Bauteil
geworden, das außer seiner Anbringung am Meßgerät keinerlei weitere Arbeiten erfordert, insbesondere
keine Justierarbeiten. Außerdem sind auch keine weiteren Einzelteile wie Einzelfedcrn etc. erforderlich.
Darüber hinaus haben die Teilschreiber durch ihre parallel zur Papierebene liegende Materialebene eine
sehr hohe Quersteifigkeit, die einen von der Spurhailung her exakten und vom gegenseitigen Abstand her
höchst genauen Linienabstand gewährleistet. Schließlich ist der Andruck der einzelnen Teilschreiber gegen
das Papier unabhängig von Verschleißerscheinungen, insbesondere der benachbarten Teilschreiber.
Als zweckmäßig hat es sich erwiesen, daß die Schreiborgane durch eine aus der Fingerlamelle
herausgedrückte Schreibspitze gebildet sind. Es kann
M jedoch auch vorgesehen sein, daß jede Frngeriamelje
wenigstens eine rechtwinklig abgebogene Schreibkante aufweist.
Schließlich können die Schreibspitze bzw. die Schreibkanten mit einer Beschichtung aus hartem,
μ Verschleißfestem Material versehen sein.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert, die auf der Zeichnung dargestellt sind, In der Zeichnung zeigt
F i g. I eine teilweise Vorderansicht einer Registriervorrichtung,
F i g. 2 eine Oberansicht auf die Registriervorrichtung gemäß F ig. 1,
Fig.3 eine vergrößerte Ansicht von rechts auf den
Linierkamm gemäß Fig. 1,
Fi g. 4 einen Schnitt durch den Linierkamm nach der
Linie A-Ain Fig.3,
Fig.5 einen Schnitt durch eine Schreibspitze in
vergrößertem Maßstab nach der Linie ß-ßin F i g. 3,
F i g. 6 eine andere Ausführungsform eines Linierkamiiies,
F i g. 7 einen Schnitt nach der Linie C-Cin F i g. 6 und
F i g. 8 eine Ansicht von rechts nach F i g. 6.
Vom Meßinstrument, in das eine Registriervorrichtung
eingebaut ist, ist in der Zeichnung nur ein Teilstück einer Gehäusewand 10 dargestellt. Zur Registriervorrichtung
gehört eine Abwickelrolle 11, auf der sich ein unbeschriebener und unlinierter Registrierstreifen 12
befindet. Durch eine Transportwalze 13 wird der Registrierstreifen von der Abwickelrolle 11 über eine
Leitwalze 14 und eine Umlenkwalze 15 g-'zogeii und
einer Aufwinderolle 16 zugeführt.
Die Leitwalze 14 ist in einem Leitwalzenträger 17 drehbar um eine Achse I-I gelagert Für das Einführen
des Registrierstreifens 1!2 in die Registriervorrichtung, kann der Leitwalzenträger 17 in der in Fig.2 durch
einen strichpunktierten Pfeil angegebenen Richtung, um eine Achse II—11 aus seiner in ausgezogenen Linien
dargestellten Arbeitslage heraus in eine durch strichpunktierte Linien angedeutete Lage geschwenkt werden.
Um dies zu bewerkstelligen, muß ein den Leitwalzenträger 17 in seiner Arbeitsstellung sichernder
Riegel 18 in der in Fig. 1 angedeuteten Pfeilrichtung
heruntergezogen und damit außer Eingriff mit einer nicht dargestellten, oberen Deckplatte gebracht werden.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel werden gleichzeitig zwei verschiedene Meßwertdiagramme 20 und 21
auf dem Registrierstreifen 12 aufgezeichnet. Zwei hierfür erforderliche Schreibstifte 19 sind senkrecht
übereinander angeordnet und drücken mit ihrer Schreibspitze gegen eine im Leitwalzenträger 17
vorgesehene Schreibplatte 22 bzw. gegen den über diese gleitenden Registrierstreifen 12, der beispielsweise mit
einer Wachsschicht versehen ist.
Um auf dem Registrierstreifen für die Auswertung der Diagramme erforderliche Bezugslinien 30 zu
erzeugen, ist ein an der Gehäusewand 10 befestigter Linierkamm 31 vorgesehen. Der aus federndem Bronzeoder
Stahlblech hergestellte, keine zusätzlichen Bestandteile aufweisende Linierkamm 31, erstreckt sich
über die ganze, mit den Bezugslinien 30 zu versehende Breite des Registrierstreifens 12.
Das dem Registrierstreifen 12 zugekehrte Ende des Linierkammes 31 weist Ausschnitte 32 auf, durch die
ίο Lamellen 33 gebildet werden.
Bei den in F ig. 4 und Fig. 7 gezeichneten Schnitten
zeigen die ausgezogenen Linien die Ausgangslage und die gestrichelten Linien die Arbeitslage des Linierkammes
31. Da der Linierkamm aus einem federnden Blech hergestellt ist, werden die Lamellen 33 in ihrer
Arbeitslage mit Vorspannung gegen die Leitwalze 14 bzw. gegen den Registrierstreifen Xl gedrückt (Fig.2).
Um diese Vorspannung zu erzeugen ist der Linierkamm 31 bei 31a und 316 zweimal der Länge nach abgebogen.
Doch könnte der Linierkamm. 31 'Hch flach, d. h. ohne
Abbiegungen ausgebildet und zur Erzeugung der Vorspannung auf einer an der Gehäusewand 10 hierfür
vorgesehenen erhöhten Rippe befestigt sein. Bei der Fortbewegung des Registrierstreifens erzeugen
Schreibspitzen 34 auf diesem die Bezugslinien 30.
Wie aus der F i g. 5 entnommen werden kann, werden die auf den Lamellen 33 angeordneten Schreibspitzen 34
durch aus den Lamellen herausgepreßte Materialerhchungen
gebildet.
Der Linierkamm 31 kann beispielsweise durch drei Schrauben 35 an der Gehäusewand 10 des registrierenden
Meßinstrumentes befestigt sein. Die F i g. 6, 7 und 8 zeigen eine Ausführungsvariante des Linierkammes.
Auch bei dieser Variante weist der Linierkamm 31 Ausschnitte 32 auf, durch die Lamellen 33 gebildet
werden. Für die Erzeugung der Bezugslinien 30 sind die Lamellen 33 mit rechtwinklig abgebogenen Schreibkanten
36 versehen. Je nach der Einteilung des Registrierstreifens 12 mit Bezugslinien 30 wird jede Lamelle 33
mit nur einer oder mit zwei rechtwinklig abgebogenen S^hreibkanten 36 ausgerüstet. Die strichpunktierten
Linien in der Fig. 6 zeigen die Lamellen 33 vor dem rechtwinkligen Abbiegen der Schreibkanten 36.
Die Schreibspitzen 34 bzw. die Schreibkanten 36 können z. B. durch Verchromen, rr.it einem harten
Überzug versehen und dadurch gegen Abnützung geschützt werden.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Liniereinrichtung für registrierende Meßinstrumente
mit über die ganze mit Bezugslinien zu versehende Breite des Registrierstreifens an einem
Träger quer zu diesem zueinander parallel und einzeln federnd angeordneten Teilschreibern, die an
ihrem freien Ende je wenigstens ein Schreiborgan aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß
die Teilschreiber einstückig mit dem Träger (31) verbundene und im wesentlichen in dessen Ebene
liegende Fingeiiamellen (33) sind und Träger sowie
Lamellen aus einem Federblech gebildet sind.
2. Liniereinrichtung nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß die Schreiborgane durch eine
aus der Fingerlamelle (33) herausgedrückte Schreibspitze (34) gebildet sind.
3. Liniereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Fingerlamelle (33) wenigstens
eine rechtwinklig abgebogene Schreibkante (36) aufweist.
4. Liniereinrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schreibspitzen (34)
bzw. die Schreibkanten (36) mit einer Beschichtung aus hartem verschleißfestem Material versehen sind.
Applications Claiming Priority (1)
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| DE1928167A1 DE1928167A1 (de) | 1970-08-06 |
| DE1928167B2 DE1928167B2 (de) | 1978-03-02 |
| DE1928167C3 true DE1928167C3 (de) | 1978-10-19 |
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| FR (1) | FR1583101A (de) |
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1968
- 1968-06-05 CH CH825168A patent/CH476294A/de not_active IP Right Cessation
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- 1969-06-03 DE DE19691928167 patent/DE1928167C3/de not_active Expired
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- 1969-06-05 GB GB2848469A patent/GB1270854A/en not_active Expired
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| Publication number | Publication date |
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| GB1270854A (en) | 1972-04-19 |
| CH476294A (de) | 1969-07-31 |
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| DE1928167B2 (de) | 1978-03-02 |
| FR1583101A (de) | 1969-10-17 |
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|---|---|---|---|
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) |