DE19957045A1 - Galvanisiertrommel - Google Patents
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Abstract
Der Trommelmantel (10) einer Galvanisiertrommel besteht aus einer Vielzahl von Mantelelementen (11) aus Kunststoff, die in Trommelumfangsrichtung miteinander durch Kleben oder Kaltschweißen fest verbunden sind. Die Mantelelemente (11) ermöglichen dabei die Herstellung von im Querschnitt unterschiedlich großen, polygonalen Trommelmänteln (10). Zu diesem Zweck weisen die Mantelelemente (11) an ihren Längsseiten jeweils einen angeformten Rippenansatz (16 bzw. 18) auf, deren Rippenaußenflächen (21, 22) zwischen sich einen Winkel alpha einschließen, dessen Schenkel sich auf der Trommelachse a-a schneiden und dessen Winkelgröße z. B. für eine maximale Anzahl von gegenseitig miteinander fest zu verbindenden Mantelelementen (11) festgelegt ist. Der Querschnitt der Rippenansätze (16, 18) ist derart, dass in vorliegendem Falle der Winkel alpha zur Herstellung einer aus einer kleineren Anzahl von Mantelelementen (11) bestehenden Galvanisiertrommel durch spanabhebende Bearbeitung der Rippenaußenflächen (21, 22) entsprechend vergrößerbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Galvanisiertrommel in einer im
Oberbegriff des Anspruches 1 erläuterten Ausbildung.
Bei Galvanisiertrommeln dieser Art sind die den Trommelmantel
bildenden, aus Kunststoff bestehenden, perforierten
Mantelelemente längsseits mit jeweils einer sich in
Achsrichtung der Trommel erstreckenden Längsrippe aus
Kunststoff verschweißt. Üblicherweise ist dabei der polygonale
Trommelmantel im Querschnitt als Sechseck ausgebildet, so dass
die Mantelelemente an ihren Längskanten entsprechend
anzuschrägen sind, um sie mit der diese miteinander
verbindenden Längsrippe großflächig verschweißen zu können
(vgl. DE-OS 30 19 719 A1).
Die Fertigung eines solchen Trommelmantels gestaltet sich
entsprechend zeitaufwendig, da die Längsrippen entlang ihren
Längsseiten mit jeweils einem Mantelelement im
Spiegelschweißverfahren zu verschweißen und demgemäß je
Längsrippe zwei Schweißungen durchzuführen sind.
Ein gravierender Nachteil dieser Trommelkonstruktion besteht
hierbei darin, dass für unterschiedlich große Trommelvolumina
Mantelelemente mit entsprechend differenziert ausgebildeter,
stirnseitiger Querabmessung bereitzustellen sind.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, für eine
Galvanisiertrommel, wie sie im Oberbegriff des Anspruches 1
beschrieben ist, anzugeben, bei der für die gegenseitige
Verbindung ihrer Mantelelemente auf übliche Schweißoperationen
verzichtet werden kann und die es erlaubt, ohne Anpassen der
stirnseitigen Querabmessung der Mantelelemente bzw. mit
Mantelelementen gleicher Breite das Volumen des Trommelmantels
in bestimmtem Umfange abzuwandeln.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Bei dieser Trommelkonstruktion ist demgemäß die zwei
benachbarte Mantelelemente miteinander verbindende Längsrippe
in zwei Rippenansätze aufgeteilt, von denen jeder an eine der
beiden Längsseiten der Mantelelemente angeformt ist.
Rippenansätze einander benachbarter Mantelelemente sind somit
lediglich noch in einem Arbeitsgang durch Kleben oder
sogenanntem Kaltschweißen (Verwendung eines Lösungsmittels zum
Anlösen des Kunststoffes) miteinander zu verbinden, wobei auf
das üblicherweise notwendige Anschrägen der Längskanten der
Mantelelemente in Verbindung mit einer Längsrippe ganz
verzichtet werden kann.
Die Rippenansätze sind dabei im Querschnitt derart gestaltet,
dass sich Trommelmäntel mit verschiedenen Querschnitten bzw.
Querschnittsformen herstellen lassen. Der Querschnitt der
Rippenansätze bzw. der durch deren Rippenaußenflächen
definierte Winkel ist hierzu so gewählt, dass sich durch
seitliches Aneinanderreihen von Mantelelementen eine
gewünschte Trommelmantelgröße ergibt, die beispielsweise durch
sieben Mantelelemente bestimmt wird.
Sollen z. B. Trommelmäntel nur in einer kleineren Anzahl von
Mantelelementen bzw. mit entsprechend geringerem Volumen
gefertigt werden, so ist hierzu lediglich die Außenfläche der
Rippenansätze beispielsweise derart durch Fräsbearbeitung zu
verändern, dass sich der durch sie definierte Winkel
entsprechend vergrößert.
Die Erfindung ermöglicht es demgemäß mit im Querschnitt gleich
ausgebildeten Mantelelementen diese in zueinander
unterschiedlichen Winkelstellungen zu orientieren, so dass mit
Mantelelementen gleicher Ausbildung Trommelmäntel mit
unterschiedlichen Querschnittsformen herstellbar sind, wobei
die Ausgangsform der Mantelelemente so sein kann, dass durch
spanabhebende Bearbeitung der Rippenansätze Trommelmäntel mit
kleinerer oder größerer Anzahl von Mantelelementen
zusammensetzbar sind.
Eine Ausbildung der Rippenansätze gemäß Anspruch 2 bietet den
Vorteil, diese für deren gegenseitiges Verbinden unter
Anwendung eines Klebers oder eines Lösungsmittels zum Quellen
der Rippenaußenflächen zur Erzielung einer homogenen,
gegenseitigen Verbindung mittels einer Spannvorrichtung
zusammenspannen zu können.
Für eine durch die Erfindung möglich gewordene
Trommelmantelgestaltung ist es außerdem zweckmäßig, wenn die
Rippenaußenflächen jedes Mantelelements gemeinsam, in Richtung
auf das Trommelinnere konvergierend, einen Winkel von ungefähr
60° einschließen, was sich für das Ansetzen eines
Spannwerkzeuges zum Zusammenspannen benachbarter Rippenansätze
als vorteilhaft erwiesen hat.
Um an den Rippenaußenflächen der im Spritzverfahren
hergestellten Mantelelemente beim Spritzen entstehende
Einfallstellen zu vermeiden, wird vorgeschlagen, in den
Rippenansätzen einen Kanal nach Anspruch 3 vorzusehen, durch
welchen an den Rippenansätzen günstige Wanddicken entstehen.
Eine Weiterbildung der Rippenansätze gemäß Anspruch 4 stellt
hierbei sicher, dass diese beim gegenseitigen Zusammenspannen
nicht nachgeben können.
Die perforierte Wandung der Mantelelemente kann eben
ausgebildet sein. Eine zu bevorzugende Gestaltung ist
Gegenstand des Anspruches 5. Die nach außen gewölbte
Ausbildung der Wandung bietet den Vorteil, dass das Trommelgut
während der Trommelrotation optimal nahe an der Anode des
Galvanisierbades vorbeibewegt wird. Zugleich wird verhindert,
dass zu galvanisierende, flache Teile an der Wandung der
Mantelelemente innenseitig anhaften können.
Durch die konvexe Wandungskrümmung in Verbindung mit den an
den Mantelelementen seitlich angeformten Rippenansätzen
ergeben sich am Trommelinnenumfang sich entlang jeweils einer
Mantellinie erstreckende rippenartige Erhebungen, die gute
Materialumwälzung garantieren.
Eine Ausbildung der Mantelelemente gemäß den Ansprüchen 6 und
7 bietet den Vorteil, deren perforierte Wandung bei
ausreichender Stabilität entsprechend dünn bzw.
materialsparend dimensionieren zu können.
Die Dicke der Querstege ist vorteilhaft derart gewählt, dass
die Mantelelemente entlang einer Stegquermitte zertrennbar
sind, so dass durch Aneinanderreihen und stirnseitiges
homogenes Verbinden von Mantelelementen und gegebenenfalls
eines entsprechend verkürzten Mantelelementes in
Trommelachsrichtung Trommeln in gewünschten, abgestuften
Längen herstellbar sind, wozu mit Ausnahme eines entsprechend
eingekürzten Mantelelements stets Mantelelemente des gleichen
Formats verwendbar sind.
Vorteilhaft wird man hierbei die Maximallänge der
Mantelelemente so wählen, dass deren Länge für die kleinste
Trommellänge eines Trommelproduktionsprogramms ausreicht.
Für die Perforation der Mantelelemente ist eine solche in
Schlitzform zu bevorzugen, wobei die Schlitze vorzugsweise auf
Lücke zueinander vorzusehen sind. Eine solche
Schlitzperforation wirkt sich besonders günstig in Bezug auf
den Elektronenfluss beim Galvanisieren aus, wenn sich die
Schlitze in Trommelumfangsrichtung erstrecken.
Gemäß den Ansprüchen 8 und 9 können die Mantelelemente
gänzlich oder lediglich deren perforiertes Wandteil aus
Polymer gespritzt sein, das große Standzeit gewährleistet. Im
letzteren Falle kann für deren seitlichen Rippenansätze ein
kostengünstigerer, thermoplastischer Kunststoff, vorzugsweise
Polypropylen oder Polyäthylen verwendet werden. Wandteil und
Rippenansätze sind dann im Querschnitt derart auszubilden,
dass sich letztere an den Wandteil formschlüssig anspritzen
lassen. Die Kombination verschiedener thermoplastischer
Kunststoffe, wie z. B. Polymer (PUR) und Polyäthylen, für
Rippenansätze und perforierte Wandteile der Mantelelemente
wird generell für Galvanisiertrommeln als schutzwürdig
betrachtet.
Die Kombination vorgenannter Kunststoffe bietet folgenden
Vorteil:
Üblicherweise sind Galvanisiertrommeln nur aus einem einzigen
Kunststoff, nämlich Polypropylen oder Polyäthylen, gefertigt.
Hieraus resultiert der Nachteil, dass die Perforation des
Trommelmantels aufgrund der in der Trommel umgewälzten, häufig
scharfkantigen Kleinteile mit der Zeit verengt bzw.
größtenteils undurchlässig wird. Dieser für den
Galvanisierungsprozess schwerwiegende Nachteil wird durch die
vorgeschlagene Paarung von Kunststoffen vermieden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die aus
Kunststoff bestehenden Trommelstirnwände nach Anspruch 12
gestaltet. Dies bietet den Vorteil, relativ großflächige
Trommelstirnwände mit Hilfe einer verhältnismäßig kleinen und
entsprechend preiswert herstellbaren Spritzform fertigen zu
können. Eine Ausgestaltung der gemäß Anspruch 12 zur Bildung
der Trommelstirnwand vorgesehenen, sektorförmigen
Stirnwandteilstücke gemäß Anspruch 13 bietet den Vorteil,
deren seitliche Rippenansätze beim Kleben oder Kaltschweißen
der Trommelstirnwände auf jeweils eine Stirnseite des
Trommelmantels zugleich mit jeweils einer Stirnfläche seiner
durch die seitlichen Rippenansätze gebildeten Längsrippen in
Deckung zu bringen und mit diesen zu verbinden.
Eine zu bevorzugende Konstruktion der Stirnwandteilstücke ist
in Anspruch 14 erläutert, wobei, analog zu den
Mantelelementen, die Rippenansätze aus dem gleichen Kunststoff
oder aus einem anderen thermoplastischen Kunststoff wie die
Stirnwandteilstücke gebildet sein können.
Die vorgeschlagene Ausbildung der Trommelstirnwände bietet
einen besonderen Vorteil insbesondere dann, wenn diese
zumindest über einen Teil ihrer Wandfläche perforiert
auszubilden sind, da in diesem Falle das Spritzwerkzeug nur
über einen relativ kleinen Flächenbereich mit entsprechenden
Vorsprüngen zur Perforationsausbildung auszustatten ist.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung
dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Galvanisiertrommel;
Fig. 2 eine Stirnansicht der Galvanisiertrommel gemäss Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht auf ein Mantelelement der
Galvanisiertrommel;
Fig. 4 einen Querschnitt durch das Mantelelement entlang
der Linie IV-IV der Fig. 3;
Fig. 5-7 jeweils einen Querschnitt durch Trommelmäntel
unterschiedlichen Volumens, die aus gleich
ausgebildeten Mantelelementen zusammengesetzt sind;
Fig. 8 ein sektorförmiges Stirnwandteilstück zur Bildung
der Trommelstirnwände;
Fig. 9 einen Schnitt durch das Stirnwandteilstück entlang
der Linie IX-IX der Fig. 8.
Die Galvanisiertrommel gemäss Fig. 1 und 2 besitzt einen
Trommelmantel 10, der beispielsweise aus einer Vielzahl von
aus Kunststoff, insbesondere Polymer (PUR), bestehenden und
sowohl längs- als auch stirnseitig miteinander durch Kleben
oder Kaltschweißen verbundenen Mantelelementen 11 gebildet
ist, von denen eines in Fig. 3 in Draufsicht dargestellt ist.
Am Umfang des Trommelmantels 10 ist in bekannter Weise ein von
der Trommel vorzugsweise abnehmbarer Verschlussdeckel
vorgesehen, um in diese zu galvanisierendes Gut einbringen
bzw. aus dieser entnehmen zu können.
Der Trommelmantel 10 ist stirnseitig durch je eine
Trommelstirnwand 12 bzw. 14 verschlossen, die an diesem
gleichfalls angeklebt oder durch Kaltschweißen befestigt und
mit jeweils einer Trommellagernabe 12' bzw. 14' ausgestattet
sind. Auf die Konstruktion dieser Trommelstirnwände 12, 14
wird weiter unten im Einzelnen eingegangen. Ebensogut können
die Trommelstirnwände aus einem Stück als Formkörper
hergestellt sein.
Die Mantelelemente 11 weisen in der Projektion auf eine Ebene
radial zur Trommelachse a-a Rechteckform auf. An ihren beiden,
sich parallel zur Trommelachse a-a erstreckenden Längsseiten
ist jeweils ein Rippenansatz 16 bzw. 18 angeformt, der nach
außen vom Mantelelement 11 stegartig abragt (Fig. 3).
Die Länge der Mantelelemente 11 kann der Gesamtlänge eines
Trommelmantels entsprechen. Vorzugsweise ist deren Länge für
eine Trommelminimallänge ausgelegt, so dass für eine
gewünschte Trommellänge mehrere solcher Mantelelemente 11
stirnseitig aneinander anzusetzen sind, wie dies aus Fig. 1
ersichtlich ist.
In diesem Falle weisen die einzelnen Mantelelemente 11 eine
axiale Länge b auf, so dass aus solchen, in
Trommelumfangsrichtung miteinander fest verbundenen
Mantelelementen 11 ein polygonaler Trommelmantel 10 mit einer
Minimallänge b herstellbar wäre.
Der Trommelmantel 10 kann ebene, perforierte Mantelwandteile
20 aufweisen. Im vorliegenden Falle sind diese vorzugsweise
nach außen um eine zur Trommelachse a-a parallele Achse (s.
Fig. 5) konvex gekrümmt.
Die Rippenansätze 16, 18 sind im Querschnitt derart gestaltet,
dass sich mit ihrer Hilfe, wie die Fig. 5 bis 7 zeigen,
polygonale Trommelmäntel mit unterschiedlich großen
Trommelquerschnitten bzw. mit einer unterschiedlichen Anzahl
von Mantelelementen 11 fertigen lassen.
Zu diesem Zweck sind in vorliegendem Falle die Rippenansätze
16, 18 z. B. im Querschnitt so geformt, dass sich durch
entsprechendes Nacharbeiten der ebenen Rippenaußenflächen 21
und 22, ausgehend von einer maximal möglichen Anzahl von
beipielsweise sieben Mantelelementen 11 (Fig. 7) Trommelmäntel
mit beispielsweise nur 5 oder 6 Mantelelementen 11 herstellen
lassen (Fig. 5 und 6), wobei für alle solche Trommelmäntel nur
eine einzige Spritzform für ein Mantelelement 11 benötigt
wird.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind hierzu die
Rippenansätze 16, 18 im Querschnitt rechteckförmig derart
angeformt, dass sie, bezogen auf den Trommelumfang, nach außen
abragen. Das überstehende Teilstück der Rippenansätze 16, 18
dient dabei zum Ansetzen eines Spannwerkzeuges für das
Zusammenspannen von z. B. durch Kleben fest miteinander zu
verbindenden Rippenansätzen 16, 18, an deren
Rippenaußenflächen 21, 22.
In fertig gespritztem Zustand definieren die beiden ebenen
Rippenaußenflächen 21, 22 einen mit seinen Schenkeln sich auf
der Trommelachse schneidenden Winkel α von beispielsweise 55°
zur Herstellung eines Trommelmantels aus insgesamt sieben
Mantelelementen 11. Soll die Anzahl der Mantelelemente 11 z. B.
im vorstehend erläuterten Sinne verringert werden, so ist der
Winkel α durch spanabhebendes Bearbeiten, beispielsweise
Abfräsen, der Rippenaußenflächen 21, 22 entsprechend zu
vergrößern, im Falle von nur fünf Mantelelementen 11 z. B. auf
75°, für nur sechs Mantelelemente 11 z. B. auf 65°.
Ebensogut kann der Winkel α so gewählt sein, dass durch
nachträgliche Verkleinerung desselben sich Trommelmäntel mit
einer entsprechend größeren Anzahl von Mantelelementen
herstellen lassen.
Wie Fig. 4 zeigt, sind die Rippenansätze 16, 18 in
Längsrichtung jeweils von einem Kanal 23 durchsetzt, in
welchen ein beispielsweise aus einem Flacheisen 24 bestehender
Kern abgedichtet eingesetzt ist. Diese Maßnahme verhindert an
den Rippenaußenflächen 21, 22 sogenannte Einfallstellen beim
Spritzen der Mantelelemente 11 bei gleichzeitiger
Queraussteifung der Rippenansätze 16, 18 für das
Zusammenspannen von benachbarten, miteinander zu verklebenden
oder kaltzuschweißenden Rippenansätzen 16, 18.
Wie außerdem diese Figur veranschaulicht, sind die ebenen
Innenflächen 28 bzw. 30 der Rippenansätze 16, 18 vorzugsweise
unter einem Winkel β von ungefähr 12° nach innen geneigt.
Durch diese Querschnittsform der Rippenansätze 16, 18 wird der
Sitz der Spannvorrichtung an diesen begünstigt.
Um den konvex gekrümmten Mantelwandteil 20 materialsparend,
d. h. entsprechend dünnwandig, ausbilden zu können, sind an
diesen außenseitig beispielsweise fünf in gleichem Abstand
voneinander und parallel zueinander vorgesehene, sowie den
Abstand der beiden Rippenansätze 16, 18 überbrückende
Querstege 36 angeformt, von denen die beiden außenliegenden
mit der Stirnseite der Mantelelemente 11 eben abschließen.
Es lassen sich dadurch mehrere Mantelelemente 11 zwecks
Erzielung einer gewünschten Trommellänge stumpf aneinander
ankleben. Der Mantelwandteil 20 ist vorzugsweise durch
zueinander auf Lücke versetzte Schlitze perforiert, die sich
in Trommelumfangsrichtung erstrecken.
Durch die miteinander verklebten oder kaltgeschweißten
Rippenansätze 16, 18 von Mantelelementen 11 kommen, falls
diese ausreichend auch nach innen ausgeformt sind, am
Trommelinnenumfang noch Längsrippen zustande, die das Umwälzen
des Galvanisiergutes begünstigen. Die Querschnittsform der
Mantelelemente 11 ermöglicht auch eine vorteilhafte Anordnung
des Trommelverschlussdeckels, indem dieser analog zur
gezeigten, gegenseitigen Zuordnung der Mantelelemente 11,
zwischen zwei derselben, mit diesen selbstjustierend, in
Eingriff gebracht und dann entsprechend befestigt werden kann.
Eine zu bevorzugende Konstruktionsvariante der Mantelelemente
11 kann darin bestehen, lediglich deren Mantelwandteil 20 aus
Polymer (PUR) und deren seitlichen Rippenansätze 16, 18
kostengünstiger aus einem bekannten thermoplastischen
Kunststoff, wie Polypropylen (PP) oder Polyäthylen, zu
spritzen. In diesem Falle ist einer der miteinander zu
verbindenden Teile 16, 20 bzw. 18, 20 zweckmäßig mit
hinterschnittenen Längsnuten auszustatten, um beim
Spritzprozess eine formschlüssige gegenseitige Verbindung
dieser Teile zu erzielen.
Die Trommelstirnwände 12, 14 können, wie die Fig. 8 und 9
zeigen, aus einer Vielzahl von gleichen, miteinander seitlich
verklebten oder kaltgeschweißten, sektorförmigen
Stirnwandteilstücken 39 hergestellt sein, die jeweils ein
sektorförmiges Teilstück 39' der Lagernabe 12' bzw. 14'
tragen. An diese sind seitlich gleichfalls zweckmäßig mit Kern
versehene Rippenansätze 40, 42 angeformt, die jeweils eine
ebene Außenfläche 40' bzw. 42' aufweisen, mit der sie mit
einer Außenfläche eines Rippenansatzes 40 bzw. 42 eines
benachbarten Stirnwandteilstückes 39 verkleb- bzw.
kaltverschweißbar sind.
Beim Anbringen der Trommelstirnwände 12, 14 an die Stirnseiten
des Trommelmantels 10 überdecken dabei die radial außen
abragenden Endstücke 40" bzw. 42" der durch miteinander
verbundene Rippenansätze 40, 42 gebildeten Radialrippen der
Trommelstirnwände 12, 14 die Stirnenden der Mantellängsrippen
26. Mit 46 ist ein perforierter Flächenteil der
Stirnwandteilstücke 39 bezeichnet.
Claims (15)
1. Galvanisiertrommel, deren perforierter, am Umfang eine
mittels eines Deckels verschließbare Trommelöffnung
aufweisender Trommelmantel (10) eine im Querschnitt von
der Kreisform abweichende, zylindrische Umfangsform
aufweist und aus einer Vielzahl von aus Kunststoff
bestehenden, in der Projektion auf eine Ebene radial zur
Trommelachse a-a rechteckförmigen, perforierten
Mantelelementen (11) gebildet ist, die an ihren sich
parallel zur Trommelachse a-a erstreckenden Längsseiten
durch jeweils eine Längsrippe (26) miteinander verbunden
sind,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Längsrippen (26) durch je zwei miteinander durch
Kleben oder Kaltschweißen verbundene und jeweils an eine
Längsseite benachbarter Mantelelemente (11) angeformte,
eine Rippenaußenfläche (21 bzw. 22) aufweisende
Rippenansätze (16, 18) gebildet sind, dass die
Rippenaußenflächen (21, 22) zwischen sich einen Winkel α
einschließen, dessen Schenkel sich auf der Trommelachse
a-a schneiden und dessen Winkelgröße für eine Anzahl von
gegenseitig miteinander fest zu verbindenden
Mantelelementen (11) festgelegt ist und dass der
Querschnitt der Rippenansätze (16, 18) derart ist, dass
der Winkel α zur Herstellung einer aus einer anderen
Anzahl von Mantelelementen (11) bestehenden
Galvanisiertrommel durch spanabhebende Bearbeitung der
Rippenaußenflächen (21, 22) entsprechend veränderbar ist.
2. Galvanisiertrommel nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Rippenansätze (16, 18) vom
Trommelmantel (10) nach außen abragende Längsrippen (26)
bilden, die über die gesamte Rippenhöhe miteinander
verbunden sind.
3. Galvanisiertrommel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die im Querschnitt im Wesentlichen
rechteckförmigen Rippenansätze (16, 18) in Längsrichtung
von einem in seiner Querschnittsform dem
Längsrippenquerschnitt angepassten Kanal (23) durchsetzt
sind.
4. Galvanisiertrommel nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass in den Kanal (23) ein Metallkern
(24) abgedichtet eingesetzt ist.
5. Galvanisiertrommel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zwischen den
Rippenansätzen (16, 18) vorhandene, perforierte Wandteil
(20) der Mantelelemente (11) um eine zur Trommelachse a-
a parallele Achse nach außen gewölbt ist.
6. Galvanisiertrommel nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, dass an die Mantelelemente (11)
außenseitig den Abstand ihrer Rippenansätze (16, 18)
überbrückende Querstege (36) angeformt sind.
7. Galvanisiertrommel nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mantelelemente (11) mit jeweils
einem der Querstege (36) stirnseitig bündig abschließen.
8. Galvanisiertrommel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Mantelelemente (11) einstückig aus Polymer (PUR) gebildet
sind.
9. Galvanisiertrommel insbesondere nach einem der
vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass der perforierte Wandteil (20) der Mantelelemente
(11) aus Polymer (PUR) und deren seitlichen Rippenansätze
(16, 48) aus anderem thermoplastischem Kunststoff
gebildet sind.
10. Galvanisiertrommel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen
Rippenansätze (16, 18) aus Polyäthylen gebildet sind.
11. Galvanisiertrommel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen
Rippenansätze (16, 18) aus Polypropylen (PP) gebildet
sind.
12. Galvanisiertrommel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die aus
Kunststoff bestehenden Trommelstirnwände (12, 14) aus
sektorförmigen, seitlich durch Kleben oder Kaltschweißen
miteinander verbundenen Stirnwandteilstücken (39)
gebildet sind, die gemeinsam eine zentrale Lagernabe (12'
bzw. 14') bilden.
13. Galvanisiertrommel nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, dass die Trommelstirnwände (12, 14) aus
einer der Anzahl der Mantelelemente (11) entsprechenden
Anzahl von sektorförmigen Stirnwandteilstücken (39)
gebildet sind.
14. Galvanisiertrommel nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, dass die Stirnwandteilstücke (39)
seitlich jeweils einen angeformten Rippenansatz (40 bzw.
42) aufweisen und benachbarte Rippenansätze (40, 42) zu
einer Längsrippe miteinander verklebt oder kaltgeschweißt
sind und dass die Längsrippen am Trommelumfang von den
Stirnwandteilstücken (39) radial außen abragen und
jeweils eine von den Rippenansätzen (16, 18) der
Mantelelemente (11) gebildete Längsrippe (26)
trommelstirnseitig überdecken.
15. Galvanisiertrommel nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, dass die Stirnwandteilstücke (39)
zumindest über einen Teil ihrer Wandfläche (bei 46)
perforiert sind.
Priority Applications (6)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19957045A DE19957045A1 (de) | 1998-11-26 | 1999-11-26 | Galvanisiertrommel |
| EP00926818A EP1173631B1 (de) | 1999-04-28 | 2000-04-06 | Galvanisierungstrommel |
| US09/959,390 US6702932B1 (en) | 1999-04-28 | 2000-04-06 | Electroplating barrel |
| JP2000615433A JP2002543295A (ja) | 1999-04-28 | 2000-04-06 | 電気めっき用バレル |
| PCT/EP2000/003057 WO2000066814A1 (de) | 1999-04-28 | 2000-04-06 | Galvanisierungstrommel |
| DE50001277T DE50001277D1 (de) | 1999-04-28 | 2000-04-06 | Galvanisierungstrommel |
Applications Claiming Priority (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19854534 | 1998-11-26 | ||
| DE19919344 | 1999-04-28 | ||
| DE19957045A DE19957045A1 (de) | 1998-11-26 | 1999-11-26 | Galvanisiertrommel |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19957045A1 true DE19957045A1 (de) | 2000-05-31 |
Family
ID=26050393
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19957045A Withdrawn DE19957045A1 (de) | 1998-11-26 | 1999-11-26 | Galvanisiertrommel |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19957045A1 (de) |
-
1999
- 1999-11-26 DE DE19957045A patent/DE19957045A1/de not_active Withdrawn
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