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DE19957045A1 - Galvanisiertrommel - Google Patents

Galvanisiertrommel

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Publication number
DE19957045A1
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Authority
DE
Germany
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drum
rib
electroplating
longitudinal
elements
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19957045A
Other languages
English (en)
Inventor
Richard Tscherwitschke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Tscherwitschke Richard GmbH
Original Assignee
Tscherwitschke Richard GmbH
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Publication date
Application filed by Tscherwitschke Richard GmbH filed Critical Tscherwitschke Richard GmbH
Priority to DE19957045A priority Critical patent/DE19957045A1/de
Priority to EP00926818A priority patent/EP1173631B1/de
Priority to US09/959,390 priority patent/US6702932B1/en
Priority to JP2000615433A priority patent/JP2002543295A/ja
Priority to PCT/EP2000/003057 priority patent/WO2000066814A1/de
Priority to DE50001277T priority patent/DE50001277D1/de
Publication of DE19957045A1 publication Critical patent/DE19957045A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C25ELECTROLYTIC OR ELECTROPHORETIC PROCESSES; APPARATUS THEREFOR
    • C25DPROCESSES FOR THE ELECTROLYTIC OR ELECTROPHORETIC PRODUCTION OF COATINGS; ELECTROFORMING; APPARATUS THEREFOR
    • C25D17/00Constructional parts, or assemblies thereof, of cells for electrolytic coating
    • C25D17/16Apparatus for electrolytic coating of small objects in bulk
    • C25D17/18Apparatus for electrolytic coating of small objects in bulk having closed containers
    • C25D17/20Horizontal barrels

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Electrochemistry (AREA)
  • Materials Engineering (AREA)
  • Metallurgy (AREA)
  • Organic Chemistry (AREA)
  • Rigid Containers With Two Or More Constituent Elements (AREA)

Abstract

Der Trommelmantel (10) einer Galvanisiertrommel besteht aus einer Vielzahl von Mantelelementen (11) aus Kunststoff, die in Trommelumfangsrichtung miteinander durch Kleben oder Kaltschweißen fest verbunden sind. Die Mantelelemente (11) ermöglichen dabei die Herstellung von im Querschnitt unterschiedlich großen, polygonalen Trommelmänteln (10). Zu diesem Zweck weisen die Mantelelemente (11) an ihren Längsseiten jeweils einen angeformten Rippenansatz (16 bzw. 18) auf, deren Rippenaußenflächen (21, 22) zwischen sich einen Winkel alpha einschließen, dessen Schenkel sich auf der Trommelachse a-a schneiden und dessen Winkelgröße z. B. für eine maximale Anzahl von gegenseitig miteinander fest zu verbindenden Mantelelementen (11) festgelegt ist. Der Querschnitt der Rippenansätze (16, 18) ist derart, dass in vorliegendem Falle der Winkel alpha zur Herstellung einer aus einer kleineren Anzahl von Mantelelementen (11) bestehenden Galvanisiertrommel durch spanabhebende Bearbeitung der Rippenaußenflächen (21, 22) entsprechend vergrößerbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Galvanisiertrommel in einer im Oberbegriff des Anspruches 1 erläuterten Ausbildung.
Bei Galvanisiertrommeln dieser Art sind die den Trommelmantel bildenden, aus Kunststoff bestehenden, perforierten Mantelelemente längsseits mit jeweils einer sich in Achsrichtung der Trommel erstreckenden Längsrippe aus Kunststoff verschweißt. Üblicherweise ist dabei der polygonale Trommelmantel im Querschnitt als Sechseck ausgebildet, so dass die Mantelelemente an ihren Längskanten entsprechend anzuschrägen sind, um sie mit der diese miteinander verbindenden Längsrippe großflächig verschweißen zu können (vgl. DE-OS 30 19 719 A1).
Die Fertigung eines solchen Trommelmantels gestaltet sich entsprechend zeitaufwendig, da die Längsrippen entlang ihren Längsseiten mit jeweils einem Mantelelement im Spiegelschweißverfahren zu verschweißen und demgemäß je Längsrippe zwei Schweißungen durchzuführen sind.
Ein gravierender Nachteil dieser Trommelkonstruktion besteht hierbei darin, dass für unterschiedlich große Trommelvolumina Mantelelemente mit entsprechend differenziert ausgebildeter, stirnseitiger Querabmessung bereitzustellen sind.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, für eine Galvanisiertrommel, wie sie im Oberbegriff des Anspruches 1 beschrieben ist, anzugeben, bei der für die gegenseitige Verbindung ihrer Mantelelemente auf übliche Schweißoperationen verzichtet werden kann und die es erlaubt, ohne Anpassen der stirnseitigen Querabmessung der Mantelelemente bzw. mit Mantelelementen gleicher Breite das Volumen des Trommelmantels in bestimmtem Umfange abzuwandeln.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Bei dieser Trommelkonstruktion ist demgemäß die zwei benachbarte Mantelelemente miteinander verbindende Längsrippe in zwei Rippenansätze aufgeteilt, von denen jeder an eine der beiden Längsseiten der Mantelelemente angeformt ist. Rippenansätze einander benachbarter Mantelelemente sind somit lediglich noch in einem Arbeitsgang durch Kleben oder sogenanntem Kaltschweißen (Verwendung eines Lösungsmittels zum Anlösen des Kunststoffes) miteinander zu verbinden, wobei auf das üblicherweise notwendige Anschrägen der Längskanten der Mantelelemente in Verbindung mit einer Längsrippe ganz verzichtet werden kann.
Die Rippenansätze sind dabei im Querschnitt derart gestaltet, dass sich Trommelmäntel mit verschiedenen Querschnitten bzw. Querschnittsformen herstellen lassen. Der Querschnitt der Rippenansätze bzw. der durch deren Rippenaußenflächen definierte Winkel ist hierzu so gewählt, dass sich durch seitliches Aneinanderreihen von Mantelelementen eine gewünschte Trommelmantelgröße ergibt, die beispielsweise durch sieben Mantelelemente bestimmt wird.
Sollen z. B. Trommelmäntel nur in einer kleineren Anzahl von Mantelelementen bzw. mit entsprechend geringerem Volumen gefertigt werden, so ist hierzu lediglich die Außenfläche der Rippenansätze beispielsweise derart durch Fräsbearbeitung zu verändern, dass sich der durch sie definierte Winkel entsprechend vergrößert.
Die Erfindung ermöglicht es demgemäß mit im Querschnitt gleich ausgebildeten Mantelelementen diese in zueinander unterschiedlichen Winkelstellungen zu orientieren, so dass mit Mantelelementen gleicher Ausbildung Trommelmäntel mit unterschiedlichen Querschnittsformen herstellbar sind, wobei die Ausgangsform der Mantelelemente so sein kann, dass durch spanabhebende Bearbeitung der Rippenansätze Trommelmäntel mit kleinerer oder größerer Anzahl von Mantelelementen zusammensetzbar sind.
Eine Ausbildung der Rippenansätze gemäß Anspruch 2 bietet den Vorteil, diese für deren gegenseitiges Verbinden unter Anwendung eines Klebers oder eines Lösungsmittels zum Quellen der Rippenaußenflächen zur Erzielung einer homogenen, gegenseitigen Verbindung mittels einer Spannvorrichtung zusammenspannen zu können.
Für eine durch die Erfindung möglich gewordene Trommelmantelgestaltung ist es außerdem zweckmäßig, wenn die Rippenaußenflächen jedes Mantelelements gemeinsam, in Richtung auf das Trommelinnere konvergierend, einen Winkel von ungefähr 60° einschließen, was sich für das Ansetzen eines Spannwerkzeuges zum Zusammenspannen benachbarter Rippenansätze als vorteilhaft erwiesen hat.
Um an den Rippenaußenflächen der im Spritzverfahren hergestellten Mantelelemente beim Spritzen entstehende Einfallstellen zu vermeiden, wird vorgeschlagen, in den Rippenansätzen einen Kanal nach Anspruch 3 vorzusehen, durch welchen an den Rippenansätzen günstige Wanddicken entstehen. Eine Weiterbildung der Rippenansätze gemäß Anspruch 4 stellt hierbei sicher, dass diese beim gegenseitigen Zusammenspannen nicht nachgeben können.
Die perforierte Wandung der Mantelelemente kann eben ausgebildet sein. Eine zu bevorzugende Gestaltung ist Gegenstand des Anspruches 5. Die nach außen gewölbte Ausbildung der Wandung bietet den Vorteil, dass das Trommelgut während der Trommelrotation optimal nahe an der Anode des Galvanisierbades vorbeibewegt wird. Zugleich wird verhindert, dass zu galvanisierende, flache Teile an der Wandung der Mantelelemente innenseitig anhaften können.
Durch die konvexe Wandungskrümmung in Verbindung mit den an den Mantelelementen seitlich angeformten Rippenansätzen ergeben sich am Trommelinnenumfang sich entlang jeweils einer Mantellinie erstreckende rippenartige Erhebungen, die gute Materialumwälzung garantieren.
Eine Ausbildung der Mantelelemente gemäß den Ansprüchen 6 und 7 bietet den Vorteil, deren perforierte Wandung bei ausreichender Stabilität entsprechend dünn bzw. materialsparend dimensionieren zu können.
Die Dicke der Querstege ist vorteilhaft derart gewählt, dass die Mantelelemente entlang einer Stegquermitte zertrennbar sind, so dass durch Aneinanderreihen und stirnseitiges homogenes Verbinden von Mantelelementen und gegebenenfalls eines entsprechend verkürzten Mantelelementes in Trommelachsrichtung Trommeln in gewünschten, abgestuften Längen herstellbar sind, wozu mit Ausnahme eines entsprechend eingekürzten Mantelelements stets Mantelelemente des gleichen Formats verwendbar sind.
Vorteilhaft wird man hierbei die Maximallänge der Mantelelemente so wählen, dass deren Länge für die kleinste Trommellänge eines Trommelproduktionsprogramms ausreicht.
Für die Perforation der Mantelelemente ist eine solche in Schlitzform zu bevorzugen, wobei die Schlitze vorzugsweise auf Lücke zueinander vorzusehen sind. Eine solche Schlitzperforation wirkt sich besonders günstig in Bezug auf den Elektronenfluss beim Galvanisieren aus, wenn sich die Schlitze in Trommelumfangsrichtung erstrecken.
Gemäß den Ansprüchen 8 und 9 können die Mantelelemente gänzlich oder lediglich deren perforiertes Wandteil aus Polymer gespritzt sein, das große Standzeit gewährleistet. Im letzteren Falle kann für deren seitlichen Rippenansätze ein kostengünstigerer, thermoplastischer Kunststoff, vorzugsweise Polypropylen oder Polyäthylen verwendet werden. Wandteil und Rippenansätze sind dann im Querschnitt derart auszubilden, dass sich letztere an den Wandteil formschlüssig anspritzen lassen. Die Kombination verschiedener thermoplastischer Kunststoffe, wie z. B. Polymer (PUR) und Polyäthylen, für Rippenansätze und perforierte Wandteile der Mantelelemente wird generell für Galvanisiertrommeln als schutzwürdig betrachtet.
Die Kombination vorgenannter Kunststoffe bietet folgenden Vorteil:
Üblicherweise sind Galvanisiertrommeln nur aus einem einzigen Kunststoff, nämlich Polypropylen oder Polyäthylen, gefertigt. Hieraus resultiert der Nachteil, dass die Perforation des Trommelmantels aufgrund der in der Trommel umgewälzten, häufig scharfkantigen Kleinteile mit der Zeit verengt bzw. größtenteils undurchlässig wird. Dieser für den Galvanisierungsprozess schwerwiegende Nachteil wird durch die vorgeschlagene Paarung von Kunststoffen vermieden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die aus Kunststoff bestehenden Trommelstirnwände nach Anspruch 12 gestaltet. Dies bietet den Vorteil, relativ großflächige Trommelstirnwände mit Hilfe einer verhältnismäßig kleinen und entsprechend preiswert herstellbaren Spritzform fertigen zu können. Eine Ausgestaltung der gemäß Anspruch 12 zur Bildung der Trommelstirnwand vorgesehenen, sektorförmigen Stirnwandteilstücke gemäß Anspruch 13 bietet den Vorteil, deren seitliche Rippenansätze beim Kleben oder Kaltschweißen der Trommelstirnwände auf jeweils eine Stirnseite des Trommelmantels zugleich mit jeweils einer Stirnfläche seiner durch die seitlichen Rippenansätze gebildeten Längsrippen in Deckung zu bringen und mit diesen zu verbinden.
Eine zu bevorzugende Konstruktion der Stirnwandteilstücke ist in Anspruch 14 erläutert, wobei, analog zu den Mantelelementen, die Rippenansätze aus dem gleichen Kunststoff oder aus einem anderen thermoplastischen Kunststoff wie die Stirnwandteilstücke gebildet sein können.
Die vorgeschlagene Ausbildung der Trommelstirnwände bietet einen besonderen Vorteil insbesondere dann, wenn diese zumindest über einen Teil ihrer Wandfläche perforiert auszubilden sind, da in diesem Falle das Spritzwerkzeug nur über einen relativ kleinen Flächenbereich mit entsprechenden Vorsprüngen zur Perforationsausbildung auszustatten ist.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Galvanisiertrommel;
Fig. 2 eine Stirnansicht der Galvanisiertrommel gemäss Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht auf ein Mantelelement der Galvanisiertrommel;
Fig. 4 einen Querschnitt durch das Mantelelement entlang der Linie IV-IV der Fig. 3;
Fig. 5-7 jeweils einen Querschnitt durch Trommelmäntel unterschiedlichen Volumens, die aus gleich ausgebildeten Mantelelementen zusammengesetzt sind;
Fig. 8 ein sektorförmiges Stirnwandteilstück zur Bildung der Trommelstirnwände;
Fig. 9 einen Schnitt durch das Stirnwandteilstück entlang der Linie IX-IX der Fig. 8.
Die Galvanisiertrommel gemäss Fig. 1 und 2 besitzt einen Trommelmantel 10, der beispielsweise aus einer Vielzahl von aus Kunststoff, insbesondere Polymer (PUR), bestehenden und sowohl längs- als auch stirnseitig miteinander durch Kleben oder Kaltschweißen verbundenen Mantelelementen 11 gebildet ist, von denen eines in Fig. 3 in Draufsicht dargestellt ist.
Am Umfang des Trommelmantels 10 ist in bekannter Weise ein von der Trommel vorzugsweise abnehmbarer Verschlussdeckel vorgesehen, um in diese zu galvanisierendes Gut einbringen bzw. aus dieser entnehmen zu können.
Der Trommelmantel 10 ist stirnseitig durch je eine Trommelstirnwand 12 bzw. 14 verschlossen, die an diesem gleichfalls angeklebt oder durch Kaltschweißen befestigt und mit jeweils einer Trommellagernabe 12' bzw. 14' ausgestattet sind. Auf die Konstruktion dieser Trommelstirnwände 12, 14 wird weiter unten im Einzelnen eingegangen. Ebensogut können die Trommelstirnwände aus einem Stück als Formkörper hergestellt sein.
Die Mantelelemente 11 weisen in der Projektion auf eine Ebene radial zur Trommelachse a-a Rechteckform auf. An ihren beiden, sich parallel zur Trommelachse a-a erstreckenden Längsseiten ist jeweils ein Rippenansatz 16 bzw. 18 angeformt, der nach außen vom Mantelelement 11 stegartig abragt (Fig. 3).
Die Länge der Mantelelemente 11 kann der Gesamtlänge eines Trommelmantels entsprechen. Vorzugsweise ist deren Länge für eine Trommelminimallänge ausgelegt, so dass für eine gewünschte Trommellänge mehrere solcher Mantelelemente 11 stirnseitig aneinander anzusetzen sind, wie dies aus Fig. 1 ersichtlich ist.
In diesem Falle weisen die einzelnen Mantelelemente 11 eine axiale Länge b auf, so dass aus solchen, in Trommelumfangsrichtung miteinander fest verbundenen Mantelelementen 11 ein polygonaler Trommelmantel 10 mit einer Minimallänge b herstellbar wäre.
Der Trommelmantel 10 kann ebene, perforierte Mantelwandteile 20 aufweisen. Im vorliegenden Falle sind diese vorzugsweise nach außen um eine zur Trommelachse a-a parallele Achse (s. Fig. 5) konvex gekrümmt.
Die Rippenansätze 16, 18 sind im Querschnitt derart gestaltet, dass sich mit ihrer Hilfe, wie die Fig. 5 bis 7 zeigen, polygonale Trommelmäntel mit unterschiedlich großen Trommelquerschnitten bzw. mit einer unterschiedlichen Anzahl von Mantelelementen 11 fertigen lassen.
Zu diesem Zweck sind in vorliegendem Falle die Rippenansätze 16, 18 z. B. im Querschnitt so geformt, dass sich durch entsprechendes Nacharbeiten der ebenen Rippenaußenflächen 21 und 22, ausgehend von einer maximal möglichen Anzahl von beipielsweise sieben Mantelelementen 11 (Fig. 7) Trommelmäntel mit beispielsweise nur 5 oder 6 Mantelelementen 11 herstellen lassen (Fig. 5 und 6), wobei für alle solche Trommelmäntel nur eine einzige Spritzform für ein Mantelelement 11 benötigt wird.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind hierzu die Rippenansätze 16, 18 im Querschnitt rechteckförmig derart angeformt, dass sie, bezogen auf den Trommelumfang, nach außen abragen. Das überstehende Teilstück der Rippenansätze 16, 18 dient dabei zum Ansetzen eines Spannwerkzeuges für das Zusammenspannen von z. B. durch Kleben fest miteinander zu verbindenden Rippenansätzen 16, 18, an deren Rippenaußenflächen 21, 22.
In fertig gespritztem Zustand definieren die beiden ebenen Rippenaußenflächen 21, 22 einen mit seinen Schenkeln sich auf der Trommelachse schneidenden Winkel α von beispielsweise 55° zur Herstellung eines Trommelmantels aus insgesamt sieben Mantelelementen 11. Soll die Anzahl der Mantelelemente 11 z. B. im vorstehend erläuterten Sinne verringert werden, so ist der Winkel α durch spanabhebendes Bearbeiten, beispielsweise Abfräsen, der Rippenaußenflächen 21, 22 entsprechend zu vergrößern, im Falle von nur fünf Mantelelementen 11 z. B. auf 75°, für nur sechs Mantelelemente 11 z. B. auf 65°.
Ebensogut kann der Winkel α so gewählt sein, dass durch nachträgliche Verkleinerung desselben sich Trommelmäntel mit einer entsprechend größeren Anzahl von Mantelelementen herstellen lassen.
Wie Fig. 4 zeigt, sind die Rippenansätze 16, 18 in Längsrichtung jeweils von einem Kanal 23 durchsetzt, in welchen ein beispielsweise aus einem Flacheisen 24 bestehender Kern abgedichtet eingesetzt ist. Diese Maßnahme verhindert an den Rippenaußenflächen 21, 22 sogenannte Einfallstellen beim Spritzen der Mantelelemente 11 bei gleichzeitiger Queraussteifung der Rippenansätze 16, 18 für das Zusammenspannen von benachbarten, miteinander zu verklebenden oder kaltzuschweißenden Rippenansätzen 16, 18.
Wie außerdem diese Figur veranschaulicht, sind die ebenen Innenflächen 28 bzw. 30 der Rippenansätze 16, 18 vorzugsweise unter einem Winkel β von ungefähr 12° nach innen geneigt. Durch diese Querschnittsform der Rippenansätze 16, 18 wird der Sitz der Spannvorrichtung an diesen begünstigt.
Um den konvex gekrümmten Mantelwandteil 20 materialsparend, d. h. entsprechend dünnwandig, ausbilden zu können, sind an diesen außenseitig beispielsweise fünf in gleichem Abstand voneinander und parallel zueinander vorgesehene, sowie den Abstand der beiden Rippenansätze 16, 18 überbrückende Querstege 36 angeformt, von denen die beiden außenliegenden mit der Stirnseite der Mantelelemente 11 eben abschließen.
Es lassen sich dadurch mehrere Mantelelemente 11 zwecks Erzielung einer gewünschten Trommellänge stumpf aneinander ankleben. Der Mantelwandteil 20 ist vorzugsweise durch zueinander auf Lücke versetzte Schlitze perforiert, die sich in Trommelumfangsrichtung erstrecken.
Durch die miteinander verklebten oder kaltgeschweißten Rippenansätze 16, 18 von Mantelelementen 11 kommen, falls diese ausreichend auch nach innen ausgeformt sind, am Trommelinnenumfang noch Längsrippen zustande, die das Umwälzen des Galvanisiergutes begünstigen. Die Querschnittsform der Mantelelemente 11 ermöglicht auch eine vorteilhafte Anordnung des Trommelverschlussdeckels, indem dieser analog zur gezeigten, gegenseitigen Zuordnung der Mantelelemente 11, zwischen zwei derselben, mit diesen selbstjustierend, in Eingriff gebracht und dann entsprechend befestigt werden kann. Eine zu bevorzugende Konstruktionsvariante der Mantelelemente 11 kann darin bestehen, lediglich deren Mantelwandteil 20 aus Polymer (PUR) und deren seitlichen Rippenansätze 16, 18 kostengünstiger aus einem bekannten thermoplastischen Kunststoff, wie Polypropylen (PP) oder Polyäthylen, zu spritzen. In diesem Falle ist einer der miteinander zu verbindenden Teile 16, 20 bzw. 18, 20 zweckmäßig mit hinterschnittenen Längsnuten auszustatten, um beim Spritzprozess eine formschlüssige gegenseitige Verbindung dieser Teile zu erzielen.
Die Trommelstirnwände 12, 14 können, wie die Fig. 8 und 9 zeigen, aus einer Vielzahl von gleichen, miteinander seitlich verklebten oder kaltgeschweißten, sektorförmigen Stirnwandteilstücken 39 hergestellt sein, die jeweils ein sektorförmiges Teilstück 39' der Lagernabe 12' bzw. 14' tragen. An diese sind seitlich gleichfalls zweckmäßig mit Kern versehene Rippenansätze 40, 42 angeformt, die jeweils eine ebene Außenfläche 40' bzw. 42' aufweisen, mit der sie mit einer Außenfläche eines Rippenansatzes 40 bzw. 42 eines benachbarten Stirnwandteilstückes 39 verkleb- bzw. kaltverschweißbar sind.
Beim Anbringen der Trommelstirnwände 12, 14 an die Stirnseiten des Trommelmantels 10 überdecken dabei die radial außen abragenden Endstücke 40" bzw. 42" der durch miteinander verbundene Rippenansätze 40, 42 gebildeten Radialrippen der Trommelstirnwände 12, 14 die Stirnenden der Mantellängsrippen 26. Mit 46 ist ein perforierter Flächenteil der Stirnwandteilstücke 39 bezeichnet.

Claims (15)

1. Galvanisiertrommel, deren perforierter, am Umfang eine mittels eines Deckels verschließbare Trommelöffnung aufweisender Trommelmantel (10) eine im Querschnitt von der Kreisform abweichende, zylindrische Umfangsform aufweist und aus einer Vielzahl von aus Kunststoff bestehenden, in der Projektion auf eine Ebene radial zur Trommelachse a-a rechteckförmigen, perforierten Mantelelementen (11) gebildet ist, die an ihren sich parallel zur Trommelachse a-a erstreckenden Längsseiten durch jeweils eine Längsrippe (26) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsrippen (26) durch je zwei miteinander durch Kleben oder Kaltschweißen verbundene und jeweils an eine Längsseite benachbarter Mantelelemente (11) angeformte, eine Rippenaußenfläche (21 bzw. 22) aufweisende Rippenansätze (16, 18) gebildet sind, dass die Rippenaußenflächen (21, 22) zwischen sich einen Winkel α einschließen, dessen Schenkel sich auf der Trommelachse a-a schneiden und dessen Winkelgröße für eine Anzahl von gegenseitig miteinander fest zu verbindenden Mantelelementen (11) festgelegt ist und dass der Querschnitt der Rippenansätze (16, 18) derart ist, dass der Winkel α zur Herstellung einer aus einer anderen Anzahl von Mantelelementen (11) bestehenden Galvanisiertrommel durch spanabhebende Bearbeitung der Rippenaußenflächen (21, 22) entsprechend veränderbar ist.
2. Galvanisiertrommel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippenansätze (16, 18) vom Trommelmantel (10) nach außen abragende Längsrippen (26) bilden, die über die gesamte Rippenhöhe miteinander verbunden sind.
3. Galvanisiertrommel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die im Querschnitt im Wesentlichen rechteckförmigen Rippenansätze (16, 18) in Längsrichtung von einem in seiner Querschnittsform dem Längsrippenquerschnitt angepassten Kanal (23) durchsetzt sind.
4. Galvanisiertrommel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass in den Kanal (23) ein Metallkern (24) abgedichtet eingesetzt ist.
5. Galvanisiertrommel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zwischen den Rippenansätzen (16, 18) vorhandene, perforierte Wandteil (20) der Mantelelemente (11) um eine zur Trommelachse a- a parallele Achse nach außen gewölbt ist.
6. Galvanisiertrommel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an die Mantelelemente (11) außenseitig den Abstand ihrer Rippenansätze (16, 18) überbrückende Querstege (36) angeformt sind.
7. Galvanisiertrommel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelelemente (11) mit jeweils einem der Querstege (36) stirnseitig bündig abschließen.
8. Galvanisiertrommel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelelemente (11) einstückig aus Polymer (PUR) gebildet sind.
9. Galvanisiertrommel insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der perforierte Wandteil (20) der Mantelelemente (11) aus Polymer (PUR) und deren seitlichen Rippenansätze (16, 48) aus anderem thermoplastischem Kunststoff gebildet sind.
10. Galvanisiertrommel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Rippenansätze (16, 18) aus Polyäthylen gebildet sind.
11. Galvanisiertrommel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Rippenansätze (16, 18) aus Polypropylen (PP) gebildet sind.
12. Galvanisiertrommel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die aus Kunststoff bestehenden Trommelstirnwände (12, 14) aus sektorförmigen, seitlich durch Kleben oder Kaltschweißen miteinander verbundenen Stirnwandteilstücken (39) gebildet sind, die gemeinsam eine zentrale Lagernabe (12' bzw. 14') bilden.
13. Galvanisiertrommel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Trommelstirnwände (12, 14) aus einer der Anzahl der Mantelelemente (11) entsprechenden Anzahl von sektorförmigen Stirnwandteilstücken (39) gebildet sind.
14. Galvanisiertrommel nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwandteilstücke (39) seitlich jeweils einen angeformten Rippenansatz (40 bzw. 42) aufweisen und benachbarte Rippenansätze (40, 42) zu einer Längsrippe miteinander verklebt oder kaltgeschweißt sind und dass die Längsrippen am Trommelumfang von den Stirnwandteilstücken (39) radial außen abragen und jeweils eine von den Rippenansätzen (16, 18) der Mantelelemente (11) gebildete Längsrippe (26) trommelstirnseitig überdecken.
15. Galvanisiertrommel nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwandteilstücke (39) zumindest über einen Teil ihrer Wandfläche (bei 46) perforiert sind.
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