DE19950401A1 - Vorrichtung zum Drehen von auf einer Federwindemaschine hergestellten Federn - Google Patents
Vorrichtung zum Drehen von auf einer Federwindemaschine hergestellten FedernInfo
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Abstract
Die an einer Federwindemaschine hergestellten Federn (13), wie sie beispielsweise für die Herstellung von Matratzen benötigt werden, gelangen für die Weiterverarbeitung auf zwei Transportbänder (5), deren Trume (7) parallel zueinander liegen. Zum Ausrichten der offenen Enden oder der Knoten der Federn in eine entgegengesetzt zur Transportrichtung liegenden Stellung werden die federn auf einem Drehstern (9) mit Flügeln (A, B, C) im Stillstand aufgesetzt und während der Drehbewegung der Flügel zwischen den Trumen (7) hindurch von einem Abstreifer (17) aus den Drehsternen (9) abgestreift und den Transportbändern (5) übergeben.
Description
Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zum Drehen
von auf einer Federwindemaschine hergestellten Federn
gemäss Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Nach dem Winden der Feder aus einem ab Haspel zugeführten
Federstahldraht wird die Feder, gehalten an den Greif- und
Haltemittel eines Drehsternes, einem Transportmittel
zugeführt, welches zwei endlos umlaufende Transportbänder
umfasst, deren Trume im wesentlichen einander
gegenüberliegend und parallel verlaufend angeordnet sind.
Zwischen den beiden sich gegenüberliegenden Trumen werden
die Endwindungen oder Endringe der zu transportierenden
Federn gehalten. Um einen sicheren Transport zu
gewährleisten, ist der Abstand zwischen den beiden Trumen
kleiner als die Nennhöhe der Feder. Diese wird dadurch
unter Vorspannung gesetzt und zwischen den beiden Trumen
sicher gehalten.
Wenn die auf der Federwindemaschine hergestellten Federn
direkt vom Drehstern an das erste Transportmittel
übergeben bzw. in dieses eingeführt werden, so liegen die
beiden offenen Enden oder, wenn letztere mit dem Endring
verknotet sind, die Knoten in Transportrichtung des ersten
Transportmittels vorne. Dies bedeutet, dass die zuvorderst
liegende Feder einer im ersten Transportmittel
zusammengestellten Gruppe von n Federn nach aussen
abstehende Drahtenden aufweist, die nach dem
Zusammenstellen eines Federkerns die anliegende textile
Seitenwand der Matratze beschädigen und/oder durchdringen
können.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist nun die Schaffung
einer Vorrichtung mit der Federn vor der Bildung von
Gruppen im ersten Transportmittel um 180° gedreht werden
können.
Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zum
Drehen von auf einer Federwindemaschine hergestellten
Federn gemäss den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
abhängigen Ansprüchen definiert.
Mit der erfindungsgemässen Vorrichtung können die den
Wendesternen zugeführten Federn während der Überführung um
180° gedreht und exakt positioniert an die erste
Transportvorrichtung übergeben werden. Die
Wendevorrichtung kann für unterschiedliche Federarten und -di
mensionen eingesetzt werden.
Anhand eines illustrierten Ausführungsbeispiels wird das
erfindungsgemässe Verfahren näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der
Wendevorrichtung (vorderer Träger teilweise
weggelassen),
Fig. 2a-2c eine schematische Darstellung des Ablaufs beim
Wenden der Feder und Übergeben der letzteren an
das erste Transportmittel.
In Fig. 1 ist mit Bezugszeichen 1 ein erstes
Transportmittel dargestellt, welches zwei Träger 3
umfasst, zwischen denen zwei angetriebene Transportbänder
5 umlaufen. Von den beiden Umlenk-Radpaaren 4 ist nur
jeweils das einlaufseitige sichtbar. Die Umlenkräder 4,
auf welchen die Transportbänder 5 gelagert werden, weisen
vertikale Drehachsen auf und liegen zwischen den beiden
Träger 3. Die beiden einander gegenüberliegenden, parallel
verlaufenden Trume sind mit Bezugszeichen 7 bezeichnet.
Eingangs des Transportmittels 1 sind die beiden Drehsterne
9 eines Drehsternpaares sichtbar. Jeder der Drehsterne 9
umfasst drei Flügel A, B, C, deren Breite vorzugsweise
grösser ist als der Durchmesser der Endringe oder
Endwindungen 11 der zu transportierenden Federn 13. Die
beiden Drehsterne 9 sind fliegend auf den Enden von
Wellenstummeln 15 befestigt, die um eine gemeinsame
Drehachse X motorisch synchron antreibbar sind. Die beiden
Drehsterne 9 liegen in einem Abstand, der kleiner ist als
die Höhe der zu transportierenden Federn 13 und kleiner
als der Abstand der Trume 7. Die Flügel A, B, C sind in
einem Winkel von je 120° zueinander ausgerichtet und
bestehen aus Stahlblech mit geringer Blechstärke. Die
Flügel A, B, C greifen beim Drehen des Drehsterns 9
zwischen die beiden Trume 7 der Transportbänder 5 und
liegen in kleinstmöglichem Abstand zu deren Oberflächen.
Der Abstand zwischen der Oberfläche der Trume 7 und den
Flügeln A bis C ist äusserst gering und ermöglicht es, die
Feder 13 vom Flügel, der zwischen den Trumen 7 hindurch
dreht, auf das Transportband 5 zu schieben. Zwischen den
beiden Transportbändern 5 und innerhalb der Umlaufbahn der
Flügel A bis C sind dazu zwei Abstreifer 17 ausgebildet.
Die Abstreifer 17 können aus parallel zu den Trumen 7
angeordneten Blechen bestehen. Deren Oberkanten bilden die
Abstreifflächen 18 und liegen etwa in der Mitte zwischen
den Längskanten der Trume 7. Der nicht dargestellte
Antrieb der Drehsterne 9 erfolgt vorzugsweise über einen
Servomotor oder dergleichen, damit die Beschleunigungen
und Verzögerungen der Drehbewegungen möglichst sanft
gestaltet werden können, um ein Verrutschen der Federn 13
auf der glatten Oberfläche der Flügel A, B, C während der
Drehbewegung zu vermeiden (keine ruckartigen Bewegungen).
Hilfsweise können an den Flügeln auch Vertiefungen (nicht
dargestellt) vorgesehen sein, in denen die Endringe leicht
gehalten werden.
Eingansseitig der Drehsterne 9 sind zwei Einschubmittel 19
angeordnet, welche dazu bestimmt und ausgebildet sind, die
Feder 13 von einem Zubringer (nicht dargestellt) zwischen
die Flügel A, B, C des Drehsterns 9 einzuschieben. Als
Zubringer kann der an Federwindemaschinen üblicherweise
vorhandene Drehstern mit Greiferhänden dienen. Die
Einschubmittel 19 sind synchron zum Antrieb des Drehsterns
9 antreibbar oder kraftschlüssig mit diesem verbunden. Sie
können bogenförmige oder lineare Einschubbewegungen
ausführen.
Im folgenden wird die Funktionsweise der Vorrichtung 1
näher erläutert. Von einer nicht dargestellten bekannten
Federwindemaschine werden die dort hergestellten Federn 13
mit einem ebenfalls nicht näher bezeichneten und auch
nicht dargestellten Transportsystem, z. B. einem Drehstern,
herangeführt und durch die Einschubmittel 19 zwischen die
beiden einander gegenüberliegenden Flügel A, B oder C des
Drehsterns 9 geführt. Da die unbelastete Feder 13 eine
Höhe aufweist, die grösser ist als der Abstand zwischen
den beiden Drehsternen 9, bzw. den Flügeln A, B, C, wird
jede Feder 13 in einem sich konisch verengenden
Einlaufabschnitt, welcher der besseren Übersichtlichkeit
halber nicht dargestellt ist, axial komprimiert, bevor sie
mit Hilfe der Einschubmittel 19 zwischen die Flügel A
gelangt. Das Einschieben der Feder 13 in das Drehsternpaar
9 erfolgt jeweils bei stillstehendem Drehstern 9 zwischen
das in Fig. 1 nach links ausgerichtete Flügelpaar. Nach
Beendigung des Einschubs ist die Feder 13 reibschlüssig
oder in einer Vertiefung liegend zwischen den Flügeln 7 im
Drehstern 9 gehalten und wird nach einer Drehung von 120
Winkelgraden in eine Position gemäss Fig. 2a gebracht. In
dieser Position wird vom Einschubmittel 19 bereits die
nächste Feder 13 auf den nachfolgenden Flügel C
aufgeschoben. Während der anschliessenden Drehbewegung um
120° wird im Moment, wo sich der Flügel A in der Position
gemäss Fig. 2b befindet, d. h. um ca. 60° weitergedreht
ist, die Feder 13 vom Abstreifer 17 zurückgehalten,
während der Flügel A weiterdreht bis zur Position gemäss
Fig. 2c. Dadurch gelangen die Endringe der Feder 13
infolge ihrer Federkraft in reibschlüssige Anlage mit den
Trumen 7 des zweiten Transportmittels. Nach erfolgter
Übergabe der Feder 13 führt das Transportband 5 einen Hub
aus, so dass die Feder 13 aus dem Schwenkbereich des
Drehsterns 9 in Richtung des Pfeils P befördert wird. In
der Position gemäss Fig. 2c wird auf den Flügel B bereits
die nächste Feder 13 aufgesetzt und während der
nachfolgenden Drehung die auf Flügel C sitzende Feder vom
Abstreifer 17 zurückgehalten und mit nach hinten
gerichteten Drahtenden vom Band 5 weggefördert.
Claims (8)
1. Vorrichtung (1) zum Drehen von auf einer
Federwindemaschine hergestellten Federn (13) um einen
Drehwinkel von 180° und zum Übergeben der Federn von
einem an der Federwindemaschine ausgebildeten ersten
Transportmittel an ein zweites zu einer
Federkernmontageanlage führendes Transportmittel (5),
umfassend ein intermittierend antreibbares
beabstandetes Drehsternpaar (9), zwischen dessen
Flügeln (A, B, C) die Federn (13) mit einem Einschieber
(19) vom ersten Transportmittel übernommen und einzeln
während des Stillstands des Drehsternpaares (9) auf
die Flügel aufschiebbar sind, und mindestens einen
feststehenden Abstreifer (17), mit dem die Federn (13)
einzeln vom Flügel aus dem drehenden Drehsternpaar (9)
abstreifbar und um 180° gedreht an das zweite
Transportmittel (5) übergebbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen dem ersten Transportmittel und dem
Drehsternpaar (9) ein die Feder (13) aus dem ersten
Transportmittel heraus- und zwischen die Flügel
(A, B, C) des Drehsternpaares (9) hineinschiebender
Bügel (19) antreibbar angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass das zweite Transportmittel (5)
zwei umlaufende Transportbänder umfasst, deren Trume
(7) in einem gegenseitigen Abstand in parallel
liegenden Ebenen geführt sind und dass die Flügel
(A, B, C) des Drehsternpaares (9) zwischen den sich
gegenüberliegenden Trumen (7) der Transportbänder (5)
liegen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Drehachse (X) der Drehsterne (9) vor dem
Einlauf der Transportbänder (5) angeordnet sind und
jeweils nur zwei einander gegenüberliegende Flügel
(A, B, C) zwischen die Trume (7) der Transportbänder (5)
ragen.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Flügel (A, B, C) in
kleinstmöglichem Abstand zu den Oberflächen der Trume
(7) an letzteren vorbeiführbar sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass der mindestens eine Abstreifer
(17) zwischen den Flügeln (A, B, C) liegt, wenn letztere
zwischen den beiden Trumen (7) hindurchgeführt werden.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Drehsterne (9) jeweils um einen Winkel von
180° drehbar angetrieben sind und zwischen den
Drehbewegungen ein Stillstand eintritt, während dem
eine neue Feder (13) einführbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Feder (13) während der Drehbewegung der
Drehsterne (9) abgestreift wird.
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