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CH649267A5 - Verfahren und vorrichtung zum einbringen wenigstens einer einlage in druckprodukte. - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum einbringen wenigstens einer einlage in druckprodukte. Download PDF

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CH649267A5
CH649267A5 CH8496/80A CH849680A CH649267A5 CH 649267 A5 CH649267 A5 CH 649267A5 CH 8496/80 A CH8496/80 A CH 8496/80A CH 849680 A CH849680 A CH 849680A CH 649267 A5 CH649267 A5 CH 649267A5
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Application number
CH8496/80A
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English (en)
Inventor
Jacques Meier
Original Assignee
Ferag Ag
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Filing date
Publication date
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Priority to AU76957/81A priority patent/AU546206B2/en
Priority to GB8133291A priority patent/GB2087847B/en
Priority to CA000389592A priority patent/CA1167484A/en
Priority to AT0478381A priority patent/AT387007B/de
Priority to ZA817839A priority patent/ZA817839B/xx
Priority to FR8121271A priority patent/FR2494240A1/fr
Priority to IT25097/81A priority patent/IT1139759B/it
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Priority to BE0/206550A priority patent/BE891131A/fr
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zum Einbringen wenigstens einer Einlage in Druckprodukte, das bzw. die sich besonders zum Einstekken mindestens einer Beilage in gefaltete Druckerei-Haupt-produkte eignet.
Aus der DE-OS 2 447 336 (und der entsprechenden US-PS 3 951 399) ist eine Einsteckmaschine mit einem drehend angetriebenen Zellenrad bekannt, das radial verlaufende Abteile zur Aufnahme und Behandlung jeweils eines Druckproduktes aufweist. Die Druckprodukte werden bei drehendem Zellenrad in dessen Achsrichtung von einer Eingabestelle zu einer Entnahmestelle vorgeschoben. Entlang des Verarbeitungsweges wird jedes Druckprodukt zuerst geöffnet und dann mit einer Beilage versehen. Diese Einsteckmaschine ist nun trotz ihrer hohen Leistungsfähigkeit in gewissen Fällen nicht ohne weiteres in der Lage, alle anfallenden Druckprodukte zu verarbeiten, da beispielsweise einer Erhöhung der Verarbeitungsgeschwindigkeit der Druckprodukte Grenzen gesetzt sind. In diesen Fällen ist es dann erforderlich, zwei parallel arbeitende Einsteckmaschinen vorzusehen, was ausser einem entsprechenden Platzbedarf auch höhere Kosten mit sich bringt.
Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren bzw. eine Vorrichtung gemäss Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 4 zu schaffen, das bzw. die eine erhebliche Erhöhung der Leistungsfähigkeit bei der Verarbeitung von Druckprodukten ermöglicht, ohne dass hiezu aufwendige Massnahmen oder eine entsprechende Erhöhung der Verarbeitungsgeschwindigkeit erforderlich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 bzw. des Anspruches 4 aufgeführten Merkmale gelöst.
Dadurch, dass zwei oder allenfalls auch mehr Druckprodukte miteinander den Verarbeitungsweg durchlaufen, können bei gleicher Verarbeitungsgeschwindigkeit pro Zeiteinheit mehr Produkte verarbeitet werden als bei.den bisherigen bekannten Lösungen. Um nun die übereinanderliegenden Druckprodukte sicher und ohne die Verarbeitungsgeschwindigkeit herabsetzen zu müssen mit der Einlage (oder allenfalls den Einlagen) versehen zu können, werden die Druckprodukte vorzugsweise nacheinander geöffnet. Auf diese Weise kann das Öffnen und das anschliessende Einbringen der Einlage mit verhältnismässig einfachen Mitteln einwandfrei durchgeführt werden.
Da die Einlagen unabhängig voneinander in die Druckprodukte eingebracht werden, ist es ohne weiteres möglich, in jedes der Druckprodukte eine andersartige Einlage einzuschieben. Am Ende des Verarbeitungsweges können die mit den Einlagen versehenen Druckprodukte wieder gemeinsam weggeführt werden.
Im folgenden werden nun anhand der Zeichnung Ausführungsbeispiele des Erfmdungsgegenstandes näher erläutert. Es zeigt:
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Fig. 1 eine vereinfachte perspektivische Darstellung einer Vorrichtung zum Einstecken von Beilagen in Druckerei-Hauptprodukte,
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht der Einrichtung gemäss Fig. 1,
Fig. 3 in Draufsicht ein Teil des Zellenrades der Einrichtung gemäss Fig. 1, wobei der Ablauf des Einsteckvorganges zeitlich gerafft dargestellt ist,
Fig. 4 in zur Fig. 3 ähnlicher Darstellung ein Zellenrad zur Verarbeitung einer andern Art von Druckprodukten,
und
Fig. 5a-e in schematischer Darstellung Schnitte entlang der Linien a-a, b-b, c-c, d-d bzw. e-e in Fig. 4.
Die in den Fig. 1 und 2 schematisch dargestellte Einsteckeinrichtung 1 ist weitgehend bekannter Bauart und in der DE-OS 2 447 336 bzw. der entsprechenden US-PS 3 951 399 ausführlich beschrieben. Aus diesem Grund beschränken sich im folgenden die den bekannten Aufbau und die bekannte Wirkungsweise betreffenden Ausführungen auf das Wesentliche.
Der wichtigste Bestandteil der Einsteckeinrichtung 10 ist ein horizontalachsiges, langgestrecktes Zellenrad 2, das in mehrere Abschnitte 3-6 unterteilt ist, die in Richtung der Achse 2a des Zellenrades 2 nebeneinander angeordnet und drehfest miteinander verbunden sind. An einen Eingabeabschnitt 3 schliessen zwei Zuführabschnitte 4 und 5 und ein Entnahmeabschnitt 6 an. Jeder Abschnitt 3-6 weist radiale, nach aussen offene Abteile 8 auf, die durch Trennwände 9 voneinander getrennt sind. Das Zellenrad 2 ist auf Rollen 10 abgestützt, die frei drehbar in einem Untergestell 11 gelagert sind. Wie in Fig. 1 schematisch dargestellt ist, ist das Zellenrad 2 durch einen Antrieb 12 in Richtung des Pfeiles A um seine Achse 2a angetrieben.
Zum Eingabeabschnitt 3 und jedem Zuführabschnitt 4 bzw. 5 führt ein mit 13, 14 bzw. 15 bezeichneter Transporteur, der oberhalb des zugeordneten Abschnittes 3,4 bzw. 5 verläuft. Wie in den Fig. 1 und 2 anhand des Transporteurs 13 gezeigt ist, ist jeder Transporteur 13, 14,15 mit in Abständen angeordneten Klemmzangen 16 ausgerüstet. Jeder Transporteur wird um eine Umlenkrolle 17 herum geführt. Der Transporteur 13 dient dazu, jeweils zwei aufeinanderlie-gende Druckerei-Hauptprodukte 18 und 19 in Schuppenformation dem Eingabeabschnitt 3 zuzuführen. Die Klemmzangen 16 ergreifen dabei die Druckprodukte 18,19 an ihrem in Förderrichtung gesehen hinteren Rand, d.h. im Bereich der Blume. Wie die Fig. 2 zeigt, gelangen die Druckprodukte 18, 19 nach dem Umlaufen um die Umlenkrolle 17 in eine hängende Lage, in der sie in die Abteile 8 des Eingabeabschnittes 3 hineinragen. Durch Öffnen der Klemmzangen 16 werden die Druckprodukte 18,19 freigegeben, was zur Folge hat, dass die Druckprodukte 18,19 auf den Grund des zugeordneten Abteils 8 fallen. Auf entsprechende Weise werden dem Zuführabschnitt 4 bzw. 5 durch den Transporteur 14 bzw. 15 Vorprodukte 20 bzw. 21 (Beilagen) zugeführt.
Dem Entnahmeabschnitt 6 ist ebenfalls ein oberschläch-tiger Transporteur 22 zugeordnet, der ebenfalls in gegenseitigen Abständen angeordnete Klemmzangen 23 aufweist und um eine Umlenkrolle 24 herum geführt wird. Die Klemmzangen 23 erfassen auf an sich bekannte Weise jeweils die beiden in einem Abteil 8 des Entnahmeabschnittes 6 aufein-anderliegenden Endprodukte 25 und 26 und heben diese Endprodukte 25,26 aus den Abteilen 8 heraus. Die wie in Fig. 1 dargestellt in hängender Lage weitertransportierten Endprodukte 25,26 können nun weiterverarbeitet werden.
In jedes Abteil 8 des Eingabeabschnittes 3 werden somit zwei Hauptprodukte 18 und 19 eingelegt. Wie das noch näher zu erläutern sein wird, werden nun diese Hauptprodukte 18 und 19 übereinanderliegend gemeinsam in Achsrichtung des Zellenrades 2 zum Entnahmeabschnitt 6 verschoben. Im Zuge dieser Bewegung wird in jedes der Druckprodukte 18, 19 eine Beilage 20 bzw. 21 eingelegt. Die mit dieser Beilage versehenen Endprodukte 25 und 26 werden wieder gemeinsam dem Entnahmeabschnitt 6 entnommen.
Anhand der Fig. 3 wird nun der Öffnungs- und Einsteckvorgang näher erläutert. Bei der in dieser Fig. 3 gezeigten Darstellung ist die Drehung des Zellenrades 2 nicht berücksichtigt. In Wirklichkeit bewegen sich die Druckprodukte 18, 19 nicht wie gezeigt entlang einer geradlinigen Bewegungsbahn, sondern entlang einer wendel- oder schraubenlinien-förmigen Bahn. Das gemeinsame Vorschieben der Druckprodukte 18,19 vom Eingabeabschnitt 3 zum Entnahmeabschnitt 6 erfolgt auf die in der bereits früher erwähnten DE-OS 2 447 336 (und der entsprechenden US-PS 3 951 399) bzw. in der DE-OS 2 604 101 (und der entsprechenden US-PS 4 058 202) beschriebenen Weise. Betreffend Aufbau und Wirkungsweise der Fördereinrichtung zum Vorschieben der Druckprodukte 18,19, die in den Fig. nicht dargestellt ist, wird daher auf diese vorstehend erwähnten Druckschriften verwiesen.
Die auf die an Hand der Fig. 2 beschriebene Weise in die Abteile 8 des Eingabeabschnittes 3 eingeführten Druckprodukte 18,19 kommen während der Drehung des Zellenrades 2 auf einer Abteiltrennwand 9 zur Auflage, wie das aus den Fig. 2 und 3 hervorgeht. An dieser Trennwand 9 ist ein keilförmig ausgebildetes Auflageelement 27 befestigt, durch welches die aufliegenden Druckprodukte 18,19 in ihrem vorlaufenden Bereich etwas von der Trennwand 9 abgehoben werden (Fig. 3). In jedem Abteil 8 des Eingabeabschnittes 3 ist ein Druckelement 28 angeordnet, das sich auf bekannte Weise im Zuge der Drehung des Zellenrades 2 gegen die Druckprodukte 18,19 bewegt und auf diese einen Druck ausübt. Dieser quer zur Ebene der Druckprodukte 18 und 19 gerichtete Druck hat ein Öffnen der Druckprodukte 18, 19 an ihrer vorlaufenden, offenen Seitenkante zur Folge (Fig. 3). Die dadurch im Druckprodukt 19 gebildete Öffnung ist mit 29 bezeichnet.
Die Druckprodukte 18 und 19 gelangen während ihres gemeinsamen Vorschiebens in Richtung des Pfeiles B in das benachbarte Abteil des Zuführabschnittes 4. In jedem Abteil 8 dieses Zuführabschnittes 4 befindet sich ein ortsfester Trennkeil 30, auf den das Druckprodukt 19 zuläuft. Der Trennkeil 30 greift in die Öffnung 29 des Druckproduktes 19 ein und bewirkt bei der Weiterbewegung der Druckprodukte 18,19 ein vollständiges Öffnen der beiden Hälften des Druckproduktes 19. Durch die an den Spreizkeil 30 anschliessenden Leitbleche 31, 32 wird das Druckprodukt 19 offengehalten. Durch eine in den zwischen den Leitblechen 31, 32 gebildeten Raum einmündende Einführöffnung 33 wird nun eine Beilage 20 in das offene Druckprodukt 19 eingeführt.
Während dem Öffnen des Druckproduktes 19 und dem Einführen der Beilage 20 wird das andere Druckprodukt 18 mittransportiert, ohne dass es einer Verarbeitung unterworfen wird. Nach bzw. während dem Einlegen der Beilage 20 in das Druckprodukt 19 erfolgt eine Voröffnung des zweiten Druckproduktes 18 mittels eines in den Abteilen 8 des Zuführabschnittes 4 angeordneten Druckelementes 34. Dieses Druckelement 34 erzeugt gleich wie das Druckelement 28 einen quer zur Ebene des Druckproduktes 18 wirkenden Druck, welcher bewirkt, dass an der vorlaufenden Kante des Druckproduktes 18 eine Öffnung 29' zwischen den beiden Hälften dieses Druckproduktes 18 gebildet wird. Während der gemeinsamen Weiterbewegung der beiden Druckprodukte 18,19 läuft das Druckprodukt 18 auf einen Trennkeil 35 auf, der im benachbarten Abteil 8 des zweiten Zuführabschnittes 5 angeordnet ist. Dieser Trennkeil 35 bewirkt gleich
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wie der Trennkeil 30 durch Einfahren in die Öffnung 29' ein vollständiges Öffnen des Druckproduktes 18, das durch an den Trennkeil 35 anschliessende Leitbleche 36, 37 offengehalten wird. Durch die Einführöffnung 38, die mit dem zwischen den Leitblechen 36, 37 gebildeten Raum in Verbindung steht, wird in das offene Druckprodukt 18 eine Beilage 21 eingelegt. Während des Vorschiebens der Druckprodukte 18, 19 vom Zuführabschnitt 4 in den Zuführabschnitt 5 ver-lässt das Druckprodukt 19 die Leitbleche 31, 32 und wird geschlossen.
Vom Zuführabschnitt 5 werden nun die beiden je mit einer Beilage 20 bzw. 21 versehenen Druckprodukte 19,18 in den Entnahmeabschnitt transportiert, wobei während dieser Verschiebung das Druckprodukt 18 von den Leitblechen 36, 37 abläuft und sich schliesst. Die aufeinanderliegenden Endprodukte 25,26 werden wie bereits erwähnt mittels des Transporteurs 22 aus dem Abteil 8 des Entnahmeabschnittes 6 herausgezogen und wegtransportiert.
Wie aus den vorstehenden Erläuterungen hervorgeht, werden die beiden Druckprodukte 18 und 19 wohl gemeinsam entlang ihres Verarbeitungsweges bewegt, jedoch nacheinander geöffnet und mit einer Beilage versehen. Das Öffnen und Einstecken erfolgt für beide Druckprodukte 18,19 auf bekannte, in der bereits früher erwähnten DE-OS 2 447 336 ausführlich dargestellte Weise. Es ist jedoch auch denkbar, mit anderen Mitteln die Öffnung 29 bzw. 29' zwischen den Blättern der Druckprodukte 19 bzw. 18 zu bilden. Dieses Voröffnen der Druckprodukte 18,19 kann beispielsweise auch auf die in der DE-PS 2 136 227 (und der entsprechenden US-PS 3 692 301) oder in der CH-PS 644 815 beschriebene Weise erfolgen.
An Hand der Fig. 3 wurde die Verarbeitung von 2-Falz-Druckprodukten erläutert, die eine gewisse Dicke aufweisen. An Hand der Fig. 4 und 5 wird im folgenden die Verarbeitung von dünnen Produkten mit Vorfalz (Tabloide) beschrieben.
Bei solchen Produkten mit Vorfalz steht bekanntlich eine Hälfte jedes Druckproduktes 18', 19' an der der Falzkante 39 gegenüberliegenden offenen Seite 40 (Blume) über die andere Hälfte des Druckproduktes vor, wie das insbesondere aus den Schnittdarstellungen der Fig. 5 ersichtlich ist. Das Einführen dieser Druckprodukte 18', 19' mit Vorfalz in die Abteile 8 des Eingabeabschnittes 3, das Transportieren dieser Druckprodukte 18', 19' in Vorschubrichtung B, das Einstecken der Beilagen 20,21 und das Entnehmen der Endprodukte 25', 26' aus dem Entnahmeabschnitt 6 erfolgt auf die bereits früher beschriebene Weise. Lediglich das Voröffnen dieser Druckprodukte 18', 19' erfolgt auf andere Weise als dies an Hand der Fig. 3 beschrieben worden ist.
In den Abteilen 8 des Eingabeabschnittes 3 ist ein in den Fig. 4 und 5 nur schematisch dargestelltes Öffnungsorgan 41 bekannter Bauart vorhanden. Für den genauen Aufbau und die Wirkungsweise dieses Öffnungsorganes 41 wird auf die CH-PS 644 814 verwiesen. Dieses Öffnungsorgan 41 bewirkt, wie das insbesondere die Fig. 5b zeigt, ein Auswölben eines Teils der Blätter des Druckproduktes 18', wodurch zwischen den beiden Hälften des Druckproduktes 18' eine Öffnung 42 gebildet wird. Mittels eines zwischen die beiden Hälften des Druckproduktes 18' eingreifenden Halteorganes 41a (Fig. 5b) wird die Öffnung 42 während des gemeinsamen Transports der Druckprodukte 18', 19' in Vorschubrichtung B offen gehalten. Beim Eintritt der Druckprodukte 18', 19' in das benachbarte Abteil 8 des Zuführabschnittes 4 wird das Druckprodukt 18' mittels des Trennkeiles 30', der in die Öffnung 42 einfährt, geöffnet. In das durch die Leitbleche 31', 32' offengehaltene Druckprodukt 18' wird durch die Einführöffnung 33 eine Beilage 20 eingebracht, wie das an Hand der Fig. 3 bereits beschrieben wurde. Während dem
Öffnen des Druckproduktes 18 und dem Einlegen der Beilage 20 wird das andere Druckprodukt 19' ohne einer Verarbeitung unterworfen zu werden mitgeführt.
Um nun das Druckprodukt 19' öffnen zu können, muss der Bereich einer Seitenkante dieses Druckproduktes 19' freigelegt werden. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt das Freilegen der vorlaufenden Kante 43. Es ist jedoch auch möglich, eine quer zu dieser vorlaufenden Kante 43 verlaufende Seitenkante freizulegen. Die Relativverschiebung zwischen den Druckprodukten 18', 19', die erforderlich ist, um die Kante 43 des Druckproduktes 19' frei zugänglich zu machen, wird beim vorliegenden Ausführungsbeispiel dadurch erreicht, dass das Druckprodukt 18' durch die zurücklaufende Vorschubeinrichtung um einen gewissen Betrag mitgenommen wird, während das andere Druckprodukt 19' durch einen überfahrbaren Anschlag an einer Mitnahme in Richtung gegen den Eingabeabschnitt 3 gehindert wird. Es versteht sich, dass diese gegenseitige Verschiebung der Druckprodukte 18', 19' auch auf andere Weise erfolgen kann.
Auf den Bereich der freigelegten Kante 43 wirkt ein in den Abteilen 8 des Zuführabschnittes 4 angeordnetes Öffnungsorgan 44 ein, das gleich ausgebildet ist wie das Öffnungsorgan 41 und auf dieselbe Weise ein Auswölben einer Hälfte des Druckproduktes 19' bewirkt, wodurch zwischen den beiden Produktehälften eine Öffnung 42' gebildet wird (Fig. 5d). Mittels eines Halteorganes 44a wird diese Öffnung 42' beim Weitertransport der Druckprodukte 18', 19' offengehalten. Mittels des im benachbarten Abteil 8 des zweiten Zuführabschnittes 5 angeordneten Trennkeiles 35' wird nun das Druckprodukt 19' geöffnet und durch die Leitbleche 36', 37' offengehalten. Durch die Einführöffnung 38 wird in das offene Druckprodukt 19' eine Beilage 21 eingesteckt. Die je mit einer Beilage 20 bzw. 21 versehenen Endprodukte 25' und 26' gelangen anschliessend in den Entnahmeabschnitt 6, aus dem sie auf bereits beschriebene Weise weggeführt werden.
Es ist auch denkbar, die beiden Druckprodukte 18', 19' bereits im Abteil 8 des Eingabeabschnittes 3 gegeneinander zu verschieben, um eine Kante des Druckproduktes 19' freizulegen. In diesem Fall wird zuerst das Druckprodukt 19' geöffnet und mit einer Beilage versehen, worauf das Produkt 18' den Verarbeitungszyklus zu durchlaufen hat.
Obwohl nicht zwingend notwendig, kann es in gewissen Fällen auch bei der Verarbeitung von dicken Druckprodukten 18,19 gemäss Fig. 3 zweckmässig sein, durch gegenseitiges Verschieben der Druckprodukte eine Kante des einen Druckproduktes freizulegen.
Wie beschrieben, durchlaufen gleichzeitig zwei oder allenfalls auch mehr Druckprodukte 18,19 die Einsteckeinrichtung, was bei einer gegebenen Verarbeitungsgeschwindigkeit eine entsprechende Leistungserhöhung mit sich bringt. Da die Druckprodukte nicht miteinander, sondern nacheinander geöffnet und mit einer Beilage versehen werden, ist trotz gemeinsamem Durchlauf der Druckprodukte ein einwandfreies Öffnen sichergestellt. Das voneinander unabhängige Zuführen der Beilagen 20 und 21 für die beiden Druckprodukte 18,19 ermöglicht es, ohne grossen Aufwand den beiden Druckprodukten 18 und 19 verschiedenartige Beilagen 20,21 beizugeben.
Sollen mehr als zwei Druckprodukte auf die beschriebene Weise gemeinsam den Verarbeitungsweg durchlaufen, so sind entsprechend weitere Zuführabschnitte mit entsprechenden Öffnungseinrichtungen vorzusehen. Dasselbe trifft auch zu, wenn jedes Druckprodukt mit mehr als einer Beilage versehen werden soll. In diesem Fall ist es zweckmässig, die Beilagen für jedes Druckprodukt nacheinander einzustecken, wie das in der bereits früher erwähnten DE-OS 2 447 336 erläutert ist.
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Die Beilagen 20, 21 können an sich beliebiger Art sein, insbesondere auch Druckprodukte. Es versteht sich, dass nicht nur einteilige Beilagen 20,21 eingesteckt werden können. Insbesondere bei Druckprodukten ist es möglich, den Zuführabschnitten 4, 5 mehrblättrige Beilagen 20,21 zuzuführen, die vorgängig in einer Sammeleinrichtung aus Einzelbogen oder -blättern zusammengestellt worden sind.
Aus den bisherigen Ausführungen lässt sich ohne weiteres erkennen, dass das beschriebene Verarbeiten der Druckprodukte 18, 19 nicht auf die beschriebene Art der Einsteckmaschine beschränkt ist. Anstelle eines Zellenrades 2 lassen sich somit auch andere Einrichtungen verwenden, bei denen die Druckprodukte 18,19 einen geradlinigen, kreisbogenförmigen oder andersartigen, zweidimensionalen Verarbeitungsweg durchlaufen.
Obwohl die Druckprodukte wie erwähnt vorzugsweise nacheinander geöffnet werden, ist in gewissen Fällen auch ein gleichzeitiges Öffnen der Druckprodukte möglich.
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Claims (13)

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1. Verfahren zum Einbringen wenigstens einer Einlage in Druckprodukte, bei dem die Druckprodukte entlang deren Verarbeitungsweges geöffnet werden und anschliessend in die gebildete Öffnung die Einlage eingelegt wird, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils wenigstens zwei Druckprodukte (18,19; 18', 19') übereinanderliegend gemeinsam entlang des Verarbeitungsweges bewegt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckprodukte (18,19; 18', 19') während ihrer Bewegung entlang des Verarbeitungsweges nacheinander geöffnet und mit der Einlage (21) versehen werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Freilegung wenigstens einer Kante (43) des einen Druckproduktes (19') die aufeinanderliegenden Druckprodukte (18', 19') im Zuge ihrer Bewegung längs des Verarbeitungsweges gegeneinander verschoben werden.
4. Vorrichtung zum Einbringen wenigstens einer Einlage in Druckprodukte, mit einer Fördereinrichtung zum Transportieren der Druckprodukte entlang eines Verarbeitungsweges, einer Anordnung zum Öffnen der Druckprodukte während deren Transportes und einer Zuführung zum Einführen der Einlage in die gebildete Öffnung, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung jeweils wenigstens zwei Druckprodukte (18,19; 18', 19') übereinanderliegend gemeinsam entlang deren Verarbeitungsweges transportiert, und dass jedem der gemeinsam bewegten Druckprodukte (18,19; 18', 19') eine Öffnungseinrichtung (28, 30; 34, 35; 41, 30'; 44, 35') und wenigstens eine Zuführeinrichtung (14,15) für eine Einlage (20, 21) zugeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungseinrichtungen (28, 30; 34, 35; 41,30'; 44, 35') einerseits und die Zuführeinrichtungen (14,15) andererseits jeweils in Bewegungsrichtung (B) der Druckprodukte (18,19; 18', 19') hintereinander angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum Verschieben der Druckprodukte (18', 19') relativ zueinander im Zuge deren Bewegung längs des Verarbeitungsweges zwecks Freilegung wenigstens einer Kante (43) des einen Druckproduktes (19').
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4-6, gekennzeichnet durch eine Zubringeinrichtung (13) zum gleichzeitigen Zubringen von jeweils mindestens zwei Druckprodukten (18,19; 18', 19') zu einer Eingabestelle (3).
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4-7, gekennzeichnet durch eine Wegführeinrichtung (22) zum gleichzeitigen Wegführen der jeweils übereinanderliegenden und mit den Einlagen (20, 21) versehenen Druckprodukte (25,26; 25', 26') von einer Entnahmestelle (6).
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Zubringeinrichtung bzw. die Wegführeinrichtung durch einen Transporteur (13,22) gebildet ist, der in gegenseitigen Abständen angeordnete, gesteuerte Klemmzangen (16,23) aufweist, die jeweils die wenigstens zwei Druckprodukte (18,19; 25, 26) erfassen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4-9, dadurch gekennzeichnet, dass jede Öffnungseinrichtung ein ein Abheben eines Teils der Blätter des zugeordneten Druckproduktes (18,19; 18', 19') von den übrigen Blättern bewirkendes Vortrennorgan (28, 34; 41,44) aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass in Bewegungsrichtung (B) der Druckprodukte (18,19; 18', 19') gesehen jedem Vortrennorgan (28, 34; 41, 44) ein Trennkeil (30, 35; 30', 35') nachgeschaltet ist, der in die durch das Vortrennorgan (28, 34; 41,44) gebildete Öffnung (29,29'; 42,42') zwischen den Blättern einfahrbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4-11, gekennzeichnet durch ein umlaufend angetriebenes Zellenrad (2),
das radial verlaufende Abteile (8) zur Aufnahme der Druckprodukte (18,19; 18', 19') aufweist, wobei letztere in Richtung der Drehachse (2a) des Zellenrades (2) bewegbar sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Zellenrad (2) in in axialer Richtung aufeinander folgende Abschnitte (3,4, 5, 6) unterteilt ist, wobei zwischen dem Eingabeabschnitt (3) und dem Entnahmeabschnitt (6) wenigstens zwei Zuführabschnitte (4, 5) für die Einlagen (20,21) angeordnet sind.
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