DE19928597A1 - Synchronisationseinrichtung für Schaltgetriebe - Google Patents
Synchronisationseinrichtung für SchaltgetriebeInfo
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Abstract
Zu einer Synchronisationseinrichtung (2) für ein Fahrzeugschaltgetriebe gehören drei zusammenwirkende, zueinander bewegliche Synchronisationsringe, die angeordnet sind zwischen einer auf einer Welle (4) drehfest angeordneten Synchronisationskupplung (8), die eine Nabe (24) und eine darauf verschiebbare Kupplungshülse (26) umfaßt, und einer Konusfläche (20) eines auf der Welle drehbaren Zahnrades (12), das drehfest mit der Hülse (26) kuppelbar ist. Die Synchronisationsringe bestehen aus einem radial inneren Konus (14), der an der Konusfläche (20) anliegt und von der Nabe (24) mitgenommen werden kann, einem vom inneren Konus (14) aufgenommenen mittleren Konus (16), der vom Zahnrad (12) mitgenommen werden kann, und einem vom mittleren Konus (16) aufgenommenen äußeren Synchronisationskonus (18), der von der Nabe (24) mitgenommen werden kann. Auf seiner der Nabe (24) zugewandten Seite hat der innere Konus (14) eine Anzahl Klauen (44), die jeweils in einer Aussparung (46) der Nabe aufgenommen sind. Die Ausdehung (L¶1¶) der Aussparung (46) in Umfangsrichtung der Nabe ist mindestens ein Teilungsmaß (D) größer als das eigene Breitenmaß (B¶1¶) im gleichen Umfangsabschnitt. Das Teilungsmaß (D) ist die Teilung der Sperrvorderkantenpartien (52) an den Sperrzähnen (38) des äußeren Konus (18) bzw. der Zähne (32) im Zahnkranz (28) des Zahnrads.
Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine
Synchronisationseinrichtung für ein Schaltgetriebe,
insbesondere für ein Fahrzeugschaltgetriebe, zu dem
drei zusammenwirkende, zueinander bewegliche
Synchronisationsringe gehören, die angeordnet sind
zwischen einerseits einer auf einer zu dem
Schaltgetriebe gehörenden Welle drehfest angeordneten
Synchronisationskupplung, die eine Synchronisationsnabe
und eine auf derselben axial verschiebbar angeordnete
Synchronisationshülse (Kupplungshülse) umfaßt, und
andererseits einer Konusoberfläche eines auf der Welle
drehbar gelagerten, mit Zahnkranz versehenen Zahnrades,
das drehmomentübertragend mit der verschiebbaren
Synchronisationshülse verbunden werden kann.
Eine aus mehreren zueinander beweglichen
Synchronisationsringen zusammengesetzte Synchronisa
tionseinheit hat die Aufgabe, das Schalten eines
manuellen Getriebes zu erleichtern. Die Ringeinheit
wirkt zwischen der Synchronisationsnabe und dem
Zahnrad, das eingekuppelt werden soll, d. h. das über
die Synchronisationshülse in eine drehmomentüber
tragende Verbindung mit der Nabe und damit in
Verbindung mit der zu dem Schaltgetriebe gehörenden
Welle gebracht werden soll, auf welcher die
Synchronisationsnabe drehbar aufgenommen wird. Die
Synchronisationseinheit trägt dabei zum Erreichen eines
allmählichen Drehzahlausgleichs zwischen der die
Synchronisationskupplung tragenden Achse und dem
einzukuppelnden Zahnrad im Schaltgetriebe bei.
Wenn die Synchronisationseinheit drei
Synchronisationsringe umfaßt, hat der radial ganz innen
gelegene Ring eine konische Innenseite, die in
Reibungskontakt mit einer entsprechenden konischen
Fläche auf einer zum Zahnrad gehörenden Nabenpartie
gebracht werden kann. Der radial ganz außen gelegene
Ring hat dabei eine konische Innenseite, die gegen eine
entsprechende konische Außenseite des mittleren
Synchronisationsringes gedrückt werden kann, dessen
gleichfalls konische Innenseite gegen eine äußere,
konische Fläche an dem ganz innen gelegenen Ring
gedrückt werden kann. In dem auf den drei
Synchronisationsringen zusammengesetzten "Ringpaket"
gibt es also drei konische Kontaktflächenbereiche,
nämlich zwischen der Zahnradnabe und dem inneren Ring,
zwischen dem inneren und dem mittleren Ring sowie
zwischen dem mittleren und dem äußeren Ring.
Drei-Konus-Synchronisationseinrichtungen
obengenannter Art sind bereits bekannt und werden u. a.
in Schaltgetrieben in Personenkraftwagen der Marken
Opel, BMW und Honda angewendet.
Ein Nachteil solcher Synchronisationsein
richtungen mit drei Ringen besteht darin, daß der
Fahrzeugführer einen irritierenden Schalthebelwider
stand während der zweiten Stufe des Schaltvorgangs in
den Fällen verspüren kann, wenn die axial verschiebbare
Synchronisationshülse der Synchronisationskupplung zum
kuppelnden Eingriff mit dem Zahnkranz (= Kranz von
Einkupplungszähnen) des Zahnrads verschoben werden soll
und sich gleichzeitig die Kupplungszähne bei der
Synchronisationshülse und dem Zahnrad axial genau
gegenüberstehen.
Ganz allgemein gilt, daß "Drei-Konus-
Synchronisationseinrichtungen" während der zweiten
Stufe des Schaltvorgangs (wenn die
Synchronisationshülse der Kupplung zum antreibenden
Eingriff mit dem Zahnkranz des Zahnrads verschoben
werden soll) Anlaß zu erheblich größerem
Schalthebelwiderstand geben können. Dies beruht auf dem
Vorhandensein von drei konischen Reibungskontaktflächen
anstelle nur eines solchen Kontaktbereiches, wie man
ihn bei einer herkömmlichen "Ein-Konus-
Synchronisationseinrichtung" vorfindet.
Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende
Problem besteht darin, eine Drei-Konus-
Synchronisationseinrichtung zu konstruieren, die einen
wesentlich geringeren Schalthebelwiderstand als bisher
bekannte Drei-Konus-Synchronisationseinrichtungen
während der zweiten Stufe des Schaltvorgangs bewirkt.
Gemäß der Erfindung wird oben genanntes Problem
dadurch gelöst, daß die Synchronisationseinrichtung der
einleitend genannten Art die im kennzeichnenden Teil
von Patentanspruch 1 angegebenen Besonderheiten
aufweist.
Die Synchronisationseinrichtung gemäß der
Erfindung kann weiterhin die in den Ansprüchen 2-5
angegebenen Besonderheiten aufweisen, die vorzugsweise
Ausführungsformen der Erfindung auszeichnen.
Die Synchronisationsringe bestehen genauer
gesagt aus einem radial inneren Synchronisationskonus,
einem mittleren Synchronisationskonus und einem radial
äußeren Synchronisationskonus. Der innere Synchronisa
tionskonus liegt an der Konusfläche des Zahnrads an und
ist so ausgeführt, daß er von der Synchronisationsnabe
mitgenommen werden kann. Der mittlerem Synchronisa
tionskonus wird von dem inneren Konus aufgenommen und
ist so ausgeführt, daß er vom Zahnrad mitgenommen
werden kann. Der äußere Synchronisationskonus, der mit
Sperrzähnen versehen ist, wird von dem mittleren Konus
aufgenommen und ist so ausgeführt, daß er von der
Synchronisationsnabe mitgenommen werden kann.
Auf seiner der Synchronisationsnabe zugewandten
Seite hat der innere Konus einen oder mehrere -
beispielsweise drei - radiale Klauen, die jeweils
beweglich in einer mit diesen zusammenwirkenden
Aussparung in der Nabe aufgenommen sind. Die Bogenlänge
(= die bogenförmige Ausdehnung) der Aussparung in
Umfangsrichtung der Nabe ist wenigstens ein Teilungsmaß
größer als das eigene Breitenmaß der Klaue in diesem
Umfangsabschnitt. Unter dem Begriff "Teilungsmaß" wird
dabei die Teilung für die Sperrvorderkantenpartien an
den Sperrzähnen des äußeren Konus bzw. die Teilung für
die Zähne im -Zahnkranz des Zahnrads verstanden.
Auf seiner der Synchronisationsnabe zugewandten
Seite hat der äußere Synchronisationskonus vorzugsweise
einen oder mehrere axial vorstehende Zapfen, die
jeweils beweglich in einer mit diesen
zusammenwirkenden, in der Synchronisationsnabe
ausgebildeten Aussparung aufgenommen sind. Die
Bogenlänge der Aussparung (= d. h. die Ausdehnung in
Umfangsrichtung) ist wenigstens ein Teilmaß größer als
die eigene Breite des Zapfens in diesem Umfangsbereich.
In Patentanspruch 3 sind Besonderheiten der
sich längs der Umfangsrichtung des äußeren Konus
erstreckenden Sperrzähne angegeben.
Die Anzahl der Klauen am inneren Konus und die
Anzahl der Zapfen am äußeren Synchronisationskonus
sollte aus Gründen der kraftmäßigen Symmetrie
mindestens zwei betragen, doch drei oder vier dürften
im Allgemeinen vorzuziehen sein.
Das Breitenmaß der Klauen am inneren Konus bzw.
das Breitenmaß der Zapfen am äußeren Konus kann
geeigneterweise etwa 50% des oben genannten
Teilungsmaßes ausmachen, und entsprechendes gilt für
die Teilung bei den Sperrzähnen des äußeren Konus bzw.
bei den Zähnen im Zahnkranz des Zahnrads.
Eine Synchronisationseinrichtung gemäß der
Erfindung wird anschließend unter Hinweis auf eine in
den beigefügten Zeichnungen sehr schematisch
dargestellte Ausführungsform der Einrichtung näher
beschrieben und ausführlicher erklärt. Die Abbildungen
der bildlichen Darstellung erheben keinen Anspruch
darauf, eine ganz maßstabsgerechte Vorrichtung zu
zeigen, sondern stellen zwecks besserer Anschaulichkeit
gewisse Einzelheiten in größerem Maßstab dar. Dabei
zeigen:
Abb. 1 einen partiellen axialen Längsschnitt
durch eine Partie einer Synchronisationseinrichtung
gemäß der Erfindung,
Abb. 2 eine in der Ebene verlaufende partielle
Umfangsbereichsansicht von Teilen von Komponenten der
in Abb. 1 dargestellten Synchronisationseinrichtung und
Abb. 3 eine perspektivische Ansicht des radial
äußeren Synchronisationskonus der in Abb. 1
dargestellten Synchronisationseinrichtung.
In Abb. 1 sind etwas vereinfacht und
schematisch die Hauptteile einer
Synchronisationseinrichtung für eine Betriebeschaltung
dargestellt. Das Schaltgetriebe kann z. B. eine
Fahrzeugschaltung mit fünf oder sechs Vorwärtsgängen
sein. In einem solchen Schaltgetriebe gibt es
normalerweise mehrere Synchronisationseinrichtungen der
hier vorliegenden Art. Zu der dargestellten
Synchronisationseinrichtung, die allgemein mit 2
bezeichnet ist, gehören drei zusammenwirkende
Hauptteile, nämlich eine auf einer Welle 4, die zu der
Getriebeschaltung gehört, durch Riegel 6 drehfest
angeordnete Synchronisationskupplung 8, ein aus drei
konzentrisch angeordneten, konischen
Synchronisationsringen bestehendes "Synchronisations
paket" 10 und ein auf der Welle 4 drehbar gelagertes
Zahnrad 12. Das Synchronisationspaket 10 umfaßt also
drei zueinander bewegliche Synchronisationsringe 14, 16
und 18, die zwischen der Synchronisationskupplung 8
einerseits und einer Konusfläche 20 an einer axial
vorstehenden Nabenpartie 22 des Zahnrads 12
andererseits angeordnet sind. Die Synchronisations
kupplung 9 besteht auf herkömmliche Weise aus einer
durch die Riegel 6 drehfest verbundenen
Synchronisationsnabe 24 und einer von dieser axial
verschiebbar aufgenommenen Synchronisationshülse 26,
die als Kupplungshülse dient und dazu vorgesehen ist,
zwecks drehmomentübertragender Kupplung mit einem mit
dem Zahnrad 12 fest verbundenen Zahnkranz 28 verschoben
zu werden. Die axiale Verschiebung der Synchronisa
tionshülse (Kupplungshülse) 26 erfolgt durch eine in
die rundum verlaufende Rille 30 eingreifende, hier aber
nicht dargestellte Schaltgabel, die auf herkömmliche
Weise durch einen Schaltübertragungshebel mittels eines
Schalthebels in dem Fahrzeug, zu dem die
Getriebeschaltung gehört, betätigt wird. Die als
Kupplungshülse ausgeführte Synchronisationshülse 26 hat
auf der Innenseite riegelartige Kupplungszähne 31, die
also zwischen den Zähnen 32 (siehe Abb. 2) im Zahnkranz
2a des Zahnrads 12 eingreifen sollen.
Wie aus Abb. 1 hervorgeht, bestehen die
Synchronisationsringe 14, 16 und 18 aus zusammen
wirkenden, zueinander beweglichen Synchronisa
tionskonen. Der radial innere Synchronisationskonus 14
liegt an der Konusfläche 20 des Zahnrads 12 an und ist
so ausgeführt, daß er von der Synchronisationsnabe 24
mitgenommen werden kann. Der vom inneren Konus 14
gehaltene mittlere Synchronisationskonus 16 ist so
ausgeführt, daß er vom Zahnrad 12 durch hakenförmige
Klauen 34, die in Aussparungen 36 im Zahnrad 12
eingreifen, mitgenommen werden kann. Der radial äußere
Synchronisationskonus 13, der mit Sperrzähnen 38
versehen ist, wird von dem mittleren Konus 14
aufgenommen und ist so ausgeführt, daß er von der
Synchronisationsnabe 24 beispielsweise durch drei im
Umfangsbereich gleichmäßig verteilte, axial vorstehende
Zapfen 40 mitgenommen werden kann, welche jeweils in
eine mit diesem zusammenwirkende und in der
Synchronisationsnabe 24 ausgebildete Aussparung 42
hineinragen und von dieser beweglich aufgenommen
werden.
Damit der innere Konus 14 von der
Synchronisationsnabe 24 mitgenommen werden kann, ist er
auf seiner der Synchronisationsnabe zugewandten Seite
mit beispielsweise drei in Umfangsrichtung gleichmäßig
verteilten, radialen Klauen 44 versehen. Eine jede
derartige Klaue 44 greift in eine mit dieser
zusammenwirkende Aussparung 46 in der Nabe 24 ein und
wird von dieser Aussparung beweglich aufgenommen. Die
bogenförmige Ausdehnung (Bogenlänge) L1 der Aussparung
46 - siehe Abb. 2 - in Umfangsrichtung der Nabe ist
wenigstens ein Teilungsmaß D größer als das eigene
Breitenmaß der Klaue 44 im genannten
Umfangsabschnitt. Unter dem Begriff Teilungsmaß D wird
dabei die Teilung für die Sperrvorderkantenpartien 52
an den Enden der in Umfangsrichtung verlängerten
Sperrzähne 38 des äußeren Konus 18 bzw. die Teilung für
die Zähne 32 im Zahnkranz 28 des Zahnrads 12
verstanden. Von den in Umfangsrichtung des Konus 18 auf
diese Weise verlängerten Sperrzahnen 38 kann gesagt
werden, daß sie jeweils aus zwei, miteinander zu einem
einzigen zusammenhängenden "Doppelsperrzahn"
vereinigten "einfachen" Sperrzähnen mit einer jeweils
dazu gehörenden Teilungsmittellinie 54 bestehen.
Weiterhin gilt, wie aus Abb. 2 hervorgeht, daß die
Teilung für die inneren Kupplungszähne 31 der
Synchronisationshülse 26 zwei Teilungsmaßen D
entspricht.
Die in der Synchronisationsnabe 24
ausgebildeten Aussparungen 42 für die axial vorstehen
den Zapfen 40 des äußeren Synchronisationskonus 18 haben
in Umfangsrichtung eine bogenförmige Ausdehnung L2, die
wenigstens des Teilungsmaß D größer als das eigene
Breitenmaß B2 des Zapfens 40 im genannten
Umfangsabschnitt ist.
Sowohl das Breitenmaß B1 bei den radialen Klauen
44 des inneren Konus 14 als auch das Breitenmaß B2 bei
den Zapfen 40 des äußeren Konus 18 können
geeigneterweise ungefähr 50% des Teilungsmaßes D
betragen.
Wenn das Zahnrad 12 in drehmomentübertragende
Verbindung mit Achse 4 gebracht wird, funktioniert die
Synchronisationseinrichtung 2 folgendermaßen: Der
Schalt-/Synchronisationsvorgang wird damit eingeleitet,
daß die als Kupplungshülse funktionierende Synchro
nisationshülse 26 in Richtung des Pfeils R verschoben
wird, wodurch die Hülse über die Rampenfläche 48 und
eine als Federring ausgeführte Vorsynchronisationsfeder
50 den äußeren Synchronisationskonus 18 nach rechts
in Abb. 1 - drückt, so daß ein Anliegen der drei
konischen Reibungskontaktflächenbereiche bei den
Synchronisationskonen 14, 16 und 18 erreicht wird.
Radial von innen gesehen handelt es sich also um die
Kontaktflächenbereiche zwischen der Konusfläche 20 der
Nabenpartie 22 und der Innenseite des inneren Konus 14,
zwischen der Außenseite des inneren Konus 14 und der
Innenseite des mittleren Synchronisationskonus 16 und
zwischen der Außenseite des mittleren Konus 16 und der
Innenseite des radial äußeren Synchronisationskonus 18.
Der Synchronisationsverlauf ist also das Stadium,
während dessen der vorliegende Drehzahlunterschied
zwischen der Synchronisationskupplung 8 und dem Zahnrad
12 mit Hilfe von durch das Synchronisationspaket 10
erzeugten Reibungskräften auf Null verringert werden
soll. Wenn die Synchronisationshülse 26 in
Pfeilrichtung R zu einem Anliegen der Reibungsflächen
zwischen den Synchronisationskonen 14, 16, 18 und der
Konusfläche 20 des Zahnrads 12 geführt hat, hat dies
zur Folge, daß die Mitnehmerzapfen 40 des äußeren Konus
18 und die Mitnehmerklauen 44 des inneren Konus 14 an
die jeweilige Endfläche ihrer Aussparungen 42 bzw. 46
in der Synchronisationsnabe 24 herausgedreht werden.
Die weitere axiale Verschiebungsbewegung (in
Richtung des Pfeils R) der als Kupplungshülse
fungierenden Synchronisationshülse 26 zwingt nun - dank
den in spitzem Winkel zu den Teilungsmittellinien 54
schräggestellten Eingriffsflächen 53 an den
Vorderkantenpartien 52 der Sperrzähne 38 - alle drei
Konen 18, 16 und 14 sowie das Zahnrad 12 dazu, sich um
ein halbes Teilungsmaß - d. h. um 0,5 D - zu drehen.
Dies bedeutet, daß die Klauen 44 des inneren Konus 14
sich damit mitten in den Aussparungen 46 der
Synchronisationsnabe 24 befinden, wobei das Spiel (der
Abstand) zur jeweiligen Endfläche der jeweiligen
Aussparung 46 gleich groß ist, nämlich 0,5 D beträgt.
Weiterhin soll darauf hingewiesen werden, daß die
beiden Eingriffsflächen 53 an jedem "Doppelsperrzahn"
38 in Umfangsrichtung um ein Stück δ in Richtung
aufeinander zu - an den Teilungsmittellinien 54 ihrer
jeweils gedachten "einfachen" Sperrzähne vorbei -
verschoben sind. Hierdurch wird sichergestellt, daß die
"Zahnspitzen" 56 der Sperrzähne 38 während der
Synchronisation in einer unerwünschten und die
Synchronisation verhindernden Sperrlage axial direkt
gegenüber den Zahnspitzen 58 der Kupplungszähne 31
landen und dadurch festgehalten werden.
Wenn die Synchronisationhülse 26 dann zum
Eingriff mit den Kupplungszähnen 32 des Zahnrads 12
verschoben werden soll und die für das Kuppeln
ungünstigste Lage eingetreten ist - d. h. wenn die
Kupplungszähne 31 der Hülse 26 axial direkt gegenüber
den Kupplungszähnen 32 des Zahnrads stehen -, muß das
Zahnrad 12 in der einen oder anderen Richtung um ein
halbes Teilungsmaß (0,5 D) gedreht werden, damit der
beabsichtigte Kupplungseingriff zustande kommen kann.
Um diese erforderliche Drehbewegung zustande zu
bringen, muß nur der Reibungskontakteingriff zwischen
den Synchronisationskonen 18 und 16 überwunden werden.
In dieser Lage ist der äußere Synchronisationskonus 18
drehfest an der Synchronisationsnabe 24 der Hülse 26
fixiert.
Dank der gewählten Ausführung des Synchronisa
tionspakets 10 wird also erreicht, daß während der
Einkupplungsphase des Schalt-/Synchronisationsverlaufs
zwischen Hülse 26 der Synchronisationskupplung 8 und
dem Zahnrad 12 nur die "Reibungsverriegelung" zwischen
den Konen 18 und 16 überwunden werden Fuß. Der innere
Konus 14 hat ja auf Grund des möglichen
Bewegungsspielraums der Klauen 44 in den Aussparungen
46 die Möglichkeit, sich im erforderlichen Maße zu
drehen. Da die Reibungsverriegelung also nur an einer
Stelle überwunden werden muß, ergibt sich ein
geringerer Schaltwiderstand und damit eine geringere
erforderliche Schaltkraft am Schalthebel während der
zweiten Stufe des Schaltvorgangs.
Claims (5)
1. Synchronisationseinrichtung (2) für ein
Schaltgetriebe, insbesondere für ein Fahrzeugschalt
getriebe, zu dem drei zusammenwirkende, zueinander
bewegliche Synchronisationsringe (14, 16, 18) gehören,
die angeordnet sind zwischen einerseits einer auf einer
Eingangswelle (4) drehfest angeordneten Synchronisa
tionskupplung (8), die eine Synchronisationsnabe (24)
und eine auf derselben verschiebbare Synchronisa
tionshülse (Kupplungshülse 26) umfaßt, und andererseits
einer Konusfläche (20) eines auf der Welle drehbar
gelagerten Zahnrads (12), das drehmomentübertragend mit
der verschiebbaren Synchronisationshülse (26) verbunden
werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß die
Synchronisationsringe aus einem radial inneren
Synchronisationskonus (14), der an der Konusfläche (20)
des Zahnrads anliegt und dazu eingerichtet ist, von der
Synchronisationsnabe (24) mitgenommen zu werden, einem
vom inneren Konus (14) aufgenommenen mittleren
Synchronisationskonus (16), der so ausgeführt ist, daß
er vom Zahnrad mitgenommen werden kann, und einem von
dem mittleren Konus aufgenommenen, radial äußeren, mit
Sperrzahnen (38) versehenen Synchronisationskonus (18),
der so ausgeführt ist, daß er von der
Synchronisationsnabe mitgenommen werden kann, bestehen,
und dadurch gekennzeichnet, daß der innere Konus (14)
auf seiner der Synchronisationsnabe (24) zugewandten
Seite einen oder mehrere radiale Klauen (44) hat, die
jeweils in einer mit diesen zusammenwirkenden
Aussparung (46) in der Nabe beweglich aufgenommen sind,
deren bogenförmige Ausdehnung (L1) in Umfangsrichtung
der Nabe mindestens ein Teilungsmaß (D) größer ist als
das eigene Breitenmaß (B1) in diesem Umfangsbereich,
wobei das Teilungsmaß (D) der Teilung für die
Sperrvorderkantenpartien (52) an den Sperrzähnen (38)
des äußeren Konus (18) bzw. für die Zähne (32) im
Zahnkranz des Zahnrads (28) entspricht.
2. Synchronisationseinrichtung gemäß Patentan
spruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der auf seiner
der Synchronisationsnabe (24) zugewandten Seite der mit
Sperrzähnen versehene radial äußere Synchronisations
konus (18) einen oder mehrere axial vorstehende Zapfen.
(40) aufweist, wobei jeder derartige Zapfen beweglich
in einer mit ihm zusammenwirkenden, in der
Synchronisationsnabe ausgebildeten Aussparung (42)
aufgenommen ist, deren Ausdehnung (L2) in
Umfangsrichtung der Nabe mindestens ein Teilungsmaß (D)
größer als das eigene Breitenmaß (B2) des Zapfens in
diesem Umfangsbereich ist.
3. Synchronisationseinrichtung gemäß Patentan
spruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder
Sperrzahn (38) des äußeren Synchronisationskonus (19)
in Umfangsrichtung ein die Gesamtlänge übersteigendes
Teilungsmaß (D) hat und jeder Sperrzahn in
Umfangsrichtung mehrere Sperrvorderkantenpartien (52)
mit Eingriffsflächen (53) aufweist, welche an der der
Synchronisationshülse (26) zugewandten Vorderseite
jeweils in einer Zahnspitzenkante (56) enden, wobei der
Abstand in Umfangsrichtung zwischen den beiden
Zahnspitzenkanten (56) des Zahns etwas kleiner (2 δ
kleiner) als das Teilungsmaß (D) ist.
4. Synchronisationseinrichtung gemäß Patentan
spruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet daß das
Breitenmaß (B1) an der radialen Klaue (44) des inneren
Synchronisationskonus (14) ungefähr 50% des genannten
Teilungsmaßes (D) beträgt.
5. Synchronisationseinrichtung gemäß irgendeinem
der Patentansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Breitenmaß (B2) bei den axial vorstehenden Zapfen
(40) am äußerem Synchronisationskonus (18) ungefähr 50%
des genannten Teilungsmaßes (D) beträgt.
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