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DE19751154A1 - Einrichtung zum Dosieren eines pastenförmigen Produktes - Google Patents

Einrichtung zum Dosieren eines pastenförmigen Produktes

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DE19751154A1
DE19751154A1 DE19751154A DE19751154A DE19751154A1 DE 19751154 A1 DE19751154 A1 DE 19751154A1 DE 19751154 A DE19751154 A DE 19751154A DE 19751154 A DE19751154 A DE 19751154A DE 19751154 A1 DE19751154 A1 DE 19751154A1
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Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Dosieren eines pastenförmigen Produktes und Vermischen desselben mit einem Lösungsmittel mit einem in einem formstabilen Behälter ange­ ordneten, auswechselbaren, das pastenförmige Produkt aufneh­ menden Vorratsgebinde und mit einer unterhalb des Behälters angeordneten, mittels Unterdruck fördernden Dosiervorrichtung, wobei ein durch eine untere Öffnung im Behälter hindurchragen­ der Auslaß des Vorratsgebindes mit einem Produkteinlaß der Do­ siervorrichtung kuppelbar ist.
Flüssige bis pastenförmige Waschmittel sind bekannt. Diese Waschmittel sind im allgemeinen auf die Bedürfnisse im Haus­ halt abgestimmt, was zur Folge hat, daß sie hinreichend flüs­ sig sein sollen und sich problemlos ausgießen und dosieren lassen. Da sie außerdem innerhalb eines größeren Temperatur­ bereiches lagerstabil sein sollen, kommt man üblicherweise nicht ohne die Anwendung von organischen Lösungsmitteln und/ oder hydrotopen Zusatzstoffen aus. Diese Zusätze sind jedoch waschunaktiv, vergleichsweise aufwendig und beanspruchen zu­ sätzliches Verpackungsvolumen bzw. zusätzliche Transport- und Lagerkapazität. Außerdem stört vor allem ein Gehalt an brenn­ baren Lösungsmitteln, die wegen des vergleichsweise hohen Durchsatzes an Waschmitteln in Wäschereibetrieben zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen erfordern. Waschmittelkonzentrate die­ ser Art sind deshalb für Wäschereien nicht oder nur sehr be­ dingt brauchbar.
Es werden daher in Wäschereibetrieben in der Hauptsache pul­ verförmige Waschmittel eingesetzt. Da insbesondere in großen Betrieben mit weitgehender Automatisierung die genaue Dosie­ rung derartiger Mittel personalaufwendig ist, werden die Mit­ tel meist in vorgelöster Form als Stammlaugen bevorratet und dosiert, d. h. man setzt ein wäßriges Konzentrat an, daß dann den einzelnen Verbrauchsstellen zugeführt wird. Die üblicher­ weise in Wäschereibetrieben verwendeten Waschmittel enthalten jedoch relativ hohe Anteile an Waschalkalien, die nur be­ schränkt in kaltem Wasser löslich sind und überdies zu Aussal­ zungseffekten führen. Sie bewirken eine Phasentrennung mit der Folge, daß die organischen Komponenten, insbesondere die nich­ tionischen Tenside und Seifen, sich abscheiden und aufrahmen. Man muß daher in relativ starker wäßriger Verdünnung arbeiten und die Stammlaugen zusätzlich ständig intensiv durchmischen und im Kreislauf führen, um auch in den Zuführungsleitungen zu den Verbrauchsstellen ein Abscheiden einzelner Komponenten zu verhindern. Derartige Verfahren erfordern deshalb hohe Inve­ stitionen für geräumige Ansatzbehälter und die damit verbunde­ ne Statik für Mischer und Fördereinrichtungen sowie eine stän­ dige Energiezufuhr für das Temperieren und Umpumpen der Stamm­ laugen.
Ein diesen Anforderungen entsprechendes Waschmittel ist in der EP 0 295 525 A1 beschrieben. Dabei handelt es sich um ein pa­ stöses Waschmittel, das besondere Anforderungen an die Handha­ bung für das Dosieren und Vermischen mit Wasser als Lösungs­ mittel stellt. Derartige Waschmittelpasten werden in großen Gebinden transportiert und bevorratet. Es wird vorgeschlagen, diese Vorratsgebinde in einen oberhalb der Dosiervorrichtung angeordneten formstabilen Behälter zu setzen und die Paste nach unten absteigend zu führen. Dabei ist es erforderlich, vor dem Einsetzen des Vorratsgebindes dieses im Bereich seines Auslasses zu öffnen, was dazu führen kann, daß das pastenför­ mige Produkt beim oder während des Einsetzens des Vorratsge­ bindes bereits aus dem Vorratsgebinde aus tritt und in Kontakt mit dem Bedienungspersonal geraten kann. Da derartige Wasch­ mittelpasten jedoch einen Gefahrstoff darstellen können, ist zuverlässig zu vermeiden, daß das pastenförmige Produkt unkon­ trolliert aus dem Vorratsgebinde austritt.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine gattungsgemäße Ein­ richtung so weiter zu entwickeln, daß zuverlässig gewährlei­ stet ist, daß das pastenförmige Produkt aus dem Vorratsgebinde ohne Inkontaktkommen mit dem Bedienungspersonal erst austritt, wenn das Vorratsgebinde an die Dosiervorrichtung angekuppelt ist.
Diese Aufgabe wird mit einer Einrichtung der eingangs bezeich­ neten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Auslaß des Vorratsgebindes als Auslaßtülle ausgebildet ist und im Bereich des Produkteinlasses eine rohrförmige Tüllenaufnahme vorgese­ hen ist, die innenseitig mit einem Schneidelement ausgerüstet ist und in die die Auslaßtülle derart einführbar ist, daß das Schneidelement das freie Ende der Auslaßtülle durchsticht.
Bei einer so ausgebildeten Einrichtung ist zuverlässig vermie­ den, daß das pastenförmige Produkt unkontrolliert aus dem Vor­ ratsgebinde austreten kann, bevor das Vorratsgebinde an die Dosiervorrichtung angekuppelt ist. Das Vorratsgebinde wird einfach in den formstabilen Behälter oberhalb der Dosiervor­ richtung eingestellt, wodurch automatisch die Auslaßtülle des Vorratsgebindes in die rohrförmige Tüllenaufnahme eindringt und schließlich beim oder nach dem vollständigen Einsetzen die Auslaßtülle vom Schneidelement der Tüllenaufnahme öffnend durchstochen wird, so daß die Öffnung des Vorratsgebindes also erst erfolgt, wenn das Vorratsgebinde bereits vollständig in den Behälter eingesetzt ist.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, daß das Schneidelement als Hohlnadel ausgebildet ist, die spitz zulaufend und mit einem besonderen Schliff ausgerüstet sein kann. Auf diese Weise ist ein kontrolliertes Aufschneiden bzw. Aufstechen der Auslaßtülle gewährleistet, was den wesentlichen Vorteil bietet, daß dann, wenn das Vorratsgebinde z. B. bei Störungen vor vollständiger Entleerung entnommen wird, das aufgestochene Auslaßtüllenteil in seine Ausgangsposition zu­ rückfedert und dadurch ein Austreten des pastenförmigen Pro­ duktes verhindert wird.
Vorteilhaft ist vorgesehen, daß die Tüllenaufnahme adapterför­ mig in den Produkteinlaß der Dosiervorrichtung einsetzbar ist. Die Tüllenaufnahme kann beispielsweise eingeschraubt werden oder nach Art eines Bajonettverschlusses in den Produkteinlaß eingesetzt werden. Auf diese Weise kann die Tüllenaufnahme auf einfache Weise ausgewechselt werden oder entnommen werden, um das Schneidelement zu wechseln bzw. zu reparieren, wenn dies erforderlich ist.
Ferner ist vorteilhaft vorgesehen, daß zwischen der Tüllenauf­ nahme und dem Produkteinlaß und/oder der Tüllenaufnahme und der Auslaßtülle ein Dichtelement angeordnet ist, was zuverläs­ sig sicherstellt, daß die mittels Unterdruck fördernde Dosier­ vorrichtung völlig einwandfrei arbeitet, d. h. keine Umgebungs­ luft mit in den Produkteinlaß angesaugt werden kann.
Außerdem kann vorteilhaft vorgesehen sein, daß die Auslaßtülle freiendseitig einen Anschlagbund aufweist, der den Einführweg der Auslaßtülle in der Tüllenaufnahme begrenzt.
Weiterhin ist vorteilhaft vorgesehen, daß im Bereich des Pro­ dukteinlasses ein beweglicher Verschlußkolben angeordnet ist, der die von der Hohlnadel gebildete Durchtrittsöffnung der Tüllenaufnahme in Verschlußposition dicht verschließt.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispiels­ weise näher erläutert. Diese zeigt in
Fig. 1 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Einrichtung,
Fig. 2 ein vergrößertes Detail der Fig. 1 im Schnitt,
Fig. 3 einen Schnitt durch eine Auslaßtülle des Vorratsge­ bindes und
Fig. 4 einen Schnitt durch eine Tüllenaufnahme der Einrich­ tung.
Eine Einrichtung zum Dosieren eines pastenförmigen Produktes und Vermischen desselben mit Wasser weist zunächst eine Do­ siervorrichtung auf, die allgemein mit 1 bezeichnet ist. Diese Dosiervorrichtung ist mit einem Gestell ausgestattet, auf wel­ chem ein formstabiler Behälter 2 angeordnet ist, der mit Hand­ habungsgriffen 3 ausgerüstet sein kann. In diesen Behälter 2 ist ein nur im unteren Bereich dargestelltes flexibles Vor­ ratsgebinde 4 einstellbar. Bodenseitig ist der Behälter 2 mit einer zentralen unteren Öffnung 5 versehen, durch welche eine Auslaßtülle 6 des Vorratsgebindes 4 hindurchführbar ist und in die Dosiervorrichtung 1 hineinragt, was im einzelnen nachfol­ gend näher erläutert wird.
Der grundsätzliche Aufbau der Dosiervorrichtung 1 ist im ein­ zelnen einem Fachmann geläufig, so daß darauf verzichtet wird, mit Ausnahme der für die Erfindung wesentlichen Teile auf die­ se im einzelnen näher einzugehen. Die Dosiervorrichtung 1 weist zur Aufnahme bzw. zum Ansaugen des pastenförmigen Pro­ duktes aus dem Vorratsgebinde 4 einen Produkteinlaß 7 auf so­ wie einen Wassereinlaß 8. Durch den im Bereich des Produkt­ einlasses 7 durch die Strömung des eintretenden Wassers ent­ stehenden Unterdruck wird das Wasser mit dem so angesaugten pastenförmigen Produkt vermischt und tritt durch einen Auslaß 9 aus der Dosiervorrichtung 1 im gewünschten Dosierungsver­ hältnis aus.
Wesentlich für die erfindungsgemäße Gestaltung der Einrichtung ist, daß im Bereich des Produkteinlasses 7 der Dosiervorrich­ tung 1 eine rohrförmige Tüllenaufnahme 10 angeordnet ist, die innenseitig mit einem Schneidelement 11 ausgerüstet ist. Dabei ist dieses Schneidelement 11 bevorzugt als Hohlnadel ausge­ bildet.
Die Tüllenaufnahme 10 ist, wie am besten aus Fig. 2 bzw. 4 hervorgeht, bevorzugt adapterförmig in den Produkteinlaß 7 einsetzbar, z. B. mittels eines Schraubgewindes, ein Schraubge­ winde ist in Fig. 3 mit 12 bezeichnet. Der Produkteinlaß 7 der Dosiervorrichtung 1 ist, was im einzelnen zeichnerisch nicht dargestellt ist, entsprechend gestaltet, so daß die Tüllenauf­ nahme 10 auf einfache Weise eingesetzt bzw. ausgetauscht wer­ den kann.
Wird ein Vorratsgebinde 4 in den Behälter 2 eingesetzt, so dringt die verschlossene Auslaßtülle 6 des Vorratsgebindes 4 durch die Öffnung 5 des Behälters hindurch in den Bereich des Produkteinlasses 7 und wird im Laufe dieses Vorganges endsei­ tig von dem hohlnadelförmigen Schneidelement 11 durchstochen, d. h. geöffnet. Das Öffnen des Vorratsgebindes 4 erfolgt somit erst dann, wenn das Vorratsgebinde 4 praktisch vollständig in den Behälter 2 eingesetzt ist, so daß ein Inkontaktkommen mit der Waschmittelpaste für das Bedienungspersonal sicher ausge­ schlossen ist. Wird das Vorratsgebinde 4 wieder entnommen, fe­ dert das von dem hohlnadelförmigen Schneidelement 11 durch­ stochene Tüllenteil in seine Ausgangsposition zurück und ver­ schließt somit das Vorratsgebinde 4 wieder, so daß Produkt­ reste nicht unkontrolliert aus dem Vorratsgebinde 4 austreten können. Dies ist insbesondere dann von wesentlichem Vorteil, wenn das Vorratsgebinde 4 vor der Entleerung entnommen werden muß, beispielsweise bei Störungen.
Weitere bevorzugte Einzelheiten der Auslaßtülle 6 und der Tül­ lenaufnahme 10 sind den Fig. 2 bis 4 zu entnehmen. So sind an der Tüllenaufnahme gemäß Fig. 4 vorzugsweise zwei umlaufende Nuten 13, 14 vorgesehen, in welcher jeweils ein Dichtring 15, 16 oder dgl. eingesetzt werden kann, um zu gewährleisten, daß die Tüllenaufnahme 10 dicht im Bereich des Produkteinlasses 7 (Dichtring 15) und im Verbindungsbereich mit der Auslaßtülle 6 (Dichtung 16) befestigt ist, um eine einwandfreie Funktion der mit Unterdruck arbeitenden Dosiervorrichtung 1 sicherzustel­ len.
Die Auslaßtülle 6 weist, wie am besten aus Fig. 3 zu erkennen ist, zum zentrierenden Aufsetzen in bzw. auf die Tüllenauf­ nahme 10 einen ringförmigen Außenbereich 17 auf, welcher frei endseitig mit einem Anschlagbund 18 versehen ist. Zwischen der eigentlichen Auslaßtülle 6 und dem Außenbereich 17 ist ein Freiraum 19 ausgebildet, in welchen die Tüllenaufnahme 10 beim Zusammenfügen eingreift, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist. Dabei liegt die Dichtung 16 dichtend an der Innenseite des ringförmigen Außenbereiches 17 an. Der Anschlagbund 18 dient dazu, die Einführbewegung der Auslaßtülle 6 beim Einsetzen eines Vorratsgebindes 4 in den Behälter 2 nach unten zu be­ grenzen. Der Anschlagbund 18 liegt dann an einer Gehäusewand 19 der Dosiereinrichtung 1 an.
Die Auslaßtülle 6 kann grundsätzlich direkt mit der Öffnung des Vorratsgebindes 4 dicht verbunden sein. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 weist der ringförmige Außen­ bereich 17 jedoch zusätzliche Rastwülste 20 auf, welche eine rastende Verbindung mit einem rohrförmigen Anschußadapterteil 21 herstellen, das außenseitig dicht mit der Öffnung des Vor­ ratsgebindes 4 ggf. unter Zwischenschaltung weiterer Elemente befestigt ist.
Die in Fig. 4 dargestellte Tüllenaufnahme 10 kann auch auf andere Weise im Bereich des Produkteinlasses 7 befestigt wer­ den, beispielsweise mittels eines Bajonettverschlusses oder dgl. Außerdem kann, was zeichnerisch nicht dargestellt ist, im Bereich des Produkteinlasses 7 ein beweglicher Verschlußkolben angeordnet sein, der die von der Hohlnadel 11 gebildete Durch­ trittsöffnung der Tüllenaufnahme 10 in Verschlußposition dicht verschließt. Außerdem kann das Schneidelement 11 grundsätzlich eine andere Form haben und dgl. mehr.

Claims (6)

1. Einrichtung zum Dosieren eines pastenförmigen Produktes und Vermischen desselben mit einem Lösungsmittel mit einem in ei­ nem formstabilen Behälter angeordneten, auswechselbaren, das pastenförmige Produkt aufnehmenden Vorratsgebinde und mit ei­ ner unterhalb des Behälters angeordneten, mittels Unterdruck fördernden Dosiervorrichtung, wobei ein durch eine untere Öff­ nung im Behälter hindurchragender Auslaß des Vorratsgebindes mit einem Produkteinlaß der Dosiervorrichtung kuppelbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslaß des Vorratsgebindes (4) als Auslaßtülle (6) ausgebildet ist und im Bereich des Produkteinlasses (7) eine rohrförmige Tüllenaufnahme (10) vorgesehen ist, die innensei­ tig mit einem Schneidelement (11) ausgerüstet ist und in die die Auslaßtülle (6) derart einführbar ist, daß das Schneidele­ ment (11) das freie Ende der Auslaßtülle (6) durchsticht.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidelement (11) als Hohlnadel ausgebildet ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tüllenaufnahme (10) adapterförmig in den Produkteinlaß (7) der Dosiervorrichtung (1) einsetzbar ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Tüllenaufnahme (10) und dem Produkteinlaß (7) und/oder der Tüllenaufnahme (10) und der Auslaßtülle (6) ein Dichtelement (15 bzw. 16) angeordnet ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslaßtülle (6) freiendseitig einen Anschlagbund (18) aufweist.
6. Einrichtung nach Anspruch 2 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Produkteinlasses (7) ein beweglicher Ver­ schlußkolben angeordnet ist, der die von der Hohlnadel (11) gebildete Durchtrittsöffnung der Tüllenaufnahme (10') in Ver­ schlußposition dicht verschließt.
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