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DE19750093C1 - Verfahren und Vorrichtung zum Aufreißen und Entleeren von Säcken aus Papier oder Kunststoffolie - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Aufreißen und Entleeren von Säcken aus Papier oder Kunststoffolie

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DE19750093C1
DE19750093C1 DE1997150093 DE19750093A DE19750093C1 DE 19750093 C1 DE19750093 C1 DE 19750093C1 DE 1997150093 DE1997150093 DE 1997150093 DE 19750093 A DE19750093 A DE 19750093A DE 19750093 C1 DE19750093 C1 DE 19750093C1
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DE
Germany
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emptied
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sack
channel
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DE1997150093
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Johannes Loebbert
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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B69/00Unpacking of articles or materials, not otherwise provided for
    • B65B69/0008Opening and emptying bags

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Control And Other Processes For Unpacking Of Materials (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufreißen und Ent­ leeren von wenigstens teilweise befüllten, verformbaren Säcken aus Papier oder Kunststoffolie. Bei den Säcken han­ delt es sich insbesondere um solche, die mit teilweise kontaminierten Abfallstoffen gefüllt sind. Darunter zählen insbesondere Wegwerfartikel, wie Inkontinenzartikel und Babywindeln, Krankenhausabfälle, Fäkalien u. dgl.
Es ist bekannt, Säcke aus relativ dünnem Material, wie sie insbesondere bei dem Sammeln nach dem Dualen System verwandt werden ("Grüner Punkt"), in speziellen Vorrichtungen aufzu­ schlitzen und den Inhalt herausfallen zu lassen. Derartige Vorrichtungen arbeiten mit rotierenden Messern oder Schlag­ werkzeugen, mit denen die Säcke gewaltsam aufgerissen werden (DE 42 12 761 A1).
Es zeigt sich, daß die Verwendung von rotierenden Messern und Schlagwerkzeugen zum Aufschlitzen und Entleeren von Säcken insbesondere bei kontaminierten oder ekelerregenden Inhalten erhebliche Probleme ergibt. Außerdem ergibt sich, daß bei weichen Sackinhalten, wie Babywindeln o. dgl., die Schlagwerkzeuge mit einer derartig großen Rotationsgeschwin­ digkeit arbeiten müssen, daß die Gegenstände aus dem Sack mit erheblicher Wucht beschleunigt werden und umherfliegen können.
Schwierigkeiten treten bei Anwendung der bekannten Öffnungs­ technik auf, wenn sogenannte Deckelsäcke, die einen relativ steifen Deckel aufweisen und nur an ihrer Unterseite zu öffnen sind, aufgerissen werden sollen.
Es stellt sich damit die Aufgabe, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Aufreißen und Entleeren von Säcken anzuge­ ben, bei dem keine Schlag- und Schneidwerkzeuge angewendet werden und trotzdem eine saubere, praktisch kontaminations­ freie Entleerung derartiger Säcke ermöglicht ist. Darüber­ hinaus soll es vom System her möglich sein, die Säcke nach der Entleerung innen und außen zu reinigen. Manuelle Eingrif­ fe sollen während des gesamten Entleerungsverfahrens, bis auf das Bereitstellen der Säcke, vermieden werden.
Diele Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs genann­ ten Art gelöst, indem folgende Verfahrensschritte eingehalten werden:
  • - Einführen der Säcke in eine Eingangsöffnung eines die Sackaußenseite eng umgebenden Aufnahmekanals derart, daß die Säcke mit einer aufreißbaren Schmalseite in den offenen Kanalquerschnitt gelangen,
  • - Fixieren des jeweiligen in den Aufnahmekanal eingeschobe­ nen Sackes durch Ansaugen der Sackhülle an die Innen­ peripherie des Aufnahmekanals,
  • - Explodierenlassen und Entleeren des fixierten Sackes an einem nicht an der Innenseite des Aufnahmekanals haftenden Bereich durch schlagartiges Erhöhen des Unterdrucks im Aufnahmekanal,
  • - Auffangen des befreiten Füllgutes in einem Auffangbe­ hälter,
  • - Entfernen des entleerten Sackes nach Aufheben des Vakuums der Innenseite des Aufnahmekanals.
Es hat sich gezeigt, daß bereits geringer Unterdruck von etwa 0,8 bar, der schlagartig auf den Boden eines Sackes von etwa 25 cm Durchmesser wirkt, einen Kraftstoß von 4000 N (Newton) verursacht. Da die Säcke üblicherweise aus relativ dünnem Material sind und eine am Boden angebrachte Schweißnaht aufweisen, reißen sie am Boden vorzugsweise entlang dieser Schweißnaht auf. Es hat sich gezeigt, daß ein relativ leicht zu erzeugender Vakuumstoß genügt, um auch Säcke mit einer Doppelnaht zu öffnen. Dazu kommt, daß der Differenzdruck zwischen Sackinnerem und Umgebung sich beim Ansaugen der Sackhülle erhöht, so daß der Sack sich aufbläht und damit das Aufreißen erleichtert ist.
Mit Leichtigkeit werden mit diesem Aufreißverfahren auch Säcke mit einem steifen Verschlußdeckel geöffnet, und zwar an ihrer dem Verschlußdeckel gegenüberliegenden Seite. Ein Vorteil ist hierbei, daß die in den Aufnahmekanal eingeschobenen Säcke sich bis zur Entleerung an ihrem Deckel auf dem Rand der Eingangsöffnung des Aufnahmekanals abstützen können.
An der Innenseite des Aufnahmekanals sind Luftunterdruckbe­ reiche, vorzugsweise Öffnungen, vorgesehen, an denen ein Unterdruck zum Ansaugen der Sackhülle erzeugbar ist.
Vorzugsweise gelangen die zu entleerenden Säcke unter Anwen­ dung der Schwerkraft in den Aufnahmekanal. Der Aufnahmekanal liegt also vorzugsweise vertikal oder in einem Winkel mit zur Vertikalen abweichenden Neigung. Bei einer vertikalen An­ ordnung ist es vorteilhaft, daß die zu entleerenden, sich mit ihrem Deckel auf dem Rand der Eingangsöffnung abstützen­ den Säcke während des Kontaktes des Deckels mit dem Rand der Eingangsöffnung gewogen werden können. Dies kann durch Wäge-Vor­ richtungen geschehen, die in den Rand eingebaut sind.
Ein wesentlicher Vorteil ist auch, daß die Anwendung von Reinigungswasser auf die gefüllten und entleerten Säcke relativ einfach ist. Die zu entleerenden Säcke können vor Einschieben in den Aufnahmekanal - vorzugsweise mittels Wasserstrahlen - von außen her gereinigt werden. Das Reini­ gungswasser kann durch den Aufnahmekanal ablaufen. Es ist auch möglich, daß die entleerten Säcke, gegebenenfalls mit Deckel, noch im Aufnahmekanal gereinigt werden, vorzugsweise mit Wasserstrahlen. Da sie aufgespannt an den Wänden hängen, kann mit einer Spüllanze in den Innenraum der ge­ leerten Sackhülle eingefahren werden und auch die Innenseite der Deckel leicht gereinigt werden.
Um eine Weiterverarbeitung der gereinigten Säcke effizien­ ter, gefahrloser und angenehmer zu machen, wird vorgeschla­ gen, daß dem Reinigungswasser Tenside, Desinfektions- und Duftmittel zugegeben werden.
Im allgemeinen kann die Reinigung soweit durchgeführt wer­ den, daß ohne Gefahr für die Umwelt die entleerten, noch im Aufnahmekanal fixierten, nassen Säcke mittels Luft getrock­ net werden. Um eine kurze Trocknungszeit zu erreichen, wird vorgeschlagen, daß das Trocknen mit Hilfe des Luftstroms bereits während des Spülens mit Wasser beginnt.
Vorzugsweise sollte eine festgelegte Taktfolge ein quasi-kon­ tinuierliches Arbeiten nach dem Verfahren ermöglichen. Auf einem entsprechenden Takttisch werden deshalb die Säcke zum Einführen vorbereitet. Das Fixieren und Aufblähen des Sackes durch Beaufschlagung mit Luftunterdruck und das Explo­ dierenlassen und Entleeren des fixierten Sackes erfolgen dann in weiteren Takten in einer Taktfolge, vorzugsweise mit weiteren Takt-Schritten, die auch das Waschen und Trocknen der Säcke umfassen.
Wie aus den vorbeschriebenen Einzelheiten deutlich wird, fin­ det im wesentlichen kein Kontakt von Personen mit dem Inhalt des Sackes statt. Das Verfahren eignet sich daher insbeson­ dere zur Entsorgung von gesundheitlich bedenklichen und ekel­ erregenden Inhalten. Selbstverständlich kann das erfindungs­ gemäße Verfahren nicht nur zur Entsorgung von kontaminierten Inhalten verwendet werden, sondern auch für andere Säcke, die mit flüssigem, halbfestem, körnigem oder gemischtem Abfallgut gefüllt sind.
Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens. Die Vorrichtung umfaßt:
  • - einen Aufnahmekanal, dessen Querschnitt so gewählt ist, daß ein zu entleerender, aufgeblähter Sack den Querschnitt ausfüllen kann,
  • - der von einem Außenmantel mit einer Innenseite umgeben ist, an die sich die Sackhülle dichtend anlegen kann,
  • - und wenigstens eine Vakuum-Pumpe, mit der schlagartig ein Unterdruck in dem Aufnahmekanal erzeugbar ist, und
  • - einen Auffangbehälter für das befreite Füllgut.
Das dichtende Anlegen an die Innenseite des Außenmantels wird ermöglicht durch entsprechend über Öffnungen, Schlitze oder Fenster zu beaufschlagende Unterdrücke, die den Sack an die Innenseite anziehen und gleichzeitig ihn aufgrund des Differenzdruckes aufblähen lassen.
Zum einen ist möglich, daß der Aufnahmekanal eine zu dem Deckel des jeweiligen Sackes kompatible Eingangsöffnung aufweist, auf deren Rand sich der Deckel abstützen kann. Eine Abdichtung ist nicht unbedingt erforderlich, da die Sackhülle um ihre Peripherie herum fest an die Innenseite angedrückt wird. In besonderen Fällen kann jedoch die Eingangsöffnung des Aufnahmekanals durch eine Deckelklappe verschließbar sein, wenn auf jeden Fall verhindert werden soll, daß während und nach dem Entleeren eine Kontamination der Umgebungsluft eintreten soll. Diese Dichtungsaufgabe kann auch ein überstehender Flansch eines Deckelsackes übernehmen, wenn er kompatibel mit einem entsprechenden Flansch der Eingangsöffnung gestaltet ist.
Um sich an verschiedene Beutelgrößen anpassen zu können, wird vorgeschlagen, daß der Rand der Eingangsöffnung sich Inneren des Aufnahmekanals hin, beispielsweise abgestuft, verjüngt.
Darüberhinaus ist auch möglich, daß der Aufnahmekanal selbst sich von der Eingangsöffnung weg verjüngt (konvergiert), so daß auf jeden Fall eine angepaßte Peripherie vorhanden ist, die sich die Beutelhülle dichtend anlegen kann.
Für das Manipulieren der gefüllten Beutel, das Abführen des Beutelinhaltes und das Abfließenlassen des Reinigungswassers ist es vorteilhaft, den Aufnahmekanal senkrecht oder nach unten geneigt anzuordnen.
Vorzugsweise besitzt die Vorrichtung einen Rohrbogen für das Zuführen der zu entleerenden Säcke, der an die Eingangs­ öffnung angeschlossen ist. Anstelle des Rohrbogens kann auch eine andere Zuführungsvorrichtung vorgesehen werden, bei­ spielsweise mit einem die Säcke auszurichtenden, am Ende eines Förderbandes angeordneten Gleitblech.
Eine Spüllanze wird vorzugsweise in den Aufnahmekanal ein­ führbar angeordnet, mit der auch die Innenseite der noch aufgeblähten Säcke erreichbar ist.
An der Eingangsöffnung des Aufnahmekanals wird vorzugsweise Sensor oder Wandler angeordnet, mit dem das Gewicht des entleerenden Sackes, gegebenenfalls auch seine Farbe oder irgendwelche Kennzeichnungsmerkmale, zu ermitteln sind.
Auch ein optischer Leser oder Zähler dienen ähnlichen Registrations- und Identifikationszwecken.
Um das Takten in einfacher und übersichtlicher Weise zu er­ möglichen, wird vorgeschlagen, daß die Vorrichtung als Teil eines taktweise rotierenden Tisches gestaltet ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der beige­ fügten Zeichnung dargestellt. Die Figuren zeigen im einzel­ nen:
Fig. 1 in schematischer Seitenansicht eine Vorrichtung zum Aufreißen und Entleeren von Deckel-Säcken;
Fig. 2a und 2b zwei verschiedene Konfigurationen von Eingangs­ öffnungen für den Aufnahmekanal;
Fig. 3 einen in einem Aufnahmekanal befindlichen, an der Innenseite haftenden Sack;
Fig. 4a, 4b und 4c Möglichkeiten der Reinigung und Spülung entleerter Säcke;
Fig. 5 in Draufsicht einen taktgeführten Tisch unter Einschluß der Vorrichtung zum Aufreißen und Entleeren Säcken.
In Fig. 1 ist als Ausführungsbeispiel der Erfindung zum Auf­ reißen und Entleeren von gefüllten Säcken eine Vorrichtung schematisch dargestellt. Die aus Kunststoffolie, beispiels­ weise aus einer 50 µm dicken Polyethylen-Folie bestehenden Säcke sind mit verschmutzten Inkontinenzartikeln gefüllt.
Die Säcke werden über einen Rohrbogen 5 in eine kreisrunde Eingangsöffnung 3 mit dem Boden voran in einen Aufnahmekanal 1 eingeführt. Bei den Säcken handelt es sich um sogenannte Deckel-Säcke mit einem relativ steifen Deckel, der auf einem Auflageflansch (vgl. Fig. 2b) aufliegt, so daß der Rest des Sackes frei innerhalb der zylindrischen Innenwand des Aufnah­ mekanals 1 hängt. Der Rohrbogen 5 wird beschickt über ein Förderband (nicht dargestellt), auf das die Säcke entspre­ chend ausgerichtet aufgelegt werden.
Der zylindrische Aufnahmekanal 1 der Vorrichtung zum Auf­ reißen der Säcke gemäß Fig. 1 besitzt einen Außenmantel 2, der eine mit zahlreichen Öffnungen versehene Innenseite 8 umfaßt. Die Innenseite 8 besteht im übrigen aus glattem, nicht-rostendem Stahlblech. An diese Innenseite legt sich die Sackhülle an, wenn an den Perforationen ein Unterdruck angelegt wird. Der Außenmantel 2 und die Innenseite 8 bilden einen peripheren Raum 10, der in mehrere Kammern 11.1, 11.2, 11.3, . . ., unterteilt ist. Dieser periphere Raum 10 ist mit einer Hochleistungsvakuum-Pumpe 4 über eine Leitung 19 verbunden.
Die Leitung 19 wiederum besitzt mehrere Zweige, die über ent­ sprechende Verbindungsöffnungen am Außenmantel 2 mit den Kammern 11.1, 11.2, . . ., verbunden sind. Je nach Größe der zu erwartenden Säcke können auch einzelne Kammern abge­ schaltet werden. Weiterhin mündet eine Leitung 18 im unteren Teil der Kammer. Die Leitung 18 ist größer dimensioniert als die anderen Leitungen, so daß hier mit einem Schlag auch eine größere Interisität eines Unterdruckes erzeugt werden kann.
Weiterhin ist die Leitung 18 mit einem Kessel 18' versehen, der durch die Vakuumpumpe mit einem möglichst großen Unterdruck versehen wird und der schlagartig mit Hilfe des Ventiles 18'' geöffnet werden kann.
Die Eingangsöffnung 3 besitzt einen sich verjüngenden Rand 13, der entweder konisch, wie Fig. 2a zeigt, oder, wie in Fig. 2b abgebildet, abgestuft ausgebildet sein kann.
Weitere Einzelteile, insbesondere Teile, die zur Waschfunk­ tion gehören, werden nachfolgend anhand eines Verfahrensab­ laufes beschrieben.
Zu entleerende volle oder teilgefüllte Säcke 20 mit dem eingangs genannten Abfallgut werden mit Hilfe eines Förder­ bandes und des sich an die Eingangsöffnung 3 anschließenden Rohrbogens 5 in das Innere des Aufnahmekanals 1 Sack für Sack eingeführt. Der Aufnahmekanal 1 umgibt die Sackaußen­ seite relativ eng, muß sie aber vor dem Anlegen des Vakuums nicht unbedingt berühren. Die Säcke 20 gelangen, wie erkenn­ bar, mit einer aufreißbaren Schmalseite in den offenen Kanalquerschnitt. Am Rand 13 der Eingangsöffnung 3 ist ein Sensor 45 angeordnet, der mit einem Wandler verbunden ist, mit dem das Gewicht des jeweiligen, sich mit seinem Ver­ schlußdeckel auf dem Rand 13 abstützenden Sackes 20 ermit­ telt und einem Rechner zugeführt wird. Darüberhinaus ist die Vorrichtung mit einem optischen Leser 46 ausgestattet, der die Sacknummer beispielsweise anhand eines Strichkodes (bar codes) erkennt.
Der hängende Sack 20 hat damit den Zustand wie in Fig. 2a dargestellt. Er legt sich zunächst nicht oder nur teilweise an die Innenseite 8 des Aufnahmekanals 1 an. Nunmehr wird durch Öffnen des Ventils 24 in den Kammern 11.1, 11.2, Unterdruck von etwa 0,2 bar erzeugt. Die den Sackinhalt umgebende Sackhülle 20' wird durch Ansaugen an die Innen­ peripherie des Aufnahmekanals, d. h. an die Öffnungen in der Innenseite, angesaugt. Gleichzeitig bläht sich der luftdich­ te Sack durch die Erhöhung des Differenzdruckes zwischen Innenraum des Sackes und Druck im Aufnahmekanal 1 sowie das gleichzeitige periphere Anziehen auf. Weiterhin ist durch dieses Ansaugen gewährleistet, daß der Sack an seiner ganzen Peripherie dicht mit der Innenwand kontaktiert und kein Luftstrom an der Außenseite des Sackes vorbei möglich ist.
Auch wenn ein beschädigter, zum Beispiel ein oder mehrere Löcher aufweisender Sack in den Aufnahmekanal eingeschoben ist, wird dieser durch die Kammern des peripheren Raumes 10, mit denen die Sackhülle einwandfrei kontaktiert, gehalten.
Bruchteile von Sekunden nachdem der Sack sicher im Quer­ schnitt des Aufnahmekanals gehalten ist, tritt eine schlag­ artige- Erhöhung des Unterdruckes im Aufnahmekanal ein, indem das Ventil 18'' geöffnet wird und ein erheblicher Unterdruck, beispielsweise von 0,8 bar, im Raum unterhalb des Sackes 20 erzeugt wird.
Vor dem Einschalten des Vakuums kann noch ein Deckel 25 von unten gegen den Aufnahmekanal 1 gedrückt werden, der um ein Schwenkgelenk 26 durch motorischen Antrieb schwenkbar ist, den Vakuumeffekt zu erhöhen.
Durch das schlagartige Erhöhen des Unterdruckes explodiert der Sack. Er reißt an seinem Unterteil auf und entleert sich Richtung Unterteil. Die Klappe 25 schwenkt wieder auf, so daß der Inhalt des Sackes ungestört in einen Aufnahmebehäl­ ter 50 fallen kann. Das Vakuum wird zunächst nicht aufgeho­ ben, so daß die aufgerissene, entleerte Sackhülle 20' noch im Aufnahmekanal hängt.
Sodann durchstößt eine Spüllanze 30 den aufliegenden Deckel von oben und läßt eine mit einem Desinfektions- und Reini­ gungsmittel versehene Wasserlösung eintreten, wobei die Lanze von oben nach unten wandert und den an der Innenwand der Sackhülle haftenden Schmutz nach unten spült. Das Spül­ wasser läuft in einen weiteren Behälter ein, der nicht mit dem Aufnahmebehälter 50 identisch ist. Anschließend kann mit derselben Lanze oder mit einer weiteren eingeführten Lanze Trocknungsluft eingeführt werden, die die Innenseite des Sackes trocknet (vgl. Fig. 4a bis 4c).
In entsprechender Weise kann vor dem Einbringen des Sackes auch eine Außenreinigung des Sackes erfolgen (hier nicht dargestellt).
Bei Säcken, die nicht mit einem steifen Deckel ausgerüstet sind, wird mit Hilfe eines Greifarms (nicht dargestellt) der Sack zunächst in den Aufnahmekanal eingeführt und anschlie­ ßend das Vakuum angestellt. Nach Einstellen des Vakuums haf­ tet der Sack von selbst an der Innenseite des Aufnahme­ kanals, so daß ein entsprechender Greifarm sich zurückziehen kann. Im übrigen sind die weiteren Schritte dieselben wie beschrieben.
Wenn die Sackhülle zu flattern beginnt, ist der Trocknungs­ prozeß beendet. Die gereinigte und getrocknete Sackhülle wird nach unten oder oben entnommen und einer Wiederverwer­ tung oder Verbrennung zugeführt.
Um den gesamten Vorgang quasi-kontinuierlich und taktweise durchführen zu können, kann eine Drehtisch-Vorrichtung 60 vorgesehen sein. Diese umfaßt acht Stationen, die mit A bis F bezeichnet sind und für folgende Schritte einer Taktfolge vorgesehen sind:
  • - Schritt A: Beschicken und Aufhängen des Sackes an dem Rand der Eingangsöffnung 3,
  • - Schritt B: Beaufschlagung mit Unterdruck,
  • - Schritt C: Erzeugung des Differenzdruckes und Explodierenlassen und Entleeren des fixierten Sackes,
  • - Schritt D: Spülen der Sackhülle,
  • - Schritt E: Trocknen der Sackhülle,
  • - Schritt F: Entnahme der Sackhülle.

Claims (22)

1. Verfahren zum Aufreißen und Entleeren von wenigstens teilweise befüllten, verformbaren Säcken aus Papier oder Kunststoffolie, mit folgenden Verfahrensschritten:
  • - Einführen der Säcke (20) in eine Eingangsöffnung (3) eines die Sackaußenseite eng umgebenden Aufnahmekanals (1) derart, daß die Säcke mit einer aufreißbaren Schmalseite (40, 40') in den offenen Kanalquerschnitt gelangen,
  • - Fixieren des jeweiligen, in den Aufnahmekanal (1) eingeschobenen Sackes durch Ansaugen der Sackhülle (20) an die Innenperipherie des Aufnahmekanals,
  • - Explodierenlassen und Entleeren des fixierten Sackes an einem nicht an der Innenseite des Aufnahmekanals haftenden Bereich durch schlagartiges Erhöhen des Unterdrucks im Aufnahmekanal,
  • - Auffangen des befreiten Füllgutes in einem Auffangbehälter (50),
  • - Entfernen des entleerten Sackes nach Aufheben des Vakuums der Innenseite des Aufnahmekanals (1).
2. Verfahren nach Anspruch 1 in Anwendung auf mit steifem Verschlußdeckel versehene Säcke, dadurch gekennzeichnet, daß die in den Aufnahmekanal (1) eingescho­ benen Säcke sich bis zur Entleerung an ihrem Deckel (21) auf den Rand der Eingangsöffnung (3) des Aufnahmekanals abstützen.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterdruck zum Ansaugen der Sackhülle mittels über die Innenseite des Aufnahmekanals verteilter Luftunterdruckbereiche beaufschlagbar ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die zu entleerenden Säcke unter Schwerkraft in Aufnahmekanal (1) gelangen.
5. Verfahren nach Anspruch 2 und 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die zu entleerenden, sich mit ihrem Deckel (21) auf den Rand der Eingangsöffnung (3) abstützenden Säcke während des Kontaktes des Deckels mit dem Rand der Eingangs­ öffnung gewogen werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zu entleerenden Säcke vor dem Einschieben in den Aufnahmekanal (1) - vorzugsweise mittels Wasserstrahlen - von außen her gereinigt werden.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die entleerten Säcke, gegebenenfalls mit Deckel, noch im Aufnahmekanal (1) gereinigt werden, vorzugsweise mit Wasserstrahlen.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß dem Reinigungswasser Tenside, Desinfektions- und Duftmittel zugegeben werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die entleerten, noch im Aufnahmekanal fixierten, nassen Säcke mittels Luft getrocknet werden.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Trocknen mit Hilfe des Luftstroms bereits während des Spülens mit Wasser beginnt.
11. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, umfassend:
  • - einen Aufnahmekanal (1), dessen Querschnitt so gewählt ist, daß ein zu entleerender, aufgeblähter Sack den Querschnitt ausfüllen kann,
  • - der von einem Außenmantel (2) mit einer Innenseite umgeben ist, an die sich die Sackhülle dichtend anlegen kann,
  • - wenigstens eine Vakuum-Pumpe (4), mit der schlagartig ein Unterdruck in dem Aufnahmekanal erzeugbar ist, und
  • - einen Auffangbehälter für das befreite Füllgut.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Aufnahmekanal (1) eine zu dem Deckel (21) des jeweiligen Sackes kompatible Eingangsöffnung (3) aufweist, auf deren Rand (13) sich der Deckel abstützen kann.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Eingangsöffnung des Aufnahmekanals (1) durch eine Deckelklappe verschließbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Rand (13) der Eingangs­ öffnung (3) zum Inneren des Aufnahmekanals (1) hin - vor­ zugsweise abgestuft - verjüngt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Aufnahmekanal (1) sich von der Eingangsöffnung (3) weg verjüngt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmekanal (1) senkrecht oder nach unten geneigt angeordnet ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß an die Eingangsöffnung (3) des Aufnahmekanals (1) ein Rohrbogen (5) für das Zuführen der zu entleerenden Säcken angeschlossen ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Vakuum über mehrere Öffnungen an die Innenseite anlegbar ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß in den Aufnahmekanal (1) eine Spüllanze (30) einführbar ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß an der Eingangsöffnung (3) des Aufnahmekanals (1) ein Sensor (45) oder Wandler angeordnet ist, mit dem das Gewicht des zu entleerenden Sackes zu ermitteln ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß an der Eingangsöffnung (3) des Aufnahmekanals (1) oder am Rohrbogen (5) ein optischer Leser oder Zähler (46) angeordnet ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß sie Teil eines taktweise rotierenden Tisches (60) ist.
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