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DE1960577B2 - Zuschnitt zur Herstellung einer Verpackung - Google Patents

Zuschnitt zur Herstellung einer Verpackung

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DE1960577B2
DE1960577B2 DE1960577A DE1960577A DE1960577B2 DE 1960577 B2 DE1960577 B2 DE 1960577B2 DE 1960577 A DE1960577 A DE 1960577A DE 1960577 A DE1960577 A DE 1960577A DE 1960577 B2 DE1960577 B2 DE 1960577B2
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DE
Germany
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tear
lining
wall parts
wall
strip
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DE1960577A
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English (en)
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DE1960577A1 (de
DE1960577C3 (de
Inventor
James F. La Middletown Pierre
Donald Ray Trenton Staggs
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Bergstein Packaging Trust
Original Assignee
Bergstein Packaging Trust
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Publication date
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Priority to DE19691960577 priority Critical patent/DE1960577C3/de
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Publication of DE1960577B2 publication Critical patent/DE1960577B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE1960577C3 publication Critical patent/DE1960577C3/de
Expired legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D33/00Details of, or accessories for, sacks or bags
    • B65D33/02Local reinforcements or stiffening inserts, e.g. wires, strings, strips or frames

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Zuschnitt zur Herstellung einet Verpackung mit steifer Außenhüiie und flexmier Innenauskleidung. Durch die GB-PS 7 19 608 ist ein Zuschnitt einer Packung mit Innenauskleidung bekannt, bei der die gegenüberliegenden Seitenwände durch einen tellerförmigen steifen Bodenteil ergänzt werden müssen, damit eine brauchbare Packung entsteht Diese, nach der Fertigstellung dreidimensionale Packung läßt sich zum Aufbewahren und zum Versand nicht mehr flach zusammenlegen, wann sie erst einmal fertig zusammengefügt ist Soll trotzdem ein rationeller Versand zum Verbraucher der Verpackungen und eine rationelle Lagerung der noch nicht gefüllten Verpackungen erfolgen, müssen diese im Zuschnitt angeliefert und am Gebrauchsort, d. h. an der Abfüllmaschine zusammengesetzt werden. Dies ist jedoch in zunehmendem Maße unerwünscht, da sich durch das Zusammensetzen des Packungszuschnitts am Abfüllort für den Benutzer solchen Verpackungsmaterials ein beträchtlicher Mehraufwand ergibt.
Demgegenüber ist es Aufgabe der Erfindung, ein Packungszuschnitt der eingangs umschriebenen Art zu schaffen, der die Herstellung einer Packung ermöglicht, welche auch im fertiggestellten Zustand bis zum Füllen flach zusammenlegbar ist und zumindest genauso raumsparend transportierbar und lagerbar ist wie die Zuschnitte selbst, während sie am Ort der Abfüllung ohne zusätzlichen Aufwand aufgefaltet, gefüllt und
w verschlossen werden kann.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mehrere flach nebeneinander liegende steife Wandteile vorgesehen sind, die über Faltlinien miteinander zusammenhängen und zur Bildung einer röhren-
is förmigen Hülle um diese dann in Richtung der Hüllenlängsachse verlaufenden Faltlinien und unter nachfolgender gegenseitiger Verklebung der freien Längskanten der Wandteile umklappbar sind, daß ein Wandteil an seinem oberen Rund einen über diesen
μ Rand überstehenden und über die gesamte Breite der durch den Umklappvorgang gebildeten flachliegenden Hülle verlaufenden Abreißstreifen mit vorbereiteter Abreißlinie aufweist, daß eine schlauchförmige, bodenseitig verschlossene Auskleidung im flach zusammenge- legten Zustand und an einem der Wandteile so befestigt ist, daß deren in Schlauchlängsrichtung verlaufende Längsfaltlinien sich parallel zu den Faltlinien der Wandteile erstrecken und deren dem verschlossenen
Boden gegenüber liegende öffnung mit ihrem Rand bis in Höhe des Abreißstreifens reicht und daß auf die Innenflächen des Abreißstreifens und der weiteren Wandteile Klebstoffaufträge aufgetragen sind, über welche der dem Abreißstreifen benachbarter Randteil 5 der Auskleidung sowie die Auskleidung selbst nach dem Bilden der Außenhülle zusätzlich mit diesen Hüllenteilen verbindbar ist
Der so gestaltete Packungszuschnitt ermöglicht die Herstellung emer fertigen Packung mit steifer Außen- to hülle und flexibler Innenauskleidung, die nach der Fertigstellung bis zum Füllen völlig flach zusammenlegbar ist, allein durch gegensinniges Belasten der Seitenränder aufgerichtet werden kann und dann nach dem Verschließen durch die Füllung im aufgerichteten Zustand gehalten bleibt- Außerdem kann bei diesem Zuschnitt der Öffnungsbereich der Innenauskleidung in Anlage an einem dem öffnen dienenden Abreißstreifen kontrolliert verschlossen werden, während das öffnen der Innenauskleidung auf diese Weise durch das Entfernen des Abreißstreifens erfolgen kann. Der Abreißstreifen besitzt vorzugsweise einen über den Rand der Auskleidungsöffnung vorstehenden Abschnitt mit einer Aufhängeöffnung. Der über den Rand der Auskleidungsöffnung vorstehende Abschnitt der Verlängerung kann dabei auch als Traggriff für die Verpackung ausgebildet sein.
Der Verpackungszuschnitt ist normalerweise ohne einen steifen Hüllenboden ausgebildet, so daß die Auskleidung bodenseitig zwischen den Hüilenseitenwänden freiliegt Bedarfsweise können aber auch an den unteren Enden der Wandteile Endverschlußklappen ausgebildet sein, von denen eine Endverklußklappe eine gegenüber dem einen Wandteil geringere Breite besitzt und über eine Faltlinie faltbar mit diesem Wandteil verbunden ist wobei beiderseits an die Endverschlußklappe zwei weitere Endverschlußklappen anschließen, von denen jede sowohl mit dem einen Wandteil als auch mit den anderen Wandteilen über eine Faltlinie verbunden ist und wobei von diesen Faltlinien aus an den beiden Enden jeder weiteren Endverschlußklappe jeweils zwei zusätzliche Faltlinien in den Wandteilen beiderseits der dazwischen liegenden Faltiinien schräg aufeinander zulaufend nach oben führen und in einem Abstand voneinander enden. Diese Ausbildung der Endverschlußklappen führt zu »inem zusätzlichen Bodenteil, der nach Fertigstellung der Verpackung mit den Seitenwänden zusammenlegbar ist, so daß der Vorteil des geringen Raumbedarfs der ungefüllten Verpackung beim Versand und bei der Lagerhaltung erhalten bleibt.
Eine zweckmäßige Weiterbildung ergibt sich dadurch, daß der Abreißstreifen an einer Verlängerung sitzt, die über eine Faltlinie mit dem Wandteil verbunden ist. Auf diese Weise kann die Verpackung nach dem erstmaligen öffnen bequem wieder verschlossen werden. Vorteilhafterweise ist dabei außerdem der dem Wandteil mit Abreißstreifen gegenüberliegende Wandteil der zusammengefallenen Außenhüllc mit einer (riigeschnittenen Lasche zum Einschieben der umgeklappten Verlangerung nach Entfernung des Abreißstreifens versehen. Die Auskleidung der Packungszuschnitts kann im Bereich ihres verschlossenen unteren Endes gegenüber den Wandteiien der Außenhülle empfiehlt es sich außerdem, die dem verschlossenen Boden der Auskleidung benachbarten Untet kanten der bei zusammengefalteter Außenhülle gegenüberliegenden Wandteile nach unten bogenförmig gekrümmt zu gestalten, damit die Packung nach dem Auffalten auch auf einer Unterlage sicher aufstellbar ist
Weitere Einzelheiten und Vorteile ergeben sich »us der nachfolgenden Beschreibung der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele. Es zeigt
F i g. 1 eine Oberansicht eines Papprohlings zum Bilden einer stützenden Hülle mit zwei Wänden;
Fig.2 eine der Fig. 1 ähnliche Oberansicht die jedoch die Verbindung einer flachgefalteten rohrförmigen Auskleidung mit der Papphülle zeigt;
F i g. 3 eine Oberansicht der vollständigen Packung in ihrem zusammengelegten, flachgefalteten Zustand;
Fig.4 eine perspektivische Ansicht bei der die gegenüberliegenden Hauptwände der Packung ausgedehnt sind, um die öffnung der Auskleidung zum Füllen zu öffnen;
F i g. 5 eine perspektivische Ansicht die die Art und Weise zeigt in der die öffnung der Auskleidung nach dem Einfüllen des Inhalts verschlossen wird;
F i g. 6 einen fertikalen Schnitt entlang der Linie 6-6 in F i g. 5, der zeigt, wie der Inhalt dej Packung dazu dient die gegenüberliegenden Papphauptwinde in ausgedehntem Zustand zu halten;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht die das Abtrennen der Hauptwandverlängerung zeigt das zum öffnen der Auskleidung dient, um den Inhalt ausleeren zu können;
F i g. 8 eine Unteransicht der Packung, die zeigt wie sich das untere Ende der Auskleidung zwischen den gegenüberliegenden Hauptwänden der Hülle nach oben hin ausdehnt wenn diese Hauptwände gespreizt werden;
F i g. 9 eine Vorderansicht einer abgewandelten Packung, die auf einem Stift oder einem ähnlichen Träger aufhängbar ist;
Fig. 10 eine Vorderansicht einer weiteren Abwandlung der Packung mit einem Traggriff;
F i g. 11 eine teilweise abgebrochene Vorderansicht einer anderen Abwandlung mit einem Klappeiiteil, mit dem die Packung wieder verschlossen werden kann;
Fig. 12 eine Oberansicht einer wahlweisen Ausführungsform des Papprohlings zum Bilden einer Packung mit zwei Wänden und einem ebenen, rechtwinkligen Boden;
Fig. 13 eine Vorderansicht der in Fig. 12 gezeigten Packung in aufgerichtetem Zustand und
Fig. 14 eine Seitenansicht der in Fig. 13 gezeigten Packung.
In F i g. 1 ist ein Papprohling gezeigt, der zugeschnitten und gekerbt ist, und gegenüberliegende Seitenwände t und 2 aufweist, die nebeneinander liegen und entlang einer gekerbten Faltlinie 3 vereinigt sind. E;ne Befestigungsklappe 4 ist mit der gegenüberliegenden Seitenkante der Hauptwand 2 entlang einer gekerbten Gelenklinie 5 gelenkig verbunden. Die Seitenwände 1 und 2 haben zweckmäßig gieich Länge urcd Breite, so daß, wenn sie mittels der Bcfestigungsklappe 4 zu einer Rohrform aneinander befestigt werden, eine Hülse mit zwei Wänden bilden.
Die Hauptwand 1 hat eine feste angeformt Verlängerung 6, die von ihr nach oben herversteht und durch eine Trennlinie 7 begrenzt wird, mit dei'en Hilfe sie von der Hauptwand 1 abgerissen werden kann.
Die Packung ist mit einer rohrförmigen Auskleidung 8 versehen, die in der dargestellten Ausführungsform mit einem längsverlaufenden Rippenverschluß 9 und einem Bodenverschluß 10 ausgebildet ist Für die Auskleidung können verschiedene Materialien verwen-
det werden, wie z. B. nicht faserige Schichicn, Folien oder zusammengesetzte Bahnen, bei denen eine Sperrschicht aus Kunststofftnatei IdI auf Papier oder Folie aufgezogen oder aufgeschichtet ist. Derartige Auskleidungsmaterialien sind normalerweise durch Wärme verschließbar, so daß sowohl die Längs- als auch die Bodensäume durch Anwendung von Hitze und Druck, leicht hergestellt werden können. Im wesentlichen hat die flachgefaltete Auskleidung gegenüberliegende Hauptwände mit einer Breite, die etwa der Breite der Papphauptwände 1 und 2 entspricht. In der dargestellten Ausführungsform ist die Länge der Auskleidung derart, daß ihr BodenverschluQ 10 mit den untersten Kanten der Hauptwände 1 und 2 zusammenfällt, aber an ihrem oberen Ende ragt die Öffnung der Auskleidung über die Oberkante Il der Hauptwand 2 hinaus, um die Verlängerung 6 zu überdecken, wenn die Pappkonst.uktion zu einer Röhre geformt wird.
Der Pannrohling und die Auskleidung können leicht zu einer zusammengelegten, flachgefalteten Packungskonstruktion zusammengesetzt werden, indem entsprechende Vo-richtungen verwendet werden, wie sie in der Industrie überall zur Verfügung stehen. So können die Papprohlinge in Richtung des Pfeiles A in Fig. 1 vorwärtsbewegt werden, während die Auskleidung auf den sich vorwärtsbewegenden Rohling in der in Fig. 2 gezeigten Weise aufgebracht wird. Klebstoffpunkte 12 und 13 sind vorher auf die Innenfläche der Hauptwand 2 aufgebracht worden, so daß die Auskleidung daran haftet. Ähnliche Klebstoffpunkte 14 und 15 werden auf die Innenseite der Hauptwand 1 aufgebracht und ein horizontaler Klebstoffstreifen 16 wird auf die Innenfläche des Abreißstreifens 6 aufgebracht. Wenn der Papprohling mit der auf die Hauptwand 2 aufgelegten Auskleidung seine Bewegung in Richtung des Pfeiles A fortsetzt, wird die Befestigungsklappe 4 nach innen gefaltet, um die benachbarte Kante der Auskleidung zu überdecken. Dann wird Klebstoff auf die freiliegende Oberfläche der Befestigungsklappe aufgebracht, woraufhin die Hauptwand 1 entlang ihrer Faltlinie 3 nach innen gefaltet wird, um dadurch die Hauptwand 1 und die Verlängerung 6 an der darunterliegenden Oberf'äche der Auskleidung anzulegen und zu befestigen, wob ei die Seitenkante der Hauptwand 1 durch Klebstoff i.n der Befestigungsklappe 4 befestigt wird, so daß auf diese Weise die in Fig. 3 gezeigte zusammengelegte, flachgefaltete Packungskonstruktion gebildet wird. In diesem Zustand werden die Packungen an den Verpacker zum Aufrichten, Füllen utid Verschließen verschickt. In flachgefaltetem Zustand können die Packungen leicht in Verladebehältern zum Tra.iiport und zur Lagerung verpackt werden, die ein Minimum an Raum einnehmen.
In den Händen des Verpackers können die flachgefalteten Packungen leicht aufgerichtet werden durch Aufbringen eines nach innen gerichteten Drucks gegen die gegenüberliegenden, von den Faltlinien 3 und 5 gebildeten Seitenkanten der Papphülle, wie es durch die Pfeile B angedeutet ist Dieser Druck dient dazu, die Öffnung der Auskleidung auszudehnen, da sie mit Klebstoff sowohl an den Hauptwänden 1 und 2 als auch an dem Abreißstreifen 6 befestigt ist Wahlweise können die gegenüberliegenden Wände der Packung dadurch ausgedehnt werden, daß ihre gegenüberliegenden Seitenkanten in im wesentlichen fester Lage gehalten werden und die Endkante der Verlängerung 6 mit einer Lasche oder einem ähnlichen Gerät 17 berührt wird, das die Verlängerung in Querrichtung verschiebt, um dadurch die Öffnung der Auskleidung zu öffnen. Zi diesem Zweck endet vorzugsweise die oberste Kante der Auskleidung 8 kurz vor der obersten Kante dei Verlängerung 6, um eine Endkante an der Verlängerung 6 zu bilden, die mit der Lasche 17 oder einem anderer Abbiegegerät berührt werden kann, das zum Ausdehner der Hauptwände 1 und 2 relativ zueinander und somi zum Öffnen der Auskleidungsöffnung zum Füller verwendet wird.
ίο Wenn die Auskleidungsöffnung geöffnet ist, kann dei Inhalt in die Packung unter Verwendung herkömmli eher Füllvorrichtungen eingefüllt werdenderen Art vor dem Inhalt abhängt, mit dem die Packung gefüllt werder soll. Bei den meisten handelsüblich zur Verfügung
!■; stehenden Füll vorrichtungen werden die Packungen mi1 ausgedehnten Auskleidungsöffnungen und während si< üblicherweise in einem Schlitten oder einer anderer Packungshaltevorrichtung festgehalten werden, untei einem Fülltrichter vorbeihpwngl. drr in die Öffnung dei Packung eintritt und eine vorherbestimmte Menge de; Inhaltes dort hinein abgibt. Ein derartiger Fülltrichtei kann drehbar oder schwenkbar angeordnet sein, um ir die Öffnung jeder Packung eintreten zu können, wöbe er sich zweckmäßigerweise über einen kurzen Abstanc mit der Packung bewegt, während diese vorwärtsbe wegl wird.
Nach dem Aufnehmen des Inhalts wird die Packung zu cir*m Verschließmechanismus gefördert, der die Auskleidungsöffnung zumacht und verschließt. Wie es ir
jo Fig. 5 gezeigt ist, kann die Öffnung der Auskleidung zweckmäßigerweise durch Hilze verschlossen werden indem sie zwischen geheizten Druckwalzen 18 und 1? hindurchgeführt wird, die zusammenarbeiten, um di< gegenüberliegenden Seitenkanten der Auskleidungsöff
j5 nung aneinander zu legen und sie durch Wärme zi verschließen, um dadurch den auf diese Weis« gebildeten Endverschluß 20 wirksam an der Pappver längerung 6 zu befestigen.
Wie es in Fig.6 zu sehen ist, bewirkt da;
Zusammenziehen und Verschließen der gegenüberlie genden Seiten der Auskleidungsöffnung, daß die Packung einen etwa dreieckigen Querschnitt erhält wobei der Inhalt dazu neigt, die gegenüberliegender Hauptwände nach außen zu biegen und dadurch die Unterkanten der Hauptwände 1 und 2 auseinanderzu drücken, wodurch ein Unterteil geschaffen wird, au! dem die Packung stehen kann. Da die Hauptwände nacl außen gebogen sind, neigen ihre Unterkanten dazu, sicr relativ zu einer ebenen Stützfläche nach oben zi wölben, so daß die Bodenkanten der Hauptwände 1 unc 2 keine Linienberührung mit der Stützfläche her »eilen Um diese Unregelmäßigkeit auszugleichen, können die Unterkanten 21 und 22 der Hauptwände in der in F i g. 1 und 2 gezeigten Art nach außen gebogen sein, wöbe diese Kurvenform dazu dient, das Ausbiegen der Wand« auszugleichen und damit eine im wesentlichen linienför mige Berührung zwischen den Unterkanten der Wände und dem Ladentisch, dem Regal od. dgl. zu bilden, au1 dem die Packungen mit ihrem Ende stehen.
Es sollte auch bemerkt werden, daß es wichtig ist, daf. die Klebstoffpunkte 13 und 15 oberhalb der Unterkante der Auskleidung in einem beträchtlichen Abstanc angeordnet werden. Wenn die Packung gefüllt ist unc die Hauptwände sowohl der Auskleidung als auch dei diese umgebenden Hülse nach außen ausgedehnt sind neigt der BodenverschiuS der Auskleidung dazu, sicr automatisch nach oben zu falten, urn die stattfindende Ausdehnung auszugleichen. Dieser Zustand ist in F i g. (
und 8 dargestellt, wo ersichtlich ist, daß der Bodenverschluß der Auskleidung sich nach oben faltet, wenn die gegenüberliegenden Wände der Packung ausgedehnt werden. Infolgedessen ist es zweckmäßig, wenn die Klebstoffpunkte 13 und 15 in einem Abstand nach oben angeordnet werden, der ausreicht, um diese natürliche Ausdehnung der sonst flachen Auskleidung zu ermöglichen.
η den Händen des Endverbrauchers kann die Packung leicht geöffnet werden, um ihren Inhalt auszuleeren, und zwar durch einfaches Abreißen des Abreißstreifens 6 entlang ihrer Trennlinie 7. Dieser Abreißvorgang, der in F ι g. 7 dargestellt ist, dient dazu, automatisch die Auskleidung zu öffnen, daß der Öffnungsrand der Auskleidung an dem Abreißstreifen 6 in dem Bereich des Endverschlusses 20 wirksam befestigt ist, während die Hauptwände der Auskleidung an den llaiiplwänden I und 2 der Papphülle in Bereichen befestigt sind, die unterhalb der Trennlinie
, uau ί.-iC gCgCnÜL»CriiC-
genden Wände der Auskleidung sauber entlang der Trennlinie abreißen, wodurch die Auskleidung zum Ausleeren des Inhalts wirksam und leicht geöffnet wird.
Γ i g. 9 zeigt eine Abwandlung der Erfindung, bei der der Abreißstreifen 6 erweitert ist, um eine hervorstehende Lasche 23 mit einer öffnung 24 darin zu bilden, mittels der die Packung bequem an einen Haken oder einen Stift zu Ausstellungszwecken aufgehängt werden kann. Wahlweise und wie es in Fig. 10 gezeigt ist, kann der Abreißstreifen 6 erweitert werden, um einen Traggriff 25 mit einer Fingergrifföffnung 26 darin zu b ;den, mit deren Hilfe die Packung bequem getragen werden kann. Eine solche Konstruktion ist besonders geeignet für relativ große Packungen.
Fig. 11 zeigt eine weitere Abwandlung der Erfindung, bei der die Verlängerung des oberen Endes der Hauptwand 1 in zwei Teilen hergestellt ist. wobei die Verlängerung ein inneres Klappenteil 27 aufweist, das an der Hauptwand I entlang einer Faltlinie 28 angelenkt ist, während ein äußeres Verlängerungsteil 29 mit dem inneren Teil durch eine Trennlinie 30 verbunden ist. In dieser Ausführung wird der Endverschluß 20 der Auskleidung 8 durch Klebstoff an dem äußeren Verlängerungsteil 29 befestigt, so daß die Auskleidung geöffnet wird, wenn das äußere Verlängerungsteil entlang seiner Trennlinie 30 abgerissen wird. Das innere Klappenteil wird jedoch zurückbleiben und dadurch eine Wiederverschlußklappe bilden, mit der das ober«. Ende der Auskleidung über die Oberkante 11 der Hauptwand 1 umgefaltet werden kann, wenn das innere Klappenteil 27 entlang der Faltlinie 28 umgefaltet wird, die mit der Kante 11 übereinstimmt.
Wenn es erwünscht ist, kann eine abbiegbare Zunge
31 zum Aufnehmen der Klappenkante in der Hauptwand 2 vorgesehen werden, um die freie Kante der Kappe 27 aufzunehmen, wenn sie umgefaltet wird. Wahlweise kann die Gelenklinie 28 mit einem Streifen
32 aus extra weichem Material, wie z. B. dünnem Aluminiumblech, bedeckt sein, das sowohl an der Hauptwand 1 als auch an dem Klappenteil 27 an gegenüberliegenden Seiten der Gelenklinie 28 befestigt wird. Ein derartiger Streifen aus extra weichem Material dient, wenn es über die Oberkante 11 der Hauptwand 2 gefaltet wird dazu, das Klappenteil 27 in geschlossener umgefalteter Lage zu halten, wobei die Enden der Auskleidung 8 dazwischen festgeklemmt sind.
Fig. 12 bis 14 zeigen noch eine weitere Ausführungsform der Erfindung, bei der die Packung mit einem ebenen, im wesentlichen rechtwinkligen Boden versehen ist. In diesem Fall sind die Hauptwandabschnitte 2a
ίο und 2ban gegenüberliegenden Seitender Hauptwand I, an der die Innenauskleidung bei flachliegendem AuOenhüllenzuschnitt vorab angeklebt wird, entlang Faltlinicn 33 und 34 angelenkt. Die Hauptwandabschnit te 2a und 2b können einander überlappen und einen
η Längsverschluß 35 bilden, wenn die Konstruktion zu einem Rohr zusammengefügt ist. Eine Endverschlußklappe 36 ist am unteren Ende der Hauptwand 1 entlang einer Faltlinie 37 angelenkt und mit einem Stecklappen 38 versehen. Es wird jedoch bemerkt werden, daß die
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mittig einen Abstand aufweist, wo Endverschlußklappen 39 und 40 vorgesehen sind, die an gegenüberliegenden Seiten der Endverschlußklappe 36 liegen. Die Klappen 39 und 40 sind durch Faltlinien 33a und 34a unterteilt, die in der Verlängerung der Faltlinien 33 und 34 ausgebildet sind und die Klappen in innere Teile 39a und 40a. die an der Hauptwand 1 angelenkt sind, und in äußere Teile 396 und 406 unterteilen, die mit den Unterkanten der Hauptwandabschnitte 2a bzw. 2b gelenkig verbunden sind. Es wird auch bemerkt werden, daß Paare von geneigten FaIt- oder Kerblinien 41, 42 und 43, 44 von den gegenüberliegenden Enden der Klappen 39 und 40 zu den Faltlinien 33 bzw. 34 nach oben und nach innen durch die Hauptwände verlaufen.
)5 Es sollte verstandlich sein, daß, wenn der Rohling anfänglich zu einem Rohr geformt wird, um die zusammengelegte Packungskonstruktion zu bilden, die inneren und äußeren Klappenteile 39a, 39o und 40a, 4Oo sich relativ zueinander entlang der Faltlinien 33a bzw. 34a falten. In den Händen des Verpackers können jedoch die Endverschlußklappen leicht aufgerichtet werden, um einen rechtwinkligen Boden für die Packung zu bilden. Zu diesem Zweck werden die Klappenabschnitte 39a, 39b und 40a, 40ö gemeinsam entlang ihren Gelenklinien an den Hauptwänden nach innen gefaltet, wobei diese Linien in Verlängerung der Faltlinie 37 verlaufen. Gleichzeitig falten sich die benachbarten Abschnitte der Hauptwand 1 und der zusammengesetzten Hauptwand 2a, 2b entlang den geneigten Kerblinien 41, 42 und 43, 44, wodurch gleichzeitig die Abschnitte der Hauptwände, die zwischen den Kerblinien 41, 43 und 42, 44 liegen, sich biegen, woraufhin die Endverschlußklappe 36 eingefaltet werden kann, während der Stecklappen 38 zwischen die Seitenkanten der Klappenteile 396 und 40b und die zusammengesetzte Hauptwand 2a und 2b eingefügt ist, so daß die Konstruktion in den in Fig. 13 und 14 gezeigten aufgerichteten Zustand gebracht wird. Danach kann das Füllen und Verschließen der Auskleidung in der oben beschriebenen Weise erfolgen.
Hieran 3 Blatt Zeichnungen
909 586/33

Claims (8)

Patentansprüche:
1. Zuschnitt zur Herstellung einer Verpackung mit steifer Außenhülle und flexibler Innenauskleidung, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere flach nebeneinanderliegende steife Wandteile (1, 2, 4; 2a, 2b) vorgesehen, die über Faltlinien (3,5; 33,34) miteinander zusammenhängen und zur Bildung einer röhrenförmigen Hülle um diese dann in Richtung der Hüllenlängsachse verlaufenden Faltlinien und unter nachfolgender gegenseitiger Verklebung der freien Längskanten (4; 35) der Wandteile umklappbar sind, daß ein Wandteil (1) an seinem oberen Rand einen über diesen Rand überstehenden und über die gesamte Breite der durch den Umklappvorgang gebildeten flachliegenden Hülle verlaufenden Abreißstreifen (6; 29) mit vorbereiteter Abreißlinie (7; 30) aufweist, daß eine schlauchförrnige, bodenseitig verschlossene Auskleidung (8) im flach zusammengelegten Zustand an einem der Wandteile so befestigt is*, daß deren in Schlauchlängsrichtung verlaufende Längsfaitiinien sich paraiiei zu den Faltlinien (3,5; 33,34) der Wandteile (1,2,4; 2a, 2b) erstrecken und deren dem verschlossenen Boden gegenüberliegende öffnung mit ihrem Rand bis in Höhe des Abreißstreifens (6) reicht, und daß auf die Innenflächen des Abreißstreifens und der weiteren Wandteile Klebstoffaufträge (16; 14, 15; 12, 13) aufgetragen sind, über welche der dem Abreißstreifen benachbarte Randteile der Auskleidung (8) sowie die Auskleidung selbst nach dem Bilden der Außenhülle zusätzlich mit diesen Hüllenteilen verbindbar ist.
2. Zuschnitt nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß der Abreißsireife·- (6) einen über den Rand der Auskleidungsöffnung vorstehenden Abschnitt (23; 25) mit einer Aufhängeöffnung (24; 26) besitzt
3. Zuschnitt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der über den Rand der Auskleidungsöffnung vorstehende Abschnitt (25) der Verlängerung (6) als Traggriff (26) für die Verpackung ausgebildet ist.
4. Zuschnitt nach einem der Ansprüche I bis 3. dadurch gekennzeichnet, daß an den unteren Enden der Wandteile Endverschlußklappen ausgebildet sind, von denen eine Endverschlußklappe (36) eine gegenüber dem einen Wandteil (1) geringere Breite besitzt und über eine Faltlinie (37) faltbar mit diesem Wandteil verbunden ist, daß beidseits an die Endverschlußklappe (36) zwei weitere Endverschlußklappen (39, 40) anschließen, von denen jede sowohl mit dem Wandteil (1) als auch mit den Wandteilen (2a und 2b) über eine Faltlinie verbunden ist, und daß von diesen Faltlinien aus an den beiden Enden jeder weiteren Endverschlußklappe (39,40) jeweils zwei zusätzliche Faltlinien (41,42; 43, 44) in den Wandteilen (1, 2a, 2b) beiderseits der dazwischen liegenden Faltlinien (33; 34) über welche das eine Wandteil (1) seitlich in die beiden anderen Wandteile (2a und Ib) übergeht, schräg aufeinander zulaufend nach oben führen und in einem Abstand voneinander enden.
5. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abreißstreifen (29) an einer Verlängerung (27) sitzt, die über eine Faltlinie (28) mit dem Wandieil (1) verbunden ist.
6. Zuschnitt nach Anspruch 5, dadurch gekenn-
zeichnet, daß der dem Wandteil (1) mit Abreißstreifen (29) gegenüberliegende Wandteil (2) der zusammengefalteten Außenhülle mit einer freigeschnittenen Lasche (31) zum Einschieben der umgeklappten Verlängerung (27) nach Entfernung des Abreißstreifens (29) versehen ist
7. Zuschnitt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskleidung (8) im Bereich ihres verschlossenen unteren Endes gegenüber den Wandteilen der Außenhülle frei beweglich ist
8. Zuschnitt nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die dem verschlossenen Boden der Auskleidung (8) benachbarten Unterkanten der bei zusammengefalteter Außenhülle gegenüberliegenden Wandteile (1, 2) nach unten bogenförmig gekrümmt gestaltet sind.
DE19691960577 1969-12-03 1969-12-03 Zuschnitt zur Herstellung einer Verpackung Expired DE1960577C3 (de)

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