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An der Übergabestelle mehrerer Fördersysteme im Nebenschluß zum Förderstrom
außerhalb des Förderstroms angeordneter Bunker mit veränderlichem Volumen Die Erfindung
bezieht sich auf einen an der Übergabestelle mehrerer Fördersysteme im Nebenschluß
zum Förderstrom außerhalb des Förderstroms angeordneter Bunker mit veränderlichem
Volumen, der zur vorübergehenden Aufnahme und Abgabe von Fördergut aus dem bzw.
an den Förderstrom dient, mit einer reversierbaren Bodenmatte und ebenfalls reversierbaren
Seitenwänden.
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Zwischenbunker der erwähnten Art dienen dazu, bei Über- und Unterförderung
eines oder mehrerer Fördersysteme auf ein oder mehrere andere Fördersysteme im Fall
der Überförderung das überschüssige Fördergut vorübergehend zu bunkern und im Fall
der Unterförderung das gebunkerte Gut oder einen Teil des gebunkerten Gutes dem
nachgeschalteten Fördersystem wieder zuzuführen. Anwendung finden solche Fördersysteme
mit Zwischenbunkern bei der Gewinnung von Kohle und anderer Mineralien vorwiegend
unter Tage, aber auch überall dort, wo Schüttgut oder stückige Güter unregelmäßig
gefördert werden, wie z. B. beim Pakettransport in Postämtern oder beim Beladen
und Entladen von Schiffen.
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Bei den bekannten Zwischenbunkern der eingangs erwähnten Art sind
die Seitenmatten starr ausgebildet mit der Folge, daß der erforderliche Platzbedarf
wenigstens doppelt so groß sein muß wie der größte Bunkerraum. Dieser Raum steht
aber nicht überall zur Verfügung, so daß der Einsatz der bekannten Zwischenbunker
beschränkt ist, abgesehen davon, daß die große Ausfahrlänge zusätzliche konstruktive
Mittel erfordert.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Platzbedarf
des Zwischenbunkers so entscheidend zu verringern, daß für den Betrieb des Bunkers
praktisch nur die Länge benötigt wird, die für den Bunkerraum erforderlich ist.
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Diese Aufgabe ist nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Seitenwände
des Bunkers flexibel ausgebildet sind und jede Seitenwand an der Obergabe stelle
über richtungsändernde Mittel geführt ist.
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Zweckmäßig sind dabei die Seitenmatten des Bunkers an der Übergabestelle
parallel zu sich selbst geführt. Bei dieser Ausbildung brauchen die Seitenmatten
nicht mehr wie bei den bekannten Zwischenbunkern über die Übergabestelle hinaus
herausgefahren zu werden, vielmehr werden die Teile der Seitenmatten, die für die
Bildung des Zwischenbunkers nicht mehr benötigt werden, abgelenkt oder parallel
zu sich selbst zurückgeführt, so daß ein zusätzlicher Raum für diese ausgefahrenen
Teile der Seitenmatten nicht mehr benötigt wird.
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Die Verkürzung der wirksamen Mattenflächen bei Verkleinerung des
Bunkergutes kann im Sinne der Erfindung dadurch erfolgen, daß die ausgefahrenen
Teile der Seitenmatten an der Übergabestelle aufgespult werden.
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Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind die Seitenmatten
an der Übergabestelle um Rollen zurückgeführt, die senkrecht zur Umlenkrolle der
Bodenmatte stehen.
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Die Seitenmatten können entweder als endliche oder als endlose Bänder
ausgebildet sein. Endliche Bänder, die beim Bunkerbetrieb vor- und zurückgefahren
werden, finden Verwendung bei solchen Zwischenbunkern, die im Nebenschluß zu den
Fördersystemen angeordnet sind. Endlose Bänder, die nur in einer Richtung, nämlich
in der allgemeinen Förderrichtung der Fördersysteme umlaufen, werden verwendet bei
solchen Zwischenbunkern, die im Hauptschluß mit den Fördersystemen liegen.
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Als Bodenmatte eignet sich besonders ein Plattenband, weil ein solches
Plattenband die für die erhebliche Bodenbelastung erforderliche Steifigkeit aufweist
und seitlich mit hochstehenden Ansätzen versehen werden kann, die als Widerlager
bei der Abdichtung der Seitenmatten gegenüber der Bodenmatte dienen.
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In der Regel genügt es, wenn die Bodenmatte und die Seitenmatten
in der Förderrichtung geradegeführt sind. Es gibt aber auch Einsatzstellen, die
von der Geraden abweichen. Für diesen Fall sieht die Erfindung vor, daß die Bodenmatte
und die Seitenmatten kurvengängig ausgebildet sind, so daß der Zwischenbunker solchen
örtlichen Krümmungen im Einsatz folgen kann.
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Bei der Erfindung ist ferner vorgesehen, daß der Antrieb für die
Bodenmatte und gegebenenfalls die
Seitenmatten zwischen den Seitenmatten
an dem der Entladestelle des Zwischenbunkers abgewandten Ende des Bunkers angeordnet
ist. An dieser Stelle benötigt der Antrieb keinen zusätzlichen Betriebsraum, was
zu der erstrebten Verringerung des Platzbedarfs des Bunkers beiträgt.
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Eine weitere Verbesserung ist nach der Erfindung dadurch vorgesehen,
daß der Zwischenbunker mit einer rückwärtigen Abschlußwand versehen ist, die synchron
mit den Boden- und Seitenmatten beweglich ist und an der Entladestelle als Ladeschurre
für das nachgeschaltete Fördersystem dient. Diese Ausbildung bedeutet eine bauliche
Vereinfachung.
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Es ist auch bekannt, an der Übergabestelle mehrerer Fördersysteme
durch bestimmte Dosiermittel eine gewisse Regelung des Förderstroms zu erreichen.
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Hierfür wird aber nicht wie bei der Erfindung ein im Nebenschluß angeordneter
Bunker verwendet, vielmehr sind ganz andere Mittel vorgesehen, die im Förderstrom
selbst wirksam sind.
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In der Zeichnung ist als Beispiel der Erfindung eine Ausführungsform
mit verschiedenen Anordnungen des zuführenden Systems dargestellt.
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Fig. 1 ist ein Schnitt nach der Linie A-A in Fig. 2; F i g. 2 zeigt
eine Draufsicht auf die Darstellung in Fig. 1, und zwar in der oberen Hälfte bei
der mit vollen Linien ausgezogenen Stellung der Seitenmatten und in der unteren
Hälfte bei der mit strichpunktierten Linien ausgezogenen Stellung der Seitenmatten;
Fig. 3 ist ein Schnitt nach der Linie B-B in Fig. 1; Fig. 4 ist ein Teilschnitt
durch den gleichen Bunker bei Zuführung des Fördergutes aus der entgegengesetzten
Richtung; F i g. 5 ist ebenfalls eine Teildarstellung des Zwischenbunkers mit einer
seitlichen Anordnung des zuführen den Fördersystems.
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Der dargestellte Zwischenbunker besteht aus einem endlichen Plattenband
1 als Bodenmatte, zwei endlichen Gurten 2, 2" als Seitenmatten und einer Abschlußwand
3, die in der vorderen mit strichpunktierter Linie dargestellten Lage als Ladeschurre
für das nicht weiter dargestellte nachgeschaltete Fördersystem dient. Dem nachgeschalteten
Fördersystem wird das Gut durch einen Trichter 4 zugeführt. Das Plattenband 1 ist
um eine Umlenkrolle 5 geführt. Es enthält seinen Antrieb von einem Hydromotor 6
über eine Kupplung 7 und ein Getriebe 8.
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Die Seitenmatten 2, 2' sind an der tZbergabestelle 9 auf das nicht
dargestellte nachgeschaltete Fördersystem über Rollen 10, 10' geführt, die senkrecht
zu der Umlenkrolle 5 für das Plattenband 1 stehen. Die Enden 11, 11' der Seitenmatten
sind oben und unten durch Spannseile 12 miteinander verbunden, die über Rollen 13
geführt sind.
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Die Platten des Plattenbandes 1 sind an ihren Enden mit aufrecht
stehenden Ansätzen 14 versehen, die als Widerlager für die unteren Kanten 15 der
Seitenmatten 2, 2' dienen. Die Enden 16 des Plattenbandes 1 sind auf beiden Seiten
durch Ketten 17 über Räder 18 mit der Abtriebswelle 19 des Getriebes 8 verbunden.
Die Zuführung des Fördergutes erfolgt bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis
3 von dem Fördersystem 20 aus, das an der Stelle 21 in den Trichter 4 entlädt. Bei
der in F i g. 4 dargestellten Abänderungsform ist das zuführende
Fördersystem 20'
um 1800 zu der Anordnung gemäß Fig. 1 und 3 versetzt. Bei der Abänderungsform in
Fig. 5 ist das zuführende Fördersystem 20" seitlich angeordnet.
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Die dargestellte Ausführungsform wirkt wie folgt: Der Zwischenbunkerl,
2, 2', 3 ist gegenüber den nicht besonders dargestellten Fördersystemen im Nebenschluß
angeordnet, d. h., daß der Förderstrom von dem zuführenden Förderband 20 bzw. 20'
bzw.
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20" durch den Trichter 4 hindurch dem abführenden Fördersystem zugeführt
wird. Es sei angenommen, die Abschlußwand 3 nehme die in F i g. 1 mit voller Linie
gezeichnete Lage ein. In dieser Lage hat dei Bunker seine größte Raumausdehnung.
Er ist praktisch gefüllt. Bei einem zeitweisen Ausbleiben der Förderung vom Fördersystem
20 aus werden durch eine nicht dargestellte Steuervorrichtung das Plattenband 1
in Richtung des Pfeiles x um die Rolle 5 und die Seitenmatten 2, 2' um die Rollen
10, 10' ebenfalls im Sinne des Pfeiles x vorgeschoben, und zwar synchron. Es findet
also keine relative Bewegung zwischen dem Plattenband und den Seitenmatten 2, 2'
statt. Bei dieser Bewegung wird das von der Abschlußwand 3 gehaltene Bunkergut ebenfalls
in Richtung des Pfeiles x verschoben und dadurch nach und nach dem Trichter 4 und
damit dem nachgeschalteten Fördersystem zugeführt. Das geschieht so lange, bis die
Abschlußwand 3 die mit strichpunktierter Linie in Fig. 1 dargestellte Lage erreicht
hat. In dieser Lage dient die Wand 3 beim wiedereinsetzenden Fördervorgang vom Fördersystem
20 aus als Ladeschurre.
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Bei normaler gleichmäßiger Förderung würde sich an der Stellung der
Bunkerteile nichts ändern. Sollte aus irgendeinem Grund eine Überförderung vom Fördersystem
20 aus erfolgen, würde das Fördergut im Trichter 4 hochgestaut werden, bis es in
die Höhe des Bunkerraumes gelangt. In diesem Zeitpunkt tritt durch ein ebenfalls
nicht dargestelltes anderes Steuermittel eine Verschiebung der Abschlußwand 3 sowie
des Plattenbandes 1 und der Seitenmatten 2, 2' in der entgegengesetzten Richtung,
d. h. im Sinne des Pfeiles y, ein. Auch hier laufen alle Teile synchron. Dabei findet
nun die Bunkerung des überschüssigen Fördergutes statt, bis die mit vollausgezogener
Linie dargestellte Lage der Abschlußwand 3 oder eine Zwischenstellung erreicht ist.
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Nun kann sich der Vorgang im Sinne des Pfeiles x wiederholen. Auf
diese Weise wird dafür gesorgt, daß bei Unterschreitung und Überschreitung der normalen
Fördermenge die gewünschte Anpassung der Förderleistung zwischen zuführenden und
abführenden Fördersystemen erreicht wird.