Sehr geehrter Herr Reindl,
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Da mehrere Punkte Ihrer Darstellung nicht den tatsächlichen Abläufen entsprechen, möchten wir den Sachverhalt kurz sachlich einordnen:
Sie haben die betreffende LED-Lightbar am 17.06.2022 bei uns erworben, der Versand erfolgte am 18.06.2022.
Ihre erste Nachricht bezüglich eines möglichen Defekts erreichte uns am 02.11.2024, also rund 28,5 Monate nach dem Kauf. Zu diesem Zeitpunkt waren sowohl die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten bereits mehrere Monate überschritten.
In Ihrer Bewertung wird von einer „Garantiezeit“ gesprochen. Eine Garantie im rechtlichen Sinne ist jedoch eine freiwillige Zusatzleistung (§ 443 BGB). Für dieses Produkt wurde von uns keine zusätzliche Garantie gewährt; es gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung.
Die Aussage, das Produkt habe „die Garantiezeit nur sehr knapp geschafft“, entspricht daher nicht den tatsächlichen zeitlichen Abläufen.
Weiterhin schreiben Sie, Ihre erste Nachricht sei nicht beantwortet worden. Tatsächlich haben wir auf Ihre Anfrage vom 02.11.2024 am 18.11.2024 geantwortet. Auch wenn die Antwortzeit aus heutiger Sicht schneller hätte erfolgen können, wurde Ihre Anfrage selbstverständlich beantwortet.
Sie erwähnen zudem, dass Wasser in den Scheinwerfer eingetreten sei und dadurch LEDs ausgefallen seien. Das betreffende Produkt wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt zur technischen Überprüfung an uns eingesendet, weshalb wir den behaupteten Defekt oder dessen Ursache bis heute nicht prüfen konnten. Ohne eine solche Überprüfung lässt sich nicht feststellen, ob ein Produktmangel, eine äußere Einwirkung oder eine andere Ursache vorliegt.
Unabhängig davon haben wir Ihnen am 19.11.2024 dennoch ein Kulanzangebot für einen Austausch (Neuer, stark rabattierter Scheinwerfer) ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unterbreitet. Dieses Angebot wurde von Ihnen jedoch nicht angenommen.
Bezüglich Ihrer Aussage zur angeblich von uns „gelöschten“ Google-Bewertung möchten wir ebenfalls klarstellen, dass Unternehmen keine Möglichkeit haben, Bewertungen eigenständig zu entfernen. Wir haben die betreffende Bewertung bei Google zur Überprüfung gemeldet. Nach Prüfung der von uns vorgelegten Nachweise hat Google die Bewertung selbstständig entfernt, da sie nach Einschätzung der Plattform gegen die geltenden Richtlinien verstieß und falsche Tatsachenbehauptungen enthielt.
Uns ist ein transparenter Umgang mit Kundenfeedback wichtig – sowohl positivem als auch kritischem. Gleichzeitig ist es uns ebenso wichtig, dass Bewertungen auf nachvollziehbaren und korrekten Tatsachen beruhen.
Da mehrere Aussagen in der Bewertung objektiv nicht den tatsächlichen Abläufen entsprechen, haben wir Trustpilot ebenfalls um eine Überprüfung der enthaltenen Tatsachenbehauptungen gebeten.
Sollten Sie weiterhin Interesse an einer technischen Prüfung des Produkts haben, können Sie sich selbstverständlich jederzeit erneut an unseren Kundenservice wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Seilwinden-Direkt