Ich hatte die Kanzlei Chevalier wegen…
Ich hatte die Kanzlei Chevalier wegen einer für mich finanziell und arbeitsrechtlich wichtigen Angelegenheit beauftragt. Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung kann ich die damalige Mandatsbetreuung leider nicht empfehlen.
Bereits die Bearbeitungsdauer empfand ich angesichts ausstehender Gehaltszahlungen als problematisch. Nach meiner Erinnerung musste ich ungefähr zwei Wochen warten, bevor überhaupt das erste ausführliche Gespräch mit dem zuständigen Rechtsanwalt zustande kam.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits umfangreiche Informationen und mehr als 30 Unterlagen über das von der Kanzlei bereitgestellte Mandantenportal zur Verfügung gestellt. Trotzdem entstand bei mir im ersten Gespräch der Eindruck, dass wesentliche Teile meines Falls zunächst erneut grundlegend erklärt werden mussten.
Nach diesem Gespräch vergingen nach meiner Erinnerung nochmals ungefähr drei Wochen bis zum nächsten Telefonat. Dort wurden wesentliche grundlegende Fragen erneut gestellt, obwohl dieselben Punkte bereits im vorherigen Gespräch ausführlich besprochen worden waren. Dadurch entstand bei mir zunehmend der Eindruck, dass das Mandat zwischen den Gesprächen nicht in der von mir erwarteten strukturierten Weise aufgearbeitet worden war.
Auch die Dokumentenübersicht im Chevalier-Mandantenportal ist für mich bemerkenswert. Sie enthält eine Spalte „Zuletzt geöffnet“. In einer von mir gesicherten Ansicht werden 11 Dokumente unmittelbar angezeigt; bei 10 davon steht dort „Ungeöffnet“. Lediglich bei der Vollmacht wird ein konkretes Öffnungsdatum ausgewiesen. Einige Dateien sind zugleich separat als „Verarbeitet“ markiert. Welche technischen Vorgänge das System zusätzlich protokolliert, kann ich nicht beurteilen. Die Anzeige verstärkt jedoch meinen bereits damals entstandenen Eindruck hinsichtlich der Bearbeitung der Unterlagen.
Auch die Gesprächsführung empfand ich als problematisch. Ich fühlte mich mehrfach unterbrochen und teilweise nicht ausreden gelassen. Einzelne Reaktionen, darunter ein von mir als unangemessen empfundenes Lachen, beeinträchtigten mein Vertrauen zusätzlich. Zudem empfand ich einzelne schriftliche Formulierungen als unnötig scharf.
Wichtig ist mir: Diese Kritik habe ich nicht erst rückblickend entwickelt. Wesentliche Punkte, darunter wiederholte Fragen, meine Kritik an der Befassung mit den Unterlagen, Unterbrechungen und das Lachen, hatte ich bereits während des damaligen Mandats schriftlich beanstandet.
Später richtete ich eine förmliche Beschwerde an die Geschäftsführung von Chevalier. In ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 28.08.2026 setzte sich die Kanzlei mit dem Vorgang auseinander. Dabei wurde eingeräumt, dass einzelne Formulierungen sachlicher und professioneller hätten formuliert werden sollen. In der abschließenden Bewertung bezeichnete die Kanzlei einzelne Formulierungen ausdrücklich als „nicht standesgemäß“. Auch das von mir beanstandete Lachen wurde vom damaligen Rechtsanwalt nicht vollständig ausgeschlossen.
Aufgrund des erheblichen Vertrauensverlustes beendete ich schließlich die Vertretung durch Chevalier und ließ die arbeitsrechtliche Angelegenheit von einer anderen Rechtsanwältin weiterführen. Dort empfand ich die Bearbeitung als wesentlich strukturierter und professioneller. Die Angelegenheit wurde anschließend arbeitsgerichtlich weitergeführt und endete in einem Vergleich.
Eine kritische und realistische anwaltliche Beratung ist selbstverständlich wichtig. Für mich besteht jedoch ein erheblicher Unterschied zwischen fachlich kritischer Beratung und einer Mandatsbearbeitung, bei der ich nach mehreren Wochen grundlegende Angaben wiederholen muss und zunehmend das Vertrauen verliere, dass mein Anliegen strukturiert bearbeitet wird.
Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung kann ich die damalige Mandatsbetreuung leider nicht empfehlen.
Antwort von Chevalier Rechtsanwälte