Selten einen so nutzlosen Verein gesehen. Nach Monate langem Austausch und striktem Befolgen der Anweisungen bekomme ich letztlich folgende Nachricht vom Mieterverein:
"Sehr geehrter Herr …,
die im außergerichtlichen Bereich zur Verfügung stehenden Optionen und Obliegenheiten sind mittlerweile leider vollständig ausgeschöpft.
Der einzig zielführende Weg […] besteht nun darin, eine Klage […] erheben zu lassen.
Wenn Sie so vorgehen möchten, müssen Sie sich an eine externe Rechtsanwaltskanzlei wenden und einen Klageauftrag erteilen. Der Berliner Mieterverein e.V. kann Sie seiner Satzung entsprechend ausschließlich im außergerichtlichen Bereich beraten und in erforderlichem Umfang mit Schriftverkehr unterstützen.“
Die Briefe (außergerichtlicher Schriftverkehr) musste ich im Übrigen auch selbst schreiben. Für dieses Ergebnis hätte ich nicht in einen Verein eintreten müssen, das hätte ich auch selbst geschafft. Danke für gar nichts. Rausgeschmissenes Geld. Kündigung ist schon raus.
Update 20.07.2026 16:44
Ich kann die Antwort vom BMV-Social-Media-Team nicht nachvollziehen. Ich habe mich hier auf der Plattform nicht zurückgemeldet und auch den Versicherungsschutz habe ich nicht erwähnt. Ironischerweise werden mir gerade Vorwürfe gemacht und nicht andersherum. Interessant, dass auf Beiträge reagiert wird, die es hier gar nicht gibt.
20. Juli 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Antwort von Berliner Mieterverein
Wir bedauern, dass Sie mit dem Verlauf Ihrer Angelegenheit unzufrieden sind.
Allerdings können wir nicht nachvollziehen, weshalb es für Sie überraschend oder gar ein Austrittsgrund ist, dass der Berliner Mieterverein im außergerichtlichen Bereich berät und unterstützt, während eine gerichtliche Klage durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei geführt werden muss. Diese Zuständigkeiten kommunizieren wir transparent – sowohl bei der Mitgliedschaft als auch im Rahmen der Beratung.
Unsere Mitglieder werden durch unsere Vertragsanwältinnen und -anwälte in mietrechtlichen Fragen außergerichtlich beraten und können, wenn erforderlich, auch Unterstützung beim außergerichtlichen Schriftverkehr erhalten. Wenn sich eine Angelegenheit außergerichtlich nicht lösen lässt – beispielsweise weil ein Vermieter trotz entsprechender Aufforderungen nicht reagiert – kann eine Klage der notwendige nächste Schritt sein.
Für diesen Fall profitieren unsere Mitglieder von der über den Deutschen Mieterbund (DMB) bestehenden Mietrechtsschutzversicherung. Die gerichtliche Vertretung erfolgt dann durch eine frei wählbare externe Rechtsanwaltskanzlei. Die Kostenübernahme richtet sich nach den Bedingungen der Rechtsschutzversicherung; auch die Selbstbeteiligung wird unter den entsprechenden Voraussetzungen vom Berliner Mieterverein übernommen.
Dass ein Fall trotz Beratung und außergerichtlicher Bemühungen letztlich nur noch gerichtlich geklärt werden kann, ist daher kein Hinweis darauf, dass der Verein „nutzlos“ ist, sondern kann schlicht daran liegen, dass eine außergerichtliche Einigung nicht erreicht werden konnte.
Wir wünschen Ihnen für das weitere Verfahren alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen Ihr BMV-Social-Media-Team
- Update 20.07.2026 15:32 wir möchten auf Ihre erneute Rückmeldung sachlich eingehen und einige Punkte klarstellen.
Wir distanzieren uns ausdrücklich von dem Vorwurf, wir würden Vertrags- oder Versicherungsbedingungen jeweils so auslegen, „wie es gerade am besten passt“. Unser Kollege aus der Rechtsabteilung hat Ihnen die Voraussetzungen der Rechtsschutzversicherung korrekt erläutert.
Die über den DMB bestehende Mietrechtsschutzversicherung sieht eine Wartezeit von drei Monaten vor und greift grundsätzlich nur bei neuen, nach Ablauf dieser Wartezeit eintretenden Versicherungsfällen. Bereits bestehende oder bereits angelegte Streitigkeiten können nicht nachträglich versichert werden. Das ist ein allgemeines Prinzip von Versicherungen – bildlich gesprochen kann man auch kein bereits brennendes Haus noch versichern.
Diese Regelungen werden transparent kommuniziert und sind zudem in den maßgeblichen Versicherungsbedingungen beziehungsweise den entsprechenden Regelungen festgehalten. Wir verstehen selbstverständlich Ihren Unmut darüber, dass ein bereits bestehender Sachverhalt nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist. Die Tatsache, dass eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung in Ihrem Fall nicht möglich ist, sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, Ihre möglicherweise begründeten Ansprüche weiterzuverfolgen.
Ob eine Klage in Ihrem konkreten Fall sinnvoll und erfolgversprechend ist, sollte eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt anhand der vollständigen Unterlagen prüfen.
Wir bedauern, dass Sie die Kommunikation und Bearbeitung Ihrer Angelegenheit als unzureichend empfunden haben. Den Vorwurf, die Leistungen oder Bedingungen würden bewusst falsch oder beliebig dargestellt, weisen wir jedoch zurück.