Unterirdischer Kundensupport
Ich habe am 07.03.2026 eine Bestellung getätigt, von der ich innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist einen Teil der Bestellung zurückgeschickt habe. Von den beiden zurückgeschickten Nackenkissen wurde mir nur eines erstattet. Auf mehrfache Nachfrage (über mittlerweile 3 Monate) erhielt ich weder eine Rückerstattung, noch eine Rückmeldung vom Kundenservice. Entgegen der Angaben des Verkäufers erfolgte keine Einstellung der Kommunikation meinerseits:
Am 01.04.2026 um 19:47 schrieb SG:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom heutige Tage bitte ich um kurze Mitteilung, weshalb nur eines der beiden Nackenkissen zurückerstattet wurde. In der Retoure waren beide bestellten Kissen enthalten. Für eine kurze Rückmeldung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
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Von: S.G.
An: rak.com
13. April 2026 um 20:29 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf meine Nachricht vom 01.04.2026 habe ich bisher leider keine Rückmeldung erhalten. Ich erinnere Sie freundlich daran, dass im Rahmen des Widerrufsrecht die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten sind. Ich bitte deshalb um kurzfristige Erstattung der Kosten für das noch nicht zurückerstattete Nackenkissen.
Mit freundlichen Grüßen
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Von: S.G.
An: iak.com
17. Mai 2026 um 20:50 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich aufgrund der Bestellungen #—— und #—— an Sie. Ich habe am 07.03.2026 unter der Bestellnummer #—- zwei Nackenhörnchen bestellt. Ich habe wenige Tage nach Erhalt eine Retoure angemeldet und beide (!) Kissen am 27.03.2026 innerhalb der Widerrufsfrist an Sie zurückgesendet. Meine Frau kann sowohl den Einpackvorgang, als auch die Aufgabe in der Packstation bezeugen. Ich habe mich nachdem nur eines der beiden Kissen erstattet worden ist, an Ihre E-Mailadresse —— gewandt und um Erstattung des zweiten Kissen gebeten. Auf meine E-Mail habe ich keine Antwort erhalten und eine Rückerstattung ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt. Ich fordere Sie daher hiermit letztmalig auf, den noch offenen Betrag für das zweite Nackenkissen bis zum 22.05.2026 zu erstatten.
Dass ein Nackenkissen Gebrauchsspuren aufweist, entzieht sich meiner Kenntnis und wurde vom Verkäufer auch nicht bemängelt.
Ein ingesamt sehr fragwürdiges Verhalten. Den gesamten Vorgang werde ich nunmehr an meine Anwältin abgeben.
Soweit eine sachliche, lösungsorientierte Klärung gewünscht ist, kontaktieren Sie mich gerne unter der Ihnen bekannten E-Mail-Adresse.
Antwort von Khroom