Organisieren sie sich so schnell als möglich einen Rechtsanwalt um die Kaution in angemessener Zeit zurück zu bekommen!
1) Kautionsrückzahlung erfolgte erst nach 61 (!) und nicht nach dem vertraglich zugesicherten Zeitraum innerhalb von 40 Tagen.
2) Schriftlich zugesicherte Zinsen für den Rückzahlungsverzug wurden trotzdem nicht bezahlt.
3) Eine Rückzahlung kam überhaupt erst nach mehr als 10 Reklamationskommunikationen mit dem Vermieter (Moventur), dem Vermittler (Auto-Europe) und der Kreditkartenfima, sowie der Unterstützung der Konsumenteninformation-Organisation zustande!