ACHTUNG unangenehme Bestandskunden
Ich bin seit 2019 Bestandskunde mit einer Rechtsschutzversicherung, die vier Pakete umfasst. Ende letzten Jahres wurde mir eine Erhöhung der Selbstbeteiligung mitgeteilt. Diese war jedoch so formuliert, dass die Höhe der Erhöhung nicht auf den ersten Blick ersichtlich war.
Nun hat sich ein Fall ergeben, in dem ich die kostenlose Erstberatung in Anspruch genommen habe. Auf Nachfrage, warum die Erhöhung der Selbstbeteiligung von 150 € auf 350 € so hoch ausgefallen ist, wurde mir mitgeteilt, dass ich die kostenlose Erstberatung zu häufig in Anspruch genommen habe. Hochgerechnet waren es zwei Anrufe pro Jahr. Dies scheint bereits als zu häufig gewertet zu werden.
Es erweckt den Eindruck, als wolle man Bestandskunden mit günstigen Konditionen loswerden. Wozu habe ich diese Versicherung, wenn ich nicht anrufen kann, weil sonst die Selbstbeteiligung erhöht wird?
Zudem war die Erstberatung der Anwälte meist sehr knapp gehalten, sodass man nicht ausreichend Zeit hatte, seine Problematik zu erläutern.
Diese Erfahrungen bestätigen die negativen Bewertungen, die ich hier im Portal gelesen habe.
Auf Nachfrage, ob die Möglichkeit besteht, dass die Selbstbeteiligung wieder auf 150 € reduziert werden kann, wurde mir die Bedingung genannt, dass drei Jahre ohne Schadensfall vergehen müssen und zudem keine telefonische Erstberatung in Anspruch genommen werden darf.
Danke für nichts.
Antwort von Adam Riese