54 Seiten Vertragsbedingungen gut durchlesen!
Wenn Versicherungen die Chance haben, NICHT zu zahlen, dann zahlen sie auch nicht. Das ist bei der LTA Reiseschutz nicht anders. Da steht auf der Versicherungspolice dann zwar Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Auslandsreise-Krankenversicherung und Reisegepäck-Versicherung. Auf den dazu gehörenden 54 Seiten der Versicherungsbedingungen ist dann alles genau geregelt. Auch wann nicht gezahlt wird. So ist bspw. im Teil 8 / F §3 Abs. 1 (!) der Diebstahl von Wertgegenständen aus einem abgestellten Fahrzeug NICHT abgesichert. Wofür benötige ich den bitte sonst eine Reisegepäckversicherung?
Bei anderen Versicherungsleistungen wird das möglicherweise nicht anders sein. Also, 54 Seiten gut durchlesen, oder juristischen Beistand einholen, sonst kann es schlecht ausgehen mit Schadenersatz. Vielleicht auch einfach eine andere Versicherung wählen.