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Bewertungen

Bewertung zu Rentnerauskunft


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Bitte informiert auch die Verbraucherzentrale!

Eine Bitte an Alle: informiert bitte die Verbraucherzentrale über das Geschäftsgebaren d. National Inkasso! Das geht einfach über das Beschwerdeportal der VZ: Mit der Bitte die im März getätigte Abmahnung der VZ gegen Regis Datasec Ltd. selbstverständlich auch bei einem Inkassounternehmen durchzusetzen! Das Inkassieren bezüglich einer ungesetzlichen Betrugswebseite ist nicht legal. Im VZ-Portal kann man auch Dateien z.B. letzte Zahlungsaufforderung, Mahnung hochladen. Je mehr Geschädigte die VZ auffordern deren durchgeführte Abmahnung auch hier durchzusetzen desto besser!

29. August 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung

Bewertung zu Rentnerauskunft


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Alles was vor dem 5.4.2026 bestellt worden ist, ist ein ungültiger Vertrag!

Egal was der Herr Fabian Schar euch schreibt, da ist nichts "prominent" vermerkt.
Herr Schar verstieß wissentlich(!) gegen § 312 j BGB, sonst hätte er NICHT ab dem 6.4.2026 seine Schaltfläche geändert! Das ist praktisch das Schuldeingeständnis des Herrn Fabian Schar!

Wichtig ist ausschließlich die Beschriftung der Schaltfläche des Bestell-Button...und nichts anderes was irgendwo auf seiner Webseite steht!

Endgültige Unwirksamkeit (§ 312j Abs. 4 BGB):
Fehlt die ordnungsgemäße Beschriftung, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Der Vertrag ist von Anfang an nichtig.

Bitte genau unten im BGB Paragrafen lesen: "zahlungspflichtig bestellen".

Desweiteren gibt es ein Urteil aus 2025 des Bundesgerichtshofes (BGH):
"Ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 312j BGB (Button-Lösung), insbesondere wenn der Bestellbutton nicht ordnungsgemäß mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichlautenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist, führt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu einer endgültigen Unwirksamkeit des Vertrags, nicht nur zu einer schwebenden Unwirksamkeit."

§ 312 j BGB
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.

10. April 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung

Bewertung zu Lufthansa


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Es reicht: Nie wieder Lufthansa!

Nie wieder LH!
LH schriftlich: Bestätigt nach Klageandrohung das unsere rechtmäßige Ticket-Rückforderung bald überwiesen werden wird......und nichts passiert.
Wir werden nie wieder mit LH noch mit einer der LH-Tochtefluggesellschaften fliegen!
Habe just easyjet nach GB gebucht. Und wir planen für 2021 mit Island Air nach Kanada zu fliegen.
Es reicht: Nie mehr Lufthansa!

27. Juni 2020
Bewertung ohne vorherige Einladung

Bewertung zu Campz.de


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Kein Geld bei Mängeln, unverschämte Verzögerungstaktik

Da steckt System bei Campz dahinter, Käufer sollten gewarnt sein hier zu kaufen. Solange keine Reklamation ist der Laden in Ordnung. ABER wenn Mängelrückgabe nötig, ist Campz ein unverschämtes Unternehmen.
Mängel an der Ware festgestellt, Rücksprache mit dem Hersteller. Hersteller schreibt: OK das darf wirklich nicht sein und bittet um Rücksendung via Verkäufer Campz. Campz antwortet nicht. Erst nach Drohung gab es ein Rücksendelable, nach zwei Wochen. Empfang d. Rücksendung erst nach einer Woche bestätigt. Erst nach weiteren Drohungen und nach weiteren fast vier Wochen: Ware geprüfte, Rückzahlung ist erfolgt. Aber eine Zahlung ist nie eingegangen, wir warten noch immer. Das geht schon den zweiten Monat so. Campz hofft wohl das der Käufer irgendwann aufgibt. Wir zeigen den Laden jetzt an.

26. November 2019
Bewertung ohne vorherige Einladung