Zara verweigert trotz Übersendung eindeutiger Nachweise die Rückerstattung
Der Kundenservice von Zara hat DHL beauftragt, einen Teppich abzuholen, der aufgrund Materialfehler gerügt wurde. Der Teppich wurde am 18. 7. 26 abgeholt und am 21. 7. Zara zugestellt. Zara behauptet seitdem beharrlich, die Sendung nicht erhalten zu haben. Mit Einschreiben vom 3. 8. 26 wurden an Zara die Beauftragung der Abholung durch den Kundenservice, der Einlieferungsbeleg von DHL und die Sendungsverfolgung von DHL mit Eingangsvermerk übermittelt. Die Fristsetzung zur Erstattung des Betrages in Höhe von 424,99 bis zum 19. 8. 26 hat Zara ebenfalls ignoriert und behauptet via Chat am 21. 8. 26 weiterhin, die Rücksendung nicht erhalten zu haben. Ich habe nunmehr eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, meinen Anspruch auf zivilrechtlichen Weg durchzusetzen.