Vorsicht bei der Zustandsbeschreibung
Sie sind nicht die zuständige Behörde, um darüber zu entscheiden, ob ich Autohändler bin oder nicht. Über meine gewerbliche Tätigkeit entscheiden ausschließlich die zuständigen staatlichen Behörden. Mein Unternehmen ist ordnungsgemäß angemeldet und im Handelsregister eingetragen.
Ebenso entspricht die öffentliche Angabe, ich hätte das Fahrzeug lediglich für 391 € gekauft, nicht den von Ihnen selbst ausgestellten Rechnungen. Der von mir tatsächlich gezahlte und dokumentierte Gesamtbetrag beläuft sich auf 1.287,36 €.
Ich habe alle Unterlagen den zuständigen Behörden vorgelegt. Ab diesem Zeitpunkt werden nicht mehr öffentliche Behauptungen, sondern die objektiven Unterlagen und die geltenden gesetzlichen Vorschriften maßgeblich sein.
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Deshalb vertraue ich darauf, dass die zuständigen Behörden den gesamten Sachverhalt unabhängig prüfen und – falls erforderlich – die ihnen nach der DSGVO und dem geltenden Recht zustehenden Maßnahmen ergreifen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden verfügen unter anderem über Untersuchungsbefugnisse sowie die Möglichkeit, Verwarnungen, Rügen oder Anordnungen zu erlassen, wenn sie Verstöße feststellen. (DSGVO)
Antwort von AUTO1.com