Alterdiskriminierung als Geschäftsmodell?
── UPDATE nach Unternehmensantwort ──
Danke für die ausführliche Antwort. Sie bestätigt leider genau das, was ich kritisiert habe – nur eloquenter.
Zum Sterberisiko:
Gowago rechtfertigt die Altersablehnung mit Sterberisiko. Nur: Laut Bundesamt für Statistik lebt ein 65-Jähriger in der Schweiz statistisch noch rund 21 Jahre. Bei einem 5-Jahres-Leasingvertrag entspricht das einem Sterberisiko von unter 5% – versicherungsmathematischer Alltag, den jede Hausratversicherung locker einpreist. Mit derselben Logik müsste gowago auch 40-Jährigen absagen. Die könnten schliesslich auch sterben. Nur wäre der Widerspruch dann zu offensichtlich.
Zum AGB-Widerspruch – den Sie nicht beantwortet haben:
Ihre eigenen AGB (Ziff. 3.3) kennen ausdrücklich nur eine Untergrenze von 18 Jahren. Eine Obergrenze existiert vertraglich nicht. Warum die Ablehnung trotzdem auf Alter basiert, haben Sie mit keinem Wort erklärt. Vermutlich, weil es darauf keine komfortable Antwort gibt.
Zum Datenschutz – die Korrektur, die keine ist:
Gowago erklärt, PandaDoc sei heute amerikanisch. Richtig. Beruhigend ist das trotzdem nicht: Die USA stehen nicht gerade für vorbildlichen Datenschutz. CLOUD Act, NSA-Zugriffe, fehlende DSGVO-Äquivalenz – das ist keine Verschwörungstheorie, sondern dokumentierte Rechtslage. "Nicht mehr Minsk, sondern San Francisco" ist eine Standortverschiebung innerhalb des Problems, keine Lösung.
Und die Sekunden-Ablehnung?
Warum erfolgte die Ablehnung in Sekunden, ohne jede Bonitätsprüfung? Gowago spricht von "Daten und Modellen" – die Realität sieht aus wie ein simpler Altersfilter, der greift, bevor überhaupt etwas geprüft wird.
Fazit:
Gowago hat auf eine 4-Punkte-Kritik exakt einen Punkt beantwortet – und dabei Minsk gegen die USA getauscht. Den AGB-Widerspruch ignoriert, das Sterberisiko statistisch falsch eingeschätzt, die Sekunden-Ablehnung nicht erklärt.
17'000 zufriedene Kunden – schön. Bei fast 5 Mio PKWs in CH sind 17'000 Kunden doch eher bescheiden. Jetzt weiss ich auch wieso!
── ORIGINALE BEWERTUNG ──
0 Sterne wären noch zu viel
Meine Erfahrung mit gowago ist schlicht inakzeptabel – und das auf mehreren Ebenen.
**Ablehnung ohne Bonitätsprüfung – nur wegen des Alters**
Nach Eingabe meines Geburtsdatums im Antragsformular kam die Ablehnung in Sekundenschnelle. Keine Bonitätsprüfung, keine weitere Prüfung – einzig das Alter war der Ablehnungsgrund. Wohlgemerkt: Ich bin weit über 18 Jahre alt.
Das wirft eine fundamentale Frage auf: Kennt gowago die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft?
Art. 8 BV – Rechtsgleichheit, Abs. 2:
*»Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen … des Alters …»*
Eine Ablehnung, die ausschliesslich auf dem Lebensalter basiert, ist nicht nur fragwürdig – sie ist ein klarer Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot. Auch ohne Jurastudium ist das eindeutig erkennbar. Offenbar interpretieren gowago und seine Partnerbanken das Schweizer Recht nach eigenem Gutdünken – oder die hauseigene Rechtsabteilung hat diesen Artikel noch nicht entdeckt. In beiden Fällen gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
**Widerspruch zu den eigenen AGB**
Das Pikante: Laut Ziff. 3.3 der eigenen AGB von gowago dürfen die Plattform und Dienstleistungen von allen Personen genutzt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Eine darüber hinausgehende Altersgrenze existiert in den AGB schlicht nicht. Die Ablehnung widerspricht damit nicht nur der Verfassung, sondern auch den eigenen Vertragsbedingungen.
**Datenschutz: Kundendaten auf dem Weg nach Weissrussland – und weiter?**
Zum Abschluss noch ein Detail aus den AGB, das für sich spricht:
Gowago hostet Kundendaten – inklusive Bankdaten – bei Cloud-Diensten in den USA und nutzt Signatursoftware von PandaDoc (San Francisco), mit Niederlassungen in Minsk, Weissrussland, und St. Petersburg, Florida.
Minsk, Weissrussland. In einer Zeit geopolitischer Spannungen, in der Datensicherheit kein Luxus, sondern eine Selbstverständlichkeit sein sollte, unterbindet gowago den Zugriff auf sensible Kundendaten in einem Land, das als enger Verbündeter Russlands nicht zwingend. Was mit diesen Daten faktisch geschieht, bleibt der Fantasie des Kunden überlassen.
**Fazit:**
Im Nachhinein bin ich froh, dass mir diese «Geschäftsbeziehung» verwehrt wurde. Ein Unternehmen, das Verfassungsrecht ignoriert, seinen eigenen AGB widerspricht und Kundendaten in rechtlich bedenkliche Regionen transferiert, verdient weder Vertrauen noch Kundschaft.
Gowago: Hausaufgaben machen – juristisch, ethisch und datenschutzrechtlich.
Antwort von Gowago