Zupfdi Bewertungen 

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Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Einzigartig !!

Top Service - Besitzstörung durch Fotos dokumentiert - hochgeladen - Anwalt von denen hat übernommen und ich hab am Ende noch Geld bekommen ! Besser gehts nicht gerne wieder !!

9. Oktober 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

So lange man fremden Besitz nicht stört…

So lange man fremden Besitz nicht stört bzw. respektiert wird man keinerlei Probleme haben.

Wenn man als Besitzer oder gar Eigentümer von unbelehrbaren gestört wird, kann ein Unternehmen wie dieses schon sehr hilfreich sein und man erspart sich selbst einen Anwalt zu organisieren und zu beauftragen.

29. März 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Achtung Abzocke bei Parkplatzfalle

Dieses Unternehmen „vedient“ lukratives Geld mit Abmahnungen bei Besitzstörungen, vor allem bei Falschparkern. Diese sollen € 399,— bezahlen, andernfalls drohe eine Klage wegen Besitzstörung. Äußerst unseriös ist, dass derjenige, der eine Besitzstörung meldet, eine „Prämie“ von € 200,— erhält.

Das Geschäftsmodell von Zupfdi und ähnlichen Firmen ist bereits Thema von ORF-Fernsehsendungen und Zeitungsartikeln, sogar Touristen sind Opfer.

Eine Bekannte musste zweimal zahlen, es erwischte sie als freiwillige Betreuerin beim Besuch von Demenzkranken, obwohl sie auf dem Armaturenbrett ein Formular der Betreuungsorganisation platziert hat. Die Dame ist Pensionistin und für sie sind € 800,— eine enorme Belastung, das Unternehmen zeigte kein Entgegenkommen. Jetzt überlegt sie, diese Tätigkeit zu beenden.

Diese Kosten sind eindeutig zu hoch, stehen in keiner Relation zum tatsächlich angerichteten Schaden und sind auch Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Viele bezeichnen diese Vorgangsweise als Geschäftemacherei. Hier muss der Gesetzgeber klare Regeln erlassen, damit Abzockmodelle wie von Zupfdi keine Chance mehr haben.

Beim ÖAMTC, beim VKI und auch bei Anwälten häufen sich zahlreiche Beschwerden gegen dieses Geschäftsmodell.

Die ÖAMTC-Rechtsberatung rät in diesen Fällen davon ab, solchen Forderungen ungeprüft nachzukommen. Er empfiehlt allen Betroffenen, sich auf jeden Fall rasch rechtlich beraten zu lassen.

15. Dezember 2023
Bewertung ohne vorherige Einladung

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