Irreführendes Angebot, intransparente Abwicklung
Ich hatte 2016 einen Flug mit British Airways von MUC nach LHR und einen Anschlussflug von LHR nach JFK gebucht. Da der Flug ab MUC um 7:20 ging, entschloss ich mich nahe dem Flughafen im Hotel zu übernachten mit Shuttleservice und mein Auto für die Dauer der Reise dort zu parken - mit entsprechenden Zusatzkosten (alternativ hätte ich einfach mit der S-Bahn mit minimalen Kosten aus der Stadt kommen können, wollte dies aber wegen des Gepäcks nicht). Am Abflugtag am Flughafen stellte ich fest, dass der BA-Flug nach LHR entfiel. BA hatte mich in der Nacht dann einfach auf 16:30 umgebucht (hätte ich das vorher gewusst, hätte ich gar nicht am Flughafen übernanachtet). Grund: Das Flugzeug für den Flug nach LHR war am Vorabend schon nicht aus LHR nach MUC gekommen. Die Folge war, dass ich auch einen anderen Flug nach JFK hatte. Den dort gebuchten Shuttle (120$) konnte ich nicht erreichen und über meine Verspätung informieren. Ich gab den Fall an Flightright. Die Abwicklung war äußerst unbefriedigend. Außer inhaltsleeren Automaten-emails bekam ich über den Abwicklungsstand keine Informationen. Es dauerte Wochen, bis ich schließlich einen kleinen Betrag, ca. €350 bekam, ohne irgendeine Erläuterung. Erst auf meine energische Beschwerde erhielt ich die Mitteilung, man werde weiter für mich kämpfen. Nun erfuhr ich auch erstmals, dass Flightright sich ausschließlich um den pauschalen Schadenersatz nach der Fluggastre hteverordnung kümmert, und die Verfolgung weitergehender Ansprüche (hier als verpasster Shuttle in JFK, unnütze Übernachtung am Flughafen, zusätzlichr Fahrtkosten usw.) explizit ablehnt. Nach weiteren Wochen erhielt ich eine Mitteilung, dass nun geklagt werden müsse, ich solle den Vertragsanwälten eine Vollmcht unterschreiben. Das tat ich auch und beauftragte diese ausdrücklich nun doch auch meine weiteren Ansprüche geltend zu machen. Eine Antwort erhielt ich nie. Ob überhaupt je geklagt wurde, weiß ich bis heute nicht. Nach weiteren Monaten ohne jede Nachricht erhielt ich dann einen weiteren Entschädigungsbetrag (nach Abzug der Erfolgsbeteiligung von Flightright), bezogen aber nur auf die Entschädigung gem. Fluggastrechteverordnung. Das Vorgehen von Flightright empfinde ich als intransparent und nicht dem Bedürfnis des Kunden genügend. Hätte ich von anfang an gewusst, dass Flightright sich nur um einen Teil meiner Ansprüche kümmert, wäre ich anders vorgegangen. Mit meinen restlichen Forderungen gegen BA stehe ich jetzt nämlich allein da und jetzt einen Anwalt separat für meine Forderung von ca. 250 € zu beauftragen, lohnt sich nicht.
14. April 2017
Bewertung ohne vorherige Einladung