Materialien für organische Elektrolumineszenzvorrichtungen
Die vorliegende Erfindung betrifft Materialien für die Verwendung in elektronischen Vorrichtungen, insbesondere in organischen Elektro- lumineszenzvorrichtungen, sowie elektronische Vorrichtungen enthaltend diese Materialien.
Der Aufbau organischer Elektrolumineszenzvorrichtungen (OLEDs), in denen organische Halbleiter als funktionelle Materialien eingesetzt werden, ist beispielsweise in US 4539507, US 5151629, EP 0676461 und
WO 98/27136 beschrieben. Als emittierende Materialien werden hierbei zunehmend metallorganische Komplexe eingesetzt, die Phosphoreszenz statt Fluoreszenz zeigen (M. A. Baldo et a/., Appl. Phys. Lett. 1999, 75, 4- 6). Aus quantenmechanischen Gründen ist unter Verwendung metallorganischer Verbindungen als Phosphoreszenzemitter eine bis zu vierfache Energie- und Leistungseffizienz möglich. Generell gibt es bei
OLEDs, insbesondere auch bei OLEDs, die Triplettemission (Phosphoreszenz) zeigen, jedoch immer noch Verbesserungsbedarf, beispielsweise im Hinblick auf Effizienz, Betriebsspannung und insbesondere Lebensdauer. Dies gilt insbesondere für OLEDs, welche im kürzerwelligen Bereich, beispielsweise grün, emittieren.
Die Eigenschaften phosphoreszierender OLEDs werden nicht nur von den eingesetzten Triplettemittern bestimmt. Hier sind insbesondere auch die anderen verwendeten Materialien, wie Matrixmaterialien, Lochblockiermaterialien, Elektronentransportmaterialien, Lochtransportmaterialien und Elektronen- bzw. Exzitonenblockiermaterialien von besonderer Bedeutung. Verbesserungen dieser Materialien können somit auch zu deutlichen Verbesserungen der OLED-Eigenschaften führen. Auch für fluoreszierende OLEDs gibt es bei diesen Materialien noch Verbesserungsbedarf.
Gemäß dem Stand der Technik werden unter anderem Ketone (z. B.
gemäß WO 2004/093207 oder gemäß der nicht offen gelegten Anmeldung DE 02008033943.1 ) oder Phosphinoxide (z. B. gemäß WO 05/003253) als Matrixmaterialien für phosphoreszierende Emitter verwendet. Es werden weiterhin Triazinderivate als Matrixmaterialien für phosphores-
zierende Emitter verwendet (z. B. gemäß WO 2007/063754 oder WO 2008/056746). Allerdings besteht bei Verwendung dieser Matrixmaterialien ebenso wie bei anderen Matrixmaterialien noch Verbesserungsbedarf, insbesondere in Bezug auf die Effizienz und die Lebensdauer der
Vorrichtung.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung von
Verbindungen, welche sich für den Einsatz in einer fluoreszierenden oder phosphoreszierenden OLED, insbesondere einer phosphoreszierenden OLED, eignen, beispielsweise als Matrixmaterial oder als Lochtransport-/ Elektronenblockiermaterial bzw. Exzitonenblockiermaterial oder als
Elektronentransport- bzw. Lochblockiermaterial. Insbesondere ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Matrixmaterialien bereitzustellen, welche sich auch für grün und blau phosphoreszierende OLEDs eignen. Weiterhin ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Matrixmaterialien für phosphoreszierende Emitter bereitzustellen, welche einen kleinen Abstand zwischen dem Si-Niveau und dem ΤΊ-Niveau aufweisen, da sich derartige Verbindungen besonders gut für die Verwendung als Triplett- Matrixmaterial eignen.
Überraschend wurde gefunden, dass bestimmte, unten näher
beschriebene Verbindungen diese Aufgabe lösen und zu deutlichen Verbesserungen der organischen Elektrolumineszenzvorrichtung führen, insbesondere hinsichtlich der Lebensdauer, der Effizienz und der Betriebsspannung. Dies gilt für rot, grün und blau phosphoreszierende Elektro- lumineszenzvorrichtungen, vor allem bei Einsatz der erfindungsgemäßen Verbindungen als Matrixmaterial. Diese Materialien sowie organische Elektrolumineszenzvorrichtungen, welche derartige Verbindungen enthalten, sind daher der Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher eine Verbindung gemäß der folgenden Formel (1),
Formel (1 ) die verwendeten Symbole und Indizes gilt:
Ar1, Ar2 ist bei jedem Auftreten gleich oder verschieden ein aromatisches oder heteroaromatisches Ringsystem mit 5 bis 60 aromatischen Ringatomen, welches durch einen oder mehrere Reste R substituiert sein kann; dabei können Ar1 und Ar2 auch miteinander durch eine Einfachbindung verbunden sein und so ein Carbazol aufspannen;
Ar3, Ar4 ist bei jedem Auftreten gleich oder verschieden ein bivalentes aromatisches oder heteroaromatisches Ringsystem mit 5 bis 30 aromatischen Ringatomen, welches durch einen oder mehrere Reste R substituiert sein kann, mit der Maßgabe, dass Ar3 und Ar4 keine Arylgruppen mit mehr als zwei direkt aneinander kondensierten aromatischen Sechsringen enthalten;
Ar5, Ar6 steht gleich oder verschieden bei jedem Auftreten für eine
Gruppe der folgenden Formel (2), wobei die gestrichelte Bindung die Position der Verknüpfung mit N andeutet;
Formel (2) ist bei jedem Auftreten gleich oder verschieden CR oder N, mit
der Maßgabe, dass in Ar
5 mindestens zwei Gruppen X für N
stehen, und mit der Maßgabe, dass in der Gruppe der Formel (2) jeweils maximal drei Symbole X für N stehen; und weiterhin mit der Maßgabe, dass, wenn die Formel (2) für ein Triazin steht, die Reste R ungleich einer Alkoxygruppe, einer Thioalkoxygruppe,
Chlor oder einer substituierten oder unsubstituierten Amino- gruppe sind;
L ist eine bivalente geradkettige Alkylen-, Alkyliden-, Alkylenoxy- oder Thioalkylenoxygruppe mit 1 bis 40 C-Atomen oder eine verzweigte oder cyclische Alkylen-, Alkyliden-, Alkylenoxy- oder Thioalkylenoxygruppe mit 3 bis 40 C-Atomen, die mit jeweils einem oder mehreren Resten R substituiert sein kann, wobei eine oder mehrere CH2-Gruppen, die bevorzugt nicht benachbart sind, durch Si(R)2, Ge(R)2, Sn(R)2, C=0, C=S, C=Se, C=NR, P(=0)R, S=0, SO2, -O-, -S- oder -CONR- ersetzt sein können und wobei ein oder mehrere H-Atome durch D, F, Cl, Br, I, CN oder NO2 ersetzt sein können, oder ein bivalentes aromatisches oder heteroaromatisches Ringsystem mit 5 bis 30 aromatischen Ringatomen, welches durch einen oder mehrere Reste R substituiert sein kann, wobei L keine Arylgruppen mit mehr als zwei direkt aneinander kondensierten aromatischen Sechsringen enthält, oder L ist Si(R)2, Ge(R)2, O, S, C(=0), S(=O), SO2, SF4, PR, P(=O)(R), PF3) P(=S)(R), AsR, As(=0)(R), As(=S)(R), Sb, Sb(=0)(R), Sb(=S)(R), N(Ar) oder L ist eine Kombination aus zwei, drei, vier oder fünf der oben genannten Systeme;
R ist bei jedem Auftreten gleich oder verschieden ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus H, D, F, Cl, Br, I, CN, N02, N(Ar)2, N(R1)2, C(=O)Ar, C(=O)R1, P(=O)(Ar)2, B(R )2, B(OR1)2, Si(R )3, einer geradkettigen Alkyl-, Alkoxy- oder Thioalkylgruppe mit 1 bis 40 C-Atomen oder einer verzweigten oder cyclischen Alkyl-, Alkoxy- oder Thioalkylgruppe mit 3 bis 40 C-Atomen oder einer Alkenyl- oder Alkinylgruppe mit 2 bis 40 C-Atomen, die jeweils mit einem oder mehreren Resten R1 substituiert sein kann, wobei eine oder mehrere nicht-benachbarte CH2-Gruppen durch R1C=CR1, CEC, Si(R1)2, Ge(R1)2, Sn(R1)2, C=0, C=S, C=Se, C=NR1, P(=0)(R ), SO, SO2, NR1, O, S oder CONR1 ersetzt sein können und wobei ein oder mehrere H-Atome durch D, F, Cl, Br, I, CN oder NO2 ersetzt sein können, einem aromatischen oder heteroaromatischen Ringsystem mit 5 bis 60 aromatischen Ring-
atomen, das jeweils mit einem oder mehreren Resten R1 substituiert sein kann, einer Aryloxy- oder Heteroaryloxygruppe mit 5 bis 60 aromatischen Ringatomen, die mit einem oder mehreren Resten R1 substituiert sein kann, oder einer Aralkyl- oder Hetero- aralkylgruppe mit 5 bis 60 aromatischen Ringatomen, die jeweils mit einem oder mehreren Resten R1 substituiert sein kann, wobei optional zwei oder mehr benachbarte Substituenten R ein mono- oder polycyclisches, aliphatisches, aromatisches oder heteroaromatisches Ringsystem bilden können, das mit einem oder mehreren Resten R1 substituiert sein kann; ist bei jedem Auftreten gleich oder verschieden ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus H, D, F, Cl, Br, I, CN, N02, N(Ar)2, N(R2)2, C(=O)Ar, C(=O)R2, P(=0)(Ar)2, B(R2)2, B(OR2)2, Si(R2)3, einer geradkettigen Alkyl-, Alkoxy- oder Thioalkylgruppe mit 1 bis 40 C-Atomen oder einer verzweigten oder cyclischen Alkyl-, Alkoxy- oder Thioalkylgruppe mit 3 bis 40 C-Atomen oder einer Alkenyl- oder Alkinylgruppe mit 2 bis 40 C-Atomen, die jeweils mit einem oder mehreren Resten R2 substituiert sein kann, wobei eine oder mehrere nicht-benachbarte CH2-Gruppen durch
R2C=CR2, C^C, Si(R2)2, Ge(R2)2, Sn(R2)2, C=O, C=S, C=Se, C=NR2, P(=0)(R2), SO, SO2, NR2, O, S oder CONR2 ersetzt sein können und wobei ein oder mehrere H-Atome durch D, F, Cl, Br, I, CN oder NO2 ersetzt sein können, einem aromatischen oder heteroaromatischen Ringsystem mit 5 bis 60 aromatischen Ringatomen, das jeweils mit einem oder mehreren Resten R2 substituiert sein kann, einer Aryloxy- oder Heteroaryloxygruppe mit 5 bis 60 aromatischen Ringatomen, die mit einem oder mehreren Resten R2 substituiert sein kann, oder einer Aralkyl- oder Hetero- aralkylgruppe mit 5 bis 60 aromatischen Ringatomen, die mit einem oder mehreren Resten R2 substituiert sein kann, wobei optional zwei oder mehr benachbarte Substituenten R1 ein mono- oder polycyclisches, aliphatisches, aromatisches oder heteroaromatisches Ringsystem bilden können, das mit einem oder mehreren Resten R2 substituiert sein kann;
ist bei jedem Auftreten gleich oder verschieden ein aromatisches oder heteroaromatisches Ringsystem mit 5-30 aromatischen Ringatomen, das mit einem oder mehreren nicht-aromatischen Resten R2 substituiert sein kann; dabei können zwei Reste Ar, welche an dasselbe N-Atom oder P-Atom binden, auch durch eine Einfachbindung oder eine Brücke, ausgewählt aus N(R2), C(R2)2, O oder S, miteinander verbrückt sein; ist ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus H, D, F, CN, einem aliphatischem Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 20 C- Atomen, einem aromatischem oder heteroaromatischem Ringsystem mit 5 bis 30 aromatischen Ringatomen, in dem ein oder mehrere H-Atome durch D, F, Cl, Br, I oder CN ersetzt sein können, wobei zwei oder mehr benachbarte Substituenten R2 miteinander ein mono- oder polycyclisches, aliphatisches, aromatisches oder heteroaromatisches Ringsystem bilden können; m, n ist bei jedem Auftreten gleich oder verschieden 0 oder 1 , wobei m = n = 1 ist, wenn L für O, S oder N(Ar) steht.
Eine Arylgruppe im Sinne dieser Erfindung enthält 6 bis 60 C-Atome; eine Heteroarylgruppe im Sinne dieser Erfindung enthält 1 bis 59 C-Atome und mindestens ein Heteroatom, mit der Maßgabe, dass die Summe aus C-Atomen und Heteroatomen mindestens 5 ergibt. Die Heteroatome sind bevorzugt ausgewählt aus N, O und/oder S. Dabei wird unter einer Arylgruppe bzw. Heteroarylgruppe entweder ein einfacher aromatischer Cyclus, also Benzol, bzw. ein einfacher heteroaromatischer Cyclus, beispielsweise Pyridin, Pyrimidin, Thiophen, etc., oder eine kondensierte (anellierte) Aryl- oder Heteroarylgruppe, beispielsweise Naphthalin, Anthracen, Phenanthren, Chinolin, Isochinolin, etc., verstanden. Miteinander durch Einfachbindung verknüpfte Aromaten, wie zum Beispiel Biphenyl oder Bipyridin, werden dagegen nicht als Aryl- oder Heteroarylgruppe, sondern als aromatisches bzw. heteroaromatisches Ringsystem bezeichnet.
Ein aromatisches Ringsystem im Sinne dieser Erfindung enthält 6 bis 60 C-Atome im Ringsystem. Ein heteroaromatisches Ringsystem im Sinne dieser Erfindung enthält 1 bis 59 C-Atome und mindestens ein Heteroatom im Ringsystem, mit der Maßgabe, dass die Summe aus C-Atomen und Heteroatomen mindestens 5 ergibt. Die Heteroatome sind bevorzugt ausgewählt aus N, O und/oder S. Unter einem aromatischen oder heteroaromatischen Ringsystem im Sinne dieser Erfindung soll insbesondere auch ein System verstanden werden, in dem auch mehrere Aryl- und/oder Heteroarylgruppen direkt oder über ein Kohlenstoffatom miteinander verknüpft sind. So sollen beispielsweise insbesondere auch Systeme wie Biphenyl, Terphenyl, Fluoren, Indenofluoren, 9,9'-Spirobifluoren, 9,9-Di- arylfluoren, etc. als aromatische Ringsysteme im Sinne dieser Erfindung verstanden werden.
Unter einem aromatischen oder heteroaromatischen Ringsystem, welches nicht mehr als zwei direkt aneinander kondensierte Sechsringe aufweist, wird im Sinne der vorliegenden Erfindung ein aromatisches Ringsystem verstanden, welches entweder nur nicht-kondensierte Aryl- bzw. Heteroarylgruppen aufweist, wie z. B. Phenyl oder Pyridin, oder welches Aryl- bzw. Heteroarylgruppen mit genau zwei direkt aneinander kondensierten aromatischen Sechsringen aufweist, wie z. B. Naphthalin oder Chinolin, oder welches, wenn es größere kondensierte Aryl- oder Heteroarylgruppen aufweist, dann nur solche aufweist, in denen nicht nur Sechsringaromaten, sondern auch Fünfringaromaten ankondensiert sind und in denen nicht mehr als zwei Sechsringe direkt aneinander ankondensiert sind. So sind beispielsweise Anthracen, Phenanthren, Pyren, Perylen, etc. von der Definition von Ar3, Ar4 und L ausgenommen, da darin drei, vier bzw. fünf aromatische Sechsringe direkt aneinander ankondensiert sind; dagegen sind beispielsweise Fluoren, Spirobifluoren, Indenofluoren, Carbazol, Indenocarbazol oder Indolocarbazol von der Definition von Ar3, Ar4 und L mit umfasst, da in diesen Gruppen keine aromatischen Sechsringe direkt aneinander ankondensiert sind, sondern nur gesättigte (aliphatische) Fünfringe bzw. heteroaromatische Fünfringe. Diese Einschränkung bezüglich der kondensierten Sechsringarylgruppen wird dadurch
begründet, dass in Systemen mit mehr als zwei direkt aneinander konden-
sierten Sechsringen die Triplettenergie deutlich niedriger ist, so dass sich solche Materialien kaum als Matrixmaterial für Triplettemitter eignen.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden unter einem aliphatischen Kohlenwasserstoffrest bzw. einer Alkylgruppe bzw. einer Alkenyl- oder Alkinylgruppe, die typischerweise 1 bis 40 oder auch 1 bis 20 C-Atome enthalten kann, und in der auch einzelne H-Atome oder CH2-Gruppen durch die oben genannten Gruppen substituiert sein können, bevorzugt die Reste Methyl, Ethyl, n-Propyl, i-Propyl, n-Butyl, i-Butyl, s-Butyl, t-Butyl, 2- Methylbutyl, n-Pentyl, s-Pentyl, neo-Pentyl, Cyclopentyl, n-Hexyl, neo- Hexyl, Cyclohexyl, n-Heptyl, Cycloheptyl, n-Octyl, Cyclooctyl, 2-Ethylhexyl, Trifluormethyl, Pentafluorethyl, 2,2,2-Trifluorethyl, Ethenyl, Propenyl, Butenyl, Pentenyl, Cyclopentenyl, Hexenyl, Cyclohexenyl, Heptenyl, Cycloheptenyl, Octenyl, Cyclooctenyl, Ethinyl, Propinyl, Butinyl, Pentinyl, Hexinyl, Heptinyl oder Octinyl verstanden. Unter einer Alkoxygruppe mit 1 bis 40 C-Atomen werden bevorzugt Methoxy, Trifluormethoxy, Ethoxy, n-Propoxy, i-Propoxy, n-Butoxy, i-Butoxy, s-Butoxy, t-Butoxy, n-Pentoxy, s-Pentoxy, 2-Methylbutoxy, n-Hexoxy, Cyclohexyloxy, n-Heptoxy, Cyclo- heptyloxy, n-Octyloxy, Cyclooctyloxy, 2-Ethylhexyloxy, Pentafluorethoxy und 2,2,2-Trifluorethoxy verstanden. Unter einer Thioalkylgruppe mit 1 bis 40 C-Atomen werden insbesondere Methylthio, Ethylthio, n-Propylthio, i-Propylthio, n-Butylthio, i-Butylthio, s-Butylthio, t-Butylthio, n-Pentylthio, s-Pentylthio, n-Hexylthio, Cyclohexylthio, n-Heptylthio, Cycloheptylthio, n-Octylthio, Cyclooctylthio, 2-Ethylhexylthio, Trifluormethylthio, Pentafluor- ethylthio, 2,2,2-Trifluorethylthio, Ethenylthio, Propenylthio, Butenylthio, Pentenylthio, Cyclopentenylthio, Hexenylthio, Cyclohexenylthio, Heptenyl- thio, Cycloheptenylthio, Octenylthio, Cyclooctenylthio, Ethinylthio, Propinyl- thio, Butinylthio, Pentinylthio, Hexinylthio, Heptinylthio oder Octinylthio verstanden. Allgemein können Alkyl-, Alkoxy- oder Thioalkylgruppen gemäß der vorliegenden Erfindung geradkettig, verzweigt oder cyclisch sein, wobei eine oder mehrere nicht-benachbarte CH2-Gruppen durch die oben genannten Gruppen ersetzt sein können; weiterhin können auch ein oder mehrere H-Atome durch D, F, Cl, Br, I, CN oder N02, bevorzugt F, Cl oder CN, weiter bevorzugt F oder CN, besonders bevorzugt CN ersetzt sein.
Unter einem aromatischen oder heteroaromatischen Ringsystem mit 5 - 80 aromatischen Ringatomen, welches noch jeweils mit den oben genannten Resten R2 oder einem Kohlenwasserstoffrest substituiert sein kann und welches über beliebige Positionen am Aromaten bzw. Heteroaromaten verknüpft sein kann, werden insbesondere Gruppen verstanden, die abgeleitet sind von Benzol, Naphthalin, Anthracen, Benzanthracen, Phenanthren, Benzphenanthren, Pyren, Chrysen, Perylen, Fluoranthen, Naphthacen, Pentacen, Benzpyren, Biphenyl, Biphenylen, Terphenyl, Triphenylen, Fluoren, Spirobifluoren, Dihydrophenanthren, Dihydropyren, Tetrahydropyren, eis- oder trans-lndenofluoren, eis- oder trans-lndeno- carbazol, eis- oder trans-lndolocarbazol, Truxen, Isotruxen, Spirotruxen, Spiroisotruxen, Furan, Benzofuran, Isobenzofuran, Dibenzofuran,
Thiophen, Benzothiophen, Isobenzothiophen, Dibenzothiophen, Pyrrol, Indol, Isoindol, Carbazol, Pyridin, Chinolin, Isochinolin, Acridin,
Phenanthridin, Benzo-5,6-chinolin, Benzo-6,7-chinolin, Benzo-7,8-chinolin, Phenothiazin, Phenoxazin, Pyrazol, Indazol, Imidazol, Benzimidazol, Naphthimidazol, Phenanthrimidazol, Pyridimidazol, Pyrazinimidazol, Chinoxalinimidazol, Oxazol, Benzoxazol, Naphthoxazol, Anthroxazol, Phenanthroxazol, Isoxazol, 1 ,2-Thiazol, 1 ,3-Thiazol, Benzothiazol,
Pyridazin, Hexaazatriphenylen, Benzopyridazin, Pyrimidin, Benzpyrimidin, Chinoxalin, 1 ,5-Diazaanthracen, 2,7-Diazapyren, 2,3-Diazapyren,
1 ,6-Diazapyren, 1 ,8-Diazapyren, 4,5-Diazapyren, 4,5,9, 10-Tetraaza- perylen, Pyrazin, Phenazin, Phenoxazin, Phenothiazin, Fluorubin,
Naphthyridin, Azacarbazol, Benzocarbolin, Phenanthrolin, 1 ,2,3-Triazol, 1 ,2,4-Triazol, Benzotriazol, 1 ,2,3-Oxadiazol, 1 ,2,4-Oxadiazol, 1 ,2,5-Oxadi- azol, 1 ,3,4-Oxadiazol, 1 ,2,3-Thiadiazol, 1 ,2,4-Thiadiazol, 1 ,2,5-Thiadiazol, 1 ,3,4-Thiadiazol, 1 ,3,5-Triazin, 1 ,2,4-Triazin, 1 ,2,3-Triazin, Tetrazol, 1 ,2,4,5-Tetrazin, 1 ,2,3,4-Tetrazin, 1 ,2,3,5-Tetrazin, Purin, Pteridin, Indolizin und Benzothiadiazol oder Gruppen, die abgeleitet sind von Kombinationen dieser Systeme.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind Ar1 und Ar2 nicht über eine Einfachbindung verbunden und stellen somit zusammen mit dem Stickstoff, an den sie binden, bevorzugt kein Carbazol bzw. Carbazol- derivat dar.
Bevorzugte Ausführungsformen der Gruppe gemäß Formel (2) sind für Ar5 ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus 1 ,3,5-Triazin, 1 ,2,4-Triazin, Pyrazin, Pyrimidin und Pyridazin und für Ar6 aus der Gruppe bestehend aus 1 ,3,5-Triazin, 1 ,2,4-Triazin, Pyrazin, Pyrimidin, Pyridazin, Pyridin, und Phenyl, wobei diese Gruppen jeweils durch einen oder mehrere Reste R substituiert sein können. Dabei ist der Rest R wie oben definiert und stellt, wenn Ar5 für ein Triazin steht, keine Alkoxygruppe, Thioalkoxygruppe, Chlor oder substituierte oder unsubstituierte Aminogruppe dar.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthält die Gruppe Ar6 mindestens einen Stickstoff im Ring.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung stehen in jeder Gruppe der Formel (2) gleich oder verschieden bei jedem Auftreten zwei oder drei Gruppen X für N, und die verbleibenden Gruppen X stehen für CR.
Bevorzugte Ausführungsformen der Gruppen gemäß Formel (2), welche für Ar5 stehen, sind daher gleich oder verschieden bei jedem Auftreten die Gruppen der folgenden Formeln (3) bis (11),
wobei die verwendeten Symbole die oben genannten Bedeutungen haben; die gestrichelte Bindung deutet dabei die Position der Bindung der Gruppe an den Stickstoff an.
Bevorzugte Gruppen Ar
6 sind außer den oben aufgeführten Gruppen der Formeln (3) bis (11 ) die Gruppen der folgenden Formeln (12) bis (15),
wobei die verwendeten Symbole die oben genannten Bedeutungen haben; die gestrichelte Bindung deutet dabei die Position der Bindung der Gruppe an den Stickstoff an.
Dabei können die Gruppen Ar5 der oben genannten Formeln (3) bis (11) mit den Gruppen Ar6 der oben genannten Formeln (3) bis (15) beliebig miteinander kombiniert werden. Die Gruppen der Formeln (3), (6), (7) und (8) sind besonders bevorzugt.
Bevorzugte Gruppen -NAr5Ar6 in Verbindungen der Formel (1) sind die Gruppen der folgenden Formeln (16) bis (27):
Formel (16) Formel (17) Formel (18) Formel (19)
Formel (20)
Formel (24) Formel (25) Formel (26) Formel (27) wobei die verwendeten Symbole die oben genannten Bedeutungen haben und die gestrichelte Bindung die Bindung dieser Gruppe an L bzw. Ar4 andeutet.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung stehen Ar1 und Ar2 gleich oder verschieden bei jedem Auftreten für ein aromatisches oder heteroaromatisches Ringsystem mit 5 bis 30 aromatischen Ringatomen, besonders bevorzugt mit 5 bis 24 aromatischen Ringatomen, insbesondere für ein aromatisches Ringsystem, welches jeweils auch durch einen oder mehrere Reste R substituiert sein kann. Dabei enthält das aromatische oder heteroaromatische Ringsystem bevorzugt nicht mehr als drei, insbesondere nicht mehr als zwei direkt aneinander kondensierte aromatische Sechsringe. Bevorzugt sind die Gruppen Ar1 und Ar2 gleich oder verschieden bei jedem Auftreten ausgewählt aus den folgenden Formeln (28) bis (42),
Formel (41) Formel (42) wobei die verwendeten Symbole die oben genannten Bedeutungen haben und die gestrichelte Bindung die Bindung dieser Gruppe an den Stickstoff andeutet.
Dabei können die oben genannten Formeln (28) bis (42) beliebig miteinander kombiniert werden. Die Gruppen der Formeln (28), (29), (30), (33), (35), (36), (37) und (42) sind besonders bevorzugt.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist mindestens eine Gruppe Ar1 bzw. Ar2 eine Phenylgruppe oder eine meta- oder para- Biphenylgruppe, welche durch einen oder mehrere Reste R substituiert sein kann, also eine Gruppe der oben genannten Formeln (28), (29) oder (30).
Beispiele für bevorzugte Gruppen -NA^Ar2 in Verbindungen der Formel (1) sind die Gruppen der folgenden Formeln (43) bis (50):
Formel (50)
35
wobei die verwendeten Symbole die oben genannten Bedeutungen haben und die gestrichelte Bindung die Bindung dieser Gruppe an Ar3 bzw. an L andeutet.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist L, wenn L direkt mit einem oder beiden Stickstoffatomen verknüpft ist, wenn also n = 0 und/oder m = 0 ist, eine bivalente geradkettige Alkylen- oder Alkyli- dengruppe mit 1 bis 10 C-Atomen, insbesondere 1 bis 5 C-Atomen, oder eine verzweigte oder cyclische Alkylen- oder Alkylidengruppe mit 3 bis 10 C-Atomen, insbesondere 3 bis 6 C-Atomen, die mit jeweils einem oder mehreren Resten R substituiert sein kann, wobei eine oder mehrere CH2- Gruppen, die bevorzugt nicht direkt an N binden und bevorzugt nicht benachbart sind, durch Si(R)2, C=0, P(=0)R, S=O, SO2, -O-, -S- oder -CONR- ersetzt sein können und wobei ein oder mehrere H-Atome durch D oder F ersetzt sein können, oder ein bivalentes aromatisches oder heteroaromatisches Ringsystem mit 5 bis 24 aromatischen Ringatomen, welches auch durch einen oder mehrere Reste R substituiert sein kann, oder Si(R)2, C(=0), S(=O), SO2, P(=0)R oder eine Kombination aus zwei oder drei dieser Systeme. Wenn L nicht direkt an N bindet, wenn also m = n = 1 ist, ist L außer aus den oben genannten bevorzugten Ausführungsformen bevorzugt ausgewählt aus O, S oder N(Ar). Dabei enthält L, wie oben definiert, keine Arylgruppen mit mehr als zwei direkt aneinander kondensierten aromatischen Sechsringen. Bevorzugt enthält L auch keine Naphthylgruppen oder andere Arylgruppen mit zwei direkt aneinander kondensierten aromatischen Sechsringen.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist L, wenn L direkt mit einem oder beiden Stickstoffatomen verknüpft ist, wenn also n = 0 und/oder m = 0 ist, ein bivalentes aromatisches oder heteroaromatisches Ringsystem mit 6 bis 24 aromatischen Ringatomen, welches durch einen oder mehrere Reste R substituiert sein kann, oder Si(R)2 oder C(=0). Wenn L nicht direkt an N bindet, wenn also m = n = 1 ist, ist L außer aus den oben genannten besonders bevorzugten Ausführungsformen besonders bevorzugt ausgewählt aus O, S oder N(Ar).
Wenn L für ein aromatisches oder heteroaromatisches Ringsystem steht, dann ist L bevorzugt ausgewählt aus Strukturen gemäß den folgenden Formeln (51) bis (144),
Formel (60) Formel (61 )
Formel (78) Formel (79)
Formel (80) Formel (81 ) Formel (82)
Formel (83) Formel (84) Formel (85)
Formel (99) Formel (100)
Formel 106)
Formel (108)
Formel (110)
Formel (112) Formel (113)
Formel (116)
Formel (114)
Formel (117)
Formel (118) Formel (119)
Formel(120) Formel (121) Formel (122)
Formel (123) Formel (124) Formel (125)
Formel (127)
Formel (129) Formel (130) Formel (131)
Formel (136) Formel (137)
Formel (138) Formel (139) Formel (140)
Formel (141) Formel (142) Formel (143)
Formel (144)
wobei die verwendeten Symbole die oben genannten Bedeutungen aufweisen und die gestrichelten Bindungen die Bindungen an N bzw. Ar3 bzw. Ar4 andeuten. Wenn keine genaue Position der Bindung angegeben ist, so bedeutet dies, dass die Position der Bindung beliebig ist.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind Ar3 und Ar4 gleich oder verschieden bei jedem Auftreten ausgewählt aus
Strukturen gemäß den oben genannten Formeln (51) bis (144).
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Indizes m und n = 1 , die verbrückende Einheit hat also die Struktur
-Ar3-L-Ar4-. Dabei weist die verbrücktende Einheit L bevorzugt eine
Struktur der folgenden Formel (145) auf:
-(CR2)p-(Y)q- Formel (145) wobei R die oben genannte Bedeutung hat und weiterhin gilt:
Y ist gleich oder verschieden bei jedem Auftreten CR2, SiR2, GeR2, S, O oder NR; p ist eine Zahl von 0 bis 4, bevorzugt 0, 1 , 2, 3, 4, 5 oder 6; ist 0, 1 , 2, 3 oder 4, bevorzugt 0, 1 oder 2
mit der Maßgabe, dass nicht mehrere Heteroatome direkt aneinander gebunden sind.
Beispiele für bevorzugte Gruppen Ar3-L-Ar4 sind die folgenden Gruppen:
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist R gleich oder verschieden bei jedem Auftreten ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus H, D, F, Cl, Br, CN, C(=O)Ar, einer geradkettigen Alkyl- oder Alkoxy- gruppe mit 1 bis 10 C-Atomen oder einer verzweigten oder cyclischen Alkyl- oder Alkoxygruppe mit 3 bis 10 C-Atomen, die jeweils mit einem oder mehreren Resten R1 substituiert sein kann, wobei eine oder mehrere nicht-benachbarte CH2-Gruppen durch O ersetzt sein können und wobei ein oder mehrere H-Atome durch D oder F ersetzt sein können, einem aromatischen oder heteroaromatischen Ringsystem mit 5 bis 30 aroma- tischen Ringatomen, das jeweils mit einem oder mehreren Resten R1 substituiert sein kann, oder einer Aryloxy- oder Heteroaryloxygruppe mit 5 bis 30 aromatischen Ringatomen, die mit einem oder mehreren Resten R1 substituiert sein kann. in einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist R gleich oder verschieden bei jedem Auftreten ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus H, D, F, CN, einer geradkettigen Alkylgruppe mit 1 bis 10 C-Atomen oder einer verzweigten oder cyclischen Alkylgruppe mit 3 bis 10 C-Atomen, die jeweils mit einem oder mehreren Resten R1 substituiert sein kann, wobei ein oder mehrere H-Atome durch D oder F ersetzt sein
können, oder einem aromatischen oder heteroaromatischen Ringsystem mit 5 bis 18 aromatischen Ringatomen, das jeweils mit einem oder mehreren Resten R1 substituiert sein kann.
Dabei ist der Rest R, welcher an Ar5 bzw. Ar6 bindet, welcher also an die Struktur gemäß Formel (2) bindet, besonders bevorzugt gleich oder verschieden bei jedem Auftreten ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus H, D oder einem aromatischen oder heteroaromatischen Ringsystem mit 6 bis 18 aromatischen Ringatomen, wobei das aromatische oder heteroaromatische Ringsystem insbesondere ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Phenyl, ortho-, meta- oder para-Biphenyl, ortho-, meta-, para- oder verzweigtes Terphenyl und Quaterphenyl.
Dabei haben für Verbindungen, die durch Vakuumverdampfung verarbeitet werden, die Alkylgruppen bevorzugt nicht mehr als vier C-Atome, besonders bevorzugt nicht mehr als 1 C-Atom. Für Verbindungen, die aus Lösung verarbeitet werden, eignen sich auch Verbindungen, die mit Alkylgruppen mit bis zu 10 C-Atomen substituiert sind oder die mit Oligoarylen- gruppen, beispielsweise ortho-, meta-, para- oder verzweigten Terphenyl- oder Quaterphenylgruppen, substituiert sind.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist R1 gleich oder verschieden bei jedem Auftreten ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus H, D, F, CN, einer geradkettigen Alkylgruppe mit 1 bis 10 C-Atomen oder einer verzweigten oder cyclischen Alkylgruppe mit 3 bis 10 C-Atomen, wobei ein oder mehrere H-Atome durch D oder F ersetzt sein können, oder einem aromatischen oder heteroaromatischen Ringsystem mit 5 bis 30 aromatischen Ringatomen, das jeweils mit einem oder mehreren Resten R2 substituiert sein kann.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist R
1 gleich oder verschieden bei jedem Auftreten ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus H, D, F, CN, einer geradkettigen Alkylgruppe mit 1 bis 5 C- Atomen oder einer verzweigten oder cyclischen Alkylgruppe mit 3 bis 5 C- Atomen, oder einem aromatischen oder heteroaromatischen Ringsystem mit 5 bis 18 aromatischen Ringatomen.
Beispiele für bevorzugte Verbindungen gemäß den oben aufgeführten Ausführungsformen sind die Verbindungen der folgenden Strukturen.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen können nach dem Fachmann bekannten Syntheseschritten, wie z. B. Bromierung, Ullmann-Arylierung, Hartwig-Buchwald-Kupplung, etc., dargestellt werden, wie für zwei Beispielverbindungen in Schema 1 und 2 dargestellt. Ganz analog lassen sich weitere Derivate der erfindungsgemäßen Verbindungen darstellen. So kann beispielsweise eine Gruppe L, L-Ar
4, Ar
4 bzw. Ar
3-L-Ar
4, welche gleichzeitig mit einer reaktiven Abgangsgruppe, beispielsweise Chlor, Brom oder lod, und mit einer Aminogruppe substituiert ist, mit einem Derivat der Gruppe Ar
5, welches mit einer reaktiven Abgangsgruppe, beispielsweise Fluor, Chlor, Brom oder lod, substituiert ist, umgesetzt werden. Diese Reaktion kann entweder als nukleophile aromatische Substitution durchgeführt werden, gegebenenfalls unter Zusatz einer Base, oder in einer einer metallkatalysierten Kupplungsreaktion, beispielsweise einer Hartwig-Buchwald-Kupplung. Ganz analog kann in einem weiteren Schritt die Gruppe Ar
6 eingeführt werden. Die reaktive Abgangs- gruppe an Ar
3 bzw. L kann dann in einem Folgeschritt mit einer Verbindung Ar
1Ai^NH in einer metallvermittelten Kupplungsreaktion, beispielsweise einer Ullmann-Kupplung oder einer Hartwig-Buchwald-Kupplung umgesetzt werden. Die reaktive Abgangsgruppe an L kann weiterhin in einem Folgeschritt mit einer Verbindung ΑΓ
1ΑΙ^ΝΑΓ
4 umgesetzt werden, oder die reaktive Abgangsgruppe an Ar
4 kann in einem Folgeschritt mit
einer Verbindung
welche mit einer reaktiven Gruppe, beispielsweise einer Boronsäure bzw. einem Boronsäureester, substituiert ist, zur erfindungsgemäßen Verbindung gemäß Formel (1) umgesetzt werden. Als Kupplungsreaktionen eignen sich beispielsweise Suzuki-Kupplung oder Stille-Kupplung.
Schema 1
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein
Verfahren zur Herstellung einer Verbindung gemäß Formel (1 ), umfassend die Reaktionsschritte: a) Synthese einer Verbindung G-(Ar3)n-L-(Ar )m-NAr5Ar6 durch Umsetzung einer Verbindung G-(Ar3)n-L-(Ar4)m-NH2 mit einer Verbindung G-Ar5 und G-Ar6, optional unter Zusatz einer Base und/oder eines Katalysators, wobei G für eine reaktive Abgangsgruppe steht, insbesondere Fluor, Chlor, Brom oder lod; und b) Einführung der Gruppe A^Ar^N- durch Kupplung einer Gruppe
an Ar
3 bzw. L, beispielsweise durch Ullmann- oder Hartwig- Buchwald-Kupplung, oder durch Kupplung einer Gruppe
A^Ai^-N-A^-G an L, beispielsweise durch Suzuki-Kupplung.
Dabei ist die reaktive Abgangsgruppe in Schritt b) bevorzugt ausgewählt aus Cl, Br, I, Boronsäure bzw. Boronsäurederivaten, insbesondere Boron- säureestern, Triflat oder Tosylat.
Die oben beschriebenen erfindungsgemäßen Verbindungen, insbesondere Verbindungen, welche mit reaktiven Abgangsgruppen, wie Brom, lod, Chlor, Boronsäure oder Boronsäureester, oder mit reaktiven, polymerisier- baren Gruppen, wie Olefinen oder Oxetanen, substituiert sind, können als
Monomere zur Erzeugung entsprechender Oligomere, Dendrimere oder Polymere Verwendung finden. Die Oligomerisation bzw. Polymerisation erfolgt dabei bevorzugt über die Halogenfunktionalität bzw. die Boron- säurefunktionalität bzw. über die polymerisierbare Gruppe. Es ist weiterhin möglich, die Polymere über derartige Gruppen zu vernetzen. Die erfindungsgemäßen Verbindungen und Polymere können als vernetzte oder unvernetzte Schicht eingesetzt werden.
Weiterer Gegenstand der Erfindung sind daher Oligomere, Polymere oder Dendrimere enthaltend eine oder mehrere der oben aufgeführten erfindungsgemäßen Verbindungen, wobei ein oder mehrere Bindungen der erfindungsgemäßen Verbindung zum Polymer, Oligomer oder
Dendrimer vorhanden sind. Je nach Verknüpfung der erfindungsgemäßen Verbindung bildet diese daher eine Seitenkette des Oligomers oder Polymers oder ist in der Hauptkette verknüpft. Die Polymere, Oligomere oder Dendrimere können konjugiert, teilkonjugiert oder nicht-konjugiert sein. Die Oligomere oder Polymere können linear, verzweigt oder dendritisch sein. Für die Wiederholeinheiten der erfindungsgemäßen Verbindungen in Oligomeren, Dendrimeren und Polymeren gelten dieselben Bevorzugungen, wie oben beschrieben.
Zur Herstellung der Oligomere oder Polymere werden die erfindungsgemäßen Monomere homopolymerisiert oder mit weiteren Monomeren copolymerisiert. Bevorzugt sind Homopolymere oder Copolymere, wobei die Einheiten gemäß Formel (1) zu 0.01 bis 99.9 mol%, bevorzugt 5 bis 90 mol%, besonders bevorzugt 20 bis 80 mol% vorhanden sind. Geeignete und bevorzugte Comonomere, welche das Polymergrundgerüst bilden, sind gewählt aus Fluorenen (z. B. gemäß EP 842208 oder WO
2000/22026), Spirobifluorenen (z. B. gemäß EP 707020, EP 894107 oder WO 2006/061181), Para-phenylenen (z. B. gemäß WO 92/18552), Carbazolen (z. B. gemäß WO 2004/070772 oder WO 2004/113468), Thiophenen (z. B. gemäß EP 1028136), Dihydrophenanthrenen (z. B. gemäß WO 2005/014689), eis- und trans-lndenofluorenen (z. B. gemäß WO 2004/041901 oder WO 2004/1 3412), Ketonen (z. B. gemäß WO 2005/040302), Phenanthrenen (z. B. gemäß WO 2005/104264 oder WO 2007/017066) oder auch mehreren dieser Einheiten. Die Polymere, Oligo-
mere und Dendrimere können noch weitere Einheiten enthalten, beispielsweise Lochtransporteinheiten, insbesondere solche basierend auf Triary- laminen, und/oder Elektronentransporteinheiten. Außerdem können die Polymere entweder einpolymerisiert oder als Blend eingemischt Triplett- Emitter enthalten. Gerade die Kombination von Einheiten gemäß den Formeln (1) mit Triplett-Emittern führt zu besonders guten Ergebnissen.
Weiterhin können die Verbindungen gemäß Formel (1) auch weiter funktionalisiert werden und so zu erweiterten Strukturen umgesetzt werden. Hier ist als Beispiel die Umsetzung mit Arylboronsäuren gemäß Suzuki oder mit primären oder sekundären Aminen gemäß Hartwig- Buchwald zu nennen. So können die Verbindungen gemäß Formel (1) auch direkt an phosphoreszierende Metallkomplexe oder auch an andere Metallkomplexe gebunden werden.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen eignen sich für die Verwendung in einer elektronischen Vorrichtung. Dabei wird unter einer elektronischen Vorrichtung eine Vorrichtung verstanden, welche mindestens eine Schicht enthält, die mindestens eine organische Verbindung enthält. Das Bauteil kann dabei aber auch anorganische Materialien enthalten oder auch Schichten, welche vollständig aus anorganischen Materialien aufgebaut sind.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher die
Verwendung der oben ausgeführten erfindungsgemäßen Verbindungen in einer elektronischen Vorrichtung, insbesondere in einer organischen Elektrolumineszenzvorrichtung.
Nochmals ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine elektronische Vorrichtung enthaltend mindestens eine der oben ausgeführten erfindungsgemäßen Verbindungen. Dabei gelten die oben ausgeführten Bevorzugungen ebenso für die elektronischen Vorrichtungen.
Die elektronische Vorrichtung ist bevorzugt ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus organischen Elektrolumineszenzvorrichtungen (organischen Leuchtdioden, OLEDs), organischen integrierten Schaltungen (O-
ICs), organischen Feld-Effekt-Transistoren (O-FETs), organischen Dünn- filmtransistoren (O-TFTs), organischen lichtemittierenden Transistoren (O-LETs), organischen Solarzellen (O-SCs), farbstoffsensibilisierten organischen Solarzellen (ODSSCs), organischen optischen Detektoren, organischen Photorezeptoren, organischen Feld-Quench-Devices (O-FQDs), lichtemittierenden elektrochemischen Zellen (LECs), organischen Laserdioden (O-Laser) und„organic plasmon emitting devices" (D. M. Koller et al., Nature Photonics 2008, 1-4), bevorzugt aber organischen Elektro- lumineszenzvorrichtungen (OLEDs), besonders bevorzugt phosphoreszierenden OLEDs.
Die organischen Elektrolumineszenzvorrichtungen und die lichtemittierenden elektrochemischen Zellen können für verschiedene Anwendungen verwendet werden, beispielsweise für einfarbige oder mehrfarbige Displays, für Beleuchtungsanwendungen oder für medizinische oder kosmetische Anwendungen, beispielsweise in der Phototherapie.
Die organische Elektrolumineszenzvorrichtung enthält Kathode, Anode und mindestens eine emittierende Schicht. Außer diesen Schichten kann sie noch weitere Schichten enthalten, beispielsweise jeweils eine oder mehrere Lochinjektionsschichten, Lochtransportschichten, Lochblockierschichten, Elektronentransportschichten, Elektroneninjektionsschichten, Exzitonenblockierschichten, Elektronenblockierschichten und/oder Ladungserzeugungsschichten (Charge-Generation Layers). Ebenso können zwischen zwei emittierende Schichten Zwischenschichten (Inter- layer) eingebracht sein, welche beispielsweise eine exzitonenblockierende Funktion aufweisen. Es sei aber darauf hingewiesen, dass nicht notwendigerweise jede dieser Schichten vorhanden sein muss.
Dabei kann die organische Elektrolumineszenzvorrichtung eine
emittierende Schicht enthalten, oder sie kann mehrere emittierende Schichten enthalten. Wenn mehrere Emissionsschichten vorhanden sind, weisen diese bevorzugt insgesamt mehrere Emissionsmaxima zwischen 380 nm und 750 nm auf, so dass insgesamt weiße Emission resultiert, d. h. in den emittierenden Schichten werden verschiedene emittierende Verbindungen verwendet, die fluoreszieren oder phosphoreszieren
können. Insbesondere bevorzugt sind Systeme mit drei emittierenden Schichten, wobei die drei Schichten blaue, grüne und orange oder rote Emission zeigen (für den prinzipiellen Aufbau siehe z. B. WO 05/011013). Dabei ist es möglich, dass alle emittierenden Schichten fluoreszierende sind oder dass alle emittierenden Schichten phosphoreszierend sind oder dass eine oder mehrere emittierende Schichten fluoreszierend und eine oder mehrere andere Schichten phosphoreszierend sind.
Die erfindungsgemäße Verbindung gemäß den oben aufgeführten
Ausführungsformen kann dabei in unterschiedlichen Schichten eingesetzt werden, je nach genauer Struktur. Bevorzugt ist eine organische Elektro- lumineszenzvorrichtung, enthaltend eine Verbindung gemäß Formel (1) als Matrixmaterial für fluoreszierende oder phosphoreszierende Emitter, insbesondere für phosphoreszierende Emitter, und/oder in einer Lochblockierschicht und/oder in einer Elektronentransportschicht und/oder in einer elektronenblockierenden bzw. exzitonenbiockierenden Schicht und/oder in einer Lochtransportschicht, je nach genauer Substitution. Dabei gelten die oben aufgeführten bevorzugten Ausführungsformen auch für die
Verwendung der Materialien in organischen elektronischen Vorrichtungen.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die Verbindung gemäß Formel (1) als Matrixmaterial für eine fluoreszierende oder phosphoreszierende Verbindung, insbesondere für eine phosphoreszierende Verbindung, in einer emittierenden Schicht eingesetzt. Dabei kann die organische Elektrolumineszenzvorrichtung eine emittierende Schicht enthalten, oder sie kann mehrere emittierende Schichten enthalten, wobei mindestens eine emittierende Schicht mindestens eine erfindungsgemäße Verbindung als Matrixmaterial enthält.
Wenn die Verbindung gemäß Formel (1) als Matrixmaterial für eine emittierende Verbindung in einer emittierenden Schicht eingesetzt wird, wird sie bevorzugt in Kombination mit einem oder mehreren phosphoreszierenden Materialien (Triplettemitter) eingesetzt. Unter Phosphoreszenz im Sinne dieser Erfindung wird die Lumineszenz aus einem angeregten Zustand mit höherer Spinmultiplizität verstanden, also einem Spinzustand > 1 , insbesondere aus einem angeregten Triplettzustand. Im Sinne dieser
Anmeldung sollen alle lumineszierenden Komplexe mit Übergangsmetallen oder Lanthanoiden, insbesondere alle lumineszierenden Iridium-, Platin- und Kupferkomplexe als phosphoreszierende Verbindungen angesehen werden.
Die Mischung aus der Verbindung gemäß Formel (1) und der
emittierenden Verbindung enthält zwischen 99 und 1 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 98 und 10 Gew.-%, besonders bevorzugt zwischen 97 und 60 Gew.-%, insbesondere zwischen 95 und 80 Gew.-% der Verbindung gemäß Formel (1) bezogen auf die Gesamtmischung aus Emitter und Matrixmaterial. Entsprechend enthält die Mischung zwischen 1 und 99 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 2 und 90 Gew.-%, besonders bevorzugt zwischen 3 und 40 Gew.-%, insbesondere zwischen 5 und 20 Gew.-% des Emitters bezogen auf die Gesamtmischung aus Emitter und Matrixmaterial.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der Einsatz der Verbindung gemäß Formel (1) als Matrixmaterial für einen phosphoreszierenden Emitter in Kombination mit einem weiteren Matrixmaterial. Besonders geeignete Matrixmaterialien, welche in Kombination mit den Verbindungen gemäß Formel (1) eingesetzt werden können, sind aromatische Ketone, aromatische Phosphinoxide oder aromatische
Sulfoxide oder Sulfone, z. B. gemäß WO 2004/013080, WO 2004/093207, WO 2006/005627 oder WO 2010/006680, Triarylamine, Carbazolderivate, z. B. CBP (Ν,Ν-Biscarbazolylbiphenyl), m-CBP oder die in WO
2005/039246, US 2005/0069729, JP 2004/288381 , EP 1205527 oder WO 2008/086851 offenbarten Carbazolderivate, Indolocarbazolderivate, z. B. gemäß WO 2007/063754 oder WO 2008/056746, Indenocarbazolderivate, z. B. gemäß den nicht offen gelegten Anmeldungen DE 02009023 55.2 oder DE 102009031021.5, Azacarbazolderivate, z. B. gemäß EP 1617710, EP 1617711 , EP 1731584, JP 2005/347160, bipolare Matrixmaterialien, z. B. gemäß WO 07/137725, Silane, z. B. gemäß WO 2005/11 172, Azaborole oder Boronester, z. B. gemäß WO 06/117052, Triazinderivate, z. B. gemäß der nicht offen gelegten Anmeldung DE 102008036982.9, WO 2007/063754 oder WO 08/056746, Zinkkomplexe, z. B. gemäß EP 652273 oder WO 2009/062578, Fluorenderivate, z. B. gemäß WO
2009/124627, Diazasilol- bzw. Tetraazasilol-Derivate, z. B. gemäß WO 2010/054729, Diazaphosphol-Derivate, z. B. gemäß WO 2010/054730, oder verbrückte Carbazolderivate, wie z. B. gemäß US 2009/0136779 oder gemäß der nicht offen gelegten Anmeldung DE 102009048791.3. Weiterhin ist es möglich, einen elektronisch neutralen Co-Host zu verwenden, der weder lochtransportierende noch elektronentransportierende Eigenschaften aufweist, wie beispielsweise in WO 2010/108579 beschrieben.
Ebenso ist es möglich, zwei oder mehrere phosphoreszierende Emitter in der Mischung zu verwenden. Dabei wirkt der Emitter, welcher kürzerwellig emittiert, als Co-Host in der Mischung.
Als phosphoreszierende Verbindungen (= Triplettemitter) eignen sich insbesondere Verbindungen, die bei geeigneter Anregung Licht, vorzugsweise im sichtbaren Bereich, emittieren und außerdem mindestens ein Atom der Ordnungszahl größer 20, bevorzugt größer 38 und kleiner 84, besonders bevorzugt größer 56 und kleiner 80 enthalten, insbesondere ein Metall mit dieser Ordnungszahl. Bevorzugt werden als Phosphoreszenzemitter Verbindungen, die Kupfer, Molybdän, Wolfram, Rhenium,
Ruthenium, Osmium, Rhodium, Iridium, Palladium, Platin, Silber, Gold oder Europium enthalten, verwendet, insbesondere Verbindungen, die Iridium, Platin oder Kupfer enthalten.
Beispiele der oben beschriebenen Emitter können den Anmeldungen WO 2000/70655, WO 2001/41512, WO 2002/02714, WO 2002/15645, EP 1191613, EP 1191612, EP 1191614, WO 2005/033244, WO
2005/019373, US 2005/0258742, WO 2009/146770, WO 2010/015307, WO 2010/031485, WO 2010/05473 , WO 2010/054728, WO
2010/086089, WO 2010/099852 und WO 2010/102709 entnommen werden. Generell eignen sich alle phosphoreszierenden Komplexe, wie sie gemäß dem Stand der Technik für phosphoreszierende OLEDs verwendet werden und wie sie dem Fachmann auf dem Gebiet der organischen Elektrolumineszenz bekannt sind, und der Fachmann kann ohne
erfinderisches Zutun weitere phosphoreszierende Komplexe verwenden.
ln einer weiteren Ausführungsform der Erfindung enthält die erfindungsgemäße organische Elektrolumineszenzvorrichtung keine separate Lochinjektionsschicht und/oder Lochtransportschicht und/oder Lochblockierschicht und/oder Elektronentransportschicht, d. h. die emittierende Schicht grenzt direkt an die Lochinjektionschicht oder die Anode an, und/ oder die emittierende Schicht grenzt direkt an die Elektronentransportschicht oder die Elektroneninjektionsschicht oder die Kathode an, wie zum Beispiel in WO 2005/053051 beschrieben. Weiterhin ist es möglich, einen Metallkomplex, der gleich oder ähnlich dem Metallkomplex in der emittierenden Schicht ist, direkt angrenzend an die emittierende Schicht als Lochtransport- bzw. Lochinjektionsmaterial zu verwenden, wie z. B. in WO
2009/030981 beschrieben.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die Verbindung gemäß Formel (1) als Elektronentransportmaterial in einer Elektronentransport- oder Elektroneninjektionsschicht eingesetzt. Dabei kann die emittierende Schicht fluoreszierend oder phosphoreszierend sein. Wenn die Verbindung als Elektronentransportmaterial eingesetzt wird, kann es bevorzugt sein, wenn sie dotiert ist, beispielsweise mit Alkalimetallkomplexen, wie z. B. Liq (Lithiumhydroxychinolinat).
In nochmals einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die Verbindung gemäß Formel (1) in einer Lochblockierschicht eingesetzt. Unter einer Lochblockierschicht wird eine Schicht verstanden, die auf Kathodenseite direkt an eine emittierende Schicht angrenzt.
Es ist weiterhin möglich, die Verbindung gemäß Formel (1) sowohl in einer Lochblockierschicht bzw. Elektronentransportschicht als auch als Matrix in einer emittierenden Schicht zu verwenden.
In den weiteren Schichten der erfindungsgemäßen organischen Elektrolumineszenzvorrichtung können alle Materialien verwendet werden, wie sie üblicherweise gemäß dem Stand der Technik eingesetzt werden. Der Fachmann kann daher ohne erfinderisches Zutun alle für organische Elektrolumineszenzvorrichtungen bekannten Materialien in Kombination mit den erfindungsgemäßen Verbindungen gemäß Formel (1) einsetzen.
Weiterhin bevorzugt ist eine organische Elektrolumineszenzvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Schichten mit einem Sublimationsverfahren beschichtet werden. Dabei werden die Materialien in Vakuum-Sublimationsanlagen bei einem Anfangsdruck von üblicherweise kleiner 10"5 mbar, bevorzugt kleiner 10"6 mbar aufgedampft. Es ist aber auch möglich, dass der Anfangsdruck noch geringer ist, beispielsweise kleiner 10"7 mbar.
Bevorzugt ist ebenfalls eine organische Elektrolumineszenzvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Schichten mit dem OVPD (Organic Vapour Phase Deposition) Verfahren oder mit Hilfe einer Trägergassublimation beschichtet werden. Dabei werden die Materialien bei einem Druck zwischen 10"5 mbar und 1 bar aufgebracht. Ein Spezialfall dieses Verfahrens ist das OVJP (Organic Vapour Jet Printing) Verfahren, bei dem die Materialien direkt durch eine Düse aufgebracht und so strukturiert werden (z. B. M. S. Arnold et al., Appl. Phys. Lett. 2008, 92, 053301 ).
Weiterhin bevorzugt ist eine organische Elektrolumineszenzvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Schichten aus Lösung, wie z. B. durch Spincoating, oder mit einem beliebigen Druckverfahren, wie z. B. LITI (Light Induced Thermal Imaging, Thermotransferdruck), InkJet Druck (Tintenstrahldruck), Siebdruck, Flexodruck, Offsetdruck oder Nozzle Printing, hergestellt werden. Hierfür sind lösliche Verbindungen nötig, welche beispielsweise durch geeignete Substitution erhalten werden. Diese Verfahren eignen sich auch für Oligomere, Dendrimere und Polymere. Diese Verfahren eignen sich insbesondere auch für die erfindungsgemäßen Verbindungen, da diese allgemein eine sehr gute Löslichkeit in organischen Lösemitteln aufweisen.
Weiterhin sind Hybridverfahren möglich, bei denen beispielsweise eine oder mehrere Schichten aus Lösung aufgebracht werden und eine oder mehrere weitere Schichten aufgedampft werden. So kann beispielsweise die emittierende Schicht auf Lösung aufgebracht werden und die
Elektronentransportschicht aufgedampft werden.
Diese Verfahren sind dem Fachmann generell bekannt und können von ihm ohne erfinderisches Zutun auf organische Elektrolumineszenzvor- richtungen enthaltend die erfindungsgemäßen Verbindungen angewandt werden.
Für die Verarbeitung der erfindungsgemäßen Verbindungen aus flüssiger Phase, beispielsweise durch Spin-Coating oder durch Druckverfahren, sind Formulierungen der erfindungsgemäßen Verbindungen erforderlich. Diese Formulierungen können beispielsweise Lösungen, Dispersionen oder Miniemulsionen sein. Es kann bevorzugt sein, hierfür Mischungen aus zwei oder mehr Lösemitteln zu verwenden. Geeignete und bevorzugte Lösemittel sind beispielsweise Toluol, Anisol, o-, m- oder p-Xylol, Methyl- benzoat, Dimethylanisol, Mesitylen, Tetralin, Veratrol, THF, Methyl-THF, THP, Chlorbenzol, Dioxan oder Mischungen dieser Lösemittel.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher eine Formulierung, insbesondere eine Lösung, Dispersion oder Miniemulsion, enthaltend mindestens eine Verbindung gemäß Formel (1) oder ein entsprechendes erfindungsgemäßes Oligomer, Polymer oder Dendrimer und mindestens ein Lösemittel, insbesondere ein organisches Lösemittel. Wie solche Lösungen hergestellt werden können, ist dem Fachmann bekannt und beispielsweise in der WO 2002/072714, der WO
2003/019694 und der darin zitierten Literatur beschrieben.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Mischungen enthaltend mindestens eine Verbindung gemäß Formel (1) oder ein entsprechendes erfindungsgemäßes Oligomer, Polymer oder Dendrimer und mindestens eine weitere Verbindung. Die weitere Verbindung kann beispielsweise ein fluoreszierender oder phosphoreszierender Dotand sein, wenn die erfindungsgemäße Verbindung als Matrixmaterial verwendet wird. Geeignete fluoreszierende und phosphoreszierende Dotanden sind oben im Zusammenhang mit den organischen Elektro- lumineszenzvorrichtungen aufgeführt und sind auch für die erfindungsgemäßen Mischungen bevorzugt.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen und die erfindungsgemäßen organischen Elektrolumineszenzvorrichtungen zeichnen sich durch folgende überraschende Vorteile gegenüber dem Stand der Technik aus:
1. Die erfindungsgemäßen Verbindungen bzw. Verbindungen gemäß Formel (1), eingesetzt als Matrixmaterial für fluoreszierende oder phosphoreszierende Emitter führen zu sehr hohen Effizienzen sowie zu langen Lebensdauern. Dies gilt insbesondere, wenn die
Verbindungen als Matrixmaterial für einen phosphoreszierenden Emitter eingesetzt werden.
2. Die erfindungsgemäßen Verbindungen bzw. Verbindungen gemäß Formel (1) eignen sich nicht nur als Matrix für rot und grün phosphoreszierende Verbindungen, sondern auch für blau phosphoreszierende Verbindungen.
3. Die erfindungsgemäßen Verbindungen bzw. Verbindungen gemäß Formel (1) weisen einen sehr geringen Abstand zwischen dem S Niveau, also dem ersten angeregten Singulett-Niveau, und dem T Niveau, also dem ersten angeregten Triplett-Niveau auf und sind daher besonders gut für die Verwendung als Matrix in phosphoreszierenden OLEDs zu verwenden.
4. Die erfindungsgemäßen Verbindungen, eingesetzt in organischen
Elektrolumineszenzvorrichtungen, führen zu hohen Effizienzen und zu steilen Strom-Spannungs-Kurven mit niedrigen Einsatz- und Betriebsspannungen.
Diese oben genannten Vorteile gehen nicht mit einer Verschlechterung der weiteren elektronischen Eigenschaften einher.
Die Erfindung wird durch die nachfolgenden Beispiele näher erläutert, ohne sie dadurch einschränken zu wollen. Der Fachmann kann aus den Schilderungen die Erfindung im gesamten offenbarten Bereich ausführen und ohne erfinderisches Zutun weitere erfindungsgemäße Verbindungen
herstellen und diese in elektronischen Vorrichtungen verwenden bzw. das erfindungsgemäße Verfahren anwenden.
Beispiele:
Die nachfolgenden Synthesen werden, sofern nicht anders angegeben, unter einer Schutzgasatmosphäre in getrockneten Lösungsmitteln durchgeführt.
yl)-amin
Eine gut gerührte Lösung von 15.0 g (87.2 mmol) 4-Bromanilin in 280 mL Pyridin und 400 mL Toluol wird mit 23.4 g (87.2 mmol) 2-Chlor-4,6- diphenyl-(1 ,3,5)-triazin in 400 mL Toluol versetzt und anschließend 16 h bei Raumtemperatur gerührt. Anschließend wird das Lösungsmittel im Vakuum entfernt und der Rückstand chromatographisch gereinigt (Heptan/ Essigsäureethylester 20:1). Ausbeute: 21.1 g (52.3 mmol), 60 %. b) (4-Bromphenyl)-bis-(4,6-diphenyl-[1 ,3,5]triazin-2-yl)-amin
0.32 g (8 mmol) NaH (60 % in Öl) wird in 100 mL THF vorgelegt. Dazu tropft man bei Raumtemperatur eine Lösung aus 2.00 g (5 mmol) des Produkts aus a) in 50 mL THF. Nach 1 h werden 1.35 g (5 mmol) 2-Chlor- 4,6-diphenyl-(1 ,3,5)-triazin zugegeben, 8 h unter Rückfluss erhitzt und 12 h bei RT gerührt. Anschließend wird das Lösungsmittel im Vakuum entfernt und der Rückstand chromatographisch gereinigt (Heptan/Essigsäureethyl- ester 20:1). Ausbeute: 0.71 g (1.2 mmol), 22 %.
0.95 g (1.5 mmol) des Produkts aus b), 0.45 g (1.7 mmol) 4-Diphenyl- amino-phenyl-boronsäure und 0.81 g (3.75 mmol) Trikaliumphosphat werden in 50 mL Toluol, 50 mL Dioxan und 50 mL Wasser suspendiert. Zu dieser Suspension werden 45.6 mg (0.15 mmol) Tri-o-tolylphosphin und dann 17 mg (0.075 mmol) Palladium(ll)acetat gegeben, und die Reaktionsmischung wird 16 h unter Rückfluss erhitzt. Nach Erkalten wird die organische Phase abgetrennt, über Kieselgel filtriert, dreimal mit je 20 mL Wasser gewaschen und anschließend zur Trockene eingeengt. Der Rückstand wird aus Toluol und aus Dichlormethan / /'so-Propanol umkristallisiert. Die Ausbeute beträgt 0.59 g (0.74 mmol), entsprechend 49 % der Theorie.
Beispiel 2: Synthese von TMM3
) Bis(4-bromphenyl)diphenylsilan
10.81 g (50 mmol) 1 ,4-Dibrombenzol werden in 400 mL trockenem THF gelöst und auf -78 °C gekühlt. Anschließend werden 20 mL (50 mmol) n- Butyllithium bei -78 °C zugetropft und nach beendeter Zugabe noch 1 h bei 78 °C gerührt. Dann werden langsam 6.3 g (25 mmol) Dichlordiphenyl- silan, gelöst in 80 mL trockenem THF, zugetropft und über Nacht auf Raumtemperatur kommen lassen. Die Reaktionsmischung wird komplett einrotiert und der Feststoff aus Toluol und danach aus n-Butanol umkristallisiert. Die Ausbeute beträgt 10 g (0.21 mmol), entsprechend 81 % der Theorie. b) 2,2,-[(Diphenylsilylen)-di-1 ,4-phenylene]-bis(4,4,5,5-tetramethyl- 1 ,3,2-dioxaborolan)
Eine Mischung aus Bis(4-bromphenyl)diphenylsilan (28.2 g, 57 mmol), Bis- (pinacolato)diboron (16.0 g, 63 mmol), Kaliumacetat (18.6 g, 0.19 mol), PdCI
2(dppf) x CH
2CI
2 (0.75 g, 1 mmol) und Dioxan (400 mL) wird 30 min. entgast. Die Reaktionsmischung wird 6 h unter Rückfluss erhitzt. Nach Abkühlen auf Raumtemperatur wird die Mischung in Eiswasser (80 mL) gegossen und mit Toluol extrahiert. Die vereinigten organischen Phasen werden über Natriumsulfat getrocknet und das Lösemittel bei vermindertem Druck abdestilliert, wobei eine braune Flüssigkeit zurückbleibt. Das Endprodukt wird als hellbrauner Feststoff isoliert (30.2 g, 90 %).
Eine Mischung aus 13.18 g (22.4 mmol) 2'-[(Diphenylsilylen)-di-1 ,4- phenylen]-bis(4,4,5,5-tetramethyl-1 ,3,2-dioxaborolan), 7.2 g (11.2 mmol) (4-Bromphenyl)-bis(4,6-diphenyl-[1 ,3,5]triazin-2-yl)-amin und 3.9 g (11.7 mmol) (4-Bromphenyl)-diphenyl-amin in 250 mL Toluol und 250 mL Dioxan wird durch Durchleiten von N2 für 30 min. entgast. Dann werden 252 mg (1.12 mmol) Pd(OAc)2 und 1.34 g (4.48 mmol) Tris-o-tolylphosphin zugegeben, und die Mischung wird 8 h auf 80 °C erhitzt. Nach Abkühlen auf Raumtemperatur wird die Mischung mit 100 mL Wasser verdünnt und mit Ethylacetat (3 x 50 mL) extrahiert. Die vereinigten organischen Phasen werden über Natriumsulfat getrocknet und das Lösemittel unter vermindertem Druck entfernt. Das Rohprodukt wird durch Flash-Chromatographie über Silica und Kristallisation gereinigt (17 g, 67 %).
Eine Mischung aus 1 ,6-Bis(p-bis[4,4,5,5-tetramethyl-1 ,3,2-dioxaborolan]- phenyl)hexan (11 g, 22.4 mmol), (4-Bromphenyl)-bis-(4,6-diphenyl-[1 ,3,5]- triazin-2-yl)-amin (7.2 g, 11.2 mmol) und (4-Bromphenyl)-diphenyl-amin (3.9 g, 11.7 mmol) in 250 mL Toluol und 250 ml_ Dioxan wird mit N
2 für 30 min. entgast. Dann wird Pd(OAc)
2 (252 mg, 1.12 mmol) und Tris-o-tolyl- phosphin (1.34 g, 4.48 mmol) zugegeben, und die Mischung wird 24 h auf 80 °C erhitzt. Nach Abkühlen auf Raumtemperatur wird die Mischung mit 100 mL Wasser verdünnt und mit Ethylacetat (3 x 50 mL) extrahiert. Die vereinigten organischen Phasen werden über Natriumsulfat getrocknet und das Lösemittel unter vermindertem Druck entfernt. Das Rohprodukt wird durch Flash-Chromatographie über Silica und Kristallisation gereinigt (15 g, 64 %).
Verwendungsbeispiele Verwendete Materialien:
Die folgenden Materialien werden in der vorliegenden Erfindung
verwendet: TMM1 ist ein Referenz-Matrixmaterial gemäß dem Stand der Technik (WO 2008/086851). TMM2, TMM3 und TMM4 sind erfindungsgemäße Matrixmaterialien, deren Synthesen in den Beispielen 1 bis 3 beschrieben sind. Dabei steht die Abkürzung TMM für Triplett-Matrix- material. TEG1 ist ein phosphoreszierender Emitter, wobei TEG für Triplettemitter Grün steht.
TMM1
Das Polymer IL1 , welches als Interlayer verwendet wird, ist ein Copolymer der folgenden Monomere, welche durch Suzuki-Kupplung, wie in WO 2003/048225 offenbart, synthetisiert wird:
50% 50%
Beispiel 4: Messung des Triplettniveaus und quantenchemische Simulationen zu TMM1 bis TMM6 und TEG1
Die quantenchemischen Simulationen zu TMM1 bis TMM6 und TEG1 werden in Gaussian 03W (Gaussian Inc.) durchgeführt: Zunächst wird AM1 verwendet, um die Molekülgeometrie zu optimieren, und TD-DFT (time-dependent density function theory) mit correction functional B3PW9 und dem Basissatz 6-31 G(d) wird für die Energieberechnung verwendet, welche die Lagen von HOMO und LUMO sowie die Energien des Triplett- zustands und des angeregten Singulettzustands mit einschließen. Der erste Triplettzustand und der erste angeregte Singulettzustand sind die wichtigsten Zustände. Diese werden im Folgenden mit T1 und S1 bezeichnet. Die HOMO- und LUMO-Werte werden durch Cyclovoltammetrie (CV) korrigiert wie folgt: Eine Reihe von Materialien werden durch CV gemessen und ebenfalls durch Gaussian 03W mit derselben Methode, z. B. unter Verwendung von B3PW91 und demselben Basissatz 6-31 G(d), berechnet. Die berechneten Werte werden dann gemäß den gemessenen Werten kalibriert. Dieser Kalibrierfaktor wird für die weiteren Berechnungen verwendet.
Die T1 -Niveaus von TMM1 bis TMM4 werden weiterhin durch zeitaufgelöste Spektroskopie bei niedriger Temperatur gemessen wie folgt: Ein Film von TMM1 bis TMM4 wird mit einer Dicke von 100 nm auf Quarzglas beschichtet und dann mit einem YAG-Laser (355 nm) oder einem N2-Laser (337 nm) bei Flüssigheliumtemperatur (10 K) angeregt. Das verzögerte Photolumineszenzspektrum nach 10 wird aufgenommen. Das T1- Niveau wird dann bestimmt durch das Onset der verzögerten Photolumineszenz.
Die simulierten und gemessenen Energieniveaus sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Das T1 -Niveau von TEG1 wird abgeleitet von dem
Onset des Photolumineszenzspektrums von TEG1 in Toluol. Die T1- Niveaus von TMM1 bis TMM6, sowohl die simulierten wie auch die gerechneten Werte, sind höher als die von TEG1 , was darauf hindeutet, dass alls diese Materialien geeignete Matrixmaterialien für TEG1 sind. Jedoch hat die Referenzmatrix TMM1 einen großen Bandabstand und eine große S1-T1-Lücke (ca. 0.43 eV), was zu Schwierigkeiten bei der
Ladungsinjektion führen kann. TMM2 bis TMM6 haben einen viel kleineren S1-T1 -Abstand (nur ca. 0.2 eV), und ihre HOMO- und LUMO-Niveaus sind besser für die Ladungsinjektion geeignet.
Tabelle 1 : Zusammenfassung der Energieniveaus von TMM1 bis
TMM6 und TEG1
Beispiel 5: Lösungen und Zusammensetzungen enthaltend TMM1 bis TMM4 und TEG1
Lösungen, wie sie in Tabelle 2 zusammengefasst sind, werden wie folgt hergestellt: Zunächst werden 200 mg des TMM und 50 mg TEG1 in 10 mL Chlorbenzol gelöst und so lange gerüht, bis die Lösung klar ist. Die Lösung wird filtriert unter Verwendung eines Filters Millipore Millex LS,
Hydrophobie PTFE 5.0 pm.
Tabelle 2: Zusammensetzung der Lösungen
ZusammenVerhältnis Lösemittel Konzentration setzung (bezogen auf
Gewicht)
Lösung 1 TMM1 + TEG1 75% : 25% Chlorbenzol 25 mg/ml
Lösung 2 TMM2 + TEG1 75% : 25% Chlorbenzol 25 mg/ml
Lösung 3 TMM3 + TEG1 75% : 25% Chlorbenzol 25 mg/ml
Lösung 4 TMM4 + TEG1 75% : 25% Chlorbenzol 25 mg/ml
Lösungen 1 bis 4 werden verwendet, um die emittierende Schicht von OLEDs zu beschichten. Die entsprechende Feststoffzusammensetzung kann erhalten werden, indem das Lösemittel der Lösungen verdampft wird. Diese kann für die Herstellung weiterer Formulierungen verwendet werden.
Beispiel 6: Herstellung der OLEDs
OLED1 bis OLED4 mit einer Struktur gemäß dem Stand der Technik, wie in Abbildung 1 abgebildet, werden unter Verwendung der entsprechenden Lösungen, wie in Tabelle 2 zusammengefasst, gemäß der folgenden Vorschrift hergestellt:
1) Beschichtung von 80 nm PEDOT (Baytron P AI 4083) auf ein ITO- beschichtetet Glassubstrat durch Spin-Coating.
2) Beschichtung einer 20 nm Interlayer IL1 durch Spin-Coating einer Toluollösung von IL1 (Konzentration 0.5 Gew.%) in einer Glovebox.
3) Ausheizen der Interlayer IL1 bei 180 °C für 1 h in einer Glovebox.
4) Beschichtung einer 80 nm emittierenden Schicht durch Spin-Coating einer Lösung gemäß Tabelle 2.
5) Ausheizen der Vorrichtung bei 120 °C für 20 min.
6) Aufdampfen einer Ba/Al-Kathode (3 nm + 150 nm).
7) Verkapselung der Vorrichtung.
Beispiel 7: Messungen und Vergleich der Ergebnisse
Die so erhaltenen OLEDs werden nach Standardmethoden charakterisiert. Dabei werden die folgenden Eigenschaften gemessen: UIL-Charakteristik, Elektrolumineszenzspektrum, Farbkoordinaten, Effizienz, Betriebsspannung und Lebensdauer. Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 zusammengefasst, wobei OLED1 als Vergleich gemäß dem Stand der Technik dient. In Tabelle 3 steht U0n für die Einsatzspannung, U(100) für die Spannung bei 100 cd/m2 und U(1000) für die Spannung bei 1000 cd/m2.
Wie aus Tabelle 3 ersichtlich ist, werden unter Verwendung der erfindungsgemäßen Matrixmaterialien TMM2, TMM3 und TMM4 deutlich verbesserte phosphoreszierende OLEDs in Bezug auf Betriebsspannung und Effizienz erhalten. Alle OLEDs zeigen vergleichbare Farbkoordinaten. Die hohe Betriebsspannung und die niedrige Effizienz von OLED1 sind möglicherweise in dem tiefen HOMO und dem hohen LUMO des Matrixmaterials TMM1 begründet.