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WO2011058181A2 - Anzeige eines systemzustands einer behandlungseinrichtung für mikroskopische proben - Google Patents

Anzeige eines systemzustands einer behandlungseinrichtung für mikroskopische proben Download PDF

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WO2011058181A2
WO2011058181A2 PCT/EP2010/067514 EP2010067514W WO2011058181A2 WO 2011058181 A2 WO2011058181 A2 WO 2011058181A2 EP 2010067514 W EP2010067514 W EP 2010067514W WO 2011058181 A2 WO2011058181 A2 WO 2011058181A2
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WO
WIPO (PCT)
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display
system state
traffic light
treatment device
light function
Prior art date
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PCT/EP2010/067514
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French (fr)
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WO2011058181A3 (de
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Michael Thiel
Herrmann Ulbrich
Martin Zwicklowsky
Michael Erben
Michael Rapp
Stefan Kunkel
Udo Herrmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Leica Biosystems Nussloch GmbH
Original Assignee
Leica Biosystems Nussloch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Leica Biosystems Nussloch GmbH filed Critical Leica Biosystems Nussloch GmbH
Priority to US13/509,421 priority Critical patent/US8890709B2/en
Priority to GB1208564.3A priority patent/GB2488067B/en
Priority to CN201080051516.9A priority patent/CN102648404B/zh
Priority to DE112010004388.4T priority patent/DE112010004388B4/de
Publication of WO2011058181A2 publication Critical patent/WO2011058181A2/de
Publication of WO2011058181A3 publication Critical patent/WO2011058181A3/de
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    • G08B5/36Visible signalling systems, e.g. personal calling systems, remote indication of seats occupied using electric transmission; using electromagnetic transmission using visible light sources
    • GPHYSICS
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    • G01N1/28Preparing specimens for investigation including physical details of (bio-)chemical methods covered elsewhere, e.g. G01N33/50, C12Q
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    • G01N35/00722Communications; Identification
    • G01N2035/00891Displaying information to the operator

Definitions

  • the present invention relates to a method for displaying a system state of a multi-step automatic processing device for microscopic samples, a corresponding display system adapted to carry out the method, and a display system equipped with the display system
  • Treatment device thus, for example, from an automatic embedding device, which in a plurality of process steps, a sample for a subsequent
  • Covering machines represent in which a sample is processed in several process steps, in which case the samples first pass through the stainer and then the coverslipper for applying coverslips on the dyed sample.
  • German patent DE 101 44 989 B4 explicitly refers to a system for processing specimens arranged on microscope slides for a subsequent microscopic examination, this system a separately formed in a housing and independently working stainer for coloring the preparations, wherein a plurality of slides are arranged in a rack and go through the dyeing process in this rack. Furthermore, the system has a transport device for transporting the rack in the stainer and a separately designed and independently operating coverslipper for applying coverslips on the colored preparations.
  • the residual water in the tissue sample to be embedded must be removed as completely as possible due to the poor miscibility of water and paraffin wax before infiltration, otherwise the cuttability and the quality of the sample are impaired.
  • the last alcohol stage often has residual water.
  • residual water can be partly removed from the tissue samples by the intermediary medium.
  • it must be ensured that the target concentrations of the components of the alcohol series are maintained as precisely as possible.
  • a concentration and / or purity of a process medium and / or a characteristic property thereof can be detected.
  • Exposing the user to damaging influences from process media and the like can also be avoided, for example, by structural safety measures (see, for example, the not yet published application DE 2008 039 876).
  • a "process step across display” is understood to mean a display that does not specifically take place for each process step of the treatment device. Rather, the display of the assessed system status is made on a cross-level of the several process steps level. For example, in the event of an error, an indicator symbol (for example, a red warning triangle) is displayed, so that the user can immediately recognize that the treatment device is in a faulty state. On the display, a location is preferably reserved exclusively for the display icon. The user therefore does not have to select different sub-menus associated with the process steps in order to be able to check whether the treatment device is in a faulty or functional state.
  • the user of an automatic processing device for microscopic samples is provided with rapid, directly evaluable information as to whether the device in question is in a functional state.
  • the traffic light function in the form of said error button or another display symbol is implemented on a screen display, this may be, for example, a warning triangle or a warning circuit.
  • appropriate colors or hatches can be selected. For example, it may be provided to display the error button or the display symbol only in the case of a problem, wherein a low-critical system state, for example, in a first color (gray or yellow), a critical system state, however, in a second color (for example, red) is displayed.
  • a fault button can be selected appropriately, wherein when using a touch screen as a screen display ("touch screen"), the selection of Error buttons can also be done by simply tapping the user's finger or with another input means.

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Anzeige eines Systemzustands einer automatischen Behandlungseinrichtung (1) für mikroskopische Proben auf Grundlage von Systemparametern (121, 122, 123) der Behandlungseinrichtung (1), mit den folgenden Schritten: a) Bestimmen (120) wenigstens eines Systemparameters (121, 122, 123), b) Auswerten (130) wenigstens eines bestimmten (120) Systemparameters (121, 122, 123) auf Grundlage von Auswertekriterien, c) Beurteilen (140) des Systemzustands auf Grundlage wenigstens eines ausgewerteten (130) Systemparameters (121, 122, 123) und d) Anzeigen (150) des beurteilten (140) Systemzustands durch eine Ampelfunktion (175) mit Anzeigezuständen.

Description

Anzeige eines Systemzustands einer Behandlungseinrichtung für mikroskopische Proben
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Anzeige eines Systemzustands einer automatischen Behandlungseinrichtung mit mehreren Prozessschritten für mikroskopische Proben, ein entsprechendes Anzeigesystem, das zur Durchführung des Verfahrens eingerichtet ist, sowie eine mit dem Anzeigesystem ausgestattete
Behandlungseinrichtung .
Derartige Behandlungseinrichtungen für mikroskopische Proben sind an sich aus dem Stand der Technik bekannt. Hierbei kann es sich insbesondere um eine automatische Einbettungseinrichtung, einen Färbeautomat und/oder einen Eindeckautomat handeln. Die Behandlungseinrichtung kann folglich aus einem oder mehreren solcher Automaten bestehen. Im einfachsten Fall besteht die
Behandlungseinrichtung folglich beispielsweise aus einer automatischen Einbettungseinrichtung, die in mehreren Prozessschritten eine Probe für einen nachfolgenden
Mikrotomschnitt präpariert. Ein derartiger Gewebeprozessor für biologische bzw. histologische Proben ist aus der DE 10 2005 057 191 AI bekannt. Entsprechendes gilt für einen Färbeautomaten und einen Eindeckautomaten. Die genannten Automaten können auch zu einem Gerät kombiniert werden. Eine Behandlungseinrichtung im Sinne der vorliegenden Anmeldung kann also auch ein solch kombiniertes Gerät, also beispielsweise einen kombinierten Färbe- und
Eindeckautomaten darstellen, in dem eine Probe in mehreren Prozessschritten verarbeitet wird, wobei in diesem Fall die Proben zunächst den Färbeautomaten und anschließend den Eindeckautomaten zum Aufbringen von Deckgläsern auf die gefärbte Probe durchlaufen.
Bezüglich des Aufbaus und der Arbeitsweise von Färbe- und Eindeckautomaten an sich sowie in Kombination miteinander wird auf die deutsche Patentschrift DE 101 44 989 B4 explizit hingewiesen, die ein System zum Bearbeiten von auf Objektträgern angeordneten Präparaten für eine nachfolgende mikroskopische Untersuchung betrifft, wobei dieses System einen in einem Gehäuse separat ausgebildeten und eigenständig arbeitenden Färbeautomaten zum Einfärben der Präparate umfasst, wobei mehrere Objektträger in einem Rack angeordnet sind und den Färbeprozess in diesem Rack durchlaufen. Weiterhin weist das System eine Transporteinrichtung zum Transportieren des Racks im Färbeautomaten und einen separat ausgebildeten und eigenständig arbeitenden Eindeckautomaten zum Aufbringen von Deckgläsern auf die gefärbten Präparate auf. Färbeautomat und Eindeckautomat sind nebeneinander angeordnet und enthalten aufeinander zuweisende seitliche Öffnungen, durch die hindurch eine als Roboterarm ausgebildete Transporteinrichtung ein Rack vom Färbeautomaten direkt in den Eindeckautomaten überführen kann. Bezüglich der genauen Abfolge der einzelnen Prozessschritte, die eine mikroskopische Probe hierbei durchläuft, sei nochmals ausdrücklich auf diese Schrift hingewiesen . Ähnliche Systeme zum Färben und Eindecken von mikroskopischen Proben auf Objektträgern sind aus der DE 101 44 042 AI sowie aus der DE 201 22 727 U bekannt. Einbettungseinrichtungen, auch als Einbettautomaten oder Gewebeprozessoren bekannt, werden in der klinischen Routinediagnostik zur Vorbereitung von Proben für die mikroskopische Untersuchung verwendet. Zur Gewinnung dünner und gleichmäßiger Mikrotomschnitte in der Histopathologie muss das zu untersuchende Material Stabilität und eine gleichmäßige Konsistenz bzw. Festigkeit aufweisen. Hierzu wird beispielsweise häufig eine Gewebeinfiltration mit heißem Paraffinwachs (nachfolgend auch allgemeiner als "Paraffin" bezeichnet) vorgenommen.
Da Paraffin nicht wasserlöslich ist, wird (beispielsweise formalinfixiertes ) Gewebe zunächst in einer aufsteigenden Alkoholreihe (mit zunehmender Methanol- oder Ethanolkonzentration) möglichst schonend entwässert. Nach der Entwässerung wird der möglichst wasserfreie Alkohol des letzten Entwässerungsschritts durch ein besonders gut mit Paraffin mischbares und zusätzlich letzte Wasserreste aufnehmendes sogenanntes Intermedium (z.B. Xylol bzw. ein Xylolgemisch) entfernt. Das Intermedium wird dann durch heißes Paraffinwachs, häufig mittels Vakuuminfiltration, ersetzt .
Die paraffingetränkten Gewebestücke können nun zu schneidbaren Paraffinblöcken verarbeitet, geschnitten, und auf Objektträger überführt werden. Nach Entparaffinierung, Färbung, Eindecken etc. stehen die Schnitte für die lichtmikroskopische Untersuchung zur Verfügung. Ein Gewebeprozessor, der eine weitgehend automatische Bearbeitung von Proben erlaubt, ist in der Leica- Druckschrift "Leica ASP 300", Leica Microsystems Nußloch GmbH, Order No . 0704-2-1-103, 04/2001, dargestellt und beschrieben. Der Gewebeprozessor weist eine Retorte als Bearbeitungsstation für die Proben auf. Die Retorte ist über ein Schlauch- bzw. Rohrsystem an mehrere standardisierte Reagenzienvorratsbehälter angeschlossen. Durch ein Pumpensystem mit einer elektronischen Steuerung lassen sich automatisch die jeweiligen Reagenzien von den Vorratsbehältern in die Retorte und zurück pumpen.
Wenngleich die vorliegende Erfindung im Rahmen dieser Anmeldung vornehmlich in Bezug auf Paraffininfiltration beschrieben wird, ist sie ebenso für andere Infiltrationsverfahren, beispielsweise für die Einbettung in Kunstharz, geeignet. Das zuvor erläuterte Einbettungsverfahren weist eine Reihe kritischer Schritte bzw. Prozessgrößen auf.
Wie erwähnt, muss das Restwasser in der einzubettenden Gewebeprobe aufgrund der schlechten Mischbarkeit von Wasser und Paraffinwachs vor der Infiltration möglichst vollständig entfernt werden, da anderenfalls die Schneidbarkeit und die Probenqualität beeinträchtigt werden. Jedoch kommt es in der Praxis häufig zu einer Verschleppung von Wasser aus den niedriger konzentrierten Stufen des Alkoholgradienten in den reinen Alkohol der letzten Entwässerungsstufe. Auch aufgrund der hygroskopischen Eigenschaften von z.B. Ethanol weist die letzte Alkoholstufe häufig Restwasser auf. Zwar kann durch das Intermedium, wie erwähnt, Restwasser teilweise aus den Gewebeproben entfernt werden. Im Sinne einer möglichst hohen Reproduzierbarkeit und Prozesssicherheit ist jedoch darauf zu achten, dass die Sollkonzentrationen der Komponenten der Alkoholreihe möglichst genau eingehalten werden. Hierzu kann, wie in den noch nicht veröffentlichten Anmeldungen DE 10 2008 054 071 und DE 10 2008 054 066 offenbart, beispielsweise eine Konzentration und/oder Reinheit eines Prozessmediums und/oder eine charakteristische Eigenschaft hiervon erfasst werden .
Das häufig als Intermedium verwendete Xylol ist entzündlich und wirkt bei Aufnahme über die Haut und die Atmungswege gesundheitsschädlich. In einem Luftvolumenanteil von 1 bis 8 Prozent bildet Xylol explosive Gemische. Die Xylolkontamination aus dem verwendeten Intermedium ist daher soweit möglich auf ein Minimum zu begrenzen. Auch beim Übergang vom Intermedium zum Infiltrationsmedium können Verschleppungsprobleme auftreten, die zu einer zunehmenden Xylolanreicherung in dem nachfolgend verwendeten Paraffinwachs führen. Wird die eingebettete Probe am Ende der Bearbeitung im Gewebeprozessor diesem entnommen, ist der Anwender daher ggf. schädlichen Xyloldämpfen ausgesetzt. Eine zu hohe Xylolkonzentration im Infiltrationsmedium kann ferner die Probenqualität und nachfolgende Schneidbarkeit beeinträchtigen. Daher wird angestrebt, die Xylolkonzentration im Paraffin, zumindest in der am Ende entnommenen Probe, auf ein Minimum zu begrenzen. Hierzu kann beispielsweise ein Verfahren zum Bearbeiten von Gewebeproben verwendet werden, bei dem zwischen dem Xylol- bzw. Intermedienbehandlungsschritt und der Behandlung der Gewebeproben mit einem Trägermaterial (beispielsweise Paraffinwachs) ein Trägermaterial- Schutzreagenz verwendet wird, in welchem Intermedium und Trägermaterial mischbar sind (siehe hierzu die noch nicht veröffentlichte Anmeldung DE 10 2009 025 574) .
Ferner kann zu diesem Zweck auch ein Verfahren zum Einsatz kommen, bei dem Trägermaterial bzw. Trägermaterialien unterschiedlicher Reinheitsgrade für unterschiedliche Infiltrierschritte verwendet wird. Das Trägermaterial mit der höchsten Reinheit (d.h. mit der geringsten Kontamination durch das Intermedium) wird am Ende verwendet (siehe hierzu die noch nicht veröffentlichte Anmeldung DE 10 2008 039 875) .
Eine Expositon des Benutzers gegenüber schädlichen Einflüsse aus Prozessmedien und dergleichen kann beispielsweise auch durch bauliche Sicherheitsmaßnahmen vermieden werden (siehe hierzu beispielsweise die noch nicht veröffentlichte Anmeldung DE 2008 039 876) .
Auf Grundlage der zuvor erläuterten Kenngrößen bzw. Prozessparameter, beispielsweise einer Konzentration einer Alkohollösung oder einer Temperatur des Paraffins, kann der Fachanwender prinzipiell beurteilen, ob sich die Einbettungseinrichtung in einem funktionsfähigen Zustand befindet. Soweit sich dies jedoch durch den Routineanwender überhaupt erkennen lässt, ist eine derartige Beurteilung in gängigen Gewebeprozessoren schwierig und umständlich.
Bei momentan verfügbaren Einbettungseinrichtungen für mikroskopische Proben wird im Fehlerfall ein Fehlercode in ein Fehlerprotokoll eingetragen. Der Anwender muss diesen Fehlercode in einer Software, in der Regel über Untermenüs, anwählen (aufrufen) und dann beurteilen, ob, und wenn ja welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Eine derartige Auswertung kann jedoch nur mittels Spezialwissen durch Fachpersonal erfolgen. Das Durchsuchen von Untermenüs nach einem Fehlercode gestaltet sich umständlich und unübersichtlich .
Die vorgestellte Fehlerbestimmung wird vom Anwender als wenig benutzerfreundlich empfunden. Daher wird im Routinebetrieb häufig der Funktionszustand der Einbetteinrichtung ignoriert, was zu einer Verschlechterung der Probenqualität, zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und/oder zu Geräteschäden führen kann.
Es besteht der Bedarf nach einer benutzerfreundlichen Anzeige von Systemzuständen von automatischen
Behandlungseinrichtungen für mikroskopische Proben auf der Basis erfasster Systemparameter, die eine schnelle Reaktion durch einen Anwender erlaubt.
Die vorliegende Erfindung stellt vor diesem Hintergrund ein Verfahren zur Anzeige eines Systemzustands einer automatischen Behandlungseinrichtung mit mehreren Prozessschritten für mikroskopische Proben auf Grundlage von Systemparametern der Behandlungseinrichtung, ein Anzeigesystem, das zur Durchführung des Verfahrens eingerichtet ist, sowie eine entsprechende
Behandlungseinrichtung für mikroskopische Proben mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche bereit. Bevorzugte Ausgestaltungen sind in den jeweiligen abhängigen Ansprüchen angegeben und werden in der nachfolgenden Beschreibung erläutert.
Erfindungsgemäß wird ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem zur Anzeige eines Systemzustands einer automatischen Behandlungseinrichtung für mikroskopische Proben auf Grundlage von Systemparametern der Behandlungseinrichtung zunächst wenigstens ein Systemparameter bestimmt, anschließend wenigstens einer der bestimmten Systemparameter ausgewertet und auf Grundlage wenigstens eines ausgewerteten Systemparameters eine Beurteilung des Systemzustandes vorgenommen wird. Der beurteilte Systemzustand wird dann mittels einer Ampelfunktion mit vorzugsweise mehreren Anzeigezuständen angezeigt, wobei die Anzeige prozessschrittübergreifend erfolgt.
Unter einer "prozessschrittübergreifenden Anzeige" wird im Rahmen vorliegender Anmeldung eine Anzeige verstanden, die nicht spezifisch für jeden Prozessschritt der Behandlungseinrichtung erfolgt. Vielmehr wird die Anzeige des beurteilten Systemzustands übergreifend auf einer den mehreren Prozessschritten übergeordneten Ebene vorgenommen. Beispielsweise wird im Fehlerfall ein Anzeigesymbol (beispielsweise ein rotes Warndreieck) angezeigt, so dass der Anwender unmittelbar erkennen kann, dass sich die Behandlungseinrichtung in einem fehlerhaften Zustand befindet. Auf der Anzeige ist vorzugsweise für das Anzeigesymbol ein Ort exklusiv reserviert. Der Anwender muss somit nicht verschiedene den Prozessschritten zugeordnete Untermenüs auswählen, um überprüfen zu können, ob sich die Behandlungseinrichtung in einem fehlerhaften oder funktionsfähigen Zustand befindet. Unter "prozessschrittübergreifender Anzeige" ist bei einer automatischen Behandlungseinrichtung, die mehrere Automaten bzw. Prozessoren, beispielsweise die bereits genannten Einbettungsautomat und/oder Färbeautomat und/oder Eindeckautomat, umfasst, gemeint, dass eine Anzeige des Systemzustands der mehrteiligen Behandlungseinrichtung erfolgt. Mit anderen Worten ist es somit nicht notwendig, die einzelnen Geräte, wie Einbettungsautomat, Färbeautomat oder Eindeckautomat, jeweils mit Ampelfunktionen auszustatten, sondern es ist ausreichend und zweckmäßig, übergreifend eine einzige Ampelfunktion an einem der Geräte oder an einer anderen geeigneten Stelle vorzusehen.
Im Rahmen vorliegender Anmeldung sollen die Begriffe "Automat" und "Prozessor" gleichbedeutend verwendet werden. Mikroskopische Proben durchlaufen in jedem Automaten mehrere Prozessschritte; gleiches gilt für
Behandlungseinrichtungen, die mehrere Automaten in Kombination enthalten.
Durch die vorliegende Erfindung wird dem Anwender einer automatischen Behandlungseinrichtung für mikroskopische Proben eine schnelle, direkt auswertbare Information darüber zur Verfügung gestellt, ob sich das betreffende Gerät in einen funktionsfähigen Zustand befindet.
Software für die genannten Behandlungseinrichtungen ist im Regelfall in Bildschirmseiten organisiert, die beispielsweise jeweils bestimmten Bearbeitungs- bzw. Prozessschritten und/oder Systemkomponenten entsprechen. Durch die Erfindung kann nun beispielsweise ein auf jeder Bildschirmseite sichtbarer und zugänglicher Fehlerbutton als Mittel zum Anzeigen eines beurteilten Systemzustands dargestellt werden, der mit einer Ampel-Funktion versehen ist. Diese weist beispielsweise die Farben bzw. Anzeigezustände "Rot", "Gelb" und "Grün" entsprechend drei verschiedenen Beurteilungsklassen von Systemzuständen auf. Befindet sich der Fehlerbutton in einem ersten Anzeigezustand "Grün", so kann der Benutzer davon ausgehen, dass das System fehlerfrei arbeitet. Bei Anzeige "Gelb" liegen Fehler oder Störungen vor, aufgrund derer jedoch nicht unmittelbar Maßnahmen getroffen werden müssen. Jedoch sollte ein Anwender bei "Gelb" beispielsweise berücksichtigen, dass in näherer Zukunft entweder Parameter am Gerät zu verändern, verwendete Prozessmedien auszutauschen, oder eine Servicefunktion, beispielsweise eine automatische Reinigungsprozedur, einzuleiten sind.
Im Gegensatz zum Stand der Technik, bei dem, wie erwähnt, zunächst umständlich in einem Fehlerprotokoll ein Eintrag gesucht, identifiziert und interpretiert werden muss, kann ein Benutzer aufgrund der vorliegenden Erfindung auch ohne Spezialwissen, rein intuitiv beurteilen, ob das entsprechende System fehlerfrei arbeitet. Bei Vorliegen von Störungen, d.h. beispielsweise im Falle eines Anzeigezustands wie "Gelb" bzw. "Rot", kann der Benutzer dann einen Fachmann zu Rate ziehen oder das zugrunde liegende Problem selbst analysieren und hierauf reagieren.
Ist die Ampelfunktion in Form eines Fehlerbuttons auf einer oder jeder Bildschirmseite realisiert, kann der Anwender diesen Button beispielsweise durch Anklicken anwählen und erhält hierauf Informationen zum beurteilten Systemzustand, wie zum Beispiel eine detaillierte Analyse des oder der zugrundeliegenden Probleme und/oder wird in das entsprechende Untermenü geführt, das den problembehafteten Prozessschritt anzeigt. Der Fehlerbutton kann auch separat, beispielsweise als Knopf am Gerät, der beispielsweise (rot) blinkt, wenn ein Problem oder Fehler vorliegt, ausgeführt sein. Der Fehlerbutton realisiert ein Anzeige- und Eingabemittel, das eine Interaktivität mit dem Anwender herstellt. Der Anwender kann anschließend beispielsweise softwaregeführt eine Veränderung von Systemparametern vornehmen, wobei eine Einstufung von Anwendern in Servicelevels mit abgestuften Informations- und Interaktionsmöglichkeiten auf Grundlage einer
Benutzeridentifizierung vorteilhaft sein kann. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise auch das Aktivieren einer Ferndiagnosefunktion zweckmäßig sein, mittels welcher der Benutzer eine zentrale Servicestelle (Servicedienstleister und/oder Hersteller) mit der detaillierten Systemdiagnose oder -Wartung, auch online, beauftragt.
Ist die Ampelfunktion in Form des besagten Fehlerbuttons oder eines sonstigen Anzeigesymbols auf einer Bildschirmanzeige realisiert, kann es sich hierbei beispielsweise um ein Warndreieck oder einen Warnkreis handeln. Bei einer Klassifizierung des Systemzustands in zwei oder mehr Beurteilungsklassen lassen sich entsprechende Farben oder Schraffierungen wählen. Beispielsweise kann vorgesehen sein, den Fehlerbutton bzw. das Anzeigesymbol erst im Problemfall zur Anzeige zu bringen, wobei ein minderkritischer Systemzustand beispielsweise in einer ersten Farbe (Grau oder Gelb) , ein kritischer Systemzustand hingegen in einer zweiten Farbe (beispielsweise Rot) angezeigt wird. Wie bereits erwähnt, kann ein solcher Fehlerbutton zweckmäßigerweise angewählt werden, wobei bei Verwendung eines Sensorbildschirms als Bildschirmanzeige ( "Touchscreen" ) die Anwahl des Fehlerbuttons auch durch einfaches Antippen mit dem Finger des Anwenders oder mit einem anderen Eingabemittel erfolgen kann. Bei Anwahl des Fehlerbuttons werden - wie bereits erwähnt - Fehlerinformationen und/oder der fehlerbehaftete Prozessschritt angezeigt. Insbesondere wird im letztgenannten Fall der Anwender in einer vorteilhaften Ausgestaltung zum entsprechenden Untermenü geführt, wodurch der Anwender schnell entscheiden kann, welche Schritte zur Problem- oder Fehlerbehebung notwendig sind.
Die vorliegende Erfindung beinhaltet, dass zunächst wenigstens ein Systemparameter der Behandlungseinrichtung bestimmt wird. Vorteilhafterweise handelt es sich hierbei um einen systemkritischen Parameter, der im Fehlerfall zu einem Ausfall des Systems, zu einer Beschädigung einer zu verarbeitenden Probe und/oder zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Benutzers führen könnte.
Die bestimmten Systemparameter, die vorzugsweise mittels Sensoren erfasst werden, werden anschließend aufgrund vordefinierter Auswertekriterien ausgewertet. Die Auswertekriterien können bereits jetzt zu einer Klassifikation der Systemparameter führen, indem beispielsweise für einzelne Systemparameter jeweils eine Kritikalitätsklasse entsprechend zuvor definierter Kritikalitätsstufen bestimmt wird. So kann beispielsweise für den Fall, dass ein bestimmter Systemparameter zu einer Beschädigung der Behandlungseinrichtung führen könnte, diesem Parameter im Fehlerfall die Kritikalitätsklasse "hoch" zugeordnet werden. Andere Parameterabweichungen, beispielsweise ein geringfügiges Überschreiten eines Schwellwertes (siehe unten) , könnten der
Kritikalitätsklasse "minderkritisch" zugeordnet werden. Das Auswerten der Systemparameter erfolgt vorzugsweise durch Vergleich mit Soll- bzw. Schwellwerten, die zuvor beispielsweise vom Benutzer oder Gerätehersteller definiert wurden. Insbesondere kann es sich hierbei auch um applikations- bzw. probenspezifische Soll- bzw. Schwellwerte handeln. Beispielsweise kann in Abhängigkeit von verarbeiteten Proben eine strengere bzw. minderstrenge Einstufung der Parameterabweichungen erfolgen. Handelt es sich beispielsweise um besonders empfindliches, nicht ersetzbares Material, kann ein Systemfehler bzw. eine Parameterabweichung, die normalerweise nur zur Einstufung "minderkritisch" führen würde, eine Einstufung als "kritisch" erhalten.
Aufgrund der im Rahmen der Auswertung jeweils einzeln, in Gruppen oder insgesamt beurteilten und/oder entsprechend klassifizierten Systemparameter erfolgt nun eine Beurteilung des Systemstandes auf Grundlage wenigstens eines der ausgewerteten Systemparameter. Vorteilhafterweise kann es sich hierbei um eine Beurteilung nach dem Prinzip des kritischsten Fehlers handeln, wobei bereits eine als "kritisch" beurteilte Parameterabweichung im Rahmen der Auswertung zu einer Beurteilung des Systemzustands als "kritisch" führt. Insbesondere kann auch eine integrierte Betrachtung der beurteilten Parameter erfolgen; so kann beispielsweise auf Grund mehrerer, an sich minderkritischer Fehler bzw. Parameterabweichungen, die aufgrund ihrer kumulativen Wirkung jedoch einen nachteiligen Effekt auf das Gesamtsystem haben könnten, eine Beurteilung des Gesamtzustandes als "kritisch" erfolgen. In Abhängigkeit von dem derart beurteilten Systemzustand erfolgt, wie erwähnt, eine Anzeige des beurteilten Zustands in Form einer Ampelfunktion, wobei die Ampelfunktion Anzeigezustände aufweist.
Mit besonderem Vorteil beinhaltet, wie bereits zuvor erwähnt, das Beurteilen des Systemzustands ein Klassifizieren des Systemzustands in wenigstens zwei Beurteilungsklassen. Im einfachsten Fall handelt es sich hierbei um die Beurteilungsklassen "unkritisch" bzw. "fehlerfrei" und "kritisch" bzw. "Fehler". Alternativ kann auch von einer Anzeige eines unkritischen oder fehlerfreien Zustands abgesehen werden. In diesem Fall ist es sinnvoll, zumindest zwei Beurteilungsklassen zu definieren, nämlich "minderkritisch" bzw. "problematisch" und "kritisch" bzw. "Fehler". Es sei jedoch zu verstehen gegeben, dass das erfindungsgemäße Verfahren, wie nachfolgend weiter ausgeführt, auch für eine Feinklassifizierung in beliebig vielen Abstufungen verwendet werden kann, wobei einzelne Kritikalitätsstufen jeweils auch in Gruppen zusammengefasst werden können.
Mit besonderem Vorteil erfolgt die Anzeige des Systemzustands also mittels einer Ampelfunktion, die eine Anzahl von Anzeigezuständen aufweist, welche der Anzahl der Beurteilungsklassen entspricht. Durch diese Darstellung kann, wie erwähnt, eine besonders einfache und schnelle Mitteilung des Systemzustandes an einen Anwender erfolgen, ohne dass dieser die der Mitteilung zugrundeliegenden Beurteilungsklassen und/oder Parameter analysieren müsste.
Mit besonderem Vorteil wird eine Ampelfunktion mit Anzeigezuständen verwendet, die angezeigten Farben, insbesondere "Rot", "Gelb" und "Grün", und/oder Graustufen entsprechen. Durch eine derartige Funktion, die für einen Anwender auch in kritischen Situationen jederzeit verständlich und aus dem täglichen Leben vertraut ist, kann eine sehr einfache und nachvollziehbare Umsetzung der Systembeurteilung in Form von "unkritisch" bzw.
"fehlerfrei" als "Grün", "minderkritisch" als "Gelb" und "kritisch" bzw. "Fehler" als "Rot" erfolgen. Alternativ kann auf eine Anzeige eines unkritischen bzw. fehlerfreien Zustands verzichtet werden. Weiterhin kann anstelle von "Gelb" ein helles Grau treten und/oder anstelle von "Rot" ein dunkleres Grau oder Schwarz. Selbstverständlich sind auch andere Färb- oder Graustufenbelegungen für die genannten Anzeigezustände möglich. Schließlich können auch Schraffierungen und/oder geometrische Figuren zusätzlich oder alternativ eingesetzt werden.
Vorteilhafterweise können die Anzeigezustände weitere Zustände umfassen. Eine entsprechende Ampelfunktion ist daher zweckmäßigerweise mit Anzeigezuständen ausgestattet, mittels derer Zwischenzustände darstellbar sind. Vorteilhafterweise kann dies beispielsweise durch Blinken und/oder gleichzeitiges Anzeigen mehrerer Farben, Anzeigen von Misch- oder Zwischenfarben oder Zwischengraustufen erfolgen. So kann beispielsweise eine Ampelfunktion mit roter, blinkender Anzeige verwendet werden, um einen besonders kritischen Zustand zu signalisieren, aufgrund dessen Sofortmaßnahmen ergriffen werden müssen, um Schäden zu vermeiden. Ein Zustand "Gelb/Grün" kann auf einen in Kürze möglicherweise eintretenden Zustand hinweisen, wobei im jeweiligen Moment jedoch noch keine Maßnahmen zu treffen sind. Ist, beispielsweise aufgrund von Systemstörungen, Kommunikationsproblemen oder unplausiblen Sensorwerten, eine Bestimmung eines Systemparameters, eine Auswertung oder eine Beurteilung nicht möglich, kann dies beispielsweise durch Blinken aller drei Farben rot, gelb und grün und/oder durch gleichzeitiges Anzeigen dieser Farben symbolisiert werden ("Undefinierter Systemzustand"). Zwischenwerte zwischen jeweils zwei der drei Stufen können durch Anzeigen beider Farben gleichzeitig oder des entsprechenden Farbgemischs signalisiert werden. Mit besonderem Vorteil kann das Verfahren in einer Behandlungseinrichtung verwendet werden, bei der als wenigstens ein Systemparameter eine Reinheit und/oder eine Konzentration wenigstens eines verwendeten Prozessmediums bestimmt wird. Eine solche Behandlungseinrichtung ist insbesondere eine Einbettungseinrichtung und/oder ein Färbeautomat .
Unter "Prozessmedium" seien hierbei beispielsweise sämtliche in einer Einbettungseinrichtung verwendete Lösungen, wie etwa die genannten Alkohol/Wasser-Mischungen unterschiedlicher Konzentrationen, Xylol, flüssiges Paraffinwachs, Formalin und dergleichen verstanden. Wie erwähnt, ist beispielsweise eine Verschleppung von Wasser in die höhergradigen Alkohollösungen oder eine Verschleppung von Xylol in ein Paraffinwachs in Einbettungseinrichtungen kritisch und kann durch die vorliegende Erfindung erfasst und dem Benutzer angezeigt werden. Bei einem Färbeautomaten würde unter "Prozessmedium" die entsprechenden Färbemittel verstanden; bei einem Eindeckautomat die Deckgläser und gegebenenfalls Haftmittel . Mit besonderem Vorteil beinhaltet das Verfahren auch, als wenigstens einen Systemparameter das Alter und/oder eine vorhandene Restmenge wenigstens eines in der Behandlungseinrichtung verwendeten Prozessmediums zu bestimmen. Wird beispielsweise ein vorgeschriebenes Alter, d.h. eine Lagerzeit oder Verwendungsdauer, einer Ethanollösung überschritten, kann gegebenenfalls dessen Wassergehalt über dem Sollwert liegen (hygroskopischer Effekt) . Bestimmte in einer Einbettungseinrichtungen oder einem Färbeautomaten verwendete Lösungen weisen ferner Mindesthaltbarkeitsdaten auf. Diese
Mindesthaltbarkeitsdaten können in der Einrichtung (beispielsweise durch Barcode oder RFID-Chip) erfasst und dort gespeichert werden. Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum des entsprechenden Prozessmediums beinahe erreicht, wobei ggf. auch eine erfasste Temperatur berücksichtigt wird, wird dies durch den Anzeigezustand "Gelb" der Ampelfunktion angezeigt. Ist das Haltbarkeitsdatum entsprechend überschritten, erfolgt eine Anzeige "Rot". In gleicher Weise kann die Anzeigefunktion auch für eine Mitteilung verwendet werden, ob ein Prozessmedienvorrat nahezu erschöpft ("Gelb") oder verbraucht ("Rot") ist und daher ersetzt werden muss. Der Verbrauch eines Prozessmediums kann dadurch bestimmt werden, dass nach Austausch desselbigen (z. B. neues Prozessorkit mit einer Lösung oder einem Färbemittel) anhand der Menge und des durchschnittlichen Verbrauchs die Dauer bis zum Verbrauch errechnet wird. Alternativ kann natürlich auch der Füllstand sensiert werden.
Insbesondere ist es vorteilhaft, Probleme und Fehler sowie deren Behebung in einer automatischen
Behandlungseinrichtung zu dokumentieren. Es lässt sich dann genau feststellen, zu welchem Zeitpunkt welche Proben mit welchem Prozessmedium behandelt wurden. Hierdurch lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt ein ordnungsgemäßer Ablauf nachweisen. Gleichzeitig kann auch dokumentiert werden, ob bestimmte behandelte Objekte einem problematischen oder kritischen Systemzustand unterlagen.
Mit besonderem Vorteil kann im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens auch eine Temperatur wenigstens eines in der Behandlungseinrichtung verwendeten Prozessmediums und/oder wenigstens einer Systemkomponente bestimmt werden. Beispielsweise erfolgt die Infiltration von histologischen Proben, wie erwähnt, routinemäßig mit Paraffinwachs, das auf einer vorbestimmten Temperatur gehalten wird. Wird diese Temperatur unterschritten, wird die
Infiltrationsfähigkeit des Paraffinwachses herabgesetzt, was ebenfalls durch eine Anzeige "Gelb", bzw., bei starker Abweichung, "Rot" signalisiert werden kann. Bei Überschreiten einer gewünschten Temperatur könnten gegebenenfalls Schäden an dem Einbettmedium oder dem Probenmaterial die Folge sein, was ebenfalls entsprechend signalisiert wird.
In diesem Zusammenhang kann es sich als besonders vorteilhaft erweisen, wenn wenigstens ein Probenzustand von in der Behandlungseinrichtung verarbeiteten Proben bestimmt und signalisiert wird. Hierbei kann es sich mit besonderem Vorteil um eine Verweildauer von Proben handeln. Wird, aus nicht notwendigerweise bekannten Gründen, eine Dauer eines der erwähnten Schritte überschritten, kann auch dies dem Benutzer in Form der Ampelfunktion angezeigt werden. Wie erwähnt, sind ein Anzeigesystem für eine Behandlungseinrichtung, das zur Durchführung des Verfahrens eingerichtet ist sowie eine entsprechende
Behandlungseinrichtung ebenfalls Gegenstand der Erfindung. Für Merkmale und Vorteile des Anzeigesystems und der Behandlungseinrichtung sei zur Vermeidung von
Wiederholungen auf die zuvor erläuterten Verfahrensmerkmale ausdrücklich verwiesen. Insbesondere weist ein erfindungsgemäßes Anzeigesystem Bildschirmanzeigemittel als Mittel zum Darstellen des klassifizierten Systemzustands auf, wodurch die Erfindung mit besonderem Vorteil auch in bereits existierenden Behandlungseinrichtungen realisiert (ggf. nachgerüstet) werden kann.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der beiliegenden Zeichnung. Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispieles in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung ausführlich beschrieben. Das geschilderte Ausführungsbeispiel bezieht sich auf eine automatische Einbettungseinrichtung, wobei hierdurch die Erfindung nicht beschränkt werden soll. Wie bereits mehrfach betont, ist die Erfindung auch für einen Färbeautomat oder einen Eindeckautomat geeignet und bezieht sich ausdrücklich auch auf diese Automaten. Weiterhin ist - wie ebenfalls bereits erwähnt - die Erfindung auch für Kombinationen von zwei oder mehr solcher Automaten, wie Einbettungseinrichtung, Färbeautomat, Eindeckautomat, geeignet und bezieht sich ausdrücklich auch auf solche Kombinationen. Lediglich der Übersichtlichkeit halber sei die Erfindung im Folgenden auf einen dieser Automaten, nämlich eine Einbettungseinrichtung, bezogen erläutert. Figurenbeschreibung
Figur 1 zeigt eine Einbettungseinrichtung, die ein
Anzeigesystem gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung aufweist.
Figur 2 zeigt ein gemäß einer besonders bevorzugten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ablaufendes Verfahren. In Figur 1 ist eine als Gewebeprozessor 1 bereitgestellte Einbettungseinrichtung dargestellt. Der Gewebeprozessor 1 weist eine Retorte 2 zur Bearbeitung von Proben und eine Steuereinrichtung 5 auf. Der Gewebeprozessor 1 ist mit einem Auszug 4 ausgestattet, der über Teleskopschienen 8 mit dem Gehäuse des Gewebeprozessors 1 verbunden ist. Der Auszug 4 weist zwei übereinander angeordnete Böden 17 als Auflage für mehrere Prozessmedien- bzw.
Reagenzienvorratsbehälter 3, eine geschlossene Vorderseite 7 und zwei frei zugängliche Seitenflächen 6 auf. Über die Seitenfläche 6 ist ein freier Zugriff auf die Reagenzienvorratsbehälter 3 zum Austausch möglich. Die Reagenzienvorratsbehälter 3 sind jeweils über einen Anschlussstutzen 18 mit einem Transportsystem verbunden, über das die jeweils verwendeten Reagenzien aus den Reagenzienvorratsbehältern 3 in die Retorte 2 und von dort aus wieder zurück befördert werden. An der Vorderseite 7 des Auszugs 4 ist ein schwenkbarer Hebel 9 angeordnet, der mechanisch mit einem Arretierungsbolzen 10 zum Verriegeln des Auszugs 4 im Gehäuse des Gewebeprozessors 1 verbunden ist. Der Hebel 9 dient gleichzeitig als Handhabe zum Bewegen des Auszugs 4.
Die Steuereinrichtung 5 weist ein Display 50 auf, auf dem ein Fehlerbutton 51 dargestellt wird. Fehlerbutton 51 weist in diesem Ausführungsbeispiel entsprechend einem Anzeigezustand einer Ampelfunktion die Farben "Rot", "Gelb" oder "Grün" auf oder wechselt, wie bereits zuvor erläutert, zwischen unterschiedlichen Anzeigezuständen. Anstelle eines Einzelbuttons kann selbstverständlich auch eine bekannte Ampeldarstellung mit drei Farbfeldern vorgesehen sein, die in Abhängigkeit von der Ampelfunktion aktiviert werden und/oder leuchten.
Durch den Fehlerbutton 51 kann beispielsweise angezeigt werden, ob ein Reagenz in einem Reagenzienvorratsbehälter 3 nahezu oder vollständig erschöpft ist oder der Auszug 4 des Gewebeprozessors 1 unerlaubterweise geöffnet wurde. Die Vorratsgefäße 3 können beispielsweise Sensoren 31 aufweisen, mittels derer eine Reinheit, eine Temperatur und/oder eine Konzentration der darin enthaltenen Prozessmedien bestimmbar und auswertbar ist. Allgemein bekannte Sensoren zur Ermittlung von Temperatur- oder Konzentrationswerten, wie etwa photometrische, konduktometrische und/oder potentiometrische Messfühler sind hierbei, auch in Kombination, verwendbar. Auch eine Erfassung einer Temperatur und/oder einer Luftkontamination (wie etwa durch Xylol) innerhalb des Auszugs 4, wie durch einen Sensor 41 dargestellt, ist möglich. In Figur 2 ist ein Verfahren, das gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung abläuft, schematisch dargestellt, und insgesamt mit 100 bezeichnet.
Das Verfahren läuft vorteilhafterweise zyklisch, insbesondere auf Grundlage eines Diagnose- oder Systemtaktes ab, wobei eine Wartefunktion 160 bzw. ein entsprechender Warteschritt 160 implementiert sein kann. Zu Beginn 110 jedes Zyklus befindet sich das Verfahren in einem Grundzustand. In Schritt 120 werden Systemparameter bestimmt, die durch Eingänge 121 bis 123 veranschaulicht sind. Die Systemparameter werden, wie zuvor erläutert, in Schritt 130 ausgewertet, beispielsweise klassifiziert und/oder in Kritikalitätsstufen eingeteilt. In Schritt 140 erfolgt eine Beurteilung des Systemzustandes auf Grundlage wenigstens eines in Schritt 130 ausgewerteten Systemparameters. In Schritt 140 können auch weitere Eingaben 141, beispielsweise Systemwerte oder
Benutzereingaben, berücksichtigt werden. Die weiteren Eingaben können insbesondere auch dafür verwendet werden, die Beurteilung des Systemzustandes zu beeinflussen, wobei, wie erwähnt, beispielsweise besondere Probeneigenschaften oder Probenanforderungen berücksichtigt werden können. In Schritt 150 erfolgt ein Anzeigen des beurteilten Systemzustands durch eine Ampelfunktion, die entsprechende Anzeigezustände aufweist, vorzugsweise in Form einer entsprechenden Ampelanzeige 175, vorzugsweise auf einem Display 170. Gleichzeitig kann, beispielsweise wenn ein Systemzustand als kritisch beurteilt wird, eine Systemfunktion 180, beispielsweise ein Nothalt und/oder eine Alarmfunktion, eingeleitet werden.
Insbesondere ist es sinnvoll, nach Durchlaufen einer Diagnoseschleife, beispielsweise im Warteschritt 160, den erfassten und beurteilten Systemzustand zu
Dokumentationszwecken abzuspeichern. Die abzuspeichernden Daten enthalten insbesondere Informationen über Art und Zustand der eingesetzten Prozessmedien sowie der Proben, die die Behandlungseinrichtung durchlaufen. Auf diese Weise ist es möglich, auch zu einem späteren Zeitpunkt zu einer bestimmten Probe genau zu dokumentieren, welche Prozesse mit welchen Prozessmedien diese Probe durchlaufen hat.
Bezugs zeichenliste
1 Behandlungseinrichtung, Einbettungs einrichtung
2 Retorte
3 Reagenzienvorratsbehälter
4 Auszug
5 Steuereinrichtung
6 Auszug-Seitenfläche
7 Auszug-Vorderseite
8 Teleskopschienen
9 Schwenkhebel
10 Arretierungsbolzen
17 Auflageboden
18 Anschlussstutzen
50 Display
51 Fehlerbutton
100 Anzeigeverfahren
110 Beginn
120 Bestimmung
121, 122, 123 Eingänge
130 Auswerten
140 Beurteilen
141 weitere Eingaben
150 Anzeigen
160 Warteschritt
170 Display
175 Ampelanzeige
180 Systemfunktion
30

Claims

Patentansprüche
1. Verfahren zur Anzeige eines Systemzustands einer auto¬ matischen Behandlungseinrichtung (1) mit mehreren Prozess- schritten für mikroskopische Proben auf Grundlage von Sys¬ temparametern (121, 122, 123) der Behandlungseinrichtung (1), mit den folgenden Schritten:
a) Bestimmen (120) wenigstens eines Systemparameters (121, 122, 123),
b) Auswerten (130) wenigstens eines bestimmten (120) Sys¬ temparameters (121, 122, 123) auf Grundlage von Aus¬ wertekriterien,
c) Beurteilen (140) des Systemzustands auf Grundlage we¬ nigstens eines ausgewerteten (130) Systemparameters (121, 122, 123) und
d) Anzeigen (150) des beurteilten (140) Systemzustands durch eine Ampelfunktion (175) mit Anzeigezuständen, wobei die Anzeige prozessschrittübergreifend erfolgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Beurteilen (140) des Systemzustands ein Klassifizieren des Systemzustands in wenigstens zwei Beurteilungsklassen beinhaltet.
3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei zum Anzeigen (150) des Systemzustands eine Ampelfunktion (175) mit einer der Anzahl der Beurteilungsklassen entsprechenden Anzahl von Anzeigezuständen verwendet wird.
4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Ampelfunktion (175) in Form eines Fehlerbuttons (51) entweder separat oder auf einem Bildschirmanzeigemittel (50) realisiert wird, wobei durch Anwahl des Fehlerbuttons (51) Informationen zum beurteilten Systemzustand und/oder der zugehörige Prozessschritt angezeigt wird.
5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei eine Ampelfunktion (175) verwendet wird, in der wenigstens ein Teil der Anzeigezustände angezeigten Farben, insbesondere Rot, Gelb und Grün, und/oder Graustufen entsprechen.
6. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Anzeigezustände Zwischenzustände beinhalten und eine Ampelfunktion (175) verwendet wird, in der die Zwischenzu¬ stände einem Blinken und/oder gleichzeitigem Anzeigen mehrerer Farben oder Mischfarben oder Zwischenfarben oder Zwischengraustufen entsprechen.
7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei als wenigstens ein Systemparameter (121, 122, 123) eine Reinheit und/oder Konzentration wenigstens eines verwende¬ ten Prozessmediums bestimmt wird.
8. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei als wenigstens ein Systemparameter (121, 122, 123) ein Alter und/oder eine Restmenge wenigstens eines verwendeten Prozessmediums bestimmt wird.
9. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei als wenigstens ein Systemparameter (121, 122, 123) eine Temperatur wenigstens eines verwendeten Prozessmediums und/oder wenigstens einer Systemkomponente bestimmt wird.
10. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei als wenigstens ein Systemparameter (121, 122, 123) wenigstens ein Probenzustand einer in der Behandlungseinrichtung verarbeiteten Probe bestimmt wird.
11. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Ampelfunktion (175) verwendet wird, mittels derer ins¬ besondere auf Grundlage einer Benutzereingabe die bestimm- ten (120) und/oder beurteilten (130) Systemparameter (121, 122, 123) dargestellt werden.
12. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei als Behandlungseinrichtung (1) mit mehreren Prozessschrit- ten für mikroskopische Proben eine automatische Einbet¬ tungseinrichtung (1) und/oder ein Färbeautomat und/oder ein Eindeckautomat verwendet wird.
13. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Ampelfunktion (175) mit zwei Anzeigezuständen realisiert wird.
14. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Ampelfunktion (175) mit genau einem Anzeigesymbol rea- lisiert wird, das verschiedene Anzeigezustände einnehmen kann, wobei das Anzeigesymbol insbesondere eine Kreis- oder Dreiecksfläche darstellen kann.
15. Anzeigesystem für eine automatische Behandlungsein- richtung (1) mit mehreren Prozessschritten für mikroskopische Proben, das zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der vorstehenden Ansprüche eingerichtet ist.
16. Anzeigesystem für eine automatische Behandlungseinrichtung (1) mit mehreren Prozessschritten für mikroskopische Proben, durch die ein Systemzustand der Behandlungs¬ einrichtung (1) auf Grundlage von Systemparametern (121, 122, 123) darstellbar ist, das aufweist:
a) Mittel (31, 41) zum Bestimmen (120) wenigstens eines Systemparameters (121, 122, 123),
b) Mittel zum Auswerten (130) wenigstens eines bestimmten (120) Systemparameters (121, 122, 123) auf Grundlage von Auswertekriterien,
c) Mittel zum Beurteilen (140) des Systemzustands auf Grundlage wenigstens eines ausgewerteten (130) Sys¬ temparameters (121, 122, 123) und
d) Mittel (50, 51) zum Darstellen des beurteilten (140) Systemzustands in Form einer Ampelfunktion (175), wobei die Darstellung prozessschrittübergreifend er¬ folgt .
17. Anzeigesystem nach Anspruch 16, das als Mittel (50, 51) zum Darstellen des klassifizierten Systemzustands entweder ein separat ausgebildeter Fehlerbutton und/oder ein Fehlerbutton (51) auf einem Bildschirmanzeigemittel (50) vorgesehen ist.
18. Anzeigesystem nach Anspruch 17, bei dem das Bildschirmanzeigemittel (50) zum Darstellen des klassifizierten Systemzustands eine oder mehrere Anzeigesymbole, insbeson¬ dere in Kreis- oder Dreiecksform, zur Anzeige bringt.
19. Behandlungseinrichtung (1) mit mehreren Prozessschritten für mikroskopische Proben, insbesondere automatische Einbettungseinrichtung (1) und/oder Färbeautomat und/oder Eindeckautomat, die ein Anzeigesystem nach einem der Ansprüche 15 bis 18 aufweist.
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