Internationale Patentanmeldung
Mitnehmbarer Behälter zur umweltgerechten Entsorgung von problematischen Kleinabfällen
Die Erfindung betrifft einen mitnehmbaren Behälter nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Stand der Technik
Die beim Tabak- oder Kaugummikonsum anfallenden Abfälle wie zum Beispiel Zigarettenstummel, Asche oder konsumierte Kaugummis werden üblicherweise in einem Aschenbecher gesammelt und später entsorgt. An vielen exponierten Orten, beispielsweise an einem Strand, in öffentlichen Parkanlagen und Plätzen, in Bahnhöfen, aber auch in öffentlichen Gebäuden wie Museen etc. stehen den Konsumenten oft keine adäquaten Möglichkeiten zur Entsorgung ihrer Abfälle zur Verfügung. Darum lassen dort die meisten Raucher ihre Abfälle in der Regel einfach liegen. Dies manifestiert sich vor allem in Form von vielen herumliegenden Zigarettenstummeln, die den öffentlichen Raum verunstalten. Leichtsinnig weggeworfene, aber noch brennende Zigarettenstummel, stellen zudem in trockenen Waldgebieten eine ernste Brandgefahr dar. Auch Kleinkinder auf Spielplätzen sind einem erheblichem Gesundheitsgefährdungspotenzial ausgesetzt, da sie die Stummel mit ihren giftigen Substanzen verschlucken könnten.
Dieses Problem stellt sich auch beim Gebrauch eines Fahrzeuges, z.B. einem Automobil. Zwar sind praktisch alle modernen Fahrzeuge mit Aschenbechern ausgestattet, doch sind diese in der Mehrzahl nicht oder zuwenig funktional konstruiert. Insbesondere sind die eingebauten Aschenbecher nicht in der Lage, die unangenehmen Gerüche der Zigarettenabfälle effektvoll einzudämmen, so dass viele Raucher ihre Abfälle nicht dort entsorgen, sondern diese notgedrungen direkt auf die Strasse werfen. Analog stellt sich das Problem beim Kaugummikonsum im Fahrzeug.
Das Mitnehmen eines Aschenbechers oder eines ähnlichen Entsorgungsgefässes empfinden viele Raucher als problematisch, da die zur Zeit auf dem Markt angebotenen Artikel entweder dafür nicht konzipiert wurden oder dann zuwenig funktionstüchtig sind. Analog dazu stellt sich das Problem beim Konsum von Kaugummis, wo es zur Zeit noch gar keine spezifische und transportable Entsorgungsmöglichkeit gibt. Die konsumierten Kaugummis werden irgendwo hingeklebt und führen so zu einem öffentlichen Ärgernis. Die Reinigung all dieser Abfälle ist ausgesprochen mühsam, kostenaufwendig und belastet die öffentliche Hand erheblich, was in einem Land gar zu einem Kaugummi-Konsumverbot geführt hat (Singapur).
Zur Lösung dieses Problems sind schon einige Lösungsansätze entwickelt worden, die sich jedoch nicht durchsetzen konnten und bis anhin keine Akzeptanz im Markt gefunden haben. Das oben beschriebene Problem bedarf somit nach wie vor einer Lösung.
In den letzten Jahren hat die Sensibilität bezüglich einer umweltgerechteren Entsorgung dieser problematischen Abfälle weltweit spürbar zugenommen. In verschiedenen Städten und Ländern sind gesetzliche Bestimmungen zur Bekämpfung des „litterings" erlassen worden. Mittels Androhung von zum Teil sehr hohen Bussgeldern (bis zu 300 EURO) werden die Konsumenten gezwungen, ihre Abfälle umweltgerecht zu entsorgen.
Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Konsumenten erstmalig ein Produkt anzubieten, dass dieser komplexen Problemstellung tatsächlich gerecht wird. Den Konsumenten wird erstmals ermöglicht auf eine möglichst einfache und sichere Art ihre Zigarettenstummel oder konsumierten Kaugummis an jedem Ort umweltgerecht zu entsorgen. Das unterschiedliche Entsorgungsgut führt zu unterschiedlichen Konstruktionen des Behälters. Das heisst, der Behälter für die Aufnahme von Zigarettenstummel ist nicht nur hitzebeständig, was Stand der Technik ist, sondern zudem geruchsdicht und einfach entleer- und reinigbar. Zudem kann als Komfortvariante, beispielsweise im Deckel ein Duftspender eingebaut werden, der via einer elastischen Druckvorrichtung eine wohlduftende Flüssigkeit abgibt, mit der
die unangenehmen Gerüche im Behälter neutralisiert werden können. Gleichzeitig ist er handlich und damit gut mit einer Hand tragbar, wie auch einhändig zu öffnen, was durch ein Überhang am Deckel sichergestellt wird. Für den Kaugummikonsumenten stellt sich das Problem anders. Hier steht die Frage im Vordergrund, wie der Konsument die klebrige Masse problemlos entsorgen kann. Dies wird entweder dadurch erreicht, dass der Behälter über eine Vorrichtung verfügt um das Verpackungsmaterial des Kaugummis zwischenzulagern, damit die klebrige Masse nach dem Konsum wieder eingepackt werden kann oder indem die Innenfläche des Behälters über eine spezielle Beschichtung mit hydrophober Struktur oder einen Lackanstrich mit den in Fachkreisen bekannten Lotus-Effekt verfügt, welche eine Verbindung mit der klebrigen Masse verunmöglicht, womit auch hier eine problemlose Entleerung möglich wird. Der praktische Gebrauch vereinfacht sich in beiden Fällen entscheidend dadurch, dass der Behälter optional mit der Verkaufsverpackung des Konsumartikels, einem offenen Zusatzbehälter zur Aufnahme des Konsumartikels selbst oder einer speziellen verschliessbaren Box (in diesem Fall entspricht das totale Volumen von Behälter und Box genau der original Verkaufsverpackung) bequem lösbar verbindbar ist und somit immer mit dem Gebrauchsartikel zusammen mitgeführt werden kann. Die Verbindung kommt mit Hilfe eines Bügels oder einer Klammer zustande. Im Falle des Bügels kann der Behälter einfach an die Verkaufsverpackung angesteckt werden. Dies bietet den Vorteil, dass bei vorgeschrittenem Konsum der Behälter an der Innenseite der Verkaufsverpackung gesteckt werden kann und so das benötigte Volumen abnimmt, was den praktischen Gebrauch erhöht. Im Falle der Klammer wird der in der Grosse der Verkaufsverpackung angepasste Behälter von aussen an die Verpackung gesteckt. Der Behälter besitzt in diesem Fall eine passgenaue Aussparung an der Oberfläche, um den Halt der Klammer zu gewähren.
Zusätzlich kann der Behälter optional mit einer frei montierbaren Scheibe lösbar verbunden werden, welche beispielsweise an einem Armaturenbrett eines Autos befestigt werden kann. Das Prinzip bleibt dasselbe. Die passende Nut oder der Klett am Behälter ermöglicht die Verbindung mit der Scheibe. So kann der Behälter an jedem beliebigen Ort, an dem die Oberfläche montierbar ist, stabil genutzt werden.
Der Behälter kann auch als Bausatz für den Einbau in ein Fahrzeug genutzt werden. In diesem Fall ist der innere Hohlraum abgerundet ausgebildet und verfügt über mindestens einen luft- und geruchsdichten Verschluss. Der Behälter ist mit der entsprechenden Halterung oder Vorrichtung im Fahrzeug lösbar verbindbar. Optional verfügt dieser Behälter über einen eingebauten Duftstoffspender, mit welchem der Innenraum mit Duftstoff bespritzt werden kann, um unangenehme Gerüche zu neutralisieren (Fig.11 ).
Erfindungsgemäss wird dies mit einem Behälter der eingangs genannten Art dadurch erreicht, dass er die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 aufweist.
Beispielsweise erhält der Raucher mit dieser Erfindung ein handliches und funktionstüchtiges Gerät, um seine Abfälle auch an jenen Orten umweltgerecht zu entsorgen, wo er bis anhin aus obengenannten Gründen keine befriedigende Lösung zur Verfügung hatte. Nach dem Gebrauch kann der Konsument, den Behälter einfach entleeren und bequem via Handwäsche oder Maschine reinigen und erneut benutzen. Analog gilt dies für den Kaugummikonsumenten, wobei die Ausführung dieses Behälters aufgrund der nicht vorhandenen Hitzeproblematik sowie geringerer Geruchsemissionen sich bedeutend einfacher gestaltet. Speziell gilt es hier anzumerken, dass eine umweltgerechte Entsorgung der konsumierten Kaugummis, sich dadurch erheblich vereinfacht, wenn man den Behälter mit einer Vorrichtung ergänzt, die das Zwischenlagern von Verpackungsmaterial ermöglicht. Nach dem Konsum nutzt die Person dieses Verpackungsmaterial dazu, den Kaugummi darin einzupacken, womit dieser problemlos umweltgerecht im Behälter entsorgt werden kann. Falls Kaugummis ohne Verpackungsmaterial verkauft werden, können spezielle Entsorgungspapiere zur Verfügung gestellt werden.
Im folgenden werden anhand der Zeichnungen zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert:
Es werden nur die für die Erfindung wesentlichen Elemente schematisch dargestellt. Gleiche Elemente werden in unterschiedlichen Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Die Zeichnung mit den zwei Ansichten (Fig. 2-3) sowie einen Längsschnitt (Fig. 1) eines erfindungsgemässen Behälters, der zur Entsorgung von Zigarettenstummeln geeignet ist und mit einer Zigarettenverkaufspackung lösbar verbindbar ist.
Dieser Behälter besteht aus einem hitzebeständigen Aufnahmeraum (1), beispielsweise aus hitzebeständigem Kunststoff oder Aluminium, der durch einen Deckel (2) und einen Verschlusskörper (3) abgeschlossen ist. Der Behälter verfügt über einen formschlüssigen Zusatzbehälter (4). Dieser bildet bezüglich seiner Aussenmasse mit einer Zigarettenpackung (5) eine Einheit. Das heisst, Format und Design des Behälters, wie Zusatzbehälter richten sich nach den Dimensionen der Verkaufs-Zigarettenpackung. Die Zigarettenpackung (5) ist problemlos lösbar verbindbar mit dem Behälter. Der Aufnahmeraum (1) wird oben durch einen Deckel (2), sowie einem einfachen Verschlussmechanismus geöffnet und kann luft- und geruchsdicht verschlossen werden. Auf der Unterseite des Aufnahmeraums (1) ist ein Verschlusskörper (3) angebracht, der das einfache Entleeren des Aufnahmeraums (1) ermöglicht. Die in der Zeichnung dargestellte Lösung besteht aus einem herausziehbaren Verschlusskörper (3), welcher der Innenform des Aufnahmeraums genau angepasst ist und diesen Hohlkörper möglichst dicht verschliesst. Am oberen Ende des Verschlusskörpers (3) ist ein Absatz angebracht, der es einerseits ermöglicht, brennende Raucherware zu löschen (mittels andrücken der Raucherware) und andererseits bei der Entleerung hilft, die im Aufnahmeraum (1) vorhandenen Abfälle ins Freie zu befördern.
Die Figur 4 beschreibt schematisch ein Ausführungsbeispiel für die Entsorgung von Kaugummiabfällen.
Dieser Behälter besteht aus zwei Aufnahmeräumen (6) und (8). Beide verfügen je über einen Deckel (7) der gleichzeitig als Verschlusskörper dient. Der Aufnahmeraum (8) dient der Aufnahme der Vefkaufsverpackung des Kaugummis. Der Aufnahmeraum (6) dient der Aufnahme der konsumierten Kaugummis. Beide Aufnahmeräume können oben durch einen Deckel (7) mit einem Verschlussmechanismus geöffnet und verschlossen werden. Der Behälter bildet bezüglich seiner Aussenmasse mit einer Kaugummiverpackung eine Einheit. Das heisst, Format und Design des Behälters richten sich nach den Dimensionen der Verkaufsverpackung. Dem Behälter ist eine Vorrichtung (9) angefügt, die das
Verpackungsmaterial (Papier oder Folie) des Kaugummis während dem Konsum aufnimmt. Nach dem Konsum wird der konsumierte Kaugummi mit dem Verpackungsmaterial wieder eingepackt und im Aufnahmeraum (6) zwischengelagert.