Kaugummientsorgungsbehalter und Verfahren zum Herstellen eines Kaugummientsorgungsbehälters
Die Erfindung betrifft zum einen einen Kaugummientsorgungsbehalter mit einer eigensteifen Hauptkammer und wenigstens einer eigensteifen Nebenkammer. Zum anderen betrifft die Erfin- düng ein Verfahren zum Herstellen eines derartigen Kaugummientsorgungsbehälters.
Aus dem Stand der Technik sind bereits eine Vielzahl an Behältern bekannt, die zur Aufnahme von gebrauchtem Kaugummi oder auch der Aufnahme von anderen Abfällen, insbesondere von Tischabfällen, dienen.
Ein gattungsgemäßer Kaugummientsorgungsbehalter mit einer Hauptkammer und einer Nebenkammer ist beispielsweise durch die US 38 45 858 bekannt. Dieser Kaugummientsorgungsbehalter kann aus Metall, Kunststoff oder einem Karton hergestellt werden und letzterer daher nach kurzem Gebrauch entsorgt werden. Der Deckel weist dabei einen Rand auf, der die Oberkante der Seitenwände umgreift, und dadurch eine ausreichende Haftung besitzt.
Weiterhin weist auch ein Kaugummientsorgungsbehalter gemäß der US 20 07 042 eine Hauptkammer und eine Nebenkammer auf, wobei die Nebenkammer als Spender für Servietten dient, die gemeinsam mit dem Kaugummi in die Hauptkammer entsorgt werden kann.
Zur Aufnahme von Tischabfällen ist zum Beispiel aus der Offenlegungsschrift DE 3445 171 A1 ein Einkammerbehälter bekannt, in welchem Tischabfälle deponiert und anschließend entsorgt werden. Dieser Tischabfallbehälter weist aufeinander geklappte Wände auf, die bei einer Inanspruch-
nähme des Behälters aufweitbar sind. Somit ist der Behälter vor einer Ingebrauchnahme leicht zu transportieren und kann dann insgesamt entsorgt werden.
Einen Abfallbehälter mit einem einteiligen Zuschnitt aus Pappe oder anderen faltbaren Materialien mit einem Bodenabschnitt, Seitenwandabschnitten und einem Deckelabschnitt, der zu einem kastenfömigen Behälter faltbar ist, und dessen Deckelabschnitt eine Einwurföffnung aufweist, offenbart die DE 79 33 062 U1.
Aus der Offenlegungsschrift DE 33 11 810 A1 ist andererseits eine Art Zigarettenschachtel mit einem entnehmbaren Aschenbecher beschrieben. Der Gegenstand dieser Erfindung dient nicht der Aufnahme von allgemeinen Tischabfällen, sondern lediglich der Aufnahme von Raucherabfall, wobei der mit Raucherabfall gefüllte Aschenbecher entsorgt werden kann. Der Aschenbecher ist hierbei innerhalb der Zigarettenschachtel angeordnet und wird bei Bedarf aus der Zigarettenschachtel herausgezogen und durch einen neuen Aschenbecher ersetzt. In der DE 42 10 959 A1 ist ein ähnliches Zweikammeretui beschrieben, in dessen erste Kammer Zigaretten eingesteckt werden, während in der weiteren Kammer bei Bedarf Raucherabfall zwischendeponiert wird. Hierbei ist die Kammer für Zigaretten und die Kammer für Raucherabfall untrennbar miteinander verbunden, so dass die Raucherabfallkammer regelmäßig geleert und gereinigt werden muss. Im Gegensatz zu einem Wegwerfaschenbecher stellt dieses Zweikammeretui eher einen Wertge- genstand dar, der selbst nach mehrmaligem Gebrauch nicht mit dem Raucherabfall zusammen entsorgt wird.
Neben dem vorstehend beschriebenen Tischabfallbehälter zum Aufnehmen von allgemeinen Abfällen und den Gegenständen zum Entsorgen von Raucherabfall, existieren darüber hinaus auch spezielle Behältnisse zum Bereitstellen und/oder zum Entsorgen von Kaugummi.
So ist beispielsweise in der Patentschrift DE 195 46 693 C1 eine Aufnahmetüte für Raucherund/oder Kaugummiabfälle beschrieben. Die Aufnahmetüte ist hierbei zweikammerig ausgebildet, wobei die erste Kammer dazu dient, Zigarettenasche zumindest zwischenzeitlich aufzunehmen, beispielsweise während des Rauchens einer Zigarette. Die zweite Kammer dient als Speicherkammer der Zigarettenasche bis zur vollständigen Entsorgung der Aufnahmetüte. Da die Aufnahmetüte vorzugsweise aus einem sehr dünnen Material hergestellt ist, wird sie vorteilhafter Weise von einem Etui umgeben, welches die Aufnahmetüte vor unbeabsichtigten Beschädigungen schützt. Insbesondere zum Entsorgen von gebrauchtem Kaugummi ist die beschriebene Aufnah- metüte jedoch nur bedingt geeignet, da die Aufnahmentütenöffnung beim Einlegen eines gebrauchten Kaugummis leicht verklebt und damit die Gefahr relativ hoch ist, dass die Aufnahmetüte schon nach dem Aufnehmen eines ersten gebrauchten Kaugummis nicht mehr zu gebrauchen ist.
Eine speziell zum Aufnehmen von gebrauchtem Kaugummi konstruierte und anscheinend geeignete Sammeltasche ist in der Gebrauchsmusteranmeldung DE 90 03 482 U1 beschrieben. Diese Sammeltasche besteht aus einem einkammerigen Gebilde, welches in Form einer Falttüte aus Papier gebildet ist. Die Sammeltasche weist gefaltete Seitenteile auf, die auseinander gezogen werden können und dabei eine relativ große Öffnung der Sammeltasche zum Einlegen eines gebrauchten Kaugummis bereitstellt. Da die Sammeltasche nur eine geringe Eigensteifigkeit aufweist und darüber hinaus zu ihrer Unterseite hin spitz zuläuft, kann sie auf einer Unterlage eigenständig nicht betriebssicher aufgestellt werden. Aus diesem Grund weist die Sammeltasche an ihrer Rück- seite vorteilhafter Weise einen Klebestreifen auf, mittels welchem Sie an einem dafür geeigneten Ort angeklebt werden kann. Ist die Sammeltasche mit gebrauchtem Kaugummi gefüllt, wird sie von dem geeigneten Ort abgezogen und komplett entsorgt. Nachteilig hierbei ist es jedoch, dass die Sammeltüte lediglich eine Kammer aufweist und daher nicht dazu geeignet ist, beispielsweise auch Kaugummientsorgungspapier bereitzustellen, in welchem ein gebrauchter Kaugummi einge- wickelt werden kann. Somit besteht die Gefahr, dass die Sammeltüte ebenfalls bereits beim Einlegen eines gebrauchten Kaugummis derart verschlossen wird, dass sie für eine weitere Benutzung unbrauchbar ist, bzw. die Tendenz, dass die Sammeltüte lediglich einmal genutzt wird.
Zum Spenden derartiger Kaugummientsorgungstüten ist aus dem Gebrauchsmuster DE 94 17 768 U1 ein Spender für Kaugummientsorgungstüten bekannt, der an einer Forderseite eine U-förmige Öffnung zur Entnahme der Kaugummientsorgungstüten aufweist.
Eine Weiterentwicklung der vorstehend beschriebenen Gegenstände zum Entsorgen von gebrauchtem Kaugummi und zum gleichzeitigen Bereitstellen von ungebrauchtem Kaugummi oder von Kaugummientsorgungstüten ist in dem Gebrauchsmuster DE 93 07 810 U1 beschrieben. Der Gegenstand dieses Gebrauchsmusters zeigt eine Kaugummibox, die zum einen zum Bevorraten und zum anderen zum Entsorgen von Kaugummi dient. Zum Entsorgen weist die Kaugummibox einen pyramidenförmigen Grundkörper auf, dessen Spitze aufklappbar ist, so dass eine Öffnung zu dem Innenraum der Pyramide freigelegt ist. Durch diese Öffnung können gebrauchte Kaugum- mis in die Pyramide geworfen und dort zumindest temporär deponiert werden. Vorteilhafterweise hat die Pyramide an einer ihrer Außenflächen eine Kammer, in welche entweder Kaugummientsorgungspapier oder neue Kaugummis eingesteckt werden können. Mittels des Kaugummientsorgungspapiers kann gebrauchter Kaugummi eingewickelt werden, bevor er in die Pyramide geworfen wird, so dass eine relativ hygienische Benutzung der Kaugummibox vorgenommen werden kann. Insofern weist diese Anordnung eine Hauptkammer zum Entsorgen des Kaugummis und eine Nebenkammer zur Bereitstellung von Kaugummientsorgungspapier auf. Die beschriebene Kaugummibox besteht aus einem festen Körper, der sich gut dazu eignet, auf einem Tisch aufge-
stellt zu werden. Um die durch gebrauchte Kaugummis gefüllte Kaugummibox vorteilhaft entleeren zu können, ist auch die Unterseite der Pyramide aufklappbar, so dass die gebrauchten Kaugummis aus dem Innenbereich der Pyramide großflächig entnommen werden können. Es ist Aufgabe vorliegender Erfindung, einen Kaugummientsorgungsbehalter bereitzustellen, der höchsten hygie- nischen Ansprüchen gerecht wird und hierbei für Benutzer und Reinigungspersonal vorteilhaft und wenig abstoßend zu handhaben ist.
Die DE 101 00 208 A1 beschreibt eine Kaugummiverpackung mit einer Erweiterung zur Aufnahme verbrauchter Kaugummis, die beispielsweise als eine Tasche ausgeführt ist, die sich automatisch öffnet, wenn ein Kaugummi aus der Verpackung entnommen wird.
Die DE 299 19 654 U1 beschreibt eine Verpackung für Kaugummis mit integriertem Fach für aufgebrauchte Kaugummis, wobei das Fach eine klappbare Abdeckung aufweisen kann.
Ferner sind auch durch die DE 200 12 984 U1 und die DE 195 46 693 C1 weitere Abfallbehälter sowie durch die DE 197 01 860 A 1 ein Behälter bekannt.
Die Aufgabe der Erfindung wird von einem Kaugummientsorgungsbehalter mit einer eigensteifen Hauptkammer mit wenigstens einer eigensteifen Nebenkammer gelöst, der einen Gebrauchszu- stand und einen Transportzustand aufweist wobei der Kaugummientsorgungsbehalter im Gebrauchszustand zu der Hauptkammer mit Seitenwänden und einem Boden und zu einer Nebenkammer mit Seitenwänden und einem Boden aufgerichtet ist und im Transportzustand die Böden im Wesentlichen parallel zu den Seitenwänden angeordnet sind.
Der Begriff "eigensteif" bedeutet hinsichtlich vorliegender Erfindung, dass sowohl die jeweiligen Kammern ein festes Gebilde darstellen, dessen Gestalt derart ist, dass es eigenständig und ohne weitere Hilfsmittel auf einem Untergrund oder sonst wo angeordnet werden kann und hierbei seine Gestalt im Wesentlichen beibehält.
Der Begriff "Hauptkammer" beschreibt vorliegend einen Behälter, der zur Aufnahme von gebrauchtem Kaugummi dient. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der gebrauchte Kaugummi verpackt oder unverpackt in die Hauptkammer gesteckt wird.
Der Begriff "Nebenkammer" beschreibt im Zusammenhang mit vorliegender Erfindung einen Be- hälter, der im Wesentlichen dazu dient, Kaugummi und/oder Kaugummientsorgungspapier bereitzustellen. Auch die Nebenkammer wird vorzugsweise eigensteif ausgebildet.
Insofern wird vorliegend ein Kaugummientsorgungsbehalter zur Verfügung gestellt, der in seinem Transportzustand ein wesentlich kleineres Raumvolumen einnimmt als in seinem Gebrauchszustand. Hierdurch ist der Kaugummientsorgungsbehalter einfacher zu lagern, da weniger Platz benötigt wird. Durch die Hauptkammer bzw. die Nebenkammern mit Seitenwänden und Böden ist eine eigensteife Behälterkonstruktion realisiert, die es im Gebrauchszustand ermöglicht, sowohl hinsichtlich der Hauptkammer als auch der wenigstens einen Nebenkammer ein permanentes Behältervolumen zur Verfügung zu stellen.
Der vorliegende Kaugummientsorgungsbehalter wird vorteilhaft mit einem Verfahren zum Herstel- len eines Kaugummientsorgungsbehälters bereitgestellt, bei welchem ein Schnittmuster zu einem eigensteifen Gebilde mit einer einen Boden aufweisenden Hauptkammer und mit wenigsten einer einen Boden aufweisenden Nebenkammer zurecht gefaltet und/oder zurecht gebogen wird.
Durch dieses Verfahren ist der Kaugummientsorgungsbehalter besonders einfach von seinem Transportzustand in seinen Gebrauchszustand überführt, so dass der Kaugummientsorgungsbehalter besonders kostengünstig hergestellt, insbesondere endgefertigt, ist. Durch das vorgegebene Schnittmuster ist ein Benutzer eines derartigen Kaugummientsorgungsbehälters vorteilhafterweise selbst in der Lage, den Kaugummientsorgungsbehalter bei Bedarf selbsttätig endzufertigen. Zum leichteren Zusammenbauen kann das Schnittmuster mit Anweisungen, wie etwa beispiels- weise einer Zahlenfolge, versehen sein, die vorgibt, in welcher Reihenfolge die einzelnen Bereiche des Schnittmusters gefaltet und/oder zurecht gebogen werden müssen.
Eine alternative Verfahrensvariante sieht vor, dass der Kaugummientsorgungsbehalter in einem ersten Schritt in einem Transportzustand fixiert wird. Bei dieser Verfahrensvariante liegt der Kau- gummientsorgungsbehälter bei einem Endverbraucher vorzugsweise nicht als Schnittmuster vor, sondern das Schnittmuster ist zuvor in einem ersten Schritt vorzugsweise in einem Transportzustand bereits fixiert worden. Hierdurch wird es einem Anwender ermöglicht, dass der Kaugummientsorgungsbehalter wesentlich einfacher in den Gebrauchszustand überführt werden kann. Beispielsweise hegt der Kaugummientsorgungsbehalter im Transportzustand in einer Art Autover- Schlusstechnik fixiert vor, so dass der Kaugummientsorgungsbehalter durch Aufbringen von Druck an zwei dafür vorgesehenen Druckpunkten in den Gebrauchszustand überführt wird, ohne aufwändige Falt- oder Biegearbeiten durchführen zu müssen.
Dementsprechend sieht eine alternative Verfahrensführung vor, dass der Kaugummientsorgungs- behälter in einem weiteren Schritt von dem Transportzustand in seinen Gebrauchszustand aufgerichtet und somit fertig bereitgestellt wird.
Durch den vorliegenden Kaugummientsorgungsbehalter und das diesbezügliche Herstellungsverfahren wird baulich auf besonders einfache Art und Weise, kostengünstig und besonders einfach aufstellbar ein Behältnis für Kaugummiabfälle zur Verfügung gestellt.
Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass aus einem einzigen Schnittmuster ein Kaugummientsorgungsbehalter mit einer Hauptkammer und mit wenigstens einer Nebenkammer bereitgestellt werden kann, wobei die Haupt- und die Nebenkammern durch Böden beabstandete Seitenwände aufweisen. Hierdurch ist ein Kaugummientsorgungsbehalter mit einem permanenten Auf- hahmeraumvolumen realisiert, Durch dieses permanente Aufnahmeraumvolumen kann ein ge- brauchter Kaugummi besonders unkompliziert von dem Kaugummientsorgungsbehalter aufgenommen und die Entsorgung von gebrauchtem Kaugummi mittels eines Kaugummientsorgungsbehälters besonders einfach realisiert werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der zu entsorgende Kaugummi zuvor in ein Kaugummientsorgungspapier eingewickelt wurde oder ohne Kaugummientsorgungspapier in den Kaugummientsorgungsbehalter, insbesondere in die Hauptkammer des Kaugummientsorgungsbehälters, entsorgt wird.
Der vorliegende Kaugummientsorgungsbehalter ist baulich besonders einfach realisiert, wenn die Hauptkammer und wenigstens eine Nebenkammer eine gemeinsame Seitenwand aufweisen. Hierdurch werden Materialbereiche des Kaugummientsorgungsbehälters eingespart, was dazu führt, dass sich die Herstellung des Kaugummientsorgungsbehälters zum einen weiter vereinfacht und zum anderen kostengünstiger wird.
Die Aufgabe der Erfindung wird ebenfalls von einem Kaugummientsorgungsbehalter mit einer eigensteifen Hauptkammer und wenigstens einer eigensteifen Nebenkammer gelöst, bei welchem die Hauptkammer und die Nebenkammer jeweils autarke, aber fest miteinander verbundene Gebilde sind und zumindest die Hauptkammer als Einwegbehälter ausgebildet ist.
Um die Handhabung, insbesondere das Entsorgen des gebrauchten Kaugummis möglichst wenig abstoßend zu gestalten, ist die Hauptkammer erfindungsgemäß als Einwegbehälter ausgebildet. Hierdurch ist sichergestellt, dass zumindest die Hauptkammer des Kaugummientsorgungsbehälters nicht von gebrauchtem Kaugummi gereinigt werden muss. Vielmehr wird die Hauptkammer des Kaugummientsorgungsbehälters komplett entsorgt, wenn dies geboten ist.
Hingegen ist der Gebrauch der Kaugummibox nach der DE 93 97 810 U1 relativ abstoßend, da die Kaugummibox dergestalt ist, dass sie wieder verwendet wird. Zum einen ist es für ein Reinigungspersonal relativ abstoßend, die gebrauchten Kaugummis zu entsorgen. Dies trifft besonders dann zu, wenn die gebrauchten Kaugummis zuvor nicht in ein Kaugummientsorgungspapier gewi-
ekelt wurden. Aber auch beim Gebrauch der Kaugummibox durch einen Benutzer werden schnell hygienische Grenzen überschritten, da der Benutzer die Box zuerst einmal aufklappen muss, bevor er den gebrauchten Kaugummi in die Box einwerfen kann. Hierbei wird der Verschluss der Kaugummibox von mehreren Personen angefasst, die im Zweifel zuvor das gebrauchte Kaugummi angefasst haben. Darüber hinaus kann es zu sehr unangenehmen Gerüchen kommen.
Die Hauptkammer kann mit der Nebenkammer oder mit den Nebenkammern auf vielfältige Weise miteinander verbunden werden. Eine besonders innige Verbindung geht die Hauptkammer mit einer Nebenkammer ein, wenn zwischen Ihnen eine Klebeverbindung etabliert ist.
Eine alternative Ausführungsvariante sieht jedoch vor, dass die Kammern lösbar aber fest miteinander verbunden sind. Hierdurch ist es bei Bedarf möglich, beide Kammern auch wieder unkompliziert voneinander zu lösen. Beispielsweise ist dies vorteilhaft, wenn die Hauptkammer des Kaugummientsorgungsbehälters separat entsorgt werden soll. Darüber hinaus bilden die beiden Kammern auf diese Weise einen kompakten Kaufgummientsorgungsbehälter, der neben der Möglichkeit des Entsorgeπs eines gebrauchten Kaugummis gleichzeitig die Option bietet. Kaugummientsorgungspapier zur Verfügung zu stellen oder sogar neuen Kaugummi zu bevorraten.
Es versteht sich, dass eine Verbindung zwischen Haupt- und Nebenkammer baulich besonders einfach realisiert ist, wenn diese eine Steckverbindung umfasst. Beispielsweise weist der Einwegbehälter, der die Hauptkammer des Kaugummientsorgungsbehälters bereitstellt, einen horizontal verlaufenden Schlitz auf, in welchem eine Lasche eines Seitenteils der 'Nebenkammer eingeschoben wird, wobei die Lasche derart in die Hauptkammer eingreift, dass beide Kammern zu einem einzigen Kaugummientsorgungsbehalter fest aber lösbar verbunden sind.
Vorzugsweise umfasst die Steckverbindung einen männlichen Teil, wie beispielsweise eine Lasche, welche eine Hinterschneidung aufweist. Auf diese Weise kann kostgünstig und betriebssicher eine lösbare aber feste Verbindung zwischen den beiden Kammern gewährleistet werden. Hierbei werden die beiden Bestandteile der Steckverbindung miteinander verbunden, bzw. der männliche Teil der Steckverbindung in einen weiblichen Teil gesteckt, wobei durch die Hinterschneidung ein unbeabsichtigtes bzw. zu einfaches Lösen verhindert wird, da die beiden Teile dann miteinander verrasten können.
Kumulativ oder alternativ zu der Steckverbindung kann der Kaugummientsorgungsbehalter eine Banderole aufweisen, mit welcher die Hauptkammer und die Nebenkammer miteinander verbunden sind. Hierdurch können die Hauptkammer und die Nebenkammer besonders einfach zusammengehalten werden, so dass idealerweise auf eine Klebe- oder Steckverbindung verzichtet wer-
den kann. Hierdurch wird der Herstellungsprozess des vorliegenden Kaugummientsorgungsbehälters weiter vereinfacht.
Die Kammern an sich sind baulich sehr einfach realisiert, wenn wenigstens eine der Kammern zumindest teilweise mittels einer Steck- und/oder Reibschlussverbindung gebildet ist. Beispielsweise weisen die die Kammern bildenden Behälter Bereiche auf, die ineinander gesteckt werden, und somit die jeweilige Kammer des Kaugummientsorgungsbehälters bilden.
Wie eingangs schon erwähnt, können der Kaugummientsorgungsbehalter bzw. dessen Kammern über eine Autoverschlusstechnik vorgefaltet bzw. vorfixiert ausgeliefert werden. Derartige Autoverschlüsse sind an sich bekannt und ermöglichen es durch Entfalten von Seitenwänden einen Boden oder auch kumulativ bzw. alternativ einen Deckel - gegenüber den Seitenwänden aufzurichten, ohne dass komplexe Einsteck- oder Umfaltvorgänge notwendig werden. Auf diese Weise können der Kaugummientsorgungsbehalter bzw. dessen Kammern in flachem, vorgefaltetem aber schon vorfixiertem Zustand ausgeliefert werden, so dass ein Nutzer diese lediglich entfalten braucht. Hierdurch bilden sich dann die Böden bezüglich der Seitenwände aus und es entstehen, ohne weitere Eingriffe, die eigensteifen Haupt- und Nebenkammern.
Wenn vorteilhafterweise alle Kammern als Einwegbehälter ausgebildet sind, erfüllt der vorliegende Kaugummientsorgungsbehalter auch höchste hygienische Ansprüche, da nach einem Gebrauch nicht nur die Hauptkammer sondern auch die Nebenkammer des Kaugummientsorgungsbehälters entsorgt werden können, ohne hierbei einen wertvolleren Gegenstand wegzuwerfen. Insbesondere gestaltet sich eine Handhabe auch unter hektischen Betriebsbedingungen als einfach, da die gesamte Anordnung weggeworfen werden kann. Dieses ist letztlich auch kostengünstig, da ein Zeitaufwand und mithin Kosten für eine Koppelung der Nebenkammer an eine neue Hauptkammer vermieden werden.
Um die vorliegenden Kammern des Kaugummientsorgungsbehälters, insbesondere wenn diese als Einwegbehälter ausgebildet sind, kostengünstig bereitzustellen, ist es vorteilhaft, wenn sowohl die Hauptkammer als auch die Nebenkammer aus Papier, Pappe oder Karton gebildet sind. Es versteht sich, dass die Kammern des Kaugummientsorgungsbehälters zwar durch eine Vielzahl an Materialien herstellbar sind. Es hat sich jedoch gezeigt, dass gerade hinsichtlich der Einwegbehälter eine kostengünstige und umweltschonende Ausführungsform durch die vorgenannten Materialien realisiert ist.
Insbesondere lassen sich die Hauptkammer und die Nebenkammern besonders vorteilhaft bedrucken, wenn sie aus Papier, Pappe oder Karton gebildet sind, da sich diese Materialien bereits
während der Herstellungsprozesses besonders einfach bedrucken lassen, idealerweise noch bevor das Rollmaterial zu einem Schnittmuster des Kaugummientsorgungsbehälters verarbeitet wurde. Es versteht sich, dass ein Bedrucken bzw. das Aufbringen von Logos und Farbe auch bei der Verwendung anderer Materialien vorteilhaft ist, um den Gebrauch des erfindungsgemäßen Kau- gummientsorgungsbehälters zu fördern.
Vorteilhaft ist es, wenn der Kaugummientsorgungsbehalter oder zumindest Teile davon einen faltbaren und/oder biegbaren Körper aufweisen. Insbesondere die vorgenannten Materialien lassen sich über Steck- und/oder Reibschlussverbindungen relativ einfach zu den jeweiligen Kammern des Kaugummientsorgungsbehälters falten, und/oder biegen.
Derartige Materialien haben darüber hinaus ein relativ leichtes spezifisches Gewicht, so dass sie sich besonders einfach verarbeiten und transportieren bzw. lagern lassen. Auch das Entsorgen von aus derartigen Materialien hergestellten Kaugummientsorgungsbehältem bzw. deren Haupt- und Nebenkammern ist im Allgemeinen problemlos durchführbar.
Damit ein vorgeformter Schnitt leicht zu falten bzw. zu biegen ist, ist es vorteilhaft, wenn der Schnitt Perforationen oder Rillungen aufweist. Somit kann der Schnitt im Bereich der Perforationen besonders leicht eingeknickt werden, wodurch sich das Zusammenbauen des Kaugummientsor- gungsbehälters sehr einfach gestaltet. Gegebenenfalls können Bereiche des Schnitts mit Zahlen versehen sein, die anzeigen, in welcher Reihenfolge der Körper zu falten ist und dadurch das Zusammenfalten der Kammern des Kaugummientsorgungsbehälters weiter vereinfachen. Insbesondere kann dann der Behälter auch von einem Endkunden, wie einem Gastronomen, gefaltet bzw. gebogen werden, so dass sich die Versandkosten erheblich reduzieren lassen.
Eine besonders hohe Steifigkeit des Kaugummientsorgungsbehälters wird erzielt, wenn wenigstens eine der Kammern zumindest teilweise aus doppelwandigem Material gebildet ist. Hierbei ist der Schnitt beispielsweise derart vorgestanzt, dass Bereiche des Schnitts sich im zusammengebauten Zustand überlappen, so dass sich die überlappenden Bereiche beispielsweise gut mitein- ander verkleben lassen. Dies ist dann besonders vorteilhaft, wenn die einzelnen Kammern nicht nur durch reine Steck- und/oder Reibschluss Verbindungen gebildet werden können, Andererseits bilden sich hierdurch große aufeinander reibende Flächen, wodurch auch eine Reibverbindung gestärkt wird.
Eine bevorzugte Ausführungsvariante sieht vor, dass die Hauptkammer größer ist als wenigstens eine Nebenkammer. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Hauptkammer wesentlich mehr gebrauchte Kaugummis aufnehmen kann, als beispielsweise die Nebenkammer neue Kaugummis
bereitstellt. Andererseits wird die Nebenkammer nicht unnötig groß ausgebildet und beispielsweise missverständlicher Weise ebenfalls zur Entsorgung der Kaugummis genutzt, wenn sie gerade groß genug ist, eine ausreichende Anzahl von Papieren oder Tüten zum Verpacken der gebrauchten Kaugummis aufzunehmen. Es versteht sich, dass dieses Verhältnis je nach Einsatzort und Anwendungsbedingungen auch umgekehrt sein kann. Auch gleichgroße Haupt- und Nebenkammern sind realisierbar.
Das Entsorgen eines gebrauchten Kaugummis und das Bereitstellen eines neuen Kaugummis bzw. eines Papiers oder einer Tüte zum Einwickeln eines gebrauchten Kaugummis mit einem Kaugummientsorgungsbehalter ist dann unter besonders hygienischen Bedingungen gewährleistet, wenn die Hauptkammer und die Nebenkammer voneinander getrennte Öffnungen aufweisen.
Durch die voneinander getrennten Öffnungen ist der Zugriff auf eine der Kammern des Kaugummientsorgungsbehälters unabhängig von der Benutzung einer Öffnung einer weiteren Kammer des Kaugummientsorgungsbehälters möglich. Hierdurch ist wiederum eine strickte Funktionstrennung der Kammer gewährleistet.
Damit die Hauptkammer, in welcher vorhegend die gebrauchten Kaugummis entsorgt werden, möglichst von der Umgebung abgeschottet ist, ist es vorteilhaft, wenn die Hauptkammer einen Deckel aufweist, so dass eine Geruchsbelästigung minimiert wird.
Insbesondere wenn der Kaugummientsorgungsbehalter als eine Art Taschenversion ausgeführt ist, kann jede der Kammern des Kaugurnmientsorgungsbehälters einen Deckel aufweisen. Somit ist nicht nur gewährleistet, dass in die Hauptkammer entsorgte gebrauchte Kaugummis unabhän- gig von der Lage des Kaugurnmientsorgungsbehälters in der Hauptkammer verbleiben, sondern dass auch bereitgestellte Entsorgungspapiere oder bereitgestellte ungebrauchte Kaugummis bzw. Papier oder Tüten innerhalb einer Nebenkammem verbleiben, unabhängig welche Lage der Kaugummientsorgungsbehalter einnimmt, unterschiedliche Lagen kann ein Kaugummientsorgungsbehalter insbesondere in Taschen von Kleidungsstücken einnehmen.
Das Einfüllen bzw. Einwerfen eines gebrauchten Kaugummis in die Hauptkammer des Kaugurnmientsorgungsbehälters kann besonders einfach vorgenommen werden, wenn der Deckel eine Einfüllöffnung aufweist.
Vorzugsweise öffnet sich die Einfüllöffnung durch einen einfachen Druck in die Kammer hinein, so dass vorzugsweise ein zuvor in ein Kaugummientsorgungspapier eingewickeltes gebrauchtes Kaugummi in die Hauptkammer des Kaugurnmientsorgungsbehälters einfach eingefüllt bzw. ein-
geworfen werden kann. Hierdurch wird im Übrigen ein guter Blickschutz einfach und kostengünstig realisiert, so dass ein Nutzer nicht unbedingt bereits in den Hauptkammern befindliche, entsorgte Kaugummis sehen muss.
Vorzugsweise ist demgegenüber die wenigstens eine Nebenkammer offen, so dass ein Wegnehmen eines Kaugummientsorgungspapiers vorteilhafterweise problemlos vorgenommen werden kann.
Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn die wenigstens eine Nebenkammer außen an der Haupt- kammer angeordnet ist. Dadurch, dass die Nebenkammer außerhalb der Hauptkammer angeordnet ist, ist eine direkte Zugänglichkeit der Nebenkammer gewährleistet, ohne dass zuvor auf die Hauptkammer zugegriffen werden muss. Außerdem verringert eine außen an der Hauptkammer angeordnete Nebenkammer vorteilhafter Weise nicht das Volumen der Hauptkammer.
Der Kaugummientsorgungsbehalter kann mit einem besonders sicheren Stand oder Halt an einem Ort angeordnet werden, wenn der Kaugummientsorgungsbehalter an seiner Außenseite Klebemittel aufweist. Derartige Klebemittel können in unterschiedlichsten Ausführungsvarianten an dem Kaugummientsorgungsbehalter angeordnet sein. Beispielsweise handelt es sich bei solchen Klebemittel um ein Klebepad oder einen Powerstrip, mit welchen der Kaugummientsorgungsbehalter an einem nahezu beliebigen Ort fest und sicher befestigt werden kann. Somit erhält der Kaugummientsorgungsbehalter auch an Orten einen guten Halt, die keine ideale Unterlage bieten und nicht besonders gut dazu geeignet sind, einem Kaugummientsorgungsbehalter sicheren Halt zu bieten. Mittels der Klebemittel kann der Kaugummientsorgungsbehalter beispielsweise auch im Inneren eines Kraftfahrzeugs besonders einfach und sicher befestigt werden.
Eine alternative Ausführungsvariante sieht vor, dass die Hauptkammer und/oder die Nebenkammer einen zylindrischen Grundkörper aufweisen. Zylindrische Grundkörper können besonders einfach aus vorgefertigten Papier-, Pappe- oder Kartonrohren bereitgestellt werden.
Baulich besonders einfach kann ein Kaugummientsorgungsbehalter gebildet werden, wenn die Hauptkammer und die Nebenkammer einen gemeinsamen Boden aufweisen. Durch einen gemeinsamen Boden ist es vorteilhafterweise möglich Material zur Herstellung von mehreren Böden des Kaugurnmientsorgungsbehälters einzusparen.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsvariante des Kaugurnmientsorgungsbehälters sieht vor, dass in einer der Nebenkammern Kaugummientsorgungspapier und/oder ungebrauchte Kaugummis angeordnet sind.
Die Aufgabe der Erfindung wird darüber hinaus von einem weiteren Verfahren zum Herstellen eines Kaugurnmientsorgungsbehälters gelöst, bei welchem wenigstens ein erster Kammer bildender Schnitt und ein zweiter Kammer bildender Schnitt Jeweils zu einem eigensteifen Gebilde gefaltet und/oder gebogen und die eigensteifen Gebilde anschließend zu einem Kaugummientsorgungsbehalter zusammengefügt werden.
Durch dieses Herstellverfahren lässt sich ein Kaugummientsorgungsbehalter zum einen besonders unproblematisch mit einem industriellen Verfahren vorproduzieren und zum anderen von ei- nem Endverbraucher mittels einer manuellen Endmontage besonders einfach endfertigen.
Weitere Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden anhand nachfolgender Erläuterungen anliegender Zeichnung beschrieben, in welcher beispielhaft ein Kaugummientsorgungsbehalter dargestellt ist.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch eine perspektivische Ansicht eines Kaugurnmientsorgungsbehälters mit ein gestelltem Kaugummientsorgungspapier,
Fig. 2 schematisch eine Vorderansicht des Kaugurnmientsorgungsbehälters aus der Figur 1 ,
Fig. 3 schematisch eine Seitenansicht des Kaugurnmientsorgungsbehälters aus den Figuren 1 und 2,
Fig. 4 schematisch eine Ansicht eines Schnittmusters einer Hauptkammer des Kaugurnmientsorgungsbehälters aus den Figuren 1 bis 3,
Fig. 5 schematisch eine Ansicht eines Schnittmusters einer Nebenkammer des Kaugummient- sorgungsbehälters aus den Figuren 1 bis 3,
Fig. 6 schematisch eine Ansicht eines zusammenhängenden Schnittmusters für einen Kaugummientsorgungsbehalter mit einer Hauptkammer und einer Nebenkammer,
Fig. 7 schematisch eine perspektivische Ansicht eines alternativen Kaugurnmientsorgungsbehälters mit zusätzlich verschließbarer Nebenkammer,
Fig. 8 schematisch eine Draufsicht auf einen Kaugummientsorgungsbehalter mit einer zylindrisch ausgeformten Hauptkammer und einer zylindrisch ausgeformten Nebenkammer,
Fig. 9 schematisch eine Seitenansicht des Kaugurnmientsorgungsbehälters aus der Figur 8,
Fig. 10 schematisch eine perspektivische Ansicht eines Kaugurnmientsorgungsbehälters mit zwei an einer Seitenwand einer Hauptkammer angeordneten Nebenkammern,
Fig. 11 schematisch eine perspektivische Ansicht eines Kaugurnmientsorgungsbehälters mit zwei Nebenkammern, die an zwei Seiten einer Hauptkammer des Kaugurnmientsorgungsbehälters angeordnet sind,
Fig. 12 schematisch eine Ansicht eines Schnittmusters einer weiteren Hauptkammer eines Kaugurnmientsorgungsbehälters mit einem Autoboden und
Fig. 13 schematisch eine Ansicht eines Schnittmusters einer weiteren Nebenkammer eines Kaugurnmientsorgungsbehälters mit einem Autoboden.
Der in den Figuren 1 bis 3 gezeigte Kaugummientsorgungsbehalter 1 weist eine eigensteife Hauptkammer 2 und eine eigensteife Nebenkammer 3 auf. Die Hauptkammer 2 hat einen Deckel 4, an welchem eine Einfüllöffnung 5 angeordnet ist. Durch die Einfüllöffnung 5 werden gebrauchte Kaugummis in das Innere der Hauptkammer 2 gesteckt.
Die Nebenkammer 3 weist eine Nebenkammeröffnung 6 auf. Durch die Nebenkammeröffnung 6 ist die Nebenkammer 3 nach oben hin permanent geöffnet, so dass in der Nebenkammer 3 jederzeit griffbereit beispielsweise eine Vielzahl an Kaugummientsorgungspapier 7 angeordnet ist.
Die Hauptkammer 2 und Nebenkammer 3 sind mittels einer Steckverbindung (in Figur 1 bis 3 nicht explizit gezeigt) untereinander lösbar aber fest verbunden. Hierbei ist die Steckverbindung zwi- sehen der Hauptkammer 2 und der Nebenkammer 3 zum einen mittels eines Schlitzes 8 in einer Rückwand 9 der Hauptkammer 2, siehe hierzu das Hauptschnittmuster 10 (Figur 4), und zum anderen mittels der Lasche 11 , in der Rückwand 12 der Nebenkammer 3, siehe hierzu das Schnittmuster 13 (Figur 5), gebildet.
Das Schnittmuster 10 der Hauptkammer 2 weist neben dem Deckel 4, in welchem die Einfüllöffnung 5 angeordnet ist, einen Boden 14 sowie ein Vorderteil 15 als auch ein erstes Seitenteil 16 und ein zweites Seitenteil 17 auf. Zum erleichterten Falten des Schnittmusters 0 zu einer Haupt-
kammer 2 5 ist das Schnittmuster 10 mittels Perforationslinien bzw. Rillungen 18 (hier nur exemplarisch beziffert) in einzelne Bereiche unterteilt.
Das Schnittmuster 13 der Nebenkammer 3 weist keinen Deckel, sondern neben der Rückseite 12 lediglich ein Vorderteil 19, ein erstes Seitenteil 20 und ein zweites Seitenteil 21 sowie einen Boden 22 auf. Auch das Schnittmuster 13 ist mittels Perforationslinien bzw. Rillungen 23 (hier nur exemplarisch beziffert) in einzelne Bereiche unterteilt, so dass aus dem Schnittmuster 13 relativ einfach die Nebenkammer 3 gefaltet werden kann.
Sowohl die eigensteife Hauptkammer 2 als auch die eigensteife Nebenkammer 3 sind in diesem Ausführungsbeispiel aus Pappe hergestellt, so dass sich die Hauptkammer 2 und die Nebenkammer 3 besonders einfach aus den Schnittmustern 10 bzw. 13 herstellen lassen. Die eigensteife Hauptkammer 2 und die eigensteife Nebenkammer 3 sind als Einwegbehälter konstruiert, die bei Bedarf nach dem Erfüllen ihres Zwecks weggeworfen werden. Hierdurch bleibt einem Reinigungs- personal ein ekliges Reinigen des Kaugurnmientsorgungsbehälters 1 erspart.
Mittels der Steckverbindung aus Schlitz 8 und Lasche 11 ist die eigensteife Nebenkammer 3 baulich besonders einfach an der eigensteifen Hauptkammer 2 anordbar, so dass eine Verbindung zwischen den beiden Kammern 2 und 3 relativ schnell etabliert und relativ schnell gelöst werden kann.
Wie insbesondere aus Figur 5 ersichtlich, umfasst die Lasche 11 als der männliche Teil der Steckverbindung zwischen den beiden Kammern 2 und 3 Bohrungen 24, welche Hinterschneidungen bilden, durch welche die Steckverbindung verrasten kann. Kumulativ bzw. alternativ sind, wie Fi- gur 4 entnehmbar, am Ende des Schlitzes 8 Bohrungen bzw. Öffnungen 25 vorgesehen, welche denselben Zweck erfüllen. Wie anhand der Figuren 4 und 5 ersichtlich, können die Schnittmuster 10 bis 13 ohne Weiteres zu Kammern zusammengefügt werden, wobei gegebenenfalls eine Vorfaltung vorgenommen wird, indem die an dem Vorderteil 15 bzw. an der Vorderseite 19 befindliche Lasche an das entsprechende Gegenstück, dem zweiten Seitenteil 17 bzw. dem zweiten Seitenteil 21 , angebracht, beispielsweise verklebt wird. Gegebenfalls kann an dieser Stelle auch eine Steckverbindung vorgesehen sein.
Wie darüber hinaus anhand Figur 4 erkennbar, ist in dem Deckel 4 eine Lasche 26 vorgesehen. Mittels der Lasche 12 wird der Deckel 4 gegen ein unbeabsichtigtes Herunterdrücken gesichert, insbesondere, wenn durch die Öffnung 5 ein Kaugummi entsorgt wird. Darüber hinaus ist mittels der Lasche 12 ein Öffnen des Deckels 4 wesentlich leichter.
Das in der Figur 6 gezeigte Schnittmuster 130 bildet in einem fixierten und aufgerichteten Zustand den Kaugummientsorgungsbehalter 100 (siehe Figur 7) mit einer Hauptkammer 102 und einer Nebenkammer 103. Das Schnittmuster 130 aus der Figur 6 zeigt den Kaugummientsorgungsbehalter 100ineinem Transportzustand. In Figur 7 ist der Kaugummientsorgungsbehalter 100 in ei- nem Gebrauchszustand dargestellt. Das Schnittmuster 130 weist eine mittlere Trennwand 131, eine erste Seitenwand 132, eine Vorderwand 133, eine zweite Seitenwand 134, eine dritte Seitenwand 135, eine Rückwand 136 und eine vierte Seitenwand 137 auf. Hierbei bilden die mittlere Trennwand 131 , die erste Seitenwand 132, die Vorderwand 133 und die zweite Seitenwand 134 die eigentlichen Seitenwände der Hauptkammer 102. Die mittlere Wand 131, die dritte Seitenwand 135, die Rückwand 136 und die vierte Seitenwand 137 bilden dagegen die eigentlichen Seitenwände der Nebenkammer 103.
An dem Schnittmuster 130 ist im Bereich der Vorderwand 133 ein Boden 138 an der Hauptkammer 102 angeordnet. Die erste Seitenwand 132 weist einen ersten Bodenflügel 139 der Haupt- kammer 102 auf und die zweite Seitenwand 134 weist einen zweiten Bodenflügel 140 der Hauptkammer 102 auf.
An der Vorderwand 133 des Schnittmusters 130 ist darüber hinaus ein Deckel 141 der Hauptkammer 102 und ein Deckel 142 der Nebenkammer 103 angeordnet. Der Deckel 141 der Haupt- kammer 102 weist eine Einfüllöffnung 105 auf, durch welche gebrauchte Kaugummis in die Hauptkammer 102 gefüllt werden können. In einem Verbindungsbereich zwischen dem Deckel 141 und dem Deckel 142 ist ein Einsteckschlitz 143 vorgesehen, in welchem ein Steg 144 zur Sicherung des Deckels 141 eingesteckt wird.
Im Bereich des Deckels 142 der Nebenkammer 103 ist eine zusätzliche Lasche 145 vorgesehen, die zum einen das Öffnen des Deckels 142 und damit das Öffnen der Nebenkammer 103 vereinfacht, und die zum anderen verhindert, dass sich der Deckel 142 in die Nebenkammer 103 eindrücken lässt.
Im Bereich zwischen der zweiten Seitenwand 134 und der dritten Seitenwand 135 ist ein Befestigungsschlitz 146A und im Bereich zwischen der ersten Seitenwand 132 und der mittleren Trennwand 131 ist ein Befestigungsschlitz 146B vorgesehen, in welche der Mittelrandsteg 147 bzw. der Seitenwandsteg 148 eingesteckt werden.
An der Rückwand 136 ist ein Boden 149 der Nebenkammer 103 angeordnet. An der dritten Seitenwand 135 ist ein erster Bodenflügel 150 und an der vierten Seitenwand 137 ist ein zweiter Bodenflügel 151 der Nebenkammer 103 vorgesehen.
Der vorstehend beschriebene Kaugummientsorgungsbehalter 100 weist einen besonders einfachen Aufbau auf, da er lediglich durch ein einziges Schnittmuster, das Schnittmuster 130, hergestellt ist. Auf Grund der Tatsache, dass sowohl die Hauptkammer 102 als auch die Nebenkammer 103 des Kaugurnmientsorgungsbehälters 100 jeweils durch einen Deckel 141 bzw. einen Deckel 142 verschlossen ist, eignet sich der Kaugummientsorgungsbehalter 100 besonders zum Mitführen in Taschen von Kleidungsstücken einer Person und stellt somit eine Art Pocketversion eines der vorliegend beschriebenen Kaugurnmientsorgungsbehälters dar.
Der in den Figuren 8 und 9 gezeigte Kaugummientsorgungsbehalter 200 weist eine zylinderförmig ausgestaltete Hauptkammer 202 und eine zylinderförmig ausgestaltete Nebenkammer 203 auf. Die Hauptkammer 202 ist in diesem Ausführungsbeispiel innerhalb der Nebenkammer 203 auf einem Boden 249 der Nebenkammer 203 angeordnet. Die Nebenkammer 203 ist ansonsten nicht verschlossen. Verschlossen ist lediglich die Hauptkammer 202 im Bereich ihrer Einfüllöffnung 205, und zwar durch einzelne Lamellen 255 (hier nur exemplarisch beziffert).
Wie insbesondere aus der Darstellung der Figur 9 ersichtlich weist die Nebenkammer einen Halteschlitz 208 auf, durch welchen eine Haltelasche 211 der Hauptkammer 202 durchgesteckt ist, so dass die Hauptkammer 202 fest aber lösbar in der Nebenkammer 203 angeordnet ist.
Der in der Figur 10 gezeigte Entsorgungsbehälter 300 weist eine Hauptkammer 302 sowie eine erste Nebenkammer 203 und eine zusätzliche Nebenkammer 360 auf. Sowohl die Nebenkammer 303 als auch die zusätzliche Nebenkammer 360 sind an einer Rückwand 309 der Hauptkammer 302 angeordnet. Somit sind die Nebenkammer 303 und die zusätzliche Nebenkammer 360 in ihrer Summe genauso breit wie die Hauptkammer 302. In diesem Ausrührungsbeispiel ist in der Ne- benkammer 303 ein Kaugummientsorgungspapier 307 angeordnet, während in der zusätzlichen Nebenkammer 360 ungebrauchte Kaugummis 361 angeordnet sind und bereitgestellt werden. Die Hauptkammer 302 verfügt über einen Deckel 304, in welchem eine Einfüllöffnung 305 vorgesehen ist. Der Deckel 304 verfügt zusätzlich über eine Lasche 326, die zum einen das Öffnen des Deckels 304 erleichtert und zum anderen das Eindrücken des Deckels 304 in die Hauptkammer 302 verhindert.
Der in der Figur 11 gezeigte Kaugummientsorgungsbehalter 400 weist eine Hauptkammer 402, eine Nebenkammer 403 und eine zusätzliche Nebenkammer 460 auf. Die Nebenkammer 403 ist an einer Rückwand 409 der Hauptkammer 204 angeordnet. Die zusätzliche Nebenkammer 460 ist seitlich an der Hauptkammer 402 angeordnet. In der Nebenkammer 403 ist Kaugummientsorgungspapier 407 bereitgestellt. In der zusätzlichen Nebenkammer 460 ist ungebrauchter Kau-
gummi 461 angeordnet. Dadurch, dass die zusätzliche Nebenkammer 460 seitlich an dem Kaugummientsorgungsbehalter angeordnet ist, ist es möglich in der zusätzlichen Nebenkammer 460 größer dimensionierte Kaugummistücke anzuordnen bzw. bereitzustellen. Die Hauptkammer 402 verfügt über einen Deckel 404, der eine Einfüllöffnung 405 aufweist, durch welche gebrauchtes Kaugummi in die Hauptkammer 402 des Kaugurnmientsorgungsbehälters 400 eingesteckt wird. Der Deckel 404 weist eine Lasche 426 auf, die insbesondere ein Eindrücken des Deckels 404 in die Hauptkammer 402 verhindert, während ein gebrauchtes Kaugummi über die Einfüllöffnung 405 in die Hauptkammer 402 eingesteckt wird.
Es versteht sich, dass in alternativen Ausführungsformen auf die Öffnungen im Deckel verzichtet werden kann und der Deckel zum Entsorgen jeweils geöffnet werden muss. Ebenso kann, je nach konkreter Ausgestaltung auf einen Deckel ganz verzichtet werden. Die Entsorgungsbehälter können darüber hinaus mit Befestigungsmitteln, wie beispielsweise einem Power-Strip, versehen sein, so dass sie auf kleinen oder schrägen Unterlagen bzw. an Wänden oder Abdeckungen befestigt werden können.
Das in der Figur 12 gezeigte Hauptkammerschnittmuster 510 bestellt im Wesentlichen aus einer Vorderwand 515, einer Rückwand 509 sowie einem ersten Seitenteil 516, einem zweiten Seitenteil 517 und einem Deckel 504. Der Boden des Hauptkammerschnittmusters 510 wird in vorliegendem Ausführungsspiel im Wesentlichen durch eine erste Autobodenfalthälfte 566 und eine zweite Au- tobodenfalthälfte 567 gebildet. Die erste Autobodenfalthälfte 566 befindet sich an der Vorderwand 515. Die zweite Autobodenfalthälfte 567 ist an der Ruckwand 509 angeordnet. An dem ersten Seitenteil 51.6 befindet sich ein erster Autobodenflügel 539 und an dem zweiten Seitenteil 517 ein zweiter Autobodenflügel 540. An dem Deckel 504 ist eine Deckellasche 568 angeordnet, in wel- eher eine zusätzliche Lasche 545 eingearbeitet ist. Darüber hinaus ist an dem Deckel 504 in etwa mittig eine Einfüllöffnung 505 vorgesehen. Die Rückwand 509 umfasst darüber hinaus einen Befestigungsschlitz 508. Außen an der Vorderwand 515 ist eine Hauptkammerbefestigungslasche 565 vorgesehen, die an das zweite Seitenteil 517 angeklebt wird. Zwischen allen beschriebenen Bereichen, die unmittelbar aneinander grenzen, verläuft jeweils eine Faltlinie 518 (hier nur exem- plarisch gekennzeichnet), wie beispielsweise eine Rillung oder eine Perforation, so dass das Hauptkammerschnittmuster 510 insgesamt sehr einfach vorfaltbar ist. Besonders einfach kann das vorliegende Hauptkammerschnittmuster 5,10 gefaltet werden, da es mittels der beiden Autoboden- falthälften 566 und 567 baulich besonders vorteilhaft derart vorgefaltet ist, dass das Hauptkammerschnittmuster 510 durch Ausüben eines Druckes auf sich gegenüberliegenden Kanten nahezu selbständig zu einer betriebsbereiten Hauptkammer auffaltet.
Gleiches gilt hinsichtlich des in der Figur 13 gezeigten Nebenkammerschnittmusters 513, welches ebenfalls über eine erste Autobodenfalthälfte 570 und eine zweite Autobodenfalthälfte 571 verfügt. Bei dem Nebenkammerschnittmuster 513 ist die erste Autobodenfalthälfte 570 an der Vorderwand 519 und die zweite Autobodenfalthälfte 571 an der Rückwand 512 angeordnet. Zwischen der Vor- derwand 519 und der Rückwand 512 hegt das erste Seitenteil 520. Ein zweites Seitenteil 521 ist an der Rückwand 512 angeordnet. An dem ersten Seitenteil 520 ist ein erster Autobodenflügel 572 und an dem zweiten Seitenteil 521 ist ein zweiter Autobodenflügel 573 angeordnet. Die Rückwand 512 weist zusätzlich eine Befestigungslasche 511 auf, die dafür vorgesehen ist, in den Befestigungsschlitz 508 des Hauptkammerschnittmusters 510 (siehe Figur 12) eingesteckt zu werden. Außen an der Vorderwand 519 ist eine Nebenkammerbefestigungslasche 574 vorgesehen, die an das zweite Seitenteil 521 angeklebt wird. Das Nebenkammerschnittmuster 513 umfasst in diesem Ausführungsbeispiel keinen Deckel.
Genauso wie das Hauptkammerschnittmuster 510 eignet sich das Nebenkammerschnittmuster 513 besonders gut dazu, vorgefaltet einem Endverbraucher übermittelt zu werden. Im vorgefalteten Zustand sind die jeweiligen miteinander korrespondierenden Autobodenfalthälften derart ineinander eingesteckt, dass sich sowohl das Hauptkammerschnittmuster als auch das Nebenkammerschnittmuster durch einen Druck auf sich im Wesentlichen gegenüberliegenden Druckstellen unproblematisch aufrichtet, um eine Hauptkammer bzw. Nebenkammer eines Kaugummientsor- gungsbehälters zu bilden.
Die Autoböden 566, 567, 539 und 540 bzw. 570, 571, 572 und 573 können in an sich bekannter Weise vorgefaltet und die Laschen 565 bzw. 574 an ihren Gegenstücken 517 bzw. 512 befestigt, beispielsweise angeklebt, werden. Die jeweiligen Kammern können dann flach angeordnet und versandt oder gelagert werden. Wenn dann die jeweiligen Kammern gebildet werden, indem die Wandungen 515, 516, 509 und 517 bzw. 519, 520, 512, und 521 gegeneinander angestellt werden, richten sich die Autoböden 566, 567, 539 und 540 bzw. 570, 571 , 572 und 573 durch ihre Faltungen und durch ihre Anordnung der Laschen entsprechend auf. Dieses Prinzip ist an sich aus dem Stand der Technik bekannt, eignet sich jedoch in hervorragender Weise, vorgefertigte Kau- gummientsorgungsbehälter mit höher Kundenakzeptanz bereitzustellen, da diese kostengünstig versandt sowie Platz sparend gelagert und dennoch schnell und einfach vom Kunden bzw. Nutzer aufgestellt werden können.